Claudia Schüßler
Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken - niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Klages, vieles, was Sie gesagt haben, ist sicher richtig. Der Tod gehört zum Leben. Das wissen wir alle. Und trotzdem weichen sehr viele Menschen diesem Thema gerne aus, weil der Tod eben sehr häufig von Themen wie Krankheit, schmerzlichem Verlust und Trauer begleitet wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist das Thema Beerdigung auch ein sehr emotionales Thema - jedenfalls für sehr viele Menschen. Wenn wir also über Beerdigungen sprechen, dann sollten wir ein wenig sensibel dafür sein, dass es für diesen letzten Abschnitt in einem Leben sehr unterschiedliche Ideen gibt, und das Thema wenig nutzen, um die Spaltung in der Gesellschaft voranzutreiben. Das ist wahrscheinlich für alle schädlich. Ich will mich deshalb mit Ihrem Antrag inhaltlich auseinandersetzen. Ich fange mal damit an, dass ich zu diesem Thema in den vergangenen Jahren sehr, sehr viele Rückmeldungen bekommen habe. Ich will aber auch sagen, dass es sehr unterschiedliche Rückmeldungen waren. Ich habe gespiegelt bekommen: Es gibt nicht die eine Meinung zum Thema Beerdigung. Diese sehr unterschiedlichen Sichtweisen rühren daher, dass man eine bestimmte Vorstellung davon hat, wie man sein Lebensende gestalten möchte: Die einen finden es gut, wenn man eine seit vielen Jahrhunderten das kann man so sagen gelebte Tradition mit einer traditionellen Beerdigung durchführt. Es gibt auch Angehörige, die es wichtig finden, dass es einen Platz auf dem Friedhof gibt, an dem sie trauern können. Das ist eine Sicherheit, die viele nicht missen möchten. Es gibt aber auch Menschen, die diese traditionelle Bestattungsform auf dem Friedhof zwar richtig finden, aber keine Zeit und aufgrund ihrer Lebensumstände auch keine Möglichkeit haben, Grabpflege zu betreiben, und die deshalb nach anderen Möglichkeiten der Bestattung suchen. So gibt es Menschen, die einen Friedwald als richtig empfinden das ist ein Trend, der seit vielen Jahren zunimmt, es gibt den Wunsch nach Flussbestattungen, nach Aufbewahrung der Urne zu Hause; das haben Sie im Antrag angesprochen. Das alles hängt mit veränderten Lebensumständen, mit einer veränderten Gesellschaft zusammen. Dann will ich einmal ansprechen wir alle haben das mitbekommen, dass Rheinland-Pfalz, Bremen und Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr ihre Bestattungsgesetze novelliert und neue Bestattungsformen zugelassen haben. Aber auch dort gibt es Regeln, und ich will erklären, warum das so ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird hier bei den Dingen, die wir tun müssen, immer ein Unterschied zwischen Zwang und Regeln gemacht. Regeln in den meisten Fällen Gesetze sorgen für eine gewisse Grundordnung - und das ist auch nicht das Gegenteil von Freiheit. Denn Regeln schaffe ich, um Schwächere zu schützen. Natürlich ist es wichtig, diese Regeln zeitgemäß anzupassen, wenn Anpassungen erforderlich sind. Und deshalb sind wir auch grundsätzlich für eine Modernisierung des Bestattungsrechts offen; das will ich an dieser Stelle deutlich sagen. Denn gesellschaftliche Bedürfnisse verändern sich. Menschen haben eben unterschiedliche Vorstellungen von Abschied, von Trauer und von Erinnerungen. Gleichzeitig geht es auch um sensible Fragen von Pietät, Gesundheitsschutz und praktischer Umsetzbarkeit. Das braucht sorgfältige Abwägung, und daran das will ich Ihnen auch sagen arbeiten wir bereits, wir haben nur eine andere Vorstellung vom Gang der Dinge. Sie fordern in Ihrem Antrag zum Beispiel die Landesregierung auf, während der Gesetzesberatung mit den unterschiedlichen Trägern von Friedhöfen, mit Religionsgemeinschaften und Kommunen zu reden. Wir glauben, dass dies ein breites Thema ist und dass der gesellschaftliche Dialog von uns der Politik, den Politikerinnen und Politikern geführt werden muss, um herauszufinden: Was möchten die Menschen denn eigentlich? Ich kann nicht erst das Gesetz machen und dann sagen: Redet mal mit denen! Ich finde, dieses hoch sensible Thema braucht genau den umgekehrten Weg, und dafür stehen wir ein. Wir werden diese Gespräche führen, da dürfen Sie sicher sein. Dann habe ich gedacht, in Ihrem Antrag kommt noch was - aber der Antrag ist tatsächlich wenig konkret geworden. Sie sprechen von der rechtssicheren Totenfürsorgeverfügung. Die braucht man in Rheinland-Pfalz, weil man dort sozusagen bestimmte Bestattungsformen mit dieser Verfügung in Einklang gebracht hat. Das heißt, die Menschen müssen vorher selber festlegen, welche Bestattungsform sie haben möchten. Und wenn sie das nicht tun, dann werden sie trotz Gesetz nicht nach diesem neuen Maßstab beerdigt. Auch das muss man einmal besprechen. Denn es wird dann Menschen geben, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben und für die das dann möglich ist, und für andere nicht. Bereits jetzt kann ich schon eine individuelle Vorsorgeverfügung erstellen. Ich kann sagen, wie ich beerdigt werden will - auch das wollte ich noch ergänzen. Aber noch etwas ist in Ihrem Antrag neu; Sie sagen: keine weiteren Dokumentationspflichten - die hat auch keiner geplant. Und manche Verpflichtungen sind, wie ich finde, auch sinnvoll, zum Beispiel die zweite Leichenschau in dem Fall, in dem jemand eine Feuerbestattung wünscht. Das dient der Sicherheit, in dem überprüft wird, dass dieser Mensch wirklich eines natürlichen Todes gestorben ist. Denn das kann im Falle einer Feuerbestattung nicht nachträglich nachgewiesen werden. Ein weiteres Beispiel ist die Kennzeichnung des Sargs mit einer Marke, damit ich als Hinterbliebener weiß, dass ich tatsächlich die Asche der Person bekomme, die ich im Krematorium abgegeben habe. Das halte ich wirklich für unerlässlich. Mir haben Bestatterinnen und Bestatter gesagt, dass es im europäischen Ausland durchaus anders ist und manchmal das hört sich vielleicht pietätlos an fünf Särge gleichzeitig im Krematorium verbrannt werden, und dann bekommt man nur einen Teil der Asche. Sorry, aber das halte ich für keine gute und pietätvolle Art, mit dem Tod umzugehen. Deshalb glaube ich: eine solche Kennzeichnung ist geboten. Frau Klages, ich will noch etwas ergänzen, weil ich finde, dass das Thema einen sachlichen Umgang verdient. Ich habe im Rundblick gelesen, dass Sie sich in diesem Rahmen auch für eine Tuchbestattung aussprechen. Nun können Sie mir widersprechen, denn hier haben Sie das nicht gesagt, aber im Rundblick wurde es als Ihr Statement gebracht. Das steht aber nicht in Ihrem Antrag das muss man der Vollständigkeit halber sagen; Sie fordern das nicht. Deshalb bin ich sehr gespannt, ob Sie den Antrag in der Folge vielleicht noch korrigieren. Wir würden dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen; die gesellschaftliche und politische Debatte halten wir aber für notwendig. Danke schön. Herzlichen Dank, Frau Schüßler. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der CDU-Fraktion. Frau Ramdor, bitte! Sie haben das Wort.
