Dr. Andreas Philippi
GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen
Bitteschön, Herr Doktor! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Klages, es wäre schön, wenn Sie nicht über Dinge reden würden, von denen Sie nichts verstehen. Und vor allen Dingen: Hören Sie auf damit, den Menschen im Land mit Ihrer Unwissenheit Angst zu machen und sie zu verunsichern! Es stimmt nämlich erstens nicht, dass Holzminden kein Krankenhaus hat. Es hat ein Level-1i-Krankenhaus, ein Regionales Versorgungszentrum - ein Modellprojekt für ganz Deutschland, das wir in Niedersachsen aufgesetzt haben. - Ja. Zweitens. Machen Sie bitte nicht so einen Nebel um Wilhelmshaven! Wilhelmshaven ist auf einem sehr guten Weg. Es gibt im Landkreis Friesland und in Wilhelmshaven insgesamt drei Kliniken. Der Landkreis hat sich entschlossen, eine gemeinsame Zentralklinik im Sinne eines Transformationsprojekts zu bauen und auf den Weg zu bringen, genauso, wie es der Landkreis Diepholz, genauso, wie es der Landkreis Ostfriesland, und genauso, wie es der Heidekreis tut. In Hannover hat sich das KRH auf den Weg gemacht und strukturiert sich neu. Und auch in anderen Regionen des Landes sind wir mit unserer Politik auf dem komplett richtigen Weg. Wir haben sie alle mitgenommen. Dazu gehören Ihr ehemaliger Kollege Meyer der jetzt im Landkreis Diepholz ist und Herr Schwarz, die in der Enquetekommission angefangen haben, diese Dinge auf den Weg zu bringen. Da sind wir viel weiter, als es andere denken. Das wird auch in der ganzen Bundesrepublik so wahrgenommen. Meine Damen und Herren, die gesetzliche Krankenversicherung steht unstrittig vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Ausgaben entwickeln sich deutlich dynamischer als die Einnahmen, was zu einer wachsenden strukturellen Finanzierungslücke führt. Herr Minister, darf ich Sie kurz unterbrechen? Es gibt das Begehr des Abgeordneten Ulf Thiele nach einer Zwischenfrage. Nein, lassen Sie mich mal zu Ende ausführen. Wir besprechen das nachher beim Kaffee. Bitteschön! Das war eine Einladung. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in aller Grundsätzlichkeit zu begrüßen. Dieser Prozess darf aber nicht zulasten der Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige, innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar sind. Dies gilt vor allem für die Krankenhäuser und auch mit Blick auf zukünftige Herausforderungen, denen sich die Krankenhäuser nämlich in möglichen Krisenfällen stellen müssen. Bisher galt immer ein einfaches Prinzip: Steigende Kosten in den Krankenhäusern, insbesondere bei den Löhnen, werden ausgeglichen. Das ist eine notwendige Grundlage für eine stabile Versorgung. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes weicht aber eben davon ab. Künftig soll die Anpassung an die Grundlohnsumme, vielleicht auch an den TVöD oder an die Inflationsrate gebunden sein und zusätzlich auch noch gekürzt werden. Dadurch werden reale Kostensteigerungen nicht mehr vollständig berücksichtigt. Es entsteht eine strukturelle Unterfinanzierung. Das betrifft nicht etwa abstrakte Zahlen, das betrifft ganz unmittelbar, ganz direkt das medizinische Personal und damit auch die Menschen, die diese in unseren Krankenhäusern pflegen. In Zeiten des Fachkräftemangels steigen die Personalkosten aber deutlich an. Wenn diese nicht gedeckt werden können, wächst der wirtschaftliche Druck auf die Einrichtungen. Es ist absehbar, dass viele Kliniken diese fehlenden Mittel nicht durch weitere Einsparungen erwirtschaften können. Infolge dieses Prozesses müssten stationäre oder ambulante Versorgungsangebote auch noch reduziert werden. Dies hätte insbesondere im ländlichen Versorgungsbereich erhebliche Auswirkungen, denn Niedersachsen ist eben groß. In der ländlichen Fläche müssten mit großer Wahrscheinlichkeit Kliniken schließen, und die dort ansässige Bevölkerung hätte längere Versorgungswege und eine spürbare Schwächung der Notfallstrukturen zu akzeptieren. Dieser Zustand stellt dann aber den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichwertige Lebensbedingungen mit Blick auf Stadt und Land infrage. Und das zwingt die finanziell ebenfalls notleidenden Kommunen zusätzlich zum Ausgleich der Finanzierungsdefizite ihrer kommunalen Einrichtungen. Die möglichen Folgen sind erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und zusätzliche Belastungen für das Gesundheitssystem. Gleichzeitig stehen wir vor einer umfassenden Krankenhausreform, die Verlässlichkeit und Planungssicherheit erfordert. Das passt allerdings nur sehr schwierig zusammen. Bei allem Verständnis für eine gesunde Finanzierung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vorliegenden Regelungen eine deutliche Schieflage insbesondere zulasten der Krankenhäuser zu erkennen. Diese Schieflage hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2026 mit entsprechenden Änderungsanträgen deutlich gemacht und ist diesen entgegengetreten. Leider hat die Bundesregierung nach ihrer Gegenäußerung diese aus Ländersicht wichtigen und berechtigten Änderungsvorschläge nicht angenommen. Für das parlamentarische Verfahren wurde angeregt, in Absprache mit den Sozialpartnern eine Regelung zur Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen zu prüfen, die sowohl die Kostendynamik der GKV begrenzt als auch das Ziel einer höheren Tarifbindung berücksichtigt. Ob und mit welchem Ergebnis dieser Prozess erfolgt, bleibt abzuwarten. Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein: Ich bleibe an diesem Thema dran. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg, aus Nordrhein-Westfalen, aus Hessen, aus Berlin, aus Schleswig-Holstein, aus Thüringen und aus Bayern ist Niedersachsen dabei, dafür zu kämpfen, dass die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit dem Bundesministerium zu einer Lösung kommen, die den Namen Reform dann auch verdient. Es ist auch davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in den anstehenden parlamentarischen Beratungen im Bundestag darüber hinaus noch umfangreiche Änderungen erfahren wird. Das gilt auch wegen der neuen Finanzierungslücke Sie haben sicherlich schon davon gehört in einer Höhe von weiteren 2,5 Milliarden Euro, die sich nach neuesten Prognosen des BMG für 2027 aufgetan hat. Daher werden wir im Schulterschluss mit den anderen Ländern im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat den dann vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf eine mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses insbesondere wegen der Regelung für unsere Krankenhäuser sehr sorgsam prüfen. Vielen Dank und Glück auf!
