Birgit Butter
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des amtlichen Vermessungswesens Niedersachsen
Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Innenministerin hat gesagt, das Gesetz sei dröge. Auf Sauerländer Platt nennt man es „droige". Insofern musste ich gerade zu einem Schluck Wasser greifen. In der Tat: Auf den ersten Blick wirkt das Vermessungswesen wie ein technisches Nischenthema. Tatsächlich geht es aber um etwas Grundsätzliches: um Eigentumssicherheit, um Rechtssicherheit und um die Verlässlichkeit staatlicher Register. Jeder Grundstückskauf, jede Bauplanung, jede Infrastrukturmaßnahme und jede kommunale Entwicklung baut darauf auf, dass die Daten im Liegenschaftskataster korrekt, aktuell und nachvollziehbar sind. Deshalb ist es richtig, dass wir uns heute mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen. Die CDU-Fraktion erkennt ausdrücklich an, dass es Modernisierungsbedarf gibt. Insbesondere die stärkere Digitalisierung und die Bereitstellung offener Geobasisdaten sind Schritte, die wir grundsätzlich unterstützen. Geodaten sind längst ein wichtiger Rohstoff für Wirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger. Wenn europäische Vorgaben nun eine stärkere Öffnung dieser Daten verlangen, dann, meine Damen und Herren, sollten wir diese Chancen nutzen. Doch Modernisierung darf nicht bedeuten, dass berechtigte Interessen von Eigentümern und Datenschutzbeauftragten oder bewährte Strukturen unter die Räder geraten. Meine Damen und Herren, ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Verpflichtung von Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümern, Neubauten zeitnah vermessen und in das Liegenschaftskataster eintragen zu lassen. Erfolgt dies nicht, kann die Vermessungsbehörde künftig nach einer Frist selbst tätig werden und die Kosten den Eigentümern auferlegen. Das Ziel dahinter ist nachvollziehbar: Ein Kataster kann nur dann seine Funktion erfüllen, wenn es aktuell ist. Aber wir müssen uns auch fragen: Liegt das Problem tatsächlich bei den Eigentümerinnen und Eigentümern, oder liegen die Ursachen nicht oftmals in langen Bearbeitungszeiten, im Fachkräftemangel oder in fehlenden digitalen Prozessen? Wer neue Pflichten schafft, muss zugleich sicherstellen, dass die Verfahren effizient und bürgerfreundlich funktionieren. Sonst wird aus einer Modernisierung schnell eine zusätzliche Belastung für diejenigen, die bauen, investieren und Wohnraum schaffen. Kritisch sehen wir die neue Möglichkeit, dass die staatliche Vermessungsverwaltung in bestehende Aufträge öffentlich bestellter Vermessungsingenieure eingreifen kann. Genau an diesem Punkt haben die Berufsverbände erhebliche Bedenken angemeldet. Sie befürchten eine schleichende Verschiebung von Aufgaben zulasten der freiberuflichen Vermessungsingenieure und damit einen Eingriff in das bewährte Zusammenspiel von Staat und freien Berufen. ‑ Herr Watermann, dieses Gesetz kommt zu uns in den Innenausschuss, insofern wäre es ganz schön Denn von links höre ich hier doch relativ viel. Ich versuche, es so attraktiv wie möglich zu verkaufen, Herr Watermann, aber es scheint mir nicht zu gelingen. Diese Kritik sollte die Landesregierung ernst nehmen. Denn öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und ‑ingenieure sind keine Wettbewerber des Staates, sondern seit Jahrzehnten ein wesentlicher Bestandteil unseres Vermessungswesens. Wer Rückstände abbauen will, sollte zunächst die Zusammenarbeit verbessern, digitale Schnittstellen ausbauen und Verfahren beschleunigen, bevor neue Eingriffsbefugnisse geschaffen werden. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt betrifft den Datenschutz. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Widerspruchsrecht gegen bestimmte Verarbeitungen personenbezogener Daten im Liegenschaftskataster auszuschließen. Die Landesregierung begründet dies mit dem öffentlichen Interesse an einem funktionsfähigen und vollständigen Kataster. Dieses Interesse ist zweifellos vorhanden. Ich bin zwar kein Freund von überzogenem Datenschutz, der uns lähmt und notwendige Prozesse und Vorgänge hemmt oder gar verhindert und pragmatischen Lösungen im Wege steht. Die erheblichen Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz gegenüber Teilen dieser Regelung sollten uns aber zumindest Anlass sein, im parlamentarischen Verfahren genau hinzusehen. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält viele sinnvolle und notwendige Anpassungen. Aber er zeigt auch ein Grundproblem dieser Landesregierung: Sie setzt häufig auf neue Regelungen, neue Verpflichtungen und neue Eingriffsmöglichkeiten, statt zunächst bestehende Verfahren einfacher, schneller und effizienter zu machen. Unser Maßstab als CDU ist klar: Wir wollen ein modernes Vermessungswesen. Wir wollen digitale und offene Geodaten. Wir wollen aktuelle und verlässliche Kataster. Aber wir wollen ebenso Verhältnismäßigkeit und starke freie Berufe. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren kritisch begleiten und dort nachbessern, wo die Balance zwischen Modernisierung und Freiheitsrechten noch nicht stimmt. Denn ein modernes Vermessungswesen braucht nicht nur aktuelle Daten, sondern auch Akzeptanz bei den Menschen, die davon betroffen sind. Und da ich ein Menschenfreund bin, schenke ich Ihnen jetzt die letzten zwei Minuten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
