landtag-niedersachsen.de ↗

Harm Rykena

AfD 23.06.2026 3:58 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

der Abgeordnete Rykena. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über dieses knappe Gesetz ist eigentlich schon alles gesagt worden: zuerst bei den Lesungen des nahezu gleichlautenden Entschließungsantrags zur Zahngesundheit aus dem Jahr 2025 und dann in der ersten Lesung. Letztlich wiederholen wir uns dabei. Die Fristverlängerung der finanziellen Übergangsregelung ist in Ordnung. Das ist ein Zeichen, dass wir die Realität in unseren Kitas anerkennen und praktikabel handeln müssen. Auch die neue Lösung zum Umgang mit der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe vereinfacht die Arbeit für die Kindergärten erheblich. Deswegen wird die AfD auch hier zustimmen. Aber und das ist ein äußerst bedenklicher Punkt dieses Gesetz markiert einen Einstieg in die Widerspruchslösung im Gesundheitswesen. Der Staat darf aber nicht über den Körper der Menschen verfügen. Jeder hat das Recht am eigenen Körper. Dazu gehören sowohl das Recht zu einem unvernünftigen Umgang damit als auch das Recht an den eigenen Organen. Gleichzeitig macht die hier vorgesehene Regelung einen wirksamen Widerspruch nahezu unmöglich. Zukünftige Elterngenerationen werden nämlich gar nicht mehr wissen, dass diese Maßnahme bei ihren Kindern durchgeführt wird. Eine gesetzliche Informationspflicht über die Zahnprophylaxe ist nämlich nicht im Gesetz festgeschrieben. Das Ministerium hat im Ausschuss dazu lapidar erklärt, das liege in der Verantwortung der Träger. Ergo: Früher oder später wird diese Information ausbleiben. Wie aber soll man einer Maßnahme widersprechen, von der man nichts weiß? Genau diese Logik der stillschweigenden Verfügung über den Körper ohne echte informierte Möglichkeit zum Widerspruch treiben andere derweil mit großer Entschlossenheit voran. Gerade erst letzte Woche hat der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Interview erneut die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende gefordert. Im gesamten Medizinrecht gilt jedoch der Grundsatz, dass bei Eingriffen eine ausdrückliche informierte Zustimmung erforderlich ist. Und die Widerspruchslösung kehrt das um. Schweigen wird als Zustimmung fingiert. Der Körper wird damit in die Nähe eines Kollektivguts geführt, wie sowohl die EKD als auch die Deutsche Bischofskonferenz immer wieder warnend betonen. Und wenn der Staat einmal den eigenen Körper als Default-Ressource behandelt, wird es leichter, ähnliche Logiken auf andere Bereiche auszudehnen, zum Beispiel bei anderen medizinischen Maßnahmen. Meine Damen und Herren, was hier als kleiner praktischer Schritt zur Entlastung der Kitas und zur Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern präsentiert wird, kann in Wahrheit der Einstieg in ein gefährliches Prinzip sein. Der Staat maßt sich an, über unsere Körper und die unserer Kinder zu verfügen, solange wir nicht aktiv widersprechen, und sorgt dann gleichzeitig dafür, dass viele Betroffene von dieser Möglichkeit auch gar nichts erfahren. Und dazu darf es nicht kommen. - Ich komme zum Schluss. Die AfD-Fraktion stimmt diesem Gesetz zu, weil die Bürokratieentlastung für die Kitas und die zahnmedizinische Prophylaxe wichtig sind. Aber wir warnen mit Nachdruck davor, den Weg der Widerspruchslösung im Gesundheitswesen weiter zu beschreiten. Vielen Dank. Herr Rykena, auf Ihren Redebeitrag hin gibt es den

Alle Reden von Harm Rykena Rede ansehen ↗