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Anna Bauseneick

CDU 23.06.2026 1:07 min Tagungsabschnitte 19/35

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Möchten Sie diese zulassen? Selbstverständlich, Frau Bauseneick. Bitteschön! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben gerade Ausführungen zu dem vorrangigen oder ausschließlichen Förderbedarf gemacht. Im Gesetzentwurf wird ja das Wort „insbesondere" gestrichen. Das heißt, es wird jetzt nur noch der ausschließliche und der vorrangige Förderbedarf berücksichtigt. Im Ausschuss wurde vonseiten des Ministeriums dargelegt, dass gerade dann auch die Schulstruktur vor Ort zu berücksichtigen sei. Sie haben hingegen ausgeführt, dass es am Kind orientiert sein soll, welcher Förderbedarf als vorrangig definiert wird. Wie kann das in Einklang gebracht werden, insbesondere mit Blick darauf, dass nicht an jedem Ort eine Förderschule existiert? Ist der Förderbedarf nun anhand der Bedarfe der Schüler und Schülerinnen zu definieren oder anhand der Schulstruktur vor Ort? Sehr geehrte Frau Kollegin Bauseneick, die Begutachtung erfolgt immer anhand des Bedarfs der Schülerinnen

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