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Reinhold Hilbers

CDU 24.06.2026 0:47 min Tagungsabschnitte 19/35

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Vielen Dank für das Zulassen dieser Zwischenfrage. Ich komme noch einmal auf die Unternehmensbesteuerung zurück. Sie waren ja gerade schon bei den Wohnungen, aber ich habe mich noch zu den Unternehmen gemeldet. Ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie, wenn Sie das mit einer Stundung regeln, ein mittelständisches Unternehmen, das sich im Privateigentum befindet, damit trotzdem erheblich mit Steuern belasten, während auf der anderen Seite zum Beispiel bei einer Aktiengesellschaft dieses Phänomen nicht auftritt und bei einer Kapitalgesellschaft diese Steuerlast auch nicht gestundet und auch langfristig nicht gezahlt werden muss, sodass diese Unternehmen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil haben gegenüber den mittelständischen Unternehmen, die Sie damit ruinieren? Ist Ihnen das eigentlich klar? Herr Hilbers, ich bedaure vor allen Dingen,

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