Jessica Miriam Schülke
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes, kurz: NHZG, enthält nachvollziehbare Anpassungen an die heutige Realität. Insgesamt aber hat die Landesregierung in den Ausschussberatungen am Ende einige Fragen unbeantwortet gelassen. Ein positiver Ansatz ist der umgesetzte Ausbau im Fach Humanmedizin an der Universität Oldenburg. Angesichts des drastischen Ärztemangels ist dies ein unverzichtbarer Schritt, um die medizinische Versorgung unserer Bürger langfristig zu sichern. Auch die stärkere Durchlässigkeit von beruflicher Bildung und Hochschulbildung ist vor allem aus wirtschaftlicher Perspektive positiv zu bewerten. Hier weise ich allerdings auf die Stellungnahme der IHK hin, die auch eine Berücksichtigung von zulassungsbeschränkten Studiengängen mit hoher Nachfrage dringend fordert. Andere Punkte sind aus unserer Sicht kritisch zu sehen. Dazu gehört etwa die von der Landesregierung angestrebte neue Praxis bei Eignungsprüfungen in internationalen Studiengängen. Hier sollen künftige ausländische Standards gelten dürfen. Aber was ist, wenn diese Standards weit unter unseren liegen? Wir müssen auf Qualität und Studierfähigkeit der Studenten bestehen! Gleichzeitig soll die Quote für Studenten aus Drittstaaten auf über 50 % steigen können. Damit könnte für einheimische Studenten ein Verdrängungseffekt eintreten. Wir sagen: Um dem Fachkräftemangel insbesondere im MINT-Bereich entgegenzutreten, ist es dringend geboten, den Fokus auf die Ausbildung von Nachwuchsakademikern aus dem eigenen Land zu legen. Ein weiterer kritischer Punkt im neuen NHZG ist die sogenannte Profilquote. Eigentlich soll sie nur die Studiermöglichkeiten von Spitzensportlern verbessern, was positiv zu bewerten ist. Mit den vorliegenden Änderungen könnte daraus aber ein Entscheidungsrecht für Hochschulen werden, Studienplätze nach sozial-gesellschaftlichen Maßstäben zu quotieren. Schließlich erlaubt der Gesetzentwurf abweichende Auswahlverfahren für weiterführende Studiengänge, die nicht auf ein konkretes Berufsziel hinführen. Diese Klausel wirkt wie ein Einfallstor vor allem für Studiengänge wie die sogenannten Gender Studies. Die Verankerung ideologischer Nischenangebote lehnen wir jedoch strikt ab. Mein Fazit: Trotz einzelner vernünftiger Ansätze drohen die vorliegenden Änderungen am NHZG, unsere Qualitätsstandards abzusenken. Darüber hinaus schaffen sie unklare Sonderrechte. Einige Begriffe bleiben ungeklärt. Dem Gesamtpaket können wir daher nicht zustimmen. Wir werden uns deshalb enthalten. Vielen Dank. Vielen Dank. - Nun hat das Wort: aus der Fraktion der CDU der Kollege Reinken. Bitteschön!
