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Grant Hendrik Tonne

SPD 24.06.2026 4:04 min Tagungsabschnitte 19/35

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema faires Erbbaurecht als Grundlage auch für bezahlbares Wohnen wird bereits seit unglaublich vielen Jahren hier im Landtag erörtert. Ich darf seit 2008 Mitglied des Landtages sein. Mindestens seit dieser Zeit wird das Thema diskutiert. Jetzt liegt dazu zum ersten Mal ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen auf dem Tisch. Das macht deutlich, wie kompliziert es ist. Aber es ist gut, dass wir dazu jetzt endlich eine Vorlage im Landtag miteinander diskutieren. Warum ist das so kompliziert? Ich glaube, es liegt an der Ausgangslage, mit der wir uns konfrontiert sehen. Überall dort, wo es um die Erneuerung von Erbbaupachtverträgen geht, erleben wir eine große Verunsicherung der Betroffenen. Was heißt das eigentlich? Kann ich in Zukunft hier wohnen bleiben? Kann mein Heim mein Heim bleiben? Ist das eigentlich bezahlbar? Unabhängig davon, ob die Sorge, die die Menschen haben, der Wirklichkeit, der Realität, den Tatsachen entspricht: Dass diese Sorge immer wieder besteht, ist wirklich Gift. Deswegen bedarf es einer politischen Debatte. Wir müssen uns an die Seite dieser Menschen stellen und fragen: Was können wir miteinander dafür tun, um ihnen diese Sorge und diese Ängste zu nehmen? Deswegen ist dieser Antrag richtig. Dafür lohnen sich die Mühen, die sich die Fraktionen und dieser Landtag gemacht haben, im Rahmen einer Anhörung und eines Austausches zu gewährleisten, dass klar wird: Ja, diese Sorgen werden gehört, und sie werden auch gewichtet. Sie werden das wird am Abstimmungsverhalten deutlich unterschiedlich gewichtet; das ist Teil einer solchen Debatte. Aber auch das ist etwas Wertvolles. Ich bin gerade an einer Stelle, an der ich sagen kann: Der Entschließungsantrag und auch die Debatte wirken ja schon. Wir erleben Bewegung in dieser ganzen Diskussion. Ich will darauf verweisen, dass im Januar dieses Jahres die Klosterkammer ein neues Modell für die Berechnung des Erbbauzinses ermöglicht hat. Das führt zu einer Entlastung von Bestands-Erbbaurechtsnehmern. Es stellt sich natürlich immer die Frage: Wie kriegen wir ein ausgewogenes Ergebnis hin, dass die wirtschaftlichen Interessen der Klosterkammer und die Interessen von Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmern berücksichtigt? Ich will die Gelegenheit nutzen, einen Dank in Richtung der Klosterkammer auszusprechen - dafür, dass es diese Bewegung und auch diese Diskussionsbereitschaft gibt. Und bei all dem, was jetzt passiert, ist übrigens allen Beteiligten auch völlig klar: Neue Verträge können logischerweise nicht zu den Bedingungen von vor zig Jahrzehnten wieder aufgelegt werden. Erbbaurecht ist immer komplex, und Erbbaurecht ist immer emotional. Von daher ist es gut, wenn wir diese Diskussion immer wieder versachlichen - auch mit solchen Beiträgen und Entschließungsanträgen. Denn ja, bei Weitem nicht jede Befürchtung, die es gibt, entspricht auch der Wahrheit. Und deswegen ist Transparenz ein hohes Gut. Mit diesem Entschließungsantrag wird dieser Weg weiter beschritten. Die Beratungen haben zum einen gezeigt, dass die Vertragspraxis der Klosterkammer rechtskonform ist. Sie haben übrigens auch gezeigt, dass die Vorschläge, die hier im Entschließungsantrag stehen, ebenso umsetzbar sind. Auch das ist Ergebnis der Beratung, die man durchgeführt hat. Natürlich gilt es jetzt als Ausblick, die vorhandenen Punkte weiter in die Beratung zu bringen und zu schauen: Wie kriegt man das umgesetzt? Mir liegt sehr viel daran, dass wir insbesondere auch über soziale Härtefallregelungen weiter miteinander reden, dass wir Menschen, die seit vielen Jahrzehnten in ihrem Haus leben, Sicherheit geben, dass sie weiter in diesem Haus leben können. Wenn wir das erreichen, dann ist viel getan. Das würde nämlich genau diese Angst und Sorge nehmen. Und genau das täte uns allen gut. Herzlichen Dank.

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