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Omid Najafi

AfD 24.06.2026 2:51 min Tagungsabschnitte 19/35

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Henning, ich habe es in meiner ersten Rede gesagt, ich habe es auch im Ausschuss betont: Das ist ein wichtiger Antrag, bzw. es ist wichtig, dass diese Problematik adressiert wird. Das ist absolut wichtig und hat auch seine Daseinsberechtigung. Wir enthalten uns allerdings, weil wir, auch wenn die Beratung im Ausschuss acht Monate gedauert hat, die Klosterkammer gerne noch ein‑, zweimal angehört hätten. Sie haben zwar gesagt, dass Sie mit der Klosterkammer debattiert oder diskutiert haben. Allerdings haben Sie die Wünsche der Klosterkammer eher ignoriert. Denn sie war nicht sehr begeistert von diesem Antrag. Die Bodenrichtwerte sind natürlich gestiegen, weil die Grundstückspreise gestiegen sind. Das liegt an der Energiepreisinflation, die sich in eine Lohn-Preis-Spirale umgemünzt hat. Letzten Endes sind dann alle Kosten gestiegen, und die Klosterkammer musste diese Preise eben an die Erbbaurechtsnehmer weitergeben. Allerdings hat die Klosterkammer auch in einer schriftlichen Antwort wiedergegeben, dass man gar nicht über den Daumen berechnen bzw. schätzen kann, ob auf einem Grundstück der Klosterkammer ein Einfamilienhaus steht, in dem eine Privatperson oder mehrere Privatpersonen wohnen, oder ein Mehrfamilienhaus wie sind die Eigentumsrechte in dem Mehrfamilienhaus? oder ob dort ein Studentenwohnheim steht. Für gewöhnlich müsste man hier also punktuell vorgehen. Wir enthalten uns, weil Sie hier bereits einen Lösungsvorschlag machen. Der Zehnjahresmedian beispielsweise das habe ich schon gesagt war auch nicht Ihr Favorit. Das weiß ich jedenfalls zu würdigen. Er würde aber die Problematik der gestiegenen Bodenrichtwerte um fünf Jahre in die Zukunft verlegen. Er würde das Problem also nur auf die nächste Regierung verschieben; das werden wahrscheinlich wir sein. Die Kappungsgrenze ist ein scharfes Schwert, das man anwenden kann. Letzten Endes wird dann die Frage sein, wie die Landesregierung dies in einen Gesetzentwurf ummünzt. Die Landeshaushaltsordnung muss dafür definitiv angerührt werden, weil die Klosterkammer nun einmal der Landeshaushaltsordnung unterliegt und sie den Erbbauzins festlegt. Dann können wir wirklich in medias res gehen. Dann können wir uns genau anschauen: Sind die Vorschläge akzeptabel? Werden sie eine Änderung hervorrufen? Werden sie die Situation irgendwie bändigen können? Aber aktuell nur dieser Entschließungsantrag selber Wie gesagt: Ein, zwei Sitzungen mehr, und wir hätten wahrscheinlich Lösungen gefunden. Es gibt eine Enthaltung. Ein wichtiges Thema! Wir werden uns wahrscheinlich demnächst wiedersehen, wenn der Gesetzentwurf fertig ist. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. -

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