Kirsikka Lansmann
Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute verabschieden wir ein Schulgesetz, das unsere Schulen an vielen Stellen besser macht - nicht mit einer großen Überschrift, sondern mit vielen konkreten Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und Lehrkräfte. Denn genau darum geht es. Ob ein Kind gute Bildungschancen hat, darf nicht davon abhängen, welche Voraussetzungen es mitbringt. Schule muss Chancen eröffnen, Talente fördern und jedes Kind bestmöglich unterstützen. Wir waren im Vorfeld zu vielen Themen im engen Austausch mit den Verbänden, haben Hinweise aufgenommen und den Gesetzentwurf an vielen Stellen noch einmal verbessert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Punkt, der mir dabei besonders wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass künftig alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu einem digitalen Endgerät erhalten. Ob ein Kind die gleichen Chancen hat wie seine Mitschülerinnen und Mitschüler darf nicht davon abhängen, was sich die Eltern leisten können. Digitale Teilhabe ist heute ein selbstverständlicher Bestandteil guter Bildung. Deshalb investieren wir in die Ausstattung unserer Schülerinnen und Schüler, und wir lassen die Kommunen damit ausdrücklich nicht allein. Das Land finanziert nicht nur die Geräte, wir beteiligen uns dauerhaft an den Kosten für Administration und Support. Denn ein Tablet hilft niemandem, wenn es nicht eingerichtet werden kann oder niemand da ist, der sich um die Technik kümmert. Gerade erst heute waren der Ministerpräsident und die Kultusministerin an der IGS Südstadt und haben dort sozusagen die Tablets ausgeliefert. Man sieht, es geht voran. Lieber Kollege Fühner, das sind Investmittel, die nicht für Personal ausgegeben werden können. Ich weiß nicht, wann Sie das endlich mal verstehen wollen - dann sehen wir da mal weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schule muss sich aber auch auf neue Herausforderungen einstellen können. Deshalb schaffen wir mit dieser Novelle erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen für Distanzunterricht. Wenn außergewöhnliche Situationen eintreten, etwa extreme Wetterlagen wie Glatteis oder andere Ereignisse, die einen regulären Unterricht unmöglich machen, dann können Schülerinnen und Schüler künftig trotzdem weiter lernen. Das schafft Verlässlichkeit und Rechtssicherheit für Schulen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Und wir gehen noch einen wichtigen Schritt weiter: Wir verbessern auch die Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer längerfristigen Erkrankung, einer seelischen Störung oder aus anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Künftig können diese Schülerinnen und Schüler beispielsweise über einen Avatar am Unterricht ihrer Klasse teilnehmen oder an einer außerschulischen Einrichtung unterrichtet werden. Eine Krankheit oder eine seelische Belastung darf nicht darüber entscheiden, welche Bildungschancen ein Kind hat. Unser Ziel bleibt dabei immer dasselbe: So viel gemeinsamer Unterricht wie möglich, und dort, wo er zeitweise nicht möglich ist, passgenaue Unterstützung statt Ausgrenzung. Das ist für viele Familien eine echte Verbesserung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Bildung bedeutet aber vor allem, jedes einzelne Kind im Blick zu haben. Deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz erstmals eine klare gesetzliche Grundlage für den Nachteilsausgleich und den Notenschutz. Das ist ein wichtiger Fortschritt, denn Kinder lernen unterschiedlich: Manche brauchen etwas mehr Zeit, manche brauchen andere Unterstützung, manche leben mit einer Lese-Rechtsschreibschwäche oder einer Rechenschwäche. Eines möchte ich ganz deutlich sagen: Eine Lese-Rechtschreibschwäche oder eine Rechenschwäche hat nichts mit mangelnder Intelligenz zu tun; das kann man nicht oft genug betonen. Diese Kinder sind genauso klug wie andere. Sie brauchen lediglich an bestimmten Stellen eine andere Unterstützung. Genau diese Unterstützung wollen wir ermöglichen. Denn Bildungsgerechtigkeit bedeutet nicht, alle einfach gleich zu behandeln. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, jedem Kind die Unterstützung zu geben, die es braucht. Trotzdem sage ich ganz offen: Beim Thema Dyskalkulie hätten wir uns durchaus noch weitgehendere Regelungen vorstellen können, denn eine Rechenschwäche verschwindet nicht mit dem Ende der Grundschulzeit. Gleichzeitig tragen wir aber auch Verantwortung dafür, dass unsere Schulabschlüsse überall in Deutschland anerkannt werden. Deshalb müssen wir die gemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz einhalten. Umso wichtiger ist, dass wir das Thema mit dieser Novelle deutlich sichtbarer machen und erstmals gesetzlich verankern. Ich freue mich deshalb sehr, dass sich unsere Kultusministerin auf Ebene der Kultusministerkonferenz weiter für dieses Thema einsetzen wird. Danke schön dafür! Denn das ist heute ein wichtiger Schritt, aber er darf nicht der letzte sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Punkt, der mir am Herzen liegt, sind die Tagesbildungsstätten. Hier gehen wir heute einen wirklich großen Schritt. Über viele Jahre wurde darüber diskutiert, wie der Übergang von Tagesbildungsstätten zu Schulen in freier Trägerschaft gelingen kann. Viele Familien, viele Träger und viele Verbände haben sich dafür eingesetzt. Jetzt schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür. Darauf können wir gemeinsam stolz sein. Auch hier waren wir im engen Austausch mit den Verbänden. Deshalb sorgen wir jetzt dafür, dass aus den Tagesbildungsstätten hervorgehende Förderschulen die Finanzhilfe unmittelbar erhalten können. Das schafft Planungssicherheit und gibt den Trägern die Verlässlichkeit, die sie brauchen. Natürlich wissen wir auch, dass damit nicht alles erledigt ist. Jetzt kommt es auf eine gute Umsetzung an, und dazu gehört ein guter Erlass. Dabei wird man sicherlich nicht jeden Wunsch erfüllen können, denn wenn wir „Schule" draufschreiben, muss auch am Ende „Schule" drinstecken. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den Trägern und Verbänden gute Lösungen finden werden. Denn der bisherige Prozess hat gezeigt: Wenn man miteinander spricht und gemeinsam nach Lösungen sucht, profitieren am Ende die Kinder und Jugendlichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf außerdem noch weiterentwickelt. Wir haben schon gehört: Wir stärken die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler, wir stärken die Schülervertretung, wir verankern die Bildungs-ID und viele weitere Punkte in diesem Schulgesetz. Lieber Kollege Fühner, Sie haben den Eindruck erweckt, als würden wir mit diesem Gesetz eine völlig neue Systematik bei den Förderschulen einführen, und das stimmt so nicht. Die Feststellung eines vorrangigen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs gehört bereits seit 2012 zum Feststellungsverfahren und ist in einer Verordnung festgehalten. Daran ändern wir überhaupt nichts. Die Förderdiagnostik bleibt unverändert; die sonderpädagogische Expertise bleibt unverändert. Mehrere Unterstützungsbedarfe werden selbstverständlich auch künftig festgestellt und berücksichtigt. Ebenso dürfen Schulen weiterhin Eltern beraten, RZIs übernehmen die Koordination. Frau Kollegin Lansmann, holen Sie bitte mal kurz Luft! Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: der Kollegin Bauseneick. Lassen Sie diese zu? Na klar. Bitteschön! Vielen herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage zum Thema der Förderschulen. Sie haben jetzt viel dazu ausgeführt,
