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Pippa Schneider

GRÜNE 24.06.2026 4:41 min Tagungsabschnitte 19/35

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Ihre Oma Erna ist gestorben, die Gute hat drei Häuser gehabt, die Sie Ihnen vererbt hat. Sie zahlen darauf ganz normal Erbschaftssteuer. Und nun eine andere Situation: Es ist nicht Ihre Oma Erna, sondern ein Immobilieninvestor. Er hat in seinem Leben 300 Häuser gekauft, und er vererbt Ihnen diese 300 Häuser. Mit ein paar Kniffen und Tricks zahlen Sie darauf gar keine Erbschaftssteuer - klingt unfair, und das ist es auch! Es ist endlich Zeit, dass die Erbschaftssteuer reformiert wird und dass wir hier Gerechtigkeitslücken schließen, nicht auf Kosten von Oma Erna und ihrem Häuschen, sondern bei Überreichen, die mit Steuertricks komplett um die Erbschaftssteuer herumkommen. In Deutschland wird jedes Jahr Vermögen in Höhe von Hunderten Milliarden Euro vererbt, aber gerade die größten Erbschaften werden häufig kaum besteuert. Warum? Weil großes Betriebsvermögen voller Ausnahmen und Schlupflöcher steckt. Für uns ist klar: Kleinere und mittlere Erbschaften müssen entlastet werden. Auch Familienbetriebe gehören geschützt, damit sie weitergegeben werden können, ohne kaputtgespart zu werden. Das heißt: Omas Wohnung oder Einfamilienhaus soll steuerfrei bleiben. Aber wer riesige Unternehmenspakete erbt, der muss endlich stärker besteuert werden. Es kann nicht sein, dass sich die reichsten Erben aus der Verantwortung ziehen. Steuertricks für Multimillionenerben gehören abgeschafft - für eine gerechte Steuerpolitik. Und eine Reform der Erbschaftssteuer ist auch eine ganz klare Gerechtigkeitsfrage. Warum fehlt das Geld für Schulen, für Schwimmbäder und für Busse, während die Vermögen der reichsten Familien in Deutschland ins Unermessliche wachsen? Warum besitzt der reichste Mann in Deutschland 46 Milliarden Euro und zahlt auf seine Milliardengewinne übrigens weniger Steuern als alle anderen, während sich eine Pflegekraft kaum noch die Miete leisten kann? Diese Fragen stellen sich immer mehr Menschen, und die müssen wir beantworten. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig und sehr gut, dass sich die norddeutschen FinanzministerInnen in der letzten Woche auf ihrer Konferenz mit eben diesem Thema beschäftigt haben und eine Reform der Erbschaftssteuer fordern. Aber schauen wir uns mal detailliert an, was das eigentlich bedeutet. Bei der Vererbung von besonders großen Vermögen ab 26 Millionen Euro gibt es eine sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung, also eine Prüfung, ob für den Erben eine Steuerverschonung notwendig ist. Hierfür werden häufig Familienstiftungen gegründet, um sich bei diesen Verschonungsbedarfsprüfungen mittellos zu rechnen. In 2024 gab es 45 Fälle, in denen 3,4 Milliarden Euro von 3,6 Milliarden Euro fälliger Steuern einfach erlassen worden sind - 95 % der Erbschaftsteuer: weg! Das eigentliche Ziel hinter dieser Regelung ist die Sicherung von Arbeitsplätzen, aber dieses Ziel wird in der Praxis konterkariert. Stattdessen führen die Regelungen dazu, dass sehr große Betriebsvermögen annähernd steuerfrei übertragen werden können. Aber was kann man jetzt eigentlich tun? Die Verschonungsbedarfsprüfung gehört dringend grundlegend reformiert. Die Möglichkeit, sich mithilfe von Familienstiftungen mittellos zu rechnen, muss mindestens eingeschränkt werden, und die Verschonungsabschläge müssen reduziert werden. Im Gegenzug können dann Stundungsmöglichkeiten ausgeweitet werden. Das führt dazu, dass eine hohe sofortige Belastung vermieden wird. Frei werdende Spielräume könnten dann sogar dafür genutzt werden, um weniger vermögende ErbInnen zu entlasten, zum Beispiel durch eine Anpassung der Freibeträge. Das Ganze nützt am Ende dann wieder allen. Vielen Dank, Frau Schneider. - Für die Fraktion der AfD hat sich zu Wort gemeldet: der Abgeordnete Jürgen Pastewsky.

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