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Gerald Heere

24.06.2026 2:10 min Tagungsabschnitte 19/35

Keine Sonderregeln für Überreiche: Erbschaftsteuer gerechter gestalten

Ich war gerade bei den Wohnungen. Die Begünstigungen können natürlich weiterhin an unternehmerische Leistungen anknüpfen; das finde ich auch gerechtfertigt. Aber was nicht passieren darf, ist, dass sie in Einzelfällen ausgenutzt werden und nur der Verschonung großer Vermögen dienen. Deshalb braucht es auch bei den Wohnungen klare und rechtssichere Kriterien für alle. Wir müssen über Freibeträge und Tarife sprechen. Da gibt es unterschiedliche denkbare Modelle, etwa einen Lebensfreibetrag anstelle der bisherigen Freibeträge, die im Zehnjahresrhythmus mehrfach genutzt werden können. Wichtig ist mir dabei: Wir führen die gesamte Diskussion ergebnisoffen. Maßstab müssen Verteilungsgerechtigkeit, mindestens stabile, besser noch erhöhte Einnahmen der Länder sowie eine unbürokratische Umsetzung, und zwar sowohl für den Staat als auch für die Unternehmen, sein. Eines lehnen wir aber fundamental ab, nämlich die Regionalisierung der Erbschaftsteuer, die die bayerische Landesregierung immer fordert. Denn ein Wettbewerb der Länder über Steuersätze wäre der falsche Weg. Die Höhe der Steuersätze darf nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand wohnt. Apropos Bayern: Dort heißt es in der Landesverfassung wörtlich: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern." Ich hoffe, daran werden sich auch die CSU-Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung erinnern. Und ich habe nach dieser Debatte den Eindruck, auch bei der CDU könnte das manchem guttun, wenn wir bald das lange erwartete Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftsteuer erhalten. Denn es besteht dringender Reformbedarf auf Bundesebene. Gerade auch vor dem Hintergrund der Vorschläge der Rentenkommission, die ich im Grundsatz in dieser Dimension richtig finde, darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Lasten des Sozialstaates und die Lasten der Reformen ungleich verteilt werden. Daher: Ein gerechtes Steuersystem stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und genau dafür wird sich die Landesregierung auch bei der Erbschaftsteuer weiterhin einsetzen. Herzlichen Dank.

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