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Gerald Heere

23.06.2026 2:37 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen hat sich bei der Grundsteuerreform in der vergangenen Legislaturperiode für ein einfaches wertunabhängiges Flächen-Lage-Modell entschieden. Das haben wir in der vergangenen und in dieser Legislaturperiode sehr erfolgreich umgesetzt. Es freut mich auch sehr, dass es verfassungskonform ist. Das hat erst in der letzten Woche am Donnerstag das Niedersächsische Finanzgericht bestätigt. Insofern: Die Hoffnung, es im nächsten Jahr wieder anzufassen, brauchen wir zum Glück nicht zu haben, denn das Urteil hat klar gezeigt: Unser Grundsteuermodell ist verfassungsgemäß, und es wird Bestand haben. Darüber freue ich mich sehr. Wir haben es mit dem Wechsel von einem komplexen wertabhängigen System alter Lesart zu einem deutlich einfacheren zu tun. Er hat natürlich dazu geführt, dass es hier und da zu Belastungsverschiebungen gekommen ist. Das war natürlich richtig so! Denn wenn alles so geblieben wäre wie zuvor, hätten wir die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts an eine neue verfassungsgemäße Regelung nicht erfüllt. Wir haben dann erkannt das ist eben in der Debatte ausgeführt worden, dass es in wenigen, besonders gelagerten Härtefällen zu Belastungsverschiebungen kommt, deren Konstellationen man sich genauer anschauen muss: Die Resthöfe, die unbebauten und ungenutzten Grundstücke und auch die Grundstücke für Sportzwecke. Deshalb danke ich auch für die Beratungen im Ausschuss sehr, dass es das Gesetz, das heute zur Beschlussfassung vorliegt, ermöglicht, dass die Gemeinden in Zukunft in diesen Fällen die Grundsteuer ganz oder zum Teil erlassen können. Das entscheidende Wort ist hier „können". Denn es handelt sich ausdrücklich um eine Kann-Regelung, die niemanden zwingt, sie anzuwenden, aber den Kommunen vor Ort die Entscheidungsfähigkeit gibt: Sie können entscheiden, wo sie angewendet werden soll. Die kommunalen Spitzenverbände haben ein paar Bedenken geäußert, weil sie einen zusätzlichen Aufwand für die Gemeinden befürchten. Er ist aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angepasst worden. Wir haben Mindestflächen eingeführt, die dazu beitragen, die Fallzahlen für die Gemeinden zu reduzieren. Zudem haben wir die Tatbestandsvoraussetzungen präzisiert. Ein Erlass der Grundsteuer setzt eine Ermessensentscheidung der Gemeinde voraus, die an die besonderen Umstände des Einzelfalls vor Ort anknüpft. Das ermöglichen wir an dieser Stelle. Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit, Härtefälle abzumildern und gute, an die lokalen Verhältnisse angepasste Lösungen zu finden. Deshalb vielen Dank noch einmal für die konstruktiven Beratungen! Ich bitte ich Sie ganz herzlich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. Von der AfD-Fraktion hat sich Herr Lilienthal zu einer

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