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Verena Kämmerling

CDU 25.06.2026 5:07 min Tagungsabschnitte 19/35

"Milliarden ohne Wirkungsnachweis" für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?

von Frau Kollegin Kämmerling für die Fraktion der CDU. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „,Milliarden ohne Wirkungsnachweis' für fast 100 Klimaschutzmaßnahmen: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofs?" Am 10. Juni 2026 veröffentlichte der Landesrechnungshof den Jahresbericht 2026 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - Bemerkungen und Denkschrift zur Haushaltsrechnung des Landes Niedersachsen für das Haushaltsjahr 2024. Einer der Schwerpunkte betrifft den Themenblock „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung". In der Einleitung des Berichts wird vermerkt: „Die Landesregierung kann die Wirkung und den Nutzen ihrer Klimaschutzstrategie nicht belegen, da vorgeschriebene Erfolgskontrollen unterblieben. 1,8 Milliarden Euro stellte Niedersachsen allein in den vergangenen fünf Jahren für den Klimaschutz zur Verfügung. Von den knapp 100 Klimaschutzmaßnahmen zielten nur acht auf eine konkrete Senkung der Treibhausgase. Der weitaus größte Teil bestand aus Begleitmaßnahmen ohne messbare Einsparungen wie z.B. Beratungsangebote zur Wärmeplanung oder Bildungsangebote an Schulen. Der Landesrechnungshof empfiehlt, sich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die Treibhausgase auch tatsächlich messbar mindern." Neben den im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) vorgesehenen Monitoring- und Berichtspflichten kommt die Landesregierung dem Landesrechnungshof zufolge auch den haushaltsrechtlich vorgesehenen Erfolgskontrollen gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) bislang nicht hinreichend nach. Dazu äußerte das MU ausweislich des Jahresberichts des Landesrechnungshofs, „dass Erfolgskontrollen fachlich schwierig seien. ... Datenerhebungen und Auswertungen seien komplex und erforderten wissenschaftliche Expertise. Eine kleinteilige Überwachung einzelner Maßnahmen könne in einem Missverhältnis zum Erkenntnisgewinn stehen. Außerdem fehle in Niedersachsen eine nachgeordnete Umweltbehörde, die diese Aufgabe übernehmen könne." Einige Zeilen später ist nachzulesen: „Der LRH weist darauf hin, dass § 7 LHO und die Zielsetzung des NKlimaG das Land zur Erfolgskontrolle verpflichten. Schwierigkeiten entbinden ebenso wenig von der Pflicht zur Erfolgskontrolle wie der Verweis auf den Klimarat, der als unabhängiges Gremium außerhalb der Verwaltung steht." Darüber hinaus beanstandet der Landesrechnungshof etwaige Defizite bei der ressortübergreifenden Steuerung klimaschutzbezogener Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Gebäude der Landesverwaltung gemäß § 11 NKlimaG. In diesem Zusammenhang wird auf den „Klimaschutz jetzt: 4-Punkte-Plan" hingewiesen, der im August 2022 durch die Landesregierung beschlossen wurde und unter anderem eine Photovoltaikoffensive für landeseigene Gebäude vorsieht. Zu ihrer Ausgestaltung heißt es, dass bis zum Jahr 2040 alle landeseigenen Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet sein sollen. Als Zwischenziel definierte die Landesregierung bis zum Jahr 2025 eine Belegung von 30 %. Laut dem Landesrechnungshof seien aktuell „nicht einmal 3 %" der landeseigenen Dachflächen belegt. Im Fazit des Kapitels zum Klimaschutz formuliert der Landesrechnungshof unter anderem folgende Empfehlungen: „Die Landesregierung sollte sich aufgrund des ambitionierten Zeitplans auf Projekte konzentrieren, die tatsächlich Emissionen senken. Hierzu sind Erfolgskontrollen notwendig." Weiter heißt es: „Die Landesregierung braucht bei Klimaschutz und Klimafolgenanpassung eine verbindliche und kraftvolle Gesamtsteuerung. Der Zielpfad ist gesetzlich vorgegeben und muss von allen Ressorts einheitlich und abgestimmt verfolgt werden. Die Landesregierung muss hierzu wirksame Steuerungsinstrumente einsetzen." Frage 1: Wie begründet die Landesregierung, dass das MU unter Hinweis auf die Komplexität von Datenerhebungen und Auswertungen dem Vernehmen nach davon ausgeht, der haushaltsrechtlichen Verpflichtung zur Erfolgskontrolle nicht nachkommen zu können bzw. zu müssen, obwohl die übrigen Ressorts denselben Anforderungen unterliegen? Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung nachträglich die Anpassung der Klimaziele im NKlimaG im Dezember 2023 vor den Hintergründen, dass die CDU-Landtagsfraktion sowie die Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren wiederholt Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit dieser Zielvorgaben geäußert hatten und der Landesrechnungshof nunmehr ebenfalls ausführt, dass Niedersachsen seine ambitionierten Klimaziele voraussichtlich nicht erreichen werde? Frage 3: Wie erklärt die Landesregierung vor dem Hintergrund der durch das NKlimaG nochmals verschärften PV-Pflichten für Privateigentümer und Investoren, dass laut dem Landesrechnungshof trotz des vom Land selbst gesteckten Ziels von 30 % bis 2025 aktuell „nicht einmal 3 %" der eigenen Dachflächen belegt sind? Vielen Dank, Frau Kollegin Kämmerling. -

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