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Sebastian Penno

SPD 23.06.2026 5:28 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben im Jahr 2026 - es ist wenig verwunderlich, dass sich die Studienlandschaft seit der Schaffung des NHZG im Jahr 1978 verändert hat. Deshalb gab es in der Vergangenheit immer wieder Anpassungen und Neufassungen, denn Studiengänge werden internationaler, Bildungsbiografien vielfältiger, und die Anforderungen an unsere Hochschulen steigen. Darauf hat die rot-grüne Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes reagiert, den wir im Ausschuss sehr einmütig beraten haben, wie sie auch der Ausschussempfehlung entnehmen können. Mit der vorliegenden Änderung des Gesetzes soll unseren Hochschulen mehr Flexibilität bei der Auswahl von Studierenden gegeben werden, ohne das Prinzip der Chancengerechtigkeit aus dem Blick zu verlieren. Ein zentraler Punkt ist deshalb die Erweiterung der Auswahlkriterien bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Künftig können Hochschulen stärker berücksichtigen, ob Bewerberinnen und Bewerber an studienvorbereitenden Angeboten teilgenommen haben, ob Bewerberinnen und Bewerber über besondere sprachliche Kompetenzen verfügen oder ob Bewerberinnen und Bewerber ihre Eignung in digitalen Prüfungsformaten nachweisen bzw. nachgewiesen haben. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Studienerfolg hängt längst nicht mehr ausschließlich von einer einzelnen Note ab. Vielmehr spielen Motivation, Vorbereitung und spezifische Fähigkeiten ebenfalls eine wichtige Rolle; das dürfte uns wohl allen klar sein. Aber der vorgelegene Gesetzentwurf regelt noch mehr: Das neue NHZG regelt auch die sogenannten Vorabquoten klarer. Dazu gehören die Härtefallquote, die Quote für internationale Bewerberinnen und Bewerber oder die Quote für beruflich Qualifizierte. Was sich jeweils dahinter verbirgt, dürfte klar sein. Neu ist aber die sogenannte Profilquote. Mit ihr können Hochschulen bestimmte Gruppen im öffentlichen Interesse stärker berücksichtigen. Ein Beispiel sind die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die aufgrund ihrer Trainings- und Wettkampfbedingungen an bestimmte Standorte gebunden sind - gerade im Lichte der Diskussion um die Olympischen Spiele in Deutschland ein wichtiger Punkt. Gleichzeitig eröffnet die Regelung Perspektiven für weitere Gruppen, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen, sofern Hochschulen hierfür besondere Unterstützungsangebote bereithalten. Das wurde uns auch in der Ausschussberatung deutlich gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit schafft der Gesetzentwurf zusätzliche Möglichkeiten für Teilhabe, ohne die Leistungsorientierung des Zulassungsrechts infrage zu stellen. Aber auch bei weiterführenden Studiengängen, insbesondere im Masterbereich, schafft der Gesetzentwurf mehr Flexibilität. Künftig können bestimmte Studienplätze auch unabhängig von der Bachelornote vergeben werden, wenn stattdessen geeignete Studieneignungstests durchgeführt werden. Das ist sinnvoll, weil das betone ich an dieser Stelle noch einmal Noten allein nicht immer die beste Aussage über den späteren Studienerfolg treffen. Hier sorgt der Gesetzentwurf für mehr Transparenz und Rechtsklarheit, um den Hochschulen zu ermöglichen, die Auswahl stärker an den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs auszurichten. Das eröffnet Chancen für talentierte Bewerberinnen und Bewerber, deren Potenzial sich nicht ausschließlich in einer Abschlussnote widerspiegelt. Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den ich abschließend eingehen will, betrifft internationale Studiengänge. Immer mehr Programme werden gemeinsam mit europäischen Partnerhochschulen angeboten. Der vorliegende Gesetzentwurf erleichtert solche Kooperationen, indem künftig auch Zulassungsregelungen des jeweiligen Partnerlandes berücksichtigt werden können. Das stärkt Niedersachsen als attraktiven Hochschulstandort im europäischen Hochschulraum, denn Niedersachsen ist ein Wissenschaftsstandort mit wachsender internationaler Bedeutung. Damit geht der Gesetzentwurf einen pragmatischen Schritt, der internationale Studienangebote erleichtert und bürokratische Hürden abbaut. Gleichzeitig bleibt die staatliche Verantwortung aber auch gewahrt, denn für grundständige Studiengänge und Studiengänge von besonderem Landesinteresse ist weiterhin eine Genehmigung durch das Fachministerium erforderlich. Darüber haben wir in der Ausschussberatung ja auch explizit gesprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf verbindet Chancengerechtigkeit mit Qualität, Internationalisierung mit staatlicher Verantwortung und Hochschulautonomie mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb danke ich zum Abschluss auch Wissenschaftsminister Falko Mohrs und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, insbesondere Herrn Dorenbusch, für diesen guten und zukunftsweisenden Gesetzentwurf im Sinne unserer Hochschulen und unserer Studierenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Prange wird im Anschluss noch zu den Medizinstudienplätzen in Oldenburg ergänzen. Ich bitte aber schon an dieser Stelle um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Der Kollege Prange hat jetzt das

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