Dr. Marco Mohrmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes
. Mohrmann. Bitteschön! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Novellierung des Jagdgesetzes kommt nun ihrem Finale immer näher. Am 17. Mai 2022 haben wir das Jagdgesetz umfangreich mit breiter Mehrheit modernisiert. Praktiker und Verbände wurden umfangreich beteiligt. Frau Ministerin Staudte, ich sage Ihnen: So macht man gute Politik, die über Parteigrenzen hinweg der Sache dienlich ist. Ihr Politikverständnis hingegen hat zu 20 000 und mehr Menschen hier vor dem Landtag geführt. Die haben ihrem Unmut laut und deutlich Luft verschafft - das allerdings ohne jeden Populismus. Sie sind sachlich und verbindlich im Ton geblieben. Zur Sache selber: Wir alle wissen, dass ein Verweis auf einen Wolfsmanagementplan hermusste. Das Bundesrecht gibt uns dankenswerterweise die Möglichkeit, ab 1. Juli in die lange überfällige Regulation der Wolfsbestände einzusteigen. Und der Feinschliff liegt nun mal nicht hier im Gesetz, sondern im Managementplan. Der hat den Charakter einer Verordnung. Es gibt keine parlamentarische Beteiligung, aber wir haben solche Entwürfe natürlich schon mal gesehen. Wir bleiben dabei: Sie nutzen eben nicht die Möglichkeiten, die Ihnen der Bund gegeben hat. Ihr angedachtes Jahreskontingent von 27 adulten Wölfen bleibt auch weiterhin eine deutliche Einschränkung des Bundesrechtes. Die Idee mit den Interventionsgebieten und vollständigen Rudelentnahmen ist allerdings grundsätzlich gut. Aber Sie wollen nun den Riegel davorschieben mit drei vorher notwendigen Rissen übrigens bei vorhandenem Grundschutz. Die Weidetierhalter müssen es also weiterhin ausbaden. Die Möglichkeiten zum Schnellabschuss nach einem Rissgeschehen hören sich wiederum ganz vernünftig an. Alles andere wäre nun aber auch wirklich nicht mehr zu erklären gewesen. Warum Sie sich aber, Frau Ministerin Staudte, beim Bestandsmanagement so schwertun, wird vermutlich auch heute Ihr Geheimnis bleiben. Um es auf den Punkt zu bringen: Ihr Wolfsmanagementplan ist im Kern ein Rissreaktionsplan. Ein systematisches Bestandsmanagement der zu großen Wolfspopulationen gibt er weiterhin nicht her. Das halten wir für einen großen Fehler. Denn eins ist ja klar: Aus dem Kreis der harten Wolfsfreunde werden Sie auch für das, was Sie jetzt schaffen wollen, keinen Beifall bekommen. Da hätten Sie den Knoten auch gleich richtig durchschlagen können. Die sozialdemokratischen Ankündigungen hierzu waren im letzten Plenum hinlänglich Thema. Und ich ahne wohl, dass es erheblichen Druck gab, hier etwas liefern zu müssen. Richten soll es nun, nach dem, was wir wissen, das Nachholen eines potenziell zu geringen Abschusses in diesem Jahr erst ab dem 1. Juli 2027. So frei nach dem Motto: Nun zog es sich schon so viele Jahre hin, da können wir auch noch ein weiteres Jahr obendrauf packen. Das ist unmöglich. Ich will Ihnen dazu noch eins sagen: Sie bedienen sich ja auch weiterhin der in dieser Frage, ehrlich gesagt, völlig sinnfreien bio-geografischen Regionen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass den atlantischen Rüden irgendwo im Südosten dieses Landes in der Ranzzeit so gar nichts davon abhalten wird, sein biologisches Werk mit der kontinentalen Fähe zu verrichten, wenn die Hormone beider Beteiligten ihr zärtliches Liedchen trällern. Im Übrigen sind wir gespannt mit Blick auf das Versprechen einer Evaluation bezüglich eines aktiven Bestandsmanagements ab 1. Juli 2027. Das ist voraussichtlich ungefähr dreieinhalb Monate vor der nächsten Landtagswahl in einer entsprechend politisierten Stimmung. Wir versprechen Ihnen, dass wir Sie an diese Evaluation erinnern werden. Kurzum: Hier sitzen viele Abgeordnete, die in Wirklichkeit wissen, dass der Änderungsantrag der CDU zu Ihrem Gesetzentwurf der bessere Weg gewesen wäre. Sie haben übrigens noch die Chance! Also: Die letzte Ausfahrt können Sie gleich noch nehmen. Kommen wir zum eigentlichen Jagdgesetz: Dass wir vom Verbot der Jagd am Naturerdbau nichts halten, ist hinlänglich bekannt. Der von mehreren Seiten ins Spiel gebrachte Sachkundenachweis und die verpflichtende Ortungstechnik wären ein vernünftiger Kompromiss gewesen, der beiden Seiten sehr gerecht geworden wäre. Übrigens geht so auch wieder Wissen um eine quasi jahrhundertealte Praxis über die Jahre verloren - und das zulasten der Bodenbrüter. Stichwort „Bodenbrüter": Warum Sie den Punkt mit dem Schicksal von in Fallen gefangenen Katzen außerhalb des 350-m-Radius nicht geklärt haben, dürfte ebenso Ihr Geheimnis bleiben. Ich zitiere ja immer gerne den Kollegen Willeke. Der sagte im Ausschuss: „Wir sind uns einig, dass in Fallen gefangene Katzen getötet werden sollen." Ich will mal kurz daran erinnern: So ein Ausschuss ist eine öffentliche Veranstaltung. Also: Mutige Worte! Respekt! Dann kamen allerdings zwei Sätze, die ich auch zitieren will: „Das ist für uns klar. Da gibt es auch keine Uneinigkeit zwischen Rot und Grün." Ja, wie wir heute wissen, war das vermutlich weit aus dem Fenster gelehnt. Denn klar ist jetzt nur eins: Wenn die in den Fallen gefangenen Katzen demnächst ihren Weg in die Tierheime der Kommunen antreten, werden diese sich ganz bestimmt und tüchtig freuen. Die Kommunen haben ja bekannterweise auch gerade keine anderen Sorgen, als sich darum zu kümmern. Das übrigens haben Ihnen GBD und die kommunalen Spitzenverbände sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben. Genutzt hat es leider gar nichts. Übrigens auch das noch mal zur Erklärung: Wir sprechen jetzt von Katzen, die in einem Radius von 350 m, also einem Gebiet von 38 ha oder um es für die, die in der Agrar-Bubble nicht so unterwegs sind, zu übersetzen 54 Fußballfeldern nach FIFA-Norm, 24/7 und das ganze Jahr über tun und lassen können, was sie wollen. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen: Das ist von Ihnen handwerklich schlicht und ergreifend nicht gut gemacht. Und was das für die Vogelwelt bedeutet, Herr Schroeder, wissen Sie alle ganz genau. Meine Damen und Herren, natürlich nehmen wir auch zur Kenntnis, dass eine ganze Reihe von Zumutungen vom ersten Gesetzentwurf bis zum heutigen Tag auf der Strecke geblieben sind - um mal die Jägersprache zu bemühen. Das ist vor allem dem unentwegten Einsatz der Landesjägerschaft, aber auch allen anderen Mitstreiterinnen und Mitstreitern zu verdanken, die sich hier so aktiv eingesetzt haben. Trotzdem bleibt diese Gesetzesnovelle überflüssig. Wir lehnen ab. Herzlichen Dank.
