Dr. Andreas Philippi
Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?
Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Rakicky, ganz simpel gesagt ist das ein Krankenhaus, was im Plan steht. Das ist einfach so. Das legen wir politisch fest. Das ist ein Plan. Wenn Sie nicht wissen, wie dieser Plan aussieht, bin ich gerne bereit, Ihnen zum Beispiel noch mal das Papier der Enquetekommission vorzulegen. Da steht für Niedersachsen beschrieben drin, wie man sich die verschiedenen Krankenhausstufen vorstellt: Grund- und Regelversorgung, Schwerpunktversorger, Maximalversorger. Da kann man sehr gut sehen, wie das definiert ist, wie viele Betten dahin gehören, wie viele anästhesiologische Beatmungsplätze dahin gehören, wie viel Chirurgie und Allgemeinmedizin und Innere Medizin in so eine Klinik gehört. Das ist alles genau beschrieben. Das ist jetzt keine Hexerei. Ich schicke Ihnen das gerne zu, dann können Sie das noch mal nachlesen. Also: Definiert ist ein Krankenhaus, wenn es im Krankenhausplan steht. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen liegen
