Pascal Mennen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Wort gemeldet: der Kollege Pascal Mennen. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte mit dem beginnen, was mir bei diesem Gesetz besonders am Herzen liegt und worin sich die demokratischen Fraktionen in diesem Haus auch einig sind: die Zahngesundheit unserer Kinder. Künftig wird es in niedersächsischen Kitas eine Gruppenprophylaxe für alle geben - niedrigschwellig, alltagstauglich und für alle Kinder erreichbar. Mir war dabei wichtig: Wir stärken die Prävention, ohne das elterliche Erziehungsrecht anzutasten. Wer nicht möchte, dass sein Kind an einer zahnärztlichen Untersuchung teilnimmt, der kann widersprechen. So drehen wir das Verfahren sinnvoll um. Das ist unbürokratischer, das ist praktikabler, und das entlastet Einrichtungen wie auch Eltern. So verbinden wir Kinderschutz, Gesundheitsvorsorge und Verwaltungsvereinfachung in einem einzigen Schritt. Dass dieses Anliegen fraktionsübergreifend Unterstützung findet, begrüße ich deshalb sehr. Der zweite Schwerpunkt unseres Gesetzes betrifft die Situation in den Kitas insgesamt. Wir wollen die Flexibilisierungsmaßnahmen nicht aus einer Laune heraus verlängern, sondern weil die Realität es verlangt. Die Einrichtungen arbeiten seit Jahren am Limit: Hohe Belegungszahlen treffen auf einen sich nur langsam entspannenden Fachkräftemangel. Mit der letzten, kleinen Novelle haben wir bewusst befristete Spielräume geschaffen, damit Öffnungszeiten verlässlich bleiben und Leitungen handlungsfähig sind. Diese Befristung war richtig, und die Maßnahmen haben vielerorts Wirkung gezeigt. Heute sehen wir zweierlei: Der Druck ist weiterhin hoch. Gleichzeitig zeigen die Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung Wirkung: mehr Ausbildungsplätze, mehr Absolventinnen und Absolventen und perspektivisch eine demografische Entwicklung, die in diesem Bereich für etwas Entspannung sorgen dürfte und mit der wir vor allem die Qualität wieder in den Blick nehmen wollen. Darüber hinaus nutzen wir die Gelegenheit, an konkreten Stellschrauben des Gesetzes zu drehen, beispielsweise bei der Pflicht zu einem gesonderten Konzept für große Einrichtungen. Diese greift künftig erst ab mehr als sieben Gruppen statt wie bisher ab fünf. Das bedeutet in der Praxis weniger Papier, weniger Abstimmungsschleifen und mehr Zeit für das Wichtige, nämlich die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen. Und darum geht es schließlich. Ich will aber auch klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Ersatz für die anstehende grundlegende Revision des niedersächsischen Kitagesetzes. Die systematische Weiterentwicklung kommt im nächsten Jahr, sobald der Bund mit seinem angekündigten Qualitätsentwicklungsgesetz den Rahmen festgelegt hat. Dann werden wir uns strukturell mit Qualitätssteuerung und weiterem Bürokratieabbau befassen. Was wir heute vorlegen, ist deshalb bewusst pragmatisch: konkrete Verbesserungen, sofort wirksam, ohne große Nebenwirkungen, mehr Prävention für Kinder, mehr Luft für Einrichtungen, weniger Bürokratie, wo sie nicht gebraucht wird. Deshalb bitte ich um Unterstützung. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Mennen. - Für die Fraktion der
