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Cindy Lutz

CDU 24.06.2026 7:21 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschulen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wenn ein Wissenschaftsminister eine Hochschulgesetznovelle in die Tradition einer Oppermann-Reform stellt, dann ist das ein hoher Anspruch. Denn die Reform von 2002 hat die Hochschulsteuerung in Niedersachsen grundlegend verändert; das muss man auch anerkennen. Sie hat Hochschulen mehr Eigenverantwortung gegeben, Entscheidungsbefugnisse verlagert und ein neues Verhältnis zwischen Staat und Hochschule geschaffen. Genau deshalb haben wir im März gesagt: Eine große Reform misst sich nicht an ihrer Ankündigung, sondern letztendlich an ihrem Ergebnis. Wir haben gefragt: Wo ist die strategische Vision für die Hochschulen unseres Landes? Wo ist die Exzellenzstrategie? Wo ist die Schwerpunktbildung für die Wissenschaftslandschaft der Zukunft? Heute nun liegt endlich der Gesetzentwurf vor - und wir stellen fest: Viele dieser Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet. Zunächst möchte ich ausdrücklich sagen: Dieser Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Ansätzen, die wir als CDU-Fraktion grundsätzlich begrüßen: Wir begrüßen die stärkere Ausrichtung auf Transfer und Innovation. Wir begrüßen insbesondere die vorgesehenen Verbesserungen für Ausgründungen aus Hochschulen; unser Gesetzesentwurf dazu liegt schon seit Längerem vor. Wir begrüßen auch die zusätzlichen Freiheiten bei Studiengängen und Berufungen. Und wir begrüßen den Versuch, attraktivere Karrierewege im Wissenschaftssystem zu schaffen. Meine Damen und Herren, es ist gut, dass die Landesregierung das endlich aufgreift. Aber richtige Einzelmaßnahmen ergeben noch lange keine große Reform. Denn wenn man diesen Gesetzentwurf insgesamt betrachtet, bleibt eine zentrale Frage offen: Was ist eigentlich das strategische Ziel dieser Novelle? Meine Damen und Herren, ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf Transfer und Gründungen. Die Richtung stimmt also an dieser Stelle. Viele der vorgesehenen Regelungen finden sich erfreulicherweise in ähnlicher Form auch in Vorschlägen wieder, die wir als CDU-Fraktion bereits hier im Plenum eingebracht haben. Offenbar haben gute Ideen die angenehme Eigenschaft, irgendwann auch auf der Regierungsbank zu landen. Entscheidend wird allerdings sein, ob tatsächlich mehr Unternehmen entstehen, ob Forschung schneller in die Anwendung gelangt und ob Niedersachsen im Wettbewerb um innovative Ausgründungen tatsächlich aufholt. Denn dafür braucht es mehr als eine neue Rechtsgrundlage. Es braucht Finanzierung, Beratungsstrukturen, Risikokapital und vor allem einen langen Atem. Meine Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs betrifft den wissenschaftlichen Mittelbau. Die Landesregierung führt neue Kategorien wie Lecturer, Senior Lecturer, Researcher, Wissenschaftsmanager oder Tandem-Professorin ein. Dass die Landesregierung die Probleme des wissenschaftlichen Mittelbaus anerkennt, ist grundsätzlich richtig. Aber wir sollten neue Stellenbezeichnungen jetzt nicht mit neuen Karriereperspektiven verwechseln. Die entscheidende Frage lautet nicht, wie eine Stelle heißt. Die entscheidende Frage lautet, ob daraus tatsächlich verlässliche berufliche Perspektiven entstehen können. Das Problem prekärer Beschäftigung wird hier nur beschrieben, aber es ist bislang nicht überzeugend gelöst. Stattdessen entsteht ein immer kleinteiligeres System neuer Kategorien, neuer Verfahren und neuer Evaluationen. Man könnte auch sagen: Das Problem wurde nicht beseitigt, es wurde einfach in andere Schubladen gesteckt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, ob diesen Ankündigungen auch die notwendigen finanziellen Mittel folgen, denn gute Absichten im Hochschulgesetz ersetzen keine Finanzierung im Landeshaushalt. Meine Damen und Herren, die Landesregierung wirbt für diese Novelle mit Freiheit, Autonomie und Bürokratieabbau. Das sind gute Ziele, und grundsätzlich teilen wir sie. Wer Verantwortung vor Ort trägt, sollte aber auch entscheiden können. Deshalb begrüßen wir mehr Eigenständigkeit bei Studiengängen, Berufungen und auch Bauvorhaben. Aber Freiheit bedeutet eben nicht Beliebigkeit. Und Freiheit bedeutet auch nicht, dass Bürokratie lediglich ihren Standort ändert. Genau das werden wir in unseren Beratungen genau beobachten. Denn Freiheit entsteht nicht dadurch, dass sie im Vorwort des Gesetzesentwurfs angekündigt wird. Freiheit entsteht dann, wenn Hochschulen tatsächlich einfacher, schneller und eigenverantwortlich handeln können. Meine Damen und Herren, besonders kritisch sehen wir die offenen Finanzierungsfragen. Der Gesetzentwurf schafft neue Instrumente bei Bauvorhaben und Baubudgets. Das kann sinnvoll sein. Aber mehr Budgetverantwortung bedeutet auch ein höheres Budget, und ein auf dem Papier ausgewiesenes Baubudget saniert noch keinen Hörsaal, ein Paragraf modernisiert kein Labor, und eine neue Zuständigkeit beseitigt auch noch keinen Sanierungsstau. Die Hochschulen unseres Landes brauchen nicht nur neue Strukturen, sie brauchen Investitionen, sie brauchen moderne Infrastruktur und vor allen Dingen brauchen sie Planungssicherheit. Gerade deshalb bleibt die Finanzierung eine zentrale Frage dieser Reform. Meine Damen und Herren, besonders auffällig ist für uns jedoch, was im Gesetzentwurf fehlt. Bereits im März haben wir davor gewarnt, Hochschulpolitik nach dem Gießkannenprinzip zu betreiben. Wir haben schon damals die Bildung zentraler Schwerpunkte gefordert. Wir haben gefragt, welche wissenschaftlichen Prioritäten Niedersachsen künftig setzen will. Wir haben gefragt, wie wir international wettbewerbsfähig werden wollen. Und genau darauf liefert dieser Gesetzentwurf keine überzeugende Antwort. Es fehlt eine erkennbare Exzellenzstrategie, es fehlt ein Konzept für Spitzenforschung und vor allen Dingen für Profilbildung. Es fehlt eine klare Vorstellung davon, welche Hochschulstruktur Niedersachsen im Jahr 2035 haben soll. Und genau deshalb bleibt diese Novelle hinter dem historischen Anspruch des Ministers deutlich zurück. Die damalige große Reform stand für einen Systemumbau. Diese Novelle verändert vieles im Detail, aber sie ordnet das Hochschulsystem nicht neu. Sie ist umfangreich, aber sie bleibt strategisch unscharf. Meine Damen und Herren, wir werden diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten, wir werden gute Vorschläge unterstützen, wir werden notwendige Verbesserungen einfordern, und wir werden kritisch nachfragen, wo Anspruch und Wirklichkeit noch weit auseinanderliegen. Danke schön. Vielen Dank, Frau Kollegin Lutz. - Als Nächstes hat

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