Harm Rykena
"Sternmarsch für Demokratie" in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?
Vielen Dank. - Herr Präsident! „,Sternmarsch für Demokratie' in Hannover - welche Rolle spielten Schulen, Landesbehörden und politische Organisationen?" Am 12. Juni 2026 fand in Hannover die Veranstaltung „Sternmarsch für Demokratie" statt. Laut Medienberichterstattung sowie Veröffentlichungen in den sozialen Medien nahmen zahlreiche Schulen an der Veranstaltung jahrgangsweise teil. Offiziell handelte es sich dabei um ein Projekt der Schülervertretung, laut Angaben des Rundblick wurde die Veranstaltung jedoch von den beteiligten Schulen sowie der Stadt Hannover organisiert. Im Vorfeld wurde von mindestens einer Schule die Teilnahme aller Schüler zunächst als verpflichtend vorgegeben. Es war die Rede von „Überprüfung der Vollzähligkeit", worauf die Klassen dann gemeinsam zur zentralen „Kundgebung gegen Hass und Rechtsextremismus" ziehen sollten. Von einer „Demonstration für Demokratie" war an dieser Stelle des offiziellen Schreibens der Schule an Eltern und Erziehungsberechtigte, Schüler, Kollegen und die gesamte Schulgemeinschaft nicht die Rede. Teilnehmende Lehrkräfte berichteten, dass sie sich unter Druck gesetzt fühlten, an dieser Demonstration teilzunehmen. Demokratie lebt vom fairen Wettstreit politischer Ideen. Beim Sternmarsch für Demokratie zeigte sich Beobachtern zufolge jedoch eine deutliche Schlagseite nach links: Drei Politiker der Grünen und je einer von SPD, Linken, Piratenpartei sowie je einer von CDU und FDP bekamen die Möglichkeit eines Auftritts. Alle Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl im Herbst konnten sich den Schülern vorstellen, mit Ausnahme der Kandidatin der AfD. Diese war nicht eingeladen worden. Zudem sei sowohl auf dem Sternmarsch selbst sowie auf der Abschlusskundgebung explizit Stellung gegen die AfD bezogen worden. Schulen haben nach dem Niedersächsischen Schulgesetz den Auftrag zu politischer Bildung auf der Grundlage des Beutelsbacher Konsenses zu erfüllen. Dieser verlangt insbesondere die Wahrung des Überwältigungsverbots, die kontroverse Darstellung politischer Fragestellungen sowie die Befähigung der Schüler zu eigenständiger Urteilsbildung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang staatliche Stellen, Schulen oder öffentlich geförderte Organisationen an Vorbereitung, Bewerbung oder Durchführung der Veranstaltung beteiligt waren und ob die gebotene politische Neutralität staatlicher Schulen gewahrt wurde. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie deckt sich die Organisation einer staatlich geförderten Demonstration zur allgemeinen Politik in Deutschland durch eine Schülervertretung mit den Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes, wonach den Schülervertretungen über ihre gesetzlich geregelten Mitwirkungsrechte bezüglich der Schulorganisation hinaus kein allgemeinpolitisches Mandat zusteht? 2. Welche Landesbehörden, öffentlichen Einrichtungen, öffentlich geförderten Organisationen oder sonstigen Zuwendungsempfänger des Landes waren nach Kenntnis der Landesregierung an der Vorbereitung, Bewerbung, Finanzierung oder Durchführung der Veranstaltung beteiligt? 3. Hält die Landesregierung es mit dem Neutralitätsgebot staatlicher Schulen für vereinbar, wenn Schüler während der Unterrichtszeit verpflichtend zu politischen Demonstrationen geführt werden sollen? Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. -
