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Eva Viehoff

GRÜNE 24.06.2026 3:40 min Tagungsabschnitte 19/35

Freiheit und Selbstbestimmung auch im Tod stärken - niedersächsisches Bestattungsrecht modernisieren

Frau Viehoff, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD möchte eine weitreichende Lockerung der Bestattungsregeln, die im niedersächsischen Bestattungsgesetz festgelegt sind. Dazu gehört die private Verwahrung von Urnen und die Möglichkeit, aus sterblichen Überresten persönliche Erinnerungsstücke herzustellen. Auf den ersten Blick das haben auch meine VorrednerInnen schon gesagt klingt das nach mehr Freiheit und persönlicher Entscheidung. Aber die eigentliche politische Frage für uns muss doch lauten: Welche Verantwortung tragen wir als Gesellschaft im Umgang mit Tod, Trauer und Erinnerung? Denn die Bestattung ist keine ausschließlich private Angelegenheit. Die Bestattungskultur verändert sich bereits heute; auch das wurde schon von meinen VorrednerInnen erwähnt. Wir haben verschiedene Bestattungsformen und Bestattungsorte und natürliche auch neue Verfahren, wie zum Beispiel die in der letzten Woche in Schleswig-Holstein als reguläre Bestattungsform eingeführte Reerdigung. Diese Entwicklungen zeigen: Unsere Gesellschaft ist offen für neue Wege, und die Politik sollte das ernst nehmen. Das tun wir von Bündnis 90/Die Grünen. Wir haben auf unserem Landesparteitag im Frühjahr genau diesen Beschluss gefasst, die Modernisierung des niedersächsischen Bestattungsgesetzes voranzutreiben und den Menschen mehr Wahlmöglichkeiten und zeitgemäße Regelungen zu geben. Aber das ist nicht allein eine parteipolitische Entscheidung, sondern sie muss mit der Gesellschaft und den gesellschaftlich Verantwortlichen, mit den Kirchen, mit den Menschen vor Ort diskutiert werden. Dazu sind wir schon jetzt in intensiven Gesprächen. Modernisierung ist etwas anderes als Entgrenzung. Der Tod eines Menschen betrifft immer nicht nur die Hinterbliebenen, sondern auch die Gemeinschaft. Deshalb berücksichtigt unser Bestattungsrecht nicht nur den letzten Willen, sondern schafft auch öffentliche Räume für Trauer und Gedenken. Trauer braucht Struktur, Rituale und konkrete Orte. Sie geben Orientierung, und Friedhöfe können solche geschützten Räume sein. Für viele Menschen sind sie wichtig, um Verlust zu verarbeiten. Das aktive Erinnern wird oft unterschätzt. Die Grabpflege bedeutet für viele Hinterbliebene, weiterhin etwas tun zu können. Neue Bestattungsformen entbinden uns eben nicht von der Frage, wie wir Orte des Erinnerns für alle, die trauern, erhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Friedhöfe sind auch mehr als Begräbnisorte: Sie sind soziale Räume, Orte der Begegnung und wichtige Grünflächen mit Bedeutung für das Stadtklima und das Gemeinwohl. Beim Bestattungsgesetz geht es nicht um Bevormundung des Einzelnen. Es geht um den Ausgleich zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung. Diesen Ausgleich leistet der AfD-Antrag leider nicht. Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen. Danke. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Antrag soll im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beraten werden. Ich bitte um das Handzeichen, dass wir so verfahren können. -

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