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Anna Bauseneick

CDU 23.06.2026 7:38 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

die Abgeordnete Anna Bauseneick. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am Ende dieser Beratung lässt sich der Kern dieses Gesetzes in einem Satz zusammenfassen: Aus 2026 wird 2028 - mehr Zeit, neue Fristen, aber keine neue Richtung. Das ist keine umfassende Novelle des NKiTaG. Das ist die Verlängerung von Ausnahmen, weil Rot-Grün die angekündigten strukturellen Entscheidungen erneut vertagt. Eine Ausnahme gibt es aber die wurde eben bereits genannt: unseren gemeinsamen Antrag zur zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe. Damit stärken wir die Prävention und erreichen gerade Kinder, die sonst vielleicht nicht regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Gleichzeitig wird unnötiger Papierkram vermieden. Künftig müssen nicht mehr im Vorhinein die Einverständniserklärungen aller Eltern eingesammelt werden. Stattdessen können Eltern der Untersuchung widersprechen. Im Ausschuss wurde diese Regelung von allen Fraktionen unterstützt. Dass sie nun systematisch richtig in die allgemeinen Vorschriften aufgenommen wird, ist folgerichtig. Ich möchte an dieser Stelle für meine Fraktion beantragen, eine Einzelabstimmung zu Artikel 1 Nr. 0/1 Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe vorzunehmen. Aber ein richtiger Punkt macht aus einem unzureichenden Gesetz noch keine Reform. Der Kern bleibt unverändert. Die befristeten Flexibilisierungen werden bis 2028 verlängert. Dabei war 2024 etwas anderes angekündigt worden. Damals nannte Rot-Grün die Flexibilisierung nur einen ersten Schritt. Für 2026 wurden Änderungen versprochen, mit klaren Strukturen und der Korrektur von Fehlentwicklungen. Man sagte: Der Rest kommt. Heute wissen wir: Der angekündigte Rest liegt nicht vor. Es kommt nur die nächste Frist. Auch § 41 NKiTaG setzt eine klare Marke: Die Auswirkungen des Gesetzes sollen bis zum 31. Juli 2026 überprüft werden. Doch statt die Ergebnisse in eine echte Weiterentwicklung zu übersetzen, verlängern Sie die Übergangsregelungen um zwei weitere Jahre. Die Praxis hatte konkrete Erwartungen: eine vergütete Ausbildung, Ressourcen für Praxismentoring, eine bessere Fachberatung, Entlastung von Verwaltungsaufgaben, Inklusion und eine verlässliche Finanzierung. Auch wir als CDU-Fraktion fordern schon lange eine vergütete, dualisierte Erzieherausbildung. Wo würden wir heute stehen, wenn wir diese schon zum Kita-Jahr 2023/2024, wie wir gefordert hatten, umgesetzt hätten? Die Stadt Lehrte bildet seit 2021 selbst elf Erzieherinnen und Erzieher pro Jahr in einer dreijährigen, vergüteten Ausbildung aus. In 2023 waren die ersten Fachkräfte fertig ausgebildet. Vielleicht sollte uns das zum Denken anregen. Der Deutsche Kitaverband nennt den nun vorliegenden Entwurf „insgesamt enttäuschend", weil er sich „im Wesentlichen auf die ... Verlängerung ... bestehender Übergangs- und Ausnahmeregelungen" beschränkt. Das ist also nicht die Kritik der Opposition allein, das ist die Rückmeldung aus der Praxis. Diese Praxis hat sich auch hier im Landtag sehr deutlich zu Wort gemeldet. In der öffentlichen Anhörung im März dieses Jahres zur Petition „Verbesserung der Rahmenbedingungen und Finanzierung der Kindertagesstätten in Niedersachsen" wurde keine kosmetische Korrektur verlangt, sondern eine wirklich umfassende Reform. Die Petenten forderten unter anderem eine bezahlte Ausbildung, verlässliche Vertretungsreserven, angemessene Leitungs- und Verfügungszeiten, kleinere Gruppen, eine zusätzliche Fachkraft und eine Finanzierung, die tatsächliche Kosten besser abbildet. Kitas brauchen einen klaren Fahrplan in die Zukunft und keine weiteren Provisorien. Meine Kollegen aus Lüneburg wissen das sehr gut. Sowohl Pascal Mennen als auch Philipp Meyn waren mit mir zusammen erst in der letzten Woche in einer Kita vor Ort, wo genau diese Sorgen vorgetragen und deutlich gemacht wurden. Rot-Grün macht nur das Nötigste das wird deutlich, obwohl unsere Kinder eigentlich die größtmögliche Bedeutung in unserer Gesellschaft haben sollten. Nehmen Sie die Anliegen also ernst und handeln Sie! Denn wenn auf dem Arbeitsmarkt keine Fachkraft verfügbar ist, wird dies durch reines Abwarten auch nicht besser. Wie wenig Gestaltungsanspruch in diesem Entwurf steckt, zeigt seine eigene Begründung. Dort heißt es sinngemäß: Wo bislang keine dritte Kraft gefunden worden sei, werde voraussichtlich auch weiterhin keine auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein. Meine Damen und Herren, das ist eine Beschreibung des Mangels, aber es ist keine Strategie gegen den Mangel. Die Aufgabe einer Landesregierung ist nicht, den Fachkräftemangel bis 2028 fortzuschreiben. Ihre Aufgabe ist es, die Bedingungen so zu verändern, dass mehr Menschen diesen Beruf wählen, ihre Ausbildung abschließen und langfristig in unseren Kitas bleiben. Die Diakonie-Erhebung aus dem Jahr 2025 zeigt, wie ernst die Lage bleibt: 77 % der befragten Kitas mussten Gruppen zeitweise schließen, 79 % reduzierten ihre Randzeiten, und 75 % kürzten ihre Kernbetreuungszeiten. Mehr Flexibilität kann im Einzelfall helfen, aber sie ersetzt keine verlässliche Personalstrategie. Rot-Grün sagt, dieses Gesetz schaffe Planungssicherheit. Ja, es schafft Sicherheit darüber, dass die Ausnahmen noch zwei Jahre lang weitergelten. Es schafft aber keine Sicherheit darüber, wann die versprochene Reform kommt. Es schafft keine neue Fachkraft, es verbessert keine Leitungszeit, es finanziert keine Vertretungsreserve, es macht die Ausbildung nicht attraktiver. Es erhält den Status quo - ohne Anpassungen und neue Ideen. Es macht die Lage für die Fachkräfte in unseren Kitas nicht besser, sondern verlängert ihr Warten auf eine Verbesserung um weitere Jahre. Aber wie lange können die Fachkräfte in dem jetzigen System noch durchhalten? Das ist Verwaltung des Mangels, das ist keine Gestaltung der Zukunft. Wir als CDU-Fraktion hingegen setzen uns dafür ein, dass die Kita von heute nicht die Kita von morgen bleibt, und machen ganz konkrete Vorschläge. Und genau das werden wir heute beim Tagesordnungspunkt 16 deutlich machen. Wir wollen, dass sich insbesondere bei der Sprachförderung für unsere Jüngeren etwas verbessert. Klar ist: Das ist eine Maßnahme, aber es braucht noch viel mehr Maßnahmen, um etwas zu ändern. Da brauchen wir definitiv kein weiteres Aufschieben, wie es Rot-Grün aktuell tut. Der richtige Schritt wäre jetzt eine echte Reform des NKiTaG mit klaren Standards. Diesen Schritt gehen Sie nicht. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Für eine bessere frühkindliche Bildung muss man mehr tun, als das Datum zu ändern. Vielen Dank.

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