Stephan Bothe
Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Ministerin hat ja durchaus recht, wenn sie davon spricht, dass staatlicher Geheimschutz in Zeiten, in denen beispielsweise immer wieder auch linke Terrorzellen lebenswichtige Infrastrukturen angreifen ‑ das passiert, Herr Schulz-Hendel, glauben Sie mir, ein überaus wichtiges Thema ist. Sie haben natürlich auch recht, dass es eine Bedrohung durch scheinbar fremde Mächte gibt, sei es durch Cyberattacken oder die von Ihnen immer wieder ins Spiel gebrachten Spionageflüge. Das zeigt, dass das Thema Geheimschutz eine überaus wichtige Rolle spielt. Aber das beste Gesetz bringt nichts, wenn die Landesregierung auf dem linken Auge blind ist und bleibt. Ein Gesetz wie dieses muss Freiheits- und Sicherheitsbedürfnisse ausgewogen berücksichtigen. Ein Gesetz wie dieses ist dann gelungen. Aber ob dieses dann am Ende gelungen ist, das bleibt doch abzuwarten. Ein großer Sicherheitsgewinn durch einen instrumentalisierten und weisungsgebundenen Verfassungsschutz ist kaum noch erkennbar. Positiv hervorzuheben ist aber zumindest die Zielsetzung, die Gesetzgebung auf Landes- und Bundesebene zu vereinheitlichen. Das ist wirklich eine gute Sache. Es ist auch lobenswert, wenn Sie das Gesetz der Lebenswirklichkeit anpassen, also die Digitalisierung in diesem Bereich mit einbinden. Allerdings ist dies vor dem Hintergrund der IT-Pannen in der niedersächsischen Justiz auch eine potenzielle Schwachstelle, auf die man schauen muss. Es liest sich zwar schön in Ihrem Gesetzentwurf, muss aber auch entsprechend sachkundig umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, potenziell problematisch ist natürlich der relativ eng gefasste Begriff der Ausnahmeregelung zum Verzicht auf Sicherheitsüberprüfungen im Katastrophenfall. Die Praktikabilität dieser Regelung in der Praxis ist fraglich. Auch die Auswertung der Angaben bei der Sicherheitserklärung bleibt in Bezug auf die Praktikabilität zweifelhaft. Wer fällt am Ende darunter? Sind es am Ende vielleicht sogar die Kirchen? Da bleibt Ihr Gesetzentwurf auch unkonkret. Meine Damen und Herren, Geheimschutz ist in unseren Zeiten ein wichtiges Thema. Wir werden es im Ausschuss konstruktiv begleiten. Vielen Dank. Von der Fraktion der CDU hat sich Frau Buschmann
