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Dr. Andreas Philippi

25.06.2026 1:09 min Tagungsabschnitte 19/35

Welche Bedeutung misst die Landesregierung einer Zuweisung der Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Krankenhausversorgung in Niedersachsen bei?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für die Frage. Das Beteiligungsverfahren in Niedersachsen unterscheidet sich von dem in anderen Bundesländern in erster Linie darin, wie wir § 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes umsetzen, also die allgemeine Vorgabe zur Mitwirkung aller Beteiligten. In Niedersachsen gestalten wir diese besonders umfassend aus, weil wir glauben, dass die Krankenhausfrage nicht eine parteipolitische Frage ist, sondern gemeinsam von allen demokratischen Parteien getragen werden muss. Wir müssen Leitplanken vorgeben da sind wir uns ja auch einig, die über Jahre und Jahrzehnte gut funktionieren können. Das betrifft auch und Gott sei Dank die Beteiligung des Landtages bei der Neuaufstellung des Krankenhausplans, an der wir ja grundsätzlich nichts verändern wollen. Aber es gilt dafür auch: Die Beteiligung des Krankenhausplanungsausschusses und des Landtages benötigen etwas Zeit. Ich hatte des eben schon erläutert. Vielen Dank. Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion

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