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Dennis Jahn

AfD 24.06.2026 4:48 min Tagungsabschnitte 19/35

Vollzugslockerungen für Mörder - wie sicher ist der Strafvollzug unter Rot-Grün?

der Abgeordnete Dennis Jahn. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst mal vielen Dank, Herr Schröder. Sie haben schon einiges aus meiner Rede übernommen bzw. selber geschrieben. Ich würde in den gleichen Tenor einstimmen. Ein wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilter Straftäter verlässt im Rahmen einer Vollzugslockerung die Justizvollzugsanstalt. Er fährt in Begleitung eines Justizvollzugsbeamten zu seiner Garage. Er hat Zugang zu seinem Motorrad. Und am Ende dieses Tages befindet sich dieser Straftäter nicht mehr im Gewahrsam des Staates, sondern auf der Flucht. Allein diese wenigen Sätze erklären bereits, warum dieser Fall die Menschen in Niedersachsen so bewegt. Denn die Bürger stellen sich eine einfache Frage: Wie kann so etwas passieren? Wie kann ein wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung verurteilter Straftäter überhaupt in eine Situation gelangen, in der eine Flucht möglich wird? Und noch wichtiger: Wie kann der Staat sicherstellen, dass sich so etwas nicht wiederholt? Das sind berechtigte Fragen, und genau deshalb wird es morgen noch vor der Sommerpause eine Sondersitzung geben, denn die Bürger haben ein Recht auf Aufklärung und Transparenz. Ich hoffe deshalb ausdrücklich, dass die Unterrichtung des Ausschusses weitestgehend öffentlich erfolgen wird. Meine Damen und Herren, was mich an dieser Debatte allerdings stört, ist die erstaunlich kurze Erinnerung mancher Kollegen. Wenn man den heutigen Ausführungen der CDU folgt, könnte man glauben, Niedersachsen habe erst seit dem Amtsantritt von Frau Wahlmann ein Problem mit Entweichungen oder Nichtrückkehrern aus Vollzugslockerungen. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Wer heute den Eindruck erweckt, dies sei ausschließlich ein Problem der aktuellen Ministerin, betreibt keine Aufklärung - er betreibt politische Instrumentalisierung. Schaut man sich nämlich die Zahlen der Entweichungen bzw. Nichtrückkehrer im Zusammenhang mit Vollzugslockerungen an, sprechen diese für sich. Unter der grünen Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz wurden acht entsprechende Fälle registriert, unter der CDU-Justizministerin Frau Havliza fünf und unter der SPD-Justizministerin Frau Wahlmann aktuell drei. Acht, fünf, drei. Aber die Behauptung, die Lage werde immer schlimmer, wird durch diese Zahlen eben nicht gestützt. Jeder einzelne Fall für sich ist einer zu viel. Aber die Entwicklung zeigt vielmehr, dass wir es mit einem Problem zu tun haben, das Niedersachsen seit Jahren begleitet - unter Grün, unter CDU und heute unter SPD. Deshalb sollten wir die Debatte nicht auf die Frage reduzieren, welche Partei gerade das Justizministerium führt. Die entscheidende Frage lautet doch: Warum passieren solche Fälle überhaupt? Hier kommen wir zu einem Punkt, über den nach meiner Auffassung viel zu selten offen gesprochen wird: Vollzugslockerungen dienen der Resozialisierung. Der Ansatz mag bei einigen Straftätern sinnvoll sein, aber müssen wirklich für alle Straftäter dieselben Maßstäbe gelten? Ist ein wegen Mordes verurteilter Straftäter mit einem gewöhnlichen Strafgefangenen gleichzusetzen? Ist ein schwerer Sexualstraftäter mit einem Betrüger oder einem Dieb gleichzusetzen? Ich meine ganz klar: Nein. Genau deshalb müssen wir die grundsätzliche Diskussion führen, ob bestimmte Tätergruppen überhaupt noch in den Genuss von Vollzugslockerungen kommen sollten. Wer einen Menschen ermordet hat, wer schwerste Gewaltverbrechen begangen hat oder wer schwerste Sexualstraftaten verübt hat, stellt ein anderes Risiko dar als der durchschnittliche Strafgefangene. Der Rechtsstaat muss resozialisieren wollen, aber er darf niemals vergessen, dass seine erste Aufgabe nicht die Hoffnung auf den Täter ist, sondern der Schutz der Bevölkerung. Dieser Schutz, meine Damen und Herren, muss immer Vorrang haben. Ich werde heute weder Frau Wahlmann pauschal verteidigen noch sie vorschnell verurteilen. Dafür liegen aktuell nicht genügend Erkenntnisse vor. Genau deswegen findet morgen ja die Sondersitzung statt. Sollten Fehler gemacht worden sein, dann müssen diese benannt werden. Sollten Konsequenzen notwendig sein, dann müssen diese gezogen werden. So einfach ist das! Aber wir sollten uns davor hüten, aus einem Problem, das Niedersachsen seit mindestens drei Legislaturperioden begleitet, plötzlich ein parteipolitisches Alleinstellungsmerkmal der aktuellen Landesregierung zu machen. Die Bürger erwarten von uns mehr als Empörung. Sie erwarten Ehrlichkeit, sie erwarten Transparenz, und sie erwarten Lösungen. Wenn diese Debatte dazu führt, dass wir die Regeln für Vollzugslockerungen kritisch überprüfen und die Sicherheit der Bevölkerung stärken, dann hat sie ihren Zweck erfüllt. Denn am Ende geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen. Unser Ziel muss daher sein: Aus acht werden fünf, aus fünf werden drei, und aus drei werden null. Vielen Dank.

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