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Frank Henning

SPD 24.06.2026 3:23 min Tagungsabschnitte 19/35

Für ein faires Erbbaurecht als Grundlage bezahlbaren Wohnens

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein besonderer Tag für viele Menschen in Niedersachsen, denn wir kommen nach acht Monaten langer Beratung wir haben im November letzten Jahres diesen Antrag eingebracht heute zur abschließenden Beschlussfassung zum Thema „Klosterkammer und Erbbauzinsen". Für mich haben diese acht Monate deutlich gezeigt: Das Problem ist real. Die Menschen und die Belastungen für Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmer sind existenziell. Es gibt rechtliche das ist das Entscheidende für uns und politische Möglichkeiten für uns als Politik, darauf zu reagieren. Es haben sich in ganz Niedersachsen, auch in meiner Heimatstadt Osnabrück, Bürgerinitiativen gegründet, beginnend in Lüneburg. Das waren die Ersten, weil es dort auch Probleme mit kommunalen Erbbaurechten gab. Es gibt Initiativen in Hildesheim, Hannover und ganz aktuell wer die Berichterstattung verfolgt hat, weiß das jetzt auch in Verden. Gerade die neue Dynamik in Verden zeigt die ganze Dramatik auf. Dort stehen Erbbauzinserhöhungen von bis zu 900% im Raum. Das ist für mich keine normale Anpassung mehr. Das ist für die Betroffenen schlicht nicht zumutbar, meine Damen und Herren. Wir haben uns deshalb mit vielen Bürgerinitiativen getroffen. Wir haben mit ihnen und mit Verbänden gesprochen, wir haben aber auch mit der Klosterkammer und natürlich auch mit unserer eigenen Landesregierung gesprochen. Wir haben eine sehr, sehr ausführliche Anhörung durchgeführt, und wir haben aufgrund der besonderen rechtlichen Problematik mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gesprochen und uns beraten lassen. Der GBD hat übrigens gesagt, die Hauptproblematik liegt darin, dass wir hier ein 180 Jahre altes Gesetz des Königreichs Hannover haben, was leider in Teilen heute immer noch gilt, und über 50 Jahre alte Rechtsprechungen, die wir heute noch anwenden müssen. Daraus ein modernes Erbbaurecht zu konstruieren, ist rechtlich nicht so ganz einfach. Das Ergebnis ist aus unserer Sicht klar. Alle Vorschläge, die wir in unserem Entschließungsantrag gemacht haben, hat der GBD als rechtlich einwandfrei und nicht ausgeschlossen bezeichnet. Es geht, liebe CDU, man muss es politisch nur wollen. Wir stehen an der Seite der Bürgerinitiativen. Ich sage das ganz deutlich, weil es da um Existenzfragen geht. Diese Landesregierung und auch die sie tragenden Fraktionen haben das sehr deutlich gemacht. Ich wundere mich über CDU und insbesondere über Herrn Frölich. Er hat in der Anhörung und auch in der ganzen Diskussion für unseren Antrag sehr große Sympathien geäußert. Aber dann hat sich am Ende Herr Hilbers durchgesetzt und sich schützend vor eine Landesbehörde gestellt. Sie müssen ja wissen, was Sie tun, liebe CDU. Aber ich wundere mich, wie man sich so stark vor eine Landesbehörde stellen kann, wobei Ihnen die Interessen der Menschen in diesem Land offensichtlich egal sind. Die Anhörung hat zudem gezeigt, wir sind ja nicht alleine, meine Damen und Herren. Sie sind alleine. Denn der Verband der Wohnungswirtschaft, der Verband der Grundstücksnutzer Niedersachsen, das Studentenwerk Göttingen, wo es um die Studentenwerkswohnungen geht, der Verband Wohneigentum und natürlich die Landesarbeitsgemeinschaft der vielen Bürgerinitiativen haben uns unterstützt und sagen, dass unser Antrag in die richtige Richtung geht. Die einzige, die wirklich Bedenken geäußert hat wen wundert es, war die Klosterkammer. Aber wir nehmen diese Bedenken durchaus sehr ernst. Ich war gestern Abend noch beim Parlamentarischen Abend der Klosterkammer. Wir haben uns da nicht nur den schönen Rosengarten angesehen, sondern wir haben auch noch mal Gespräche geführt. Herr Kollege Henning, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage: der Kollegin Hopmann. Möchten Sie dem entsprechend? Gerne. Bitteschön, Frau Kollegin. Vielen Dank, dass Sie meine Frage zulassen, sehr geehrter Herr Kollege. Vor dem Hintergrund, dass Entschließungsanträge keine rechtliche Verbindlichkeit herstellen:

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