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Saskia Buschmann

CDU 23.06.2026 7:14 min Tagungsabschnitte 19/35

Entwurf eines Niedersächsisches Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und über die Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (Niedersächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - Nds. SÜG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal erlebt man im Landtag etwas Seltenes. Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, und man muss sagen: Willkommen im 21. Jahrhundert, liebe Landesregierung! Das kommt nicht jeden Tag vor. Deshalb will ich ausdrücklich sagen: Frau Ministerin, dieser Entwurf ist im Grundsatz richtig. Er erkennt eine veränderte Sicherheitslage an, er passt niedersächsisches Recht an Bundesrecht an, und er sorgt dafür, dass Niedersachsen bei der Sicherheitsüberprüfung nicht hinter anderen Ländern zurückbleibt. Das ist genau richtig, das ist überfällig, und, ja, das kann man auch als Opposition einmal anerkennen. Aber, meine Damen und Herren, ein Gesetz ist noch kein funktionierender Staat. Ein guter Paragraf ersetzt keinen guten Vollzug, und moderne Überschriften machen noch keine moderne Sicherheitspolitik aus. Sicherheit entsteht nicht im Gesetzesblatt. Sicherheit entsteht dort, wo der Staat handlungsfähig ist. Und genau daran werden wir diese Landesregierung messen. Worum geht es in diesem Gesetz? Es geht um Sicherheitsüberprüfungen. Das klingt trocken, das klingt nach Formularen, Aktenzeichen und Verwaltungsvorschriften. Aber in Wahrheit geht es um etwas Grundsätzliches. Es geht um Vertrauen. Die Tochter eines Bekannten arbeitet im Katastrophenschutz, der Nachbar arbeitet im Wasserwerk, die Frau von nebenan ist bei der Polizei - drei normale Menschen, drei normale Berufe, aber drei Stellen, bei denen es im Ernstfall darauf ankommt, dass die richtigen Menschen an der richtigen Stelle sitzen. Denn die sicherheitspolitische Lage hat sich verändert, aber leider verändert sich der Staat oft langsamer als seine Feinde. Hybride Bedrohungen, Spionage, Sabotage gegen kritische Infrastrukturen sind keine theoretischen Fußnoten mehr. Sie sind Teil der Realität in Deutschland und in Niedersachsen. Deshalb reicht es nicht mehr, Sicherheit so zu organisieren, als lebten wir noch in einer Zeit, in der Aktenordner schwerer wogen als Datenströme und Sabotage nur mit Bolzenschneider und Brechstange begangen wurde. Die Bedrohung ist im 21. Jahrhundert angekommen, und der Staat muss es auch. Wer Zugang zu sensiblen Informationen oder kritischer Infrastruktur hat, trägt Verantwortung. Und Verantwortung braucht Vertrauen. Aber Vertrauen im Staat heißt nicht: Augen zu, Stempel drauf, wird schon gut gehen. Vertrauen aus Sicht des Staates heißt: Prüfen, abwägen und entscheiden. Das ist kein Misstrauen gegenüber den vielen Beschäftigten, die tagtäglich zuverlässig ihren Dienst versehen. Es ist Respekt vor der Bedeutung ihrer Aufgabe. Denn wer die Falschen an den falschen Stellen übersieht, gefährdet am Ende die Richtigen, die jeden Tag Verantwortung tragen. Das erleben wir leider häufig und immer wieder. Ein Staat, der nicht prüft, ist nicht besonders liberal. Er ist im Zweifel einfach schlecht vorbereitet. Schauen wir auf das, was tatsächlich neu ist: Die Wiederholungsprüfung wird künftig für alle drei Stufen verpflichtend. Bisher galt sie nur für die höchste Stufe. Das ist überflüssig. Eine Sicherheitsüberprüfung ist keine Ehrenurkunde, die man einmal bekommt und dann lebenslang an die Wand heftet. Sie ist eher wie ein TÜV. Wer Sicherheit ernst nimmt, schaut regelmäßig hin. Lebensumstände ändern sich, Kontakte ändern sich, Abhängigkeiten ändern sich, Risiken ändern sich. Wer vor 10 oder 15 Jahren überprüft wurde, ist deshalb nicht automatisch heute noch derselbe Sicherheitsfall oder Nichtsicherheitsfall wie damals. Wer Sicherheit ernst nimmt, verlässt sich nicht auf Aktenlagen von damals, sondern auf Erkenntnisse von heute. Es ist richtig, dass der materielle Geheimschutz geregelt wird. Denn das Parlament ist nicht nur Dekoration. Das Parlament ist der Ort, an dem staatliches Handeln legitimiert, begrenzt und kontrolliert wird. Wenn der Staat Geheimnisse schützt, muss der Rechtsstaat sichtbar bleiben. Die Internetrecherche wird grundsätzlich verankert; auch das ist richtig. Wer heute Sicherheitsrisiken bewertet, kann nicht so tun, als sei das Internet eine Nebensache für Katzenvideos oder Urlaubsfotos. Öffentlich zugängliche Informationen können sicherheitsrelevant sein. Ausländische Geheimdienste wissen das, extremistische Akteure wissen das, organisierte Kriminelle wissen das. Nur der Staat tut manchmal so, als sei moderne Technik erst dann zulässig, wenn sie anderswo schon seit Jahren Standard ist. Das ist nicht rechtsstaatlich besonders feinfühlig, das ist manchmal einfach nur gefährlich langsam. Ein Staat, der seine Gegner im 21. Jahrhundert bekämpfen will, darf nicht auf Werkzeuge aus dem Behördenmuseum zurückgreifen. Aber gerade deshalb kommt es auf die Grenzen an. „Öffentlich zugänglich" heißt nicht „beliebig verwertbar". Erforderlich, verhältnismäßig, zweckgebunden: Das sind nicht die drei schönsten Worte aus dem Datenschutzseminar, das sind Leitplanken des Rechtsstaates. Der wehrhafte Staat unterscheidet sich vom misstrauischen Staat: Der misstrauische Staat verdächtigt pauschal, der wehrhafte Staat prüft konkret. Ein Sicherheitsrisiko darf deshalb nicht aus Herkunft, Lebensentwurf, Krankheit oder bloßer Mutmaßung konstruiert werden. Es braucht tatsächliche Anhaltspunkte, es braucht konkrete Tatsachen, es braucht rechtsstaatliche Prüfungen. Wir wollen keinen Staat, der pauschal misstraut. Wir wollen einen Staat, der konkrete Risiken erkennt, rechtsstaatlich handelt und seine Bürgerinnen und Bürger wirksam schützt. Damit komme ich zum entscheidenden Punkt dieses Gesetzentwurfs: Papier ist geduldig - Sicherheitslagen sind es nicht. Diese Landesregierung hat häufig ein Problem: Sie beschreibt richtige Ziele, organisiert aber falsche Wege. Sie ist schnell bei Ankündigungen, aber langsam bei der Umsetzung. Sie nennt es Modernisierung, aber zu oft bleibt es beim Etikett. Und bei der inneren Sicherheit darf genau das nicht passieren. Deshalb erwarten wir drei Dinge: Erstens. Die zusätzlichen Stellen beim Verfassungsschutz müssen real besetzt werden. Zweitens. Kleine Kommunen und öffentliche Stellen brauchen praxistaugliche Übergänge. Drittens. Die elektronische Aktenführung braucht einen sicheren Übertragungsweg. Digitalisierung ist richtig, aber die Digitalisierung ist kein Weihwasser. Nur, weil etwas digital ist, ist es noch nicht modern - und schon gar nicht sicher. Herzlichen Dank.

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