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17. Tagungsabschnitt

· 320 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (82)CDU (76)GRÜNE (71)AfD (64)fraktionslos (3)

Harm Rykena AfD

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Im Antrag geht es darum ‑ und jetzt zitiere ich ‑: „Schulen dabei zu unterstützen, gute Lösungen für die unterschiedlichen Aufgaben zu finden. Dafür benötigen Schulen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der eigenverantwortlichen Schule.“ Und weiter: „Um Schulen als Lern- und Lebensorte weiterzuentwickeln, sollten ihnen mehr organisatorische und personelle Eigenverantwortung sowie pädagogische Freiräume ermöglicht werden.“ Und schließlich: „Das Ziel muss sein, Schulen mehr zu ermöglichen statt zu verordnen.“ Mmh, das ist ja interessant. Nun, dann überlegen wir uns mal ein paar fiktive Beispiele. Zum Beispiel könnten in Stade am Ende der dritten Klasse mehr als die Hälfte der Kinder nicht sinnentnehmend lesen. Die Schulleitung entscheidet sich, von nun an alle Kinder die Klasse wiederholen zu lassen - und zwar im Einzelfall so oft, bis alle lesen können. Ich würde sagen: Freiraum genutzt, ganz im Sinne von Frau Hamburg. Anderes Bespiel: Eine Oberschule in Harburg nutzt die Freiraumregelung und bildet mit den Kindern mit festgestelltem Förderbedarf Lernen eine Förderschule-Lernen-Extraklasse. Ich meine: Freiraum kreativ eingesetzt, und Frau Hamburg ist bestimmt hoch erfreut darüber. Ein anderes Beispiel: Eine Grundschule in Hannover führt aus pädagogischen Gründen Noten ab Klasse 2 wieder ein, so wie es das ganz früher einmal gab. Auch dort wurde der Freiraum vorbildlich umgesetzt, und Frau Hamburg kann sich vor Begeisterung kaum noch halten. Das könnte man noch eine ganze Weile so weiterführen, und ich glaube, es ist klar, worauf ich hinaus will. Aber, halt, einen habe ich noch, den möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: An einer Oberschule in Emden werden auf vielfachen Wunsch der Schüler die Bundesjugendspiele mit Ehren- und Siegerurkunden wieder eingeführt. Die wertlosen Teilnehmerurkunden dagegen gibt es nicht mehr. Und bestimmt wurde auch hier der Freiraum für das genommen, für das er laut Antrag gedacht war, und Frau Hamburg ist vor Freude außer sich und schlägt diese Schule für einen Schulpreis vor. Sie glauben das nicht? - Ja, ich auch nicht. Es zeigt aber, dass dieser Antrag das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt wurde. Wenn die Grünen, immerhin die Verbotspartei Nummer eins, von „zu ermöglichenden Freiräumen“ spricht, so ist das zumindest zutiefst verliebt in die eigene Erzählung. Mit Realität hat das aber auch gar nichts zu tun. Es handelt sich nämlich nicht um wirkliche Freiräume. Frei erlaubt soll lediglich das sein, was der weiteren Umsetzung der rot-grünen Agenda einer leistungsfeindlichen Einheitsschule für alle dient, und sonst gar nichts. Das ist zumindest unehrlich. Wir lehnen den Antrag ab. Vielen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Ministerin Behrens. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu 1. Das Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Evangelischen Kirche und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diente dazu, beiden Seiten die Notwendigkeit eines gemeinsamen Verständnisses, was einen Härtefall darstellt, nahezubringen. Dies ist gelungen. Die Kirchen werden im Juli mit dem BAMF in Berlin zur weiteren Abstimmung zu einem Spitzentreffen zusammenkommen. Es wird das gemeinsame Verständnis für einen Härtefall da besprochen, denn das Thema gilt nicht nur in Niedersachsen als eine Herausforderung, sondern auch in allen anderen Bundesländern. Der Austausch bei mir am Tisch war daher konstruktiv und erfolgreich. Das BAMF trug in diesem Gespräch keine Bedenken hinsichtlich der Rolle Niedersachsens vor. Zu 2. Kirchengemeinden, die vollziehbar ausreisepflichtige Personen durch eine vorübergehende Aufnahme in ihren Räumen dem staatlichen Zugriff entziehen, können sich weder theologisch noch juristisch auf ein sogenanntes anerkanntes „Recht auf Kirchenasyl“ berufen. Unsere Rechtsordnung kennt keine zum Staatsgebiet gehörenden Räume, in denen staatliche Maßnahmen nicht durchgesetzt werden können. Obwohl der staatliche Zugriff in kirchlichen Räumen grundsätzlich durchsetzbar ist, wird davon aus christlich-humanitärer Tradition dann abgesehen, wenn es sich um sakrale Räume bzw. Räumlichkeiten der Religionsgesellschaften handelt. Nach der vom BAMF und den Kirchen im Jahr 2015 getroffenen Vereinbarung wird Kirchenasyl in spezifischen Fällen respektiert. Mittlerweile handelt es sich dabei nahezu ausschließlich um sogenannte Dublin-Verfahren. Bei der Dublin-III-Verordnung handelt es sich um eine reine Zuständigkeitsregelung. Das Verfahren läuft auf Bundesebene. Die Länder leisten nur Vollzugshilfe, indem sie die Überstellung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen EU-Staat übernehmen. Die Vereinbarung besagt, dass die Kirchengemeinden ein sogenanntes Dossier beim BAMF einreichen, welches die Gründe für das Kirchenasyl darstellt. Auf Basis dieses Dossiers wird eine erneute Prüfung des jeweiligen Falles durch das BAMF durchgeführt. Entscheidungsträger sind in diesen Fällen also allein das BAMF und die Kirchen. Als Landesregierung haben wir deutlich gemacht, dass wir das Kirchenasyl ebenfalls respektieren, und erklärt, dass vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zwischen BAMF und den Kirchen Rückführungen aus dem Kirchenasyl nicht stattfinden. Wir gehen davon aus, dass künftig lediglich geeinte Härtefälle Kirchenasyl erhalten und sich damit die Frage des Vollzugs der Ausreisepflicht aus dem Kirchenasyl gar nicht stellt. Unabhängig davon ist das Thema Rückführungen abgelehnter Asylsuchender in deren Herkunftsländer zu sehen. Hier liegt die Zuständigkeit für den Rückführungsvollzug bei den Ländern. Niedersachsen setzt diese Rückführungen konsequent unter Berücksichtigung des humanitären Ansatzes in der Migrationspolitik um. Zu 3: Solche Fälle gab es bisher in Niedersachsen nicht. Gefährder, schwere Straftäter und Personen, bei denen das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, sind selbstverständlich davon ausgenommen. Hier würde ein Kirchenasyl nicht schützen. Aber ich wiederhole: Gefährder und schwere Straftäter sind bisher von keiner Kirchengemeinde aufgenommen worden. Ich habe keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass das auch in Zukunft so bleibt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die

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Christian Fühner CDU

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Ja, gern. Bitte schön, Herr Fühner! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Mennen, vor dem Hintergrund, dass Sie gesagt haben, wir würden gegen Konzepte, die wir uns in den Schulen haben vorstellen lassen, wettern und hier in der Landeshauptstadt über das, was wir in den Schulen noch gelobt haben, negativ reden: Können Sie das anhand eines konkreten Beispiels erläutern? Was haben wir kennengelernt, und wogegen haben wir gewettert? Vielen Dank für die Frage. Ich kann das gern in einem Vier-Augen-Gespräch machen. Ich wurde tatsächlich ‑ ‑ ‑ Sie müssen mich aussprechen lassen.

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Swantje Schendel GRÜNE

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Schendel. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Wie mein Kollege Herr Güldner bereits ausgeführt hat, ist uns Lachgas, wissenschaftlich bekannt als Distickstoffmonoxid, schon lange bekannt – nicht nur in der Medizin, nicht nur als industrieller Stoff, sondern auch tatsächlich schon länger als Freizeitdroge. Denn bereits in den 60er-Jahren erlebte der Freizeitkonsum von Lachgas einen ersten Boom, damals noch konsumiert via Tüten, die man sich über den Kopf gezogen hat; mit einem großen Erstickungsrisiko. Heute ist zumindest die Form des Konsums via Sahnekapseln, über die wir gerade schon heiß diskutiert haben, und Luftballons sicherer. Dennoch haben wir neue Herausforderungen, nämlich den Zugang und die Verbreitung unter Jugendlichen durch gezielte Werbung. Und das hat uns alle in den letzten Wochen ja auch aufmerksam gemacht und viele auch zu Recht schockiert. Zu Recht erwarten die Menschen hier politisches Handeln. Und dieser Erwartung kommen wir nicht nur im Bundesrat nach, der kommen wir auch heute mit unserem Antrag nach. Weil es aber notwendig ist, erst einmal noch mal zur Sache: Laut der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wird Lachgas überwiegend in kleinen Mengen und selten konsumiert. Dies zeigt uns auch, dass der Konsum von Lachgas nicht zwingend vergleichbar ist mit dem anderer, härterer, Substanzen. Und dennoch dürfen wir die potenziellen Risiken nicht unterschätzen, insbesondere dann, wenn Lachgas so leicht verfügbar gemacht und, ja, auch verharmlost wird. Hierzu ein noch aktuelleres Beispiel: Der Rapper Haftbefehl, der über Monate 50 Flaschen Lachgas täglich konsumiert haben will und deshalb 2022 auf einem Konzert zusammenbrach, schilderte eindringlich, wie der Konsum von Lachgas ihn zu einem Zombie gemacht habe. Wie gesagt, nach bisherigen Erkenntnissen ist das kein üblicher Konsum von Lachgas, das eher in kleinen Mengen und in sozialen Settings konsumiert wird. Und dennoch zeigt dieses Beispiel uns eindrücklich den Bedarf an Aufklärung, Prävention und auch an Maßnahmen zur Eingrenzung der Verfügbarkeit von Lachgas. Denn die derzeit einfache Verfügbarkeit von Lachgas, wie in Verkaufsautomaten in Gifhorn, erlaubt es Jugendlichen gerade nämlich, ohne Kontrolle und ohne Aufsicht und ohne Aufklärung an die Substanz zu gelangen. Solche Verkaufsstellen im direkten Umfeld von Schulen oder in Kiosken, die gezielt junge Menschen ansprechen, sind moralisch absolut zu verurteilen und ein klares Signal an uns, dass Handlungsbedarf besteht. Und unsere Nachbarländer haben – das haben wir heute schon mehrfach gehört – auf der Grundlage von gestiegenen Konsumdaten – die wissen also, dass der Konsum tatsächlich gestiegen ist – bereits Verkaufseinschränkungen eingeführt. Auch wenn in der Presse über allgemeine Verbote gesprochen wird, rate ich dazu, sich genauer zu informieren. Die Niederlande haben seit 2023 aufgrund einer Zunahme von Verkehrsunfällen unter Lachgaseinfluss den Verkauf stark reguliert, und Dänemark hat zum Beispiel ebenfalls Maßnahmen ergriffen, indem es den Verkauf größerer Lachgaskartuschen an Privatpersonen verbietet und strenge Altersbeschränkungen einführte. Diese Maßnahmen sind auch Beispiele, an denen wir uns in Deutschland und auch hier in Niedersachsen orientieren können, auch dann, wenn wir in Deutschland noch keine umfassenden Daten dazu haben, wie verbreitet der Konsum von Lachgas überhaupt ist. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin plant dazu eine Studie, die uns hoffentlich bald mehr Klarheit darüber bringen wird, wie verbreitet der Konsum von Lachgas ist. Trotzdem sollten wir nicht warten, bis wir diese Daten haben, um jetzt notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Unser Antrag zielt deshalb darauf ab, klare, aber auch verhältnismäßige Regelungen einzuführen. Wir fordern das Verkaufsverbot an Minderjährige und auch ein klares Werbeverbot, damit solche Werbung im GTA-Stil eben nicht mehr möglich ist, die gezielt Minderjährige anspricht. Wir fordern verstärkte Aufklärung an Schulen unter Jugendlichen und für Familien. Das sind explizit Landesaufgaben, denen wir uns widmen wollen. Die Drogen- und Suchtberatungsstellen in Niedersachsen, sind dafür auch schon kompetente Ansprechstellen, da haben wir eine gute Infrastruktur. Für ihre Arbeit und ihren Einsatz möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Und abschließend möchte ich noch mal deutlich herausstellen, dass wir als Parlament hier eben nicht nur reagieren, sondern aktiv gestalten und proaktiv dazu beitragen, die Gesundheit unserer Jugend zu schützen. Und deshalb lassen Sie uns gemeinsam hier anknüpfen und gerne auch nicht nur bei Lachgas eine Präventionspolitik gestalten, die auf sachlicher Aufklärung und gezielter Regulierung basiert, sodass wir einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit fördern können. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Seit Zulassung der Impfung wurden weltweit mehr als

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Eike Holsten CDU

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Herausforderungen unserer Zeit zu stemmen, brauchen wir Jede und Jeden. Niedersächsische Unternehmen profitieren im Angesicht des Arbeitskräftemangels schon heute von den großen Potenzialen, die Menschen mit Behinderung haben. Inklusion wird sehr wohl auch in vielen unserer niedersächsischen Unternehmen und Betriebe gelebt. Viele Arbeitgeber leisten ihren Teil, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung noch weiter zu stärken, aus gesellschaftlicher Verantwortung heraus ebenso wie als Beitrag zur Fachkräftesicherung. Damit dies aber noch besser gelingt, braucht es gute Beratung und Unterstützung, die sinnvoll vernetzt, praxisnah aufgestellt und bekannt ist. Denn wir wollen nicht akzeptieren ‑ alle gemeinsam nicht ‑, dass arbeitslose Menschen mit Behinderung nach wie vor geringere Chancen haben, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, als diejenigen ohne Behinderung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir, hoffe ich, im politischen Ziel, wie so oft, sehr geeint. Nur trennen uns einmal mehr die Wege, die uns diesem Ziel näherbringen. Auf der politischen Bühne kann man das täglich gut nachzeichnen; die Wähler quittieren das entsprechend. Die Maßnahmen dieses rot-grünen Antrages zielen darauf ab, das Geld aus der Ausgleichsabgabe über noch mehr ausdifferenzierte Förderrichtlinien und noch mehr Kampagnen rauszuhauen. Mehr Aktionismus, mehr auszufüllende Bürokratie, frei nach dem Motto: viel hilft viel. Statt die Ausgaben aber mit neuerdachten Maßnahmen heraufzuschrauben, könnte man auch einmal in Erwägung ziehen, in manchen Bereichen die Ausgleichsabgabe vielleicht zu senken; denn es passt einfach nicht überall ein Deckel auf den Topf, es gibt nicht für alle Bereiche passende Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung. Differenziert wiederum auf die Gründe der Betriebe zu schauen, leistet dieser Antrag ‑ wahrscheinlich gewollt ‑ leider nicht. Bei der Integration in den Arbeitsmarkt dürfen wir den Blick, wie hier geschehen, auch nicht zu eng halten, wie der Kollege Uhlen bei der ersten Beratung bereits gut ausgeführt hat. Wir müssen auch die Möglichkeit erörtern, Werkstätten so weiterzuentwickeln, dass sie ein großer, integraler, inklusiver Teil des Arbeitsmarktes sein können. Liebe Kollegen von Rot-Grün, konkret will ich aus Ihrem Antrag exemplarisch nur zwei Punkte aufgreifen, wegen derer wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen werden. Unter Ihrer Ziffer 3 fordern Sie, „eine Kampagne für die“ erst im vergangenen Jahr „gestarteten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber auszurollen“. Wir plädieren dagegen sehr dafür, zunächst die Wirksamkeit dieser Ansprechstellen zu evaluieren, bevor hier eine Kampagne gestartet wird und weiter Mittel fließen. Wir bekommen sehr wohl ja Hinweise ‑ die werden Sie auch haben ‑ aus der Praxis der Wohlfahrtspflege, die diesen konstruierten Beratungsstellen durchaus kritisch gegenüberstehen. Eine Anbindung an vorhandene Strukturen hätte der Umsetzung der eigentlichen Idee sicher gutgetan. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, zu den unter Ziffer 4 genannten „neuen Förderansätzen und zielgruppenspezifischen Programmen“ möchte ich sagen: Es gibt doch schon heute eine Vielzahl unterschiedlicher Förderansätze. Eine Überprüfung, welche Gruppen mit welchem Modell aktuell erreicht werden und welche eben auch nicht, wäre sinnvoll, um dann Bedingungen für erfolgreiche Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln. Evaluation ist auch hier Fehlanzeige, stattdessen neue Programme, Initiativen und Kampagnen. Das ist uns zu wenig, das ist uns zu bürokratisch, und in bestimmten Bereichen ist es uns nicht zielführend genug. Je mehr Instrumente Sie bauen, um bestimmte Gruppen zu adressieren, desto mehr graue Flecken werden Sie schaffen, in denen Menschen eben nicht gesehen und nicht erreicht werden. Wenn wir im Förderdschungel Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren eines gelernt haben dürften, dann doch genau das. Ihr Hang zu Reglementierung, zur Einzelfallgerechtigkeit, Ihr „Wir bauen für jeden das richtige Förderprogramm“, diese Mentalität bewirkt doch das genaue Gegenteil. Niemand steigt mehr durch. Niemand wird mehr erreicht. Und im nächsten Schritt der Schleife ‑ auch ganz klassisch ‑ fällt Ihnen dann wieder nur ein, mehr Leute in den Staatsdienst zu holen, um das vorher von Dritten eingesammelte Geld unter die Leute zu bringen, unter Menschen, die sich durch Ihre Maßnahmen weder adressiert fühlen noch dadurch mehr Teilhabe erfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen als CDU-Fraktion für eine andere Politik. Wir stehen für Zutrauen in die Menschen. Wir stehen für Zutrauen gegenüber denjenigen, die schon viele Jahre Inklusion im Arbeitsmarkt gelingen lassen. Wir haben Strukturen und Verbände, die gut beraten, die vernetzt sind, die praxisnah aufgestellt sind und bekannt sind. Prüfen wir doch unsere Instrumente, entwickeln wir sie weiter, stärken wir unsere aktuellen Partner in ihrer Arbeit. So wird mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt möglich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. Einen Moment, Herr Kollege Holsten!

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Corinna Lange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Frau Lange, bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist der 17. Juni 2024, 5.45 Uhr: Während ich gerade dabei bin, meine mittlere Tochter zum vierten Mal daran zu erinnern, dass heute Schule ist und es vielleicht besser wäre, doch langsam mal aufzustehen, packe ich die Kindergartentasche für meine kleine Tochter. Nebenbei räume ich unzählige Akten in das Auto. Gleich geht‘s ab nach Hannover, es ist Plenum. 6.08 Uhr: Ich checke die letzten Mails und prüfe die Route nach Hannover mit meinem Handy. 6.11 Uhr: Ich will gerade mein Handy zur Seite legen, da kommt eine Nachricht in der Kita-Gruppe: „Liebe Eltern, aus personellen Gründen muss die Gruppe heute geschlossen bleiben.“ Es folgen ein paar organisatorische Hinweise. „Morgen sollte alles wieder normal weitergehen.“ 6.20 Uhr: Ich suche das Gespräch mit meinem Mann und stelle fest: Es ist Plenum, ich kann unmöglich zu Hause bleiben. Mein Mann erwidert: Ich habe auch ein Recht auf Arbeit. - Am Ende bin ich heute hier. Ein großer Dank geht nach Hause. Danke dafür! Vor einer Woche im Kultusausschuss dasselbe Problem, aber mit dem Unterschied: digitale Teilnahme möglich. Mein großes Glück übrigens an diesem Tag: Meine mittlere Tochter ist krank zu Hause. Das führt allerdings dazu, dass zwei Kinder in regelmäßigen Abständen durch die Wohnzimmertür luschern, um Dinge hochzuhalten, die sie gerne essen würden. Erst gibt’s Eis, dann gibt’s Nudeln. - Erlauben Sie mir den Hinweis, dass der Kultusausschuss weder mittags noch nachmittags tagt. Ehrlich gesagt, frage ich mich schon seit der Corona-Pandemie, ob diejenigen, die Online-Konferenzen im Homeoffice als eine Errungenschaft für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betiteln, eigentlich selbst je kleine Kinder hatten. So wie meiner Familie geht es unzähligen Familien. In meiner Heimat-Samtgemeinde haben sieben von zehn Einrichtungen aufgrund von Personalmangel keinen Spätdienst mehr - ein flächendeckendes Problem in ganz Niedersachsen, aber auch weit darüber hinaus. Hinzu kommt, dass das pädagogische Personal jeden Tag an der Belastungsgrenze arbeitet und trotzdem einen fantastischen Job macht. Nicht erst seit den Anhörungen im Kultusausschuss ist klar: Die Menschen in Niedersachsen erwarten von uns Lösungen. Und wir beschließen heute konkrete Lösungen! Wenn die CDU eine dualisierte Ausbildung fordert, in der den Auszubildenden ab dem ersten Tag ihre Arbeit vergütet wird, dann sage ich Ihnen: Überraschung! Das haben wir in Niedersachsen mit dem § 30 schon. Und ich verrate Ihnen noch ein Geheimnis: An der Einführung waren Sie in der letzten Legislatur sogar beteiligt. Ich weiß, die Haushaltslage ist überall angespannt: im Bund, im Land, in den Kommunen. Deshalb will ich das hier ganz deutlich sagen: Mir fehlt das Verständnis, wenn es Regionen in Niedersachsen gibt, die immer wieder auf das Land schimpfen und bezahlte Ausbildungen fordern, aber nicht einmal die finanziellen Möglichkeiten nutzen, die da sind. Trotzdem spreche ich mich für die Prüfung einer Ausweitung des § 30 im Rahmen der Kita-Gesetz-Novelle im Jahr 2026 aus. Dafür sind dann Zahlen dazu nötig, wie der § 30 bislang in der Praxis überhaupt genutzt wurde. Denn ‑ das habe ich eben schon erwähnt ‑ es gibt Regionen, die ihn nicht nutzen. Nun zu unserem Gesetzentwurf. Das Ergebnis der umfangreichen Anhörungen im Kultusausschuss ist klar: Der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen mit kurzfristigen Sofortmaßnahmen ist ein Mittelweg, ausdrücklich eine Übergangslösung. Es gab die eine Seite mit der klaren Haltung „Das reicht alles nicht“, die, die sich wünschen, die Standards sofort weiter zu senken, und es gab die andere Seite, die die Qualität so hoch wie nur irgend möglich halten möchte. Ich sage Ihnen: Ich bin inhaltlich klar bei der letzteren Gruppe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es beschrieben: Die Realität in Niedersachsen ist aktuell eine völlig andere. Unterschiedliche Einwendungen und Forderungen aus den Anhörungen wurden zwischenzeitlich bei einer Änderung des Gesetzentwurfs eingearbeitet. Mein Kollege Herr Mennen hat das gerade sehr eindrucksvoll geschildert. Und jetzt behaupten Sie, liebe CDU und auch die AfD, dass die Anhörungen wenig Berücksichtigung gefunden hätten. Was erwarten Sie? Bei welcher Gesetzesänderung werden alle Wünsche im Gesetz berücksichtigt? Sie tragen nicht dazu bei, dass Lösungen für die Kitas in Niedersachsen gefunden werden. Sie skandalisieren einen pragmatischen Gesetzentwurf, der kurzfristig Lösungen vor Ort schafft. Ich erspare mir, hier auf Ihre eigenen Gesetzentwurf genauer einzugehen, in dem Sie unter anderem fordern, in den Randzeiten gar kein pädagogisches Personal mehr einzustufen. Das ist also das, was Sie für die niedersächsischen Kitas vorhaben: keine Senkung, sondern die Abschaffung von Qualitätsstandards in den Randzeiten. Frau Lange, einen Moment! Lassen Sie die Zwischenfrage einer Kollegin von der CDU zu? Ich glaube, das war Frau Bauseneick. Oder war es Frau Ramdor? - Frau Bauseneick. Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu ‑ genau ‑, vielleicht mit dem klaren Hinweis, dass die CDU im Ausschuss gar keine Fragen mehr hatte und dann doch wieder Fragen hatte. Also, Sie müssen sich auch einmal entscheiden. Für die Kernzeiten, liebe CDU, haben Sie indes keinen Vorschlag. Aber wir haben in Niedersachsen überwiegend eine Erstkraftproblematik. Was ist Ihre Lösung für jetzt, für die aktuelle Situation? Ich möchte auf unsere geplanten Maßnahmen zurückkommen ‑ Herr Mennen hat das schon ganz kurz angeführt ‑: Sozialpädagogische Assistenzkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung können als Gruppenleitungen eingesetzt werden. Bei kurzfristigem Ausfall einer Fach- oder Assistenzkraft wird bis 2026 an fünf statt bisher drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine Vertretung durch eine sonstige geeignete Person ermöglicht. In den Randzeiten können bei Fachkräftemangel bis Mitte 2026 weiterhin zwei Assistenzkräfte anstelle pädagogischer Fachkräfte eingesetzt werden. In den Ergänzungszeiten ist der Einsatz einer pädagogischen Assistenzkraft und einer sonstigen geeigneten Person möglich. In der Kindergroßtagespflege werden die Übergangsfristen bei der Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen bis 2028 verlängert. In den Anhörungen war mehrheitlich gefordert worden, die Anzeigepflicht in Bezug auf den Personaleinsatz in Rand- und Ergänzungszeiten zu vereinfachen. Basierend auf den Bedenken aus der Praxis, haben wir diese Regelung überarbeitet. Nun braucht das nicht mehr vier Wochen im Voraus dem Landesjugendamt angezeigt werden, sondern es genügt, in kita.web einen einfachen Haken zu setzen. Diese Maßnahme reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Wenn wir die Anzeigepflicht komplett herausgenommen hätten, gäbe es übrigens keinen Überblick mehr darüber, was eigentlich in den Einrichtungen los ist. Und das kann wirklich nicht in unserem Sinn und auch nicht im Sinn der CDU sein; denn dann gäbe es keine Datengrundlage mehr, um Ihre Kleinen Anfragen zu beantworten. Ein weiterer Wunsch in den Verhandlungen war die Gewährung von Finanzhilfen für den Einsatz von berufserfahrenen Assistenzkräften als Gruppenleitung. Auch hinter diese Forderung können wir einen Haken setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die nun in unseren Gesetzentwurf aufgenommenen Erleichterungen geben den Trägern mehr Flexibilität beim Personaleinsatz, tragen dadurch zu einer verlässlicheren Kindertagesbetreuung bei und helfen den Familien in Niedersachsen. Wir wollen keine dauerhaften Standardabsenkungen für unsere Kitas in Niedersachsen. Wir beschließen jetzt kurzfristige Maßnahmen, um den Kitas in einer Notsituation zu helfen. Wenn wir merken ‑ da bin ich bei meinem Kollegen Stefan Politze; das wurde gerade schon benannt ‑, dass diese Maßnahmen nicht so laufen, wie wir uns das vorgestellt haben, dann werden wir nachschärfen. Der vorliegende Gesetzentwurf mit unseren Änderungsvorschlägen stellt den Übergang bis 2026 dar. Punkte, die es jetzt nicht in die kurzfristigen Maßnahmen geschafft haben, werden wir uns für die angekündigte Novelle noch einmal anschauen. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Humane Papillomviren gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen und stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar: Nach Daten des Krebsregisters am Robert-Koch-Institut erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 6 250 Frauen und ca. 1 600 Männer an HPV-bedingten Karzinomen - eine ebenso hohe wie vermeidbare Zahl an Krebserkrankungen. Die effektivste Maßnahme gegen HPV-Infektionen ist die prophylaktische Schutzimpfung im Sinne einer primären Prävention. Das heißt, die rechtzeitige Impfung kann an dieser Stelle Karzinome verhindern. HPV-Impfstoffe schützen zu fast 100 % vor einer Infektion mit in den Impfstoffen enthaltenen HPV-Typen. Insgesamt gibt es über 60 HPV-Subtypen, von denen insbesondere die mit den Nummern 16 und 18 Krebs induzieren können. Durch die Verwendung von Kondomen kann eine HPV-Infektion nicht sicher verhindert werden. Trotzdem schützen sie natürlich vor anderen sexuell übertragbaren Krankheiten. Bestimmte HPV-Typen können außer auf den Schleimhäuten auch auf der Haut im Genital- und Analbereich vorkommen, sogenannte Condylome oder Genitalwarzen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit 2007 für Mädchen und seit Juni 2018 auch für Jungen die Impfung gegen HPV im Alter von 9 bis 14 Jahren. Eine verpasste Immunisierung sollte bis zum Alter von 17 Jahren unbedingt nachgeholt werden. Für eine komplette Grundimmunisierung sind im Alter von 9 bis 14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens 5 Monaten notwendig. Wenn die erste HPV-Impfung im Alter von 15 Jahren oder älter verabreicht wird, sind insgesamt drei Impfungen notwendig. Die Impfung sollte optimalerweise vor Aufnahme erster sexueller Kontakte durchgeführt werden, da sonst kein sicherer Schutz mehr erreicht werden kann. Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland haben gezeigt, dass 94 % der Mädchen und 97 % der Jungen zum Zeitpunkt des ersten Geschlechtsverkehrs älter als 14 Jahre sind. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die HPV-Impfquoten sowohl in Niedersachsen als auch deutschlandweit steigen kontinuierlich, aber zu langsam an. Niedersachsen liegt laut den aktuellsten Zahlen mit einer Impfquote von 54,8 % der Mädchen unter 15 Jahren und 18,1 % der Jungen unter 15 Jahren leicht über dem Bundesdurchschnitt. Das Präventionspotenzial ist also bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Die Zahlen zeigen: 45 % der Mädchen und über 80 % der Jungen sind noch ungeimpft. Die HPV-Impfquoten sind im Vergleich zu anderen empfohlenen Schutzimpfungen niedrig, sodass hier ein besonderer Bedarf besteht. Wenn Sie sich zum Beispiel auch mal selber über den Stand Ihrer Impfungen oder möglicherweise über den Stand der Impfungen Ihrer Kinder oder Enkelkinder informieren wollen, empfehle ich Ihnen den ganz alten analogen Impfausweis. Hier steht hinten drauf, gegen was wann geimpft werden soll - unter anderem auch Jugendliche von 9 bis 17 Jahren gegen HPV. Aber auch alle anderen Impfungen können da nachgeprüft werden. Es empfiehlt sich, das von Zeit zu Zeit zu tun. Zu Frage 2: Was waren der Zweck und der Anlass der HPV-Aktionswoche der Landesregierung? In der vergangenen Woche haben wir die Aktionswoche unter dem Motto „T(w)o be safe - 2 HPV-Impfungen für 2-fachen Schutz“ durchgeführt. Ziel dieser Aktionswoche war es, über die HPV-Impfung aufzuklären, Ängste zu reduzieren und Vertrauen zu stärken und vor allen Dingen die Impfmotivation zu steigern. Der langfristige Zweck der Aktionswoche ist die Erhöhung der Impfquote bei der HPV-Impfung. Die Ziele können durch diese landesweite Informations- und Aufklärungsaktion an allen weiterführenden Schulen in Niedersachsen umgesetzt werden. Hier können Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 10. Klasse, also im STIKO-empfohlenen impffähigen Alter 9 bis 14 Jahre, exzellent erreicht werden. Durch den aufsuchenden Charakter ist das Angebot besonders niederschwellig. Zu Frage 3: Die Initiative und Federführung der HPV-Aktionswoche liegt im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeiten haben wir mit dem Kultusministerium kooperiert. Diese Zusammenarbeit mit dem MK im Kontext Impfen hat sich schon lange bewährt. Über viele Jahre hinweg sind wir hier eng miteinander unterwegs. Um die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Niedersachsen auf die Schutzmöglichkeit durch die HPV-Impfung aufmerksam zu machen, wurden im Vorfeld alle weiterführenden Schulen über die HPV-Aktionswoche mit zwei Infoschreiben informiert. Hierbei wurden unter anderem auf die ausführlichen Infoseiten des MS hingewiesen sowie eine Plakatdatei zum Ausdrucken für die Schulen übermittelt. Die Seiten des MS enthalten umfangreiche Informationen zu den Materialien. Im Vorfeld wurden die Schulen gebeten, die Informationen der Schulgemeinschaft bekanntzumachen. Um die Schulen weiter zu unterstützen standen die örtlichen Gesundheitsämter sowie Studierende der Medizin aus Hannover und Oldenburg bereit, um Lehrkräfte zum Beispiel im Rahmen eines Schulbesuches zu unterstützen. Für alle Lehrkräfte wurden zudem kostenlose Onlinefortbildungen zum Thema HPV des Krebsinformationsdienstes angeboten. Auch die Schüler- und Elternvertretungen wurden über die Aktionswoche informiert. In der vergangenen Woche waren wir zudem mit einem großen Aktionsstand auf der IdeenExpo. Ein Teil dieses Aktionsstandes steht draußen in der Portikushalle, nämliche unsere Fotobox, die Sie heute benutzen können, indem Sie sich fotografieren lassen, um sozusagen die „T(w)o be safe“-Kampagne mit nach draußen zu tragen. Sie werden somit auch zu Mitgliedern unserer Kampagne. Machen Sie ein Foto, und posten Sie die positive Botschaft, dass zum Beispiel Gebärmutterhalskrebs oder auch Karzinome der Rachenmandeln, induziert durch HPV, mit einer einfachen Impfung zu nahezu 100 % verhindert werden können! Werden Sie also Botschafter in Ihren Familien, werden Sie Botschafter in Ihrem Freundeskreis! Achten Sie auf den Impfstatus Ihrer Kinder und möglicherweise Ihrer Enkel und Urenkel! Zwei Pikse schützen. Vielen Dank.

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Philipp Raulfs SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

GO LT beantragt. Ebenfalls zwei Minuten! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich mich doch noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich einen Vorwurf nicht hier im Raum stehen lassen kann und stehen lassen will, nämlich dass diese Landesregierung unser Land kaputtspart und wir nicht in die Infrastruktur investieren. Das ist schlicht und ergreifend nicht der Fall. Wir werden alles dafür tun, dass es diesem Land gut geht, lieber Kollege Thiele. Ich will Ihnen mal sagen, dass dazu auch eine solide Finanzpolitik gehört. Auch ich komme ja aus einem anderen Bereich und habe vorher andere Investitionen vertreten. Aber man musste auch lernen, was es bedeutet, langfristig zu planen. Wenn Sie hier sagen, dass wir 1,5 Milliarden Euro irgendwie aufs Sparbuch für irgendwelche späteren Geschenke packen, dann will ich Sie auf die Mai-Steuerschätzung und darauf hinweisen, dass wir ein strukturelles Defizit haben. Es hat schon einige Projekte wie A 13 und andere Dinge gegeben, die diese Landesregierung und dieses Parlament schon auf den Weg gebracht haben. Alles das wollen wir langfristig finanzieren, damit wir nicht in zwei oder drei Jahren sagen müssen, dass wir die Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr so bezahlen oder uns andere Dinge nicht mehr leisten können. Das können wir nicht zulassen! Es ist ein bisschen einfach, wenn Sie

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Pascal Mennen GRÜNE

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden interfraktionellen Entschließungsantrag bekämpfen wir gemeinsam den Antisemitismus in unserer Gesellschaft und setzen uns für ein offenes, demokratisches und friedliches Zusammenleben von uns allen ein. Das Leben von Jüdinnen und Juden in Niedersachsen darf nicht bedroht werden. Dazu gehört zu aller Anfang auch, Einschränkungen wie Diskriminierung anzugehen, Vorbeugung, Bildung und Aufklärung bereitzuhalten, aber in der Konsequenz auch, Vergehen hart zu ahnden. Diese beiden Pfeiler verfolgt der interfraktionelle Entschließungsantrag. Es ist dabei ein wichtiges Signal, dass die demokratisch handelnden Fraktionen gemeinsam agieren. Denn die Erfahrungen nicht erst seit dem Überfall der Hamas auf Israel zeigen, dass Grenzen eben nicht zwischen Religionen oder Meinungen verlaufen, sondern zwischen den demokratisch Handelnden und denen, die Menschen wegen Zugehörigkeiten anfeinden, die Hass und Hetze schüren. Ein sehr großer Teil der Menschen in Niedersachsen ist gegen jede Form des Antisemitismus, und die drei demokratisch handelnden Fraktionen repräsentieren diesen weitaus größten Teil der Gesellschaft. Ein gutes Beispiel dafür, dass unsere Gesellschaft nicht an Grenzen von Werten, Religions- oder Staatszugehörigkeiten auseinanderdividiert werden kann, ist auch die gemeinsame Erklärung der palästinensischen Gemeinde Hannover und des Jüdischen Landesverbandes Niedersachsen. Diese gemeinsame Erklärung und Zusammenarbeit kurz nach dem 7. Oktober 2023 hat auch eine wichtige Signalwirkung: Gruppen, die sich anderswo auf der Welt feindlich gegenüberstehen, können sich in unserer hiesigen Gesellschaft, hier in Niedersachsen, die Hand reichen und gemeinsam für ein friedliches Miteinander einstehen. Ähnliche Projekte wollen wir genauso stärken wie Bildung, Debatten und Begegnung in Schulen; denn Vorbeugung ist unsere beste Versicherung gegen jede Form des Antisemitismus. Dabei ist es wichtig, dass wir nicht nur auf den Extremismus gucken; denn nicht nur die Vergangenheit, auch aktuelle Studien zeigen, dass Antisemitismus auch oder vor allem aus der Mitte der Gesellschaft kommt. Hier stoßen wir mit unserem Entschließungsantrag, aber auch durch die über die politische Liste bereitgestellten Mittel zahlreiche Maßnahmen an. Das ist genau der richtige Weg. Wir wollen mit unserem Antrag aber auch klar aufzeigen, wie wir zu denjenigen stehen, die Antisemitismus, Hass und Hetze verbreiten oder sogar Straftaten begehen. Es ist wichtig, dass wir hier konsequent agieren, damit sich unsere jüdischen Mitbürger*innen sicher fühlen können, es auch tatsächlich sind und damit wir friedlich miteinander leben können. Diese zwei Säulen denken wir in unserem interfraktionellen Entschließungsantrag zusammen. Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal sagen: Dann auch tatsächlich gemeinsam zu agieren und bei diesem wichtigen Thema nicht auch noch gegeneinander zu sprechen oder Antisemitismus mit Rassismus bekämpfen zu wollen, das könnte unsere Stärke gegen jede Form des Antisemitismus in diesem Parlament sein. Danke schön.

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Stephan Bothe AfD

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine verehrten Kollegen! Es könnte alles so schön sein. Unsere Nationalmannschaft gewinnt den EM-Auftakt mit 5:1 gegen Schottland, und insgesamt 51 Spiele in deutschen Stadien wären ein Grund zur Freude, werte Kollegen. Aber nicht im Deutschland des Jahres 2024. Aus Anfeuern wird schnell Rassismus, warnt presseöffentlich Sportsoziologe Michael Mutz. Ebenfalls mahnt der Deutschlandfunk davor, dass nach jedem großen Fußballsieg der Rechtsruck in Deutschland größer würde. Werte Kollegen, ein Land, in dem solche Meinungen mittlerweile in den Medien weite Verbreitung finden, hat eine tiefe Störung mit sich selbst. Aber im Grundsatz sollten wir alle uns einig sein. Die schwarz-rot-goldene Deutschlandflagge ist ein bedeutendes Symbol unserer Verfassung. Sie steht für die demokratische Tradition der Bundesrepublik Deutschland, und im Umgang mit ihr sollte hier im Hause theoretisch und praktisch keiner eine Berührungsangst haben. Aber nun dürfen gerade unsere niedersächsischen Polizeibeamten als Angehörige eines wichtigen verfassungsgemäßen Exekutivorgans aufgrund eines Runderlasses des Innenministeriums während der Fußball-EM keine deutschen Flaggen an den Einsatzwagen oder der Dienstkleidung zeigen, dies angeblich aus Neutralitätsgründen. Im Ministerium argumentiert man zudem, dass die Deutschlandflagge bei anlassbezogenen Einsätzen zur EM auf Fans anderer Ländermannschaften eskalierend wirken könnte. Werte Kollegen, offenbar sind also alkoholisierte ausländische Fußballfans für Erlasse unserer Landesregierung und damit für unser staatliches Handeln maßgeblich. Das darf doch nicht sein! Hier ist keine falsche und feige Rücksichtnahme angebracht. So, wie wir von deutschen Fußballfans zu Recht erwarten, dass sie sich im Ausland benehmen, so haben sich Fußballfans aus dem Ausland auch bei uns zu benehmen, und zwar unabhängig davon, ob Deutschlandflaggen am Polizeiwagen zu sehen sind oder nicht. Herr Bothe, einen kleinen Augenblick, bitte! Ich bitte auch die Fraktion der Grünen, dem Redner zu lauschen und den Geräuschpegel etwas zu senken. Sehr geehrter Herr Präsident, ich danke Ihnen ganz herzlich. Meine Damen und Herren, werte Kollegen, erinnern wir uns doch einmal an bessere Zeiten, wie an das sogenannte Sommermärchen der Fußballweltmeisterschaft von 2006 in Deutschland. Es war ein friedliches Fußballfest in einem Meer von Deutschlandfahnen, -mützen und -schals, das die Argumentation von befürchteten Ausschreitungen aufgrund des Zeigens nationalstaatlicher Symbole schlichtweg haltlos erscheinen lässt. Viele Fußballfans haben während dieser WM ein nationales Coming-out erlebt, während jetzt das offene Zur-Schau-Stellen von gesundem Nationalgefühl aus ideologischen Gründen wieder tabuisiert werden soll. Im Innenministerium stellt man sich nunmehr offenbar in die Reihe derer, die das Deutschsein zutiefst verachten. Und ja, Deutschland hat sich leider seit 2006 zutiefst verändert. Die Toten und Verletzten am ersten EM-Wochenende zeigen eine tiefgreifende erodierende Sicherheitsproblematik im gesamten Land. Aber, werte Kollegen, wo setzt man eigentlich neben der Migrations- und Sicherheitspolitik an? Ganz bestimmt nicht beim Verdrängen des Nationalsymbols aus dem öffentlichen Raum. Die Flagge ist schließlich fester Bestandteil Deutschlands und im Grundgesetz, in Artikel 20 Abs. 3 verankert. Da ist es geradezu aberwitzig, dass das Zeigen und Tragen unserer Nationalflagge als fehlende Neutralität verunglimpft wird. Meine werten Kollegen und restlichen vorhandenen Mitglieder der Landesregierung, beim Hissen der ökosozialistischen Regenbogenfahne vor Polizeigebäuden sieht man im Innenministerium offenbar die Neutralität gewahrt. Dabei ist sie nicht gesetzlich normiert und schon gar nicht im Grundgesetz oder in der Niedersächsischen Verfassung als Staatsflagge vorgesehen. Das ist offiziell und einzig und alleine die schwarz-rot-goldene Deutschlandflagge. Werte Kollegen, wir müssen uns langsam ganz andere Fragen in diesem Zusammenhang stellen. Wie sollen wir jungen Menschen eigentlich einen gesunden Nationalstolz vermitteln, wenn es sogar deutschen Polizisten untersagt wird, die eigene Landesflagge zu zeigen? Wenn wir dies so betreiben, ist es doch kein Wunder, dass es allerorts am geeigneten Nachwuchs fehlt, wenn es um Polizisten, um Bundeswehrsoldaten und um Verwaltungsbeamte geht. Warum fehlt es denn an Menschen, die für diesen Staat und diese deutsche Gesellschaft einstehen wollen? Werte Kollegen, es ist die Selbstverleugnung auf staatlicher Ebene wie eben diese Selbstkastration mit dem Flaggenverbot, die junge Menschen davon abhält, sich mit dem Staat und seinen Institutionen zu identifizieren. Deshalb muss das Innenministerium endlich seine ideologische Verblendung ablegen. Schließlich steht unsere schwarz-rot-goldene Deutschlandflagge für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und für den demokratischen Nationalstaat. Sie hat ihre Wurzeln in der nationalliberalen Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts, und sie ist mit der demokratischen Revolution von 1848 verknüpft. Sie war bereits die Nationalflagge in der Weimarer Republik. Sie steht unbestritten für Einigkeit, Recht und Freiheit. Sie steht für eine Nation, die hoffentlich die dunkelsten Zeiten hinter sich gelassen hat. Darauf können wir stolz sein, und es gibt keinen, wirklich keinen Grund, sie aus dem öffentlichen Leben fernzuhalten und zu verstecken, meine Damen und Herren. Doch, das tun Sie. Werte Kollegen, die Polizei steht in der heutigen Zeit unter massivem Druck. Messer- und Gewalttaten sind die neue Realität, die nicht mehr wegzudiskutieren ist. Aber dann muss doch wenigstens das Zeigen der Nationalflagge für unsere Polizisten nicht als fehlende Neutralität gelten. Vielmehr zeigt dies die enge Bindung unserer Polizeibeamten mit diesem Staat in schwierigen Zeiten. Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Werte Kollegen, die Fußball-EM ist in vollem Gange. Daher gilt es doch, heute hier ein klares Zeichen zu setzen und auch unseren Polizisten zu zeigen, dass wir für sie da sind, aber dass wir auch volles Vertrauen zu ihnen haben. Wir beantragen, wie der Präsident schon erwähnt hat, die zweite Beratung anzuschließen und danach die sofortige Abstimmung. Vielen Dank.

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Andrea Prell SPD

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige - Investitionsförderung des Landes einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich nicht nur auf die Beratung im Ausschuss, ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, weil ich wirklich hoffe, dass wir gemeinsam aus den vielen Fragezeichen, die Ihr Antrag aufwirft, doch noch das ein oder andere Ausrufezeichen kreieren können. Ihre Ausführungen zu dem Antrag eben, Herr Meyer, haben leider auch nicht sehr viel mehr Licht ins Dunkel gebracht als der Antrag selbst. Als Erstes fordern Sie eine Wiedereinführung von Investitionskostenzuschüssen durch das Land. Dieser Wunsch ist immerhin verständlich und unter anderem ja auch von Kostenträgern, Angehörigenverbänden und den Sozialverbänden an uns herangetragen worden. Wiedereinführung - das gab es also schon, wurde aber unter Ihrer Gesundheitsministerin 2005 abgeschafft. Die Gründe dafür ‑ das meine ich gar nicht despektierlich ‑ würden mich an dieser Stelle schon einmal interessieren. Warum hat man das damals abgeschafft? - Ein Antrag ‑ so dachte ich jedenfalls bislang ‑ muss doch mehr als das Vortragen eines Wunsches, eines unkonkreten, frommen Wunsches, sein. Wo ist hier der konkrete Vorschlag? Wie kann man eine solche Förderrichtlinie denn zum Beispiel haushalterisch abbilden? - Schließlich ist doch davon auszugehen, dass ‑ auch wenn Ihr Antrag keine Summe benennt ‑ wir hier von dreistelligen Millionenbeträgen sprechen, die bewegt werden müssen. Ein Finanzierungsvorschlag von Ihnen fehlt aber in Gänze. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt, und so hatte ich bis zum Montag auf eine konkrete Idee Ihrerseits in Ihrem Nachtragshaushaltsentwurf gehofft. Jetzt ist sie doch gestorben, also meine Hoffnung. Nichts! Keine Idee! Keine Gelder von Ihnen für Ihren eigenen Vorschlag! Wenn ich mich recht entsinne, ging es am Montag sehr viel um Löcher in den Straßen, aber nicht um Löcher im Gesundheitssystem. Das ist schade. Aber trotzdem: Einigkeit herrscht ja auf jeden Fall fraktionsübergreifend, was die hohen und immer noch steigenden Eigenanteile von Pflegebedürftigen in der Langzeitpflege betrifft: Das kann natürlich so nicht stehen bleiben. Die Problemlösung ‑ Sie haben es ja auch gesagt, Herr Meyer ‑ ist aber hier vor allem die Überarbeitung der Pflegeversicherung. Da bin ich unserem Minister sehr dankbar, dass er in dieser Bund-Länder-Gruppe auch immer wieder darauf hinweist. Der Betrag, der gerade am höchsten ansteigt ‑ das haben Sie auch gesagt ‑, um 90 %, ist der pflegebedingte Eigenanteil. Bei den Investitionskosten ‑ sie sind auch gestiegen ‑ waren es 9 % in etwa, während es bei diesem Anteil 90 % sind. Da sieht man schon, wo eigentlich der Hebel ist. Die Punkte 2 bis 6 ‑ Sie haben sie gerade vorgetragen ‑ haben mit der Überschrift Ihres Antrages so gar nichts mehr zu tun. Im zweiten Punkt ist unklar, welche Zielrichtung Sie anstreben. Soll es um Förderung der Selbsthilfe gehen? - Das wäre also § 45 d SGB XI. Oder geht es um Angebote zur Unterstützung im Alltag? - Das wäre dann ja aber § 45 a SGB XI. Oder/und geht es um Modellvorhaben? - Das wäre dann § 45 c Abs. 5 SGB XI. Zu § 45 d kann ich Ihnen berichten, dass die von Ihnen gewünschte Überarbeitung sowieso erfolgen wird, weil diese Förderrichtlinie nämlich Ende des Jahres ausläuft. Hinter diesen Teil Ihres Antrags können Sie also schon einmal einen Haken setzen. Vereinfachen finden wir gut. Sicherheit für zu Pflegende finden wir aber ebenso wichtig. Was also möchten Sie? Mit welcher der genannten drei Richtlinien wollen Sie vereinfachen, und berücksichtigt Ihre nicht näher beschriebene Vereinfachung die Sicherheit der Pflegebedürftigen und eine ausreichende Versorgungsqualität? - Sie merken also: Es gibt Fragen über Fragen, die dieser Antrag aufwirft. Bei den AZUA-Hilfen wurden ja bereits einige Erleichterungen umgesetzt wie die Anerkennung von Nachbarschafts- und Alltagshilfen als Einzelperson. Sie nennen hier nicht, was Sie sonst noch zu diesem Punkt fordern. Das ist in diesem Antrag einfach nicht benannt. Zum dritten Punkt. Das betrifft die Förderhöhe der Plätze für teilstationäre und Kurzzeitpflege. Da wollen Sie das der Marktlage anpassen. Das wurde eben ja auch genannt. Dazu steht im Niedersächsischen Pflegegesetz, dass hier bereits Anpassungen vorgenommen wurden, und die entsprechende Verordnung zur Durchführung der Förderung von Pflegeeinrichtungen wird außerdem zum 1. Juli in Kraft treten. An der Stelle ebenfalls einen Haken dahinter! In Ihre vierten Punkt geht es um die Stärkung von Pflegestützpunkten. - Ich habe Ihnen einmal die Rahmenvereinbarung zwischen Pflegekassen, Landkreistag und Städtetag mitgebracht. Darin ist zu lesen ‑ vielleicht kennen Sie sie, ansonsten habe ich Sie an meinem Platz für Sie zum Ausborgen ‑, 40 000 bis 58 000 Euro gibt es an der Stelle, und auch das Land fördert jeden Stützpunkt in Niedersachsen mit bis zu 40 000 Euro. Dazu sagen Sie gar nichts. Sie sagen, Sie fördern die Stärkung von Pflegestützpunkten. Was fordern Sie denn? Es sind Gelder vorhanden. Mehr geht natürlich immer. Aber auch dazu braucht es dann einen Finanzierungsvorschlag Ihrerseits. Nach der aktuellen Rahmenvereinbarung ist Geld vorhanden. Was möchten Sie denn darüber hinaus? Und was möchten Sie an den derzeitigen Landesmitteln verändert haben? Das bleibt hier leider unklar. Klar ist nur, dass mittlerweile jeder Landkreis über einen Senioren- und Pflegestützpunkt verfügt und ich zumindest von meinem Stützpunkt weiß, dass hier ganz hervorragende Arbeit ‑ auch in der Fläche in meinem Wahlkreis ‑ geleistet wird. Zum fünften Punkt: „eine Bedarfs- und Infrastrukturplanung durch die Kommunen … erstellen“. - Auch im Niedersächsischen Pflegegesetz ist geregelt, dass die Kommunen verpflichtend örtliche Pflegeberichte vorlegen müssen. Die werden unter anderem im neuen Pflegebericht 2024 ausgewertet. Auch Pflegekonferenzen sind in den Landkreisen ‑ das wissen Sie ‑ jetzt verpflichtend durchzuführen. Auch hierzu kein Hinweis von Ihnen, wo es denn darüber hinaus noch hakt! Der sechste Punkt in Ihrem Antrag heißt schlicht: „… Förderung der Digitalisierung in der Pflege auszubauen“. - Das ist auch keine Breaking News. Denn wie Sie ja wissen, ist das eine der ganz großen Überschriften der zweiten Runde der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen. Das ist das Stichwort in der Pflege. Das hier noch einmal extra als Punkt aufzuführen und damit zu argumentieren, die Landesregierung tut da nichts, halte ich schon für gewagt. In den einleitenden Worten Ihres Antrags gehen Sie ‑ da stimme ich auch aus eigener Betroffenheit deutlich zu ‑ auf die große physische, psychische und finanzielle Belastung von pflegenden Angehörigen ein. Mehr als ein Drittel Ihres Textes bezieht sich auf dieses wichtige Thema. Allein in Ihren sechs Punkten suche ich aber vergeblich nach entsprechenden konkreten und neuen Entlastungsmaßnahmen für ebendiese Gruppe. Lassen Sie mich abschließend sagen, dass ich wirklich sehr dankbar bin, dass wir im Sozialausschuss für gewöhnlich einen sehr konstruktiven Umgang miteinander pflegen und dass nicht allein deshalb dort immer sehr fair um Kompromisse zur Sache gerungen wird. Aber mit diesem Antrag kann ich leider wenig anfangen. Ich bin, wie eingangs schon gesagt, gespannt, wie wir auf dieser Grundlage im Ausschuss fachlich zueinander finden. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes ist die Rednerin aus

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Birgit Butter CDU

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn Verwaltungsgerichte rechtskräftig entschieden haben, dass kein Bleiberecht vorliegt, sondern vielmehr die Pflicht zur Ausreise, wenn Petitionsverfahren erfolglos durchlaufen wurden und wenn die Härtefallkommission schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Betroffene das Land verlassen muss, aber dennoch Kirchen in diesen Fällen Kirchenasyl gewähren, frage ich Sie, Frau Ministerin: Müssten Sie Ihre Aussage, das Kirchenasyl zu respektieren, künftig relativieren?

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung war schon lange überfällig. Es gab in diesem Gesetzentwurf Punkte, die unsere Zustimmung erfuhren, und ebenso Punkte, die wir als kritisch ansahen. Die Grenzabstände bei Gebäuden sowie bei Gewerbe- und Industriegebieten reduzieren? Eher ja. Die Grenzabstände bei Windrädern reduzieren? Eher nein. Solardachpflicht bei der Errichtung von offenen Parkplätzen mit mehr als 25 Einstellplätzen? Auf gar keinen Fall. Sie wollen die Parkplatzpflicht beim Wohnungsbau ‑ wir haben es gerade gehört ‑ streichen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dagegen ausgesprochen. Es geht hier auch um die Ausgleichsabgabe in Höhe von 2 750 Euro pro nicht gebautem Parkplatz. In der Anhörung kam als Begründung auf, dass Hamburg und Berlin bereits so verfahren würden, und trotz unserer Kritik, dass man Stadtstaaten nicht mit einem Flächenland vergleichen könne, preschen Sie dennoch vor, sodass Niedersachsen als erstes Flächenland diese autofeindliche Regelung trifft. Das können wir so nicht mittragen. Ich komme gleich noch auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs zu sprechen; es sind so gut wie keine. Aber gehen wir die Änderungen noch einmal durch: In § 62 erweitern Sie die genehmigungsfreien Baumaßnahmen. Das Herzstück dieses Gesetzentwurfs ist ja der neue § 85 a, welcher den Umbau bzw. die Aufstockung eines Gebäudes regeln soll bzw. diese auch deutlich vereinfacht. Dem stimmen wir zu. Dies ist in der Tat eine Vereinfachung. Doch in § 85 a Abs. 4 steht geschrieben ‑ das hatte ich bereits bei der Einbringung im April erwähnt ‑: „Die Anforderungen an Gebäude und Bauteile zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung aufgrund anderer Rechtsvorschriften müssen erfüllt sein“. Herzlichen Glückwünsch. Das Freibier kostet 10 Euro. Dem neuen § 70 a, der Genehmigungsfiktion, sodass ein Bauantrag, wenn nichts anderes gegeben ist, nach drei Monaten als bewilligt gilt, stimmen wir selbstverständlich zu. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, gibt es positive und mangelhafte Signale aus diesem Gesetzentwurf. Letzten Endes wird er für kaum mehr sorgen können, als dass Sie sich hier selbstbeweihräuchernd hinstellen können. Wir haben es ja eben gehört. Denn den Wohnungsbau ‑ und jetzt kommen wir zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen ‑ haben Sie mit Ihrer verheerenden Fehlpolitik bereits zerstört. Dieser Gesetzentwurf ist da noch weniger als ein Trostpflaster. Im April dieses Jahres wurde von der EU die Energy Performance of Buildings Directive verabschiedet, welche eine Zwangssanierung von 16 % der energetisch schwächsten Gebäude bis 2030 und sogar von 26 % der Gebäude bis 2033 verlangt. Wer nicht saniert, wird teuer sanktioniert. Das ist Enteignung. Aber diese Umbauordnung wird jetzt für 100 000 neue Wohnungen in Niedersachsen sorgen? - Wer’s glaubt! Ab 2028 sollen alle öffentlichen Neubauten klimaneutral sein, ab 2030 sämtliche Neubauten. Die Energiepreise werden mit Ihnen in Regierungsverantwortung ganz bestimmt nicht sinken, sondern durch Ihre wahnsinnige CO2-Bepreisung eher steigen. Bauen wird auch nicht günstiger werden. Die erhöhte Zinslage ist das deutlich geringere Übel im Vergleich zu Ihnen. Das Heizungsverbot tut sein Übriges. Aber dieser Gesetzentwurf soll Ihr Totalversagen nun richten. Vielleicht widmen Sie sich den Hauptursachen für das Einbrechen der Bautätigkeit. Und wissen Sie, was dem Baugewerbe und speziell dem Wohnungsmarkt wirklich helfen würde? 51 % AfD. Vielen lieben Dank. Der nächste Redner ist: aus der Fraktion der CDU der Kollege Frölich.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Pressemitteilung „Sitzung des Bundesrates“, auf der Seite: „Niedersachsen“. „Psychoaktive Stoffe“ – ja, ja: „Die klaren Aussagen von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach für Zugangsbeschränkungen beim Lachgas begrüße ich außerordentlich.“ Dort steht: „Das Verbot des Verkaufs von Lachgas an Personen unter 18 Jahren.“ Und: „Der Aufbau und die Stärkung von Präventionsangeboten“. Nirgendwo steht dort ein Satz von einem kompletten Lachgasverbot, so wie es die Niederlande 2023 eingeführt haben. Lassen Sie uns doch – Sie reden immer viel von Europa – tatsächlich Europa vereinen, wenigstens in dieser Sache. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Marzischewski-Drewes.

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Sophie Ramdor CDU

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind nicht gegen Freiräume oder die Idee der Freiräume. Wir sind auch nicht gegen alle von Ihnen vorgestellten Vorschläge. Wir sind aber dagegen, dass in diesem Antrag nur rot-grüne Freiräume vorkommen und alle anderen Freiräume nicht umgesetzt werden können. Ich habe eben einige davon genannt, zum Beispiel dass wieder Schulkindergärten eingeführt werden können, dass die Schulbudgets anders verwendet werden können, dass Förderbedarf-Lernen-Klassen errichtet werden können. Das sind alles Freiräume, die sich die Schulen auch wünschen. Wenn Sie den Freiräume-Prozess aufmachen, dann bitte nicht nur für Ihre Ideen und Ihre Vorstellungen von der Schulpolitik, sondern eröffnen Sie den Schulen auch wirkliche Freiräume, und zwar in allen Bereichen und nicht nur in den rot-grünen, wie es Ihnen gerade passt! Vielen Dank.

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Christian Fühner CDU

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das am Ende des Tages hier diskutierte Thema, die Umwandlung, die Entwicklung von Tagesbildungsstätten und insbesondere der Bereich der Inklusion, bedarf noch einmal großer Aufmerksamkeit. Denn wir reden dabei um ein sehr wichtiges Thema, das gesellschaftspolitisch von hoher Relevanz ist. Dies ist auch ein Thema, das das Herz unserer Gesellschaft berührt. Die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gerade mit speziellem Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung müssen wir mit großer Sensibilität und Ernsthaftigkeit diskutieren. Deswegen ist es auch richtig, dass wir mit SPD und Grünen in einem Entschließungsantrag geschlossen Vorschläge machen, wie wir in der Entwicklung vorankommen. Es muss ganz klar sein, dass wir bei den strukturellen Fragen und der Frage der Finanzierung, die alle geregelt werden müssen, vor allen Dingen eine Sache als Erstes in den Blick nehmen müssen ‑ das ist das Entscheidende bei der ganzen Frage ‑: Für die Kinder und Jugendlichen, die einen entsprechenden Förderbedarf haben, unabhängig von den individuellen Herausforderungen, unabhängig von den individuellen Förderbedarfen, muss in den Einrichtungen das bestmögliche Angebot entwickelt werden. Die Kinder müssen im Mittelpunkt dieser Politik stehen, und wir dürfen keine Debatte nur über Strukturen und Finanzen führen. Das muss unser politischer Anspruch in dieser Diskussion sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich den Tagesbildungsstätten und vor allen Dingen den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Einrichtungen, ich glaube, im Namen aller, ein ganz großes Dankeschön aussprechen. Das, was dort an wertvoller Arbeit geleistet wird, Tag für Tag, mit viel Engagement, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, die einen Förderbedarf haben, ist aller Ehren wert. Das verdient allerhöchste Anerkennung und größten Respekt. Deswegen im Namen unserer Fraktion, aber auch des Parlaments ein großes Dankeschön an die vielen Mitarbeiter in den Tagesbildungsstätten bei uns in Niedersachsen! In der Tat ‑ Herr Politze hat es angesprochen ‑ waren die Tagesbildungsstätten ein Stück weit Pioniere der Inklusion waren, weil sie durch Engagement von Eltern, durch Engagement auch von den Beteiligten in den Landkreisen, den Pädagogen vor Ort entstanden sind, um ein gutes Angebot zu haben, um Inklusion zum Gelingen zu bringen und sich um diese Kinder mit einer entsprechenden Förderung zu bemühen. Ich glaube, es darf in dieser Diskussion auch einmal gesagt werden: Da ist viel Know-how, viel Expertise vorhanden. Das ist das Pfund, mit dem wir in diese Diskussion hineingehen können. Wir haben die Kompetenz in den Tagesbildungsstätten, um die Inklusion weiterzuentwickeln. Das ist ganz wichtig, wenn wir insbesondere betrachten, dass es, wenn wir eine solche Diskussion auslösen, auch etwas mit den Leuten vor Ort macht, die seit vielen Jahren arbeiten, die wissen, dass sie erfolgreich arbeiten, die auch wertgeschätzt werden, bei denen aber auch Sorgen und Ängste bestehen. Aber ich glaube, wir sollten hier keine Sorgedebatte führen, sondern wir müssen vor allen Dingen die Chancen in diesem Prozess in den Blick nehmen, nämlich die Chancen, die Qualität in den Einrichtungen zu steigern. Darum muss es in dieser Diskussion gehen. Das möchten wir gerade auch den Beteiligten zurufen: Wir stehen dafür ein, dass die Qualität erhalten bleibt, dass die Arbeit der Tagesbildungsstätten wertgeschätzt wird und dass wir gemeinsam mit ihnen dieses System in die nächste Zeit führen. Deswegen möchte ich, um das zu regeln, zwei Punkte ansprechen. Der erste ist das Thema der Finanzierung. Da möchte ich auch in Richtung des Ministeriums die klare Forderung formulieren, hierbei zumindest zu prüfen, was im Zusammenhang mit der dreijährigen Frist bei der Gründung von Schulen in freier Trägerschaft gilt. Wir entwickeln gerade ein neues System. Natürlich gibt es da auch Ambitionen, eigene Förderschulen im Bereich geistige Entwicklung aus der Trägerschaft der Tagesbildungsstätten zu gründen. In Niedersachsen gibt es die Regelung, in den ersten drei Jahren dabei keine entsprechende Finanzhilfe zu bekommen. Aber ich glaube, man muss schon anerkennen, dass gerade auch die Tagesbildungsstätten ein Curriculum haben, dass sie schulische Aufgaben übernehmen und dass wir in dieser Frage noch einmal prüfen sollten, wie wir mit dieser Dreijahresfrist umgehen wollen, Frau Ministerin. Es gibt bei der Finanzierung einen zweiten Punkt, den auch Herr Politze angesprochen hat: Auch die Rechtsprechung hat ganz deutlich gemacht, dass der schulische Teil, der Bildungsteil in den Einrichtungen zu beachten ist. Wenn wir diesen Bereich in Richtung Schule entwickeln, dann gilt es zumindest da, auch die Finanzhilfe und die Lehrerstellen bereitzustellen. Deswegen, Herr Heere, unterstützen Sie da Ihre Ministerin, wenn es um den Haushalt 2025 geht! Ohne frisches Geld wird dieser Prozess nicht gelingen. Deswegen brauchen wir hier auch die Unterstützung finanzpolitischer Natur, damit wir qualitativ vorankommen. Die SPD hat gerade auch gesagt: Wir müssen uns Zeit nehmen, wir müssen das strukturell entwickeln! - Da bin ich dabei. Aber wir dürfen an der einen oder anderen Stelle schon mal deutlich sagen, dass wir so viel Zeit nicht haben. Ich nenne mal das Beispiel Osnabrück. Dort ist die klare politische Forderung in den Raum gestellt worden, dass ab dem 1. Januar 2025 mit der jetzigen Finanzierung Schluss ist. Bis dahin müssen wir ein tragfähiges Konzept auf den Weg bringen. Deswegen ist jetzt nicht die Zeit für lange Arbeitskreisprozesse, sondern es ist jetzt die Zeit, mit einem klaren Zeitplan der Landesregierung in den Prozess zu starten. Die Frau Ministerin hat angekündigt, dass genau das passieren soll. Ich will das aber auch mal deutlich in Richtung des Sozialministeriums sagen, Herr Philippi: Dieses Thema, die Entwicklung der Tagesbildungsstätten, ist nicht ein alleiniges Thema der Bildungsministerin, sondern auch eines des Sozialministers. Was zumindest in den letzten Wochen zu vernehmen gewesen ist, sah eher danach aus, dass sich Frau Hamburg alleine darum gekümmert hat. Wir brauchen hier aber beide Ministerien! Deswegen würde ich mich sehr freuen, wenn sich das Sozialministerium ein bisschen stärker in diesen Prozess mit einbringen würde. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der zweite Punkt, der uns neben der Finanzierung wichtig ist, betrifft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen in den Tagesbildungsstätten. Ich habe eben die Kompetenz und die Erfahrung dieser Leute in den Vordergrund gestellt. Diese Menschen haben es eben auch verdient, dass wir jetzt mit einer klaren Strategie Kriterien entwickeln, wie wir diese Jobs und wie wir diese Kompetenz der Mitarbeiter anerkennen, wie wir ihnen Wertschätzung entgegenbringen. Sie wollen ja auch in den regionalen Gesprächen genau darüber sprechen, wie wir diese Leute einsetzen können, wie wir sie mitnehmen können und wie sie eben auch in einem Schulsystem im Bereich der multiprofessionellen Teams die Förderung der geistigen Entwicklung weiter unterstützen können. Wir können es uns auch nicht leisten, auf diese Leute zu verzichten. Von daher ist es ein zentrales Thema, sich hier über die Weiterbeschäftigung und über die Perspektiven der Mitarbeiter auseinanderzusetzen. Das ist entscheidend, wenn dieser Prozess gelingen soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Tagesbildungsstätten sind für Eltern, für Familien und für viele Kinder und Jugendliche ein sicherer Ort. Sie fahren gerne dorthin. Sie sind dort gut aufgehoben. Eltern sagen uns auch, dass es wichtig ist, dass es diese Einrichtungen und es dort eine große Verlässlichkeit gibt. Wir dürfen in dieser ganzen Debatte niemals aus den Augen verlieren, dass wir diese Verlässlichkeit, diese Sicherung und diese wirklich gute Arbeit auch in den nächsten Jahren erhalten und dass es darum geht, die Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Ja, die Finanzierung muss geregelt werden! Ja, die Perspektive der Mitarbeiter muss berücksichtigt werden! Aber am Ende geht es darum, eine gute Perspektive für die Kinder, die es jetzt schon schwer genug haben, zu schaffen. Das muss im Vordergrund dieser Diskussion stehen. Vielen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Ministerin antwortet. Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Butter, die Zahlen ab 2016 habe ich nicht parat, aber die letzten drei Jahre habe ich parat. Wir würden Ihnen die Zahlen für die Jahre seit 2016 schriftlich nachliefern, wenn das in Ordnung ist. Wir kennen die Statistik, die beim BAMF geführt wird. Die haben wir uns vorlegen lassen bzw. das BAMF hat sie uns dargelegt. Daher können wir sagen: Im Gesamtjahr 2022 gab es in Niedersachsen 65 Kirchenasylfälle für 82 Personen. Im Jahr 2023 gab es in Niedersachsen 137 Kirchenasylfälle für 159 Personen. Im ersten Quartal 2024 ‑ das sind die Zahlen, die wir aktuell haben ‑, also bis März dieses Jahres, gab es in Niedersachsen 34 Kirchenasylfälle für 39 Personen. Auch in diesem Jahr werden wir also, wenn diese Entwicklung so weitergeht, eine Steigerung haben. Die Zahlen von vor 2022 ‑ seit 2016 ‑ liefern wir Ihnen nach. Aber daran sehen Sie, wie sich auch die Kirchenasylfälle hier verändert, nämlich stark erhöht haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage für die

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Christoph Plett CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (Demokratiestärkungsgesetz)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Plebiszite können ein wichtiger Teil zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung sein. Bevor aber der vorliegende Gesetzentwurf beurteilt werden kann, muss er grundlegend eingeordnet werden. Die Grundaussage lautet: Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, welche mit plebiszitären Elementen ausgestattet ist. Die Regel ist, dass Gesetzgebungsverfahren in den Landtagen, im Bundestag, aber auch in den kommunalen Parlamenten mit der Möglichkeit der Satzungsgebung das repräsentative System der Bundesrepublik Deutschland abbilden und wiedergeben. Die Ausnahme von dieser Regel ‑ da hat mein Vorredner recht ‑ ist in den §§ 47, 48 und 49 unserer Niedersächsischen Verfassung geregelt. Der vorliegende Gesetzentwurf dazu beitragen, dass dieses Regel-Ausnahme-System angeglichen wird. Wir wollen einmal sehen, wie sich das in der Vergangenheit ausgewirkt hat. Die Regel ist die repräsentative Demokratie mit dem Gesetzgebungsverfahren in den von mir genannten Institutionen, und die Ausnahme sind die von mir genannten plebiszitären Elemente. Mein Vorredner hat recht: Volksbegehren haben 12-mal, Volksinitiativen 15-mal und Volksentscheide keinmal stattgefunden. Sie stellen es so dar, dass damit die Demokratie leidet. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das Gegenteil ist der Fall: Das ist Ausdruck der repräsentative Demokratie, in der die plebiszitären Elemente weniger wahrgenommen werden sollen, weil es ein Konkurrenzverhältnis gibt. Wenn Regel und Ausnahme sich angleichen, treten sie in Konkurrenz zueinander. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einmal ein klassisches Beispiel aus der Weimarer Reichsverfassung durchexerziert, aus dem die Väter und Mütter des Grundgesetzes ‑ nach 75 Jahren können wir das feststellen ‑ ihre Lehren gezogen haben. Was war passiert? Innerhalb der Weimarer Reichsverfassung gab es zwei Organe: den Reichstag und den Reichspräsidenten. Der Reichstag als repräsentativer Teil des von mir dargestellten Regel-Ausnahme-Systems, aber auch der Reichspräsident wurden direkt gewählt. Genau diese Konkurrenz und Gleichannahme der politischen Bedeutung dieser beiden Ämter haben dazu beigetragen, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes, wie von mir bereits erwähnt, genau das nicht mehr wollten. Sie wollten nicht, dass mehrere konkurrierende Systeme nebeneinanderstehen. Und genau das ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz und auch durch die Niedersächsische Verfassung zum Ausdruck gebracht worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können nicht ständig darüber sprechen, aus der Geschichte Lehren zu ziehen, und dann, wenn es darauf ankommt ‑ aus meiner Meinung nach nicht nachvollziehbaren Gründen ‑, genau diese Lehren wieder infrage stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben recht: Vier Volksbegehren scheiterten bereits an dem Zulassungsquorum von 25.000 Unterstützungsunterschriften - vier von zwölf. Aber gucken wir uns einmal zwei dieser Volksbegehren an! Eines dieser gescheiterten Volksbegehren betraf den Erhalt des Landtagsgebäudes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer noch weiß, wie es vor wenigen Jahren in diesen Räumen ausgesehen hat, und wer sieht, in welcher qualitativ wirklich hochwertigen Arbeitsatmosphäre heute hier gearbeitet wird, kann nur sagen: Es ist gut, dass dieses Volksbegehren nicht zum Erfolg geführt hat. Ich will ein weiteres Volksbegehren erwähnen, und zwar die Volksinitiative „Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Dieses Thema hat 114.000 Stimmen bekommen und ist umgesetzt worden: Diese Worte stehen jetzt in unserer Niedersächsischen Verfassung. An diesen beiden Beispielen kann man deutlich machen: Es mag vielleicht auch auf das Quorum ankommen, aber entscheidend ist das Thema. In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Frage, ob wir den Bürgern mehr partizipative Elemente anbieten sollten, meiner Meinung nach beantwortet: Es kommt auf das Thema an. Ich gebe zu, mit diesen beiden Themen ist es natürlich ein wenig zugespitzt. Aber Zuspitzung bedeutet am Ende des Tages auch Verdeutlichung, worauf man hinauswill. Ich will noch ein wenig über diesen Gesetzentwurf hinausgehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es erlebt: Der Brexit ‑ der niedersächsische Spitzenkandidat für die Europawahl, David McAllister, hat es vollkommen richtig gesagt ‑ ist ein Flop. Dieser Flop beruht auf der Tatsache, dass in Großbritannien ein plebiszitäres Element zum Tragen gekommen ist. Allein schon dieses Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren, die emotionalisierte Debatte, die wir in Großbritannien erlebt haben, sollte jedem, der eine Ausweitung der plebiszitären Elemente will, klar machen, dass das keine gute Zukunft hätte. Ich will ein weiteres Beispiel nennen: die immer wieder auftauchende Forderung nach Einführung der Todesstrafe. Wollen wir solche Fragen wirklich in plebiszitären Elementen zur Entscheidung stellen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, meiner Meinung nach und nach Meinung der CDU-Fraktion nicht! Ich gebe zu, das sind zwei Beispiele, die eher in die Bundesgesetzgebung fallen würden, und auf der Bundesebene gibt es ‑ das haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes gesagt ‑ diese plebiszitären Elemente nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren müssen. Aber eines steht fest: Plebiszite in der Form, wie Sie sie wollen, lehnt die CDU-Fraktion ab. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Plett. - Für die SPD-Fraktion hat jetzt das

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Eike Holsten CDU

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Vielen Dank. - Kollege Holsten möchte antworten, und auch da gilt: anderthalb Minuten. Bitte schön! Frau Präsidentin, vielen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz, weil ich gar nicht finde, dass wir, sehr geehrter Herr Grosch, dort einen großen Dissens haben. Meine Werbeblock war, zu sagen: Lassen Sie uns gucken, welche Trägerlandschaft wir bisher haben, welche Verbände, welche Beratungseinrichtungen und warum es bestimmte Kritik an den EAA gibt. Sie kann ja auch beispielsweise auch genau in dem von Ihnen Genannten begründet liegen, vielleicht in zu schlechter Ausstattung oder schlechter Bekanntheit. Es mag aber auch andere Sachen geben. Und wie gesagt: Was wir nicht brauchen, ist, Geld in Doppelstrukturen auszugeben. Wir haben beispielsweise die Teilhabeberatung und viele andere Player in dem System. Uns das genau anzugucken und die, die wir schon haben, zu stärken, das war mein Ansatz an der Stelle und keine Kritik genereller Natur an den EAA. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Saade, ich habe mir mal Folgendes aus Ihrer Rede notiert: Schwarz-Rot-Gold ist unprofessionell. Und: Die Flagge symbolisiert eine völkische Bewegung. So viel zu Ihrer Sichtweise auf den Staat! Ich frage mich bei Ihren Aussagen, wie Sie eigentlich--- Das hat er gesagt! Herr Bothe, warten Sie einen Moment, bis bitte wieder Ruhe einkehrt. Ich bitte darum, dass wir uns beruhigen. Es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Kommen wir alle zur Ruhe! Die Gemüter beruhigen sich ein bisschen! Herr Präsident, ich würde gerne fortfahren. Wenn wir schon beim „intellektuellen Folgen“ sind, dann frage ich mich: Haben Sie eigentlich verfolgt, dass Ihre Bundesinnenministerin laut Zeitungsberichten der Bundespolizei jetzt erlaubt hat, Deutschlandflaggen an ihren Dienstfahrzeugen zu befestigen? Frau Nancy Faser, Ihre Bundesinnenministerin begründete das unter anderem damit: Unsere Beamtinnen und Beamten stehen hinter unserer deutschen Mannschaft und dürfen das auch zeigen. Ahhh! Da werden wir ganz--- Dann sagten Sie: Ohhh, die niedersächsischen Polizeibeamten dürfen ja keine Regenbogenflagge tragen. Da verweise ich mal auf meine Anfrage – damit sind wir wieder beim „intellektuellen Folgen“ –, wo es unter Punkt 4 der Antwort durch die Landesregierung zum Thema Regenbogenfahne heißt: „Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot ist bei der Verwendung von ‚Regenbogen‘-Symbolen durch Angehörige der Polizei Niedersachsen im Übrigen nicht erkennbar.“ So viel zu Ihrer Einstellung zu diesem Staat, und so viel zu dieser Einstellung zu diesem Land, Ihrer Polizei und unserer Nationalflagge. Sie sollten sich alle schämen und den Sommer über ein wenig reflektieren! Vielen Dank.

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Stephan Christ GRÜNE

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ist Ihr erster Gedanke bei dem vorliegenden Antrag? „Zurück in die Zukunft“ vielleicht? Totgesagte leben länger? - Mein erster Gedanke war ehrlicherweise der Claim eines niedersächsischen Radiosenders, der die besten Hits der 1980er und 1990er bewirbt. Doch statt um Tom Schilling, Westernhagen, Bon Jovi oder Madonna geht es heute um die Magnetschwebebahn. Ich will nicht verleugnen, die Technologie des Maglev, der Magnetschwebebahn, die in Deutschland als Transrapid erprobt wurde, ist spannend. Hunderte Menschen schweben magnetisch einige Millimeter über der Strecke. Kein Kontakt, kein Rollwiderstand, also keine Reibungsverluste. Das führt zu Spitzengeschwindigkeiten und kann es dadurch für ganz spezielle Anwendungsfälle auch spannend machen. Anwendung findet sie bereits unter anderem in Shanghai. Hier wurde vor 20 Jahren eine 30‑km-Strecke als Pilotstrecke gebaut, die bis heute in Betrieb ist. Diese ist aber explizit nicht auf wirtschaftlichen Betrieb ausgelegt worden und hatte stolze Kosten von 1 Milliarde Dollar -1 Milliarde! Nicht zuletzt nach dem Unfall 2006 hat sich Deutschland gegen die Technik entschieden - nicht schnell, nicht leichtfertig, sondern wohlüberlegt und ‑ das will ich betonen ‑ technologieoffen, aber eben am Ende mit einer Entscheidung gegen die Technik der Magnetschwebebahn. Stattdessen wurde der Fokus auf die Stärkung der Schiene gesetzt, die ohne Frage noch eine immense Herausforderung ist. Der Deutschland-Takt ist hierfür das Rückgrat der Planung, ergänzt durch SPNV-Konzepte, wie zuletzt auch hier in Niedersachsen vorgelegt. Und ganz ehrlich: Schneller wäre der Bau eines ganz eigenen Transrapid-Streckennetzes neben dem bestehenden System auch nicht, wenn ich mir Planungs- und Realisierungszeiten der auch hier notwendigen Neubaustrecken ansehe. Meine Damen und Herren, die AfD sieht trotz all dieser Herausforderungen im Schaffen eines ganz eigenen Netzes parallel zur Schiene ein gigantisches Wachstum. Im Antrag ist von Umsätzen von bis zu 5 Billionen US-Dollar die Rede. 5 Billionen US-Dollar ‑ wow! Leider nennen Sie hierfür allerdings eine englischsprachige Internetseite von Taiwan News als Quelle, wo von Umsätzen von 5,13 Billionen US-Dollar die Rede ist - englische Billionen, nicht deutsche! Möglicherweise hat es ja doch Gründe, dass die Technik bislang eben nur in drei Staaten Anwendung findet. Unter diesen Voraussetzungen freue ich mich sehr auf die Beratung mit Ihnen und bin gespannt, welche Zahlen dann noch so auf uns warten werden, auch wenn mir ehrlicherweise andere Hits der 1980er und 1990er lieber wären. Vielen Dank.

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Swantje Schendel GRÜNE

Kinderschutz an erster Stelle! Von der Kinderschutzstrategie zum niedersächsischen Landeskinderschutzgesetz

Ich möchte allen, die das hier gerade hören mussten, versichern, dass wir uns mit diesen unsachlichen Beiträgen und Vorwürfen ‑ ich darf hier ja nicht von „Lügen“ sprechen; aber alle, die sich mit Kinderschutz auskennen, wissen, dass darin auch Lügen enthalten sind ‑ beschäftigen werden, dass wir darauf reagieren werden und dazu beitragen werden, aufzuklären, was für eine Verunsicherung die AfD hier im Land verbreiten möchte. Dem werden wir uns annehmen. Ich möchte jetzt aber wirklich zu unserer Initiative zurückkehren. Frau Schendel, wir warten einen Augenblick. Wir warten bis Ruhe eingekehrt ist, dann können Sie weitermachen. - Bitte schön! Sie haben das Wort. Wie mein Kollege Marten Gäde und auch meine Kollegin Sophie Ramdor schon festgestellt haben, ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, sicherzustellen, dass Kinder in einer sicheren, unterstützenden und fördernden Umgebung aufwachsen können. Damit das nicht nur eine leere Worthülse bleibt, müssen wir alle wachsam sein. Ich weiß, dass viele Kolleg*innen gerade in den Institutionen, in den Fachberatungsstellen, in unseren Kinderschutzzentren usw. das auch sind, und zwar zu Recht. Denn jedes einzelne Verbrechen gegen Kinder hinterlässt tiefe Spuren in unserer Gesellschaft und führt dazu, dass wir emotional aufgebracht sind, zeigt uns aber auch die Notwendigkeit auf, unseren Kinderschutz kontinuierlich weiter zu verbessern. Auch ich möchte mich dem Dank an die Enquetekommission in der letzten Wahlperiode anschließen. Sie hat sich gerade intensiv damit auseinandergesetzt, Strategien zur Optimierung des Kinderschutzes zu entwickeln, wobei eben das, was eben vorgetragen wurde, nicht Teil ist. Unser Antrag baut auf die Erkenntnisse der Enquetekommission und auf ihre Vorschläge auf, bilden das Fundament. Ich kann Ihnen versichern: Mit diesem Fundament werden wir den Kinderschutz in Niedersachsen entschieden weiterentwickeln. Ich möchte auch etwas dazu sagen, was in Niedersachsen und deutschlandweit bereits passiert ist. Nicht nur das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat uns in den letzten Jahren im Kinderschutz vorangebracht. Auch in Niedersachsen wurde beispielsweise durch den weiteren Aus- und Aufbau der Kinderschutzzentren, die Einrichtung forensischer Kinderschutzambulanzen und auch durch das landesseitig geförderte Netz an Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten das Kinderschutznetz in den letzten Jahren immer dichter gestrickt. Seit 2022 fördern wir außerdem präventive Maßnahmen auf kommunaler Ebene gegen den sexuellen Missbrauch. Alle diese Maßnahmen zeigen bereits Wirkung. Und doch dürfen wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen. Denn jeder Tag ‑ das wissen wir alle, das ist uns zu sehr bewusst ‑, an dem ein Kind Gewalt erfährt, ist und bleibt ein Tag zu viel! Es deutete sich bei Frau Ramdor gerade schon an: Wir werden sicher in den Ausschussberatungen noch über Details und Umsetzungsschritte diskutieren und bestimmt auch Punkte finden, um die wir unseren Antrag ergänzen können. Deswegen wollen wir eine umfassende Anhörung durchführen. Das ist gut in der Sache und gut bei der Suche nach den besten Lösungen im Kinderschutz. Wir tun aber auch gut daran, Maßnahmen gründlich abzuwägen und zu prüfen, ob sie den Kinderschutz tatsächlich verbessern, und eben nicht in Aktionismus zu verfallen, sondern tatsächliche Maßnahmen in den Gesprächen mit den Verbänden abzuwägen und zu schauen, wie wir die Aufklärung und Strafverfolgung auf der einen Seite, aber auch die Prävention von Missbrauchs- und Gewaltfällen auf der anderen Seite besser vorantreiben können. Allein schon mit dem Landeskinderschutzgesetz, auf das ja wir alle ungeduldig warten, werden wir einen großen Schritt in Niedersachsen vorangehen. Lassen Sie mich aber auch ein paar weitere Maßnahmen aus unseren 29 Punkten herausstellen und für die Kollegin gerne auch konkret erklären, wie wir den Kinderschutz tatsächlich verbessern, und dass das nicht nur Prüfaufträge sind. Erstens wollen wir die Finanzierung der Kinderschutzzentren, der forensischen Kinderschutzambulanzen und der Beratungsstellen langfristig absichern. Das ist kein Prüfauftrag. Diese Einrichtungen leisten eine unschätzbare Arbeit für die Sicherheit und das Wohl unserer Kinder. Ihre Finanzierung darf eben nicht von Projektmitteln abhängen, die Jahr für Jahr neu beantragt werden müssen. Eine solide, langfristige finanzielle Basis ist notwendig, damit diese Arbeit ungehindert und ohne Sorge fortsetzt werden kann. Zweitens wollen wir eine Landeskoordinierungsstelle einrichten. Diese zentrale Anlaufstelle soll nicht nur koordinieren, sondern auch aktiv Schulen, Kindertagesstätten und zum Beispiel Jugendverbände bei der Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten unterstützen. Durch diese Stelle wird der Kinderschutz organisatorisch gestärkt. Hier wird Verantwortung übernommen, die Informationswege auch klarer und effizienter zu gestalten. Die Landeskoordinierungsstelle wird damit ein Herzstück einer effektiven Kinderschutzinfrastruktur sein, die schnelle und abgestimmte Maßnahmen ermöglicht. Drittens ‑ auch das ist keine Kleinigkeit ‑ setzen wir uns dafür ein, die Beteiligungsrechte von Kindern zu stärken. Denn es ist unerlässlich, dass Kinder nicht nur passiv geschützt werden, sondern auch aktiv an den sie betreffenden Entscheidungen teilhaben können. Wir wollen deshalb ihre Rechte fest in der Niedersächsischen Verfassung verankern. Dafür brauchen wir Sie, liebe CDU. Lassen Sie uns mit der Verankerung doch bitte ein starkes gemeinsames Signal setzen, dass wir die Stimmen unserer Kinder nicht nur hören, sondern auch ernst nehmen! Denn Partizipation ist ein zentraler Bestandteil des Schutzes; denn wer mitreden kann, der kann auch für sich einstehen. Viertens fokussieren wir uns auch auf Prävention. Besonders gefährdete Gruppen, wie Kinder mit Behinderungen oder solche in Gemeinschaftsunterkünften, benötigen spezialisierte Programme. Unsere Präventionsangebote werden wir so ausrichten, dass diese auch den spezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Nur durch gezielte spezifische Präventionsmaßnahmen können wir sicherstellen, dass das Netz dicht genug ist, dass Gewalt und Missbrauch bereits im Ansatz verhindert werden können. Fünftens ‑ das halte ich als ehemalige Lehrkraft für einen nicht zu unterschätzenden Beitrag ‑ integrieren wir den Kinderschutz fest in die Ausbildung und Qualifizierung relevanter Berufsgruppen. Der Schutz unserer Kinder darf hier kein Randthema sein, sondern muss zentraler Bestandteil der Ausbildung von Erzieher*innen, Lehrkräften, Sozialarbeiter*innen und allen anderen Fachkräften sein, die mit Kindern arbeiten. Es kann schließlich nicht sein, dass eine Lehrkraft das erste Mal von einer §‑8‑a-Meldung hört, wenn sie diese machen muss. Das müssen wir ändern. Sechstes werden wir auch die bestehenden Schutzkonzepte in Schulen und anderen kooperierenden Einrichtungen natürlich weiterentwickeln. Gewalt und sexualisierte Übergriffe müssen als konkrete Bedrohungen in den Präventionskonzepten fest verankert werden. Natürlich dürfen diese Schutzkonzepte nicht nur theoretisch bleiben, sondern müssen auch praktisch umgesetzt werden. Deshalb ist diese kontinuierliche Qualifizierung der Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen in den Einrichtungen notwendig. Letzter Satz, Frau Kollegin! Lassen Sie mich das gerne noch ausführen, weil ich damit zum Bogen kommen möchte. Ich möchte deutlich sagen, weil die AfD das immer wieder infrage stellt: Wir brauchen zwar diese Qualifizierung, aber die Menschen, die in diesem Land mit Kindern arbeiten, tun dies sehr engagiert und sind willens, Kinder zu schützen, und ihren Beitrag zum Kinderschutz zu leisten. Deshalb brauchen sie unsere Unterstützung, und die werden wir ihnen auch geben ‑ ‑ ‑ Herzlichen Dank, Frau Schendel. Ich hatte Ihnen gesagt: „Letzter Satz“. Es tut mir leid, aber irgendwann ist es gut.

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Volker Bajus GRÜNE

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Frau Präsidentin, ich weise darauf hin, dass die Uhr einfach weitergelaufen ist. Ich werde das entsprechend berücksichtigen, Herr Bajus. Keine Bange! Vielen Dank. - Herr Calderone, ich glaube, genau damit habe ich gerade angefangen, dass ich gesagt habe, Alkohol und Drogen haben hier nichts zu suchen. Aber darüber müssen wir nicht reden. Und dass es das Ziel sein muss, alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Resozialisierung dienen, steht auch im Justizvollzugsgesetz. Meine Damen und Herren, es sind eben die Kolleginnen und Kollegen, die im Alltag des Justizvollzugs alles dafür tun, dass Alkohol und Drogen dort

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Antonia Hillberg SPD

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Bitte schön! Herr Präsident! Frau Schülke, das ist mal wieder wahnsinnig beeindruckend. Erst wird mir vorgeworfen ‑ ich sage es einmal ganz direkt ‑, dass ich zu blöd sei, den Antrag zu lesen. Dagegen wehre ich mich vehement. Ich finde ihn nur, ehrlich gesagt, wahnsinnig schlecht. Das liegt aber nicht an meinem Unverständnis. Die schöne Natürlichkeit der deutschen Sprache hier vorne fast schon zu besingen! Ich kann es ganz einfach machen: Liebe Kolleg*innen! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ich habe da jetzt keinen Zwang verspürt. Ich würde mich auch nicht als unnatürliche Person bezeichnen. Und trotzdem ist die Aussprache geglückt. Der Unterschied ist nur, dass ich sage: Machen Sie es doch! Sagen Sie es doch! Aber seien Sie wenigsten so ehrlich, zu sagen, dass es wirklich etwas mit Anstand und Höflichkeit zu tun hat, Menschen im Raum anzusprechen, und machen Sie da keine wilden, langgestreckten Natürlichkeitsdebatten. Und wenn mir jetzt gleich wieder jemand erzählt ‑ ich greife schon ein bisschen vor ‑, dass komplexe wissenschaftliche Texte mit einem Unterstrich und vier folgenden Buchstaben einer Persönlichkeitsform radikal unmissverständlicher gemacht werden ‑ nun ja, dann ist vielleicht auch die wissenschaftliche Disziplin, in der der Text geschrieben ist, das Problem. Vielen Dank.

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Thomas Uhlen CDU

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass es bei dieser Thematik nicht nur um Jungs und Mädchen geht, sondern auch um Frauen und Männer, frage ich Sie, Herr Minister, noch einmal: Wie rechtfertigt die Landesregierung, dass gerade für erwachsene Frauen der Pap-Abstrich, der eine notwendige Diagnose ermöglichen würde, um Gebärmutterhalskrebs frühzeitig zu erkennen, nur sehr unregelmäßig durch die Krankenkassen finanziert wird und auch der große Pap-Test für Frauen nur durch Zuzahlung ermöglicht wird? Herr Minister! Herr Präsident!

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

12. Eingabenübersicht

Unbedingt. Bitte schön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bothe, schönen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie halten ja hier ein flammendes Plädoyer für die Brücke. Deshalb frage ich Sie: Warum haben Sie eigentlich aus dem letzten Plenum eine solche Klamaukveranstaltung gemacht und einen Antrag vorgestellt, den Sie anschließend zurückgezogen haben? So weit her kann es ja dann mit Ihrer Brückenbefürwortung nicht sein. Die Zeit läuft hier weiter, Herr Präsident, aber ich danke für diese Frage. Dann kann ich das

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Vielen Dank. - Frau Ministerin beantwortet auch diese Frage. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Butter, wir müssen entscheiden, wer im Kirchenasyl aufgenommen wird und wer nicht. Die Fälle, die wir hier haben und die ich Ihnen vorgetragen habe, sind ausschließlich Fälle nach der Dublin-Verordnung, also Fälle, in denen Geflüchtete in einem anderen Land in die EU eingereist sind, dann weiterreisen nach Deutschland und ihr Asylverfahren gerne hier durchführen lassen möchten. Die EU-Verordnung ist aber sehr eindeutig. Nach dem Verständnis und der Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten wird das Asylverfahren dort geführt, wo man quasi das erste Mal in die EU eingereist ist. Das ist die Dublin‑III-Verordnung, und nur um die geht es beim Kirchenasyl. Für alle anderen Fälle, in denen Menschen hier um Asyl bitten und es ein Asylverfahren gibt, gibt es die Härtefallverordnung des Landes Niedersachsen. Es gibt die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Alle Möglichkeiten werden auch im Sinne eines humanitären Verständnisses geprüft. Das hat aber mit dem Kirchenasyl nichts zu tun, denn bisher sind vor allen Dingen Dublin-Fälle im Kirchenasyl. Mein Verständnis ist, dass sich das BAMF und die Kirchen auf Bundesebene auf einem Weg bewegen, wo man ein gemeinsames Verständnis von einem Härtefall hat. Denn es gibt ein gutes Verfahren. Die Kirchen nehmen einen Geflüchteten auf Basis einer Anfrage auf, tragen dem BAMF ihre Gründe dafür vor, und das BAMF prüft, ob es diese Gründe akzeptieren kann. Wenn man ein gemeinsames Verständnis von diesem Härtefall hat, dann darf man im Kirchenasyl bleiben. Zu dieser Vereinbarung, die 2015 getroffen worden ist, müssen wir wieder zurückfinden. In den letzten Jahren hat es kein gemeinsames Verständnis von einem Härtefall gegeben. Das bringt uns als Länder zu dem Problem, dass wir hier als Vollzugshilfe des Bundes agieren müssen. Daher wäre es vernünftig ‑ das ist meine Hoffnung, und das ist bei mir am Tisch auch zugesagt worden ‑, dass man zu einem gemeinsamen Verständnis des Härtefalls zurückfindet. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Auch hierauf antwortet die Innenministerin. Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, ich habe Ihre Frage gehört, aber inhaltlich nicht verstanden. Erstens tagt die Innenministerkonferenz zweimal im Jahr an verschiedenen Orten. Mit dem Wannsee hat das relativ wenig zu tun. Das spielt bei Ihnen mehr eine Rolle, aber nicht bei uns. Zweitens ist die Innenministerkonferenz eine sehr ernst zu nehmende Konferenz, wo wir uns als 16 Bundesländer mit dem Bund zusammen über Fragen der inneren Sicherheit austauschen. Wir haben über 100 Tagesordnungspunkte für die nächsten drei Tage. Es gibt das Einstimmigkeitsprinzip. Immer wenn ich als Innenministerin für Niedersachsen etwas erreichen möchte, muss ich 15 Kollegen überzeugen, das zu tun, und das gelingt mir meistens auch. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin Behrens. - Die dritte Zusatzfrage aus der

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Julia Retzlaff SPD

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Danke schön, Herr Präsident. - Herr Minister Philippi, könnten Sie noch einmal ausführen, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung unternimmt, um die HPV-Impfquote in Niedersachsen langfristig zu erhöhen, und wie der Erfolg dieser Maßnahmen evaluiert wird? - Danke schön.

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Daniela Behrens SPD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Vielen Dank, Frau Kollegin Butter. - Für die Beantwortung durch die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Behrens gemeldet. Bitte schön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zur Frage 1: Die Einführung der Bezahlkarte in Niedersachsen rückt näher. Der konkrete Zeitpunkt hängt vom Abschluss des länderübergreifenden Vergabeverfahrens ab. Dieses Vergabeverfahren zur Einführung der Bezahlkarte, an dem sich alle Bundesländer außer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen, befindet sich aktuell in den letzten Zügen. Ende Juni wird der Eingang der endgültigen Angebote der Bieter erwartet. Die Zuschlagserteilung ist im Laufe des Sommers geplant. Verzögerungen, etwa durch ein eventuelles Nachprüfungsverfahren eines unterlegenen Bieters, sind indes möglich und liegen dabei außerhalb unseres Einflussbereichs. Zur Frage 2: Wir streben die Einführung der Bezahlkarte schnellstmöglich an. Wir sind dazu in engen Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die kommunalen Spitzenverbände wünschen sich eine einheitliche und flächendeckende Einführung. Die Einführung der Bezahlkarte soll zunächst über die Landesaufnahmebehörde passieren; denn dort kommen alle Geflüchteten in Niedersachsen an, und von dort werden sie weiter in unsere Kommunen verteilt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Einführung der Bezahlkarte in den niedersächsischen Kommunen. Das zukünftige Bezahlkartensystem wird dabei eine Nachnutzung der in der Landesaufnahmebehörde ausgegebenen Bezahlkarten in den jeweiligen Kommunen ermöglichen. Um eine größtmögliche Einheitlichkeit zwischen den Ländern zu erreichen, finden derzeit noch Abstimmungen zur Festlegung einheitlicher Kriterien und in diesem Zusammenhang auch zur Frage der Bargeldhöhe statt. Zur Frage 3: Die Einführung der Bezahlkarte bedeutet eine große Umstellung im Bereich der Leistungsverwaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Bereits im Vorfeld der Einführung der Bezahlkarte möchten wir daher sowohl der Landesaufnahmebehörde als auch den Kommunen bestmögliche Unterstützung gewähren. Im Rahmen der Planung der im ersten Schritt erfolgenden Einführung der Bezahlkarte in der Landesaufnahmebehörde findet auf Fachebene ein laufender Austausch zu möglichen Herausforderungen und zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes statt. Die Leistungsbehörden in den Kommunen werden über den aktuellen Sachstand informiert, und auch mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände finden fortlaufend Gespräche statt. Durch die Bezahlkarte sind auch für die kommunale Verwaltung erhebliche Erleichterungen im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachungen und bürokratierärmere Prozesse zu erwarten. Dies haben auch die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in den Gesprächen deutlich gemacht, sodass wir als Landesregierung von einem großen Engagement der kommunalen Ebene hinsichtlich der Einführung der Bezahlkarte ausgehen. Um den betroffenen Leistungsbehörden die mit der Einführung der Bezahlkarte verbundene Umstellung der internen Prozesse zu erleichtern, wird bei der Auswahl des zukünftigen Anbieters des Bezahlkartensystems darauf geachtet, dass es vielfältige Schulungs- und Supportmöglichkeiten für die Leistungsbehörden gibt und dass wir die Leistungsbehörden bei der Umsetzung der Bezahlkarte bestmöglich unterstützen und auch begleiten können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Christian Calderone CDU

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Herr Calderone. Bitte schön! Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Kollege Bajus, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sind Sie mit mir der Meinung, dass Alkohol und illegale Drogen der Resozialisierung entgegenstehen, und sind Sie mit mir der Meinung, dass es wichtig ist, wenn wir über Resozialisierung und die Situation im Knast reden und Erkenntnisse haben, dass wir das auch hier im Landtag thematisieren? Bitte schön, Herr Bajus!

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Daniela Behrens SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Bitte schön. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Verwaltungsdigitalisierung ist nicht ganz so sexy wie das Thema Niedersächsische Bauordnung, aber gleichwohl ebenso bedeutsam und epochal in der weiteren Entwicklung. Beim Thema Verwaltungsdigitalisierung kommen wir gut voran, aber letztendlich haben wir noch einiges zu tun. Die ersten Ziele sind erreicht. Wir haben Infrastruktur und Basisdienste zur Verfügung. Wir haben zahlreiche Online-Dienste im Rollout-Verfahren. Also, die Verwaltungsdigitalisierung schreitet voran. Mit dem IT-Staatsvertrag, den wir Ihnen nun vorgelegt haben, wollen wir das verstetigen und vor allen Dingen auch die Daueraufgabe im Bereich der länderübergreifenden Kooperation stärken. Wir brauchen ein gemeinsames Voranschreiten aller 16 Bundesländer zusammen mit dem Bund, damit Verwaltungsdigitalisierung in einem föderalen System gelingt. Alles andere wäre eher unsinnig. Was steht im Zweiten Staatsvertrag? - Wir beschreiben sehr deutlich die Aufgaben des IT-Planungsrats. Da geht es um den Betrieb der Digitalisierungslösungen. Es geht um die Steuerung auch mehrfacher föderaler Projekte. Es geht um die Zurverfügungstellung von Digitalisierungslösungen. Und vor allen Dingen geht es um Verantwortung im föderalen IT-Architekturmanagement. Sie können sich vorstellen: Wenn 16 Bundesländer und der Bund im Bereich der Digitalisierung zusammenarbeiten, bedarf es einer großen Kooperationsfähigkeit, aber auch klarer Regeln, auf deren Basis diese Kooperation stattfinden kann. Und das machen wir mit dem IT-Staatsvertrag, meine Damen und Herren. Damit er zum 1. Dezember 2024 in Kraft treten kann, müssen ihn alle Länderparlamente ratifizieren. Ich bin sehr froh, dass ich erkennen kann, dass eine Mehrheit in diesem Landtag das auch tun möchte. Damit können wir in Niedersachsen auch an diesem wichtigen Prozess teilnehmen. Insgesamt ‑ Sie haben es angesprochen ‑ ist es wichtig, dass die Digitalisierung bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Wenn sich Bund und Länder darüber verständigen, ist das schön, aber wenn die Kommunen dabei sind, ist es sinnvoller und besser, denn auch ein Rathaus muss digital erreichbar sein. Deswegen können Sie sich darauf verlassen, dass in Niedersachsen die Kommunen sehr eng in den Prozess der Verwaltungsdigitalisierung eingebunden werden. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich, wenn Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung heute einen kräftigen Rückenwind verpassen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin.

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Lukas Reinken CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Ja, bitte! Bitte! Lukas wusste ich auch. Den Nachnamen hatte auch ich nicht auf dem Schirm gehabt. Alles gut! Frau Präsidentin! Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade angesprochen, was die Experten aus den niedersächsischen Universitätsmedizinen im Wissenschaftsausschuss gesagt haben. Sie haben gesagt, auf die solle man hören. Wollen Sie dann mal zur Kenntnis nehmen, dass sie in der Anhörung im Ausschuss gesagt haben, sie können ohne Weiteres mehr als 200 Studienplätze bei sich realisieren? Es liegt also nicht an den medizinischen Hochschulen - es liegt am Land Niedersachsen. Wollen Sie das vielleicht mal zur Kenntnis nehmen?

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Christian Meyer

Extremwetter durch Klimawandel - Niedersachsen durch effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung schützen

Liebe Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ein Stück weit fassungslos nach der extremistischen Rede der AfD, die ja sogar mit Begriffen, die anerkanntermaßen verfassungsfeindlich sind ‑ wie Great Reset, also der Austausch ‑, hier Verschwörungstheorien verbreitet. Hochwasser usw. hätten wir erfunden - das haben Sie gerade alles gesagt und uns hier Extremismus unterstellt. Der einzige Extremismus, den es hier im Landtag gibt, sitzt hier rechts außen. Und Sie sind nicht nur Klimaleugner, Sie sind Verfassungsfeinde! Was Sie hier an Extremismus zum Klima und zum Wetter gezeigt haben, ist wirklich unglaublich. Das erzählen Sie bitte mal den Menschen in Bayern, das erzählen Sie mal den Menschen im Saarland, das erzählen Sie mal den Menschen in Niedersachsen, die das Hochwasser hatten! Ich habe es letztes Mal schon gesagt: Sie meinen ja, man müsse die Deiche nicht erhöhen, weil es den Meeresspiegelanstieg nicht gibt. - Wir hatten eine der größten Sturmfluten. Und es ist wissenschaftlich erwiesen: Wir haben mittlerweile 1,8 °C Erwärmung. Und dadurch verdunstet das Wasser. Wenn das die AfD nicht begreift! Vor einem Jahr haben wir extra genau davor gewarnt. Es wird im Sommer trockener. Reden Sie mit den Landwirten! Reden Sie mit den Forstwirten! Gehen Sie in den Harz! Sehen Sie, welche Dürren und Hitzewellen wir seit 2018 haben. Warum macht die Region Hannover jetzt schon wieder eine Ansage, ab dem 1. Juni Wasser zu sparen? Das ist der Unterschied bei der AfD zwischen Wetter und dem, was wir hier an Klimaveränderungen haben. Weil im Sommer mehr verdunstet ‑ das ist auch etwas, was man eigentlich in der Schule lernt ‑, regnet es deutlich häufiger, und das regnet dann im Winter ab. Der Dezember 2023 war faktenmäßig der niederschlagreichste Monat, seit es überhaupt Messungen gibt. Noch nie ist in Braunlage im Harz so viel Regen heruntergekommen wie in diesem Monat. Und 2023 war nicht nur in Niedersachsen, war nicht nur in Deutschland, sondern war weltweit das heißeste Jahr ‑ und eben auch das nasseste ‑, seit es Wetteraufzeichnungen gibt. Deshalb ist die Klimakrise nicht zu leugnen. Und übrigens: Tornados hatten wir. Kommen Sie bitte mal in meinen Wahlkreis! 2022 gab es einen Tornado in Merxhausen. Nur weil es so stark geregnet hat, war kein Mensch draußen. Jedes zweite Haus ist dort zerstört worden. Und die AfD meint: Nein, das gibt es alles nicht. Das erzählen Sie mal den Menschen! Auch diese Extremlagen werden wir häufiger bekommen. Am 1. Juli tritt, vom Bundestag beschlossen, das Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Wir arbeiten mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Wir machen sehr viele Maßnahmen zur Starkregenvorsorge, weil: Es wird überall, an vielen Stellen passieren. Wir als Land stärken eben auch den Hochwasserschutz. Frau Kämmerling, ich kann es Ihnen nicht ganz ersparen: Herr Söder hat beim Hochwasser ja mal gesagt, es konnte keiner damit rechnen. Herr Merz fand den Klimaschutz überbewertet. Herr Aiwanger meinte: So ein Polder wird sowieso nur alle 100 Jahre geflutet. Deshalb hat er den Hochwasserschutz in Bayern einkassiert. Ich habe gerade einen Dankesbrief von Herrn Seefried bekommen, dass das Land den Hochwasserschutz stärkt und endlich die Stellen verlängert hat. Weil: Ich kann mich daran erinnern, dass ein Finanzminister Hilbers damals gesagt hat: Nein, die ganzen Stellen im Hochwasser‑ und Küstenschutz, die sind nur befristet zu machen, weil: Es ist ja keine Daueraufgabe. Die Landesregierung hat diese Stellen beim Hochwasser-/Küstenschutz verdoppelt und entfristet, und dafür sind viele CDU-Landräte dankbar. Da haben wir reagiert. Klar kostet Küstenschutz Geld! Wir werden Millionen brauchen, um Deiche zu erhöhen und Vorsorge zu betreiben. Aber Nichtstun kostet viel mehr. Vorsorge ist das Wichtigste, was wir haben, um Leib und Leben zu schützen. Denn wir haben die Klimakrise. Die Katastrophe im Ahrtal hat neben vielen Menschenleben 30 Milliarden Euro aufgrund von volkswirtschaftlichen Schäden gekostet. Deshalb ist es gut, dass wir in Niedersachsen viel Vorsorge betreiben. Wir haben mit dem Klimagesetz der Klimafolgenanpassung einen besonderen Vorrang gegeben. Wir haben eine Pflicht für die Kommunen ‑ und wir finanzieren es auch ‑ für ein Entsiegelungskataster geschaffen. Wir haben im Wassergesetz geändert, dass man Starkregenvorsorge einrechnen kann. Wir haben sogar das Denkmalschutzgesetz geändert, sodass man Deiche erhöhen kann, wenn ein denkmalgeschützter Leuchtturm dahinter steht. Wir statten die Strategie gegen die Folgen des Klimawandels mit um die 300 Millionen Euro aus. Wir werden dafür Bundesmittel nutzen. Wir werden den Rückhalt in der Fläche verbessern. Wir haben eine Förderrichtlinie „Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft“ geschaffen, die von den Kommunen ganz stark nachgefragt wird. Wir machen die Hitzewarnsysteme, weil: Im Sommer wird es ‑ ‑ ‑ die Weltgesundheitsorganisation hat gesagt: Die Klimakrise ist die größte Gefahr für die menschliche Gesundheit, weil wir immer mehr tropische Nächte haben, und weil es natürlich zu einer Klimaerwärmung kommt. Außer bei der AfD, die weiterhin mit Populismus meint, dagegen vorzugehen - was faktisch in punkto Klima einfach stattfindet und eine große, große Herausforderung für das Land bedeutet. Niedersachsen investiert deshalb in den Klimaschutz, den wir verstärken müssen, und in die Klimafolgenanpassung. Und das werden wir weiterhin tun. Denn es wird weiter Extremwetter geben. Deshalb muss man sich darauf einstellen. Was mich aber freuen würde: Wenn wir

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige - Investitionsförderung des Landes einführen

Meyer möchte antworten. Auch hier anderthalb Minuten. Bitte! Hineininterpretieren? Es ist einfach der Versuch, herauszuarbeiten, woher Sie dieses Geld nehmen möchten. Ich freue mich sehr zu hören, dass Sie das dann in Ihrer Haushaltsplanung hinterlegen. Und mich interessiert sehr, was dafür wegfällt. Denn wir wissen doch ganz genau, dass 350 Millionen nicht einfach so zu stemmen sind. Dafür müssen wesentliche Anteile eventuell gerade im sozialen oder auch im pflegerischen Bereich, im Krankenhausbereich, wo auch immer, wegfallen. Das ist in diesem Haushalt nicht einfach so abzubilden. Ich freue mich auf Ihren Lösungsvorschlag und bin gespannt, wie wir diesen dann diskutieren. Danke.

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Daniela Behrens SPD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns auf Basis der Ministerpräsidentenkonferenz und auf Basis der im Bundestag beschlossenen Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes auf die Einführung der Bezahlkarte in Deutschland geeinigt. 14 Bundesländer machen das gerade. ‑ Ich wiederhole das, weil das ja immer wieder dieselbe Frage ist. Von daher wird es natürlich auch in Niedersachsen im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes eine Einführung der Bezahlkarte geben. Die kommunalen Spitzenverbände wünschen sie sich flächendeckend und einheitlich. Die Frage, welche Einschränkungen diese Karte hat und wie die Bargeldabhebung passiert, wird gerade im Austausch zwischen 14 Bundesländern geklärt. Punkt. Von daher verstehe ich die Aufregung jetzt gar nicht. Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass wir Ende Juni mit dem Bieterverfahren durch sind, dass es im Sommer die Zuschlagserteilung gibt. Wenn kein unterlegener Bieter klagt, können wir diesen Zeitplan einhalten, sodass wir im Herbst die Bezahlkarte hier einführen. ‑ Ich kann jetzt gerne einen Vortrag zum Vergabeverfahren halten. Da habe ich eine besondere Expertise, wie Sie wissen. Daher sollten wir uns doch ‑ ‑ ‑ Es wird eine Beschränkung der Bargeldabhebung kommen. In welcher Höhe, ist in Abstimmung, meine Damen und Herren. Danke schön.

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Jens Nacke CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident Weil, es tut mir ein bisschen leid, dass die Präsidentin Sie gerade gezwungen hat, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Man sah Ihnen an, dass Sie das eigentlich nicht vorhatten, und das ist auch nachvollziehbar. Denn der Regelungsgehalt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetzes, ist nun wirklich minimal. Jedenfalls lässt sich das, was wir auf Landesebene zu entscheiden haben, praktisch in zwei Sätzen zusammenfassen: Mit Telemedien sind auch digitale Dienste gemeint. Das ist der erste, und der zweite, Herr Ministerpräsident: Bei der regionalen Berichterstattung von Sat.1 und RTL ändert sich nichts. Sie haben gerade ausgeführt, es sei ein wichtiger Punkt, die regionale Berichterstattung hier einmal gesondert zu regeln. Ich trage ich Ihnen gern vor, was Ihre Staatskanzlei in der Begründung dazu geschrieben hat. „Es handelt sich um eine redaktionell notwendige Änderung, die mit dem Außerkrafttreten des Telemediengesetzes erforderlich geworden ist. Eine Änderung der materiellen Rechtslage ist damit nicht verbunden, “ Herr Ministerpräsident. Insofern fragen Sie sich – ich habe mich das auch gefragt –: Warum muss ein solcher Gesetzentwurf denn bitte zur ersten Beratung in dieses Parlament? Das fragen sich nicht nur Sie und ich. Ich habe das auch die Vertreter der Staatskanzlei gefragt, die im letzten Medienausschuss vorgetragen haben: Was sollen wir hier besprechen? Das sind rein technische Änderungen. Da gibt es gar keinen Erörterungsbedarf. Die Antwort war: Wir hatten es zur direkten Beratung im Ausschuss angemeldet, aber eine der regierungstragenden Fraktionen wünschte die Aussprache. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nun wirklich ein behänder Beweis, dass auch dieser Gesetzentwurf ausschließlich deshalb hier auf der Tagesordnung steht, um diese künstlich aufzublähen, weil Sie nicht wirklich Beratungsgegenstände haben. Herr True, Sie freuen sich auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss. Ich nicht, es gibt nichts zu beraten. Wir heben einmal die Hand dafür, und dann können wir dieses Gesetz verabschieden. Herzlichen Dank.

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Swantje Schendel GRÜNE

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Dieses Mal wollte ich meine eigene Redezeit nicht zur Aufklärung verwenden. Deshalb nutze ich die Kurzintervention. Sie sprachen von einem Verbot in den Niederlanden. Herr Marzischewski-Drewes, hätten Sie richtig recherchiert, hätten Sie dabei herausgefunden, dass die Sahnekapseln, die 8 g Lachgas enthalten, auch in den Niederlanden immer noch frei verkäuflich sind, dass lediglich die Verkaufsmenge beschränkt wird und wir auch mit der Aufnahme ins Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, für die wir uns auf Bundesebene einsetzen, analog zu den Niederlanden agieren. Das, was Sie fordern, nämlich dass wir analog zu den Niederlanden ein Verbot von Lachgas anstreben – das tun wir. Es ist blanker Populismus und zeugt von wenig Informiertheit Ihrerseits, was Sie uns hier vorwerfen. Das ist einfach haltlos.

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Philipp Raulfs SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

bestätigt worden, dass unser Zeitplan so, wie wir ihn aufgezeigt haben, durchaus unterstützt wird. Deshalb habe ich entsprechend ausgeführt, lieber Kollege Reinken. Ich möchte weitermachen mit dem anderen Thema, das Sie auch in Ihrem Nachtragshaushalt aufwerfen, wo es um das Prinzip „Gerne noch etwas mehr“ geht. Da geht es um das Hochwasser. Es ist nicht ganz so wild geworden wie bei den Medizinstudienplätzen. Die Summe beim Weihnachtshochwasser wird im Nachtragshaushalt immerhin verfünffacht und um 109 Millionen Euro ergänzt. Das ist an dieser Stelle auch verwunderlich. Denn wir haben gemeinsam, lieber Kollege Thiele, im Haushaltsausschuss ‑ übrigens war es, glaube ich, sogar in diesem Plenarsaal ‑ darüber diskutiert, wie wir die Summen aus dem Einzelplan 13 entsprechend zuweisen und wie groß die Summen sein müssen. Wir haben uns darauf verständigt, das auch gemeinsam zu machen. Bevor die Richtlinien fertig sind und die Verbände erkennen können, was sie vom Land Niedersachsen an welcher Stelle bekommen können, kommt die CDU um die Ecke und sagt: Es reicht alles sowieso vorne und hinten nicht. - Wir alle wissen, dass es erhebliche Schäden gibt, und wollen auch gemeinsam helfen und diese Schäden gemeinsam ausgleichen. Jetzt um die Ecke zu kommen und so zu tun, als könne man hellsehen und wisse schon, dass das Geld in diesem Haushaltsjahr sowieso nicht ausreicht, halten wir für sehr verfrüht. Die Mittel für das Weihnachtshochwasser sind alle gegenseitig deckungsfähig; das wissen Sie sehr genau. Wir haben sogar noch 20 Millionen Euro Reserve. Für uns ist deshalb klar: Wir helfen weiterhin unkompliziert und packen an der Stelle im Rahmen unserer Zuständigkeit auch an. Für dieses Jahr haben wir eine sehr große Menge ‑ übrigens das Dreifache von dem, was wir 2017 zur Verfügung gestellt haben ‑ auf den Weg gebracht. So einfach, wie die Mittel hier verplant werden ‑ frei nach dem Gießkannenprinzip ‑, so einfach wird sich das benötigte Geld auch besorgt. Dabei ist der tiefe Griff in die Rücklage ein beliebtes Instrument. Sie entnehmen 410 Millionen Euro aus der Rücklage, ohne auch nur ein einziges Wort darüber zu verlieren, wie man zukünftig damit umgehen muss. Ich bin hellhörig geworden, als Sie kurz auf die Mai-Steuerschätzung Bezug genommen haben. Aber bei der Ableitung daraus, was das eigentlich für unsere zukünftigen Steuereinnahmen und den Haushalt bedeutet, gibt es dann eine Fehlanzeige. Diesen Vorteil hat nur die Opposition. Ich finde es trotzdem bei dem finanzpolitischen Anspruch, den Sie sonst an den Tag legen, etwas zu kurz gedacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dann haben wir noch das beliebte Thema, dass Sie sich mal wieder ‑ ich glaube, das vierte, fünfte oder sechste Mal ‑ Geld aus der WohnRaum Niedersachsen ‑ besser bekannt als die Landeswohnungsgesellschaft ‑, besorgen. Ich bin trotzdem etwas verwundert, weil ich mir im Vorfeld dieser Rede ein paar Pressemitteilungen von Ihnen angeguckt habe. Da merkt der Kollege Frölich am 22. Mai an, dass es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt und man doch endlich mal was tun müsste. Dann habe ich verzweifelt die zweite Seite dieser Pressemitteilung gesucht, weil ich dachte: Jetzt kommen die dicken Vorschläge, wie wir dieses Problem eigentlich lösen wollen. - Die zweite Seite gibt’s aber nicht. Es gibt schlichtweg keine Vorschläge von Ihnen. Anstatt dass Sie in diesem Nachtrag diese 100 Millionen Euro nehmen und sie wenigstens für andere Projekte in diesem Bereich aufbrauchen und dazu konkrete Vorschläge machen, wird das Geld für welche Wünsche auch immer verwendet. Sagen Sie endlich den Leuten, die Wohnraum suchen, die nicht wissen, wo sie unterkommen sollen, die eine neue Wohnung brauchen, dass es Sie schlichtweg nicht interessiert, wie diese Menschen im Land Niedersachsen wohnen ‑ das wäre mal ein deutliches Signal, ein ehrliches Statement. Die Summen sind nicht nachvollziehbar ‑ teilweise das Zehnfache von Werten, die Sie uns hier noch vor ein paar Monaten als Lösungen präsentiert haben. Es werden Haushaltstitel geschaffen, bei denen jeder und jedem klar ist, dass die Gelder niemals mehr in diesem Jahr ausgegeben werden können. Gleichzeitig fehlt jede Perspektive für die auskömmliche Finanzierung über den Jahreswechsel hinweg. Das alles zusammengefasst kann nur eines bedeuten: Hier ist kein Nachtragshaushalt erstellt, sondern schlichtweg eine halbwegs ausgegorene Wunschliste zusammengetragen worden. Diese Wunschliste hätte aus unserer Sicht maximal für eine Pressemitteilung ausgereicht, aber keineswegs für einen Nachtragshaushalt. Sie haben ja ein paar Gründe angeführt, die vermeintlich dazu geführt haben, dass man einen Nachtrag machen muss. Wir glauben, dass es einen einzigen Grund gibt, der dabei auch nicht wirklich überraschend ist: Am kommenden Wochenende wird sich die Landesregierung zurückziehen und einen seriösen und zukunftsgerichteten Haushalt präsentieren. Diese Initiative der Landesregierung wird uns zeigen, wer das Land auch in den nächsten Jahren voranbringt und weiterentwickelt. Das geschieht natürlich nicht mit einem Überbietungswettbewerb, der als Nachtrag getarnt wird, sondern mit einem seriösen Ansatz, mit klaren Zielen, die keine Meldung am Rande einer Plenarsitzung, sondern ein deutlicher Aufschlag sind. Selbstverständlich ‑ das will ich abschließend sagen ‑ werden wir

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs der CDU-Fraktion dafür danken, dass Sie mir heute die Gelegenheit geben, erneut zum Thema Ganztagsbetreuung auszuführen. Denn wir sind uns sicher alle einig, dass es sehr anspruchsvoll sein wird, bis 2026 den Rechtsanspruch auf Ganztag vor Ort in Teilen umzusetzen, und dass es eine erhebliche finanzielle und auch personelle Kraftanstrengung ist, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. Trotzdem, glaube ich, sind wir uns auch alle im Ziel einig, dass es richtig ist, Ganztagsschulen in Niedersachsen auf den Weg zu bringen, weil sie ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, aber auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind, wovon vor allem Frauen sehr maßgeblich profitieren. Am Ende geht es auch um die Sicherung von Fachkräften, weil wir einen erheblichen Fachkräftemangel haben. Wir haben gerade erst gestern über das Thema Kitas gesprochen und auch da noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass Eltern auch verlässlich arbeiten gehen können. Vor dem Hintergrund bin ich Ihnen dankbar, dass die Dringliche Anfrage mir die Möglichkeit gibt, noch einmal deutlich zu machen, wie viel die Landesregierung an dieser Stelle tut; denn wir haben uns sehr frühzeitig auf den Weg gemacht, viele der Fragen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund beantworte ich gerne: Zu Frage 1: Die Landesregierung weiß natürlich um die komplexen Herausforderungen, die mit dem Rechtsanspruch und dessen Umsetzung einhergehen. Deswegen sind wir direkt zu Beginn der Legislaturperiode ‑ ich hatte bereits mehrfach berichtet ‑ mit den kommunalen Spitzenverbänden in einen offenen und konstruktiven Austausch hierzu gegangen und versuchen immer wieder, gemeinsame Lösungen für noch bestehende Probleme zu finden. Die kommunalen Spitzenverbände und wir sind uns dabei einig, dass es extrem anspruchsvoll sein wird, bis 2026 alle Probleme zu lösen, und dass wir vor dem Hintergrund in 2026 starten, aber noch nicht am Ende sein werde, sondern dass wir die Prozesse regelmäßig weiterentwickeln müssen und dass der Aufwuchs des Rechtsanspruchs auf Ganztag auch damit einhergeht, dass man in dem Zuge viele Fragen mitbeantworten können muss und wird. Sie haben bereits diverse Herausforderungen benannt. Ich möchte aber auch betonen, dass sich das Land Niedersachsen, anders als andere Bundesländer, auf den Weg macht, die Kommunen eben nicht alleine zu lassen. Sie wissen, dass sich das Bundesgesetz an die Träger der Jugendhilfe richtet und vor dem Hintergrund vor allem diese gefordert sind. Wir als Land haben deutlich gesagt: Das sehen wir in Niedersachsen anders. Wir bekennen uns zu unserem Anteil und wollen es gerne ermöglichen, den Rechtsanspruch auf Ganztag in unseren Ganztagsschulen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen und an dieser Stelle aufzubauen. Sie wissen, dass es schon seit der Legislaturperiode 2013 bis 2017 einen Erlass zur Ausstattung der Ganztagsschulen gibt, der die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler am Ganztagsbetrieb bei der finanziellen Ausstattung des Ganztags berücksichtigt. Wir haben entschieden, dass wir den Rechtsanspruch dazu nutzen wollen, dieses System beizubehalten, weil es sich aus unserer Sicht bewährt hat. Wir geben derzeit bereits 134 Millionen Euro allein dafür aus. Wenn wir das an den Rechtsanspruch anpassen, werden es perspektivisch sogar 258 Millionen Euro jährlich sein, die das Land alleine für personelle Ressourcen aufwendet, um den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule und damit auch bei uns umzusetzen. Das heißt, wir bekennen uns hier zu der Verantwortung und sagen deutlich, dass die Landesregierung ihren Anteil macht, obwohl das Bundesgesetz die Träger der Jugendhilfe adressiert. Es ist für uns trotzdem klar. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass Niedersachsen erhebliche Mittel für den Investitionsetat der Kommunen bekommt und dass wir das mit einer Förderrichtlinie sehr niedrigschwellig auf den Weg gebracht haben. Wir haben auch da gesagt ‑ auch da sind wir durchaus sehr kommunalfreundlich ‑, dass wir die Hälfte der Kofinanzierung übernehmen und diese anders, als es noch beim Beschleunigungsprogramm war, nach Schülerzahlen verteilen. Das sind in Zeiten ‑ wie Sie wissen ‑ einer schwierigen Haushaltssituation immerhin Landesmittel in Höhe von 55 Millionen Euro, die wir an die Kommunen ausgeben, um sie an der Stelle zu unterstützen. Über den finanziellen Kraftakt hinaus, den ich deutlich gemacht habe, ist das Thema Fachkräftegewinnung natürlich eine große Herausforderung. Das diskutieren wir ja immer wieder. Auch hier sind wir darüber in Gesprächen, unter anderem mit den Trägern, die Ganztagsangebote als Kooperationspartner anbieten werden, wie hier Qualifizierungsmaßnahmen aussehen können. Wir schauen natürlich auch, wie wir selber, zum Beispiel über die Ausbildung von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Erzieherinnen und Erziehern ‑ wir hatten gestern darüber gesprochen - auch einen Beitrag in der Ausbildung leisten können. Hier haben wir im letzten Jahr mit 19 200 Ausbildungsplätzen einen Rekord gehabt. Insofern sehen Sie, dass wir hier sehr konsequent auf dem Weg sind. Mir ist an der Stelle noch einmal wichtig zu betonen, dass schon heute in den Ganztagsschulen ‑ wir haben schon viele Ganztagsschulen in Niedersachsen; wir fangen ja nicht bei null an; das zu suggerieren wäre falsch ‑ Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Ganztag tätig sind. Hier nur von Betreuung zu sprechen, wenn hier auch hochwertige Bildungsangebote geleistet werden, greift an dieser Stelle zu kurz. Nichtsdestotrotz möchte ich sagen ‑ das habe ich auch eingangs schon betont ‑, dass die Umsetzung anspruchsvoll ist, dass 2026 sehr ambitioniert ist und dass wir uns deswegen mit den kommunalen Spitzenverbänden einig sind, dass wir den Einstieg in 2026 machen, es aber dann über die Jahre einer Weiterentwicklung bedarf. Zu Frage 2: Dazu, ob wir beabsichtigen, angesichts der finanziellen und personellen Problemlagen den Ganztagsanspruch auf ein späteres Datum zu verschieben, führe ich gerne aus, dass die Landesregierung bereits zu dem Zeitpunkt, als das Gesetz diskutiert wurde ‑ das war ja noch mein Vorgänger ‑, immer wieder auf die Probleme des engen Zeitplans hingewiesen hat. Seit Beginn der Legislaturperiode haben wir in verschiedenen Gremien in Berlin die Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs insbesondere für ein Flächenland wie Niedersachsen ab 2026 deutlich adressiert. Dabei wurde von uns immer wieder auf die finanziellen, personellen und insbesondere auch für Flächenländer spezifischen Probleme hingewiesen. Die Situation in den Ballungszentren ‑ das wissen Sie ‑ stellt sich anders dar. Da ist die Ausbauquote zum Teil deutlich höher als in den ländlichen Räumen. Wir werden uns auch weiterhin gegenüber dem Bund eindeutig positionieren und zum Beispiel auch auf die aus unserer Sicht zu kurzen Fristen beim Ganztagsfördergesetz und dem Ganztagsfinanzhilfegesetz hinweisen. So ist es auch mit der AG der kommunalen Spitzenverbände besprochen, dass Niedersachsen immer wieder auf Bundesebene diese ganzen Fragen adressiert, übrigens auch die Frage der Auskömmlichkeit der Mittel. Trotzdem wissen Sie, dass Niedersachsen alleine keine bundesgesetzlichen Vorgaben ändern kann und dass es am Ende der Bundesgesetzgeber war, der diesen Beschluss getroffen hat. Zu Frage 3: „Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass aufgrund fehlenden Personals der Betrieb von Ganztagsschulen bereits jetzt zurückgefahren werden muss?“ Wie bereits ausgeführt, sind wir beim Thema Fachkräftesicherung sehr herausgefordert, und das nicht nur in diesem Bereich. Ich habe bereits zu Frage 1 ausgeführt, welche Anstrengungen wir an dieser Stelle unternehmen, um zusätzliche Fachkräfte auf allen Ebenen zu gewinnen. Darüber hinaus ist vielleicht wichtig, noch einmal zu sagen, dass wir den Ganztagsschulen aufgrund des Fachkräftemangels schon jetzt die Möglichkeit gegeben haben, von der bislang bekannten Kapitalisierungsquote von 40 % abzuweichen und mehr zu kapitalisieren, um Flexibilität beim Personaleinsatz zu haben, Kooperationen vor Ort auszubauen und aufzubauen und hier gute Lösungen zu finden. Wie Sie vielleicht aber auch wissen, nutzen die Schulen die Ressourcen, die wir ihnen zuweisen, sehr unterschiedlich. Zum Teil verstärken sie sehr bewusst bestimmte Angebote. Das ist eine Frage der Eigenverantwortlichkeit der Schule; diese Entscheidung trifft sie im eigenen Ermessen. Ich fasse zusammen: Ich bin fest davon überzeugt, dass es gut ist, dass die kommunalen Spitzenverbände und das Land an dieser Stelle sehr eng zusammenarbeiten, sehr viele Fragen miteinander diskutieren sowie Lösungen und auch das Pro und Kontra gewisser Entscheidungen miteinander abwägen und dass wir gemeinsam an dieser Stelle die Verantwortung tragen, die uns der Bund aufgibt, um am Ende in einem gemeinsamen Kraftakt gute Lösungen zu finden, wenngleich sie zum Teil vielleicht auch etwas dauern werden. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin Hamburg. - Die erste Zusatzfrage aus der

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Da der Minister nicht wesentlich überzogen hat, schlägt das Präsidium vor: zwei Minuten für die großen Fraktionen, eine Minute für die kleinen. Bitte, Herr Thiele! Sie haben das Wort. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Heere, Sie haben gerade den Eindruck erweckt, als würden wir mit unserem Gesetzentwurf für einen Nachtragshaushalt ‑ der übrigens so gut wie ausschließlich Investitionen beinhaltet, also Einmaleffekte ‑ die mittelfristige Finanzplanung überstrapazieren. Das ist ausdrücklich nicht der Fall! Sie haben das ja ‑ aus gutem Grund ‑ nicht öffentlich erklärt: Sie haben die Rücklage mit dem Jahresabschluss 2023 um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. 1,5 Milliarden Euro zusätzlich! Die Mai-Steuerschätzung, die Sie kurz danach vorgelegt haben, weist für den gesamten Mipla-Zeitraum ein strukturelles Defizit ‑ übrigens inklusive des Jahres 2024; das habe ich mitgerechnet ‑ in Höhe von 636 Millionen Euro aus. 1,5 Milliarden Euro Plus, 636 Millionen Minus! Selbst wenn der Landtag ‑ was klug wäre ‑ unseren Vorschlag für die zusätzlichen Investitionen in Studienplätze, in die Beseitigung der Schäden aus dem Weihnachtshochwasser, in die Infrastruktur etc. pp., beschließt, verblieben für die Jahre nach 2028 noch 460 Millionen Euro als freie Rücklage. Wir haben also nicht vor, die Rücklage zu verbrauchen, sondern wir beschränken uns mit diesem Vorschlag ausdrücklich auf zentrale, für das Land wesentliche und wichtige Infrastrukturmaßnahmen und Investitionen, weil Sie die Zukunft dieses Landes verpennen und wir in die Zukunft des Landes investieren wollen. Vielen Dank.

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Gerd Hujahn SPD

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Abgeordneten Gerd Hujahn. Bitte schön! Sehr vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Calderone, ich denke, die Rednerinnen und Redner waren sich hier alle einig, dass Drogen und Alkohol im Knast überhaupt nichts zu suchen haben. Das ist unstrittig. Ich möchte gerne wieder auf diese sachliche Ebene zurück, weil es doch nichts bringt, das in der Öffentlichkeit zu skandalisieren und solche Vorgänge in ein schiefes Licht zu rücken. Ich denke, wir haben dazu die Möglichkeit. Wir haben einen Unterausschuss, der sich damit beschäftigt, wir haben einen Ausschuss, der sich mit Justiz beschäftigt. Dort sollten wir das ernsthaft ‑ mit den entsprechenden Fakten – diskutieren. Wir sollten aber nicht vor der Unterrichtung, schon jetzt, hier die große Debatte anfangen, ohne dass wir die Fakten, die uns das Ministerium heute Mittag noch liefern wird, zur Kenntnis nehmen. Wir sollten uns nicht jetzt schon im Vorfeld skandalisierend über etwas aufregen, von dem wir immer noch nicht ganz genau wissen, was im Fall des offenen Vollzugs der JVA Meppen geschehen ist. Deshalb appelliere ich an alle Mitglieder dieses Hauses, dass wir uns darüber ehrlich unterhalten, und dann bitte auf einer Sachebene und in einem fairen Umgang miteinander. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Fraktion der AfD kommt wiederum vom Kollegen Bothe. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der vorherigen Frage: Wäre es denn für Moscheegemeinden und andere Glaubensgemeinschaften bzw. Gotteshäuser möglich, auch ein gewisses Kirchenasyl zu gewähren, was aktuell den christlichen Kirchengemeinden vorbehalten ist?

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Anna Bauseneick CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, welche Emotionen wir innerhalb dieser sieben Minuten in Ihren Reihen hervorgerufen haben, dass Sie hier gleich mit einer Kurzintervention antworten mussten. Der GBD hat 90 Minuten lang im letzten Ausschuss die Punkte vorgetragen. Ich glaube, das zeigt, wie viele Punkte dort bestanden haben, die kritisiert wurden. Wir haben ebenfalls angemerkt, dass wir bereit sind, eine Sondersitzung hierzu einzuberufen ‑ dazu waren Sie nicht bereit ‑, damit wir, aber auch Sie das noch einmal in Ruhe nacharbeiten können. Denn Sie können mir nicht sagen, dass Sie während dieser Zeit gleichzeitig alle Punkte aufgegriffen und berücksichtigt haben, die der GBD angemerkt hat. Wir hätten uns an der Stelle eine Sondersitzung gewünscht. Das wurde von Ihnen abgelehnt. Sie sagten vorhin, es gehe uns nicht schnell genug, jetzt gehe es zu schnell. - Nein, wir hätten uns einfach gewünscht, dass wir in der Sache fachlich arbeiten. Unser Gesetzentwurf von vor einem Jahr wäre dafür eine gute Grundlage gewesen.

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Delia Klages AfD

Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!

hinterließ einen prägenden Eindruck. Eine JVA ist kein Luxushotel, das dürfte hier jedem klar sein. Aber was wir dort gesehen haben, war eine Liegenschaft, die in einem erbärmlichen Zustand war und wahrscheinlich immer noch ist. Im Übrigen wurde der Besuch der JVA Hannover am 13. Januar 2023 protokolliert, und der Niederschrift wurden auch Bilder aus dem Inneren der JVA angehängt. Es war also nachweislich keine optische Täuschung der Besucher oder meiner Person, sondern es war Realität. Die JVA Hannover befand sich in einem erbärmlichen Zustand. Ich bin seitdem nicht wieder da gewesen, aber ich gehe mal davon aus, dass sich an dem Zustand nicht viel geändert hat. Erstaunlich war dann die Unterrichtung im Ausschuss am 17. Januar. Ich zitiere Frau Sozialdirektorin Wimmers, die als Referentin für das Referat 302 des Justizministeriums dort unterrichtet hat. Zitat: „die Anstalten kämen selbstverständlich ihrer auf dem Arbeitsschutzgesetz und weiteren Regelungen beruhenden Pflicht nach, den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Bei jährlichen Aufsichtsbesuchen in den Anstalten überprüfe das MJ die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung. … für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Justizvollzug trügen neun unabhängige und weisungsfreie Sicherheitsingenieure gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz Sorge. Sie berieten die Behördenleitungen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und überprüften bei regelmäßigen Begehungen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.“ Na prima! Alles schick, alles schön in der JVA Hannover! Wer von Ihnen sitzt auf einem durchgesessenen Bürostuhl bei seiner Tätigkeit? Wer von Ihnen arbeitet an einem Schreibtisch, an dem an der Kante Stücke fehlen? Wer von Ihnen arbeitet in einfach verglasten Büros? - Niemand! Frau Kollegin Klages, es sah aus, als würde Herr Bajus eine Zwischenfrage stellen wollen. Also, es ist keine Zwischenfrage. Bitte fahren Sie fort. - Und bitte ein wenig mehr Ernst bei der Debatte! - Danke. In einfach verglasten Räumen im Winter zu arbeiten, ist aus meiner Sicht unzumutbar. Und ich hoffe, Ihr Urteil fällt genauso aus. Jeder Mensch hat doch mittlerweile begriffen, dass alle Anträge der Opposition abgelehnt werden. Und nicht, weil sie entbehrlich sind oder schlecht sind, Sie lehnen sie einfach ab, weil Sie in Ihrer Überheblichkeit einem ungeschriebenen Gesetz folgen. Und deshalb ist es wichtig, dass die Menschen da draußen Ihre Leistung, auch in Bezug auf den Arbeitsschutz in den Justizvollzugsanstalten, bewerten können und dass sie Ihnen nach der Bewertung bei den nächsten Wahlen diese Leistung quittieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

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Harm Rykena AfD

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Frau Ministerin: Was passiert, wenn der Markt an geeignetem Personal für den Einsatz an den Ganztagsschulen einfach leergefegt ist, wie wir das derzeit schon an den Kitas erleben?

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

und ob Sie auch das als Freiräume verstehen und das daher in Zukunft möglich sein kann. Bitte sehr, Frau Ministerin! Sehr gern beantworte ich Ihnen diese Frage. Wir haben einen sehr umfassenden Erlass zur Sprachförderung, der auch das Herausnehmen der Schülerinnen und Schüler für Intensivsprachmaßnahmen ermöglicht. Insofern sehe ich überhaupt keinen Widerspruch darin, sondern das ist nach unseren Reglungen möglich. Es ist aber auch gewünscht, dass sie beispielsweise bei den nicht so sprachintensiven Fächern wie Sport und Kunst in die Klassen gehen, in die sie auch künftig gehen werden, um dadurch schon Anschluss zu finden. Auch das finde ich einen sehr sinnvollen Weg. Wir haben eine offene Eingangsstufe in Niedersachsen. Sie ermöglicht eine Förderung, die auch Schulkindergärten für sich beanspruchen. Ich möchte auch noch einmal deutlich sagen, dass „Freiräume schaffen“ nicht „Regellosigkeit“ bedeutet. Auch das zu betonen, ist mir sehr wichtig. Es geht hier darum, dass man die

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Alfred Dannenberg AfD

Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Artenschutz verbessern! Das ist allgemein ein gutes Ansinnen. Und auch mir persönlich geht das Herz auf. Ich bin von Kindesbeinen an begeisterter Angler und seit über 20 Jahren erster Vorsitzender eines Anglervereins. Alle Forderungen des Antrags sind uneingeschränkt begrüßenswert, und zwar egal, ob wir jetzt die Version von der CDU oder von Rot-Grün betrachten. Im Grunde ist der Antrag fast schon überfrachtet mit dem Riesenkonvolut von Forderungen aus verschiedensten Bereichen rund um Fischerei und Artenschutz. Ich hoffe, dass jeder einzelne Punkt nicht im Gesamtgefüge untergehen mag, und möchte einige Aspekte herausstellen, die mir als Angler besonders am Herzen liegen. In Niedersachsen gibt es insgesamt 160 000 organisierte Angler, flächendeckend. Wenn Sie wissen wollen, wie es um die Lebensräume rund um unsere Gewässer bestellt ist, fragen Sie uns Angler. Neben der Gewässerpflege und Jugendarbeit sind die Angelvereine sehr oft Initiator von Renaturierungsmaßnahmen. Ein Beispiel. Der Leine Lachs e. V. Ist eine Initiative der Angler schon seit 25 Jahren zur Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle in der Leine und stromab. Alljährlich besetzen wir Angler im Rahmen dieser Initiative rund 100 000 Lachse und Meerforellen im Wert von Zigtausenden von Euro. Es sind Wanderfische, aber sie stehen dann vor Querverbauungen und kommen nicht weiter oder sterben in den Turbinen der Wasserkraft. Trotzdem lassen wir Angler nicht locker und kämpfen dafür, dass unsere Gewässer ökologisch durchgängig werden. Zeitweise kehrten pro Jahr schon bis zu 75 Lachse zurück. Seit dem neuen Wasserkraftwerk in Bremen-Hemelingen beträgt die Rückkehrerzahl pro Jahr nur noch 3 bis 5 von 100 000. Lohnt sich das, mag mancher fragen. - Ja, antwortet das Anglerherz. Denn wenn wir es nicht machen, macht es keiner. Und all dieser Aufwand nur für die miniminimalste Chance, vielleicht irgendwann mal einen Lachs im Fluss springen zu sehen oder gar einen fangen zu können - oder eines Tages meine Kinder. Dazu müssen Turbinen und Querverbauungen entweder wirksam passierbar gemacht oder womöglich auch ganz abgebaut werden. „Schützen durch Nutzen“, noch ein wichtiger Gedanke, der Anglern und übrigens auch Jägern innewohnt. Am Beispiel Aal erklärt es sich. Zwar ist der Aal im Bestand bedroht, trotzdem gibt es kein Fangverbot. Stattdessen unterstützt das Land Niedersachsen schon seit 13 Jahren die Angler beim Aalbesatz. 60 % der Kosten werden gefördert, was dazu geführt hat, dass die Anglervereine ihre Besatzmengen durchweg vervielfacht haben. Wenn der Mensch weiß: „Ich kann weiterhin den einen oder anderen Aal fangen“, dann tut der Mensch alles, um den Aalbestand zu erhalten. Habitatpflege, Besatz, Prädatorenmanagement - wunderbar, dass der Gedanke „Schützen durch Nutzen“ gestärkt werden soll. Wir von der AfD unterstützen das sehr. Viele Ziele dieses Antrages sind bereits in Bearbeitung, manche aber noch sehr fern, wie zum Beispiel die Minderung der Salzfracht in der Weser. Umso wichtiger war meiner Fraktion, etwas zeitnah Umsetzbares aufzunehmen, mit dem man vielen angelbegeisterten Jugendlichen zeigen kann, dass man es wirklich ernst meint, das Angeln zu stärken. In Niedersachsen erhalten junge Leute erst mit 14 Jahren den Fischereischein, sofern sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Unter 14 dürfen sie nur angeln unter fachkundiger Aufsicht und zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung, beides muss gegeben sein. Das heißt aber, dass ein junger Mensch nicht mehr mitangeln darf, wenn er zum Beispiel schon mit zwölf Jahren die Prüfung abgelegt hat. Denn der Zweck „Vorbereitung auf die Prüfung“ ist ja dann entfallen. Daher hatte ich im Ausschuss einen Änderungsvorschlag gemacht, dass Jugendliche hier in Niedersachsen den Fischereischein bereits ab zwölf bekommen können, so wie in manch anderen Bundesländern auch, teilweise sogar schon ab zehn. Nun fand aber vor wenigen Tage ein sehr konstruktives Gespräch des Anglerverbandes im ML statt ‑ und vielleicht ist die CDU da nicht auf dem neuesten Stand; ich erkläre es Ihnen gerne ‑; mit dem Ergebnis, dass per Ministererlass Kindern das Angeln in Begleitung erlaubt werden soll, ohne den Passus „in Vorbereitung auf die Fischerprüfung“. Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, herzlichen Dank für diese sehr gute Ankündigung. Das meine ich auch als Angelvereinsvorsitzender mit angegliederter Jugendgruppe. Deshalb habe ich meinen Änderungsvorschlag hier nicht mehr als Änderungsantrag eingebracht. Wir von der AfD werden tatsächlich gleich für den Antrag der Regierungsfraktionen stimmen, ganz uneitel und sachorientiert. Zum Schluss aber noch eine augenzwinkernde Preisfrage. Woran erkannt man, dass es kein Angler war, der die Anträge von Rot-Grün und CDU geschrieben hat? - Im Ausschuss habe ich es schon gesagt: Es geht um Binnenfischerei, Sie argumentieren beim Wert des Angelns aber mit dem Meeresfisch Dorsch. Dabei weiß doch jeder Fischer: In Binnengewässern gibt es keine Dorsche. Aber geschenkt, wir stimmen trotzdem zu. Danke.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lehrkräfte sind in einer Situation ‑ das wissen Sie; das ist bei vielen Themen, die wir diskutieren, der Fall ‑, dass sie einfach viele Menschen erreichen können. Natürlich sind sie nicht per se geeignet für gesundheitliche Aufklärung. Aber sie sind per se geeignet, fortgebildet zu werden, Informationen zu bekommen, wie sie das Sozialministerium den Schulen zur Verfügung gestellt hat, und auf Grundlage dieser Informationen dann auch entsprechend handeln zu können und sich damit auch die Sachverhalte anzueignen. Natürlich ist gesundheitliche Aufklärung im engeren Sinne am Ende auch eine Frage der Ärzte, wo man ja hingeht, wenn man sich impfen lassen will, um dann auch beraten zu werden. Aber insofern sind Lehrkräfte gut geeignet, Themen auch in den Unterricht einfließen zu lassen, wenn sie entsprechend vorbereitet und begleitet werden.

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Dr. Andreas Philippi

Kinderschutz an erster Stelle! Von der Kinderschutzstrategie zum niedersächsischen Landeskinderschutzgesetz

Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Schreiben Sie bitte eine Minute von meiner Redezeit Frau Schendel gut, damit das demokratisch im Gleichgewicht bleibt. Meine Damen und Herren, laut aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind im Jahr 2023 insgesamt 17 168 Kinder unter 14 Jahren als Opfer sexuellen Missbrauchs polizeilich bekannt geworden. Weitere 1 211 waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren. Das sind 18 379 zu viel, meine Damen und Herren. Diese Taten sind abscheulich! Die Dunkelziffer sexueller Gewalttaten wird vermutlich noch um ein Vielfaches höher liegen. Damit aber leider nicht genug: Die Zahlen häuslicher Gewalt sind im vergangenen Jahr erneut um 6,5 % gestiegen. Allein die Zeugenschaft von partnerschaftlicher Gewalt hat massive Auswirkungen auf die Entwicklung eines Kindes, ganz zu schweigen von der Gewalterfahrung, die ein Kind durch einen nahen Familienangehörigen selbst ertragen muss. Wir dürfen an dieser Stelle nicht nachlassen, wirksame Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, damit diese schrecklichen und unverzeihlichen Taten besser aufgedeckt werden können. Vor diesem Hintergrund zeigt der vorliegende, sehr gute Entschließungsantrag von SPD und Grünen den richtigen Weg auf. Er ist präzise und mit allen Beteiligten vorab sehr gut abgestimmt. Wir müssen mit Entschlossenheit die interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter voranbringen, uns miteinander an einen Tisch setzen, gemeinsame Präventionsstrategien entwickeln und uns gegenseitig gut aufeinander abstimmen für das gemeinsame Ziel, unsere Kinder zu schützen und unsere Kinder stärker zu machen. Wir, meine Damen und Herren, sind gemäß der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, Kinder über ihre Rechte aufzuklären und diese kindgerecht zu vermitteln. Wir sind aufgefordert, den Kindern eine Stimme zu geben, indem wir sie beteiligen. Wir sind dafür verantwortlich, unsere Kinder vor jeglicher Art von Gewalt zu schützen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Kinderschutzgesetz und der Kinderschutzstrategie greifen wir nun das auf, was in den drei vorangegangenen Kommissionen mit Unterstützung vieler Expertinnen und Experten erarbeitet wurde. Der IMAK Kinderschutz hat die Ergebnisse der Präventionskommission, der Lügde-Kommission und der Enquetekommission ressortübergreifend bewertet. Mit dem Ergebnis bereiten wir den Kindern ein Fundament, damit sie gestärkt und unbeschwert ins Leben gehen können. Wir sind fest entschlossen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen und Gewaltstraftaten an Kindern und Jugendlichen noch besser aufzuklären, gerade auch medizinisch und juristisch. Wir wollen eine Grundlage dafür schaffen, Fachkräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, mehr für Kinderschutz zu sensibilisieren. Wir verfolgen innovative Ansätze, um Unterstützung von allen Seiten der Gesellschaft und aus der Wirtschaft für unsere Kinder zu ermöglichen. Das Kinderschutzgesetz wird dabei unterstützen, bewährte Strukturen zu sichern und weiter innovativ auszubauen. Lassen Sie uns also alle gemeinsam ein Zeichen setzen und den Kinderschutz in Niedersachsen auf eine neue Ebene bringen - zum Wohle unserer Kinder! Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Uhlen, vielen Dank für die Frage. Aber wir machen jetzt kein Proseminar „gynäkologische Grunduntersuchungen“. Das gehört jetzt nicht hierher. Vielmehr reden wir heute über Impfungen. Die Impfungen haben wir ganz klar eingeschränkt. Was das mit Pap I, Pap II und Pap III zu tun hat, entscheiden natürlich die Gynäkologen vor Ort, wenn es notwendig ist. Deshalb ist diese Untersuchung natürlich Teil der Krankenkassenleistungen und wird natürlich immer von dem Arzt bestimmt, der ihn für notwendig hält. An dieser Stelle können wir gerne mal eine Fragestunde zu gynäkologische Grunduntersuchungen machen. Aber vielleicht können wir das auch bei einem Kaffee klären. An dieser Stelle wollen wir heute über das Impfen und das Vorbeugen reden, damit es gar nicht dazu kommt, dass ein Pap-Abstrich positiv wird. Vielen Dank.

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Nadja Weippert GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Der vorliegende Gesetzentwurf dient zur Ratifizierung des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrages, der spätestens zum 1. Dezember 2024 in Kraft treten soll. Die Unterstützungsleistungen der föderalen IT-Kooperation sollen in Zukunft um Folgendes erweitert und konkretisiert werden: den Betrieb von Digitalisierungslösungen, die Steuerung auch mehrjähriger föderaler Projekte für die Verwaltungsdigitalisierung, das Zurverfügungstellen oder Projektieren von im Bund und länderübergreifend einsetzbaren Digitalisierungslösungen und der Verantwortung des föderalen IT-Architekturmanagements. Des Weiteren soll die dauerhafte Finanzierung sichergestellt werden. Für die Jahre 2024 und 2025 ist keine über die Mittelfristige Finanzplanung im Haushalt hinausgehende Auswirkung zu erwarten, da der voraussichtliche Finanzierungsanteil bereits enthalten ist. Ausgehend vom Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 der FITKO vom 16. Februar 2024 ergeben sich voraussichtlich haushaltswirksame Mehrbedarfe im Jahr 2026 von ca. 7,6 Millionen Euro, im Jahr 2027 von ca. 8,3 Millionen Euro und im Jahr 2028 von ca. 8,7 Millionen Euro. Da ein Nicht-Inkrafttreten insbesondere die Finanzierung von gemeinsamen EfA-Verfahren sowie die Registermodernisierung und damit die gesamte Umsetzung der föderalen Digitalisierungsprojekte der FITKO und am Ende auch die Verwaltungsdigitalisierung unserer Kommunen gefährdet, hat der Innenausschuss die unveränderte Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs empfohlen. Daher bitte auch ich Sie hier heute um Zustimmung. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin für Inneres und Sport, Frau Behrens.

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Claudia Schüßler SPD

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass drei Dinge durch die Beantwortung der Kleinen Anfrage und der Zusatzfragen deutlich geworden sind. Die Impfquote bei der Impfung gegen Humane Papillomviren ist zwar seit der Einführung der Impfung 2007 kontinuierlich gestiegen, sie könnte aber deutlich besser sein. Dabei lässt sich, zweitens, dieses Virus ‑ das ist sehr deutlich geworden ‑ mit all seinen gesundheitlichen Risiken durch die hochwirksame Impfung sehr leicht bekämpfen. Daher ist es, drittens, wichtig und richtig, dass die Landesregierung mit dieser Kampagne auf den Umstand aufmerksam gemacht hat. Vielen Dank an die Landesregierung für die Kampagne! Ich muss hinzufügen, dass man in dieser Fragestunde auch sehr deutlich sehen konnte, wie viele Defizite es noch im Hinblick auf die Information gibt. Die im Jahr 2007 eingeführte Impfung ist hochwirksamen und kann effizient vor Krebs, aber auch vor Genitalwarzen schützen. Das gilt für Mädchen und für Jungen. Ich will dies an der Stelle noch einmal deutlich machen, weil die Impfung für Jungen erst seit dem Jahr 2018 existiert und die Impfung für Mädchen deshalb etablierter ist. Es sind also alle Geschlechter betroffen. Die Einführung der Impfung 2007 war ein großer Durchbruch in der Krebsprävention. Und für seinen Beitrag über den Zusammenhang von HPV und Gebärmutterhalskrebs hat Professor Dr. Harald zur Hausen im Übrigen im Jahr 2008 den Nobelpreis für Medizin verliehen bekommen. Wir reden also nicht über etwas ganz Banales. Es ist daher wirklich schlecht ‑ oder ich sage auch mal: alarmierend ‑, dass in den vergangenen Jahren die Impfungen nicht so flächendeckend erfolgt sind, dass wir uns an dieser Stelle entspannt zurücklehnen könnten. Die Zahlen sind hier ein paar Mal genannt worden: Es erkranken in Deutschland jährlich 6 250 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Und ungefähr 1 600 Frauen versterben an diesem Krebs. In 95 % aller Fälle sind diese Humanen Papillomviren die Ursache. Im Übrigen erkranken in Deutschland 1 600 Männer an diesem Krebs. Ich will es noch einmal ausdrücklich sagen: Das HP-Virus kann Peniskrebs, Analkrebs, Mundhöhlenkrebs auslösen. Ich sage das auch deshalb, weil es immer so reduziert wird. Wir reden hier über eine ernsthafte Erkrankung, die durch eine einfache Impfung vermieden werden kann. Wenn die Impfquote bei Mädchen bei ungefähr 55 % liegt und bei den Jungen leider nur bei 18 %, dann müssen wir mehr tun. Das liegt natürlich auch daran, dass Menschen in diesem Alter nicht so häufig zum Arzt gehen. Es zeigt aber auch, dass nicht genug aufgeklärt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen doch sehen, was die Impfung für die zukünftigen Generationen bewirkt. Herr Uhlen hat mehrfach nach den Frauen gefragt, die jetzt in dem Alter sind, in dem sie Kinder bekommen: Die Impfung ist im Idealfall bei Mädchen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren durchzuführen. Und in der Zukunft sind diese dann geschützt. Natürlich können sich auch Erwachsene noch testen lassen und können gucken, ob sie noch eine wirksame Impfung bekommen können. In der Regel hatten sie dann aber schon eine Infektion mit dem Virus. Und in 10 % aller Fälle kommt es eben auch zu den Nebenwirkungen, die ich eben geschildert habe. Deshalb müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Impfung bei denen ankommt, für die sie gemacht wurde, nämlich bei jungen Menschen. Und diese Kampagne ist ein guter erster Schritt, um über die Risiken der Krankheit und über die Möglichkeiten der Prävention aufzuklären. Wir finden auch die Verzahnung mit dem Kultusministerium total zielführend. Julia Willie Hamburg hat darauf aufmerksam gemacht, wie viele Menschen in den Schulen angesprochen werden können. Wir müssen und dürfen dieses Thema nicht aus den Augen verlieren. Und wir müssen sehr genau prüfen, was wir dauerhaft tun können, um die Impfquoten zu steigern. Vielleicht müssen wir auch über neue unkonventionelle Ideen nachdenken, wie zum Beispiel über Impfbusse an Schulen im Rahmen einer Kampagne. Vorerst bin ich der Landesregierung sehr dankbar, dass mit dieser Kampagne der erste Schritt gemacht wurde. Vielen Dank.

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Christian Schroeder GRÜNE

Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung verbessern - regionale Wertschöpfung stärken

Wir machen mit Stoppuhr. Bitte, Sie fangen an. Ja sehr geehrte Präsidentin. Ich habe eben eingeführt, wir haben das Problem, wir stehen im Supermarkt, haben eine Packung Hähnchen oder Karotten in der Hand und sehen das Bio-Label. Bestenfalls steht EU-Bio oder andere Bio-Zertifizierungsembleme darunter. Die Eingeweihten unter uns werden auch auf der Rückseite die kleine Betriebsnummer identifizieren können. Und bestenfalls kommt die Ware auch noch aus Bayern. Na gut, es ist Bio, denken Sie sich und legen das Hähnchen in den Wagen. Da frage ich mich natürlich: Was ist mit der Regionalität? Bio ist schön und gut; aber ‑ ich habe das an anderer Stelle schon einmal gesagt ‑ aus unserer Sicht müssen Bio und Regional auch zusammengehen. Was also soll die Lösung sein? - Ich sage es Ihnen: Information, Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, und dies eben nicht nur beim Thema Regionalität und Bio. Transparenz ist etwas, was die Verbraucherschutzzentralen immer wieder einfordern, die wohl auch deshalb unseren Antrag im Ausschuss und in den Anhörungen konstruktiv und wohlwollend begleitet haben. Mittels einer Lupe wurde uns dabei auch verdeutlicht, dass so banal wirkende Dinge wie die Schriftgröße auf einer Verpackung eben keine Banalität sind und auch etwas mit Inklusion zu tun haben. Meine Damen und Herren, Information und Transparenz bei Lebensmitteln sind grundlegende Voraussetzungen für eine bewusste Kaufentscheidung der Menschen. Auch die mit dem vorliegenden Antrag geforderte Kennzeichnung regionaler Lebensmittel ist eine Voraussetzung für die bewusste Kaufentscheidung der Menschen. Wir wollen, dass die Menschen in Niedersachsen bewusst Kaufentscheidungen treffen, wir wollen, dass sie die Chance haben, sich für Lebensmittel aus ihrer Region zu entscheiden, und wir wollen, dass sie heimische Erzeugerinnen und Erzeuger an der Kasse aktiv unterstützen können. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag thematisiert ein ganzes Bündel. Ja, das wurde gesagt. Der europäische Green Deal mit der Farm-to-Fork-Strategie macht genau das auch, gibt uns Ziele vor und sagt uns, wie es gehen kann. Tierhaltung, Ackerbau in der Landwirtschaft - es wird schon jetzt nach und nach klimafreundlicher. Ich finde, das sollten wir auch sehr selbstbewusst auf unseren Verpackungen deutlich machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schaffen mit diesem Antrag auch den Aufschlag hin zu einem Bio-Siegel, das Standortkriterien mit ausweist. Es ist ein erster Schritt auch hin zu der Entwicklung eines staatlichen Klimasiegels für mehr Regionalität und biologisch erzeugte Lebensmittel. Und es wird uns ermöglichen, die Ernährung regionaler, klimafreundlicher und vor allem solidarischer gegenüber der Landwirtschaft zu gestalten. Gleichzeitig haben wir ‑ das wurde von Herrn Güldner angesprochen ‑ mit diesem Antrag auch die Bürokratie im Blick. Wir werden sie auf ein Mindestmaß begrenzen. Wir benötigen eben keine zusätzlichen Zertifizierungsprozesse. Das wurde in den Anhörungen sehr deutlich. Die Prozesse sollen zusammengeführt werden. Das haben wir aus den Anhörungen mitgenommen und hat Eingang in unseren Änderungsantrag gefunden. Selbstverständlich ist klar, dass die Bundesebene bei der Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung und dem Tierwohl-Label ebenfalls nachschärfen muss. Dafür setzen wir uns ein, und das werden wir weiterverfolgen. Unser vorliegender Antrag ist ein wichtiger Baustein in die richtige Richtung hin zu einer nachhaltigen, ökologisch-ökonomischen Landwirtschaft in Niedersachsen, für hochwertige Lebensmittel zu fairen Preisen für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Frau Kämmerling, Sie haben recht: Es muss am Ende an der Ladenkasse eben auch bezahlt werden. Deshalb unterhalten wir uns morgen über die Direktvermarktung und noch einmal genau über dieses Thema. Danke schön.

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Karin Logemann SPD

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kauft regional und saisonal!“, forderte am Donnerstag letzter Woche eine Kinderstimme im Radio. Ich war sofort angetriggert und drehte lauter. Die Stimme gehört zu Klara, Schülerin der Grundschule Bredenbeck. Die Schule wurde jüngst in Wolfsburg von Kultusministerin Julia Willie Hamburg als Siegerschule des Nachhaltigkeitspreises „#Projekt Erde – Lasst uns die Zukunft sein“ ausgezeichnet. Erdbeeren in Brotdosen im Winter hatten den Ausschlag gegeben. Darüber wunderten sich die Schülerinnen. Sie recherchierten, dass die empfindliche Frucht viele Kilometer und eine aufwendige Lagerung hinter sich hatte. „Viel Energie für ein klein bisschen Luxus“, beschreiben es die Schülerinnen. Das wollten sie nicht vertreten und suchten nach Möglichkeiten, alle Kinder darüber aufzuklären, dass Obst und Gemüse der Jahreszeit entsprechend und regional vorkommend gekauft werden sollten. Ich empfehle dringend die Lektüre dieses Projekts. Das macht Mut, das begeistert und trifft ganz genau den Kernpunkt unseres Antrags. Der Antrag ist entstanden aus einer Reihe von Gesprächen mit Direktvermarktenden wie auch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Daraus resultierte eine Veranstaltung der SPD-Fraktion, bei der Akteur*innen aus der Branche ihre Erfahrungen und ihre Anregungen erläuterten. In Niedersachsen bewirtschaften 34.000 Betriebe 2,6 Millionen ha. Davon sind rund 2.620 Betriebe in der Direktvermarktung aktiv – so Zahlen der Landwirtschaftskammer. Das sind immerhin 7,7 %. Trotzdem gibt es Luft nach oben. Wir haben viel beraten, und vor allem die Anhörung im Ausschuss hat uns dazu bewogen, unseren ursprünglichen Antrag zu ergänzen. So geht es zum Beispiel um die Frage der Abgrenzung zwischen Direktvermarktung und Lebensmittelhandwerk. Mindestens genauso herausfordernd ist die unbeantwortete Frage: Was ist denn eigentlich regional? Darüber hinaus gibt es Unsicherheit darüber, wie und wo bei Regelungen wie zum Beispiel Hygienevorschriften oder Verpackungsfragen warum verfahren wird. Hier kann ein Leitfaden für Transparenz sorgen. Natürlich geht es auch um Förderung sowie um die Gestaltung der Richtlinien, aber auch um den Abbau rechtlicher Hürden. Wir wollen Klarheit, weniger Bürokratie und einen breiten Fördermittelzugang. Es geht um Verarbeitung und um Vermarktung, darum, Absatzmärkte zu entwickeln und zu stärken. Einem Förderlotsen kann ich richtig viel abgewinnen, sagen mir doch die Akteur*innen immer wieder, dass sie einer gewissen Hin-und-her-Schickerei unterliegen. Die Bereitstellung einer solchen Unterstützungsleistung sollte unbedingt geprüft werden. Es geht hier um die landesweite Koordinierung von Initiativen in den Bereichen Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung, aber auch um die Begleitung und Qualifizierung und um Unterstützung. Schön finde ich es, dass die CDU ihre ablehnende Haltung gegenüber unserem Antrag scheinbar aufgegeben hat. Herr Moorkamp hatte unserem Antrag ja bei der Einbringung noch bescheinigt, unwichtig zu sein, wie es auch im Protokoll nachzulesen ist. Da die CDU-Fraktion aber im Verlauf der Beratung einen Änderungsantrag eingereicht hat, scheinen zumindest ja nicht alle – dafür sei Dank – Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Fraktion Ihre Meinung zu teilen, lieber Hartmut Moorkamp. Die Direktvermarktung ist eine Möglichkeit, einen Betrieb auf mehrere Standbeine zu stellen. Der Deutsche Bauernverband schreibt: „Regionale Lebensmittel liegen im Trend. Immer mehr Landwirte erschließen sich neben ihren klassischen Vertriebszweigen zusätzliche Einnahmequellen – etwa durch Hofläden oder Stände auf dem Wochenmarkt. Der Trend zu gesunden regionalen Lebensmitteln erleichtert diese Art der Diversifizierung“. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Gesellschaft verändert sich. Zeit und Lust zum Kochen batteln sich mit diversen anderen Anforderungen, Aufgaben und Freizeitgestaltungen. Immer häufiger werden neben dem klassischen Obst, Gemüse und Fleisch, neben Eiern und anderen Rohprodukten vorgefertigte Lebensmittel nachgefragt wie der fertige Bohneneintopf, die Hühnersuppe, die Roulade im Glas und der geschnittene Salat mit passendem Dressing aus der Salatbar und viele Gerichte mehr. Auch das ist Direktvermarktung. Die Anforderungen an Qualität und Frische, Rechtsgrundlage für die Lebensmittelhygiene, Infektionsschutzgesetz, die Gewerbe- und Handwerksordnung, die Verpackungsordnung, die Lebensmittelinformationsverordnung, steuerliche Fragen bis hin zu Baugenehmigungsaufgaben – das Tableau der Voraussetzungen und Erfordernisse ist groß. Umso größer ist mein Respekt für alle, die sich hier auf den Weg machen und die – das ist sicher – eine Menge Enthusiasmus und Durchhaltevermögen mitbringen müssen. Ende letzter Woche hat die CDU noch einen Änderungsantrag ins Verfahren gegeben. Ich sagte es eben. Den habe ich mir natürlich intensiv angeschaut. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, sie haben viel umgeschrieben, aber inhaltlich nichts verändert. Der Antrag „Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken – zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen“ ist seit Oktober letzten Jahres im Verfahren. Er ist reif für die Umsetzung. Wir wollen keine weitere Verzögerung. Wir beantragen, über unseren geänderten Antrag abzustimmen. An die CDU gerichtet – weil wir eben gar nicht so auseinanderliegen, wie auch Ihr kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag zeigt –: Es wäre schön, wenn es hier heute eine einstimmige Unterstützung für die Direktvermarktung geben könnte. Das wäre dem Thema angemessen. Geben Sie sich einen Ruck! Entscheiden Sie! Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Miriam Staudte

Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung verbessern - regionale Wertschöpfung stärken

Vielen Dank. - Frau Vorsitzende! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße den hier vorgelegten Antrag und freue mich, dass er nun beschlossen werden wird. Ich möchte einen weiteren Aspekt einbringen. Die Bundesebene wird ja häufig adressiert, wenn irgendetwas nicht gut funktioniert. Hier muss man ganz klar sagen: Seit dem 1. Februar dieses Jahres ist die Herkunftskennzeichnung auf tierischen Produkten deutlich ausgeweitet worden. Bislang war nur für verpacktes Fleisch und für unverpacktes Rindfleisch vorgeschrieben, dass man das Land, aus dem dieses Produkt kommt, kennzeichnen muss. Inzwischen gilt dies auch für das unverpackte Fleisch, ganz gleich, ob frisch, gekühlt oder tiefgefroren, für Schweinefleisch, Schaffleisch, Ziegenfleisch, Geflügelfleisch. Ich glaube, das ist wirklich ein ganz großer Fortschritt. Wenn man den Ernährungsreport des Bundes betrachtet und sich die Zahlen zur Herkunftskennzeichnung anschaut, dann wird wirklich deutlich, dass es bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein ganz großes Bedürfnis gibt, eine eindeutige Kennzeichnung zu bekommen. 82 % sagen, sie wünschen sich diese Herkunftskennzeichnung. Aber auch Aspekte wie die Transportstrecke sind bei 73 % der Befragten ein ausschlaggebendes Kriterium. Ich glaube, die Politik muss hier die notwendige Hilfestellung geben, um diese Produkte so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Wir haben in Niedersachsen die große Aufgabe, den gesamten Bereich der Wertschöpfungsketten zu stärken, die handwerklichen Betriebe, die ja vielfach in ihrer Existenz bedroht sind, zu unterstützen; denn es geht nicht nur um die Produkte, die quasi unverarbeitet im Einkaufswagen der Verbraucherinnen und Verbraucher landen, sondern eben auch um die verarbeiteten Produkte. Das heißt, wenn man regional einkaufen möchte, dann braucht man auch regionale Verarbeitungsstrukturen. Dafür haben wir unsere Förderrichtlinie „Verarbeitung und Vermarktung“ mit zusätzlichem Geld ausgestattet. Ich glaube, dass wir da auf der Landesebene den richtigen Weg gehen. Ich möchte aber auch etwas zu dem Punkt sagen, der hier am intensivsten und auch strittig diskutiert wurde, nämlich zum niedersächsischen Bio-Siegel, das sich auch im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wiederfindet. Ich muss feststellen, dass es ganz oft, wenn es um Bio und um die Frage geht, ob es in der Außer-Haus-Verpflegung und in der Gemeinschaftsverpflegung mehr Bio geben sollte, vonseiten der CDU in diesem Hause heißt: „Aber regional ist doch viel wichtiger als Bio!“ Ich habe den Eindruck, dass unsere Absicht, ein niedersächsisches Bio-Siegel einzuführen, Ihre Argumentation durchkreuzt und Ihnen das in Wirklichkeit ein Dorn im Auge ist. Selbstverständlich werden wir in allen unseren Überlegungen immer möglichst unbürokratische Lösungen auf den Tisch legen. Ich kann auch die vorgetragene Problematik, dass ein Niedersachsen-Label dazu führt, dass ein Produkt außerhalb Niedersachsens nicht mehr so attraktiv sein könnte, entkräften. Es ist ja keine Pflicht vorgesehen, ein solches niedersächsisches Bio-Siegel aufzudrucken, sondern man schaut sehr genau auf die Vermarktungswege. Ich habe im Übrigen auch mit Hamburg Kontakt aufgenommen, einem sehr wichtigen Absatzmarkt für uns. Dort hat man gleich gesagt: Für uns lohnt es sich nicht, ein Hamburger Bio-Siegel einzuführen, aber wir würden uns sehr gerne beteiligen. - Dann führen wir das doch zusammen; denn aus der niedersächsischen Produktion wird auch unser nahes Umfeld beliefert. Ich denke, auch Bremen wird nicht gleich Nein sagen, sondern mit uns in den Austausch gehen. Ich glaube, wir werden ein wirklich gutes Konzept erarbeiten. Ich hoffe, es wird, wenn es dann vorliegt, breit getragen werden. Ich habe mich aber auch gefreut, dass Aspekte wie der regionale Wein und seine Vermarktung angesprochen worden sind. Er wird ja gerne etwas belächelt, aber ich kann Ihnen berichten, dass die bundesweite Tagung der Weinkontrolleure in den letzten Wochen in Niedersachsen stattgefunden hat ‑ natürlich mit einer Verkostung der niedersächsischen Weine ‑ und dass eine große Begeisterung im Raum festzustellen war, weil die niedersächsischen Weine qualitativ wirklich sehr hochwertig produziert werden und einfach unglaublich gut schmecken. Das hat zu einiger Verwunderung geführt. Vielleicht ist das ja auch Rückenwind, beim Bund vorstellig zu werden, endlich das Bundesweingesetz zu ändern, mit dem zum Beispiel vorgeschrieben wird, dass nur Winzer aus bestimmten Anbauregionen wie der Mosel ihre Anbauregion aufs Etikett drucken dürfen, Niedersachsen aber nicht. Wer weiß, vielleicht gibt es auch da mal eine Zeitenwende, was solche kleinen Themen angeht. Aber ich glaube, es passt einfach nicht mehr in die Zeit, zu sagen: Konsumentinnen und Konsumenten sollen bitte regional konsumieren - aber dann drucken wir die Herkunft nicht drauf. Da wollen wir mehr Freiheit, auch für den niedersächsischen Wein. Insofern nehme ich das mal als Auftrag, beim Bund nochmal vorstellig zu werden und dieses Thema zu adressieren. Herzlichen Dank.

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Stefan Politze SPD

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Einbringung des Entschließungsantrags zu den Tagesbildungsstätten mit einem Dankeschön beginnen-einem Dankeschön an die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU dafür, dass wir uns bei einem sehr wichtigen Thema mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag auf den Weg gemacht haben. Ich möchte mich genauso bei den Mitarbeiterinnen des Kultusministeriums bedanken, die die Entstehung dieses Entschließungsantrags intensiv mitbegleitet haben. Auch bei den Tagesbildungsstätten in Niedersachsen möchte ich mich bedanken, die diesen Prozess ebenfalls sehr konstruktiv unterstützt haben. Das Thema Tagesbildungsstätten ist ein Thema, das mich seit dem Jahr 2008 in diesem Landtag begleitet, weil wir immer wieder versuchet haben, die Entwicklung der Tagesbildungsstätten voranzubringen. Was die Historie angeht, hatte sich die Lebenshilfe in den 60er-Jahren auf den Weg gemacht und Tagesbildungsstätten deutschlandweit etabliert, um Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung betreuen und beschulen zu können. In allen anderen Bundesländern wurden die Tagesbildungsstätten wieder abgeschafft. Dort gibt es nur noch Förderschulen geistige Entwicklung, um Schülerinnen und Schüler einem Bildungsangebot zuzuführen. Aber in Niedersachsen werden weiterhin 3.000 Schülerinnen und Schüler in Tagesbildungsstätten betreut und unterrichtet. Wir versuchen seit vielen Jahren, dieses Thema aus dem politischen Wettstreit herauszuhalten und in enger Abstimmung mit den Einrichtungen eine Entwicklung auf den Weg zu bringen. Im letzten Jahr haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD eine große Fraktionsanhörung mit den Tagesbildungsstätten durchgeführt, um auszuloten, wohin diese Entwicklung gehen soll. Und wohin die Entwicklung gehen soll, ist in dem vorliegenden Entschließungsantrag von uns niedergelegt worden. Ich glaube, dass der Weg, den wir heute gehen wollen, ein guter Weg ist. Welche Handlungsbedarfe haben wir derzeit? - Im Jahr 2019 hat sich die Finanzstruktur der Tagesbildungsstätten deutlich verändert. Die Kommunen sind über die Eingliederungshilfe deutlich mehr in der Verantwortung, und es gibt auch, wenn auch singulär, ein Urteil zu der Frage, in welchem Verhältnis die Finanzierung erfolgen muss. In diesem singulären Urteil ist niedergelegt, dass in dem einen Fall 42 % Bildungskosten sind. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir uns mit dieser Frage auseinandergesetzt haben. Aber im Wesentlichen geht es um das wichtige Thema Inklusion. Wir haben uns vor zwei Jahren, auch fraktionsübergreifend, mit dem Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Inklusion in Niedersachsen auf den Weg gemacht. Das war gut und richtig. Das Thema Tagesbildungsstätten passt genau dort hinein. Der vorliegende Antrag wird sich in das einreihen, was wir mit dem Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Inklusion in Niedersachsen auf den Weg gebracht haben. Ich glaube, dass das ein guter Anfang ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber dieser Veränderungsprozess wird Zeit brauchen. Ein Umschalten von Tagesbildungsstätte auf Schule wird so einfach nicht möglich sein, weil die Einrichtungen weiterentwickelt werden müssen, eventuell hin zu einer Förderschule geistige Entwicklung, vielleicht auch hin zu einem Kombi-Modell, und dafür wird es einer Schrittigkeit bedürfen. Deswegen wollen wir dort modellhaft beginnen, wo sich Tagesbildungsstätten auch jetzt schon auf den Weg machen wollen und sich auch dafür gerüstet sehen, sich auf den Weg zu machen. Wir wollen sie damit nicht überrollen. Deswegen ist es gut, dass es eine Lenkungsgruppe gibt, die sich genau mit diesem Prozess beschäftigt. Insoweit bin ich auch beiden Häusern, dem Sozialministerium und dem Kultusministerium, dankbar, die sich über diese Frage ausgetauscht haben, um diesen Entwicklungsprozess in Niedersachsen einleiten zu können. An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön. Und wir wollen ‑ das ist auch in dem Entschließungsantrag niedergelegt ‑ mit den kommunalen Spitzenverbänden die Finanzierungsfragen klären, weil es am Ende nur Hand in Hand, Land und Kommunen gemeinsam, gelingen wird, regional angepasste Lösungen vor Ort zu schaffen und Tagesbildungsstätten in die Entwicklung zu bringen. Uns ist es gemeinsam wichtig, dass wir das in Tagesbildungsstätten tätige Personal in Form von multiprofessionellen Teams, wie wir sie aus den inklusiven Schulen kennen, weiterbeschäftigen können, sodass auch keine Bindungsabbrüche in den Einrichtungen entstehen. Und wir wollen auch Perspektiven für das Leitungspersonal entwickeln, das über viele Jahrzehnte diese Einrichtungen geleitet hat. Alles das ist in dem Entschließungsantrag niedergelegt. Mit diesem Antrag sind wir den ersten Schritt gegangen. Aber dies ist der erste Schritt von vielen Schritten, die wir im Bereich der Tagesbildungsstätten gehen möchten. Und ich glaube, dass es gut ist, wenn wir den Tagesbildungsstätten in Niedersachsen die notwendige Zeit lassen, um diesen Entwicklungsprozess gehen zu können. Denn wer seit Jahrzehnten in dem System gearbeitet hat, wird Zeit brauchen, um eine Umstellung vornehmen zu können. Auch sind wir es den Eltern und den Schülerinnen und Schülern schuldig, ihnen eine Entwicklungsperspektive aufzuzeigen. Denn Schule heute bedeutet, dass ein Schulalltag zwischen 8 und 15 Uhr im Regelfall im Ganztag stattfindet. In der Tagesbildungsstätte ist der Alltag aber ein anderer. Dort ist es der Regelfall, von 7 bis 17 Uhr eine sichere Betreuung und nur vier Wochen Schließzeit im Jahr zu haben. Schulen haben aber zwölf Wochen Ferien im Jahr. Dies zeigt noch einmal auf, warum wir diesen Prozess behutsam angehen, ihn in einer vernünftigen Schrittigkeit gehen und dieses wichtige Projekt gemeinsam weiterentwickeln sollten. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit an diesem Antrag zur Entwicklung der Tagesbildungsstätten im Sinne der Schülerinnen und Schüler, die derzeit schon in Tagesbildungsstätten sind. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Sophie Ramdor CDU

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hamburg, wie passt die Kritik von Bürgermeistern, die Ihnen geschrieben haben ‑ ich zitiere aus dem Brief: „stark reduzierte Zuwendungen für Baumaßnahmen und fehlende Rechtsvorgaben zur pädagogisch-räumlichen Umsetzung des Ganztags“ ‑, damit zusammen, dass Sie auch gerade wieder bewerben, dass Sie größtmöglichen Handlungsspielraum und Flexibilität ermöglichen wollen und wie gut die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist? Vielen Dank. Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet.

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Verena Kämmerling CDU

Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung verbessern - regionale Wertschöpfung stärken

der CDU-Fraktion. Frau Kämmerling, Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Güldner, ich habe in der ersten Beratung des Antrags bereits gesagt, dass Sie mit einem Rundumschlag, aber völlig planlos durch die Lebensmittelkennzeichnung pflügen: regional, Klimalabel, niedersächsisches Biosiegel, Weinkennzeichnung, passende Schriftgröße, Tierwohlkennzeichnung, Herkunftskennzeichnung, Honigkennzeichnung, Weinkennzeichnung zum Zweiten. Noch was vergessen? - Nein, wunderbar, es ist für jeden etwas dabei. Sie merken: Auch die Beratung im Ausschuss hat uns nicht wirklich überzeugt. Sie haben Ihren Ursprungsantrag zwar minimal ergänzt, aber im Grunde noch verschlimmert und mit Ihren Ausführungen von gerade noch einmal mehr verschlimmert. Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir noch mal genauer hin! Sie fordern die Landesregierung auf, zur Förderung der Regionalität und ökologischen Landwirtschaft ein niedersächsisches Biosiegel zu entwickeln. „Regional“ ist aber eben nicht nur „Bio“. Darüber hinaus wurde uns in der Anhörung auch erläutert, dass die niedersächsische Bioproduktion eine völlig andere Struktur aufweist als in anderen Bundesländern. In Bayern mag ein bayerisches Biosiegel funktionieren. In Niedersachsen muss es das deswegen noch lange nicht. Wir haben die Befürchtung, dass ein zusätzliches Biosiegel vom Handel eingepreist wird und die Erzeuger dadurch überhaupt gar keinen Mehrwert haben. Die nächste Forderung betrifft die Fortsetzung der Entwicklung des niedersächsischen Klimalabels. Das Projekt läuft doch. Wer sollte denn dagegen sein und jetzt kurz vor Ende schlappmachen? Es geht weiter mit der regionalen Kennzeichnung für in Niedersachsen produzierte Weine. Okay, das kann man machen. Emsländer Moorwein oder Bad Iburger Südhang ‑ alles sehr erfrischend. Bitte schön! Aber dann kommt Ihre Verschlimmerung, nämlich ‑ das haben Sie eben schön ausgeführt ‑ bestehende Zertifizierungen und Labels zusammenzuführen und dann möglicherweise am besten noch durch staatliche Labels zu ersetzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, geht’s eigentlich noch? Was haben Sie sich dabei gedacht? Wollen Sie staatlicherseits in den Markt eingreifen und sich in die bestehenden Systeme, die größtenteils aus der Privatwirtschaft kommen, einmischen? Davor kann ich nur sehr deutlich warnen. Da geht es dann nämlich nicht nur um eine Biozertifizierung, da geht es dann um die ganze Palette: QS, QS-GAP, die Initiative Tierwohl, die unterschiedlichen Verbandsbiolabel und noch einige mehr. Ich glaube nicht, dass Bioland in der Anhörung gemeint hat, dass Niedersachsens staatliches Biosiegel Bioland ablösen soll. Für uns ist jedenfalls klar: Der Staat sollte hiervon seine Finger lassen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Rest des Antrags bezieht sich auf die Bundes- und EU-Ebene und enthält zum Teil doppelte und zum Teil überflüssige Forderungen: Erstens: die Ausweitung des staatlichen Tierwohl-Labels. Ganz ehrlich, wir sollten es erst einmal schaffen, die Hürden zur Genehmigung von neuen Ställen abzubauen, bevor man hier weiter ausweitet. Zweitens. Vier Forderung widmen Sie dem Thema Herkunftskennzeichnung. Allerdings vertritt die Bundesregierung diese Positionen doch schon längst auf EU-Ebene. Und sollte eine zukünftige Bundesregierung nicht mehr in Ampelfarben unterwegs sein, so kann ich zumindest für die CDU sagen, dass sie das Engagement in dieser Sache jedenfalls fortsetzen wird. Dann geht es um die Mindestschriftgröße. Okay, das ist vielleicht wünschenswert, aber es muss auch rein praktisch machbar sein. Und bezüglich der Honigkennzeichnung hat man sich im Trilog schon lange vor der Europawahl geeinigt, dass in Zukunft die prozentualen Anteile von Importhonigen ausgelobt werden sollen. Das Thema ist also schon längst erledigt. Am Ende bleibt also von Ihren Forderungen nicht mehr viel übrig. Es ist klar: Dieser Antrag dient im Grunde nur dazu, ein niedersächsisches Bio-Siegel zu schaffen. Ein weiteres Ziel steht nicht dahinter. Und was völlig fehlt, ist ‑ ich habe es eben angedeutet ‑ eine Regionalitätsstrategie, die diesen Namen auch verdient. Dabei muss es dann um Themen gehen wie dem Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten, möglicherweise verbunden mit regionalen Wertschöpfungszentren, die zur Vermarktung kleinerer Margen ‑ zum Beispiel rund ums Steinhuder Meer ‑ eine Bündelungsfunktion übernehmen könnten, oder auch um ein echtes Niedersachsen-Label, das die Vorzüge unserer regionalen Land- und Ernährungswirtschaft noch einmal besonders in den Mittelpunkt stellt. Über einige dieser Themen werden wir morgen noch sprechen. Dieser Debatte will ich an dieser Stelle nicht vorgreifen. Wir stehen ja kurz vor dem Feierabend. Sehr geehrte Damen und Herren, den vorliegenden Antrag hätte es in diesem Umfang nicht gebraucht. Wir werden ihn heute ablehnen. Vielen Dank.

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Ulrich Watermann SPD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

der Aussprache stellen. Bitte, Herr Watermann! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gelernt, dass man Dinge, die man anderen unterstellt, meistens in sich selber trägt. Deshalb ist die Frage des Kollegen, der vor mir vorgetragen hat, ja ganz eindeutig. Wer so schlechte Fantasien hat, der sollte mal an seinem eigenen Weltbild arbeiten - obwohl das bei Ihnen vermutlich aussichtslos ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das Glück, dass wir mit 14 Bundesländern hier einen gemeinsamen Weg gehen. Den gehen wir, den gucken wir uns an, und den verhandeln wir aus. Am Ende werden wir ein Ergebnis haben, das für alle Betroffenen nach Möglichkeit nicht diskriminierend ist ‑ das sollte sowieso kein System mit sich bringen ‑ und für alle Klarheit gibt, wenn sie zwischen den Bundesländern hin- und herwechseln. Es ist bedauerlich, dass zwei nicht mitmachen. Mit Blick auf den Hintergrund dieser Fragestunde habe ich mich gefragt, was mich so daran erinnert hat. Heute Morgen wurde ich als Erstes von den kommunalen Theatern empfangen, dazwischen habe ich ein bisschen Parlamentsdebatte, und hinterher gehe ich zu den Musikschulen über. Inzwischen weiß ich es: Das Dazwischen ist etwas Ähnliches. Und deshalb bin ich eher für solide Politik, solides Verhandeln, und ich gehöre nicht zu denen, die in der Künstlersozialkasse versichert werden wollen - Sie allerdings in Mehrheit manchmal schon.

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Volker Meyer CDU

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige - Investitionsförderung des Landes einführen

Kurzintervention des Kollegen Volker Meyer. Anderthalb Minuten! Bitte schön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer wieder fasziniert, was man in Anträge versucht hineinzuinterpretieren. „Stillschweigende Zustimmung zur Aufhebung der Schuldenbremse“ habe ich eben gehört. Das ist Verweigerung einer politischen Verantwortung zur Bildung von Schwerpunktsetzungen! Das ist das, was Sie sich in Ihrer Arbeit abgewöhnen müssen! Sie müssen sich auch einmal angucken, wann solche Richtlinien in Kraft treten und wann sie haushaltswirksam werden. Sie werden nicht mit einem Nachtragshaushalt 2024 wirksam. Wenn wir uns auf etwas verständigen, dann wird dies ab 2025 wirksam, und dann können Sie sich darauf verlassen, dass wir einen entsprechenden Vorschlag in die Haushaltsberatungen einbringen werden, dem Sie bei der Zustimmung, die ich für diese Sache höre, dann sicherlich gern zustimmen werden. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Frau Doktorin Meyer möchte antworten.

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Michael Lühmann GRÜNE

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Ich versuche, das hier mal ein bisschen zu entkrampfen. Deswegen nutze ich die Gelegenheit für einen Ausflug in die Vexillologie, die Kunde von den Flaggen. Um es mit der Pop-Kultur mit Sheldon Cooper aus der TV-Serie „The Big Bang Theory“ zu sagen: Fun with Flags – Spaß mit Flaggen. Das ist eine sehr ernste Sache. Deshalb will ich hier auch sehr streng nach Protokoll vorgehen, wenn wir über die Nutzung unserer Bundesflagge sprechen. Das Protokoll Inland der Bundesregierung, an das auch das Niedersächsische Wappengesetz anschließt, kennt weder National- noch Deutschlandflagge. Insofern ist die Deutschlandflagge sehr wohl ein Fanartikel und Ihr Antrag wenig protokollsicher. Das macht aber nichts, weil Sie eh nie regieren werden. Zum Tragen einer Flagge an sich – die Sie Polizist*innen in Niedersachsen angedeihen lassen wollen – führt das Protokoll Inland der Bundesregierung aus: „Als Flagge bezeichnet man ein meistens rechteckiges, ein- oder mehrfarbiges Tuch mit charakteristischem Muster und genormten Abmessungen. Es wird mit einer Leine an einem Mast oder Stock gehisst und ist nicht dauerhaft damit verbunden.“ Mir fehlt vor diesem Hintergrund ein bisschen die Fantasie, wie wir das an niedersächsische Polizisten „drangefummelt“ bekommen, aber die haben Sie vielleicht. Liebe Kolleg*innen, bei allem Spaß mit Flaggen mal ganz im Ernst: Unsere Bundesflagge – es heißt Bundesflagge –, die Flagge der Demokrat*innen von Hambach, die Flagge auf den Barrikaden der 1848er-Revolution, die Farben des Lützowschen Freikorps und des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold, die Flagge der Weimarer Demokratie – gehasst von den Nazis –, die Bundesflagge unseres Grundgesetzes – sie ist viel zu wertvoll für die plumpe Vereinnahmung durch die AfD. Das aber versuchen Sie hier allein. Ich erspare uns die sprachlichen Entgleisungen im Antrag, der ja im Kern ein Angriff auf queere Menschen und eine vielfältige Gesellschaft ist. Unsere Bundesflagge braucht keine falschen Freunde, ebenso wenig den von Ihnen dargelegten Regelungsbedarf; denn Polizist*innen in Niedersachsen sind in ihrer Rolle als Polizist*innen vor allem anderen unserem Grundgesetz verpflichtet. Liebe Kolleg*innen, ich komme zum entspannteren Teil, weil ja Spaß mit Flaggen auch Spaß machen darf und soll: Ich wünsche uns allen ein schönes Fußballfest, gerne auch ein Sommermärchen. Feiern wir ein weltoffenes Fußballfest – gemeinsam, vielfältig und bunt! Und dann nur leider ohne die AfD-Abgeordnete Berendt, die auf Twitter dazu aufruft, die „Deppen-Veranstaltung“ zu boykottieren, weil ihr unsere Nationalmannschaft irgendwie zu vielfältig ist. Klären Sie mal die Probleme in Ihrer Fraktion! Und, liebe Kolleg*innen, wir anderen hier im Raum feiern jetzt einfach über alle Grenzen hinweg. Und wer mag, feuere dabei die deutsche Nationalmannschaft an. Ich nutze aus Zeitgründen einfach mal die Vornamen: Ilkay – ein Kind des Ruhrpotts –, Toni – wie ich in der DDR geboren –, Manuel, Antonio, Emre, Leroy. Und wenn Sie der Polizei wirklich einen Gefallen tun wollen – das ist ein Appell an uns alle –, dann machen Sie unserer Polizei beim Feiern möglichst wenig Arbeit. Herzlichen Dank.

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung

Herr Najafi, bitte! Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der abschließenden Ausschussberatung hat die SPD selbst eingestanden, dass dieser Gesetzentwurf noch unreif sei. Dennoch soll er heute beschlossen werden. Es gibt dahin gehend eine Dringlichkeit, weil hier den Vorgaben der EU entsprochen werden muss, da wir an der Schwelle eines Vertragsverletzungsverfahrens stehen. Das ist ein typisches Beispiel dafür, wenn eine gut gemeinte, aber schlecht gemachte EU-Vorschrift auf das komplexe deutsche Gesellschaftsrecht und die berechtigten Interessen der Berufsverbände deutscher Architekten und Ingenieure trifft. Es gibt Unklarheiten bei der Handhabung von eingetragenen und nicht eingetragenen GbRs. Hier wurde darauf verwiesen, dass nicht eingetragene GbRs statistisch nur kurzlebig und projektbezogen beansprucht werden. Laut dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, dem GBD, gibt es in diesem Gesetzentwurf keine ausdrückliche Regelung bei Eintragung als offene Handels- oder Kommanditgesellschaft. Wo ehemals „Architekt“ dranstand, wusste man, dass auch Architekt drinsteckt. Diese Wahrnehmung wird durch die EU verzerrt. Zur Bezeichnung „Architektengesellschaft“ gab es in der Vorlage des GBD ein Zitat, welches schon vieles aussagt. Ich zitiere: „Aus Sicht des GBD bestehen im Hinblick auf das Erfordernis einer hälftigen Beteiligung von Architektinnen/Architekten Zweifel, weil sich der EuGH-Rechtsprechung die Unterscheidung zwischen einem unzulässigen Mehrheitserfordernis und einem zulässigen Erfordernis einer hälftigen Beteiligung so nicht entnehmen lässt.“ Zur Unternehmensbeteiligung an Architektengesellschaften schreibt der GBD: „Unabhängig von der begrifflichen Unschärfe erschließt sich aus Sicht des GBD jedenfalls europarechtlich im Hinblick auf die Ziele des Schutzes der Dienstleistungsempfänger und der Sicherstellung der Dienstleistungsqualität nicht, aus welchem zwingenden Grund sich z. B. ein Bauunternehmer als Investor mit einem zehnprozentigen Anteil an einer Architektengesellschaft beteiligen dürfen soll, eine Apothekerin als Angehörige eines freien Beruf oder ein reiner Finanzinvestor hingegen nicht.“ Diese Lücken ziehen sich an verschiedensten Stellen wie ein roter Faden durch den gesamten Gesetzentwurf. Frau Thiemann hat ja bereits einiges dazu gesagt. Letzten Endes weicht dies nur die deutsche Qualitätsarbeit auf. Die Architekten- und die Ingenieurkammer haben einige Punkte bemängelt, andere befürwortet. Wir werden uns hier enthalten müssen. Vielen lieben Dank.

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Vielen Dank für die Frage. - Die Antwort kommt von der Frau Ministerin. Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Hillmer, das Dossierverfahren, das das BAMF mit den Kirchen vereinbart hat, betrifft die christlichen Kirchen. Fälle von Kirchenasyl bei anderen Religionsgemeinschaften gab es bisher in Niedersachsen nicht.

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kollegin Bauseneick, Sie haben jetzt gerade noch einmal behauptet, der GBD hätte hier erhebliche Zweifel gehabt. Ich möchte einmal aus dem Vorabauszug zitieren. Herr Fühner hat gefragt: „Gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken ‑ einerseits, was die Inhalte des Gesetzentwurfs angeht, andererseits aber auch, was die Verfahrensweise angeht ‑, dass der Gesetzentwurf jetzt innerhalb von wenigen Tagen beraten werden muss?“ Darauf hat der GBD geantwortet: „Bezüglich der kurzen Verfahrensdauer würde ich nicht unmittelbar verfassungsrechtliche Probleme sehen.“ Und später: „Wir können auch nicht sagen, dass diese Schwelle im vorliegenden Gesetzentwurf überschritten ist.“ Bei der Schwelle ging es um die Verständlichkeit. Also, man muss hier schon sehr gut differenzieren, was da genau gesagt wurde und wie das gemeint sein könnte. - Ich habe gerade aus dem Vorabauszug zitiert ‑ ‑ ‑ - Genau, ich habe ja auch gesagt: und später heißt es weiter. Aber ich glaube, das müssen wir hier nicht diskutieren. Die beiden Aussagen stehen so im Vorabauszug, und dazwischen steht ‑ darauf haben sich ja alle Vorredner*innen auch schon bezogen ‑, dass wir hier ein sehr komplexes Gesetz haben, dass wir 2026 auch entkomplexisieren wollen. Genau das haben wir auch tatsächlich vor.

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Antonia Hillberg SPD

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss durchaus zugeben, dass ich kurzzeitig versucht war, in dieser abschließenden Beratung die gleiche Rede wie in der ersten Beratung zu halten. Denn ich sage es mal so: Der Erkenntnisgewinn in den Ausschussberatungen war durchaus überschaubar. Aber keine Sorge, es kommt nicht wieder das Gleiche. Auch wenn ich heute eine andere Rede halte, möchte ich an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, was an diesem Antrag problematisch ist. Denn seine Forderungen schränken schlichtweg Freiheit und Grundrechte ein. Das betrifft die allgemeine Handlungsfreiheit, die Freiheit von Wissenschaft und Lehre, die Rundfunkfreiheit, und außerdem ist darin auch noch ein Angriff auf die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern enthalten. Ich sage es einmal ganz direkt: Das Einschränken von im Grundgesetz verankerten Rechten ist nicht unbedingt eine gute Idee. Wenn diese Freiheitseinschränkungen dann aber vor dem Hintergrund bestehen, dass Sie durch Sprechverbote dazu beitragen wollen, dass Menschen, die nicht in Ihr Weltbild passen, liebe AfD, und auch Frauen aus der Öffentlichkeit verschwinden sollen und unsichtbar gemacht werden sollen - meine Damen und Herren, dann ist die Idee nicht nur schlecht, dann ist sie sogar auch verurteilenswert. Liebe AfD-Fraktion, in unserer Demokratie diskutiert man, man wägt wissenschaftliche Erkenntnisse ab, und dann trifft man auf Basis davon und seines eigenen Wertekompasses eine Entscheidung. Diesen Diskurs und diese Debatte aber von oben herab und autoritär verändern zu wollen - nun ja, nichts anderes ist dieser Antrag. ‑ Es wurde gar nichts eingeführt, Herr Wichmann. Man kann sprechen, wie man möchte. Man muss sich dann aber auch anhören, was Menschen sagen. Noch einmal als gemeinsame Erinnerung für uns alle und weil es wirklich gerade wahnsinnig gut passt: Sprache schafft Realität und bildet diese ab. Die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache ist nicht nur ein Zeichen von Höflichkeit, es ist eine Frage von Gerechtigkeit und Sichtbarkeit und ein bewusstes Handeln gegen das Ausblenden von Menschen. In unseren Beratungen und Diskussionen wurde auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es laut Umfragen Mehrheiten gibt, die nicht geschlechtergerecht sprechen wollen. Gut, müssen sie ja auch nicht! Es wird niemand gezwungen, einen bestimmten Sprachstil zu benutzen. Das steht aber dem gegenüber, dass die positiven Auswirkungen der Verwendung von geschlechtergerechter Sprache eben nun einfach mal wissenschaftlich belegt sind. Meine Damen und Herren, ich möchte mal versuchen, es so zu erklären: Zucker wird nicht dadurch gesünder, dass der Mehrheit der Menschen zuckerhaltige Speisen sehr gut schmecken. Oder, um es auf unser Thema hier zu beziehen: Wissenschaftliche Erkenntnisse und Meinungen, auch aus Umfragen, sind nicht dasselbe. Sie hier aber teilweise so gleichlautend hinzustellen, halte ich schlichtweg für gefährlich und schädlich. Gerade in Zeiten von Verschwörungserzählungen und Fake News sollten wir doch in allererster Linie bei faktenbasierten Aussagen bleiben. Auf einen weiteren Punkt aus unseren Debatten möchte ich gerne noch zum Ende meiner Rede eingehen: Sie als AfD behaupten hier immer, scheinbar wahnsinnig besorgt, dass Sie es als sehr schlimm empfinden würden, wenn Studierende beispielsweise schlechter bewertet würden, weil sie keine geschlechtergerechte Sprache benutzen. Nun, dazu habe ich zwei Punkte: Erstens. Diese Sorge ist unberechtigt, wie uns das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in seiner Unterrichtung informiert hat. Denn im MWK liegt zurzeit keine einzige Beschwerde über einen solchen Fall vor. Zweitens, liebe AfD-Fraktion: Ihre Sorge ist, mit Verlaub, unehrlich und höhnisch, denn in Ihrem hier vorliegenden Antrag fordern Sie ein Verbot von geschlechtergerechter Sprache an Hochschulen und damit ja auch geradezu, dass diejenigen Studierenden, die geschlechtergerechte Sprache benutzen, bestraft werden und damit schlechter bewertet werden. Denn das passiert doch, wenn man etwas Verbotenes tut, oder? Sehr geehrte Damen und Herren, auch heute hat sich mein Fazit zu Ihrem Antrag nicht geändert. Sie wollen durch Sprechverbote im privaten und öffentlichen Raum unsere Freiheit einschränken. Das finde ich schlichtweg falsch. Sie entscheiden sich für eine ausschließende, diskriminierende und herabwürdigende Sprache und machen damit Ihre Haltung gegenüber Menschen deutlich. Von einer solchen Haltung gegenüber Menschen möchte ich mich ‑ aber ich bin mir sicher, auch die demokratischen Fraktionen in diesem Haus ‑ distanzieren. Daher treffe ich für mich die Entscheidung, eine Sprache zu sprechen, die alle einbezieht und wertschätzt. Übrigens gilt das auch für meine Haltung gegenüber Menschen. Schließlich geht es um gelebte Gerechtigkeit und Gleichstellung und die tiefe Überzeugung, dass alle Menschen gleichwertig sind und es auch verdienen, so angesprochen zu werden. Herzlichen Dank.

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Marie Kollenrott GRÜNE

Extremwetter durch Klimawandel - Niedersachsen durch effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung schützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Queckemeyer, wir sind ja einiges von Ihnen hier im Hohen Haus gewöhnt. Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass Sie hier auffällig werden. Sie leugnen den Klimawandel. Sie leugnen den Klimawandel selbst dann, wenn den Menschen in diesem Land das Wasser schon bis zum Hals steht. Aber was ich wirklich unerträglich finde, ist, dass Sie hier mit Verschwörungsideologien aufwarten. Der „Great Reset“ ‑ ich weiß nicht, ob Sie das alle wissen ‑: Verschwörungsideologie at its best. Klassische antisemitische Codes sind das. Das ist unerträglich. Herr Wichmann, Sie müssen endlich handeln! Vielen Dank. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

12. Eingabenübersicht

So weit her kann es ja dann mit Ihrer Brückenbefürwortung nicht sein. Die Zeit läuft hier weiter, Herr Präsident, aber ich danke für diese Frage. Dann kann ich das noch einmal genau erklären. Die Menschen im Amt Neuhaus haben uns gebeten, den Antrag zurückzuziehen, damit sie diese Petition im Ausschuss vorstellen können, in der Hoffnung, dass die Landesregierung in dieser Frage zur Vernunft kommt. Uns sind die Menschen im Amt Neuhaus eben nicht egal - im Gegensatz zu Ihnen, Herr Schulz-Hendel. Werte Kollegen, wir beantragen die Berücksichtigung dieser Petition und fordern - endlich im Jahr 2024 ‑

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Meyer, vielen Dank noch einmal für Ihren ausdrücklichen Hinweis. Es ist extrem wichtig, dass wir auch die Jungs, die rausgehen und sich draußen unterhalten, animieren, sich impfen zu lassen; denn bei ihnen gibt es noch eine Lücke von 80 %. Ich kann Ihnen aus meiner langjährigen Tätigkeit als Arzt berichten. Ich habe einen sehr guten Freund, der sich aufgrund eines HPV-induzierten Tonsillenkarzinoms schweren Operationen und einer langen Chemotherapie unterziehen musste. Er hatte sofort reagiert und seinen 16-jährigen Sohn gegen HPV impfen lassen. Mein Freund hat seine Erkrankung ‑ Gott sei Dank! ‑ überlebt und ist auch wieder voll berufstätig. Das zeigt aber, wie wichtig an dieser Stelle auch der Hinweis ist, dass auch die Jungen in unserem Land frühzeitig zum Impfen gehen. Um Ihre Frage zu beantworten: Grundsätzlich kann jeder Arzt, jede Ärztin impfen, auch gegen HPV. Aufgrund der StiKo-Empfehlung sollten Jungs und Mädchen möglichst zwischen 9 und 14 Jahren geimpft werden, der Großteil der Mädchen und Jungen also durch die Kinderärzte, die in der Regel bei den 9-bis 14-Jährigen die Tätigen sind. Aber auch die Hausärzte sowie die Gynäkologinnen und Gynäkologen spielen eine wesentliche Rolle. Die Impfberatung über die Gesundheitsämter spielt auch da eine wesentliche Rolle. Ich habe es eben schon erwähnt: Einige Gesundheitsämter bieten die Impfung sogar an. Es ist also wichtig, die Hemmschwelle im Land zu senken und aufzuklären. Dabei können Sie jetzt alle gleich mithelfen, indem Sie draußen schöne Fotos machen. Vielen Dank.

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Das ist für diese Schulleitungen höchst irritierend. Ich bitte Sie deshalb, liebe Kolleg*innen von der CDU: Geben Sie sich einen Ruck und vertrauen Sie! Vertrauen Sie nicht nur den Lehrkräften vor Ort, sondern auch Ihren eigenen Erfahrungen aus Ihren Schulbesuchen. Die Schulen müssen die Möglichkeit haben, ihren Betrieb der Realität vor Ort anzupassen und sich zu entwickeln. Und auf die zahlreichen Rufe, endlich dafür den Rahmen zu schaffen, können wir jetzt antworten: Ja, den Freiraum und das Vertrauen haben sie! Danke schön.

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung

Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Ich freue mich sehr, dass der heutige Plenartag wieder rund um das Thema Bauen stattfindet. Wir haben heute zwei Gesetzesänderungen im Plenum, die das Bauen und das Wohnen in Niedersachsen schneller, einfacher und günstiger machen. Gemeinsam machen wir uns auf den Weg, das Bauen wieder attraktiv zu machen und so der Neubaukrise und der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenzutreten. Dabei müssen wir die Dinge aber ganzheitlich angehen und müssen in allen Belangen des Bauens entlastend wirken. Während wir bereits die Wohnraum Niedersachsen GmbH gegründet haben und sie als helfenden, unterstützenden Faktor auf einem angespannten Wohnungsmarkt etablieren, werden wir noch heute die NBauO verändern und damit den Bau deutlich beschleunigen. Mit der Änderung des Niedersächsischen Architekt*innen- und des Ingenieursgesetzes schaffen wir ein Gesamtkonzept, einen Lösungsansatz aus einem Guss. Ich möchte hier nicht wie meine Vorrednerin ins Detail gehen, möchte aber betonen, wieso es so wichtig ist. Die aktuelle Lage ist mau. Der Wohnungsmarkt ist umkämpft, knapp und unfair. Verliererinnen sind die Gruppen, welche sowieso einen schweren Stand in unserer Gesellschaft haben. Eine gute Bau- und Wohnungspolitik ist damit einer der Grundpfeiler guter Sozialpolitik und ist der Grundpfeiler einer fairen Gesellschaft. Wir haben einen nicht hinnehmbaren Istzustand. Deshalb ist es Zeit für Veränderungen. Soziale Ungerechtigkeit führt zu Politikverdrossenheit und Unzufriedenheit und damit oft zur Empfänglichkeit für rechtsextreme Narrative. Wir gehen mit präzisen Schritten in der Bau- und Wohnungsraumpolitik in Richtung einer gerechten Gesellschaft. Das bedeutet: Wir sind aktiv dabei, Lösungen für Probleme zu entwerfen und umzusetzen, und schützen damit auch unsere Demokratie. Mit der Gesetzesänderung sorgen wir konkret für einen Bürokratieabbau. Wir vereinheitlichen die Prozesse und halten uns damit an die europäischen Standards und an das europäische Recht. Eine Einheitlichkeit im europäischen Raum wirkt beschleunigend und führt konkret zu günstigeren, umsetzbaren Prozessen. Danke schön.

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Thomas Uhlen CDU

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Sie haben sechs Minuten, Herr Kollege. Die Uhr zeigt zwar vier Minuten an, aber Sie haben sechs Minuten. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr deutlich geworden: Die Landesregierung lässt erwachsene Frauen und Männer im Stich. Das haben wir gerade sehr deutlich der Wortmeldung von Frau Kollegin Schüßler entnehmen können, die mit Blick auf die Kampagnen-Zielgruppe permanent darauf hingewiesen hat, dass es hier um Schülerinnen und Schüler gehe, dass Impfbusse an Schulen und an anderen Orten eingesetzt werden sollen, wo junge Menschen unterwegs sind. Aber gerade Frauen im gebärfähigen Alter sind nicht nur gefährdet durch Gebärmutterhalskrebs, sondern sie sind auch gerade diejenigen, die nicht durch die Impfkampagnen erreicht worden sind, bevor die STIKO die Impfempfehlung ausgesprochen hat. Das ist das große Problem, liebe Kollegin Schüssler, und es hilft überhaupt nichts, wenn wir nun Tests einsetzen, die auf HPV untersuchen, denn HPV hat so viele Varianten. So erreichen wir am Schluss nicht alle Menschen, die jetzt heute noch geimpft werden können. Die Impfung ist immer sinnvoll, sowohl für Frauen als auch für Männer. Gerade das wird sehr deutlich, wenn man beispielsweise die Empfehlung der AOK Niedersachsen liest, die genau das klarstellt: Ein HPV-Test beantwortet nicht die Frage, ob man noch empfänglich ist für die Erkrankung oder auch nicht. Das ist dort sehr deutlich geworden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wesentlich, dass wir hier noch einmal klarstellen, dass es eben nicht um gynäkologische Grunduntersuchungen geht. Es geht um die regelmäßige Pflicht, Herr Minister, dass Vorsorgeuntersuchung durch die Krankenkassen bezahlt werden, um dem Frauen dann die Sicherheit zu geben, gegen eine Infektion durch HPV und am Schluss damit auch vor Gebärmutterhalskrebs geschützt zu sein. Dass jährlich 1 600 Frauen an Gebärmutterhalskrebs sterben, haben Sie deutlich gemacht, Frau Schüßler. Sie haben es in Ihrem Redebeitrag gerade betont. Genau hier liegt unsere Verantwortung, frühzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Frauen Vorsorge durch die Krankenkassen und durch unsere Gesellschaft refinanziert bekommen und wir die Frauen nicht mit hohen Kosten für Vorsorgeuntersuchungen wie auch für die Impfung alleine lassen. Dass die Impfquoten von Frauen und Männern hier gar nicht zur Sprache gekommen sind, zeigt, Herr Minister, dass hier ein großer weißer Fleck ist, gerade auch bei Frauen im gebärfähigen Alter und bei Männern. Hier müssen wir hinschauen. Wir können nur sicherstellen, dass eine Impfung durchgeführt wird, wenn wir informieren und eben nicht nur Kinder und Jugendliche im Blick haben und hier in der Portikushalle des Landtages Fotoboxen aufstellen. Dies hilft nicht, die Impfquote zu erhöhen, sondern es helfen wirklich nur Impfungen, Informationen durch Urologen, durch Gynäkologen und natürlich dann auch das Erreichen der Eltern und nicht nur der Kinder. Dass diese Kampagne wichtig und notwendig ist, steht außer Zweifel. Dass die Kinder und Jugendlichen erreicht werden müssen, ist richtig und wichtig. Und dass die Impfquote gerade auch bei jungen Frauen, bei Mädchen, bei Schülerinnen und Schülern ansteigt, ist eine gute Sache, die wir sehr begrüßen. Nichtsdestotrotz sind viele Bevölkerungsgruppen wegen der verspäteten STIKO-Empfehlung und wegen die Refinanzierung nur bis zum Alter von 17 Jahren nicht erreicht worden. Hier hat die Landesregierung, hier haben die Krankenkassen ihre Hausaufgaben zu machen, um die Frauen vor Gebärmutterhalskrebs zu schützen und dieses Risiko nicht einzugehen. Deswegen kann ich im Sinne der gesamten Bevölkerung nur dazu aufrufen, dass wir es schaffen, die Impfquote für alle Gruppen zu erhöhen und gerade auch für Erwachsene noch einen obendrauf zu legen, denn die Kampagne erreicht bisher nur Schülerinnen und Schüler. Hier gibt es unseres Erachtens einfach noch einen großen weißen Fleck, der der Thematik als Ganzes, dem Gebärmutterhalskrebs, den verschiedenen Krebserkrankungen nicht gerecht wird. Impfen schützt in diesem Fall gegen Krebs, und das sollten wir offen plakatieren, nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern gerade auch für Menschen im gebärfähigen Alter, für Erwachsene. Herzlichen Dank.

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Thore Güldner SPD

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen Distickstoffmonoxid – besser bekannt als Lachgas – wahrscheinlich vom Zahnarzt als Narkosemittel, vielleicht auch aus der Lebensmittelindustrie zum Aufschäumen von Milchprodukten oder aus der Antriebstechnologie zur Steigerung von Motorenleistungen. Lachgas kann aber auch missbräuchlich genutzt und als sogenannte Freizeitdroge konsumiert werden. Das ist nichts Neues. Das wissen wir schon seit vielen Jahren, einige hier schon seit einigen Jahrzehnten. Doch erreicht dieser missbräuchliche Konsum in den letzten Wochen und Monaten auch in Niedersachsen eine ganz neue Qualität. Bei diesem missbräuchlichen Konsum wird das Lachgas über Gaskartuschen in Luftballons abgefüllt, inhaliert, und es folgt ein Rausch, welcher ca. 30 Sekunden bis wenige Minuten anhält, dessen Wirkung mit einer starken Euphorie, einer veränderten Geräuschwahrnehmung, Kribbeln in den Gliedmaßen und traumartigen Halluzinationen einhergeht. Was zunächst vielleicht spannend und lustig klingen mag, kann aber ernsthafte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, bei denen den Konsumentinnen und Konsumenten das Lachen sehr schnell vergeht. So reichen kurzfristige Auswirkungen von Schwindelgefühlen und Übelkeit bis hin zu Bewusstseinsverlust und Sauerstoffmangel im Gehirn, und langfristig kann der Missbrauch dramatische Nervenschäden, Verwirrtheit, Lähmungen, Koordinationsschwierigkeiten oder auch Rückenmarksschädigungen hervorrufen. Auch dramatische Todesfälle im Zusammenhang mit Lachgaskonsum wurden in den letzten Tagen bekannt. Besonders besorgniserregend ist die potenzielle psychische Abhängigkeit, die bei regelmäßigem Konsum entstehen kann. Das zeigt: Diese Form des Konsums ist saugefährlich und eben nicht nur ein entspannter Partyspaß. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der größte Witz: Das Ganze ist auch noch völlig legal, und zwar für jeden – egal, ob minderjährig, ob volljährig. Die Gaskartuschen sind frei verkäuflich, werden offensiv beworben, sowohl online als auch analog. Auch hier in Niedersachsen verkaufen Kioske Lachgaskartuschen und ‑flaschen zusammen mit den entsprechenden Ballons, die angeblich und offiziell für die Schlagsahneproduktion gedacht sind. Ich weiß nicht, wofür man die Ballons da braucht. Beworben werden sie in Verpackungen, die knallbunt aufgemacht sind, als seien sie harmlose Süßigkeiten. Die bekanntesten Marken spielen dabei auch noch in aller Dreistigkeit mit der unausgesprochenen Wahrheit, dass es als Droge zu nutzen ist. So heißt eine der bekanntesten Lachgasmarken „Baking Bad“ und spielt damit auf eine Serie an, in der es maßgeblich um die Produktion von Drogen geht. Eine andere arbeitet bei der Verpackung der Lachgasflaschen mit dem Design des bekannten und beliebten Videospiels „GTA“, in dem es im Grunde auch durchgehend um Drogen und Kriminalität geht. Die Hersteller handeln also im völligen Bewusstsein darüber, dass Menschen zum Kauf animiert werden, um das Lachgas missbräuchlich zu konsumieren. Das Ganze wird dann auch noch popkulturell durch TikTok und bekannte Rapper und Influencer befeuert – ein perfides Geschäft! Es ist nicht nur der Verkauf bei Amazon oder in den Kiosken, der für sich genommen schon befremdlich genug ist, sondern es war vor allem eine niedersächsische Betroffenheit, ein Verkaufsautomat in Gifhorn, der die Debatte über die missbräuchliche Nutzung von Lachgas und seine möglichen Folgen so richtig befeuert hat. Da wurde in unmittelbarer Nähe zu einer Schule ein Automat aufgestellt, in dem man zusammen mit den Kartuschen gleich auch die passenden Ballons bekommt – ohne Altersverifizierung, ohne eine Mengenabgabekontrolle, ohne überhaupt mit einem Mitarbeiter sprechen zu müssen, das Ganze für 23,50 Euro. Die Flaschenfüllung, die man dort kriegt, reicht für 80 Ballons, also potenziell richtig viele gefährliche Rausche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer solche Geschäfte betreibt, der handelt verantwortungslos. Wir dürfen und wir werden nicht zulassen, dass Kinder und Jugendliche unter solchen Geldmachereien leiden. Deshalb sind wir als Koalition entschlossen, diesem Geschäftsmodell einen Riegel vorzuschieben, was wir mit diesem Antrag auf den Weg bringen werden. Wir fordern, einer weiteren Normalisierung von Lachgaskonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegenzuwirken und eine klare Einschränkung des Verkaufs von Lachgas insbesondere an Kinder und Jugendliche herbeizuführen. Dazu kann die Aufnahme von Lachgas in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes dienen, ohne damit übrigens den medizinischen und industriellen Einsatz zu berühren. Dieser soll und muss weiter möglich sein. Ich bin Minister Philippi sehr dankbar, dass er dieses Vorgehen bereits im Bundesrat parallel zu unserem Vorstoß initiiert hat und dabei auch Rückenwind aus den anderen Bundesländern bekommen hat. Das ist ausdrücklich der richtige Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem beraten wir heute zusätzlich einen Antrag, welcher sich spezifisch auf Niedersachsen bezieht und den Blick auch in Richtung des eigenen Wirkungskreises lenkt. Ja, für grundsätzliche Verkaufsverbote und die Aufnahme in die Anlage des NPS-Gesetzes ist zunächst der Bund zuständig. Und doch können wir nicht immer nur Forderungen in Richtung Berlin schicken, sondern wir müssen uns auch damit beschäftigen, welche Instrumente wir selbst in der Hand haben – das tun wir in dem Antrag, auch in den weiteren Entschließungspunkten; das haben Sie ja genau gesehen – und wie wir es schaffen, einen solchen Konsum einzuschränken oder doch zu vermindern. Der Landkreis Helmstedt beispielsweise hat uns vorgemacht, welche Möglichkeiten auch die Kommunen haben, um den Verkauf effektiv einzuschränken. Ich danke dem Kreistag vor Ort ausdrücklich dafür, dass er diesen Weg eines kommunalen Abgabeverbotes gegangen ist. Wir müssen jetzt zusehen, dass wir es zusammen mit der Landesstelle für Suchtfragen und dem Landespräventionsrat schaffen, wirksame Präventionsmaßnahmen gegen Freizeitdrogen generell, aber eben auch gegen Lachgas auf den Weg zu bringen. Wir müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche über die Gefahren des Lachgaskonsums aufgeklärt werden und auch die Lehrkräfte, Eltern sowie die Jugendlichen selbst in diesem Land in die Lage versetzt werden, effektiv zu sensibilisieren. Zum Schluss möchte ich einen Appell loswerden an die Schülerinnen und Schüler, an die jungen Erwachsenen, eigentlich an alle: Lasst die Finger vom Lachgas! Ihr landet im Zweifel im Rollstuhl. Es macht auch unfassbar dumm, und der Rausch bleibt ohnehin nur wenige Sekunden. Es steht in wirklich gar keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen. Genauso appelliere ich in Richtung Kioske: Nehmt es aus dem Sortiment! Befeuert nicht die Leichtsinnigkeit von jungen Menschen, sondern handelt verantwortungsvoll! Ich freue mich auf die weitere Beratung und bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

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Daniela Behrens SPD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

zum Beispiel in Bayern? Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bezahlkarte wird im Rahmen des Asylbewerberleistungsrechts eingeführt. Das verändern wir nicht. Es gibt keine erhöhte Förderung oder eine erhöhte Bezuschussung über das Asylbewerberleistungsgesetz. Damit es keine Wanderungsbewegung gibt, haben sich ja 14 Bundesländer miteinander verständigt, das einheitlich zu machen. Das halte ich auch für sehr geboten. Daher sind wir in diesen engen Abstimmungen. Deswegen machen 14 Bundesländer eine Ausschreibung dazu. Deswegen wollen wir das zusammen einführen. Wir möchten einheitliche Bedingungen in ganz Deutschland. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Bundesrecht. Es gibt keinen einzigen Grund, warum das zwischen den Bundesländern oder zwischen Kommunen unterschiedlich sein soll. Daher wird es da keine Wanderungsbewegung geben, wenn wir uns an diese Kriterien halten.

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Veronika Bode CDU

12. Eingabenübersicht

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Eingabe mit dem Titel „Bereitstellung von kostenlosen Tablets für den Schulunterricht“ vom 28. September 2023 ist so kurz und knapp formuliert und vor allem selbsterklärend, dass ich sie Ihnen gerne komplett vorlesen möchte. Der Petent schreibt: „Herr Politze hat mir am 2. März 2023 eine E‑Mail geschrieben. Dort hat er mir zugesichert, dass die Tablets im Haushaltsplan im Dezember für 2024 beschlossen werden. Leider wurde der Haushaltsplan schon im September 2023 ohne die Bereitstellung der Tablets beschlossen. Da dieses auch ein Wahlversprechen der regierenden SPD war, muss dieses doch wohl auch umgesetzt werden.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion wollen der Landesregierung empfehlen, in eine nochmalige Prüfung der Angelegenheit einzutreten, vielleicht auch noch mal in die eigenen Wahlprogramme hineinzuschauen; denn auch dies hat ja vielleicht etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun. Ergreifen Sie die Chance, bisher nicht berücksichtigte Tatsachen oder Gesichtspunkte noch mal in Ihre Überlegungen einzubeziehen! Wir beantragen daher, die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Danke schön.

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Marie Kollenrott GRÜNE

Volle Energie für Niedersachsen - Smart Grids als sinnvolle Unterstützung zum Netzausbau fördern

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kolleg*innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja sehr schön, dass es bei diesem technischen Thema launig ist, Herr Pohlmann, das freut mich ungemein. Niedersachsen ist klimaneutral. - Nein! Das würde ich als klimapolitische Sprecherin zwar sehr gerne verkünden, doch so weit sind wir leider noch nicht. Doch wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht ‑ das wurde auch schon gesagt ‑: Unsere niedersächsische Stromversorgung wurde 2023 erstmals bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt, dank starker Solar- und vor allem Windenergie in unserem Land. Doch dieser Erfolg rot-grüner Politik bringt auch Herausforderungen für das Stromnetz mit sich, denn Sonne und Wind sind nun mal nicht konstant. Wer jetzt aber nach der Rückkehr der Grundlastkraftwerke schreit und den Ausstieg aus der teuren und unverantwortlichen Atomkraft bejammert, ist eindeutig von gestern. Denn Sonne und Wind sind überlegen, günstig und produzieren weder klimaschädliche Abgase noch radioaktiven Müll als bittere Hypothek für die nachfolgenden Generationen. Stattdessen gilt es, die Stromnetze zukunftsfähig zu machen und auf die Volatilität der Stromerzeugung und die passgenaue Stromversorgung einzustellen. Es gilt, den Strom möglichst dann zu verbrauchen, wenn er im Überfluss vorhanden ist. Auch das hat mein Kollege schon gesagt. Dafür brauchen wir ein flexibles, effizientes und dezentrales Energiemanagement, das den Verbrauch in Echtzeit optimiert und an die Energieerzeugung anpasst. Smart Grids sind mehr als moderne Stromnetze. Sie sind intelligente Energieökosysteme, in denen Informations- und Kommunikationstechno­logien nahtlos miteinander verschmelzen. Solche Technologien endlich flächendeckend zu nutzen, ist unserer Zeit mehr als angemessen. Durch die Integration von Smart Grids können wir die Flexibilität und Effizienz unseres Energiesystems erheblich steigern. In Zeiten hoher Stromproduktion können Energiespeicher geladen und flexible Verbraucher, wie Wärmepumpen, aktiviert werden. Wird die Wärme gerade nicht benötigt, kann sie kostengünstig in Wärmespeichern zwischengelagert werden. Solche Sektorkopplungen sind ein oft übersehener, aber bedeutender Baustein für die Lösung der Speicherproblematik - ob im Kleinen auf Ebene von Einfamilienhäusern oder im Großen im Rahmen kommunaler Wärmeplanungen. In Phasen niedriger Stromproduktion könnte dagegen Energie aus dezentralen Speichern, etwa aus Fahrzeugbatterien, dem Netz zugeführt werden, oder Stromverbraucher wie beispielsweise Kältetechnikanlagen reduzieren in diesen Phasen ihre Leistung. Diese intelligente Steuerung entlastet das Netz und ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, durch gezielteres Verbrauchsverhalten von günstigen Strompreisen zu profitieren, sofern Messtechnik und entsprechende Vertragsmodelle denn zur Verfügung stehen. Unser Ziel muss es daher sein, dass jeder Haushalt langfristig Teil eines intelligenten Netzes wird. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat Robert Habeck mit seinem Ministerium auf Bundesebene dafür eine wichtige Voraussetzung geschaffen. Nun gilt es, die Verbraucher*innen in ihrem Recht auf Smart Meter zu stärken und den Smart-Meter-Rollout ‑ auch der Begriff ist schon gefallen ‑ intelligent zu flankieren. Dagegen bringt es uns in der Sache nicht weiter, Kosten von den Netzbetreibern auf die Verbraucher*innen abzuwälzen, wie aus meiner Sicht, wenn ich ihn richtig verstanden habe, der CDU-Entschließungsantrag fordert. Höhere Stromkosten, wie sie dadurch für die Verbraucher*innen entstehen würden, kann doch im Moment wirklich niemand wollen! Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: Ich finde den Antrag auch generell etwas dünn. Dabei hätte es zum Thema, wie ich finde, viele weitere Aspekte gegeben. Wie Sie richtig vermuten, bleiben wir also bei unserem sehr guten und umfänglichen Antrag. Wir werden uns natürlich aber der Diskussion auch im Ausschuss nicht verwehren, denn es hat ja gute Tradition im Umweltausschuss, dass wir im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Demokrat*innen auch mal an einem Strang ziehen. Beispielsweise helfen Smart Meter dann bei der Verbrauchsflexibilisierung, wenn gleichzeitig attraktive dynamische Stromtarife flächendeckend angeboten werden. Solche Tarife ermöglichen es Haushalten, ihren Stromverbrauch an besonders produktive Phasen der erneuerbaren Energien zu koppeln und so von niedrigen Strompreisen zu profitieren. Gleichzeitig wird das Stromnetz entlastet, und produktive Erzeugungsphasen werden effektiver genutzt. Mit einer PV-Anlage auf dem Dach und einem Elektroauto vor der Tür wird es besonders spannend, wenn die Batterie des Autos als Pufferspeicher denn auch genutzt werden kann - nicht nur für die Besitzer*innen, die zumindest im Sommerhalbjahr mit solch einer Kombination nahezu autark werden könnten, sondern auch für das Stromnetz als Ganzes. Bereits heute sind in zugelassenen Elektroautos auf Deutschlands Straßen über 100 GWh Speicherkapazität verbaut. Das ist bereits zweieinhalbmal mehr Speicherkapazität als in allen Pumpspeicherkraftwerken der Bundesrepublik zusammen. Und die Mobilitätswende zur Elektromobilität steht bekanntlich noch am Anfang. Doch das Potenzial verpufft bislang, denn die wenigsten auf dem Markt verfügbaren Modelle erlauben bidirektionales Laden ‑ auch das wurde schon gesagt ‑, obwohl dies technisch ja möglich wäre. Hier ist es an der Zeit, voranzuschreiten, beispielsweise durch die Schaffung schnittstellenkompatibler Standards für das bidirektionale Laden. Mit dem rot-grünen Entschließungsantrag zur Förderung von Smart Grids wollen wir einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen, effizienten und zukunftsorientierten Energiepolitik machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Niedersachsen als Energiewendeland Nummer eins auch Vorreiter in der Nutzung intelligenter Energienetze wird und somit auch hiermit einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leistet. Wir freuen uns auf die Beratung im Umweltausschuss und beantragen hiermit die Mitberatung auch im Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank. Frau Kollenrott, ich frage jetzt noch mal nach,

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Stephan Bothe AfD

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Schröder-Köpf, da Sie mich persönlich angesprochen haben, möchte ich auch persönlich darauf antworten. Ich halte Sie für eine honorige Frau, die vielen politischen Irrtümern unterliegt, die aber diesem Land definitiv gedient hat. Daher habe ich Sie in dieser Weise überhaupt nicht angegriffen. Was ich angreife, ist die Haltung Ihrer Partei, Ihrer Landtagsfraktion und dieser Regierungskoalition zu unserer Nationalflagge. Ich glaube persönlich, dass ein gesunder Patriotismus in dieses Land zurückkehren muss, um – es gibt viele Probleme in diesem Land – die Identifikation mit dem deutschem Staat, der Bundesrepublik Deutschland, wiederzufinden. Ich glaube persönlich, dass Sie hier auf einer falschen Fährte sind. Es gab auch keine Einigung mit den Länderkollegen. Auch in Hessen dürfen die Kollegen der Landespolizei die Nationalflagge an der Dienstkleidung tragen und an den Autos hissen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Wir müssen als Land wieder vorangehen, und das mit einem gesunden Patriotismus. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir wissen ja, dass es nicht nur einen Impfstoff, sondern zwei Impfstoffe gegen HPV gibt. Jeder dieser Impfstoffe beinhaltet nur Stoffe gegen bestimmte Genotypen des HP-Virus, also nicht gegen alle. Deswegen lautet meine Frage: Herr Minister, wie halten Sie es mit der Sicherheit und Effizienz der Impfung im Hinblick auf die Wirksamkeit und im Hinblick auf die möglichen Nebenwirkungen, die manchmal Gegenstand der Bedenken der Eltern und der Kinder sein können? Was können Sie uns dazu sagen?

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

mein Zeitkonto geht. Es ist nicht meine Absicht, dass das auf Ihr Zeitkonto geht. Herr Frölich, Sie haben eben in Ihrer Einführung bemängelt, dass viele Maßnahmen erst im nächsten Jahr greifen werden, haben dann ein bisschen zugegeben, dass die Novellierung der NBauO tatsächlich eine Maßnahme ist, die jetzt zieht, um nun zu sagen: Die Beratung war viel zu kurz; wir brauchen mehr Zeit. Damit würden wir in das nächste Jahr kommen. Die ganzen Verbände haben in der Beratung gesagt: Kommt in die Pötte! Macht es vor der Sommerpause, damit wir den Bausommer nicht verlieren! - Wie können Sie mir diesen Widerspruch erklären? Dass diese Novelle der NBauO dazu führt, dass wir jetzt im Sommer schon

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Harm Rykena AfD

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

der Fraktion der AfD vom Kollegen Rykena. Bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Landesregierung, Stichwort „Schuleinzugsbezirke“: Es gibt verschiedene Modelle der Umsetzung des Ganztagsanspruches. Haben Eltern, die mit der Umsetzung an der ihnen bisher zugewiesenen Schule nicht einverstanden sind, von nun an einen Anspruch auf Wechsel der Schule, gegebenenfalls des Schuleinzugsbezirkes, um eine passende Schule zu finden?

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Veronika Bode CDU

12. Eingabenübersicht

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von der Gemeinde Amt Neuhaus hörte ich erstmals Anfang der 90er-Jahre im Rahmen meines Studiums zur Diplom-Verwaltungswirtin. Denn die Entscheidungen rund um die Zuständigkeiten zum Land Niedersachsen eigneten sich sehr gut, um uns jungen Verwaltungsbeamten knifflige Rechtskonstellationen anschaulich nahezubringen. In der hier strittigen Eingabe dreht es sich nun wieder um diese Gemeinde, und im Grunde lassen sich auch hier noch weitere interessante Fallkonstellationen konstruieren. Aber es ist eben ein sehr reales Problem, das es den betroffenen Menschen tagtäglich sehr schwer macht. Worum geht es hier? Die Gemeinde Amt Neuhaus wurde nach dem Zweiten Weltkrieg aus rein praktischen Gründen der DDR zugeschlagen. Nach dem Fall der Mauer wurde der Ort durch einen Staatsvertrag im Jahr 1993 dann endlich wieder Teil des Landkreises Lüneburg und gehörte somit nun wieder zu Niedersachsen. Da ich im Landkreis Helmstedt unweit der ehemaligen Grenze aufgewachsen bin, habe ich ein großes Verständnis für die Emotionen, die mit dieser Gebietsänderung einhergehen, und ich habe auch heute noch Gänsehaut bei dem Gedanken. Praktisch aber machte die Änderung Probleme, denn die Gemeinde ist durch die Elbe faktisch geografisch vom Land Niedersachsen getrennt, und es fehlt eben eine Brücke - die aber auch alle seit Jahrzehnten für erforderlich erklärten. Meine Damen und Herren, gern will ich einmal in Schlagzeilen skizzieren, wer sich hier schon alles geäußert hat. 1992: Bundesrat pro Elbbrücke. - 1993: Gerhard Glogowski (SPD): Landesregierung steht zur Elbbrücke. - 1995: Wirtschaftsminister der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern (beide SPD): Brücke für touristische Erschließung wichtig. - 2002: Regierungspräsidentin Birgit Honé (SPD): Ich unterstütze die Elbbrücke. 2008: Ministerpräsident Christian Wulff: Die Landesregierung steht zu ihrer Zusage, den Bau der Brücke und Ortsumgehung mit Fördermitteln zu finanzieren. 2010: McAllister: Das Land steht hinter seinen Zusagen. - 2010: Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP): Die Elbbrücke ist ein Symbol der Einheit. - 2015: Landtagspräsident Busemann: Es gibt drei Gründe für die Brücke: die deutsche Einheit, Glaubwürdigkeit und wirtschaftliche Entwicklung. - 2018: Wirtschaftsminister Althusmann: Am Land Niedersachsen scheitert die Brücke nicht. - 2018: Innenminister Boris Pistorius (SPD): Ich werde meine Stimme für die Brücke in die Waagschale werfen. - 2019: Weil bekennt sich zur Elbbrücke. Und am 2. September 2022, fünf Wochen vor der Landtagswahl in Niedersachsen, gibt Ministerpräsident Weil noch ein Interview für einen Lokalsender und sagt dort - Zitat ‑: Am guten Willen des Landes soll es nicht liegen. (Beifall bei und Zurufe von der CDU: Oh! Meine Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 25. Juli 2023 beschlossen, das Landes-Raumordnungsprogramm neu festzuschreiben. Bisher hieß es dort, dass die Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau im Rahmen einer Regionallösung als Brücke zu verwirklichen ist. Und nun soll dieser Punkt dahingehend geändert werden, dass anstelle der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/Neu Darchau künftig ein Fährkonzept vorgesehen wird. Meine Damen und Herren, hiergegen wendet sich die Petentin und mit ihr über 6.500 Menschen, die die öffentliche Petition unterschrieben haben. Über die Thematik und die Hintergründe haben wir im Mai-Plenum bereits sehr ausführlich gesprochen, und dabei habe ich schließlich ein weiteres Zitat aufgeschnappt. Es stammt von der Generalsekretärin der SPD in Niedersachsen. Die Abgeordnete Liebetruth verwies hier auf den wichtigen bevorstehenden Anhörungstermin im Petitionsausschuss. Ich zitiere: „Lassen Sie uns den Bürgerinnen und Bürgern, die die Petition eingereicht haben, erst einmal zuhören und dann auf neuer Grundlage hier im Landtag weiter diskutieren.“ Liebe Frau Liebetruth, leider waren Sie bei der Anhörung nicht dabei. Aber die Bürgerinnen und Bürger, die die Petition eingereicht haben, haben sich dort sehr eindeutig erklärt. Und sie sitzen jetzt bestimmt draußen an den Bildschirmen und verfolgen diese Debatte hier. Meine Damen und Herren, diese Menschen brauchen diese Brücke. Deswegen muss die Fortschreibung des LROP weg; denn diese ist eben nicht Ausdruck guten Willens des Landes, wie Herr Weil es im Wahlkampf 2022 gesagt hat. Es ist vielmehr Ausdruck dessen, dass die Grünen auch hier wieder einmal ihre Ideologien mit der Brechstange durchsetzen. Und das wirft auch ein eher enttäuschendes Bild auf die SPD. Mit uns als CDU, Herr Schulz-Hendel, wäre es zu dieser Entscheidung niemals gekommen; denn wir stehen nach wie vor zu unseren Aussagen. Wir beantragen daher, das Votum zu ändern und die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

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Frank Henning SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung

Herr Henning, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass für die Novellierung des Niedersächsischen Architektengesetzes und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes sowie der Niedersächsischen Bauordnung sind insgesamt zwei EU-Vertragsverletzungsverfahren. Im ersten Vertragsverletzungsverfahren geht es um die Bauvorlageberechtigung von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus EU-Mitgliedstaaten, die sich hier in Niedersachsen niederlassen wollen und ihren Beruf bei uns ausüben möchten. Die Europäische Kommission hat die bisher geforderten Ausbildungsvoraussetzungen und das Fehlen von Ausgleichsmaßnahmen kritisiert. Insbesondere bemängelte die Kommission, dass bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure nicht nur einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen nachweisen müssen, sondern zusätzlich auch zwei Jahre praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden. Hintergrund ist somit ein Verstoß gegen die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. Im zweiten Vertragsverletzungsverfahren unterstellt die EU-Kommission, die Bundesländer und der Bund hätten die EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt. Zu den Einzelheiten verweise ich auf den Ihnen vorliegenden 20-seitigen Bericht unter der Drucksache 19/4620 über die Ausschussberatungen. Die Details erspare ich Ihnen jetzt allerdings, zumal die Lektüre dieses Berichts nur etwas für Jura-Junkies ist, also sehr speziell und sehr kompliziert. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Grünen wollen das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger machen. Das wird heute Nachmittag ja auch noch einmal bei der Novelle der Bauordnung unter TOP 4 eine entscheidende Rolle spielen. Die Anhörung zum Architekten- und Ingenieurgesetz hat jedoch deutlich gemacht: Wer das Bauen durch die Absenkung von Baustandards einfacher und kostengünstiger machen will, der braucht Experten im Baurecht und keine Berufsanfänger. Wir haben uns daher nach der Anhörung im Ausschuss der entsprechenden Resolution der Ingenieurkammer angeschlossen. Wer die Bauvorschriften flexibler machen will, darf nicht gleichzeitig die Qualifikation für die Berufspraktika absenken. Wir haben im Ausschuss nun gemeinsam mit dem GBD eine europarechtskonforme Lösung gefunden, die gleichzeitig das Qualitätsniveau der Entwurfsverfasser sichert. Europarechtlich sind nunmehr die Mitgliedstaaten verpflichtet, diejenigen Ausbildungsnachweise ausreichen zu lassen, die genügen, um im Herkunftsstaat die Berufstätigkeit auszuüben. Die Neuregelung im Ingenieurgesetz sieht nun vor, daran festzuhalten, dass neben einem Studium, welches in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder im gleichgestellten Ausland absolviert wurde und auch dort ausreicht, um die Erlaubnis zur Erbringung von Entwurfsdienstleistungen auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden zu erhalten, auch noch eine zweijährige berufspraktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Objektplanung verlangt wird. Es wird also weiterhin grundsätzlich insbesondere für die inländischen Studienabsolventinnen und ‑absolventen für die Eintragung in die Architektenliste eine nach dem Studium absolvierte zweijährige berufspraktische Tätigkeit verlangt. Für Absolventen aus dem EU-Ausland, die dort nach dem Studium und ohne weitere berufspraktische Tätigkeit als Architekt ihrer Tätigkeit nachgehen dürfen, gilt dies allerdings ausdrücklich nicht. Das heißt, in solchen Fällen wird die berufspraktische Tätigkeit nicht verlangt. Mit anderen Worten: In Übereinstimmung mit dem Europarecht werden zumindest Absolventen aus dem EU-Ausland auch ohne jede Berufserfahrung in die Architektenliste eingetragen und sind folglich nach § 53 NBauO unbeschränkt bauvorlageberechtigt. Dazu zwingt uns das EU-Vertragsverletzungsverfahren. Für die Inländer gilt aber nach wie vor die Regelung, dass eine zweijährige Berufserfahrung gefordert wird, um das Qualitätsniveau abzusichern. Das scheint mir ein vernünftiger Kompromiss zu sein, der einerseits das EU-Vertragsverletzungsverfahren zu einem guten Ende bringt und andererseits das Qualitätsniveau der Entwurfsverfasser absichert. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen ganz anderen Aspekt der heutigen Novelle eingehen, der angesichts der Bedeutung der Frage des Qualitätsniveaus der Entwurfsverfasser aus meiner Sicht sonst völlig aus dem Blickfeld zu geraten droht: Neben der Umsetzung der eben geschilderten europarechtlichen Vorgaben ist für uns als eine der beiden regierungstragenden Fraktionen politisch die Beschleunigung des Fachkräfteeinwanderungsverfahrens besonders wichtig. Die Bundesregierung hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, um Zuwanderung gezielt zu steuern und im Interesse der Arbeitgeber, die ja immer über Fachkräftemangel klagen, dem Wirtschaftsstandort Deutschland diese Fachkräfte zuzuführen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es ausdrücklich, dass der Inhalt des § 14 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, kurz: BQFG, an dieser Stelle in das Ingenieurgesetz und das Architektengesetz übernommen wird. Aus unserer Sicht muss also derjenige, der den Fachkräftemangel wirksam bekämpfen will, ausländische Berufsqualifikationen großzügig anerkennen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die SPD-Fraktion alles, was im Allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs unter Nr. 4 „Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ ausdrücklich dargelegt wird, und wird dem Gesetzentwurf heute natürlich zustimmen. Dem Antrag der CDU-Fraktion können wir nicht zustimmen, da das Wirtschaftsministerium und auch Berufsverbände verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf Artikel 12, aber auch europarechtliche Bedenken gegenüber Ihrem Antrag haben, die Fortbildungspflicht im Architektengesetz statt in der Satzung der Architektenkammer zu regeln. Andere Verbände sehen das durchaus kritisch, sodass eine vorherige Verbandsanhörung notwendig würde. Diese Verbandsanhörung ist aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr machbar, da das Gesetzgebungsverfahren nach den Ausführungen des Wirtschaftsministers im Ausschuss spätestens im zweiten Quartal dieses Jahres beendet sein muss, um das Vertragsverletzungsverfahren noch abwenden zu können. Vor diesem Hintergrund kommt der Antrag jetzt etwas zu spät. Wir werden uns vielleicht bei der nächsten Novelle, die ja noch ins Haus steht – nach der Novelle ist ja bekanntlich vor der Novelle –, wieder mit diesem CDU-Antrag beschäftigen. Heute müssen wir ihn leider aus den genannten Gründen ablehnen. Vielen Dank.

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Martina Machulla CDU

Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Nun müssen wir noch mal zu diesem Entschließungsantrag der AfD debattieren, der eigentlich gar nicht hätte gestellt werden müssen bzw. mindestens hätte zurückgenommen werden können, nachdem wir in der Unterrichtung in unserem Ausschuss gehört haben, dass die Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Gefängnissen längst umgesetzt ist. Aber gut! Ich weiß nicht, welch brillanter Schachzug es sein soll, diesen Antrag hier trotzdem abstimmen zu lassen. Nun müssen wir es aber wohl tun. Trotzdem sollten wir das Thema auch durchaus ernsthaft betrachten. Die Arbeitsstättenverordnung ist ja schließlich keine Kleinigkeit. Sie dient dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten auch und gerade in der herausfordernden Umgebung der Justizvollzugsanstalten. Klar, wer könnte schon gegen bessere Arbeitsbedingungen sein? Aber bevor wir in die Details eintauchen, lassen Sie mich eine Sache ganz klar darstellen: Die CDU steht felsenfest hinter der Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere auch, wenn es um den Arbeitsschutz geht. Unsere Justizvollzugsanstalten müssen höchsten Standards entsprechen, und zwar nicht nur, weil es das Gesetz vorschreibt, sondern einfach, weil es das Richtige ist. Schauen wir uns folgende Fakten an: Die Landesregierung hat den Unterausschuss „Justizvollzug und Strafffälligenhilfe“ darüber unterrichtet, dass alle Mängel in der JVA Hannover bereits behoben sind. Mit anderen Worten: Die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung sind abgeschlossen. Der Ausschuss empfiehlt daher die Ablehnung des Antrages der AfD. Die Empfehlung basiert im Wesentlichen auf der Unterrichtung durch das Justizministerium. Wir haben keine Zweifel daran, dass diese Ausführungen korrekt wären. Wenn die AfD dies bezweifelt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann benennen Sie uns Fakten, auf welchen diese Zweifel beruhen, und stellen Sie nicht nur unbewiesene populistische Behauptungen auf, die Stimmung machen! Als Abgeordnete der CDU in der Opposition haben wir die Aufgabe, wachsam zu sein, und wir gucken die Dinge, die die Landesregierung umsetzt, durchaus kritisch an. Missstände aufzudecken und Verbesserungen anzustoßen, gehört zu unseren Kernaufgaben. Aber wenn die notwendigen Maßnahmen doch ergriffen wurden, sollten wir dies auch anerkennen. Es ist bedauerlich, dass die AfD hier offenbar versucht, ein Thema zu instrumentalisieren, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen oder mit konkreten Argumenten zu kommen, die die Unterrichtung durch die Landesregierung aushebeln würden. Die Forderung nach der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung in der JVA Hannover kommt, wenn ich das so sagen darf, etwas spät. Die Maßnahmen sind ergriffen. Daher ist dieser Antrag bestenfalls überflüssig, schlimmstenfalls irreführend und populistisch. Doch lassen Sie uns den Fokus auf das Wesentliche richten! Zunächst einmal ist eine gut organisierte Verwaltung entscheidend für die Umsetzung und die Einhaltung der Vorschriften in den jeweiligen Ressorts. Eine Verwaltung, die effizient arbeitet und die Vorgaben präzise umsetzt, ist das Rückgrat einer funktionierenden Justiz. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Arbeitsstättenverordnung ihren Zweck voll und ganz erfüllt. Ein gut strukturiertes System von Zuständigkeiten hilft dabei, mögliche Lücken zu schließen, und sorgt dafür, dass alle notwendigen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen werden. Weiterhin ist es unerlässlich, den Dialog mit den Beschäftigten und Inhaftierten zu suchen. Ihre Rückmeldungen sind wertvolle Indikatoren dafür, wo Handlungsbedarf besteht. Ein offener Austausch kann dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen. Wir als CDU setzen uns daher für eine transparente und partizipative Herangehensweise ein, bei der alle Betroffenen eingebunden werden. Die Meinung und das Feedback derjenigen, die täglich in den JVAs arbeiten und leben, sind unerlässlich für die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Punkt, der nicht vernachlässigt werden sollte, ist die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den JVAs. Ein fundiertes Wissen über die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung und deren praktische Umsetzung ist unerlässlich, um die Sicherheits‑ und Gesundheitsstandards auf hohem Niveau zu halten. Hier gibt es sicherlich noch Potenzial für Verbesserungen, und es ist unsere Aufgabe, diese kontinuierlich voranzutreiben. Nur geschulte und informierte Mitarbeiter können die hohen Standards, die wir uns setzen, auch in die Tat umsetzen und aufrechterhalten. Wir sollten auch darauf achten, dass die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung nicht als einmalige Aufgabe verstanden wird. Es reicht nicht aus, einmalig Maßnahmen zu ergreifen und dann davon auszugehen, dass alles in Ordnung ist. Regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls Nachjustierungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Standards dann auch dauerhaft eingehalten sind. Dies gilt aber nicht nur für die JVA Hannover, sondern selbstverständlich für alle Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen. Zusätzlich zu den internen Maßnahmen sollten wir auch den Austausch mit anderen Bundesländern und internationalen Partnern suchen. Der Blick über den Tellerrand kann oft wertvolle Impulse geben und neue Lösungsansätze aufzeigen. Best-Practice-Beispiele aus anderen Regionen können dabei helfen, die eigenen Standards zu verbessern und neue Ideen für die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung zu entwickeln. Abschließend möchte ich betonen, dass wir als CDU die Ablehnung des Antrags der AfD unterstützen. Wir tun dies, weil die aufgeführten Mängel in der JVA Hannover bereits behoben wurden und der Antrag somit ins Leere läuft. Gleichzeitig werden wir weiterhin darauf achten, dass die Arbeitsstättenverordnung in allen Justizvollzugsanstalten konsequent umgesetzt wird und die Arbeitsbedingungen konsequent verbessert werden. Es geht nicht darum, populistische Forderungen zu unterstützen, sondern darum, nachhaltige und effektive Maßnahmen zu ergreifen, die wirklich einen Unterschied machen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: aus der

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Diese Rede kann ich im Prinzip sehr kurzhalten. Denn im Kern folgt dieser Nachtragshaushaltsentwurf dem bekannten Muster: Die CDU nimmt Geld aus dem Jahresabschluss der Wohnungsgesellschaft und der Conti-Strafe und will damit jene Dinge finanzieren, die ihr gerade besonders wichtig erscheinen. Das grundlegende Problem dabei ist: Es fehlt der Gesamtblick auf die Finanzierung der Folgejahre. Bei nahezu allen von der CDU aufgelisteten Punkten sind neben einmaligen Investitionen langfristige Finanzierungen notwendig. Gerade diese ignorieren Sie aber, liebe CDU. Wenn Sie Beispiele haben wollen: Medizinstudienplätze. Es reicht eben nicht, Gebäude und dergleichen zu schaffen; wir brauchen auch dauerhaft Lehrpersonal. Das haben Sie in Ihrem Entwurf leider vergessen. Die Hafeninfrastruktur baut sich natürlich auch nicht in einem Jahr. Auch die Verpflichtungsermächtigungen ‑ ‑ ‑ Herr Kollege Thiele, Sie kennen die Instrumente der Geschäftsordnung. Ich bitte Sie, dass wir jetzt dem Redner Dr. Hoffmann folgen. Bitte! Bei der Hafeninfrastruktur haben Sie zwar Verpflichtungsermächtigungen genannt. Allerdings müssen die auch gesichert sein. Und auch das konnten Sie nicht. Das Gleiche gilt für die Mittel für Straßen- und Brückenbau. Auch hierfür sind mehr Mittel absolut sinnvoll; keine Frage. Aber auch hier hilft eine einmalige Erhöhung nur wenig. Wir brauchen eine dauerhafte Finanzierung. Sie ist in Ihrem Antrag eben nicht enthalten. Es drängt sich also der Eindruck auf: Es geht Ihnen mal wieder nicht um die Sache, sondern nur um öffentliche Effekthascherei. Einen Nachtragshaushalt macht man üblicherweise nur, wenn es unvorhergesehene Ereignisse gibt und dringend haushalterisch nachgesteuert werden muss. Jetzt aus politischen Motiven die mittelfristige Absicherung des Landeshaushalts zu gefährden, ist fahrlässig und unseriös. Wenn wir kurz den Blick in andere Länder richten, die bereits Spardiskussionen führen, wird dies umso deutlicher. Sachsen hat in der letzten Woche eine Haushaltssperre verkündet. Im Bund stehen Spardebatten an. Im letzten Jahr war das, wenn Sie sich erinnern, Anlass für Sie als CDU, uns darauf hinzuweisen und auf mögliche Ausfälle vorzubereiten. Wenn Sie also Ihren eigenen Rat ernst nähmen, würden Sie für die nächsten Jahre Vorsorge treffen, anstatt jetzt die Rücklage zu plündern. Das Geld, das Sie jetzt ausgeben, fehlt natürlich in der Zukunft an anderen Stellen. Welche langfristig von dieser Landesregierung angeschobenen Dinge will die CDU in Zukunft denn streichen, wenn die Rücklagen aufgebraucht sind? Ein Hinweis ‑ Kollege Raulfs hat es schon erwähnt ‑: Sie streichen bei der Landeswohnungsgesellschaft. Das ist schon bemerkenswert, da Sie dieses Mal im Unterschied zu früher die Mittel dem Wohnungsbau nicht an anderer Stelle zukommen lassen. Wohnraum zu schaffen wird als Ziel der CDU jedenfalls haushalterisch erst einmal aufgegeben, wenn ich das richtig sehe. Was kommt also noch beim Umschichten und Priorisieren? Die Schließung von Krankenhäusern? Die Rücknahme von A 13 für alle Lehrkräfte? Sie müssten ehrlicherweise hier und heute erklären, wie Sie das dauerhaft finanzieren wollen. Im Übrigen schließe ich mich dem Kollegen Raulfs an. An diesem Wochenende ist die Kabinettssitzung zum Haushalt. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung voll bewusst. Ich schlage vor, wir warten ab, was dort beraten wird, und widmen uns dann dem regulären Haushaltsverfahren.

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Reinhold Hilbers CDU

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Erkenntnissen für das weiter nutzen können, was jetzt vor uns liegt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Hilbers. ‑ Weitere Wortmeldungen zu diesem

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Gesetzentwurf zur Änderung des IT-Staatsvertrages werden dem IT-Planungsrat mehr Rechte eingeräumt. Dann wird im Gesetz gendergerechte Sprache eingeführt, weil das generische Maskulinum ja so diskriminierend sei. Aber gut. Und dem Präsidenten der FITKO ‑ das steht für Föderale IT-Kooperation ‑ wird ein Platz bei den Sitzungen des IT-Planungsrates zugesichert. Der IT-Planungsrat besteht nach § 1 Abs. 2 aus dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik und jeweils einem für Informationstechnik zuständigen Vertreter jedes Landes. In § 1 Abs. 2 Satz 2 des IT-Staatsvertrages steht geschrieben: „Der Bund und die Länder stellen sicher, dass ihre Vertreter über die erforderliche Entscheidungskompetenz verfügen.“ Sie haben diese Kompetenz aber ganz offensichtlich nicht, sonst wären das Onlinezugangsgesetz von 2017 bzw. die Digitalisierung der Verwaltung schon längst realisiert. Da die jeweiligen Vertreter im IT-Planungsrat aber kaum Fachexpertise besitzen und sich laut § 1 Abs. 4 auch nur mindestens zweimal im Jahr treffen, was viel zu selten ist, wurde die FITKO als externes und ausführendes Organ als gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts geschaffen. Der IT-Planungsrat existiert seit 2009. Das OZG wurde im August 2017 verabschiedet. Die FITKO wurde erst 2020 gegründet. Kein Wunder, dass wir uns in Deutschland im Schneckentempo bewegen! In § 9 wird die Finanzierung geregelt, und der 35‑%-Anteil des Bundes soll auf 25 % reduziert werden, sprich: mehr finanzielle Belastung für die Länder. Wir werden uns daher an dieser Stelle enthalten. Vielen lieben Dank. Vielen Dank. - Als Nächste spricht: aus der Fraktion der CDU die Kollegin Lara Evers.

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Dr. Dörte Liebetruth SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Sie haben das Wort. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Bürgerbus würden meine beiden Schwestern morgens nicht selbständig zur Arbeit kommen. Beide haben das Down Syndrom und weder ein eigenes Auto noch einen Führerschein. Sie leben in einem Dorf und arbeiten in einem anderen Dorf, das ca. Elf Kilometer entfernt ist. Der einzige Weg, wie die beiden selbstständig von der Wohnung zur Arbeit kommen können, ist der Bürgerbus. Mit unzähligen Stunden ehrenamtlichen Engagements machen Bürgerbusse Menschen dort mobil, wo sonst weder andere Busse noch die Bahn halten. Das betrifft besonders die vielen ländlichen Räume Niedersachsens. Davon profitieren insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmende wie Menschen mit Behinderung oder Seniorinnen und Senioren, die nicht oder nicht mehr mit dem eigenen Auto unterwegs sein können. Bürgerbusse leisten einen Beitrag zur Verkehrswende. Dieses große ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusfahrerinnen, Bürgerbusfahrer und Bürgerbusvorstände hat einen ordentlichen Applaus verdient. Aber Applaus allein reicht nicht. Wir wollen das starke Engagement der Bürgerbusvereine auch ganz praktisch mit einer Organisationspauschale unterstützen. Deswegen bringen wir als SPD-Fraktion heute gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ein. Kern der Gesetzesänderung, die wir vorschlagen, ist es, einen neuen § 2 a in das Gesetz einzufügen. Wir wollen alle Bürgerbusvereine mit einer Organisationspauschale unterstützen, wenn sie nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes Linienverkehr mit festen Fahrplänen, aber ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern anbieten. Damit wir eine solche Organisationspauschale so unbürokratisch wie irgend möglich organisieren können, schlagen wir einen Gesetzentwurf vor. Hätten wir die Förderung über eine Förderrichtlinie auf die Beine gestellt, dann wäre der Verwaltungsaufwand aufseiten des Landes und der Aufwand auch bei den Bürgerbusvereinen ungleich höher gewesen. Die Pauschale soll je nach Umfang des Verkehrsangebotes, das ein Bürgerbusverein unterbreitet, zwischen 3 000 und 7 500 Euro betragen und auf Antrag für das jeweils vergangene Kalenderjahr ausgezahlt werden. Aus vielen Gesprächen mit „Pro BürgerBus Niedersachsen“ und Vertretern verschiedener Bürgerbusvereine weiß ich, dass die Vereine von ihren Kommunen sehr unterschiedlich finanziell unterstützt werden. Die Bürgerbusvereine und ihr landesweiter Zusammenschluss haben daher schon lange die Idee einer Organisationspauschale diskutiert. Diese gute Idee setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun um. Landesseitig wollen wir allen Vereinen angesichts ihres wichtigen Beitrags zum Verkehrsangebot mit der Pauschale eine bessere Grundlage geben. Der Gesetzentwurf schlägt außerdem vor, die Fördertatbestände für Betriebshöfe und Haltestellen zu überarbeiten. Ziel ist es, einen größeren Anwendungsspielraum zu schaffen, indem erstens Wartebereiche für die Nutzerinnen und Nutzer förderfähig werden. Zweitens soll auch die Grunderneuerung und der Umbau von bereits bestehenden Betriebshöfen und Haltestelleneinrichtungen gefördert werden können. Bisher sind eine Grundinstandsetzung von Betriebshöfen und auch die Umstellung der Ladeinfrastruktur dort nicht förderfähig. Mit dem Vorschlag, Radschnellwege im Gesetz ausdrücklich als Fördergegenstand zu erwähnen, schaffen wir Transparenz. Das, was wir als Land Niedersachsen bereits seit rund sieben Jahren machen, soll klarer im Gesetz erkennbar werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, wir haben es hier mit einem übersichtlichen Änderungsvorschlag zum Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu tun. Lassen Sie uns dieses Gesetzgebungsverfahren gemeinsam zügig über die Bühne bringen. Das werden uns nicht nur die ehrenamtlichen Bürgerbusvereine danken. Denn wir werden dazu beitragen, dass mithilfe von ehrenamtlich betriebenen Bürgerbussen in vielen Teilen unseres Landes auch Menschen ohne Auto oder ohne Führerschein selbstständig mobil sein können. Sie gelangen damit zum Arzt oder zur Arbeit und zu vielem mehr. Und damit stärken wir Menschen gerade auch in den ländlichen Räumen Niedersachsens. Und das ist gut so. Herzlichen Dank, Frau Dr. Liebetruth.

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Birgit Butter CDU

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Fraktion der CDU hat sich erneut Frau Kollegin Butter gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident! Frau Ministerin, wie stellt die Landesregierung sicher, dass es nicht zu Wanderungsbewegungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach Niedersachsen kommt, wenn die Bedingungen für die Bezahlkarte für die Betroffenen hier besser sind als zum Beispiel in Bayern?

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Marie Kollenrott GRÜNE

Extremwetter durch Klimawandel - Niedersachsen durch effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung schützen

Bitte schön, Frau Kollenrott! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kolleg*innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen heute über ein Thema sprechen, das nicht nur unsere Zukunft, sondern bereits unsere Gegenwart entscheidend beeinflusst: die Auswirkungen des Klimawandels und die lebenswichtige Notwendigkeit effektiver Maßnahmen zur Klimaanpassung in Niedersachsen. Das verheerende Hochwasser, das wir in diesem Jahr in Süddeutschland erlebt haben, ist bereits das dritte Jahrhunderthochwasser innerhalb weniger Monate. Wir alle erinnern uns auch lebhaft an den Jahreswechsel, als wir in Niedersachsen nur dank der vielen Helferinnen und Helfer, der Ehrenamtlichen, mit einem blauen Auge davongekommen sind. Dieses alarmierende Phänomen macht deutlich, dass das extreme Wetter, das früher selten und außergewöhnlich war, nun zu unserer neuen Normalität geworden ist. Erst gestern Abend wurden wir Zeugen eines weiteren Starkregenereignisses. Wetterdienste warnen davor, dass es in diesen Tagen sogar zu Tornados in Deutschland kommen kann. Umso wichtiger ist es, dass das niedersächsische Umweltministerium in der vergangenen Woche gemeinsam mit der Kommunalen Umwelt-AktioN, UAN, den Praxisleitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ veröffentlicht hat. Dieser Leitfaden ist ein wesentlicher Schritt, um unsere Städte und Gemeinden besser auf die zunehmenden Starkregenereignisse vorzubereiten und ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken. Der Leitfaden bietet Kommunen und Planern ein einheitliches Verfahren, um kommunale Handlungskonzepte zu erstellen. Durch die Erstellung von Starkregengefahrenkarten können gefährdete Bereiche vor Ort identifiziert und entsprechende präventive Maßnahmen entwickelt werden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um sowohl präventiv als auch im konkreten Fall adäquat reagieren zu können und mögliche Schäden zu verringern. Die kommunale Starkregenvorsorge ist vor dem Hintergrund des Klimawandels also ein Gebot der Stunde. Auf die zunehmende Gefährdung durch Starkregenereignisse müssen sich alle Akteure, Städte und Gemeinden, Bürger*innen, Unternehmen und Grundeigentümer, einstellen. Wenn die Welt nun öfter untergeht, ist es wichtig, uns endlich ehrlich zu machen und uns gesellschaftlich auch auf zunehmende Elementarschäden vorzubereiten. Das, liebe CDU, gilt auch für Herrn Merz. Unisono fordern doch alle Länder dieser Tage eine verpflichtende Elementarschadenpflichtversicherung. Dass diese von der FDP blockiert wird, zeigt wieder einmal, wie wenig diese Regierungspartei in Berlin in der Realität angekommen ist. Maja Pfister, die Chef-Lobbyistin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, war übrigens kürzlich Kandidatin der FDP für das Europaparlament. Das kann ja jeder mal sacken lassen. Wir dagegen machen unsere Hausaufgaben und haben die Klimavorsorge ins Klimaschutzgesetz integriert. Das gilt auch für die grünen Häuser im Bund. Das Klimaanpassungsgesetz des BMUV stellt einen wesentlichen Schritt dar, um die Resilienz Deutschlands gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken. Endlich muss auch der Letzte verstehen: Hierbei geht es nicht einzig um Menschenschutz; hierbei geht es auch um die veritablen wirtschaftlichen Interessen unseres reichen Landes. Wir schützen hiermit unser aller Wohlstand. Dieses Gesetz setzt verbindliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung auf allen Ebenen, im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Es ist gut, dass sich die Kommunen in Niedersachsen teilweise schon von allein auf den Weg gemacht haben. Sie warten nicht auf uns im Land; sie warten auch nicht auf den Bund. Beispielsweise hat die Stadt Göttingen unter dem Motto „Gö goes green“ umfangreiche Angebote zur Starkregenvorsorge entwickelt, darunter eine Web-basierte Starkregengefahrenkarte und kostenlose Vor-Ort-Beratung. Das ist das, was eigentlich jetzt alle Kommunen brauchen. Wir sollten sie dabei unterstützen. Dieses Projekt, das auch bürgerschaftliches Engagement bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen unterstützt und bis zu 60 % der Kosten fördert, ist für den Bundespreis „Blauer Kompass“ nominiert - nicht umsonst, meine Damen und Herren. Ich möchte abschließend betonen, dass der Kampf gegen die Folgen des Klimawandels eine gemeinschaftliche Anstrengung erfordert. Wir müssen als Gesellschaft zusammenstehen, um die Resilienz zu stärken und unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Doch bei aller Wichtigkeit der Anpassung an die Klimafolgen dürfen wir nicht vergessen, dass der Klimaschutz absoluten Vorrang hat. Jedes Zehntel Grad weniger Erderwärmung zählt und reduziert das Risiko für Extremwetterereignisse ganz erheblich. Präventive Maßnahmen sind deswegen unerlässlich. Aber der wirksamste Schutz bleibt die Reduktion von Treibhausgasemissionen, bleibt der Klimaschutz. Vielen Dank.

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Delia Klages AfD

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke den Kollegen der SPD für das Thema der Fragestunde. Impfungen waren und sind ein hochsensibles Thema. Wir haben es heute schon mehrfach gehört: Humane Papillomviren gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen und sind eine große Gefahr nicht nur für die jungen Menschen, sondern ‑ wir haben es gehört ‑ auch Menschen, die dem jugendlichen Alter entwachsen sind, sind gefährdet. Jährlich erkranken in Deutschland Tausende an HPV-bedingten Krebserkrankungen. Die Initiative „T(w)o be safe“ hat das Ziel, die Impfquote gegen HPV in Niedersachsen zu erhöhen. Auch wenn es insbesondere an Jugendliche gerichtet ist: Es ist eine gute Kampagne. Dabei sind jedoch einige kritische Fragen zu betrachten, und zwar: Sind die Maßnahmen stets im besten Interesse unserer Kinder? ‑ Es ist wichtig, dass wir die Fehler, die im Zuge der Corona-Pandemie gemacht wurden, nicht wiederholen; denn einmal verspieltes Vertrauen ist nur sehr schwer zurückzugewinnen. Wir haben gesehen, wie schnell staatlich verordnete Impfungen und Einschränkungen der Grundrechte implementiert wurden. „Geimpfte können Krankheiten nicht übertragen“ ‑ eine von vielen falschen Aussagen gerade im Zusammenhang mit den Corona-Infektionen. Und dann der maßlose Druck auf die Ungeimpften, sodass man von Freiwilligkeit in keiner Weise mehr reden konnte. Dieser Druck darf sich unter keinen Umständen bei der HPV-Impfkampagne wiederholen. Eine freie und informierte Impfentscheidung muss zu jeder Zeit gewährleistet bleiben. Monitorings, die die Impfbereitschaft und die Impfakzeptanz verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland erfassen, zeigen deutliche Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Deshalb müssen besonders auch Jugendliche mit Migrationshintergrund für dieses Thema sensibilisiert werden. Aufklärung und Akzeptanz sind essenziell, um Vertrauen in eine Impfung zu schaffen. Mit steigendem Vertrauen in die Impfung und in die Sicherheit einer Impfung und in das deutsche Gesundheitssystem steigen die Chancen, geimpft zu sein. Umso bedauerlicher ist es, dass in einer Umfrage aus dem Februar 2023 nur noch 40 % unserer bundesdeutschen Bevölkerung Vertrauen in unser Gesundheitssystem haben. Es ist also von größter Bedeutung, hervorzuheben, dass die HPV-Impfung keinen umfassenden Schutz gegen alle Infektionskrankheiten bietet. Verlassen wir uns auf die Impfung, können falsche Sicherheiten entstehen. ‑ Da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln, Herr Gäde. Es ist wichtig, dass den Jugendlichen klargemacht wird, dass eine Impfung nicht Schutz in allen Lebenslagen bedeutet. Safer Sex bleibt für die geimpften Jugendlichen ein unverzichtbares Thema. Es stellt sich auch die Frage, ob unsere Lehrerinnen und Lehrer wirklich ausreichend qualifiziert sind, um Biologieunterricht und gesundheitliche Aufklärung auf einem entsprechenden Niveau durchzuführen, also so speziell, wie dies medizinisch geschultes Personal leisten könnte. Die Corona-Impfkampagnen haben gezeigt, dass Skepsis und Bedenken nicht einfach weggedrückt werden können. Vor allem in Bezug auf mögliche Nebenwirkungen und Langzeitfolgen braucht es immer eine wirklich gründliche Aufklärung. Der Staat sollte sich niemals als allwissend präsentieren, sondern immer den Dialog suchen. Kein Kind, kein Jugendlicher darf zur HPV-Impfung gezwungen werden. Eine informierte Entscheidung ist essenziell, und die körperliche Unversehrtheit steht über staatlichen Gesundheitsprogrammen. Nach Corona ‑ das haben ja die Regierungsparteien alle miteinander zu verantworten ‑ ist die Impfbereitschaft in Deutschland deutlich zurückgegangen. Es ist also schwieriger, sein Kind und Jugendliche jetzt selbst für sinnvolle Impfungen zu sensibilisieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Kollegin Klages. - Als Nächstes hat sich zu Wort

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Marcel Scharrelmann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mobilität ist eines der Megathemen unserer Zeit. Wie bewegen wir uns in Zukunft? Autonom oder doch noch am Steuer? Mit dem E-Bike auf dem Radschnellweg oder im Zug auf der, vielleicht reaktivierten, Bahnstrecke? Viele Fragen kommen mir da in den Sinn. Die Anzahl der Zahnräder, die wir dabei als Landespolitik drehen können, ist beachtlich. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, vor uns liegt ein kleines, aber nicht weniger wichtiges Zahnrad in diesem Gesamtgetriebe. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungs­gesetz sichert unseren Kommunen im ganzen Land die Chance, jährlich den ÖPNV vor Ort auszubauen oder die kommunale Infrastruktur aus Straßen, Geh- und Radwegen zu ertüchtigen oder neu in Angriff zu nehmen. Im aktuellen Jahr sind 73 neue kommunale Projekte im Jahresbauprogramm vorgesehen. Und es ist richtig, dass die kommunale Seite weiter gestärkt wird. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Aufnahme der Bürgerbusvereine, um den ÖPNV vor Ort zu stärken und individuell an die Bedürfnisse der vorhandenen Strukturen anpassen zu können. Wenn sich vor Ort engagierte Bürger zusammenschließen und die Verbesserung der Mobilität selbst in die Hand nehmen, dann ist es unsere Aufgabe, dieses oft ehrenamtliche Engagement für das Gemeinwohl zu fördern und damit persönliche Freiheiten, Partizipation und sozialen Zusammenhang in Reinform zu belohnen. Unsere Aufgabe sollte es aber auch sein, die größeren Zahnräder schwungvoll in Bewegung zu setzen und damit dem Megathema Mobilität weiteren Drive zu geben. Dass die SPNV-Strategie 2040 der Landesregierung, die in der letzten Woche durch den Wirtschaftsminister vorgestellt wurde, eher eine Zusammenfassung alter Ziele und einiger Luftschlösser ist als ein wirklich strategisches Innovationspapier, ist bei der Wichtigkeit der Gesamtthematik leider bedauerlich. Sehr geehrter Herr Minister Lies, alte Geschichten lassen sich zwar von Mal zu Mal besser und flüssiger erzählen, aber die Geschichte dahinter bleibt doch immer die gleiche. Wo bleiben konkrete Impulse, um die Mobilität in unserem Land wirklich zu verbessern? Wo bleibt die finanzielle Ausstattung dieser Luftschlösser? Wo bleiben die Fortschritte? Und damit meine ich die konkreten, zusätzlichen Mittel für die Reaktivierung von Bahnstrecken, die zusätzlichen Mittel über das NGVFG, über die wir schon im letzten Herbst hier diskutiert haben. Und wo bleiben die ambitionierten Ziele eines echten Mobilitätswandels, der die Interessen der Ballungsräume, aber eben auch die Interessen der ländlichen Regionen berücksichtigt? Die SPNV-Strategie fasst im Wesentlichen bereits bekannte Ziele zusammen, die entweder gesellschaftlicher Konsens waren/sind, die in Bearbeitung sind oder bereits seit Jahren von der Deutschen Bahn als Ziele und Maßnahmen öffentlich ausgegeben werden. Wirkliche Antworten gibt weder das Papier noch die interaktive Karte, das Herzstück dieser SPNV-Strategie, vor. Das Herzstück der Mobilitätswende, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Land sollte keine interaktive Karte sein. Das Herzstück sollten vielmehr die Lösungen sein, die unsere Zukunft prägen und mit denen unseren Herausforderungen begegnet werden kann. Wie gewinnen wir Fachkräfte, um den von Ihnen vorgeschlagenen 30-Minuten-Takt bedienen zu können? Wie nutzen wir die Digitalisierung und den zunehmenden Fortschritt der künstlichen Intelligenz und des autonomen Fahrens, um Fahrbegleiter und Lokführer zu entlasten? Was in anderen Ländern Alltag ist ‑ zum Beispiel mit der Kreditkarte am Drehkreuz der U-Bahn zu bezahlen und dann hindurchzugehen, ohne weitere Kontrollen, und dann das gewünschte Ziel zu erreichen ‑, kommt in den Ausführungen der aktuellen Strategie gar nicht erst vor; ebenso wenig wie Synergieeffekte. Manchmal lohnt sich da auch ein Blick auf die Nachbarbundesländer. Schauen wir zum Beispiel nach Nordrhein-Westfalen. Deren Landesprogramm „Fokus Bahn“ kann ich uns allen nur empfehlen. Gemeinsame Lösungen bringen starke Ergebnisse, sparen Geld, Zeit und Personal - alles Güter, die uns als Land und den beteiligten Unternehmen leider nur begrenzt zur Verfügung stehen. Unsere Mobilitätswende ist ein großes Getriebe mit unzähligen Zahnrädern. Eines werden wir mit dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz im Ausschuss weiter diskutieren und dann hoffentlich schwungvoll weiterdrehen. Ob es uns im Gesamtgetriebe gelingt, hängt aber davon ab, ob wir mutig genug sind, Zukunft wirklich anzupacken und mehr als nur das Offensichtliche anzugehen. Wir als CDU-Fraktion sind dazu bereit. Eine modernere und eine bessere Mobilität in der Stadt wie aber auch auf dem Land ist machbar. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, die wir konstruktiv begleiten werden, im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger: der Autofahrer, der Fahrradfahrer, der Bahnfahrer, quasi für alle, die bei uns an der Mobilität teilnehmen, egal, ob im urbanen Zentrum oder im 700-Seelen-Dorf. Vielen Dank.

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss hier als Kreishandwerksmeister vorweg zunächst einmal etwas loswerden: Wir haben heute im Zusammenhang mit der Kürze der Gesetzgebungsverfahren und durch die Ausführungen des GBD des Öfteren gehört, dass hier „handwerkliche Fehler“ gemacht werden. Die Begrifflichkeiten „Fehler“ und „Handwerk“ zusammenzubringen, also in einen Kontext zu bringen, und dadurch gerade jungen Menschen zu suggerieren „Handwerk verbinde ich irgendwie mit Fehler“, finde ich nicht gut. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir uns auf „inhaltliche Fehler“ einigen könnten. Ich glaube, das trifft das Ganze sehr gut. Nun aber zum Thema. Um uns alle einleitend noch einmal auf den gemeinsamen Sachstand zu bringen: Der Wohnungsbau, der wichtigste Impulsgeber des Bauhauptgewerbes, leidet an einer eklatanten Nachfrageschwäche. Es wurden in den letzten beiden Jahren im Wohnungsbau vor allem die Auftragsbestände abgebaut. Neue Wohnungsbauaufträge kommen zu wenig nach. Bereits im vergangenen Jahr mussten die Wohnungsbaufirmen real fast 20 % weniger Aufträge verkraften als 2022. Im ersten Quartal 2024 verzeichnen die Wohnungsbauunternehmen nun einen gegenüber dem niedrigen Vorjahresniveau weiteren Rückgang um real 6 %. Bei einer Konjunkturumfrage im Frühjahr 2023 hatten 40 % der Wohnungsbaubetriebe ein negatives Urteil zum Auftragsbestand und zur Zukunftsperspektive abgegeben. Im Herbst 2023 waren es 55 %, jetzt sind es über 60 %, die mit „schlecht“ votieren. Seit dem Vorjahr belegen fehlende Aufträge den Spitzenplatz unter den Baubehinderungsgründen. Mit Blick auf die Baufertigstellungszahlen in 2023 und die Bauantragszahlen in 2024 kann entgegen der Ausführungen von Bundesministerin Frau Geywitz keine Rede davon sein, dass sich die Lage am Bau stabilisieren würde. An den Wohnungsbauzahlen ist deutlich zu erkennen: Bauherren und Investoren warten dringend auf politische, nachhaltige Impulse. Immer wieder neue politische Ankündigungen reichen nicht aus und eine Umsetzung im nächsten Jahr schon gar nicht. Jetzt wäre es an der Zeit, meine Damen und Herren, die Zinssätze der KfW-Programme zu senken und landesseitig zinsstützende Programme der NBank für freifinanzierten Wohnungsbau und Eigentum aufzulegen. Jetzt müssen wir die bürokratischen, die energetischen und die technischen Anforderungen runterschrauben. Sie sind der Hauptgrund, dass die Baukosten in den vergangenen vier Jahren um 40 % gestiegen sind. Hier liegt das Potenzial für einen Wohnungsbauboom. Wir müssen entfesseln! Meine Damen und Herren, damit sind wir beim Punkt: Die Novelle der NBauO ist ein richtiger Ansatz, um schneller, einfacher und vor allem günstiger zu bauen. Wohnungsmangel nicht nur im geförderten Bereich, sondern auch im freifinanzierten Mietwohnungsmarkt sowie im Bereich des Eigentums ist nämlich mittlerweile zum sozialen Sprengstoff geworden. Aus genau diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion einen ersten Schritt hin zu weniger Staat und mehr Gestaltungsspielraum so konstruktiv mit vielen Änderungsvorschlägen begleitet. Durch unseren Änderungsvorschlag, der die Beratungen des Ausschusses neben den umfänglichen Ausführungen des GBD wesentlich getragen hat, haben wir beispielsweise das serielle Sanieren durch Änderungen der Bauteiltiefen an Fassaden und Dach den praktischen Gegebenheiten angepasst. Durch unseren Änderungsvorschlag haben wir, auch wenn die regierungstragenden Fraktionen zur letzten Beratung kurz vor knapp einen ähnlich lautenden Vorschlag eingebracht haben, das faktische Berufsverbot der Innenarchitekten bei den Anwendungen der neuen § 62 Abs. 1 a und § 85 a abwenden können. Auch heute zum Plenum haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um den dringenden weiteren Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Meine Damen und Herren, das, was wir heute verabschieden, ist aufgrund der viel zu kurzen Beratungszeiten mit konstruktiven Mängeln behaftet, die es zu beheben gilt. Kollegin Thiemann hat soeben schon die kurze Beratung zur Änderung der Ingenieur- und Architektengesetze bemängelt. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Dieser Zeitdruck ist für die Akzeptanz des grundsätzlichen Themas Wohnungsbau nicht förderlich. Das sehen wir auch an dem von Rot-Grün am Freitag noch eingebrachten Änderungsantrag, der mit Sicherheit nicht den Fraktionsfedern entsprungen ist, sondern aus dem Ministerium stammt, um elementare Fehler über diese Einbringung noch zu korrigieren. Ganz ehrlich: Auch mit diesem Änderungsantrag wird die Genehmigungsfiktion nach § 70 a nicht zum Fliegen gebracht. Eine kurze Atempause! Es gibt Bedarf nach einer Zwischenfrage, von dem Kollegen Sachtleben. Möchten Sie die zulassen? Ja, wunderbar, wenn das nicht auf mein Zeitkonto geht.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das aus der Sicht einer Opposition ja auch verstehen: Wenn Dinge, die man anstößt, einfach gut sind, dann bleibt einem nicht mehr viel anderes übrig, als über andere Themen zu reden oder Nebenschauplätze zu eröffnen, über die man sich dann aufregen kann. Das ist auch völlig legitim. Aber ich sage Ihnen deutlich: Wir können über Freiräume an Schulen reden und müssen deswegen die anderen Themen nicht lassen. Wir können beides machen. So haben wir zum Beispiel einen Kongress zu Gewalt ausgerichtet ‑ gemeinsam mit Justiz-, Innen- und Sozialministerium ‑, um genau diese Themen auf dem Zettel zu haben. Trotzdem können wir auch über Freiräume reden, denn die Herausforderung an Schulen ist doch, dass wir tausend Themen gleichzeitig lösen müssen. Wenn das so ist, dann packen wir natürlich auch alle diese Themen an. So geht rot-grünes Regieren. Das ist an dieser Stelle auch gut so. Ich möchte Ihnen deutlich sagen, dass es mich ärgert, dass Sie so tun, als sei das eine Nebensache, als könne man das machen oder aber auch lassen. Ich sage Ihnen deutlich: Wenn ich mit Unternehmen rede ‑ es gab einen großen Bildungskongress der Unternehmerverbände ‑, dann fordern diese genau solche Freiräume. Wer war der Hauptredner auf diesem Kongress? - Die Alemannenschule. Die Alemannenschule ist Lernen im eigenen Takt, ist projektübergreifendes Arbeiten, ist fächerübergreifendes Arbeiten, ist selbstorganisiertes Lernen. Genau in diese Richtung wünschen sich auch die Unternehmen im Land, dass sich Schule entwickelt. Genau deshalb ist dieser „Freiräume“-Antrag nicht nur zeitgemäß, sondern einfach nur richtig, denn genau in diese Richtung muss die Schule der Zukunft gehen. Auch das Modellprojekt „Zukunftsschule“ von meinem Vorgänger wird regelmäßig von Unternehmen zitiert. Genau in diese Richtung sollte Niedersachsen weiter gehen. Es ist genau richtig, dass Kinder lernen, komplexe Themen zu lösen, dass sie lernen, zu lernen, dass sie lernen, Probleme zu lösen, für die sogar Erwachsene heute noch gar keine Antwort wissen, und dass sie die Kunst beherrschen, auch Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften zusammen zu denken; denn die Komplexität der Probleme heutzutage bringt nun einmal eine komplexe Sichtweise auf die Dinge mit sich. Deshalb sind Schulen hier sehr herausgefordert, und genau deshalb wünschen sie sich genau diese Freiräume. Ich sage Ihnen, Herr Rykena, deutlich: Wir brauchen gar keine fiktiven Beispiele. Es gibt genug reale Beispiele im Land, die deutlich machen, warum Freiräume für Schulen genau der richtige Weg sind. Frau Ministerin Hamburg, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fühner zu? Ja, natürlich, Herr Fühner. Bitte schön, Herr Fühner! Herr Präsident! Frau Ministerin, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen: Das Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wo wir gerade beim Stickstoff sind: Vielen von uns dürften die Diskussionen um die „roten“ Gebiete und die damit verbundenen Einschränkungen in den letzten Jahren noch sehr gegenwärtig sein. Bei der letzten Gebietsausweisung im Jahre 2023 hat Niedersachsen inzwischen 32 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu „roten“ Gebieten erklärt, nachdem der Flächenanteil zwischendurch schon einmal auf 21 % heruntergegangen war. Gleichzeitig hat sich aus einem bilanziellen Stickstoffüberschuss von 80.000 Tonnen im Jahre 2014 innerhalb weniger Jahre nunmehr ein Minus von 50.000 Tonnen Stickstoff eingestellt. Wenn man die staatlich verordnete Unterversorgung in den „roten“ Gebieten mit einberechnet, dann liegt das Minus sogar bei 68.000 Tonnen. Niedersachsens Landwirte haben die Düngung in den letzten Jahren also extrem reduziert. Meine Damen und Herren, auch technischer Fortschritt hat hier zu Einsparungen geführt. Ebenso wird auch aus den Regionen mit Tierhaltung berichtet, dass man von einem gewissen organischen Puffer im Boden profitieren kann, der noch Erntemengen und -qualitäten absichern kann. Aber auch hier bewegt man sich relativ sicher in die Aushagerung. Gute fachliche Praxis sieht anders aus. In den Ackerbauregionen, meine Damen und Herren, mit traditionell wenig Zugriff auf Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist zeigt die Aushagerung in den „roten“ Gebieten bereits sehr viel deutlicher ihre Auswirkung. Diese kann dort auch nicht mehr kompensiert werden. Hier das Beispiel: Immer wieder werden vom Handel geforderte Proteingehalte des Weizens nicht eingehalten. Brotweizen wird dann zu Futterweizen abgestuft. Das führt zu entsprechenden finanziellen Einbußen für die Landwirte in den Regionen. Was uns dabei am meisten umtreibt: Bleibt es bei der jetzigen Vorgehensweise, untergräbt man massiv das Vertrauen in den Gesetzgeber und die Akzeptanz des Ordnungsrechtes. Wenn von Flächen von Betrieben, die beim Nährstoffmanagement offenkundig nichts falsch machen und sich auch nichts zuschulden kommen lassen, keinerlei Gefahren für das Grundwasser ausgehen und man diese Betriebe weiter in Mithaftung nimmt, dann führt das auch bei uns zu der nicht ganz unbekannten Politikverdrossenheit. Auch mir ist klar, dass die Länder am Ende Bundesrecht umsetzen müssen und sich nicht grundsätzlich gegen die Ausweisung „roter“ Gebiete wehren können und damit eben auch in der Verantwortung stehen. Das EuGH-Urteil und dessen Umsetzung ‑ übrigens federführend durch die Generaldirektion Umwelt in Brüssel und durch das Bundesumweltministerium verantwortet ‑ haben wir in Niedersachsen zu respektieren. Entscheidend ist dabei allerdings auch für uns, dass doch zumindest der Anspruch bestehen muss, insbesondere im Sinne des Wasserschutzes fachlich sinnvolle Regeln zu finden und die Zielorientierung dabei nicht aus den Augen zu verlieren. Davon kann bei der jetzigen Kulisse kaum eine Rede sein. Die reine Ausweisung nach Messwerten eines viel zu dünnen Messnetzes, also der sogenannten Immissionswerte, nimmt nicht nur das Grünland in Mithaftung, unter dem nachweislich überhaupt keine Nitratauswaschung stattfindet, sondern eben auch Flächen, die überhaupt keinen Bezug zur nächsten Messstelle mehr haben. Ich wiederhole mich gerne: Das versteht kein Mensch, und das kann man auch niemandem erklären! Apropos Messstellennetz. Im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es - ich zitiere -: „Um die Grenzwerte für die Nitrat- und Phosphatbelastung flächendeckend einzuhalten, werden wir das Messnetz verdichten ...“ Herr Umweltminister Meyer, wie weit sind Sie eigentlich mit der Verdichtung dieses Messnetzes? - Ich kann Ihnen sagen, diese Frage drängt sich sowohl quantitativ wie qualitativ auf. Hier sind Sie in der Bringschuld. Einen Teil der Antwort kann ich bereits vorwegnehmen: Das mal von der Landesregierung für 2028 angekündigte georeferenzierte Verfahren werden Sie mit diesem Ausbautempo auf keinen Fall erreichen. Meine Damen und Herren, es vergeht kaum eine agrarpolitische Diskussion, bei der sich nicht von allen Seiten zum sogenannten Verursacherprinzip bekannt wird. Was steckt dahinter? Letztlich die simple und absolut nachvollziehbare Idee, dass nur die Betriebe, die noch Teil des Problems sind, Einschränkungen im Nährstoffmanagement erfahren, wie sie derzeit in den „roten“ Gebieten gelten. Alle anderen Betriebe, die nachweislich über ihr Düngeverhalten überhaupt nicht zur Belastung des Grundwassers mit Nitrat beitragen, müssen dagegen von den Einschränkungen ausgenommen werden. Dieser Ansatz erfährt breite Zustimmung sowohl in der Praxis, als auch in der Wissenschaft. Über ENNI, die Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen, sind die Nährstoffflüsse eines jeden Betriebs inzwischen sehr genau nachvollziehbar. Niedersachsen verfügt damit über die Voraussetzungen für ein differenziertes Vorgehen. Landwirte können nachvollziehbar aufzeigen, dass sie das Grundwasser eben nicht gefährden. Damit sind in diesen Fällen die Einschränkungen der „roten“ Gebiete, namentlich die Minus-20-%-Regelung, nicht nur unangemessen, sondern schlicht auch sinnlos. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir die Landesregierung motivieren, hierzu gegenüber der Bundesregierung und auch gegenüber der EU-Kommission nun klar Farbe zu bekennen und sich für die zügige Einführung eines echten Verursacherprinzips einzusetzen; sonst haben sauber arbeitende Landwirte auf lange Zeit keine Perspektiven, den auf ihren Flächen unnützen und nicht nachvollziehbaren Restriktionen zu entkommen, egal, wie sehr sie sich beim Düngen zurückhalten. Das macht keinen Sinn und ‑ ich wiederhole ‑ es gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für unser Anliegen. Die Politik muss insgesamt dafür sorgen, Landwirten wieder mehr Spielräume für ein Wirtschaften nach guter fachlicher Praxis zu lassen. Das derzeitige Ordnungsrecht hat sich davon viel zu weit entfernt. Dafür haben wir in unserem Antrag auch die Differenzierung in „gefrorenen“ und „angefrorenen“ Boden eingebracht. Das Land Hessen hat uns gezeigt, dass man sehr wohl einen Verordnungsrahmen schaffen kann, der das Wasser schützt, ohne die Bauern zu zwingen, im feuchten Frühjahr ihre Flächen kaputtzufahren. In der Summe der Maßnahmen gibt es hier durchaus die Chance, den wichtigen Schutz unseres Wassers nicht zu vernachlässigen und trotzdem verlorengegangenes Vertrauen der Landwirtsfamilien zurückzugewinnen. Daran sollten wir alle miteinander ein großes Interesse haben. Denn eine bessere Agrarpolitik für Niedersachsen ist machbar. Daher sehe ich dem weiteren Verfahren im Agrarausschuss mit großer Spannung entgegen. Herzlichen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie heute zu einer Konferenz der Innenminister nach Potsdam, unweit des Wannsees, fahren ‑ dort soll es ja unter anderem auch um Abschiebungen gehen ‑: Suchen Sie in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Position mit Ihren Länderkollegen, oder bleibt es beim niedersächsischen Alleinweg? - Danke.

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Jörg Hillmer CDU

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Bitte sehr! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob die von Ihnen eben reklamierte Rücksichtnahme auf sakrale Räume beim Vollzug der deutschen Gesetze auch für andere Glaubensgemeinschaften wie Moscheegemeinden, für Synagogen oder andere Religionen gilt.

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Peer Lilienthal AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Wort: Herr Abgeordneter Lilienthal. Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir leben in finanzpolitisch sehr unübersichtlichen Zeiten. Die letzten acht Wochen haben sie nicht unbedingt besser werden lassen; der Vorredner hat dazu schon ausgeführt. Wir haben eigentlich die ganze Zeit darauf gewartet, dass das MF zumindest ein oder zwei dieser Fragestellungen adressiert und ins Parlament trägt. Das ist aber alles nicht passiert. Das hat uns sehr gewundert, denn in den letzten Jahren war es doch jedenfalls üblich, dass in solchen Lagen ‑ sie sind angesprochen worden: Steuermindereinnahmen, Jahresabschluss ‑ hier etwas gemacht wurde, in der Regel ein Nachtragshaushalt. Dass das jetzt aus der Opposition kommen muss, befremdet, muss ich sagen, doch ziemlich. Es wäre in den letzten Jahren wahrscheinlich auch so gewesen, dass beim Weihnachtshochwasser, wo Sie ‑ vielleicht nicht blitzschnell, aber doch ‑ zügig gehandelt haben und zunächst einmal im Rahmen einer Schätzung der Hilfsbedarf ermittelt haben. Man muss ganz deutlich sagen: Das wäre auch keinem anderen besser gelungen. Ich spreche hier das Beispiel des Strombedarfs bei den Schöpfwerken an. Das ist zunächst einmal nicht im Fokus gewesen, ist dann aber doch als Problem in den Fokus gerückt. Sie haben das gar nicht antizipiert. Sie haben einfach so weitergemacht, als seien die Daten der Schätzung immer noch valide und als hätten Sie noch gar keine neuen Erkenntnisse. Wir hatten schon gedacht, dass da noch etwas kommen würde. Das galt besonders in Bezug auf die Steuermindereinnahmen. Da ist jetzt natürlich die große Frage: Wie wollen Sie denn, wenn nicht über einen Nachtragshaushalt, sonst damit umgehen? Ich gehe davon aus, dass die Redner von SPD und Grünen und vielleicht auch der Minister noch etwas dazu sagen. Ich meine, das war auch schon bei den Haushaltsberatungen ein großes Thema. Wir wollten das gänzlich streichen. Spätestens jetzt wäre es doch wirklich daran ‑ Sie haben ja freundlicherweise noch etwas zum Abwickeln eingestellt ‑, diese erfolglose Geschichte komplett abzuwickeln und Prioritäten zu setzen. Denn, Herr Minister, daran werden Sie in den kommenden Monaten nicht vorbeikommen. Sie werden nicht daran vorbeikommen, klare haushalterische Prioritäten zu setzen. Daran mangelt es. Daran hat es schon in den Haushaltsberatungen gemangelt. Jetzt aber sieht die Lage so aus, dass Sie, wenn Sie die Schuldenbremse nicht aufweichen wollen ‑ ich glaube natürlich, Sie stehen da zu unserer Verfassung und der Schuldenbremse ‑, ganz klare Prioritäten formulieren und das auch in den parlamentarischen Prozess einspeisen müssten - eigentlich längst hätten einspeisen müssen. Ich muss auch sagen: Was ich ein bisschen befremdlich finde, ist, diese Infrastrukturmaßnahmen über einen Nachtragshaushalt anzugehen. Ich glaube, das sind so große Probleme ‑ so ehrlich muss man sein ‑, die sind nicht nur durch Rot-Grün verursacht worden. Nichtsdestotrotz: Die Problemlösung der jetzt regierungstragenden Fraktionen gibt es halt gar nicht. Insofern ist es schon besser, da irgendeinen Vorschlag zu haben. Wir freuen uns auf die Ausschussberatung. Vielen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Frau Ministerin Hamburg, bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fühner, wenn ich Fragen offengelassen habe, stellen Sie sie mir gerne noch mal. Meines Erachtens habe ich alle Ihre Fragen beantwortet. Ansonsten ist es so, dass ich, glaube ich, deutlich gemacht habe, dass es ein Prozess ist. Wir können uns doch alle vorstellen, dass, wenn eine Kommune jetzt noch nicht mit dem Bau der Mensa begonnen hat, um mal sehr konkret zu werden, dann in 2026 die Mensa wahrscheinlich noch nicht steht, wenn wir mal schauen, wie auch die Wartezeiten im Bausektor sind. Insofern wird es wahrscheinlich Schulen geben ‑ und darin waren die kommunalen Spitzenverbände und ich uns auch schon vor anderthalb Jahren einig ‑, bei denen es noch nicht so ist, dass wir es polieren und sagen können: Das ist jetzt schulpreisträgerwürdig. Aber es wird überall einen Rechtsanspruch geben, der umgesetzt wird, und wir brauchen an der Stelle einfach das Zugeständnis, dass bestimmte Kommunen, bestimmte Schulen anders weit sind als andere, die zum Beispiel jetzt auch schon ein sehr ausgefeiltes Ganztagsangebot haben. Insofern warne ich auch davor, hier jetzt zu sagen, es gibt da riesige Erwartungen, dass in 2026 alles schon perfekt läuft. Denn das wird den kommunalen Anstrengungen und auch dem, was alle Beteiligten leisten können, nicht gerecht. Aber ich kann Ihnen sagen: Der Rechtsanspruch wird in 2026 erfüllt. Die Regeln werden an der Stelle vorhanden sein, und es wird über die Jahre immer besser werden, weil dann die Zeit kommt, dass man auch noch bestimmte Nacharbeiten tätigen kann. Das gehört zur Wahrheit dazu, und das war uns auch schon 2023 und 2022 klar, und das war, ehrlich gesagt, auch dem Bundesgesetzgeber schon 2021 klar, als er dieses Gesetz in der Form beschlossen hat.

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Volker Bajus GRÜNE

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Pegel an Alkohol oder auch mit Drogennachweis wieder im Gefängnis auftaucht, sondern auch Getränke und Ähnliches mitführt? Herr Bajus, bitte! Frau Thiemann, ich glaube, auch das habe ich ausgeführt. Wir finden das eben nicht normal, und die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten tun alles dafür, um das zu verhindern. Aber es gelingt eben nicht immer. Wir alle wissen das. Sich hier die Realität schönzureden, macht doch keinen Sinn. Wir müssen die Realität doch annehmen. - Jetzt hören Sie doch einfach mal zu. Es ist übrigens die JVA Meppen ‑ ‑ ‑ Offensichtlich muss ich ja einen Punkt getroffen haben, sonst würden Sie sich nicht so aufregen. Es ist meines Wissens die JVA Meppen, die als eine der ersten einen hochmodernen Drogenscanner eingeführt hat und auch regelmäßig einsetzt. Ich verstehe die Aufregung gar nicht und auch nicht, warum Sie das und auch den offenen Vollzug hier schlechtreden wollen. Ich sage Ihnen noch etwas: Den offenen Vollzug beschreiben Sie inzwischen pauschal als Gefährdung der Sicherheit in diesem Land. Dabei gibt es ein qualifiziertes System, und ich sage Ihnen noch etwas: Wer für die Sicherheit der Menschen in diesem Land sorgen will, der weiß auch, dass Resozialisierung die beste Prävention ist. Und Resozialisierung bedeutet, dass, bevor Leute wieder in den Alltag entlassen werden, sie darauf vorbereitet werden. (Evrim Camuz [GRÜNE]: So ist es! Die Leute durchlaufen dafür ein wichtiges Qualifizierungssystem. Ich möchte gern den Rest meiner Redezeit noch auf

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Colette Thiemann CDU

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Aber selbstverständlich. Frau Thiemann, wenn Sie mir eine Frage stellen wollen, bitte! Vielen Dank, Kollege Bajus, dass ich eine kurze Zwischenfrage stellen darf. Sie haben eben gerade die große Mühe der Kollegen vor Ort gelobt, die im Vollzug vermeiden, dass Drogen und Alkohol Einzug halten. Das normale Verfahren ist auch bei Freigängern im geregelten Vollzug, dass Drogen- und Alkoholtest durchgeführt werden. Glauben Sie also, es ist normal, dass man im offenen Vollzug trotz dieser Tests nicht nur mit entsprechendem Pegel an Alkohol oder auch mit Drogennachweis wieder im Gefängnis auftaucht, sondern auch Getränke und Ähnliches mitführt? Herr Bajus, bitte! Frau Thiemann, ich glaube, auch das habe ich ausgeführt. Wir finden das eben nicht normal, und

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Christian Fühner CDU

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass die Kultusministerin hier viele Fragen offengelassen hat und auf einen Zeitplan und die Schwierigkeiten hingewiesen hat, fragen wir ganz simpel und einfach die Landesregierung, ob es 2026 in Niedersachsen einen Ganztag geben wird an fünf Tagen mit acht Stunden, mit einem gesunden Mittagessen und einer vernünftigen Ferienbetreuung. Oder haben wir 2026 einen Flickenteppich in diesem Land, getreu Ihrem Motto „Mut zur Lücke!“, Frau Ministerin?

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Marcel Queckemeyer AfD

Extremwetter durch Klimawandel - Niedersachsen durch effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung schützen

Bitte, Herr Queckemeyer! Vielen Dank. - Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich Ihre Aktuelle Stunde, liebe Grüne, gelesen habe, wusste ich nicht so ganz, ob ich lachen oder weinen sollte: „Extremwetter durch Klimawandel - Niedersachsen durch effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung schützen“. Vorab, Frau Kollenrott, es war kein Jahrhunderthochwasser, sondern ein normales, großes Hochwasser, was ca. alle 20 Jahre völlig normal vorkommt. Die Grünen versuchen erneut, das Schreckgespenst des Klimawandels heraufzubeschwören und die Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Aber lassen Sie sich nicht täuschen! Deren Panikmache ist nichts als heiße Luft, die dazu dient, ihre radikalen politischen Pläne durchzusetzen und uns in den wirtschaftlichen Abgrund zu stürzen. Schauen Sie doch mal nach draußen! Es ist bedeckt, es regnet, und es ist kühl. Wo brauchen wir denn jetzt noch Hitzeschutzräume? Ausgerechnet diesen Sommer, den die Grünen als die große Hitzeperiode und Dürre angekündigt haben, erleben wir eher kühl und nass. Dies zeigt doch eindeutig, wie unzuverlässig Ihre Vorhersagen sind. Schneit es im Winter, ist es heiß im Sommer? - Klimawandel! Regnet es im Sommer, ist es heiß im Sommer oder regnet nicht? - Klimawandel! Ist es heiß, ist es kalt? - Klimawandel! Mal ehrlich, liebe Grüne, Ihr schlechtes Wahlergebnis ist sicherlich auch: Klimawandel! Klimawandel hat es immer gegeben. Das ist ein natürlicher Prozess, der mit oder ohne menschliches Zutun geschieht. Jahrhundertealte Wetteraufzeichnungen belegen, dass es immer schon Schwankungen gab: Heiße Sommer, kalte Winter - das ist nichts Neues. Aber die Grünen wollen uns weismachen, dass allein der Mensch und sein CO2 dafür verantwortlich sind. Das ist wissenschaftlich nicht haltbar. Einen Moment mal eben, Herr Queckemeyer! - Ich bitte, die Filmaufnahmen, die hinten im Plenarsaal hinter den Plätzen der SPD-Fraktion gemacht werden, zu unterlassen. - Sie können fortfahren! Aber wissen Sie, worauf ich mich wirklich freue? - Richtig, auf den politischen Klimawandel. Der ist nämlich menschengemacht, und er färbt dieses Land politisch blau. Statt mit sachlichen Argumenten arbeiten die Grünen mit Angstszenarien. Warum? - Weil sie damit ihre utopischen Projekte und einen unerbittlichen Great Reset durchdrücken wollen. Sie wollen unsere Gesellschaft komplett umkrempeln, auf Kosten unserer Wirtschaft und unseres Wohlstandes. Und das Schlimmste ist: Sie glauben auch noch, was Sie sagen. Einen Moment mal eben, Herr Queckemeyer! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bajus zu? Nein. Schauen wir uns mal den 100-jährigen Kalender an! Niedersachsen im Juni 1924:2. Juni: schönes Wetter. 3. Juni: Es folgte starker Regen. 4. bis 8. Juni: einige raue Tage. 9. Juni: ein schöner warmer Tag. 10. Juni: unbeständiges Wetter. 11. bis 14. Juni: kühl, abends etwas wärmer. 15. Juni: Regen. 20. Juni: früh noch sehr kalt. 20. bis 23. Juni 1924: schönes und warmes Wetter. 24. Juni: Es folgte wieder Regen. 26. bis 30. Juni: Der Monat endet mit viel Regen. Ach ja, und wissen Sie, was der 100-jährige Kalender im Juli 1922 sagte, also genau vor 102 Jahren? - Eine große Hitze und kein Regen. Es folgte eine große Dürre. Liebe Grüne, merken Sie eigentlich noch was? Dieses Wetterereignis gab es schon immer und wird es immer geben. Ihr Klimafundamentalismus ruiniert unser Niedersachsen und unsere Umwelt. Die größte Gefahr für unser Land ist mittlerweile der Klimaextremismus. Die Angstmacherei der Grünen verfängt, Gott sei Dank, nicht mehr. Selbst bei uns in den Schulen nicht; denn die haben mehrheitlich konservativ blau gewählt. Dafür noch einmal herzlichen Dank an die Schüler! Das ist doch mal einen Applaus wert. Die AfD lehnt diese grüne Angstmacherei und die damit verbundenen absurden Maßnahmen kategorisch ab. Als Politiker ist es unsere Pflicht, rational und lösungsorientiert zu handeln. Wir müssen uns auf die technischen Innovationen und auf Anpassungsfähigkeit konzentrieren, so wie wir es immer getan haben. Nur sicher nicht darauf, wie wir unseren Wohlstand und unsere Lebensqualität ruinieren. Nach dem letzten Wahlergebnis droht Ihnen, liebe Grüne, ja eine hohe Massenarbeitslosigkeit. Das sollte Ihnen aber keine Angst machen. Sie finden sicherlich alle einen Job als Versicherungsvertreter, denn da können Sie auch mit Angst und Schrecken verkaufen. Unsere Umweltpolitik basiert auf Sachverstand und wissenschaftlichen Fakten, nicht auf hypothetischen Modellen in ideologischen Wunschvorstellungen. Wir lassen uns nicht einschüchtern und bieten den Grünen und ihrer Panikmache die Stirn. Schluss mit den Märchen und mit der Angstpropaganda! Wir brauchen klare und vernünftige technologische Lösungen für die Herausforderungen, die vor uns liegen. Und jetzt ein Zitat: „Wer die Menschen verwirrt, wer sie ohne Grund in Unsicherheit, Aufregung und Furcht versetzt, betreibt das Werk des Teufels.“ Das sagte schon Franz Josef Strauß.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Liebe CDU-Fraktion - Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 29, das ist die Zustimmung des Landtages zur Ernennung eines neuen Mitglieds des Landesrechnungshofs. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18 Uhr enden. Die Parlamentarische Vereinigung lädt heute wieder zum Runden Tisch ein und freut sich über Ihre Teilnahme. Zur Berichterstattung und Diskussion ist der Landesvorsitzende der Freien Demokraten Niedersachsen und Mitglied des Bundestages Konstantin Kuhle vorgesehen. Das Treffen beginnt um 13 Uhr im Raum 1405 im Erweiterungsgebäude. Bitte beachten Sie, dass die Studierenden des Masterstudiengangs Gestaltung, deren Arbeiten zurzeit in der Portikushalle zu sehen sind, heute in der Mittagspause für Gespräche mit Ihnen zur Verfügung stehen. Die Veranstalterinnen und Veranstalter freuen sich sehr über Ihr Interesse. Ich weise noch einmal darauf hin, dass beide für heute angekündigten Parlamentarischen Abende bereits um 18 Uhr beginnen. Für den Städtetag gibt es einen Shuttlebus ‑ für die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen nicht, weil dieser Parlamentarische Abend hier im Hause stattfindet. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer von Danwitz mit. Herr Danwitz, bitte! Guten Morgen zusammen! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Innenministerin Daniela Behrens ab 12 Uhr, von der Fraktion der SPD Matthias Arends, Frank Henning, Corinna Lange und Tim Wook, von der Fraktion der CDU Dirk Toepffer und Alexander Wille, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nadja Weippert bis zur Mittagspause und von der Fraktion der AfD Holger Kühnlenz ab 13 Uhr. Vielen Dank, Herr von Danwitz.

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

vermeintlich bereitgestellt wird. - Es gibt eine Kurzintervention auf Ihren Wortbeitrag. Herr Kollege Ulf Thiele hat nach § 77 GO ‑ Kurzintervention ‑ für 90 Sekunden das Wort. Bitte! Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Herr Raulfs, wir haben hier in diesem Raum ‑ das haben Sie richtig festgestellt ‑ durch die Landesregierung zwar keine ganz normale Unterrichtung, aber in einer fraktionsübergreifend eingeforderten ergänzenden Unterrichtung eine neue Erfassung der Schäden erhalten, die aus dem Weihnachtshochwasser 2023/24 bisher gemeldet worden sind. Das Ergebnis ist, dass die Schadenshöhe mehr als doppelt so hoch ist als das, was wir im Februar angenommen haben. Ich finde ‑ das habe ich hier auch gesagt ‑, es ist ein Fehler zu sagen: Diese Regulierung verschieben wir, gerade was die Infrastruktur angeht, auf die nächsten Jahre. Vielmehr sind wir klug beraten, das schnellstmöglich in Ordnung zu bringen, was im letzten Winter kaputtgegangen ist, insbesondere an unseren Deichen und unseren Schöpfwerken. Das muss auch finanziell reguliert werden. Und wenn die Landesregierung dazu keine Kraft hat, dann legt die Opposition dazu einen Gesetzentwurf vor. Wenn Sie zu den Medizinstudienplätzen Ihre Kollegen einmal gefragt hätten oder einmal ein bisschen nachgelesen hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass die Summe, die wir hier beantragt haben, genau die Summe ist, die gebraucht wird, um in Oldenburg, in Hannover und in Göttingen die Medizinischen Hochschulen so auszubauen, dass zusätzlich 200 Medizinstudienplätze entstehen. Das ist exakt die offiziell festgestellte Summe, die wir eingestellt haben, inklusive der Planungskosten. Darum ist das nicht irgendwie gegriffen. Vielmehr haben wir uns dazu entschieden, weil der Jahresabschluss so hoch ist. Ich bin mir ganz sicher, dass es die Fraktionen von SPD und Grünen in Wahrheit nicht witzig fanden, ‑ Herr Kollege Thiele! ‑ aus der Presse zu hören und von uns zu hören, dass der Finanzminister 1,5 Milliarden Euro im Jahresabschluss hatte und das niemandem erzählt hat. Und natürlich wollen wir dafür sorgen, - Herr Kollege Thiele, Sie sehen die Uhr! ‑ dass das Geld, wenn es jetzt endlich da ist, ordentlich investiert werden kann und dass das nicht in Ihren Bunker für den Wahlkampf

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Kirsikka Lansmann SPD

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Vielen Dank für Ihre Frage. - Natürlich sind gewisse Sachen auch einfach komplexer und nicht so schnell zu lösen. - Ja. Aber nichtsdestotrotz sind diese Punkte ja trotzdem wichtig und helfen den Schulen. Und es gibt natürlich komplexe Herausforderungen, und wir arbeiten natürlich auch daran, sie zum Beispiel zu verbessern. Frau Kollegin Lansmann, wir haben noch eine Meldung vom Kollegen Reinken gesehen. Ging es um eine Zwischenfrage?

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Anna Bauseneick CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ich würde mich sehr darüber freuen, mal eine Basteltante sein zu können.“ Das schreibt eine Erzieherin auf Facebook unter einen Beitrag des stern. Diese Worte spiegeln die Sehnsucht wieder, wieder das tun zu können, was den Kern der Arbeit mit Kindern ausmacht. In Niedersachsen herrscht ein alarmierender Fachkräftemangel in unseren Kindertagesstätten. Wir müssen handeln und die Attraktivität für dieses Berufsfeld stärken, denn es geht um unsere Zukunft. Dies ist keine Schwarzmalerei, sondern eine ernsthafte Krise, die unsere Gesellschaft und insbesondere berufstätige Eltern vor immense Herausforderungen stellt. Der Mangel an qualifiziertem Personal führt dazu, dass viele Familien keinen adäquaten Kitaplatz finden, Betreuungszeiten gekürzt werden und mancherorts sogar ganze Gruppen geschlossen werden müssen. Die Verlässlichkeit und Qualität der Kinderbetreuung, die wir versprechen wollen, geraten zunehmend ins Wanken. Besonders betroffen sind berufstätige Eltern, die Schwierigkeiten haben, Kinderbetreuung und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Unsere Erzieherinnen und Erzieher, die das Rückgrat unserer Kitas bilden, werden an ihre psychischen und physischen Grenzen gebracht. Die Träger der Einrichtungen können eine zuverlässige Betreuung in vielen Fällen nicht mehr gewährleisten - nicht aus Mangel an Engagement, sondern schlicht aus Mangel an Personal. Für uns als CDU ist klar: Wir dürfen unsere Fachkräfte weder verheizen noch vergraulen. Vor einem Jahr haben wir unseren Gesetzentwurf zur Änderung des KiTaG ins Plenum eingebracht und auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Die Stimmen vor Ort waren laut und hätten von Rot-Grün ebenfalls deutlich vernommen werden müssen. Sie selbst haben im letzten Jahr im Plenum gesagt: Wir müssen endlich darüber reden, wie wir diesem Bildungsauftrag wieder gerecht werden können. Und wir brauchen jetzt schnellstmöglich Lösungen. - Sie hätten schon vor unserem Entwurf Gespräche und vor allem Taten folgen lassen sollen. Doch selbst nach unserer Initiative ist nun ein Jahr vergangen. Schon damals wollten wir als CDU eine Anhörung. Rot-Grün lehnte ab. Zusammenarbeit in der Sache? - Fehlanzeige! Ich möchte hier eines ganz klar sagen: „Schnellstmöglich“ heißt in Regierungsverantwortung bei dringenden Themen nicht „ein Jahr“. Auch für die Tagespflegepersonen in unserem Bundesland hätten wir uns als CDU eine frühere Planbarkeit gewünscht, damit keine Großtagespflegen schließen müssen. Doch genau das ist leider passiert. Sie haben einfach viel zu lange gewartet, obwohl wir seit vielen Monaten darauf gedrängt haben. Doch nun haben Sie uns Ihren Vorschlag für die aktuelle Situation unterbreitet. Der Gesetzentwurf sieht eine befristete Flexibilisierung vor. Doch kann man darauf bauen? Der Gesetzentwurf kam last minute. Und dann ging es darum, schnell die Anhörungen durchzubekommen. Das Juni-Plenum sollte erreicht werden. So sieht weder solide Regierungsarbeit aus, noch ist das ein solider Umgang mit der Opposition. Ich will an dieser Stelle mal den GBD zitieren: „Wie sich die einzelnen Regelungen zu den bestehenden Regelungen … verhalten, ist … nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen.“ Und weiter: „Ob das Gesamtsystem der Regelungen und Ausnahmen noch stimmig ist, ist zumindest fraglich.“ Und weiter: „Wir weisen darauf hin, dass das Gebot der Verständlichkeit von Rechtsnormen nicht nur eine Frage der Anwenderfreundlichkeit, sondern auch Ausfluss des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots ist. Ob diesem Gebot durch das komplizierte System von Grundsätzen und Ausnahmen noch ausreichend Rechnung getragen wird, erscheint jedenfalls zweifelhaft.“ Fassen wir den GBD zusammen: Die aktuellen Regelungen sind schwer verständlich, und die neuen Detailregelungen und Ausnahmen verschärfen diese Problematik weiter und machen die Gesamtstruktur des Gesetzes fraglich. Auch in den Anhörungen wurde diese Kritik laut. Haben Sie sich dieser Kritik angenommen oder pauschal am Juni-Plenum festgehalten? - Ich möchte als Antwort auf diese Frage gerne Ihre Antwort im Ausschuss aufgreifen: „Und wenn es am Ende große Probleme geben sollte, müssen wir halt auch gegebenenfalls nächstes Jahr noch einmal ran an das Kita-Gesetz.“ Das ist schon absurd, wenn man bedenkt, dass Sie vor einem Jahr unseren Gesetzentwurf als „mit heißer Nadel gestrickt“ bezeichnet haben und ihn deswegen abgelehnt haben. Nun gut. Das ist nun also die Planungssicherheit, auf die gebaut werden soll und die allen Betroffenen Vertrauen und Zuversicht vermitteln soll. Hätten nicht alle Beteiligten ein umfangreiches und solides Verfahren verdient und nicht ein im Schnellverfahren verabschiedetes Gesetz? Es ist erschreckend, dass die zahlreichen Anhörungen zum neuen Kita-Gesetz so gut wie keine Berücksichtigung in dem nun vorliegenden Gesetzentwurf gefunden haben. Wir haben Ihnen damals angeboten ‑ damit gehe ich auf Ihre Anmerkung ein ‑, an unserem Gesetzentwurf weiterzuarbeiten. Wir wollten schon im Juni des letzten Jahres eine Anhörung durchführen. Rot-Grün? - Lehnte ab! Unser Vorschlag ist klar: eine dualisierte Ausbildung, die bereits ab dem ersten Monat vergütet wird, in vielen anderen Bundesländern als Praxisintegrierte Ausbildung, PiA, bekannt, eine Ausbildung, die attraktiv ist und die gesellschaftliche Wertschätzung für diesen essenziellen Beruf widerspiegelt. Dieses Modell hat sich in anderen Bundesländern bewährt und sollte auch in Niedersachsen Einzug halten. Statt nachhaltige Lösungen anzubieten, verfolgt Ihr Gesetzentwurf nur kurzfristige Antworten. Das ist absurd bei einer Befristung. Nachhaltige Maßnahmen werden von Ihnen beiseite gewischt. Das ist ein Weg, der die langfristige Bildungsqualität unserer Kinder aus den Augen verliert und somit langfristig zur Aushöhlung des Erziehungsberufs führt. Als CDU-Fraktion fordern wir daher nicht nur kurzfristige Maßnahmen, die lediglich die Symptome bekämpfen, sondern eine fundierte Ausbildungsoffensive, die sicherstellt, dass wir genug hochqualifizierte Fachkräfte haben, um die Bildung unserer Kinder zu gewährleisten. Frau Hamburg, Ihr Ministerium hat hier einen Gesetzentwurf hingeklatscht, welcher handwerklich eine echte Katastrophe ist. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Sie aktuell arbeiten. Wo ist Ihre Vision für die Zukunft unserer Kinder? Wir brauchen eine Strategie. Lassen Sie uns den Fachkräftemangel nachhaltig bekämpfen und die Bildungsqualität in unseren Kitas sichern! Wir brauchen einen pragmatischen und realistischen Weg, der schnell und einfach hilft, vor Ort mehr Personal in die Kitas zu bringen, und der die Zukunft im Blick behält. Eine bessere Betreuung und bessere Bildung sind in Niedersachsen machbar. Vielen Dank, Frau Bauseneick. - Zu einer Kurzintervention auf Ihren Beitrag hat sich zu Wort gemeldet: die Kollegin Corinna Lange.

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Gerd Hujahn SPD

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Bitte schön, Herr Hujahn! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung“ - ja, das stimmt. „Hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?“ - doch, das hat sie! Zunächst darf ich betonen, dass Drogen und Alkohol im Strafvollzug nichts verloren haben. Hier werden durch die Bediensteten große Anstrengungen unternommen, um Alkohol und insbesondere Drogen aus dem niedersächsischen Strafvollzug fernzuhalten. Wie schwierig und mühselig die Arbeit ist, konnten wir bei den Besuchen der Justizvollzugsanstalten erfahren. Mit synthetischen Drogen getränkte Kinderbilder müssen ebenso entdeckt werden wie Drogenabwürfe auf das Gefängnisgelände durch Drohnen. Wie in der aktuellen Verbandszeitung des VNSB berichtet wird, steigen die Mengen sichergestellter Drogen. Vielen Dank an die Bediensteten für diese hervorragend geleistete Arbeit! Aber die Opposition thematisiert offensichtlich ein besonderes Ereignis. Die in einem Beitrag des NDR veröffentlichten Handyvideos aus dem offenen Vollzug der JVA Meppen haben bei vielen Menschen Fragezeichen hinterlassen. Daher ist es grundsätzlich richtig, die Problematik zu thematisieren und zu diskutieren. Wer allerdings nur selektiv die Handyvideos bewertet, verallgemeinert und in der Fragestellung nicht zwischen offenem Vollzug und geschlossenem Vollzug differenziert, um daraus plakativ zu folgern, dass die Ministerin den Strafvollzug nicht im Griff haben könnte, hat sich den Beitrag des NDR vermutlich nicht bis zum Ende angesehen oder wollte die fachkundige Einordnung der Vorfälle durch den ehemaligen Leiter des offenen Vollzugs der JVA Meppen, Herrn Oliver Weßels, nicht zur Kenntnis nehmen. Vielleicht ist es aber auch der hilflose Versuch der verehrten Opposition, eine hervorragend arbeitende Justizministerin zu kritisieren, weil es ansonsten keinen Anlass zur Kritik gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deshalb die Ereignisse noch mal einordnen und auf den ehemaligen Anstaltsleiter Oliver Weßels zurückkommen. Herr Weßels ordnet die Vorfälle als eine Ausnahme ein, die aufgrund des Wesens des offenen Vollzugs vorkommen könne. Würde der offene Vollzug alles lückenlos überwachen, wären wir vom Wesen her im geschlossenen Vollzug. Dass derartige Vorfälle indiskutabel sind, ist auch meine Überzeugung. Aber aus dem Fehlverhalten einzelner Häftlinge auf ein generelles Fehlverhalten aller Häftlinge im offenen Vollzug zu schließen, ist fahrlässig und trifft die Mehrzahl der vielen Häftlinge, die ihre Chancen auf ein Leben in Freiheit nutzen und sich regelkonform verhalten. Ebenso fahrlässig wäre es, den offenen Vollzug in Gänze infrage zu stellen. Denn jeder Häftling, der auf diesem Weg ein straffreies Leben nach Verbüßung seiner Haftstrafe führt, ist eine Entlastung für unsere Gesellschaft. Ich darf mich an dieser Stelle für die engagierte Arbeit der Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten bedanken. So besucht der offene Vollzug der JVA Hameln, Außenstelle Göttingen, regelmäßig den Landtag, initiiert durch die Verantwortlichen des offenen Vollzugs. In der Diskussion mit den örtlichen Abgeordneten war ich sehr positiv überrascht, wie informiert und ernsthaft interessiert an einem Rückweg in ein normales Leben die Häftlinge waren. Diesen Menschen den Rückweg in die Gesellschaft zu verbauen, wäre verantwortungslos. Da im offenen Vollzug, der Vorbereitung auf ein Leben nach der Strafhaft, auch Fehlverhaltensweisen vorkommen können, gibt es eine Reihe von Disziplinarmaßnahmen und Konsequenzen, die dem Häftling bei Fehlverhalten drohen. In dem hier diskutieren Fall aus Meppen wurde einem Häftling die Lockerung sofort entzogen, und er befindet sich wieder im geschlossenen Vollzug. Die anderen Beteiligten haben zwischenzeitlich ihre Haftstrafen verbüßt und wurden deshalb entlassen. Auf eines möchte ich gerne noch hinweisen: Die CDU beantragte zu dieser Thematik eine Unterrichtung im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“. Diese Unterrichtung ist für die Sondersitzung in der heutigen Mittagspause vorgesehen. Ich frage mich daher, warum eine Aktuelle Stunde vor der Unterrichtung durch die Landesregierung beantragt wurde. Ist der Informationsgewinn durch die Unterrichtung vielleicht weniger wichtig als die Diskussion mit lückenhaften Fakten hier im Hohen Haus? Da auch mir die Informationen aus der Unterrichtung durch die Landesregierung noch nicht vorliegen, darf ich hier schließen und mich für die Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank.

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Sina Maria Beckmann GRÜNE

Neustart für die Meyer-Werft - Beschäftigung und Know-how in der Region sichern, Spitzentechnologie und zivilen Schiffbau in Deutschland erhalten

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Die Meyer-Werft gibt es seit über 220 Jahren. 1795 mit Holzseglern gestartet, ist sie heute eine der modernsten und größten Werften weltweit, Wirtschaftsfaktor im nördlichen Emsland, Arbeitgeberin für Tausende Menschen. Vielen ist sie durch die gut 55 Kreuzfahrtschiffe bekannt, die mit viel Ingenieurskunst für die Weltmeere gebaut wurden. Der Kreuzfahrt-Tourismus boomt. Die Auftragsbücher der Werft sind gut gefüllt. Die Meyer-Werft kann Kreuzfahrtschiffe und hat sich durch hohe Qualitätsstandards und technologische Innovationen weltweit einen guten Namen gemacht. Aber ‑ und das möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen ‑ bei der ökologischen Nachhaltigkeit gibt es noch einigen Nachholbedarf, genauso wie bei den betrieblichen Strukturen. Und doch bin ich stolz darauf, ein solches Traditionsunternehmen in Niedersachsen zu wissen. Wir müssen uns heute mit der ernsten finanziellen Lage des Unternehmens auseinandersetzen. Denn obwohl neue Aufträge vorliegen und obwohl das Land Niedersachsen bereits im letzten Jahr mit einer Bürgerschaft unterstützt hat, fehlt es der Meyer-Werft an Liquidität. Das, meine Damen und Herren, hat mehrere Gründe. Durch die Corona-Pandemie gab es Engpässe bei den Lieferanten und Zahlungsengpässe bei den Auftraggebern durch den nicht stattfindenden Tourismus. Die eingeplanten Einnahmen kamen nicht; denn der Großteil des Geldes fließt immer erst zur Fertigstellung eines Schiffes. Unsere Landesbürgschaft im letzten Jahr reicht jetzt nicht mehr. Die Meyer-Werft braucht weitere Unterstützung. Denn es geht um gut 3 300 direkte Jobs und um über 10 000 Arbeitsplätze in den Zulieferbetrieben. Es geht aber auch um Innovationen „Made in Niedersachsen“ und um die Wirtschaftskraft einer gesamten Region. Dabei steht die Meyer-Werft schon länger nicht mehr nur auf einem Bein. Außer dem Bau von Kreuzfahrtschiffen hat man sich deutlich breiter aufgestellt: mit dem Bau von Konverter-Plattformen für die Offshore-Windkraft ‑ unerlässlich für die Energiewende ‑, mit Meyer Re, die bestehende Kreuzfahrtschiffe modernisiert, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu erhöhen, und auch mit dem ALFRED Maritime IT-Startup, das durch KI die Energieerzeugung und ‑nutzung auf den Schiffen optimiert. All das sind positive Entwicklungen, und wir schätzen dieses vielschichtige Engagement. Unser Landesengagement hängt aber nicht zuletzt auch davon ab, dass die Meyer-Werft zukunftsfähig ist. Es ist gut, dass der jetzige Fokus zunächst auf externen, privaten Investoren liegt. Allerdings stehen auch weitere Landesinitiativen im Raum. Für uns als Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist klar, dass dieses Engagement in der Größenordnung nur dann funktionieren kann, wenn der Sitz der Meyer-Werft in Niedersachsen, genauer: in Papenburg, liegt. Um gemeinsam stark zu handeln, braucht es aber auch einen Aufsichtsrat, in den sich die Landesregierung und auch Arbeitnehmervertretungen einbringen können. Wir brauchen starke, gefestigte Strukturen, wie sie für eine solche Unternehmensgröße angemessen sind. Und ja, es geht auch um Kontrolle; denn mögliche Hilfen kommen durch öffentliche Gelder, und damit müssen wir verantwortungsvoll umgehen. Und es stellen sich natürlich auch Fragen an die Meyer-Werft, zum Beispiel zur Nachhaltigkeit. Der Kreuzfahrt-Tourismus ist jetzt ja nicht der Vorreiter beim Klimaschutz. Da frage ich: Wohin geht die Reise da konkret? Wie wird die Meyer-Werft klimafreundlicher? Wie wird der Masterplan Ems umgesetzt, in dem Natur und Wirtschaft den gleichen Rahmen haben? Welchen Wert haben Arbeitsplätze, und wie werden die Werksverträge ausgehandelt? All das müssen wir bei einer möglichen Beteiligung gemeinsam besprechen. Heute trage ich einen Blazer aus einer Blaudruckerei in Jever. Er symbolisiert nicht nur regionale Handwerkskunst und Tradition, sondern auch die Verbundenheit zu meiner Heimat. Genauso wie die Blaudruckerei ein Beispiel für erfolgreiches regionales Handwerk ist, ist die Meyer-Werft aus Papenburg ein starkes Beispiel für Spitzentechnologie und Innovationen im maritimen Bereich. Und das soll so bleiben, meine Damen und Herren! Wir stehen an Ihrer Seite, liebe Belegschaft. Wir wollen weiterhin gute und hochwertige Arbeitsplätze im Emsland sichern und eine nachhaltige grüne Industriepolitik, ökologisch und ökonomisch, unterstützen. Deshalb prüfen wir jetzt sorgfältig und mit allen Beteiligten gute Lösungen. Dabei hat der Bund für uns auch eine entscheidende Rolle - nicht zuletzt, weil die Werftenstrukturen in Deutschland eine große Bedeutung für Deutschland haben. Aus einem Dreiklang kann ein Quartett werden: das finanzielle Engagement der Familie Meyer, das Einwerben eines privaten Investors sowie die Unterstützung vom Land und ein maßgeblicher Beitrag vom Bund als Tandemlösung können hier Maßstäbe für die Zukunft setzen und eine gesamte Region nachhaltig aufstellen. Und daran arbeiten wir! Vielen Dank.

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Eva Viehoff GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe gerne in alte Bibliotheken. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie wir als Ausschuss für Wissenschaft und Kultur die alte Bibliothek in Coimbra in Portugal besucht und gesehen haben, wie dort über Jahrhunderte alte Bücher und Atlanten vorgehalten, archiviert und erhalten werden. In Bibliotheken findet man zwar nicht die Keilschrift der Sumerer als eine der ältesten Schriften ‑ die ist nämlich in Stein gemeißelt ‑, aber mit dem Schreiben auf Papyrus und Papier hat auch das Archivieren und Sammeln angefangen, vor Hunderten von Jahren. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Sammeln, Archivieren und Erhalten von Schriftstücken war schon immer eine riesige Herausforderung. So war, um es in modernem Deutsch zu sagen, die Transformation von Gutenberg zum Buchdruck der Schritt hin zum Massenmedium Buch und machte die Aufgabe der Archivierung noch deutlich umfangreicher. Aber mit der Zeit des Buchdrucks entstand auch die Pflichtexemplarregelung, die zunächst in Frankreich durch Franz I. eingeführt wurde, wo die Hofbibliothek darum bat, von jedem Druckwerk ein Exemplar zu bekommen. Damals war das nicht nur dazu gedacht, zu archivieren und die kulturellen Besonderheiten des Landes festzuhalten. Oft diente das auch der Zensur; denn was man einmal eingesammelt hat, das kann man auch ganz schnell verschwinden lassen. So arbeitet die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Bibliothek natürlich nicht. Denn modern ist die Archivierung als Zeugnis kulturellen Schaffens bibliografischer Dokumentation und vor allen Dingen die Zugänglichmachung für die Allgemeinheit. Wer einmal auf die Seite der Leibniz-Bibliothek geschaut hat: Das machen die heute schon recht gut. Meine Damen und Herren, die Veröffentlichung hat sich in den letzten Jahren aber auch radikal verändert. Zunehmend finden Veröffentlichungen in verschiedenen digitalen Formen statt, als Print on Demand, auf Ton- und Datenträgern oder eben als alleinige Veröffentlichung im Internet; wir alle nutzen im Zweifel auch mal ein E-Book oder ein PDF-Dokument. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist es richtig, dass wir in Niedersachsen eine Regelung finden, die digitale Medien einbezieht. Und das tut der vorliegende Gesetzentwurf für ein niedersächsisches Pflichtexemplargesetz. Dieses Gesetz regelt ‑ das ist schon in den vorherigen Reden in großer Vielfalt dargelegt worden ‑ die Gesamtheit der Medien, in körperlicher und unkörperlicher Form. Es lehnt sich an bestehende Regelungen auf Bundes- und Landesebene an, und es bindet auch bestehende Rechtsprechung ein. Von daher ist es ein richtiger und wichtiger Schritt, um die zunehmende Digitalität im Bereich des Sammlungs- und Archivierungswesens rechtlich zu etablieren. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Aus der Fraktion der SPD hören wir

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Minister. Ich hoffe, dass sehr viele junge Menschen ‑ und zwar Jungen und Mädchen; Herr Uhlen, ich wollte das noch einmal sagen: Es ist sehr wichtig, dass sich auch die Jungen impfen lassen ‑ jetzt motiviert sind, sich impfen zu lassen. Damit wir das noch mitgeben können: Bitte sagen Sie noch einmal: An wen können sie sich wenden? Welche Ärzt*innen impfen hier? Welche Rolle spielen mitunter auch die Gesundheitsämter, um das noch ein Stück weit zu unterstützen? - Danke. Herr Minister!

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Omid Najafi AfD

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

war vielleicht ein Fehler, die Zwischenfrage zuzulassen. Herr Kollege Sachtleben, Sie brauchen keine Frage mehr zu stellen. Das war jedenfalls 1934. Schon damals standen Vertreter Ihrer Parteien ‑ wie heute ‑ der deutschen Ingenieurskunst und Technologieführerschaft im Weg. Die meisten werden sich noch daran erinnern können: Am 22. September 2006 verunglückte ein Transrapid auf der Teststrecke im Emsland mit einem Wartungsfahrzeug. Das kostete 23 Menschenleben, und es gab zehn Verletzte. Menschliches Versagen war die Ursache. Alle 200 m war auf der Strecke ein Barcode angebracht, den ein vorbeifahrender Transrapid gescannt hat und so seine Position ans Kontrollzentrum weitergeben konnte. Das Wartungsfahrzeug war jedoch nicht magnetisch angetrieben, sondern fuhr auf Reifen auf der Teststrecke, wodurch keine Standortweitergabe erfolgen konnte. Diese Tragödie war tatsächlich menschliches Versagen. Zugleich markierte das Unglück auch mit das Ende des Transrapids in Deutschland. Im November 2010 wurde seitens des Bundes der Abbau der Teststrecke ab 2012 beschlossen ‑ was zum Glück bis jetzt nicht umgesetzt wurde. Ende 2011 fuhr der letzte Transrapid 09 auf der Magnettrasse. Meine Damen und Herren, dies war ein kurzer Rückblick in die Historie deutschen Erfindergeistes, deutscher Technologie und deutscher Ingenieurskunst. Mit dem heutigen Entschließungsantrag fordern wir den Stopp jeglicher Rückbaupläne der Teststrecke im Emsland, eine Prüfung auf die Betriebsfähigkeit sowie eine eventuelle Ertüchtigung und die Initiierung eines Clusters aus Forschungspartnern und Unternehmen, um neue Magnetschwebebahntechnologien, die sich ja bis heute weiterentwickelt haben, wieder erneut zu erproben und zur Marktreife zu bringen. Meine Damen und Herren, machen wir den Niedersachsen Hermann Kemper stolz! Lassen Sie uns heute hier den Grundstein legen, um Niedersachsen auf der Karte der Magnetschwebetechnik zu platzieren, um in den kommenden Jahren eine Technologie hierzulande zu realisieren, welche wir schon vor 20 Jahren hätten haben können und die sonst weltweit nur in drei anderen Staaten existiert: in Japan mit dem Linimo in Nagoya, dem fahrerlosen ÖPNV seit 2009 ‑ Magnetschwebetechnik ‑, in China bzw. Shanghai seit 2002 sowie seit 2016 ‑ ebenfalls ÖPNV ‑ in Changsha, seit 2017 sogar eine U-Bahn mit Magnetschwebetechnik in Peking sowie seit Februar 2016 an Südkoreas Hauptstadtflughafen Incheon in Seoul. Wie Sie erkennen können, war der Transrapid keine temporäre Zeitgeisterscheinung, sondern findet heute noch die Aufmerksamkeit, die er verdient. Die Magnetschwebebahn ist das sicherste Fortbewegungsmittel der Welt, noch viel sicherer als das Flugzeug. Selbst die Koalition aus CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus bzw. Senat einigte sich im vergangenen November darauf, eine Teststrecke für eine Magnetschwebebahn zu etablieren, und stellt dazu 85 Millionen Euro bereit. Die Technische Universität Dresden stellte fest, dass der Transrapid im Vergleich zum ICE je nach Geschwindigkeit bis zu 40 % weniger Energie verbraucht, aufgrund von fehlendem Verschleiß wie bei Rad-Schiene-Systemen 70 % weniger Wartungskosten verursacht und zusätzlich durch Aufständerungen weniger Fläche versiegelt, sodass am Boden der Wildwechsel sowie Ackerbau stattfinden können und Bahnübergänge obsolet werden. Aktuell werden auf dem Gelände der Teststrecke Ladetechniken für Elektromobilität erprobt, was dem Geist dieses Projektes alles andere als gerecht wird. Meine Damen und Herren, der Transrapid ist die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft. Seien Sie für den Transrapid! Vielen lieben Dank.

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Christoph Willeke SPD

Volle Energie für Niedersachsen - Smart Grids als sinnvolle Unterstützung zum Netzausbau fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um Energie. Es geht um elektrische Energie. Das ist ein Thema, welches viele Sektoren betrifft. Egal, ob E-Mobilität, Wasserstoff, das Heizen per Wärmepumpe, künstliche Intelligenz, Oma Gerda beim Einkochen ihrer Erdbeermarmelade oder zum Beispiel die chemische Industrie - alle brauchen ihn: den bezahlbaren Strom. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 450 TWh Strom verbraucht - zweifelsfrei eine gewaltige Menge Energie, aber eben auch nur die elektrische Energie. Bis 2030 soll die Gesamtstrommenge erheblich anwachsen. Grund ist die Elektrifizierung von Industrie, die Elektrifizierung unserer Wärmeversorgung und natürlich auch die Elektrifizierung der Mobilität. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schätzt den Strombedarf im Jahr 2030 auf sage und schreibe 750 TWh, also ganze 300 TWh zusätzlich. Das sind noch mal zwei Drittel unseres aktuellen Strombedarfs oben drauf. Das ist eine große Herausforderung. Die positive Nachricht: Wir sind bärenstark im Ausbau der erneuerbaren Energien. Niedersachsen bekommt seinen Strom bilanziell bereits zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Ich finde, diese Nachricht ist wirklich einen großen Applaus wert. Ich habe das Wort „bilanziell“ bewusst betont, denn um dieses kleine Wort „bilanziell“ drehen sich diese Rede und auch der vorliegende Antrag. Die Herausforderung ist mittlerweile vielen bekannt: Windkraftanlagen und PV-Module erzeugen nicht immer gleichmäßig Strom und sind entsprechend nicht grundlastfähig. Die Sonne scheint nachts nicht, und der Wind weht auch nicht immer. In Summe ergibt sich also in einigen Zeiten eine Überproduktion an erneuerbaren Energien und zu anderen Zeitpunkten eine Unterversorgung. Nun zur Kernidee dieses Antrags: Alle flexiblen Verbraucher, insbesondere E‑Autos und Luftwärmepumpen, sollen genutzt werden, um Energie aus den Hochphasen der Erzeugerkurven der erneuerbaren Energien intelligent zu nutzen. Um es noch mal ganz einfach zu sagen: In einer Hochphase der Erzeugung aus erneuerbaren Energien soll das E‑Auto besonders günstig geladen werden, und der Warmwasserspeicher soll sich in dieser Zeit mit warmem Wasser eindecken. Das spart in den Haushalten Geld. Das macht die Umrüstung zur E‑Mobilität pro gefahrenem Kilometer günstiger, und das wiederum beschleunigt die Mobilitätswende. Das macht die Heizung zwar in den Anfangsinvestitionen nicht günstiger, aber es senkt die laufenden Kosten einer Luft-Wärme-Pumpe, und das beschleunigt wiederum die Wärmewende. Lassen Sie uns die Preise für den Lebensunterhalt senken! So, meine Damen und Herren, schaffen wir nachhaltigen Wohlstand in unserer Gesellschaft. Dieser Antrag geht noch einen Schritt weiter. E‑Autos sind, physikalisch betrachtet, nichts anderes als rollende Batterien. Unsere E‑Autos, genau wie die Verbrenner, stehen, statistisch gesehen, zu 95 % der Zeit still. Oftmals haben diese E‑Autos einen großen Akku. Vergleiche ich zum Beispiel die Akkugröße eines größeren Heimspeichers von 10 kWh mit der einer E‑Auto-Batterie, zum Beispiel vom ID.7, dann ist diese noch mal um den Faktor 8 größer. Es steckt also enormes Potenzial in einer E‑Auto-Batterie. Wenn diese Energie intelligent ans Netz abgegeben werden kann, kann der Eigentümer des Autos für die Bereitstellung Geld bekommen, das Stromnetz als solches profitiert, und natürlich steigt der Anteil der Erneuerbaren am Strommix. Wir wollen das Thema bidirektionales Laden in Niedersachsen in die Fläche bringen. Die meisten E‑Autos haben an vielen Tagen im Jahr ungenutzte Kapazitäten. Dieses Potenzial soll genutzt werden. E‑Mobilität muss günstiger werden. Unser Netz braucht diesen Rückenwind, und unsere Gesellschaft braucht Partizipation an der Energiewende. Speicher müssen intelligent, netzdienlich arbeiten. Hier liegt die Chance, in Zukunft mehr erneuerbare Energien zu nutzen, insgesamt autarker zu werden, die Ausbaukosten unserer Leitungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, Redispatchkosten zu senken und Strom und damit die in Zukunft noch wichtigere Energieform günstig zu machen. So bleibt man Industrieland. Ja, dieser Antrag ist sehr technisch. Es braucht hohe Ingenieurskunst und natürlich unser Handwerk vor Ort. Und ja, es braucht auch Zeit. Aber deswegen handeln wir doch lieber jetzt als später! Es ist wichtig, dass wir jetzt zum Hochlauf der E-Mobilität und der Wärmewende die Weichen richtig stellen. Es wäre ein großer Fehler, erst zur Halbzeit diese Themen mitzudenken, denn das macht es teurer und deshalb auch langsamer. Wir haben 23 Forderungen und Vorschläge erarbeitet, 9 davon an den Bund und 14 Punkte an die Landesregierung gerichtet - von der weiteren Erforschung über Praxisanwendung, über Anpassung der Regularien des Datenschutzes, über einheitliche Standards und Schnittstellen für Energieverbraucher bis zur Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern, um die Chancen, die sich ergeben, möglichst vielen Menschen anzubieten. Wir sehen uns natürlich auch selbst in der Verantwortung. Wir wollen in unseren landeseigenen Gebäuden voranschreiten. Auch dafür gibt es einen konkreten Vorschlag: Wir fangen bei den größeren Gebäuden mit einem Energiebedarf von über 100 MWh pro Jahr an. Wir werden auch die Tiefgaragen und die öffentlichen Parkplätze im Rahmen unserer Möglichkeiten unter die Lupe nehmen und die Ladeinfrastruktur ausbauen, um diese in ein intelligentes Netz einzubinden. Wir wollen über die KEAN die dynamischen Stromtarife weiter in die Fläche bringen und Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher reduzieren. Wir treten mit unseren Nachbarn, den Niederlanden, in Verbindung, um engere Partnerschaften zu prüfen. Auch die Energienachbarschaften im eigenen Land wollen wir weiterentwickeln. Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich gut an die Situation und auch den Ernst der Lage im Winter 2022/2023 erinnern. Es ging vor allem um ein Thema: Energie - Energiesicherheit, Versorgungssicherheit und bezahlbare Energie. Nun bin ich, ehrlich gesagt, dankbar, dass wir nicht mehr jeden Tag auf den Füllstand der nationalen Gastanks schauen bzw. schauen müssen. Damit das auch so bleibt, stellen wir die Weichen für die Energiepolitik der Zukunft. Ich habe noch ein bisschen Zeit, die ich nutzen möchte, um einen Dank loszuwerden. Ich habe vorhin die Zahl 450 TWh genannt. 450 TWh ist der aktuelle Strombedarf. 450 ist aber auch die Frequenz, und zwar in Megahertz, die mit Blick auf den Smart-Meter-Rollout genutzt wird, der von der Bundesregierung beschlossen ist. Darüber werden die Smart Meter bzw. die Smart-Meter-Gateways vernetzt. Wir sehen also, wie technisch allein schon diese Debatten werden. Ich möchte mich besonders bei Olaf Lies bedanken, der dieses Thema in der Bundesnetzagentur mit vorangetrieben hat. So können wir diese Themen auch in Zukunft voranbringen. Ich bedanke mich auch bei Christian Meyer für den Einsatz schon in den Ministergesprächen, um dieses Thema weiterzuentwickeln. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Glück auf!

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Jessica Miriam Schülke AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Im Gesetzentwurf der Landesregierung geht es um die Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Pflichtablieferung und ‑übermittlung von Medienwerken an die Niedersächsische Landesbibliothek verbindlich zu regeln und somit das kulturelle Gedächtnis unseres Bundeslandes zu sichern. Neben der Sammlung von physischen Medienwerken wie Büchern, Zeitschriften und Zeitungen sollen auch digitale Inhalte erfasst und archiviert sowie dauerhaft gesichert werden. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Vielfalt und Qualität unseres kulturellen Schaffens zu dokumentieren und allen Bürgern zugänglich zu machen. Das Gesetz geht meines Erachtens im Grunde den richtigen Weg. Zugleich aber hat der Entwurf einen gewissen Regelungsübermut, denn er schießt in einigen Aspekten etwas übers Ziel hinaus. Erlauben Sie mir, ein paar kritische Punkte anzusprechen. Erstens. In § 5 Abs. 3 verlangt der Entwurf, dass unkörperliche Medienwerke zusammen mit allen Elementen, Software und Werkzeugen übermittelt werden müssen, die zu ihrer Darstellung, Benutzung oder Langzeitsicherung benötigt werden, mit Ausnahme von Standardsoftware. Bei Werken in elektronischer Form gibt es kein Werkexemplar, das übergeben werden kann. Stattdessen wird das Werk in elektronischer Form übermittelt und auf einem Speichermedium festgehalten. Diese Speicherung stellt eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung dar. Daher könnte es hier zu Schwierigkeiten kommen, da möglicherweise auch auf explizite Urheber- oder fremde Lizenzrechte zu achten ist. Über diesen Sachverhalt sollten juristische Stellungnahmen in den kommenden Ausschusssitzungen noch einmal Klarheit schaffen. Ein weiterer Punkt, der Bedenken aufwirft, ist die Speicherung von Bankverbindungen unter § 9. Diese Daten sind besonders sensibel, und es muss gewährleistet sein, dass sie vor Hackerangriffen sicher sind. Hier muss die Landesbibliothek ihre Kompetenz in der Datensicherheit unter Beweis stellen. Ein dritter und für mich äußerst kritischer Punkt ist die in § 10 vorgesehene Höhe der Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten, die bei bis zu 5.000 Euro liegen. Das ist schon fast irrsinnig; denn für einen kleinen Independent-Verlag könnte das den Ruin bedeuten. Ein jeder Verlag oder Literaturschaffende hat Interesse daran, dass sein Werk als Pflichtexemplar archiviert wird. Eine solche übermäßige Sanktionierung könnte eher abschreckend wirken, als zur Kooperation anregen. Hier setzt die AfD auf Eigeninitiative vor äußerem Zwang: Wenn Bußgeld, dann maximal zwei oder dreistellig, je nach Verlagsumsatz. Oder man führt eine Faustregel ein, die zum Beispiel besagt: eine Geldbuße in Höhe des Fünffachen vom Ladenverkaufspreis. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Gesetzentwurf eine wichtige und notwendige Maßnahme darstellt. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, sollten die genannten Schwachstellen jedoch abgeklärt und ausgeräumt werden. Ich sehe daher gespannt den weiteren Beratungen im Ausschuss entgegen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis/90 Die

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Anna Bauseneick CDU

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wann wird der Orientierungsrahmen Ganztag fertiggestellt, und wer aus der Praxis arbeitet daran konkret mit?

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Frau Ministerin Hamburg antwortet. Bitte schön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Ende ist das eine Frage, die der Schulträger entscheiden muss. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die fünfte und somit letzte

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Harm Rykena AfD

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wird es Strafen gegen die Kommunen geben, die es nicht bis 2026 schaffen, einen Ganztag zu gewährleisten? Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Minister. Anschließend an Vorfragen und die Ausführungen von Ihnen und von Frau Ministerin Hamburg frage ich nach: Was sind die Kooperationspartner*innen der HPV-Aktionswoche gewesen? Und vor allen Dingen: Könnten Sie uns ausführen, welche Rolle sie bei der Umsetzung der Impfkampagne spielen?

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Alfred Dannenberg AfD

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Direktvermarktung kann eine feine Sache sein. Sie macht zwar mehr Arbeit, aber wenn sie sich etabliert hat, bringt sie auch mehr Wertschöpfung, und das auch bei volatilen Märkten. Manchen Bauern bietet die Direktvermarktung eine interessante Alternative zu dem Prinzip „Wachse oder weiche“. Warum macht dann nicht jeder Landwirt Direktvermarktung? Der hohe Arbeitsaufwand, nicht genug Personal verfügbar, oder äußere Umstände wie die Lage des Hofes oder das Portfolio der Erzeugnisse passen nicht. Die zusätzliche Bürokratie ist erheblich. Mein Negativhighlight aus der Expertenanhörung war übrigens, dass der Bauer für einen simplen Fahnenmast auf dem Hof einen Bauantrag stellen musste. Insofern begrüße ich bei beiden hier vorliegenden Anträgen den Willen zum Bürokratieabbau. Es ist immer leicht gesagt, hier hoffentlich auch leicht gemacht. Die Einstiegskosten in die Direktvermarktung sind erheblich. Insofern ist auch die Forderung nach Förderangeboten begrüßenswert. Aber bitte verliere man trotz aller wohlmeinenden Willensbekundungen zum Ausbau der Direktvermarktung eines nicht aus den Augen: Es ist und bleibt eine Nische. Denn die Nachfrage wird nicht beliebig mitwachsen, insbesondere jetzt, wo bei vielen Menschen der Euro, weiß Gott, nicht mehr so locker sitzt. Die in diesem Zusammenhang für mich prägnanteste Aussage eines Direktvermarkters war: Alfred, die sollen mir jetzt nicht auch noch meine Nische kaputtmachen. Es ist nicht viel Platz in dieser Nische. Werden jetzt mit künstlichem Geld weitere Erzeuger in diese Nische gelockt, steigt der Konkurrenzdruck und macht am Ende alle in der Nische kaputt. Das kam auch in der Ausschussanhörung glasklar zum Ausdruck. Sehr bemerkenswert finde ich noch, dass in der Anhörung zu diesem Antrag das gleiche Credo vernehmbar war wie zum Thema Lebensmittelherkunftskennzeichnung – wir debattierten es gestern Abend –: Bloß nicht noch ein Logo! Das sagten sowohl die Vereinigung Norddeutscher Direktvermarkter als auch das Kompetenzzentrum Ökolandbau. Irgendwann sei vor lauter Siegeln das Etikett zu klein. Ohnehin sei ein regionales Siegel für kleine Betriebe immer schwierig, weil der Mehrwert für sie nicht groß genug ist. Der Lebensmitteleinzelhandel hingegen nutze ein etwaiges regionales Siegel stets in einem größeren Bereich, um sich damit zu schmücken. Ob sich die Direktvermarktung in der Wirklichkeit nachhaltig pushen lassen wird, darauf bin ich sehr gespannt. Meine Fraktion wird sich sowohl zum Antrag der Regierungsfraktionen als auch zu dem noch jüngst eingegebenen Änderungsantrag der CDU enthalten. Vielen Dank.

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Christian Fühner CDU

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

eine Frage. Ja, klar. Vielen Dank, Frau Kollegin Lansmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Könnten Sie uns erklären, was an der Einrichtung einer Sprachlernklasse komplex ist?

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Rüdiger Kauroff SPD

Praxistaugliches Moorbrandschutzkonzept für Niedersachsen entwickeln

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Tagesordnungspunkt spreche ich über die Erstellung eines praxistauglichen Moorbrandschutzkonzepts; denn Niedersachsen ist das Moorland Nummer eins. Gut 70 % der Hochmoore aus ganz Deutschland befinden sich in Niedersachsen. Nimmt man alle Moorflächen bundesweit zusammen, liegen 40 % der Flächen davon in Niedersachsen. Durch den Klimawandel nehmen die Brände in den Mooren stark zu. Grund dafür ist die Zunahme von Hitze- und Dürreperioden. Zum Klimawandel kommt hinzu, dass durch Industrieunternehmen die Moore jahrzehntelang für den Torfabbau genutzt und dadurch dezimiert wurden. So veränderten sich viele Gebiete in Niedersachsen. Zu den Veränderungen gehört auch, dass die sogenannten Abtorftrassen von früher nicht mehr vorhanden sind. Die Folge des Torfabbaus zeigt sich deutlich: Es bleibt ein dünner und nicht besonders tragfähiger Moorboden zurück. Das Fatale daran ist, dass diese Böden die heutigen Rettungsfahrzeuge und die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren oder des Technischen Hilfswerks nicht tragen können. Im Einsatzfall können Einsatzkräfte nur bedingt oder gar nicht zu den Moorbränden durchdringen. Brandeinsätze in Mooren sind immer arbeitsintensiv und auch unheimlich zeitintensiv, denn anders als normale Brände sind Moorbrände meist unterirdisch und für das bloße Auge unsichtbar. Häufig breiten sie sich unterirdisch unkontrolliert aus. Meistens werden diese Einsätze von ehrenamtlichen Kräften abgearbeitet. Ist ein Moorbrand entdeckt und identifiziert worden, braucht man verdammt viel Wasser, um den Brand zu löschen. Meine Damen und Herren, Sie fragen sich zu Recht: Wie bekommen Feuerwehren das Löschwasser an den Brandort, bei den weichen Bodenverhältnissen? An dieser Stelle helfen zurzeit häufig örtliche Landwirte und Lohnunternehmen aus und transportieren Löschwasser und nötige Materialien zur Brandstelle. Ein anderer erschwerender Aspekt unserer Moore ist, dass mit der Zeit viele Fahrrad- und Wanderwege in Moorgebieten angelegt wurden. Das zieht natürlicherweise viele zusätzliche Besucherinnen und Besucher an. Dies birgt jedoch die akute Gefahr, dass die Personen unachtsam mit der Natur umgehen und beispielsweise ihre Zigarettenabfälle in die Natur werfen. Bei trockenem Sommerwetter entsteht so rasant ein Moorbrand. Die Vernässung von Mooren kann dem entgegenwirken und die Gefahr von Moorbränden eindämmen. Die SPD-Fraktion hält es mit Blick auf das Gesamtbild meiner aufgeführten Argumente für akut notwendig, dass die Landesregierung ein landesweites und praxistaugliches Moorbrandkonzept entwickelt. Dabei ist es wünschenswert, dass, ähnlich wie bei der Erstellung des Brandschutzgesetzes, die moorbrandgefährdeten Kommunen in einer Art Strukturkommission an der Erstellung des Konzeptes beteiligt werden. Die Anhörung im Ausschuss hat deutlich gezeigt, dass vor allem die Beteiligung der Kommunen Meppen und Gifhorn sehr von Nutzen sein kann. Denn diese Kommunen haben bereits einiges an Erfahrung mit Moorbränden gesammelt. Auch bei der Beschaffung von Fahrzeugen zum Löschwasser- und Materialtransport können wir von den Erfahrungen der Meppener und Gifhorner Feuerwehrkameraden profitieren. Das Land sollte festgestellte Bedarfe fördern oder eigenständig beschaffen. Damit können wir sicherstellen, dass Materialien dort stationiert werden, wo sie auch gebraucht werden. Das Gleiche gilt für präventive Maßnahmen zur Bereitstellung von Löschwasser und die Schaffung von geeigneten Wegen in den Moorgebieten. An der Ausbildungsstätte des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz sollte zusätzlich die Ausbildung zur Vegetationsbrandbekämpfung um das Thema Moorbrandbekämpfung ergänzt werden. So werden bei dem Lehrgang zur Vegetationsbrandbekämpfung die eingesetzten Kräfte zeitgleich entsprechend geschult. Sie sehen, es gibt viel zu tun. Lassen Sie uns anfangen! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 43. Sitzung im 17. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Geburtstag hat heute der Abgeordnete Rüdiger Kauroff. Lieber Kollege Kauroff, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche und wünsche Ihnen Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr! Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 14, das ist die Aktuelle Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19:25 Uhr enden. Die heutige Mittagspause wird eine ganz besondere sein, denn Musik liegt in der Luft. Freuen Sie sich auf die niedersächsischen Musikschulen, die Sie auf dem Hannah-Arendt-Platz herzlich zu einem kulinarischen und musikalischen Imbiss einladen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich von der SPD-Fraktion Herr Arends und Herr Baatzsch bis zur Mittagspause. Von der CDU-Fraktion haben sich Frau Bode, Herr Toepffer und Herr Wille entschuldigt, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Schneider bis – wie es hier heißt – nach der Mittagspause und Frau Viehoff bis 14 Uhr. Vielen Dank, Herr Miesner. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 14.

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Stephan Bothe AfD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Fraktion der AfD stellt der Kollege Bothe. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin, dass Sie diesen Vorgang oder das Verfahren der Landesregierung gerade mit christlicher Tradition begründet haben, und vor dem Hintergrund, dass das Oberlandesgericht München 2018 feststellte, dass Kirchenasyl keine geltende Rechtsordnung ist und somit die Kirchen keine Sonderrechte besitzen, frage ich Sie: Auf welcher genauen Rechtsgrundlage haben Sie für die Landesregierung diesen Sonderweg beschritten? - Vielen Dank.

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André Bock CDU

Islamistischer Terror in Deutschland - was ist jetzt zu tun?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Islamistischer Terror in Deutschland - was ist jetzt zu tun?“ – Das ist die Frage. Die Frage lässt sich im Grunde genommen ganz schnell mit einer Überschrift beantworten: den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen. „Jetzt wirksam bekämpfen“ heißt ohne Zögern, ohne Zaudern, ohne Aufschieben, ohne lange Diskussionen zum Thema „Abschiebung nach Afghanistan“. „Ohne Zögern und Zaudern“ heißt, jetzt zu handeln, und zwar islamistische Propaganda und Terrorverherrlichung auf Social-Media-Plattformen gesetzlich zu unterbinden. „Handeln“ heißt jetzt auch, dafür zu sorgen, den Weg für die Speicherung von IP-Adressen freizumachen. „Handeln“ heißt auch, Forderungen nach einem Kalifat oder nach Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in unserem Lande unter Strafe zu stellen. „Handeln“ heißt auch, den Expertenkreis „Politischer Islamismus“ so, wie er noch unter unionsgeführter Bundesregierung existierte, den Frau Faeser abgeschafft hat, wieder ins Leben zu rufen. Konsequent islamistische Vereine verbieten. Das Verbot der DMG, Frau Ministerin Behrens, kam hier viel zu spät. Meine Damen und Herren, Deutschland hat in puncto politischer Islamismus, islamistischer Terror kein Erkenntnisproblem. Ein Blick in die Berichte der Verfassungsschutzämter reicht aus. Seit Jahren stand dort unter anderem auch die DMG, die eben jetzt erst verboten wurde. Wir sprechen hier über eine Community im gesamten Bereich deutschlandweit von rund 28 000 Personen. In Deutschland herrscht vielmehr ein Umsetzungs- und vielleicht auch ein Verdrängungsproblem. Wie ist es sonst zu erklären, dass gerade immer nur dann politische Erklärungen und Bekundungen erfolgen, wenn etwas Schreckliches wie eben jetzt auch in Mannheim geschehen, passiert? Die Tat von Mannheim bildet den vorläufigen Tiefpunkt einer ganzen Reihe ‑ leider, muss man sagen ‑ von Ereignissen, in denen sich die Folgen eines zunehmenden Kontrollverlustes vor allem in der Migrations- und Integrationspolitik immer stärker zeigen. Das muss man an der Stelle einfach mal so nüchtern feststellen. Im April dieses Jahres haben wir in Hamburg erlebt, dass Tausende Islamisten auf den Straßen offen fordern, hier ein Kalifat einzurichten. Ebenfalls im April musste die Bundesinnenministerin bei der Präsentation der Polizeilichen Kriminalstatistik eine Zunahme im erheblichen Maße bei nichtdeutschen Tatverdächtigen einräumen. Ebenso war es hier in Niedersachsen, Frau Behrens, in Ihrem Bericht. Ich wiederhole: Die Zeit des Warnens, des Zögerns, des Hinhaltens muss an der Stelle endlich vorbei sein. Nach dem Terroranschlag in Mannheim erwarten die Menschen in diesem Lande durchaus zu Recht, dass die Politik Maßnahmen ergreift und handelt, um die Kontrolle in unserem Land wieder zurückzugewinnen, Kontrolle darüber, wer an der Grenze bei uns hineinkommt, Kontrolle darüber, wer in unserem Land bleiben darf, Kontrolle darüber, ob Islamisten und Extremisten hier ihren Fanatismus verbreiten können, und Kontrolle auch darüber, wie frei und wie sicher wir unsere Lebensweise, wie wir sie eben hier führen, auch weiterhin in Deutschland ausüben können. Die Politik muss endlich eine Antwort auf die drängenden Fragen ‑ Stichwort: ungelöste Frage ‑ zur Ausreisepflicht von Straftätern, Gewalttätern und Gefährdern finden. Bisher werden diese Personen geduldet. Es kann doch nicht sein, dass sich dadurch quasi dieses rechtswidrige Verhalten für diese Menschen auszahlt. Stattdessen sollte Deutschland für die schweren Straftäter und Gefährder einen Ausreisearrest schaffen, in dem die Ausreisepflichtigen so lange verweilen, bis sie die Rückreise in ihre Heimat freiwillig antreten. Meine Damen und Herren, der ganz überwiegende Teil der Musliminnen und Muslime in unserem Land, 5 Millionen Menschen fast an der Zahl, lebt friedlich in und mit unserer Gesellschaft und steht auch durchaus auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ein Satz, finde ich, den man in einer solchen Debatte immer wieder betonen sollte. Schließlich reichen wir als deutsche Gesellschaft jedem und jeder die Hand, der oder die auf dem Boden unseres Grundgesetzes und für unsere Werteordnung einstehen und am Wohle dieses Landes mitwirken wollen, auch natürlich, um sich selbst verwirklichen zu können. Allerdings ‑ und das sage ich auch hier deutlich ‑ geht mir dieser Satz nicht mehr ganz so leicht über die Lippen, wenn ich an die antisemitischen Ausschreitungen nach dem 7. Oktober auf unseren Straßen denke, an all das, was wir dort sehen und ertragen mussten. Denn dadurch ist noch einmal mehr deutlich geworden: Integration hat eben an vielen Stellen nicht funktioniert. Meine Damen und Herren, es reicht eben nicht, wenn Frau Faeser vor Wahlen in Hessen damals oder aktuell angesichts des schrecklichen Vorfalls in Mannheim neue Forderungen aufstellt, so, wie jetzt die Frau Innenministerin, die wenige Tage kurz vor der Innenministerkonferenz mit neuen Vorschlägen kommt. Fast alle Vorschläge liegen seit Jahren bereits von uns und anderen auf dem Tisch. Wer nicht jetzt endlich handelt, wird das leider von den Menschen zu spüren bekommen. Man braucht sich im Übrigen nur mal in den europäischen Nachbarländern umschauen. Frankreich beispielsweise hat die Integration auch versäumt, sie ist nicht gelungen. An vielen Stellen können sie politisch kaum mehr handeln, ohne sich die Zustimmung vom politischen Islam einzuholen. So groß ist der Einfluss in Frankreich bereits. Es gibt Kindergärten, Schulen, wo ganz andere Werte gelehrt werden. So etwas, meine Damen und Herren, will ich in diesem Land niemals erleben. Deswegen kämpfen wir als Demokraten dafür, dass wir so weiterleben können, wie wir leben, gerne auch mit Menschen aus dem Ausland, gerne auch mit Zugewanderten, aber es muss auf dem Boden des Grundgesetzes und unserer Werteordnung so bleiben. Dafür kämpfen wir, aber gewiss nicht, Herr Wichmann, mit dem Teufel. Vielen Dank.

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Constantin Grosch SPD

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Herr Holsten, Sie haben gerade ausgeführt unter anderem zu den EAA, dass diese ja erst ein Jahr im Spiel sind und wir dementsprechend erst evaluieren müssen, ob sie überhaupt funktionieren. Ich habe in den letzten Tagen vermehrt Gespräche unter anderem auch mit unserer lokalen Organisation für die Wirtschaft ‑ dem Arbeitgeberverband ‑ geführt, die immer wieder betont, sie braucht Unterstützung, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderung in Arbeit zu bringen, weil es in der Tat ‑ da haben Sie völlig recht ‑ eine Vielzahl an Maßnahmen gibt, die man wahrnehmen kann, um eben die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Sie freut sich sehr, dass es die EAA gibt, sie bemängelt aber, dass sie schlichtweg nicht bekannt sind. Ehrlicherweise werden wir uns anschauen müssen, wie viele Personen es sind, die das machen. Dann wird auch schnell klar werden, warum. Denn bei zwei bis drei Personen, die es pro Region gibt ‑ so viele sind das ja leider nicht ‑, wird es schwer, das überall umzusetzen. Ich will noch auf ein Weiteres eingehen. In der Studie, die ich vorhin zitiert habe, wird am Ende ein Fazit gezogen, wie wir es schaffen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Der Hauptpunkt des Fazits ist ‑ ich zitiere ‑: „Eine gute, umfassende Beratung und Information im Vorfeld des Übergangs sowie Hilfen zum Kennenlernen von Betrieben und zu Bewerbungsprozessen bilden aus Perspektive der vier Befragungen übereinstimmend besonders wichtige Elemente für gelingende Übergangsprozesse.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist exakt das, was wir mit diesem Antrag bezwecken. Es ist Geld da, es ist extra da für Menschen mit Behinderung. Warum nutzen wir es nicht? Warum sind Menschen mit Behinderung immer noch in der Situation, dass sie nicht die Maßnahmen und Hilfen bekommen, die sie brauchen? - Lassen Sie uns endlich ins Arbeiten kommen! Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Kollege Holsten möchte antworten,

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Constantin Grosch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (Demokratiestärkungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem, was Sie, Herr Moriße, gerade gesagt haben, fragt man sich ja schon, wie Sie sich eigentlich ein demokratisches Miteinander vorstellen. Sie haben gesagt, Sie wollen es ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger einfach und direkt Einfluss auf Politik nehmen. Ich weiß ja nicht, was die AfD den lieben langen Tag macht. Aber zu mir können Bürgerinnen und Bürger täglich kommen. Mein Büro ist offen. Sie können mich per Mail oder mündlich erreichen, wir haben Parteiveranstaltungen. Sie können direkt Einfluss nehmen auf Politik. Es ist aber nicht direkt und einfach, einen Volksentscheid durchzuführen. Denn wie Sie es gerade schon richtigerweise ausgeführt haben: Dafür müssen bestimmte Regeln eingehalten und Quoren erfüllt werden. Unter anderem geht es auch um die Frage, wie viele Unterstützungsunterschriften oder andere Dinge man erreichen muss. Das ist alles andere als direkt. Und es ändert nichts daran, ob Sie ‑ und dazu gratulieren wir Ihnen ganz herzlich ‑ diese Quoren einmal durch zwei teilen. Es ist immer noch ein Aufwand, den Bürgerinnen und Bürger betreiben müssen. Und wir als demokratische Parteien stehen den Bürgerinnen und Bürgern allzeit bereit. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens-Christoph Brockmann [AfD]: Dazu gratulieren wir Ihnen ganz herzlich! Es freut mich aber auch sehr, dass die AfD die übrigen Teile des Koalitionsvertrags von SPD und Grünen begrüßt und offensichtlich gar nicht abwarten kann, bis dieser von uns abgearbeitet ist. Denn in der Tat haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Teilhabe an politischen Prozessen zu vereinfachen. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Chancen direkter Demokratie im Land besser nutzen. Deshalb streben wir die Senkung der Hürden für Volksbegehren sowie für Volksentscheide an.“ Wie Sie wissen, müssen wir hierfür die Niedersächsische Verfassung ändern. Dem verschließen wir uns überhaupt nicht. Wir haben ja bereits mehrere Vorschläge zur Weiterentwicklung unserer Verfassung eingebracht, wie zum Beispiel mit der Entschließung zum queeren Leben im April dieses Jahres, in der wir die Landesregierung beauftragt haben, einen Vorschlag zur Verfassungsänderung zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung vorzulegen. Oder unser Antrag zur Ergänzung des Europabezuges in der Landesverfassung, der sich gerade in der Ausschussberatung befindet. Und am Mittwoch diskutieren wir hier alle zu unserem Entschließungsantrag „Kinderschutz an erster Stelle!“ die Verankerung von Beteiligungsrechten von Kindern in unserer Verfassung. Was wir allerdings nicht mittragen, sind Änderungen an unserer Verfassung, ohne ihre Auswirkungen zu betrachten und damit qualitativ ungenügend zu arbeiten, so wie dies mit diesem AfD-Antrag der Fall ist. Denn zwei zentrale Sätze hat die AfD bezeichnenderweise aus unserem Koalitionsvertrag nicht übernommen. Sie stehen direkt im Anschluss an das vorhin vorgelesene Zitat. Sie lauten: „Volksentscheide müssen unter den gleichen Bedingungen wie allgemeine Wahlen durchgeführt werden. Die Finanzierung der jeweiligen Kampagne muss offengelegt werden.“ Gerade Letzteres ist verdammt wichtig, wenn man sich einmal die Historie der Volksbegehren in Niedersachsen anschaut. Herr Plett hat das vorhin schon teilweise getan. Zwar bemängelt der Verein „Mehr Demokratie e. V.“ zu Recht die hohen Hürden. Er gibt aber gleichzeitig zu bedenken: Oft öffneten Volksbegehren den Weg für politische Lösungen, sei es, weil mit der Landespolitik über Kompromisse verhandelt werden konnte, sei es, weil der Landtag die Forderung übernahm. Schaut man sich nun gescheiterte Volksbegehren an, finden wir beispielsweise eine Initiative der rechtsextremen Partei Die Republikaner zu Euro-Umstellung, ein Volksbegehren zum Zuwanderungsgesetz, ein Begehren gegen die Rechtschreibreform und zwei Verfahren, die maßgeblich durch die FDP initiiert wurden. Es wird schnell klar, dass das Instrument der Volksinitiativen und ‑entscheide nicht nur einfach aus der Mitte der Bevölkerung kommen kann, sondern auch ein gezieltes politisches Instrument größerer Organisationen sein kann. Deshalb sind die Fragen der Finanzierung, der Transparenz und die Verfahrensfragen von enormer Bedeutung. Als einziges Volksbegehren mit nennenswerter Unterstützung scheiterte die Initiative mit dem Titel „für gute Schulen in Niedersachsen“ am hohen Quorum. Sie wäre aber im Übrigen auch an den von Ihnen benannten Quoren gescheitert. Alle anderen initiierten Verfahren wurden durch Übernahme oder Maßnahmen des Landtages überflüssig, oder es wurden jedenfalls mit den Initiatoren entsprechende Kompromisse ausgehandelt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der AfD geht es nicht um die Weiterentwicklung unserer Demokratie. Das wissen wir alle. Es geht ihr nicht um die Frage, wie wir mehr Perspektiven unserer diversen Gesellschaft in Entscheidungsprozesse integrieren können. Wäre dies der Fall, hätte sie sich mit den Prozessen von Bürgerbeteiligungsverfahren auseinandergesetzt. Fragen, wie Bürgerinnen und Bürger bei einem Volksentscheid neutral informiert werden können oder wie konkurrierende Gesetzgebungsverfahren, die eilig sind, mit laufenden Entscheidungen in Einklang zu bringen sind, interessieren sie offenkundig nicht. Nein, im Gegenteil: Sie will das Schweizer Modell auf Bundesebene - nur eben ohne Vorabprüfung und damit ohne Schutz für Minderheiten. Sie will Verfahren, in denen die Legitimität zweifelhaft ist und Transparenz nicht hergestellt werden muss. Sie ist eine Partei, die der Verfassungsschutz in Niedersachsen beobachtet und die mit diesem Antrag en passant die Hürden für Volksentscheide halbieren will, um Voraussetzungen ‑ wie, dass mindestens 25 % der Wahlberechtigten an ihnen teilnehmen müssen ‑ zu streichen. Ein solch unüberlegtes Herumfummeln an unserer Verfassung lassen wir als aufrechte Demokraten nicht zu. Ja, wir wollen unsere Verfassung weiterentwickeln, gerade im Bereich der politischen Partizipation - aber nicht, um Verfassungsfeinden und lauten Minderheiten Werkzeuge in die Hand zu legen. Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (Demokratiestärkungsgesetz)

Zwischenfragen zulässt. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Vor uns liegt eine Entscheidung, die die demokratische Teilhabe und Mitsprache unserer Bürger in Niedersachsen erheblich stärken wird. Das Demokratiestärkungsgesetz sieht unter anderem die Absenkung des Quorums für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vor. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Bürgerbeteiligung zu fördern und die direkte Demokratie zu stärken. Seit Einführung des Gesetzes wurden lediglich elf Volksbegehren initiiert. Bei den Volksinitiativen sieht es ähnlich düster aus. Der Grund, sehr geehrte Damen und Herren: Die Hürden für die Durchführung einer solchen Initiative sind viel zu hoch und für unsere Bürger kaum erreichbar. Viele Volksbegehren und Volksentscheide sind bereits an der Durchführung gescheitert. Der Entwurf nimmt die Absenkung des erforderlichen Quorums für eine Volksinitiative von derzeit 70.000 auf 35.000 Wahlberechtigte vor. Ebenso wird das Quorum für ein Volksbegehren reduziert. Dies bedeutet, dass in Zukunft weniger Unterstützung notwendig ist, um ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative ins Leben zu rufen. Dieses Gesetz stärkt nicht nur die Rechte der Bürger, sondern auch unsere Demokratie insgesamt. Denn es bietet den Menschen Gelegenheit, ihre Sorgen und Wünsche direkt und effektiv in den politischen Prozess einzubringen. Die Absenkung des Quorums ist ein bedeutender Schritt hin zur Entbürokratisierung und erleichterten politischen Teilhabe. Dazu bauen wir Barrieren ab, die viele Bürger bisher davon abgehalten haben, sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Leider spielen die Instrumente Volksinitiative, Volksbegehren oder auch Volksentscheide im politische Alltag unseres Landes kaum eine Rolle. Durch die aktuelle Rechtslage wird die Bürgerbeteiligung eindeutig erschwert. Das aktuelle hohe Quorum schreckt die Bürger bereits im Vorfeld ab. Das ist aber der falsche Weg, meine Damen und Herren. Bürger sollen sich konstruktiv an der Gesetzgebung beteiligen und mit einbezogen werden. In einer Zeit, in der Politikverdrossenheit und Misstrauen in politische Institutionen wachsen, ist es umso wichtiger, die Bürger stärker in die politischen Entscheidungen einzubeziehen. Die Stärkung der direkten Demokratie muss ein zentrales Anliegen sein. Wir sind überzeugt, dass alle Bürger über die notwendige Reife und das Verantwortungsbewusstsein verfügen, um bei wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen bei. Indem wir die Hürden für Volksentscheide senken, schaffen wir die Grundlage für eine lebendige und wehrfähige Demokratie. Denn schließlich sind es die Bürger, die am besten wissen, was für sie und ihre Gemeinschaft richtig und wichtig ist. Die AfD-Fraktion bittet somit alle Fraktionen, diesem bedeutenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Das ermöglicht nicht nur eine größere Bürgernähe, sondern stärkt auch das Vertrauen der Menschen in die politischen Institutionen unseres Landes. Lassen Sie uns gemeinsam für eine stärkere, direktere und transparentere Demokratie eintreten! Sehr geehrte CDU, ich zitiere Willy Brandt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Omid Najafi AfD

Neustart für die Meyer-Werft - Beschäftigung und Know-how in der Region sichern, Spitzentechnologie und zivilen Schiffbau in Deutschland erhalten

zu Wort gemeldet: der Abgeordnete Omid Najafi. Bitte schön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Unterrichtung zur Meyer-Werft gab es zwei Zahlen, die für die Bewertung aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht ausschlaggebend sein sollten: 71 % und 84 %. Das italienische Pendant zur Meyer-Werft, Fincantieri, hat 71 % Staatsbeteiligung. Beim französischen Pendant sind es 84 %. In China gibt es noch eine weitere konkurrierende Werft im selben Schiffbausegment; doch da, denke ich, brauchen wir nicht über Staatsbeteiligung zu sprechen. Das bedeutet, wir finden hier keine fairen Wettbewerbsbedingungen, kein faires Spielfeld vor, auf dem sich die Meyer-Werft behaupten muss. Unter diesen harten Bedingungen werden wir diesen systemrelevanten Standort auch nicht widerstandslos ausliefern. Natürlich gehen wir hier von temporären Stützen bzw. Bürgschaften aus. Einem Unternehmen, welches dem Untergang geweiht wäre, würden wir diese Unterstützung nicht zusagen. Ich möchte daran erinnern, dass Robert Habeck 2022 mit seiner Idee der Gasumlage die Bürger bezahlen lassen wollte, damit die Aktionäre von Gaskonzernen nicht ihr Geld verlieren. Solch eine bürgerfeindliche Umverteilung zugunsten von Großunternehmen wird es mit uns nicht geben. Das bringt uns zu der Ursache für die Schieflage nicht nur der Meyer-Werft, sondern der gesamten energieintensiven Industrie. Sie alle tragen da die Verantwortung. Laut der Bundesnetzagentur lagen 2020 die Großhandelsstrompreise bei 30,47 Euro je Megawattstunde, 2019 recht ähnlich. 30 Euro sind ein international wettbewerbsfähiger Strompreis. Der Gaspreis taumelte 2020 zwischen 10 und 19 Euro. Im Lockdown ging er sogar auf etwa 5 Euro runter. - Ich spreche hier gerade über die Ursachen der Schieflage. Aber danke! Einfach besser zuhören! ‑ Es geht hier um Meyer-Werft, ja. Aber danke! 2021 ‑ sprich: vor dem russischen Angriff auf die Ukraine ‑ belief sich der Großhandelsstrompreis auf 96,85 Euro; mehr als eine Verdreifachung innerhalb eines Jahres. Der Gaspreis nahm ab März an Fahrt auf und erreichte im Oktober eine Spitze von 162 Euro, im Dezember sogar 187 Euro - wohlgemerkt 2021, vor dem Ukrainekrieg. Strompreis 2022: 235 Euro je Megawattstunde. Gaspreis: durchschnittlich um die 150 Euro, in der Spitze sogar über 300 Euro je Megawattstunde. Meine Damen und Herren, man kann sich den Mund fusselig reden. Es ist schwarz auf weiß nachlesbar: Ihre Politik ist zerstörerisch. Ihre Politik ist Gift für die niedersächsische und die gesamtdeutsche Wirtschaft. Und wie soll es jetzt weitergehen? Die Meyer-Werft unternimmt ihrerseits bereits Bemühungen, um ‑ ‑ ‑ ‑ Ganz ruhig! ‑ Getroffene Hunde bellen. Wie soll es jetzt weitergehen? - Die Meyer-Werft unternimmt ihrerseits bereits Bemühungen, um wieder in ein ruhiges Fahrwasser zu kommen, und macht dabei auch Fortschritte. Wir Abgeordneten werden auch stets informiert und auf dem neuesten Stand gehalten. Aus eigener Kraft kann die Werft wieder auf Kurs kommen. Wir sehen jede Form der Überbrückung klar als temporär an. Bei höheren Summen sollte es eine vorübergehende und zweckgebundene Art der Staatsbeteiligung geben, und sei es nur ein Sitz in der Unternehmensführung. Ganz egal, ob durch eine direkte Finanzspritze oder eine Bürgschaft: Wir reden hier immer noch über den Einsatz von Steuergeldern. Die gesamtwirtschaftliche Zukunftsperspektive in Niedersachsen und ganz Deutschland ist allerdings ein schrittweises Dahinsiechen ‑ dank Ihnen. Das haben Sie bewerkstelligt. Um Ihr politisches Totalversagen einmal greifbarer zu machen: Sagen Ihnen die Unternehmen WESCO, Arko, PHOENIX Armaturen-Werke Bregel und Eisenwerk Hasenclever etwas? - Das sind alles Unternehmen mit über 100‑, teils 200-jähriger Firmengeschichte. Und sie haben noch eine Gemeinsamkeit: Sie alle haben kürzlich nach und nach Insolvenz angemeldet. Diese Unternehmen haben den Ersten Weltkrieg überlebt. Sie haben den Zweiten Weltkrieg überlebt. Doch Ihre katastrophale Fehlpolitik konnten diese Unternehmen nicht mehr überstehen. Und wissen Sie, was das bedeutet? - Sie sind wirtschaftlich zerstörerischer als zwei Weltkriege. Glückwunsch!

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Ministerin, bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bock, wir führen insofern keine Gespräche mehr. Die haben wir bei mir am Tisch geführt. Ich gehe davon aus, dass auf Bundesebene das Dossierverfahren quasi mit einem gemeinsamen Verständnis des Härtefalls endet. Dann können wir uns in diesen Fällen weiterhin gut verhalten. Die Frage, ob wir Kirchen Sozialkosten in Rechnung stellen, haben wir uns bisher nicht gestellt. Ist das ein Vorschlag aus der CDU? Dann würde ich den gerne mitnehmen. Wir haben es bisher nicht als notwendig angesehen, diese Frage zu beantworten. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Frage aus der Fraktion

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Dr. Karl-Ludwig von Danwitz CDU

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin, gesagt haben, dass Sie Geld für Personal und für Investitionen bereitstellen, frage ich: Wie groß ist denn der tatsächliche Personal- und Investitionsbedarf?

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Daniela Behrens SPD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bothe, die Einführung der Bezahlkarte wird in einem gemeinsamen Bieterverfahren von 14 Bundesländern gemacht. Nur zwei Bundesländer machen nicht mit. Das zeigt schon, dass es natürlich ‑ weil das eine Form des Leistungsrechts im Asylbewerberleistungsgesetz ist ‑ Sinn macht, das einheitlich und flächendeckend zu machen. Die kommunalen Spitzenverbände haben uns in den Gesprächen sehr deutlich gesagt, dass sie eine flächendeckende und einheitliche Einführung der Bezahlkarte möchten. Ich verstehe mich als positive Lobbyistin der Kommunen und finde diesen Wunsch mehr als verständlich.

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Philipp Raulfs SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Studienplätze bei sich realisieren? Es liegt also nicht an den medizinischen Hochschulen - es liegt am Land Niedersachsen. Wollen Sie das vielleicht mal zur Kenntnis nehmen? Bitte! Protokolle lesen kann ich auch. Wenn ich mir die Anhörung richtig durchgelesen habe, dann ist dort ja bestätigt worden, dass unser Zeitplan so, wie wir ihn aufgezeigt haben, durchaus unterstützt wird. Deshalb habe ich entsprechend ausgeführt, lieber Kollege Reinken. Ich möchte weitermachen mit dem anderen Thema, das Sie auch in Ihrem Nachtragshaushalt aufwerfen, wo es um

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Nicolas Breer GRÜNE

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Was ich versucht habe, Ihnen zu sagen, war: „Herzlich willkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen!“ Sollte ich etwas falsch gemacht haben, bitte ich um Nachsicht. Der Stenografische Dienst wurde natürlich vorab informiert und fand die Idee auch ganz cool. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wussten Sie, dass es weltweit über 300 Gebärdensprachen gibt? Seit 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Rund 0,1 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands sind gehörlos. Das entspricht in etwa 83.000 Menschen. Hinzu kommen in Deutschland noch etwa 19 % der über 14-Jährigen mit einer Hörbeeinträchtigung. Das sind ca. 13 Millionen Menschen. Vor ein paar Wochen habe ich Schülerinnen und Schüler der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte in Braunschweig und in Osnabrück besuchen dürfen. Die Einblicke in deren Alltag haben mich sehr beeindruckt. Unter anderem konnte ich Berufsschüler der Metallwerkstatt kennenlernen. Einer von ihnen ist erst seit Kurzem dabei und fiel den Lehrern direkt positiv auf. Er ist stark in seiner Hörfähigkeit eingeschränkt, das hatte aber keinen Einfluss auf seine handwerklichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dennoch berichteten die Lehrer, dass es für ihre Schüler im Vergleich zu anderen schwerer werde, einen Ausbildungsplatz zu finden. Zukünftige Arbeitgebende seien häufig zurückhaltend, seien beispielsweise beim Umgang zum Thema Arbeitssicherheit verunsichert. Welche Maßnahmen seien notwendig? Welche Kosten kämen auf sie zu? Ist eine Einstellung überhaupt wirtschaftlich? Hier haben die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgebende die Expertise, damit die Integration schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt gelingt. Auch Unterstützungsleistungen, die niedrigschwellig einen leichten Zugang zur nötigen Begleitung und Unterstützung für Hospitationen und Praktika schaffen, sind enorm wichtig. Die dazugehörigen Gespräche klären auf und können bestehende Unsicherheiten aus dem Weg räumen. Gerade die Bereitschaft der Unternehmerinnen und Unternehmer kann somit auch gesteigert werden. Und genau darum geht es: Dieser Entschließungsantrag setzt Weichen für mehr Personal, für mehr Chancengerechtigkeit, für mehr kommunikativen Austausch. Wir kommen dem Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben aller Menschen nach. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit. Danke schön. Vielen Dank. - Als Nächstes spricht aus der

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Hanna Naber SPD

Mitteilungen der Präsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren! Heute vor 71 Jahren erheben sich Menschen in der gesamten Deutschen Demokratischen Republik, um für einen politischen Wandel einzutreten. Was als Aufstand der Arbeiterinnen und Arbeiter auf dem Land begann, wurde zu Massenprotesten gegen die DDR-Regierung. Mithilfe des sowjetischen Militärs schlug die Sozialistische Einheitspartei die Demonstrationen gewaltsam nieder. Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 war die erste Massenerhebung im Machtbereich der Sowjetunion. Die Menschen in der DDR haben sich mit beeindruckendem Mut für Freiheit und Selbstbestimmung eingesetzt und mussten doch so viel länger als ihre Nachbarn in Westdeutschland genau darauf warten. Die Erinnerung an dieses Ereignis müssen wir bewahren – gerade in Zeiten, in denen unsere Demokratie so unter Druck steht. Sehr geehrte Damen und Herren, ich eröffne die 42. Sitzung im 17. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Ich bitte Sie, sich, soweit möglich, von den Plätzen zu erheben. Am 30. Mai 2024 verstarb der ehemalige Abgeordnete Rudolf Karl Fischer im Alter von 84 Jahren. Rudolf Karl Fischer gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der FDP-Fraktion von 1982 bis 1989 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Ausschuss für Vertriebene, Flüchtlinge und Aussiedler sowie Fragen des Zonenrandgebietes, im Ausschuss für öffentliches Dienstrecht, im 10. und im 11. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss sowie im Wahlprüfungsausschuss. Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. Ich danke Ihnen. Die Reihen sind sehr gut gefüllt, und ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages liegen Ihnen vor. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Heute Morgen hat die Fraktion der CDU mitgeteilt, dass aufgrund eines Versehens bei der Umverteilung der Redezeiten die gewünschten Redezeiten zu den Tagesordnungspunkten 2 und 4 vertauscht wurden. Die Fraktion der CDU möchte demnach zu Tagesordnungspunkt 2 sieben Minuten und zu Tagesordnungspunkt 4 zehn Minuten sprechen. Ich habe bereits zustimmende Mails bekommen, will dies aber formal abfragen. Wer dafür ist, dem Ansinnen zu folgen, den bitte ich um ein Handzeichen. Das ist einstimmig der Fall. Die heutige Sitzung soll gegen 20 Uhr enden. Ich weise darauf hin, dass in der Portikushalle die Ausstellung „Können wir gemeinsam?“ zu sehen ist. Studierende der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen stellen darin Konzepte, Ideen und Lösungsansätze zu der Frage vor, wie Kommunikation in unserer und für unsere Demokratie aussehen kann. Darüber hinaus werden Studierende in der Mittagspause am Mittwoch hier anwesend sein, um mit Ihnen darüber zu sprechen. Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums aus Melle mit einer Online-Redaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Thomas Uhlen übernommen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Herr Miesner, bitte! Entschuldigt haben sich: von der SPD-Fraktion Herr Arends und Herr Klein, von der CDU-Fraktion Frau Bode, Herr Calderone und Herr Wille, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollenrott, von der AfD-Fraktion ab 15 Uhr Herr Marzischewski-Drewes. Vielen Dank, Herr Miesner. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

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Michael Lühmann GRÜNE

Islamistischer Terror in Deutschland - was ist jetzt zu tun?

Jetzt hat das Wort der Abgeordnete Lühmann. Herr Lühmann, bitte! Danke schön, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleg*innen! Es steht nicht nur dieser Tage nach der schrecklichen Tat von Mannheim außer Frage, dass der Islamismus unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie herausfordert und angreift. Dem kann und darf an keiner Stelle widersprochen werden. Es ist zugleich zynisch, dass ausgerechnet der Verdachtsfall Rechtsaußen sich nun als Vorkämpfer inszeniert und doch nur Ressentiments liefert. Es ist am Ende schlichtweg egal, ob jemand den faschistischen Führerstaat fordert oder einen Kalifatstaat ausrufen möchte. In beiden Spielarten: menschenfeindliche Ideologie, Wünsche, dass erstens die Demokratie geschliffen und zweitens Menschen, die in deren Augen anders denken, anders leben oder auch anders lieben, verfolgt werden. Immer, wirklich immer, geht es als Erstes an die Rechte von Frauen. Es liegt daher auf der Hand, dass wir dem Islamismus genauso entschieden entgegentreten müssen, wie dem Rechtsextremismus. Dass wir hier als Landesregierung liefern, dass unsere Sicherheitsbehörden intensiv arbeiten, konnten wir im gerade vorgestellten Verfassungsschutzbericht alle nachlesen. Glückwunsch an das eigene Kapitel, liebe AfD-Fraktion. Und das Verbot der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft in Braunschweig, kurz DMG, hat doch gerade gezeigt, dass wir handeln. Mein großer Dank geht daher an unsere Sicherheitsbehörden, die das Verbot der DMG vorbereitet haben, und an das Innenministerium, das das Verbot auch ausgesprochen hat. Das ist ein wichtiges Signal, Liebe Union, wissend um den Rechtsweg, der im Rechtsstaat auch der DMG offensteht, halte ich hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit für richtig. Insoweit halte ich Ihre Kritik hier für wohlfeil. Wir haben doch am Wochenende gesehen, wie schwierig es mit Verboten ist. Es steht mir nicht zu, das Verwaltungsgericht zu kritisieren. Das sehr gut begründete Verbot der Demonstration von Kalitatstaatsbefürwortern ist leider kassiert worden. Ich bin der Polizei Hannover sehr dankbar, das Verbot dennoch angestrengt zu haben. Mein großer Dank gilt an die wie immer stabilen Omas gegen Rechts, die zur Gegendemo da waren. Herzlichen Dank. Und vor diesem Hintergrund verstehe und unterstütze ich Überlegungen, im Versammlungsrecht zu prüfen, ob wir alles ausgeschöpft haben, um uns rechtssicherer gegen klar menschenfeindliche Aufmärsche wehren zu können, auch wenn die Hürden unserer Verfassung und der Vorbehalt des Bundesverfassungsgerichts nun mal da sind und die Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sind - das gilt übrigens auch für europäisches Recht und die Menschenrechtskonvention, die hier gerade so mal eben nebenbei kassiert werden sollen. Denn wenn wir abschieben und so etwas, bei dieser ganzen Thematik gilt mehr als nur niedersächsisches Landesrecht. Das wissen Sie, Herr Wichmann, als Jurist auch. Aber klar ist auch: Repression allein wird nicht helfen. Wir brauchen eine umfassendere Debatte, die sich ‑ ich sprach hier jüngst über Parallelgesellschaften ‑ mit Integration befasst, mit der Ausbildung deutscher Imame hier vor Ort, mit gesellschaftlicher Radikalisierung, mit der Radikalisierungswucht sozialer Medien und Einflussoperationen aus islamistischen Terrorregimen. Und ich warne ausdrücklich vor einer Instrumentalisierung der Debatte. Ich war erschüttert, dass manche politischen Kräfte das furchtbare Attentat von Mannheim direkt für ihre ideologische Hassbewirtschaftung genutzt haben, noch während der Polizist Rouven L. um sein Leben kämpfte. Gefühlskalt billiges Kapital heben zu wollen und Zuwanderungs- und Abschiebedebatten zu führen - das war zutiefst verstörend. An dieser Stelle deshalb noch mal mein ausdrückliches Mitgefühl mit der Familie von Rouven L. Wir stehen als Politik an der Seite der Familie dieses jungen und engagierten Polizisten und in diesen Tagen umso fester an der Seite unserer Polizei. Deshalb bleibt mir die inständige Bitte: Führen wir die Debatte um Islamismus mit der notwendigen Klarheit! Dazu gehört auch, dass es kein Weg sein kann, Islamist*innen in islamistische Terrorregime abzuschieben, damit Islamist*innen dann dort unter Applaus willkommen geheißen werden, statt hier das scharfe Schwert des Rechtes zu erfahren. Das sollte man sich bei solchen Forderungen immer mit überlegen. Meine grüne Bundestagskollegin Lamya Kaddor hat es jüngst auf den Punkt gebracht: Es steht außer Frage, dass Islamismus eine hasserfüllte politische Ideologie ist, die tötet. Islamismus ist und bleibt eine ernst zu nehmende Bedrohung für alle Menschen, einschließlich der Muslime. Deshalb, so Lamya Kaddor, kann der Kampf gegen Islamismus nur gemeinsam mit den Muslimen gewonnen werden, und nicht im Hass auf und mit billigen Ressentiments gegen sie. Denn, mit den Worten unseres ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff: „Der Islam gehört zu Deutschland.“ Herzlichen Dank.

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Christian Calderone CDU

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Abgeordneten Christian Calderone für die CDU-Fraktion. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst im Februar dieses Jahres hat die Justizministerin verkündet, den offenen Vollzug in Niedersachsen stärken zu wollen. So nennt sich das, wenn politisch gewollt ist, dass mehr Gefangene in den offenen Vollzug gelangen. ‑ Moment, Herr Kollege! Sie verstehen es schon. Dabei ist Geeignetheit eines Gefangenen für den offenen Vollzug keine Frage des politischen Willens, sondern eine Frage der Sozialprognose des Individuums. Bereits damals hat die CDU eindringlich davor gewarnt, die Frage der Geeignetheit eines Gefangenen für den offenen Vollzug zu einer Frage politischer Weichenstellungen zu machen. Wir sind sogar der Meinung, dass die Kriterien für die Geeignetheit für den offenen Vollzug bei einer schwieriger werdenden Haftklientel ‑ mehr Drogenabhängige, mehr psychisch Kranke, mehr Menschen mit Migrationshintergrund ‑ nicht geöffnet, sondern strenger gefasst werden müssen. Begründet wird dieses politisch gewollte Mehr an offenem Vollzug mit zwei Argumenten. Das erste Argument: Die Haftanstalten sind voll. So haben wir es der Neuen Osnabrücker Zeitung als Aussage der Ministerin entnehmen können. Das ist allerdings ein absehbares Problem gewesen vor dem Hintergrund der sich wandelnden Gesellschaft. Deswegen haben wir es schon 2014 für falsch gehalten, dass die rot-grüne Landesregierung die Haftanstalt Salinenmoor geschlossen hat. Diese Schließung hat den niedersächsischen Strafvollzug an die Grenze der Leistungsfähigkeit und die Kapazitätsgrenze gebracht. Das zweite Argument: Offener Vollzug solle der Resozialisierung dienen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Statistiken ist die Rückfallquote nach drei Jahren deutschlandweit bei 45 %, in Niedersachsen bei 50 %. Nach zwölf Jahren liegt die Rückfallquote bei nahezu 70 %, im Bereich der Jugendstrafen in einem Sechsjahreszeitraum bei über 80 %. Angesichts der Videoaufnahmen aus der JVA Meppen, die zeitlich nicht terminiert sind, sehen wir die Grenzen des offenen Vollzuges. Nachrichten über Drogenkonsum im offenen Vollzug, aber auch im Regelvollzug häufig sich eben. Nun waren wir zum Glück nicht dabei ‑ wir sitzen hier und nicht im Knast ‑, und wir wissen nicht, welche Substanzen wann in den Flaschen waren. Aber Bilder von feiernden, Alkohol trinkenden Inhaftierten zeigen, dass die Geeignetheit für den offenen Vollzug bei ihnen wohl nicht bestanden hat. Die Bilder sind eine Katastrophe in einer Zeit, in der sich Bürgerinnen und Bürger zu Recht zunehmend fragen, ob der Staat die Dinge noch im Griff hat. Das ist in diesem Fall offensichtlich nicht der Fall gewesen. Wir reden nicht alleine über Alkoholkonsum im offenen Vollzug, sondern insbesondere auch über das Einschleusen illegaler Drogen in den geschlossenen Vollzug, was zum Alltag gehört. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Drogenkonsum im Knast ist kein neues Phänomen. Das haben wir seit vielen Jahren. Das ist auch nicht der Grund der Aktuellen Stunde. Aber er ist ein Phänomen, das seit Jahren verharmlos und toleriert wird. Die Nachrichten sind aber jetzt in einer Fülle an die Öffentlichkeit gelangt, die nicht tolerierbar ist. Lassen Sie mich noch zu einer Aussage kommen: Diese Aktuelle Stunde ist keine Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug. Sie ist eine Kritik an der Exekutive, die diese Zustände toleriert und gänzlich falsche Vorgaben in den Justizvollzug hineinspielt. Wessen bedarf es jetzt aus unserer Sicht in dieser Situation? Erstens: mehr Kontrollen. Dafür braucht es mehr Personal, sagen zu Recht die Fachverbände der Justizvollzugsbediensteten. Oder es bedarf eben eines Umsteuerns durch weniger Ausführungen, weniger Besuchsmöglichkeiten, weniger Freiheiten. Denn all dies ist personalintensiv und kann deutlich eingeschränkt werden. Die Rückfallquote ‑ wir haben es eben gesehen ‑ wird dadurch nicht besser, und das ist am Ende der Maßstab: wie viele Menschen rückfällig werden. Zweitens: eine Drohnenüberwachung für jede Anstalt, um das Einbringen illegaler Drogen durch Drohnen ‑ durch die Luft ‑ zu verhindern. Drittens: eine lückenlose Kontrolle der Gefangenenpost, um sogenanntes Knastpapier ‑ mit psychoaktiven Substanzen getränktes Papier ‑ zu erkennen und zu vernichten. Viertens: eine bessere Kontrolle der Besucherinnen und Besucher. Fünftens: höhere Maßstäbe bei der Frage der Geeignetheit für den offenen Vollzug. Frau Ministerin, wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie die Situation im Strafvollzug in Niedersachsen wieder in den Griff bekommen wollen. Wir wollen dafür aber auch Anzeichen sehen. Herzlichen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dieser Antrag stellt die Ausgleichsabgabe und deren Einsatz für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt. Das begrüßen wir als Landesregierung ausdrücklich. Die Verbesserung der Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist mir nicht nur als Inklusionsminister, sondern auch als Arbeitsminister ein wichtiges Anliegen. Bereits heute verfolgen wir mit Maßnahmen und Förderprogrammen das Ziel, die Arbeit von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und diese Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Dafür einige konkrete Beispiele: Neben dem in Niedersachsen sehr erfolgreichen Instrument des Budgets für Arbeit haben wir ein Jobcoaching am Arbeitsplatz etabliert. Dies ist ein neueres Instrument, bei dem arbeitsrelevante Kenntnisse und Fertigkeiten direkt am Arbeitsplatz vermittelt werden. Probleme zwischen Arbeitgebenden und schwerbehinderten Arbeitnehmenden können damit direkt am Arbeitsplatz angesprochen und gelöst werden. Damit erleichtern wir allen Beteiligten die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, unterstützen die Integration in die Unternehmen und vermeiden Arbeitsplatzverluste. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit sind die Inklusionsbetriebe. Davon haben wir in Niedersachsen vergleichsweise viele. Auf aktuell 79 Inklusionsbetriebe können wir hier wirklich stolz sein. Zum weiteren Ausbau dieses Angebots planen wir, die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der NBank zu intensivieren, um eine verstärkte Neugründung von Inklusionsbetrieben zu fördern. Ein weiteres Beispiel: Wir haben 2023 an sechs niedersächsischen Standorten einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber ‑ kurz: EAA ‑ geschaffen, diese unterstützen Arbeitgebende bei der Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ihren Impuls, meine Damen und Herren Abgeordneten, diese Ansprechstellen noch bekannter zu machen, greifen wir daher sehr gern auf. Es geht uns darum, Schritt für Schritt die Inklusion von schwerbehinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt weiter zu verbessern. Vielen Dank und Glück auf! Vielen Dank. Wir kommen nun zur Abstimmung.

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Pascal Leddin GRÜNE

Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen: Das Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reisen sind etwas wirklich Tolles, vor allem wenn man mit Freunden unterwegs ist. Die CDU-Fraktion und ich sind zwar nicht wirklich eng befreundet, aber vielleicht nehmen Sie ja doch an dieser kurzen Reise teil. Also richten Sie die Ohren auf, stellen Sie den Sitz in eine aufrechte Position und kommen Sie einfach mit! Wir reisen zusammen in das Jahr 2017. Frau Klöckner ist Landwirtschaftsministerin und nimmt nette Werbevideos mit Nestlé auf; wir erinnern uns. Dabei versäumt sie es leider, sich um die immer noch zu hohen Nitratwerte zu kümmern. Es kommt sogar zu einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren, und es drohen Strafzahlungen in Höhe von 857.000 Euro, und das pro Tag. Jetzt kann man viel meckern und kritisieren. Das ist relativ einfach, vor allem weil seit 2005 das Landwirtschaftsministerium ausschließlich von der CDU/CSU geführt wurde. Es ist quasi eine Steilvorlage für mich. Aber nein, meckern können viele, es aber einfach zu machen, können nur sehr wenige. Und deswegen können wir uns alle bei Cem Özdemir und Steffi Lemke bedanken, dass sie dieses CDU/CSU-Schlamassel auflösen konnten und diese Klage endlich abgewendet haben. Einfach eine echte Macherin! Danke schön! Verlassen wir jetzt die Vergangenheit und richten uns Richtung Zukunft! Es ist unbestritten, dass die aktuellen Regelungen zu den „roten Gebieten“ in einigen Regionen als unfair empfunden werden. Deshalb hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt, um notwendige Anpassungen vorzunehmen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das geplante bundesweite Monitoring. Dieses Monitoring soll es ermöglichen, Maßnahmen differenziert nach dem Verursacherprinzip zu gestalten. Damit können die Belastungen gezielt dort reduziert werden, wo sie tatsächlich entstehen - also das, was Sie auch fordern. Auch für kleine Betriebe gibt es erfreuliche Neuigkeiten. Bis 15 ha sind sie von der Nährstoffbilanzverordnung ausgenommen, ebenso Betriebe, die weniger als 750 kg Stickstoffanfall haben. Auch Betriebe, die sich mit Rebschulen, Baumschulen, Zierpflanzen, Wein- oder Obstbau beschäftigen, sind von dieser Regelung befreit. Und das ist auch gut so. Eine weitere Erleichterung betrifft die Fristen. Diese wurden von drei auf sechs Monate verlängert, um den Landwirten mehr Flexibilität und Praxisnähe zu ermöglichen. Zudem wird es keine pauschalen Bilanzwerte mehr geben. Stattdessen wird eine einzelbetriebliche Betrachtung vorgenommen, was zu gerechten Ergebnissen führen soll. Auch um die Bürokratie kümmern wir Grünen uns. Um den Bürokratiedschungel auszudünnen, sind keine doppelten Meldungen von Daten mehr erforderlich. Wenn die Daten bereits den Bundesländern vorliegen, melden diese sie an den Bund weiter. So einfach kann es gehen. Zudem werden bundesweit einheitliche Formate zur Erfassung von Daten etabliert. Härtefälle, zum Beispiel witterungsbedingte Schadensereignisse, werden ebenfalls berücksichtigt. Und nun stehen wir hier und debattieren über etwas, das schon längst beschlossen ist. Ihr Antrag kommt also nicht nur zu spät, sondern versucht auch, Probleme zu lösen, die unter der CDU-Ministerin erst entstanden sind. Aber wie Sie sehen, nehmen wir uns dieser Herausforderungen bereits seit Längerem an. Ein Antrag ist übrigens im Agrarausschuss, sowohl im Bund als auch hier im Land. Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein, das nächste Mal dann mit unserem Antrag zu stimmen, in dem wir genau das, was Sie hier eingebracht haben, fordern. Vielen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Kann man das auch mit der Kompliziertheit der Kita-Welt begründen? Ich möchte Ihnen herzlich für diesen Hinweis danken. Das Problem, dass das Kindertagesstättengesetz so kompliziert ist, ist ja nicht durch diese Novelle entstanden ‑ das war ja auch eine Ad-hoc-Novelle ‑, sondern das ist über die letzten Jahre aufgrund der ewigen Nachsteuerungen passiert. Auch Sie haben ja 2021 erhebliche Ausnahmen usw. dort reingeschrieben. Der GBD hat die Aufgabe, uns darauf hinzuweisen, wenn etwas nicht so leicht verständlich ist. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen: Wir haben auch noch deutlich kompliziertere Gesetze. Aber das soll uns nicht aus der Pflicht nehmen. Wir werden uns 2026, wenn wir eine grundständige Novelle für diese Legislaturperiode andenken, auch anschauen, wie man hier aufräumen kann, wie man das Gesetz wieder klarer strukturieren kann und wie man vielleicht auch Fehlentwicklungen in der Struktur korrigieren kann. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber jetzt geht es darum, schnell zu handeln, und mit den Ad-hoc-Maßnahmen ist das schlichtweg nicht zu schaffen. Es ist klar, dass dieses Gesetz nicht die alleinige Antwort auf den Fachkräftemangel ist. Natürlich wird auch das Thema Ausbildung besonders im Fokus stehen. Ich freue mich, dass die Maßnahmen, die mein Vorgänger getroffen hat, deutliche Wirkung zeigen: Wir haben 19 200 Erzieherinnen und Sozialassistenten in der Aus- und Weiterbildung. Das ist ein Ausbildungsrekord. Aber wir haben den Anspruch, diese Zahl noch deutlich zu steigern und mit der Kampagne zusätzliche Fachkräfte für die Einrichtungen zu gewinnen.

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Meyer, es gibt in diesem Land rund 1 100 weiterführende Schulen. Neben den Schulen wurde auch das Niedersächsische Impfforum zur Aktivierung der Schutzimpfungen, NIAS, mit seinen verschiedenen Akteuren einbezogen. Das wurde eben schon in Gänze erläutert. Außerdem hat der Hausärzteverband in einem gemeinsamen Schreiben mit dem MS an alle seine 4 200 Mitglieder zur Unterstützung dieser Aktionswoche aufgerufen. Gleichzeitig sind diesem Schreiben je 20 Postkarten ‑ ich habe eben eine gezeigt ‑ und zwei Plakate beigefügt worden. Die Ärzteschaft spielt bei der Aufklärung über die HPV-Impfung eine übergeordnete Rolle, weil hier Kinder und Jugendliche in der Regel vorstellig werden. Die Ärztekammer Niedersachsen hat in ihrer Mai-Ausgabe des Ärzteblatts für die Unterstützung der Aktionswoche geworben. Ein Teil der Gesundheitsämter hat in der Aktionswoche spezielle Aktionen vor Ort geplant. So sind zum Beispiel Impfsprechstunden und Kooperationen mit den Schulen erfolgt. Manche Gesundheitsämter haben während dieser Woche auch Impfstoff vorrätig gehalten, um bei Bedarf gleich impfen zu können. Die Deutsche Krebshilfe hat dem MS kostenlos eine sogenannt Mitmach-Station für die IdeenExpo zur Verfügung gestellt. Die hätten wir gern auch hier mit dabeigehabt. Das war aber aufgrund des Gewichts, der Größe und der Logistik leider nicht möglich. Aber vielleicht war der eine oder andere von Ihnen auf der IdeenExpo und hat dieses wunderbar nachgebildete Virus gesehen, das auf sehr spielerische Art und Weise darüber aufgeklärt hat, wie Viren aussehen, wie sie sich vermehren und wie das mit der Impfung so gut funktionieren kann. Die Teilnahme an der IdeenExpo war wirklich ideal, weil hier die Kinder und Jugendlichen im impffähigen Alter, aber auch deren Eltern erreicht werden konnten. Auf die Fotobox, die wir auch hier in der Portikushalle des Landtags aufgestellt haben, habe ich bereits hingewiesen. Wir ‑ das Ministerium ‑ können von ca. 5 000 Personen ausgehen, die sich auf der IdeenExpo bei uns gemeldet haben. Vielen Dank.

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Dennis True SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Für die SPD hat das Wort Herr Abgeordneter Dennis True. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der hinter uns liegenden Europawahl ist Europa nach wie vor in aller Munde. Es wurde vor der Wahl, aber auch jetzt, gut eine Woche danach, darüber diskutiert, was Europa hier vor Ort in Niedersachsen denn bringt. Und da kann ich Ihnen sagen: eine ganze Menge. Mit dem Digital Services Act der Europäischen Union, der seit dem 17. Februar vollständig und EU-weit in Kraft ist, werden nun verstärkt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer von Onlinediensten geschützt. Dazu sollen nun vor allem die Anbieter von Onlineplattformen stärker in die Verantwortung genommen werden. Es soll der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, eine Handhabung zur Aufsicht über große Anbieter eben dieser Plattformen ermöglichen. Das Netz soll damit ein sicherer Ort für alle werden; gerade in Zeiten der rasant ansteigenden Geschwindigkeit in den sozialen Medien, in Zeiten der immer kürzer werdenden Aufmerksamkeitsspannen und gerade in Zeiten von gezielter Desinformation und von Hass und Hetze. Dieser Entwicklung wird mit dem vorliegenden Entwurf Rechnung getragen. Das bisherige Telemediengesetz wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst. Damit implementiert die Bundesrepublik den Digital Services Act mit dem Gesetz in deutsches Recht. So können wir klar erkennen, dass uns auch hier vor Ort in Niedersachsen die Europäische Union ein wichtiger Partner ist und mit Werten wie Demokratie, Transparenz und Verbraucherschutz allen Menschen hier in Deutschland und in Niedersachsen nutzt. So wird natürlich auch im vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag das bisherige Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst und damit der aktuellen Situation Rechnung tragend angepasst. Damit sollen Anbieter digitaler Medien ausdrücklich von den Regelungen des Medienstaatsvertrags abgedeckt sein. Was machen wir jetzt besser? Das neue Digitale-Dienste-Gesetz unterscheidet sich in großen Teilen deutlich von den bisherigen Regelungen. Das DDG wird deutlich spezifischer in Bezug auf Haftung und Verantwortung von Betreibern großer Onlineplattformen. Das Ziel ist die Schaffung eines sicheren und transparenten digitalen Raums, in welchem der Fokus klar auf den Rechten der Benutzerinnen und Benutzer und auf den Pflichten der Betreiber liegt. Besonders die Bereiche des Beschwerdemanagements, aber auch die Verpflichtungen zu proaktiver Erkennung und zur Entfernung von illegalen Inhalten in den sozialen Netzwerken nehmen deren Betreiber strenger in die Pflicht. Wichtige Punkte sind auch die spezifischeren Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz, speziell zur Bekämpfung von schädlichen Inhalten und gezielter Desinformation. Die Anpassung des Medienstaatsvertrages mit der Ersetzung der Verweise auf das Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz ergibt also Sinn und wird von uns im vollen Umfang befürwortet. Mit der Durchsetzung der Maßnahmen bleiben die jeweiligen Landesmedienanstalten betraut, die auch bisher schon diese Zuständigkeit ausfüllen und professionell oft auch in Kooperationsverbänden dafür sorgen, dass illegale Inhalte zur Anzeige gebracht werden und von den Plattformen entfernt werden müssen. Dabei kommen unter anderem auch modernste Technologien zum Einsatz, wie Herr Prof. Krebs, der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, jüngst auch in einer Ausschusssitzung hier im Hause erläutert hat. Die Änderungen in Bezug auf das Digitale-Dienste-Gesetz sind aber nicht die einzigen Anpassungen, die wir mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag vornehmen. Es wird ferner auch eine Änderung geben, was die Verpflichtung der privaten Fernsehsender zu ihren regionalen Berichterstattungsfenstern betrifft. Bisher hieß es im Staatsvertrag dazu, dass die beiden Privatsender mit dem höchsten Marktanteil zur Aufnahme von Regionalfensterprogrammen verpflichtet seien. Das wird nun konkretisiert, indem die Formulierung dahingehend klargestellt wird, dass die beiden größten Veranstaltergruppen verpflichtet sind, ein solches Fenster in ihre jeweiligen reichweitenstärksten Vollprogramme aufzunehmen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass beide Vollprogramme mit den Regionalfenstern zum Beispiel aus der gleichen Sendergruppe kommen. Bisher sind die Sender RTL und Sat.1 die damit jeweils größten Sender der Gruppen RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 Media mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Es wird also den aktuellen Entwicklungen auf dem Fernsehmarkt Rechnung getragen und die Regelung dahingehend noch mal glattgezogen. Die regionalen Sendefenster halten wir für einen wichtigen Beitrag der privaten Fernsehanbieter, um die regionale Identität zu stärken und auch der demokratischen Meinungsbildung Rechnung zu tragen. Damit sollen Transparenz, Demokratie und Bürgernähe weiterhin gestärkt werden und die Meinungsvielfalt in unserem Land durch die vielfältigen Perspektiven und die ebenso vielfältigen Themen abgebildet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag ist eine notwendige Weiterentwicklung, die wichtige Regelungen zum Verbraucher-, aber auch Kinder- und Jugendschutz aktualisiert und an die europäische Gesetzlage anpasst – der Ministerpräsident hat es eben schon erläutert. Wir wollen weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Zugänglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zu regionaler Berichterstattung im Privatfernsehen auch weiterhin sichergestellt und auf auf klarere Regelungen basierende Füße gestellt werden kann. Ich freue mich sehr auf konstruktive Beratungen im zuständigen Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige - Investitionsförderung des Landes einführen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich bitte die folgende Situation vor: Ein Rentner hat 45 Jahre gearbeitet und Pflegebeiträge gezahlt. Jetzt, mit 80, geht es einfach nicht mehr. Er muss in ein Altersheim. Schnell erfährt er, dass die Pflegeversicherung die Kosten nicht deckt. Er selbst soll 2 273 Euro zuzahlen. Das ist der durchschnittliche Eigenanteil für einen neu angetretenen Pflegeplatz in Niedersachsen. - Nicht im Jahr, im Monat! Da er eine Durchschnittsrente von nur 1 300 Euro bekommt, geht er zum Sozialamt. Dort sagt man Hilfe zu, aber erst, wenn er sein Vermögen aufgebraucht hat. Nur 10 000 Euro dürfe er behalten. Das reicht dann vielleicht gerade für die eigene Beerdigung. Meine Damen und Herren, das deutsche Pflegesystem bringt die Betroffenen nicht nur an den Bettelstab. Wenn sie Pech haben, erwarten sie auch katastrophale Zustände: mieses Essen, überforderte Mitarbeiter, veraltete Ausrüstung, abgelaufene Medikamente, Menschen, die stundenlang in ihren eigenen Ausscheidungen liegen, Demenzkranke, die man einsperrt, damit sie nicht wandern, Nahrungsentzug als Strafe. All das hat es schon gegeben und passiert womöglich auch jetzt, während wir hier reden. Diese menschenunwürdigen Verhältnisse haben Ihre Parteien geschaffen, indem sie alte Menschen und Klinikpatienten zum Kostenfaktor erklärten. Der Sachbuchautor und Experte Claus Fusseck beschreibt es als ein „perverses System, in dem man mit schlechter Pflege legitim Milliarden verdienen darf.“ Verheerende Missstände und horrende Eigenanteile sind aber noch nicht alles. Wie die Krankenhauslandschaft hat auch die Pflegelandschaft eine Insolvenzwelle erfasst, angetrieben von höheren Kosten durch Ihre Teuerungspolitik. Der Pflegedatenbank zufolge schlossen 2023 in Deutschland 66 Pflegeheime, 3 339 vollstationäre Plätze sind verlorengegangen. Selbst wer mit seinem Pflegeplatz zufrieden ist, muss also befürchten, vielleicht bald umziehen zu müssen. Und: Auf dieses völlig untragbare System kommt auch ein demografischer Tsunami zu. Laut dem Statistischen Bundesamt wird die Zahl Pflegebedürftiger von rund 5 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Dieser gewaltigen Herausforderung setzt die CDU jetzt einen zwar in die richtige Richtung gehenden, aber völlig insuffizienten Antrag entgegen. Bei dessen Begründung kann einem der Blutdruck steigen. Zitat: „Es gibt in der christlichen Soziallehre eine grundlegende moralische Verpflichtung, für das Wohl von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien zu sorgen.“ Nach allem, was die CDU im Gesundheitssektor in den letzten Jahren angerichtet hat, mit christlichen Werten anzutanzen, ist schon beachtlich. Was Sie uns hier als christlich-moralische Wohltat verkaufen, ist tatsächlich nur die nächste Phase, mit der Pflege Geschäfte zu machen und den bekannten Investoren die goldene Nase noch mehr zu vergolden. Als letzten Punkt fordern Sie, die Digitalisierung in der Pflege stärker voranzutreiben - von Smart-Home-Systemen und Sensorik im eigenen Zuhause bis hin zur Robotik in Pflegeheimen. Denn da liegt die nächste Goldgrube. Digital Health ist ein Markt mit einem enormen Wachstumspotenzial. Ja, wir brauchen Digitalisierung. Der zentrale Gedanke dabei darf jedoch nicht der Profit sein. Meine Damen und Herren, ich sage: Ein Pflegeheim hat die Pflegebedürftigen zu pflegen und nicht Profite zu erwirtschaften. Es muss eine der Grundaufgaben des Staates sein, für seine Bürger, die ihr Leben lang Steuern zahlten, eine angemessene Pflege zu sichern, ohne Profitinteresse. Das Geld dafür ist da, es muss nur richtig eingesetzt werden. Vielen Dank. Vielen Dank. Die Beratung ist an dieser Stelle abgeschlossen. Es scheinen sich alle auf die Arbeit

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Alfred Dannenberg AfD

Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen: Das Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „roten Gebiete“ trafen die Landwirtschaft ins Mark und entfachten vor fünf Jahren die großen Bauernproteste. Ich war damals mit dabei. In den „roten Gebieten“ gilt: 20 % weniger Düngung. Warum gerade 20 % und nicht minus 10 oder minus 30 %? Ein politisch willkürlich festgesetzter Wert, ein Schlag ins Gesicht vieler Bauern. Manche sagen, das war Frau Klöckner von der CDU. Andere sagen, das war die EU. Oder war es vielleicht doch Svenja Schulze von der SPD? Fest steht nur. Die AfD hat es nicht verbockt. Minus 20 % Düngung: Die Pflanze hungert. Weizen zum Beispiel erreicht nicht die Brotbackfähigkeit - erheblicher wirtschaftlicher Verlust. Die Größe der „roten Gebiete“ schwankt: vor wenigen Jahren 21 % der landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands, aktuell 32 %. Was an einer geänderten Bestimmungsmethodik liegt. Jüngst muss die Denitrifikationsfähigkeit des Bodens mitaddiert werden. Im Klartext: Zulasten des Landwirts wird eine fiktive Menge Nitrat, die der Boden theoretisch abgebaut haben könnte, zu der tatsächlich gedüngten Nitratmenge hinzugerechnet. Als wäre das nicht schon fragwürdig genug, ist die hierbei angewandte Stickstoff-Argon-Methode nach Auskunft von Praktikern mit einer Ungenauigkeit von plus/minus 9 mg/l behaftet, was angesichts des aktuellen Nitratgrenzwertes von 50 mg/l gravierend ist. Und dann das EU-Nitratmessstellennetz: deutschlandweit 692 Brunnen. Aber es gibt in Deutschland doch 1.291 Grundwasserkörper, jeweils in sich geschlossen. Ergo, das Messstellennetz ist viel zu dünn. Es erlaubt keine nähere Ursachenforschung. Außerdem: Wo kommt das Nitrat denn sonst noch so her? Zum Beispiel wenn bei Starkregen ein Klärwerk überlastet ist und auf Durchzug stellt, sodass Haushaltsabwässer ungeklärt in die Umwelt gelangen. Und noch was: Bis das Nitrat unten im Grundwasser ankommt, dauert es zig Jahre. Der Landwirt, der da heute wirtschaftet, wird verantwortlich gemacht für Messwerte, die vermutlich jemand vor 30 Jahren verursacht hat. Und selbst in einer Welt ohne menschliche Aktivitäten gäbe es Stickstoffimmissionen aus der Luft. Denn ‑ nur zur Erinnerung ‑ unsere Atmosphäre besteht zu 78 % aus Stickstoff, nicht aus CO2; das sind nur 0,04 %. Die Messstelle Dalle in der Südheide: Grenzwert überschritten, obwohl mitten im weitläufigen Waldgebiet gelegen. Also, in Bezug auf Nitrat im Grundwasser fasse ich zusammen: Ungenauigkeit der Messmethoden und vielfältiger Einfluss auf unseren Grundwasserkörper. Aber allein die Landwirtschaft soll schuld sein? Das ist nicht gerecht. Daher begrüßen wir von der AfD ausdrücklich, unserer Landwirtschaft endlich einen Ausweg aus der Zwickmühle zu ebnen, in die sie von verantwortungslosen Altparteienpolitikern gebracht worden ist. Der Ausweg lautet in der Tat: weg vom Generalverdacht und der Pauschalstrafe für alle, hin zur Einzelfallbetrachtung mit Entlastung für denjenigen, der sauber wirtschaftet. Das heißt, den Grundwasserkörper anschauen, eine Binnendifferenzierung vornehmen und eine auf den Einzelbetrieb bezogene emissionsbasierte Betrachtung vornehmen, also zu bilanzieren: Nährstoffausbringung/‑abfuhr. Sodass ein einzelner Hof für sich sagen kann: Schaut hier! Meine Bilanz stimmt, keine Nitrataustragungen. Und falls ihr da unten im Grundwasser zu viel Nitrat messt: An mir liegt es nicht. Lasst mich wirtschaften! - Das wäre fair. So, liebe CDU, und jetzt kommt die entscheidende Frage: Mit wem wollen Sie denn eine Mehrheit für Ihren Antrag finden? - Mit der SPD, mit der Sie, als es darauf ankam, sowohl im Bund als auch im Land regiert haben? Sie waren mit denen in einer Regierung, aber haben das Verursacherprinzip nicht hinbekommen. - Oder, liebe CDU, gar mit den Grünen? Ich lasse die Bilder in Ihrem Kopf mal kurz wirken und die Gänsehaut auf Ihren Unterarmen auch. - Und selbst wenn Rot-Grün behauptet, alles lösen zu können: Glauben Sie, liebe CDU, dass die rot-grüne Regierung das dann auch umsetzt? - Oder ist das hier doch nur ein Antrag fürs Schaufenster? Denn irgendwie war die CDU damals ja auch mitverantwortlich für das Dilemma mit den „roten Gebieten“. - Oder ist am Ende doch die EU schuld? Aber Sie alle huldigen der EU doch so sehr. Ich bin echt gespannt, wie es mit diesem Thema weitergeht, und wünsche Ihnen allen jetzt schon mal eine schöne Sommerpause, aber vor allem den Kollegen von der CDU mit einem kleinen augenzwinkernden Tipp: Passen Sie auf, dass Ihre Brandmauer nicht Ihre Gefängnismauer wird! Vielen Dank.

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Alfred Dannenberg AfD

Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung verbessern - regionale Wertschöpfung stärken

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn das hier nicht der Plenarsaal wäre, sondern eine Schulklasse, und wir hätten gerade Erdkunde, Thema Landwirtschaft ‑ meist in der 8. Klasse ‑, da geht es dann an irgendeiner Stelle auch um die Biolandwirtschaft. Und ich würde als Lehrer einfach mal in den Raum hineinfragen: „Liebe Leute, woran erkennt ihr im Laden ein Lebensmittel vom Biohof?“ - Antwort der Schüler: „Joa, da ist so’n Ökosiegel drauf.“ - Ich so: „Welches denn?“ - Antwort Schüler: „Joa, halt so’n Symbol und das Wort ‚Bio‘.“ - „Und es ist teurer als andere Sachen ohne ‚Bio‘“, schmettert Klein-Andi hinterher. Die Hälfte der Klasse nickt, und der schlaue Kevin meint noch: „Aber dafür schmeckt es auch besser.“ - „Stimmt doch gar nicht“, entgegnet die Fast-Food-Fraktion. - Schnitt. Meine Damen und Herren, damit ist eigentlich schon alles Wesentliche gesagt. Nur wenige der Konsumenten überblicken die ganzen Siegel, die es jetzt schon gibt. Trotzdem träumen die Regierungsfraktionen noch von zwei weiteren Siegeln: einem niedersächsischen Biosiegel und einem umfassenden staatlichen Klimalabel. Unmissverständlicher Kommentar mehrerer Experten in der Anhörung im Ausschuss dazu: Bitte nicht noch ein Siegel! Eindrücklich ist mir der Hinweis der Landwirtschaftskammer in Erinnerung geblieben, man habe jetzt schon oft das technische Problem, dass die Etiketten zu klein sind für die ganzen Infos, was zur Folge hat, dass es mitunter schon einer Drumherumverpackung zum Bedrucken bedarf. - Das kann’s doch wohl nicht sein! Oder der Einwand des Landvolks, mit einem rein niedersächsischen Biosiegel verzettelt man sich, weil unsere Produkte in einem anderen Bundesland dann weniger nachgefragt sein könnten, vor allem wenn es da dann auch ein regionales Siegel gibt. Übrigens: Die Direktvermarkter brauchen eh kein niedersächsisches Siegel, weil ihr Produkt per se regional ist. Was, wenn der nächstgelegene Schlachthof gleich hinter der niedersächsischen Landesgrenze in NRW liegt? Darf der dann nicht angesteuert werden, wenn die Wurst nachher das rein niedersächsische Biosiegel erhalten soll? Aber fürs Klimalabel wär’s ja besser wegen kürzerer Strecke, Abgas usw. Sie verzetteln sich! Mehr Kosten, noch mehr Bürokratie ‑ aber genau das wolle man sich doch ersparen, meinte auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Hinzu kommt: Bioprodukte sind teurer, aber immer mehr Menschen haben gar nicht mehr das Geld dafür. Der Experte von Neuland e. V. Meinte dazu: Entscheidend ist, dass die Verbraucher das auch kaufen. Man möge das vorher lieber erst einmal evaluieren. - Das sehe ich genauso. Und bis dahin: Bitte nicht noch ein Siegel, die eh keiner mehr überblickt! Daher stimmen wir dem Antrag nicht zu. Danke schön.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Bitte sehr! Frau Ministerin antwortet. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Ganztagsbetreuung steht durch die Kooperationspartner durchaus ein breiteres Personalportfolio, auf das man zurückgreifen kann, zur Verfügung als beispielsweise in einer Krippe, wo wir von ein-bis dreijährigen Kindern reden. Jetzt reden wir ja von sechs-bis zehnjährigen Kindern. Die sind schon deutlich selbstständiger; die brauchen in Teilen auch einfach eine andere Begleitung. Vor diesem Hintergrund haben wir erst einmal mehr Personal zur Verfügung. Was passiert, wenn nicht genug Personal zur Verfügung steht? Dann müssen die Schulen vor Ort und auch die Schulträger schauen, ob sie Gruppen zusammenlegen oder wie sie die Bedarfe decken, indem sie mit den Kooperationspartnern tragfähige Strukturen organisieren. Das Problem stellt sich am Ende nicht nur in diesem Bereich. Viele Berufsgruppen und Bereiche sind derzeit vom Fachkräftemangel betroffen und müssen schauen, wie sie Strukturen aufrechterhalten. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt die Kollegin Bauseneick.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jüdisches Leben in Niedersachsen ist schützenswert, und Antisemitismus muss entschieden bekämpft werden. Die Sicherheit der jüdischen Bevölkerung zu gewährleisten und den Schutz vor Antisemitismus zu verstärken, sind vordringliche Aufgaben, die uns alle angehen. Das haben nicht nur die bisherigen Beratungen ergeben, sondern die Tatsachen entsprechen einem gesellschaftlichen Konsens. Jüdisches Leben in Deutschland ist seit vielen Jahrhunderten Bestandteil unserer Kultur und Geschichte. Judenfeindliche Straftaten verdeutlichen jedoch, dass die Sicherheit jüdischer Bürger keineswegs selbstverständlich ist. Jeder Fall von Vandalismus gegen Synagogen oder tätliche Übergriffe auf jüdische Mitbürger sind Angriffe auf unsere gemeinsamen Werte. Die Bedrohungslage in Israel zeigt uns eindrücklich, was es bedeutet, tagtäglich gegen Terrorismus und Krieg um sein Leben zu kämpfen. Diese Gefahren betreffen auch uns in Europa durch importierten Antisemitismus aus extremistischen Gruppierungen. Deshalb fordert die AfD, dass wir auch hierzulande wachsam sind und Antisemitismus in all seinen Formen konsequent bekämpfen. Prävention von Antisemitismus muss in den Schulen und Bildungseinrichtungen beginnen. Ein frühzeitiges Bildungskonzept, das die Gräueltaten des Holocaust aufarbeitet und die Bedeutung jüdischer Kultur und Religion thematisiert, ist unverzichtbar. Nur durch Bildung kann nachhaltig aufgeklärt und das Bewusstsein für die Thematik geschärft werden. Die AfD fordert umfassende Beratungsangebote zur Stärkung der jüdischen Gemeinden. Psychosoziale Unterstützung der Betroffenen und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Organisationen sind hierbei von zentraler Bedeutung. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die jüdische Gemeinschaft zu stärken und den Betroffenen effektiv zu helfen. Ein zentraler Punkt unserer Forderungen ist die Verstärkung des polizeilichen Schutzes für jüdische Einrichtungen, seien es Synagogen, jüdische Schulen oder Kulturzentren. Diese Orte müssen besser geschützt werden. Eine präsente und vorbildlich ausgestattete Polizei, wie mein Kollege Stephan Bothe sie immer fordert, ist unerlässlich, um schnell und angemessen auf Bedrohungen zu reagieren. Die Fraktion, auch wenn Sie sie interfraktionell undemokratisch ausgeschlossen haben, wird die Beschlussempfehlung deshalb vollumfänglich mittragen. Die jüdische Bevölkerung in Niedersachsen ist nicht allein. Den Antisemitismus müssen wir entschieden bekämpfen. Die Beratungen haben gezeigt, dass dieses Thema nicht nur ein Randthema, sondern ein zentrales Thema für unser gemeinsames friedliches Zusammenleben ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Um es noch einmal ganz klar und deutlich zu sagen: Natürlich werden in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten die gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen eingehalten. Natürlich werden Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Und natürlich tun wir alles dafür, dass die Arbeitsbedingungen so gut wie möglich gestaltet werden, und zwar sowohl an den Büroarbeitsplätzen als auch an allen anderen Arbeitsplätzen. Um es einmal konkret zu machen ‑ es ist gerade schon gesagt worden ‑: Wir haben im Vollzug neun eigene Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure. Die arbeiten weisungsfrei und schauen sich laufend die Verhältnisse vor Ort an. Sie können ganz sicher sein: Wenn beim technischen Arbeitsschutz etwas nicht passt, dann legt unser Ingenieurteam den Finger solange in die Wunde, bis es geklärt ist. Und das Gleiche gilt auch für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die das Gleiche tun mit Blick auf die betriebsmedizinischen Vorschriften. Darüber hinaus können die Kolleginnen und Kollegen in jeder JVA ihren Arbeitsplatz jederzeit betriebsmedizinisch bewerten lassen. Wenn dann festgestellt wird, dass etwas fehlt, dann wird das auch besorgt. Wir haben außerdem in jeder Anstalt die gesetzlich vorgesehenen Arbeitsschutzausschüsse. Die achten darauf, dass es nicht bei warmen Worten bleibt, sondern dass mögliche Probleme behoben werden. Als Ministerium gehen wir schließlich selbst raus in die Fläche und führen jährliche Fachaufsichtsbesuche durch. Und da kommen nicht irgendwelche „Bürokraten“ aus Hannover, sondern in unserer Vollzugsabteilung arbeiten überwiegend, zum ganz großen Teil Kolleginnen und Kollegen aus dem Vollzug selbst. Die wissen bestens Bescheid, wie die Praxis aussieht und wo man bei der Arbeitssicherheit ganz genau hinsehen muss. Der Antrag nennt ja besonders die JVA Hannover. Auch da haben wir natürlich längst Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Bereiche, inklusive aller 226 Arbeitsräume. Und ja, die Räume sind größtenteils nicht schön, und das Mobiliar ist größtenteils auch nicht schön. Aber in Ihrem Antrag geht es Ihnen ja nicht um Schönheit, sondern um Arbeitssicherheit. Und wissen Sie was? Aktuell gibt es nach Auskunft der JVA Hannover bei keinem einzigen Arbeitsraum Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Gefährdung am Arbeitsplatz. Die JVA hat außerdem noch einmal ganz klar versichert: Wenn es individuelle, gesundheitlich begründete Ausstattungswünsche gibt, dann werden die auch, soweit wie möglich, erfüllt. Und die aktuelle Anzahl der Beschwerden dazu: null Komma null. Um es also ganz kurz zu machen: Wir haben sicherlich kein strukturelles arbeitsschutzrechtliches Problem im Vollzug. Dass baulich in einigen Anstalten etwas passieren muss, ist klar. Das steht auf einem anderen Blatt. Aber auch daran arbeiten wir. Die tolle Sanierung des Grauen Hauses in Wolfenbüttel ist dafür ein guter Beleg. Damit wäre ich eigentlich am Ende meiner Rede. Aber eines möchte ich noch loswerden. Denn was mich an Anträgen wie diesem hier wirklich ärgert, ist die Art und Weise, wie unser Vollzug und in diesem Fall insbesondere die Anstaltsleitung schlechtgemacht werden sollen. Diese absolut haltlose Unterstellung „Die Verwaltung macht es sich schön und lädt den alten Kram bei den Bediensteten in den Abteilungen ab“, ist wirklich ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sehr hart daran arbeiten, einen guten Justizvollzug auf die Beine zu stellen. Der Justizvollzug ist ein extrem herausfordernder Arbeitsplatz, und alle Bediensteten, vom Berufseinsteiger bis hin zur Anstaltsleiterin, haben unsere Hochachtung verdient. Ich erlebe überall bei meinen wirklich vielen Besuchen im Vollzug einen tollen Teamgeist, ein offenes Klima und Menschen, die für den Vollzug brennen. Das gilt auch und gerade für die Anstaltsleitungen, die durch die Bank wirklich 110 % für ihre Bediensteten geben. Vielleicht wäre es an der Zeit, das einmal anzuerkennen, anstatt substanzlose Anträge auf Basis haltloser Unterstellungen einzubringen. Herzlichen Dank.

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Christoph Bratmann SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Redezeit nutzen. Bitte schön! Sie haben noch knapp zwei Minuten. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Politik in der Vergangenheit über Bürokratieabbau gesprochen hat, dann ist am Ende nicht selten das Gegenteil davon herausgekommen. Je länger beraten wurde, wie man Bürokratie abbaut, desto wahrscheinlicher wurde genau das Gegenteil erreicht. Ich glaube, die Ausführungen des Kollegen Frölich haben eindrucksvoll gezeigt, warum das in der Vergangenheit so war, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn klar ist: Überregulierung hat uns in eine Situation gebracht, in der kostengünstiges Bauen kaum mehr möglich ist. Das haben die Verbände in den Anhörungen berichtet. Ich glaube, da sind wir uns einig. Das haben ja auch Sie gesagt, Herr Frölich. Über 3 900 Normen für das Bauwesen haben dazu geführt, dass wir jetzt Kompromisse machen müssen, aber auch konsequent sein müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will drei Punkte in aller Kürze aufgreifen: Barrierefreiheit: Es ging darum, wirklich überbordende Auflagen abzubauen und Barrierefreiheit praxisgerecht umsetzen zu können, ohne die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen einzuschränken. Das Gleiche beim Brandschutz: Auch da gab es immer mehr Auflagen, die das Bauen immer stärker erschwert haben. Es geht hier darum, das Ganze praxisgerecht umzusetzen, ohne fahrlässig zu werden. Die Abschaffung der Stellplatzpflicht ist der größte Kritikpunkt der Kommunen, die natürlich auch Nachteile mit sich bringt. Aber am Ende ist es auch da richtig, konsequent zu sein; denn die Stellplatzpflicht war einer der größten Hemmschuhe für kostengünstiges Schaffen von Wohnraum in den Kommunen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist nun mal so. Damit folgen wir unter anderem auch dem Rat des Wirtschaftsrats der CDU Niedersachsen, wo ich neulich zu Gast war und wir auch über die NBauO gesprochen haben. Dort hat man mir gesagt: Macht es möglichst unverändert, und macht es möglichst schnell und konsequent! Wenn Olaf Lies sagt: „Der Staat muss auch loslassen können!“, dann macht er das nicht, weil er jetzt in die FDP übergetreten ist, sondern weil er sagt: Wir müssen an einem Punkt wirklich ganz konsequent Bürokratie abbauen, müssen Regulierungen abbauen und damit einen Paradigmenwechsel einleiten, der bundesweit beispielgebend ist. Das ist im Übrigen auch das Presseecho aus Zeitschriften wie Focus oder Wirtschaftswoche, die ja nun nicht als sozialdemokratische Kampfblätter bekannt sind. Ich glaube, wir sind da gut unterwegs. Abschließend begrüße ich ganz herzlich die Vorsitzende des Bundes Deutscher Architekten, Dilek Ruf. Ich zitiere sie zur NBauO mit der Aussage: „Dieses Gesetz aus Niedersachsen wird eine Blaupause für Deutschland“. Das zeigt, dass wir auf dem richtigen

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sie werden mir zustimmen, dass wir unseren Schüler*innen überall in Niedersachsen dieselben Kompetenzen und Werte vermitteln sollten. Sie alle werden mir ebenfalls zustimmen, dass eine Schule in Greetsiel Krumhörn ganz anders tickt als eine Schule in ‑ sagen wir mal ‑ Göttingen Geismar. Und genau da setzt der Freiräumeprozess an. In unserem hier zum Beschluss vorliegenden Entschließungsantrag fordern wir, den Schulen den Freiraum zu geben, der zu den Begebenheiten der Schule, zum Umfeld und Einzugsgebiet passt. So kann jede Schule den eigenen passenden Weg finden. Und wenn sich eine Schule auf diesem Weg für alternative Lern- und Unterrichtsformen oder eine Lernkontrolle ohne klassische Noten entscheidet, dann bekommt sie zukünftig die Freiheit dafür. Und nein, liebe Kolleg*innen der CDU, ich habe gerade nicht gesagt, dass wir Noten abschaffen wollen. Wir wollen mit diesem Antrag einen wichtigen Impuls für Schulentwicklung geben, und der ist auch dringend nötig. Eine Gesellschaft, die derart im Wandel ist wie unsere, muss ihre Strukturen immer wieder hinterfragen und erneuern, auch und gerade im Schulsystem. Manche Regelungen und inhaltliches Klein-Klein sind zu einer Fessel mutiert. Inhaltliche Fülle verhindert den ganzheitlichen Kompetenzerwerb. Wir wollen mit diesem Antrag Fesseln lösen, Freiräume zulassen und Innovationen fördern. Denn, liebe Kolleg*innen, es ist doch völlig klar, dass eine große Anhäufung von Detailwissen in der Zukunft kaum noch etwas bringt, wenn wir nicht einmal wissen, welche Berufe es in fünf oder zehn Jahren überhaupt noch gibt. Wir müssen Kinder und Jugendliche in unseren Schulen stark machen, Fragen und Probleme zu lösen, dabei auf andere zuzugehen und dafür auch Haltung und Resilienz mitzubringen. Das ist die Aufgabe von Schule 2024, und dafür gibt es die richtigen Konzepte, und es gibt Schulen, die diese umsetzen. Bei meinen wöchentlichen Besuchen besuchte ich auch solche Schulen, die Freiräume bereits nutzen, die zum Beispiel im „Modellprojekt Zukunftsschulen“ vernetzt sind und die manchmal auch im nicht mehr ganz so legalen Rechtsbereich arbeiten: das „FREI DAY“-Projektlernen, die „My future“-Berufs- und Studienorientierung, die SWAN-Methode, der Makerspace, weniger Noten und Fachinhalte, jahrgangs- und fachübergreifendes Lernen sind solche Methoden. Sie machen fit für eine Zukunft im 21. Jahrhundert, und vor Ort werden sie nicht nur von mir und meinen Kolleg*innen von Rot-Grün bejubelt. Auch die Kultuskolleg*innen der CDU waren schon häufig in genau diesen Schulen vor Ort und dort offenbar voll des Lobes über den tatsächlich innovativen Weg dieser Schulen. Aber kaum sind sie mit dem Pkw auf der Autobahn in Richtung Landeshauptstadt unterwegs, schon ist die Begeisterung verschwunden, und sie wettern gegen exakt das, was sie draußen im Lande noch anerkennend gelobt haben, reduzieren die von Pädagog*innen ausgefeilten Konzepte auf eine nicht existente Abschaffung von Noten und eine angebliche Einheitsschule. Ich sage Ihnen, das stärkt hier wie da nicht die Glaubwürdigkeit. Die Menschen vor Ort in den Schulen wissen am besten, was die Schulen brauchen, was den jungen Menschen mitgegeben werden muss. Ich bitte Sie von der CDU deshalb: Geben Sie sich einen Ruck und vertrauen Sie nicht nur den Lehrkräften vor Ort, sondern auch ‑ ‑ ‑ Entschuldigen Sie, Herr Kollege Mennen! Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fühner zu? Ja, gern. Bitte schön, Herr Fühner! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Mennen,

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Julia Retzlaff SPD

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Danke schön, Herr Präsident. Danke für die Ausführungen, Herr Minister Philippi. Unsere Zusatzfrage lautet: Welche langfristigen Strategien verfolgt die Landesregierung, um die HPV-Impfquote in Niedersachsen kontinuierlich zu steigern und mögliche Barrieren für eine Impfung abzubauen?

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Stephan Weil SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Herr Ministerpräsident, vielen Dank, Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. In aller bündigen Kürze: Wir wissen, in Deutschland sind Medien Ländersache. Aber Deutschland liegt in Europa, und die Europäischen Union wirkt mit neuen Regelungen auf unterschiedlichen Wegen immer wieder auf den Bereich des Medienrechts ein. Genau das ist auch der maßgebliche Grund für den Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf. Es geht um einen Zustimmungsbeschluss zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, durch den auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geändert wird. Das alles folgt im Wesentlichen den Vorgaben, sodass wir nicht sagen können, dass wir da die ganz große landespolitische Gestaltungsfreiheit hätten. Es geht eher um eine Anpassung an höherrangiges Recht. Eine wesentliche Änderung gibt es bei den regionalen Fensterprogrammen. Da wird noch einmal festgehalten, dass es diese Fensterprogramme geben muss. Ich glaube, das dürfte auf allgemeine Zustimmung stoßen. Wir wissen ja ganz genau, dass Landespolitik sich nicht von alleine vermittelt, sondern dass die Landespolitik in einer schwierigen Mittelsituation zwischen der Bundespolitik – also der, wenn Sie so wollen, großen nationalen Politik – einerseits und der Kommunalpolitik – den Dingen vor Ort – andererseits ist. Umso wichtiger ist, dass die vorhandenen Informationskanäle sichergestellt sind, in diesem Fall insbesondere auch über die Regionalfenster. Ein zweiter Gesichtspunkt ist an dieser Stelle hervorzuheben, nämlich dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an den Digital Services Act der Europäischen Union, aber auch an das Digitale-Dienste-Gesetz auf Bundesebene angepasst wird. Damit sind insbesondere einige weitere Verfahren festgelegt. Beispielsweise sollen die Anbieter von Video-Sharing-Diensten verpflichtet bleiben, ein Verfahren vorzuhalten, mit dem Nutzer Beschwerden über rechtswidrige audiovisuelle Inhalte, melden können. Das alles muss sichergestellt sein, und das geschieht hiermit. Weitere Anpassungen der nationalen Mediengesetzgebung sind übrigens bereits in der Vorbereitung. Das wird voraussichtlich mit einem Achten Medienänderungsstaatsvertrag geschehen. Aber für heute kann ich feststellen: Hier werden überwiegend technische Änderungen vorgeschlagen. Mehr Schutz für Jugendliche und Kinder im Netz und eine Absicherung regionaler Inhalte im reichweitenstarken privaten Fernsehen, das sind die wesentlichen Kernpunkte der Vorlage. Herzlichen Dank.

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Thomas Uhlen CDU

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schüßler, es ist sehr wichtig, dass wir hier heute gerade in einer Debatte, die sich an Männer und Frauen in unserem Land richtet, die noch nicht geimpft sind, die bisher noch keine Vorsorge in Bezug auf Erkrankungen durch HPV betrieben haben, dann eben auch mit richtigen Informationen arbeiten. Die richtigen Informationen, nehme ich mal an, sind eben diejenigen, die auch von der AOK ganz deutlich wiedergegeben werden, die da sehr klar sagen, dass gerade auch die Impfung für Menschen im Erwachsenenalter unabhängig davon, ob sie bereits eine HPV-Infektion hatten oder nicht, sinnvoll und wichtig ist. Wir müssen hier ganz deutlich klarstellen, dass die Herangehensweise, die das Ministerium zurzeit wählt, nämlich sich mit der Kampagne ausschließlich an Kinder und Jugendliche zu richten, eben nicht zielführend ist. Denn es geht auch um die Frauen und Männer, die jetzt an HPV in den verschiedenen Varianten erkranken. Ich habe großes Mitgefühl, liebe Frau Kollegin Dr.in Meyer, für die Bekannte Nina, die an HPV erkrankt war und daran verstorben ist, wie ich gerade wahrnehmen konnte. Das ist etwas, was mich zutiefst berührt und wo ich mich frage: Wo waren wir dort mit der Vorsorge? Weshalb war sie nicht geimpft? Weshalb wurde die Leistung der Impfung nicht von der Kasse übernommen? Es ist gerade für Frauen im gebärfähigen Alter essenziell, dass wir das zu einer Kassenleistung machen, dass Krankenkassen das übernehmen, dass Vorsorgeuntersuchungen nicht nur im Turnus von drei Jahren stattfinden. Auch der Pap-Test, lieber Herr Minister, ist eine vorbeugende Maßnahme, die dazu beiträgt, Diagnosen zu stellen, um frühzeitig Therapien zu initiieren. Hier ist und bleibt es so, dass die Landesregierung einen großen weißen Fleck hat. Impfungen schützen, gerade im Bereich von HPV. Impfungen schützen auch nach einer Infektion mit HPV, weil es sehr viele Varianten gibt, die hier auch adressiert werden können, und Vorsorge hilft, Gebärmutterhalskrebs frühzeitig zu erkennen und Frauen zu schützen, damit nicht weiterhin 1 600 Frauen pro Jahr an Gebärmutterhalskrebs versterben. Es ist unsere Aufgabe, hier gemeinsam die Initiative zu ergreifen. Herr Minister, ich danke Ihnen nochmals dafür, dass Sie hier die Gruppe der Kinder und Jugendlichen adressieren. Aber denken Sie bitte auch an die Erwachsenen! Danke. Vielen Dank, Herr Kollege Uhlen. Weitere Wortmeldungen

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Christian Schroeder GRÜNE

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren! Liebe Kollegin, gestern habe ich von dem Biohähnchen aus Bayern erzählt, was zwar aus Bayern kommt und auch „bio“ ist, aber eben durch die ganze Republik gefahren werden muss. Transformation und Transparenz für die Verbraucher*innen – das wurde gestern auch mehrfach gesagt – sind grundlegende Voraussetzungen für eine bewusste Kaufentscheidung. Aber natürlich muss auch eine vernünftige Wertschöpfung möglich sein. Ich glaube, darin geben wir alle einander recht – das wurde gestern mehrfach gesagt. Heute nehmen wir deshalb diesen Perspektivwechsel vor – von den Verbraucher*innen hin zu den Produzent*innen. Mit unserem Antrag nehmen wir die Produzent*innen, die Landwirte, die nachgelagerten Wirtschaftsbereiche, in den Fokus. Die Art, wie wir Lebensmittel produzieren, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten extrem verändert – hin zu spezialisierten, zentralisierten Systemen. Wenig war da übrig für die kleinen ländlichen Betriebe, und es wird für die Familienbetriebe immer schwieriger, sich am Markt zu behaupten und vernünftige Preise zu erzielen. Hinzu kommt ein Lebensmitteleinzelhandel, der, zunehmend monopolisiert, die Preisgestaltung im Einkauf bestimmen kann. Durch die Förderung der Direktvermarktung, wie in unserem Antrag vorgeschlagen, wird es den landwirtschaftlichen Betrieben einfach gemacht werden, ihre Produkte direkt am Markt zu positionieren und direkt mit den Verbrauchern und Verbraucherinnen in Kontakt zu kommen. Eine lokale Lebensmittelherstellung, -verarbeitung und -vermarktung sichert die Grundversorgung vor Ort. Sie macht Regionen nachhaltiger, krisenfester und stärkt die Kaufkraft und Beschäftigung der Menschen vor Ort. Das dörfliche Leben, die sozialen Strukturen, die ländliche Wirtschaftskraft werden so gefördert. Wir drängen auf den Abbau der bürokratischen Hürden. Ja, es gibt sie, und sie müssen reduziert werden. Wo immer es nötig ist, werden wir auch auf Bundes- und EU-Ebene darauf hinwirken. Die Bedingungen für die Absatzförderung sollen ganzheitlich ausgerichtet werden. Wir werden die bereits bestehenden regionalen Netzwerke ausbauen und erweitern. Eine zielgerichtete Beratung – das wurde in der Anhörung sehr deutlich – ist von zentraler Bedeutung. Die zahlreichen Maßnahmen, die Karin Logemann hier genannt hat, kommen zum größten Teil – das ist richtig – von den Verbänden, von den Produzent*innen, von den Vermarktern selbst. Sehr viele davon finden sich auch im Antrag der CDU. Ich muss zugeben: Einiges davon haben wir durchaus übernommen – inklusive eines Fehlers, muss ich sagen; den verrate ich aber erst später. Zwei weitere Punkte möchte ich aber besonders herausstellen, weil sie mir sehr am Herzen liegen. Das eine ist die Gemeinschaftsverpflegung, und das andere ist die Ernährungsbildung. Die Gemeinschaftsverpflegung ermöglicht es, wirklich nennenswerte Mengen zu generieren. Ein Verkauf allein an die Endkunden – da sind wir uns, glaube ich, einig – wird nicht reichen. Der zweite Punkt – ich glaube, auch da sind wir uns einig – ist die Bildung. Die Ernährungsbildung ist einfach Voraussetzung dafür, das gute Verhältnis zu den guten Lebensmitteln, zu den hochwertigen Lebensmitteln von vor Ort zu fördern. Hierzu sind wir inzwischen sehr intensiv im Austausch mit den Verbänden, mit den Sozial-, aber eben auch mit den Schulpolitiker*innen, um dabei wirklich endlich voranzukommen. Da müssen wir Meter machen! Der vorliegende Antrag zur Direktvermarktung und zur Verarbeitung der regionalen Wertschöpfung vor Ort wird am Ende allen nutzen. Davon bin ich überzeugt. Ich bin auch sicher, dass ganz viele, die jetzt vielleicht hier anders reden, sagen, dass das eine gute Sache ist – vielleicht: Ich gucke da mal in die Richtung der CDU. Danke schön.

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Sebastian Lechner CDU

Neustart für die Meyer-Werft - Beschäftigung und Know-how in der Region sichern, Spitzentechnologie und zivilen Schiffbau in Deutschland erhalten

Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die „Aurora“ war 6 m lang, das erste Schiff, das 1836 auf der Meyer-Werft ‑ damals noch Thurm-Werft ‑ gebaut wurde. Die „Silver Ray“ ist 244 m lang, das zuletzt ausgelieferte Schiff der Meyer-Werft. Diese Dimensionen zeigen, wie die Schifffahrt und der Schiffbau in Deutschland in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. Die Meyer-Werft ist eines der innovativsten Schiffbauunternehmen der Welt. Wir wollen, dass der Schiffbau in Papenburg weitergeht, und wir stehen an der Seite der Menschen in der Region. In Papenburg und umzu sagt man, dass, wenn Meyer hustet, die ganze Region eine Lungenentzündung bekommt. Es sind die 3 000 Arbeitsplätze bei der Meyer-Werft direkt, es ist die gesamte Zulieferindustrie in der Region bis hin sogar zu der touristischen Erschließung; denn auch für den Tourismus spielt die Meyer-Werft dort eine große Rolle. Es sind Arbeitsplätze, die Familien ernähren, Arbeitsplätze, die diese Region zu einer der wirtschaftlich boomendsten und innovativsten Regionen in Niedersachsen machen. Es sind Arbeitsplätze, die die Zukunft dieser Region sichern. Wir müssen nun alles tun, um den Husten ‑ ja sogar schon die Grippe ‑ der Meyer-Werft zu heilen und die Lungenentzündung für diese Region abzuwenden. Dabei stehen große Summen zur Debatte: 2,3 Milliarden Euro Bürgschaftsvolumen für die Bauzeitenfinanzierung, ungefähr 400 Millionen Euro als Eigenkapitalzuschuss. Das sind Größenordnungen, die wir in diesem Landtag zuletzt bei der Rettung der Salzgitter AG debattiert haben. Deswegen kann ich verstehen, dass Sie, Herr Ministerpräsident, auf uns zugekommen sind und dass die Landesregierung auf uns zugekommen ist, weil sie Entscheidungen in dieser Größenordnung nicht alleine treffen will. Ich sage Ihnen dazu, dass wir uns dieser Verantwortung stellen, dass wir sowohl im Bund als auch im Land konstruktiv mitarbeiten werden. Wir werden die Menschen in der Region nicht im Stich lassen. Dabei ist klar, dass wir ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept brauchen. Das ist schon Voraussetzung dafür, dass der Bund oder das Land überhaupt Bürgschaften erteilen kann. Das heißt auch, dass im Unternehmen nicht alles so bleiben kann, wie es ist, dass es auch neue Strukturen geben muss, dass es sich neu aufstellen und neu sortieren muss, dass auch die Eigentümerfamilie wichtige und schwere Entscheidungen wird treffen müssen. Wir brauchen ein Konzept, das wirklich auch tragfähig ist - nicht nur für die nächsten Monate und Jahre, sondern am besten auch für die nächsten Jahrzehnte. Und da muss ich Ihnen sagen, Herr Blohm: Es ist nicht hilfreich und übrigens auch nicht unsere Aufgabe, als Parlament dem Betriebsrat und der Geschäftsführung dort wohlweisliche Ratschläge zu geben und große Hürden aufzubauen, sondern wir müssen es ihnen überlassen, jetzt gemeinsam ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, das die Meyer-Werft trägt, das den Standort sichert, das möglichst viele Arbeitsplätze sichert - und das für Jahrzehnte und nicht nur für ein paar Monate und ein paar Jahre. Ich will Ihnen im Übrigen auch sagen, Herr Tonne, dass wir es nicht für hilfreich erachten, dass die Landesregierung um dieses Thema herum sehr viel Öffentlichkeitsarbeit betreibt, vor allen Dingen in Bezug auf Dinge, die wir auch für wichtig halten, die aber nach unserer Information und Auffassung schon längst signalisiert wurden, wie die Rückverlegung des Sitzes nach Deutschland und auch in Bezug auf den Aufsichtsrat. Viel wichtiger sind doch jetzt folgende Fragen: Wie bekommen wir den Bund ins Boot, sich hier auch finanziell mit zu engagieren, und wie schaffen wir es, dass die EU-Kommission die Zustimmung für eine mögliche staatliche Unterstützung gibt? Das sind die Fragen, die jetzt im Fokus stehen müssen. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich dem mit allem Mut und allem Engagement widmet, und zwar möglichst im Stillen, bis Erfolge verkündet werden können. Dabei ist uns auch klar, dass das Dimensionen annimmt, bei denen wir glauben, dass sie für den Wirtschaftsminister alleine zu groß sind, sondern das ist eine Sache für den Ministerpräsidenten. Für uns ist das Chefsache, und wir erwarten, Herr Ministerpräsident, dass Sie diese Sache jetzt auch zur Chefsache machen, dass Sie daran arbeiten, dass der Bund jetzt mit ins Boot kommt. 90 % des Schiffsbaus in Deutschland werden von der Meyer-Werft getätigt. Sie hat im Übrigen auch eine große Funktion für den militärischen Bereich und im militärischen Schiffsbau in Deutschland. Das sind bundespolitische Dimensionen, die aus unserer Sicht ausreichen. Jetzt ist es Ihre Aufgabe, Herr Ministerpräsident, Bund und EU ins Boot zu holen und dafür zu sorgen, dass sie hier mit uns an einem Strang ziehen. Das ist Chefsache, und zu dieser Chefsache müssen Sie das auch machen. In diesem Sinne: Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir bieten der Werft, den Mitarbeitern, den Menschen in der Region den Schulterschluss an. Wir müssen jetzt zusammen eine tragfähige, gute gemeinsame Lösung finden. Herzlichen Dank.

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Hartmut Moorkamp CDU

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Logemann, Sie haben mich vorhin persönlich angesprochen. Ich bin mir relativ sicher, dass ich auch bei Einbringung dieses Antrages nicht davon gesprochen habe, dass das Thema unwichtig ist. Ich glaube, dass ich für meine Fraktion von vornherein deutlich gemacht habe, dass wir deutlich größere Problemstellungen in der Land- und Ernährungsbranche haben. Nach unserer Auffassung gibt es keine unwichtigen Themen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir uns zu diesem Thema einbringen werden. Ich glaube, das haben wir als CDU-Fraktion in diesem Prozess mehr als deutlich gemacht. Heute beraten wir abschließend diesen Antrag zur Stärkung der Direktvermarktung und der regionalen Wertschöpfung, mit dem wir uns im Agrarausschuss gerade in den letzten Wochen intensiv befasst haben. Das ist auch gut so, denn immerhin 7 % der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen haben sich ein zusätzliches Standbein in Form einer Direktvermarktung aufgebaut und – lassen Sie mich das deutlich sagen, da die Diskussion hier gestern auch schon stattgefunden hat – darunter befinden sich sowohl ökologisch als auch konventionell wirtschaftende Betriebe. Es ist richtig, dass sich die Direktvermarktung für einige Betriebe zu einer bedeutsamen Einkommensalternative entwickelt hat. Dass aber gerade einmal 1,5 % der Umsätze im Lebensmittelhandel in der Direktvermarktung erzielt werden, zeigt auch, dass dieser Vermarktungsform Grenzen gesetzt sind. Dazu steht die von Rot-Grün getroffene Aussage, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im ländlichen Raum anders konsumieren möchte, in einem deutlichen Widerspruch. Als Praktiker und Bewohner des ländlichen Raumes kann ich Ihnen versichern: Die Möglichkeit, Produkte vor Ort zu kaufen, gibt es bereits in den unterschiedlichsten Formen in ganz Niedersachsen, und dieser Markt hat ohne Zweifel ein gewisses Potenzial und sicherlich auch etwas Luft nach oben, aber er ist sicherlich nicht unendlich auszuweiten. Deshalb ist es aus Sicht der CDU-Fraktion unredlich, dieses Bild zu erzeugen. Das entspricht schlicht und ergreifend nicht der Lebensrealität und dem mehrheitlichen Wunsch und erst recht nicht der Kaufkraft vieler Menschen im ländlichen Raum. Sehr geehrte Damen und Herren, die Protestwelle der Landwirte und des Mittelstandes zu Beginn des Jahres sollte uns allen deutlich gemacht haben, dass es für die Land- und Ernährungsbranche in Niedersachsen aktuell große Herausforderungen und Problemstellungen zu lösen gilt. Daran hat sich in den letzten Monaten nichts geändert. Das ist im Übrigen auch ganz ausdrücklich die Auffassung meiner Fraktion hier im Niedersächsischen Landtag. Gleichwohl – das habe ich schon erwähnt – haben wir seit Einbringung dieses Antrages deutlich gemacht, dass wir dieser Nische Lösungen und Perspektiven bieten wollen. Unsere Direktvermarkter sind das Gesicht der Landwirtschaft, und sie sind somit Marketingbotschafter für eine ganze Branche geworden. Doch der vorgelegte Antrag hat sehr schnell deutlich gemacht, dass der erneute Versuch, Regionalität und Direktvermarktung als alleinige Problemlöser der Landwirtschaft darzustellen, zum Scheitern verurteilt ist. Dies kann aus unserer Sicht maximal ein weiterer kleiner Baustein in einem Markt sein, der sich in weiten Teilen zumindest dem europäischen Wettbewerb stellen muss. Auch wenn es in einigen Punkten Zustimmung zum Antrag gab, möchte ich an dieser Stelle deutlich machen, dass es bisher noch keine Anhörung im Ausschuss gab, bei der so viel Anregung, aber auch Kritik von Fachleuten an einer vorgelegten Initiative vorgetragen wurde, wie es bei dieser der Fall war. Ich möchte nur einige Beispiele nennen, um das zu verdeutlichen. Als Erstes kommt natürlich der Dauerbrenner, dass die Betriebe schnellstmöglich von der ausufernden Bürokratie entlastet werden müssen. Zweitens müssen schnellstmöglich baurechtliche Hürden abgebaut werden. Ein dritter großer Punkt in diesem Zusammenhang sind die schwierigen Zuständigkeitsverhältnisse bei Förderprogrammen zwischen dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium; diese müssen ebenso aufgelöst werden. Das sind aber nur einige Punkte, die die Branche wirklich bewegen. Spätestens mit der Anhörung im Ausschuss wurde aber deutlich, dass der ursprünglich vorgelegte Antrag bei Weitem nicht ausreichen wird, um die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken. Oder, wie man zu der vorgelegten Initiative von Rot-Grün auch sagen könnte: Gutgemeint heißt noch lange nicht gut gemacht! Sehr geehrte Damen und Herren, die besagte Expertenanhörung war für meine Fraktion der ausschlaggebende Punkt, einen umfassenden Änderungsantrag einzureichen. Auch wenn Kollegin Logemann zuerst die Auffassung vertrat, dass die Expertenanhörung keine neuen Erkenntnisse hervorgebracht habe, kann Rot-Grün sich glücklich schätzen, den ursprünglichen Antrag nicht voreilig zur Abstimmung gebracht zu haben, denn dieser Antrag hätte die vorgebrachten Anregungen der Branche völlig ignoriert. Auch wenn die Einsicht spät gekommen ist, haben wir doch zur Kenntnis genommen, dass Sie für sich noch einmal in Klausur gegangen sind und sich dazu entschieden haben, einen Änderungsvorschlag einzubringen, der, wie schon gesagt, viele Punkte der CDU-Fraktion aufgreift. Das freut uns sehr, denn das Plagiat ist, glaube ich, die höchste Form der Anerkennung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun liegen heute zwei auf den ersten Blick relativ gleichlautende Anträge zur Abstimmung vor. Wir können festhalten, dass wir uns in vielen Punkten angenähert haben, dass es aber nach wie vor einige erhebliche und – ich würde sagen – auch entscheidende Unterschiede gibt. Ich möchte vor allem auf einen Punkt eingehen, an dem das besonders deutlich wird. Dabei geht es um die Frage der Entbürokratisierung. Wir haben zu diesem leidigen Thema ganz konkret zwei Vorschläge eingereicht, nämlich zur verfahrensfreien Aufstellung von Werbeanlagen und zur Aufstellung von größeren Verkaufsständen für Direktvermarkter. Beides hätte unmittelbar für Vereinfachungen gesorgt. Dazu haben wir gestern bereits einen Änderungsantrag zur Niedersächsischen Bauordnung eingebracht. Leider sind Sie hier nicht mitgegangen und haben diesen abgelehnt. Das macht aus unserer Sicht vor allem eines deutlich: Sie bleiben selbst bei den Punkten maximal unkonkret, die wir hier im Niedersächsischen Landtag selbst entscheiden können, um für sofortige Vereinfachungen für unsere Direktvermarkter zu sorgen. Das ist für uns nicht nachzuvollziehen. Wir fordern Sie deshalb erneut auf, konkrete Erleichterungen für die Direktvermarkter umzusetzen und sich nicht in Versprechungen und Prüfaufträge zu flüchten, die möglicherweise erst in ferner Zukunft umgesetzt werden. Ich werbe deshalb noch einmal für Zustimmung zu unserem Antrag in der Abstimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Bitte! Herr Sachtleben, ich habe es ja gerade schon signalisiert: Das Thema ist uns viel zu wichtig, als dass wir hier so etwas scheitern lassen wollen. Wir werden heute diese Kröte sicherlich schlucken. Aber wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, um immer wieder darauf hinzuweisen: Das läuft in die falsche Richtung. Ich bin mir sicher, dass wir im Herbst, wenn wir eine weitere Novelle auf dem Tisch liegen haben, dieses Thema nochmals erörtern werden. Das, was uns die Spitzenverbände der Städte und Kommunen rückgespiegelt haben, kann doch nicht spurlos an Ihnen vorübergehen. Außerdem habe ich die Frage gestellt. Hier sitzen doch gerade auch bei den Sozialdemokraten viele Kommunalpolitiker in der Fraktion. Wie das so widerstandslos hingenommen werden kann und wie die Kommunen so blankgestellt werden können, können wir nicht verstehen. Deswegen müssen wir weiter daran arbeiten und eine vernünftige Lösung finden. Vielen Dank. - Der nächste Redner: aus der

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Stephan Bothe AfD

12. Eingabenübersicht

eben nicht egal - im Gegensatz zu Ihnen, Herr Schulz-Hendel. Werte Kollegen, wir beantragen die Berücksichtigung dieser Petition und fordern - endlich im Jahr 2024 ‑ die Berücksichtigung der Menschen im Amt Neuhaus. Vielen Dank.

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Lara Evers CDU

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt befassen wir uns abschließend damit, dass die Länder aufgefordert sind, Änderungen im IT-Staatsvertrag zu beschließen, um die FITKO, die Föderale IT-Kooperation, zukunftsfest zu gestalten. Wir reden also im Kern über Verwaltungsdigitalisierung. Und wir wissen alle, dass Deutschland in diesem Zusammenhang großen Nachholbedarf hat. Nach wie vor sind viele Verwaltungsprozesse stark reguliert und traditionell papierbasiert. Das ist für einen starken Industriestandort wie Deutschland absolut nicht angemessen. Der Bedarf und die Erwartungshaltung vonseiten der Bevölkerung in diesem Punkt sind völlig unstrittig: Wir müssen digitaler, schneller und einfacher werden. Wir müssen dabei alle Potenziale ausschöpfen und Entwicklungen mitgehen. Ich nenne hier nur das Stichwort „KI“. In unserer föderalen Struktur gibt es viele verschiedene Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die eigenständig arbeiten und oft unterschiedliche Systeme nutzen. Insofern ist die übergeordnete Strategie mit der FITKO der richtige Ansatz. Sie zu stärken und ihre Finanzierung sicherzustellen, ist notwendig. Diesen Grundgedanken tragen wir ohne Wenn und Aber mit. Wir bedauern allerdings, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil reduziert. Das ist nicht das richtige Signal in dieser so elementaren Angelegenheit. Der Stellungnahme des Deutschen Landkreistages entnehmen wir, dass zudem die kommunale Ebene, also die maßgebliche Schnittstelle zu unseren Bürgerinnen und Bürgern, nicht ausreichend mitgenommen wird. Auch wenn wir in der Sache mitgehen, gibt es also durchaus Punkte, die uns nicht gefallen. Ohnehin hätten wir uns insgesamt mehr Rückenwind und mehr Engagement für das Thema Verwaltungsdigitalisierung gewünscht. Liebe Ministerin Behrens, setzen Sie die Digitalisierung der Verwaltung in Niedersachsen auf die Überholspur! Schalten Sie einen Gang höher, damit Niedersachsen nicht nur mithalten, sondern innovativ die Zukunft gestalten kann! Vielen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes spricht die Kollegin

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Anna Bauseneick CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir halten fest: Der GBD hatte einfach zu wenig Zeit, das bis in die Tiefe zu prüfen. Das haben Sie im Ausschuss selbst gesagt. Ich möchte auf folgenden Punkt eingehen, bezüglich der letzten Wochen. Sie haben sehr emotional vorgetragen, wie belastend die letzten Wochen für Sie waren und wie schwer es war, diese Aufgabe zu bewältigen. - Sie hätten schon vor einem Jahr handeln sollen und nicht erst in den letzten Wochen! Es war ausreichend Zeit. Wir haben das vor einem Jahr hier im Plenum gehabt, und Sie erzählen mir hier, dass Sie sich damit in den letzten Wochen beschäftigt haben. Das greift zu kurz! Frau Hamburg, Sie haben gesagt, wenn es am Ende große Probleme geben sollte, dann müssen wir gegebenenfalls nächstes Jahr noch einmal ran an das Kita-Gesetz. Frau Lange setzt sogar noch einen drauf und sagt: wenn die Maßnahmen nicht so laufen. Das heißt, Sie wissen anscheinend schon jetzt, dass es Schwierigkeiten geben könnte, und bereiten sich schon jetzt darauf vor. Das aber ist nicht fair gegenüber all denjenigen, die jetzt darauf vertrauen. Sie haben gesagt, Sie haben in den letzten Monaten Gespräche geführt. Wir haben das schon letztes Jahr getan! Und deswegen konnten wir auch schon im letzten Jahr, im Juni-Plenum, das Ganze hier vorbringen. Sie haben im Juni-Plenum des letzten Jahres gesagt, unser Gesetzentwurf würde frühestens im nächsten Kita-Jahr 2024/2025 in Kraft treten, aber das sei nicht das, was Eltern und Fachkräften jetzt helfe. Nun frage ich Sie, Frau Lange, ganz explizit: Was hat denn die Regierung in der Zwischenzeit getan? Was hilft denn den Eltern und Fachkräften tatsächlich? Werte Kollegin, Sie haben Ihre Zeit schon um eine halbe Minute überschritten. Bitte kommen Sie zum Schluss! Dieser Gesetzentwurf ist eine totale Katastrophe, was die Planbarkeit und das Vertrauen anbelangt, und er ist absolut einseitig. Das zeigt auch die heute zugegangene ‑ Bitte, Frau Bauseneick! Ich war schon sehr großzügig. - Stellungnahme des Bündnisses für Kinder und Familien in Niedersachsen. Die wurden zu diesem Gesetzentwurf nicht gehört. Vielen Dank.

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Claudia Schüßler SPD

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte mich eigentlich gemeldet, weil ich Herrn Uhlen noch einmal erklären wollte, wie mein Wortbeitrag gemeint war. Aber ich will dann doch ganz kurz zu Frau Klages sagen: Ich finde es unredlich, wenn man diese Vergleiche zieht. Tatsächlich wissen Sie ‑ das haben Sie hier auch gesagt ‑, dass die HPV-Impfung hochwirksam ist. Wir hatten zu Corona-Zeiten einfach einen völlig anderen Sachverhalt. Es musste sehr schnell etwas entschieden werden. Ich bin auch da überzeugt, dass viele Menschenleben durch die Impfung gerettet worden sind, die im Jahr 2021 gekommen ist. Und dass so wenig Leute Vertrauen in das Gesundheitssystem haben ‑ so die Zahlen stimmen ‑, verstehe ich nicht. Ich hatte jetzt selber mehrere Erkrankungen und bin dort gut durch das System gekommen. Es ist, glaube ich, auch mal an der Zeit, zu sagen ‑ Frau Dr. Meyer hat das auch schon getan ‑, dass unser Gesundheitssystem wirklich ein sehr gutes ist. Herr Uhlen, noch einmal: Auch Erwachsene sollen geschützt sein. Dafür müssen sie früh geimpft werden. Das ist der Antritt. Deshalb stehen wir heute hier, um diese Kampagne auch zu unterstützen. Ich glaube, Aufklärung tut Not. Wir werden daran mit aller Kraft weiterarbeiten. Vielen Dank.

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Harm Rykena AfD

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Kern des vorliegenden Antrags ist die Einleitung des Endes der Tagesbildungsstätten als eigenständige speziell niedersächsische Fördereinrichtungen für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung. Diese Einrichtungen sollen im Zuge einer Transformation zu Förderschulen werden, die dann irgendwann später im Zuge der Inklusion ebenfalls aufgelöst werden sollen, damit ihre Schülerklientel in der Folge an Regelschulen beschult wird. Soweit der Plan. Wie realistisch das ist, pädagogisch, juristisch, verwaltungstechnisch und bezüglich der Beschäftigten - das ist die Frage. Es scheint jedenfalls ein schwieriger Prozess zu sein, denn der Antrag präsentiert keine Lösung für diese Aufgabe, sondern formuliert lediglich einige ‑ nennen wir es mal ‑ Arbeitsaufträge für die Landesregierung. Eine Stelle im Antrag fand ich allerdings besonders spannend, und das möchte ich hier zitieren. „Das Vorhandensein von Tagesbildungsstätten führte bei einigen Schulträgern, die nach § 101 Abs. 1 NSchG für ihr Gebiet das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten, “ - haben - „dazu, dass keine weitere Schulentwicklung in Form von Förderschulen oder inklusiven Schulen stattgefunden hat.“ Wie kann das denn sein? Sind Tagesbildungsstätten vielleicht doch ein gutes und passgenaues Angebot für die Betroffenen? Darüber würde ich gerne bei den Beratungen im Ausschuss mehr erfahren. Daher sind wir gespannt, ob man die eigentlich von der Änderung Betroffenen, nämlich die Vertreter der Tagesbildungsstätten sowie deren Träger, im Ausschuss noch einmal zu Wort kommen lässt. Da bin ich mal gespannt. Schauen wir mal! Vielen Dank.

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Sophie Ramdor CDU

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend den Antrag zum Freiräume-Prozess von Rot-Grün. Dieser Antrag steht exemplarisch dafür, wo rot-grün Schwerpunkte in der Bildungspolitik setzt. Pünktlich zum Freiräume-Antrag wurden die Schulen diesen Monat vom Kultusministerium, dem MK, informiert, wie sie Anrechnungsstunden für ihre Freiräume-Prozesse erhalten können. Genau wie meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Kultusausschuss bin ich an vielen Schulen in diesem Land unterwegs. Die Lehrkräfte und die Schulleitungen haben Sorgen, und sie haben auch Wünsche. Die Schulen sprechen mich auch auf die Verwendung von Stunden an, aber ‑ das kommt für Sie jetzt vielleicht etwas überraschend ‑ es ist nicht der Wunsch nach mehr Anrechnungsstunden, um für den Freiräume-Prozess an anderen Schulen hospitieren zu können. Die Schulen beschweren sich, dass sie immer weniger Stunden für die Sprachförderung oder die Berufsorientierung zugewiesen bekommen. Eine Lehrkraft aus dem Osnabrücker Raum hat mir berichtet, dass sie im Schuljahr 2023/2024 40 zugewiesene Stunden im Rahmen von Sprachfördermaßnahmen hatten. Für das nächste Schuljahr sind es nur noch knapp 16 Stunden. Und von der Streichung der Stunden für diese Sprachfördermaßnahmen höre ich aus dem ganzen Land. Die Schulen wollen nicht mehr Stunden für ihre Freiräume-Prozesse, die Schulen wollen zu allererst einmal Stunden für Sprachfördermaßnahmen und die Berufsorientierung. In diesem Bereich müssen wir doch unsere knappen Kapazitäten einsetzen, wenn wir wirklich etwas für die Bildungs- und Chancengerechtigkeit tun wollen, wie Sie es immer von sich behaupten. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Schulen mehr Eigenverantwortung haben möchten. Das stimmt. Die Schulen möchten zum Beispiel mehr Eigenverantwortung bei der Verwendung ihrer Schulbudgets haben oder nicht lehrendes Personal flexibler einstellen und ihm eigenverantwortlich Aufgabenfelder zuweisen können. Die Schulen wünschen sich eine vereinfachte Einstellung von Quereinsteigern, ausländischen Lehrkräften oder Pensionären. Sie fordern, leichter Verträge mit außerschulischen Partnern abschließen zu können. Es gibt den Wunsch, pädagogische Mitarbeiter im Vor- und Nachmittagsbereich an einer Schule einsetzen zu können. Die Schulen würden gerne neue Sprachlernklassen oder Klassen für den Förderbedarf Lernen eröffnen. Und es gibt auch den Wunsch, weitere Schulkindergärten zu errichten und nicht bangen zu müssen, dass man die bestehenden verliert. Im Gegensatz zu dieser Vielzahl an konkreten Wünschen nach Freiräumen spiegelt der rot-grüne Antrag Ihre Gedanken zum Leistungsgedanken wider - und der beschäftigt sich vor allem mit dessen Abschaffung. Es soll jeder in seinem Tempo lernen, am besten wann und was er oder sie will. Ob man dann am Ende der ersten Klasse richtig lesen kann, spielt keine Rolle mehr. Dafür hat man vielleicht ganz tolle Bilder gemalt. Es soll laut MK nur noch eine bestimmte Anzahl an schriftlichen Arbeiten geben. Die weiteren Angebote zur Leistungsbewertung sucht sich die Schule aus. Die einen drehen somit ‑ bald eine Leistung ‑ ein Video oder erstellen eine Powerpoint-Präsentation. Die anderen müssen für die gleiche Leistungsbewertung einen mehrseitigen Aufsatz schreiben. Wo hierbei noch eine Vergleichbarkeit und somit eine gerechte Bewertung zwischen den Schulen möglich sein soll, bleibt weiterhin ein gut gehütetes Geheimnis von Ihnen. Sie fordern in Punkt 1, dass Gestaltungsspielräume identifiziert und besser sichtbar gemacht werden sollen. - Das MK hat uns in seiner Unterrichtung mitgeteilt, was aktuell schon alles möglich ist. Die Regelungen sind bereits in einer Handreichung zusammengefasst und wurden allen Schulen transparent gemacht. In Ihrem Punkt 8 fordern Sie ein zukunftsfähiges Beratungs- und Unterstützungssystem. - Auch hier hat das MK uns über das bestehende sehr umfangreiche Portfolio berichtet. Es gibt zum Beispiel Beratungs- und Unterstützungsangebote in Form von Schulentwicklungsberatung, Fachberatung für Unterrichtsqualität und schulformbezogene Fachberatung. Und dann, damit noch nicht genug: Es gibt das Forum Eigenverantwortliche Schule mit Verbänden, Interessenvertretungen und den Fachreferenten des Kultusministeriums. Anders, als es Ihr Antrag suggeriert, gibt es in dem Bereich Freiräume bereits ein umfangreiches Portfolio von Beratungsstrukturen. Im Landtag müssen wir uns mit den akuten Problemen beschäftigen und uns auch mit ihnen auseinandersetzen. Die Schulen stehen aktuell vor vielen Herausforderungen, zum Beispiel beim Thema Gewalt. Am 19. März dieses Jahres titelte der NDR: „Waffen und Erpressung: Mehr Gewalt an Schulen in Niedersachsen“. Ich würde mir die Forderung nach zukunftsfähigen Beratungs- und Unterstützungssystemen und den rot-grünen Elan beim Aufbau von flächendeckenden Präventionsprogrammen und einer verbesserten Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Familienzentren und Vereinen bei diesem Thema wünschen. Ich würde den Forderungen der GEW nachkommen, für diese Problematik entsprechend geschultes Personal einzustellen. Die steigende Gewalt auf unseren Schulhöfen ist ein Thema, für das sich Schulen verstärkt Beratungs- und Unterstützungsangebote wünschen, wofür sich ein Forum anbieten würde. Ihr Antrag spiegelt vor allem die rot-grünen Bildungsvorstellungen wider und geht nicht die Wünsche und Probleme von vielen Schulen in diesem Land an. Und selbst bei Ihren eigenen Vorstellungen bleiben Sie hinter denen vom MK zurück. Frau Lansmann hat es im Ausschuss sehr treffend dargestellt. Sie hat ihre Freude darüber kundgetan, dass der rot-grüne Antrag die Arbeit des MK flankiert. Darüber kann man sich freuen. Man kann aber auch erwarten, dass Anträge mehr tun, als das akute Regierungshandeln zu flankieren. Ich habe Beispiele genannt, wo Schulen sich Freiräume wünschen. Diese weiterführenden Freiräume, die den Schulleitungen eine wirkliche Flexibilität geben und ihre tägliche Arbeit entlasten, kommen in Ihrem Antrag nicht vor - weswegen wir ihm auch nicht zustimmen werden. Vielen Dank.

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Dennis Jahn AfD

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Abgeordnete Dennis Jahn. Bitte schön! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bajus, ich möchte auf Ihren Vorwurf eingehen, wir mischen alles zusammen. Ich wiederhole das Thema der Aktuellen Stunde: „Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?“. „Strafvollzug“, Herr Bajus. Dazu gehört auch der offene Vollzug, falls Sie das nicht wussten. Wir helfen Ihnen bei derartigen Verständnisproblemen aber gerne in der Zukunft. Danke.

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Marcel Queckemeyer AfD

Extremwetter durch Klimawandel - Niedersachsen durch effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung schützen

die Herr Queckemeyer in Höhe von einer Minute nun bekommt. Vielen Dank, Frau Präsidentin. -Erst einmal zu dem Thema „Great Reset“ ‑ da hat mein Kollege gerade auch noch mal geschaut ‑: Das ist ein Buch von Herrn Schwab. Das können Sie sogar bestellen, das ist morgen da, wenn Sie das möchten. Aber ich gehe jetzt mal auf das Thema Hochwasser ein. Die offizielle Liste des NLWKN zeigt, dass wir gerade mal in vier Bereichen, bzw. in sechs, einen sehr hohen Hochwasserstand haben, der den jemals dort gemessenen überstiegen hat. An allen anderen Pegelständen waren wir nicht bei einem Jahrhunderthochwasser, sondern bei einem ganz normal vorkommenden. Das zeigt diese Liste des NLWKN. Das sollten Sie sich mal anschauen.

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Sophie Ramdor CDU

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Ja. Bitte schön, Frau Ramdor! Vielen Dank, Frau Lansmann. - Wo Sie gerade die Freiräume und auch die Entwicklung gelobt haben: Lassen Sie bei den Schulen auch die Freiräume zu, Sprachlernklassen wieder ins Leben zu rufen, Schulkindergärten zu öffnen oder auch Noten in der zweiten Klasse wieder einzuführen, wenn Schulen das als pädagogisch sinnvoll erachten?

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Pascal Leddin GRÜNE

Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie begeben sich auf eine lange Reise. Sie haben ein klares Ziel vor Augen und folgen einem altbekannten Weg. Doch plötzlich stoßen Sie auf eine riesige Mauer. Sie ist zu hoch, um herüberzuklettern, und zu breit, um herumzugehen. Sie sind gefangen und können Ihre Reise nicht fortsetzen. Es mag auf den ersten Blick ein komischer Vergleich sein, aber genau so ergeht es vielen wandernden Fischarten. Binnenfischerei ist für uns sehr wichtig. Wenn ich Fragen zum Zustand von Gewässern oder gar zur Artenvielfalt habe, frage ich einen befreundeten Kollegen, der öfter mal angeln geht. Und egal, wen ich dann auch frage, es sind immer die gleichen Antworten. Unseren Binnengewässern geht es schlecht, sehr schlecht sogar. Das wird auch von offiziellen Zahlen bestätigt. 92 % der Flüsse sind in einem schlechten Zustand. Oder in anderen Worten vom Umweltbundesamt: „Heute weist kein Oberflächengewässer in Deutschland einen guten Zustand auf.“ Liebe Kolleg♪innen, so ein Zustand ist inakzeptabel, und das werden wir so nicht weiter zulassen. Ich nehme jetzt ein konkretes Problem als Beispiel: die Wasserkraftwerke, die eine Barriere für wandernde Fischarten darstellen. Diese Barriere verhindert, dass Fische wie Aale oder Lachse ihre Wanderung zwischen den Laich- und Nahrungsgebieten ungehindert durchführen können. Dabei ist es grundlegend egal, wie groß die Anlage ist, die vielen kleine Kraftwerke, die unter einem Megawatt produzieren und oftmals keine Durchlässigkeit haben, sind aber ein riesiges Problem. Und deswegen haben wir sie auch explizit in diesen Antrag mit aufgenommen. Es gibt jedoch Lösungen für dieses Problem. Fischaufstiegsanlagen ‑ auch Fischtreppen genannt ‑ sind eine Möglichkeit, den Fischen zu helfen, diese Hindernisse zu überwinden. Diese Anlagen ermöglichen es den Fischen mal mehr und mal weniger gut, die Barrieren zu umgehen und ihre Wanderung fortzusetzen. Nach geltendem Recht sind diese Anlagen schon lange Pflicht. Die Realität ist aber leider eine andere. Es gibt kaum kleine Wasserkraftwerke mit einer guten Durchfließbarkeit. Genau das werden wir jetzt ändern und endlich durchsetzen. Und wenn Sie mich persönlich fragen: Ich hätte das schon viel früher gemacht; denn so kann es nicht bleiben. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe jetzt eines von vielen Beispielen genannt. Die drei Minuten Redezeit werden nicht reichen, um alles aufzulisten; in unserem Antrag stehen 19 Punkte, wie wir die Binnenfischerei unterstützen wollen. Es liegt jetzt in unserer Verantwortung, ein Gleichgewicht unserer Ökosysteme zu finden. Wir werden mit diesem Entschließungsantrag klare Maßnahmen umsetzen, mit denen wir der Binnenfischerei unter die Arme greifen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass die Reisen nicht durch Barrieren blockiert werden! Lassen Sie uns die Barrieren abbauen und gemeinsam für diesen tollen Antrag in geänderter Fassung stimmen! Vielen Dank.

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André Bock CDU

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stichwort „Arbeit“: Offensichtlich war es bis hierhin ein ganz schönes Stück Arbeit mit diesem vorliegenden Entschließungsantrag. Meine Damen und Herren, genauso wie unsere Grundrechte in den ersten Artikeln unseres Grundgesetzes festgelegt und geschützt sind, genauso festgelegt und geschützt sind die Farben unserer Nation in Artikel 22, nämlich Schwarz-Rot-Gold. Dadurch stehen die Farben nicht nur für Einigkeit, Recht und Freiheit, sondern als Symbol auch für all das, was unseren freiheitlichen Staat ausmacht. Sie stehen für unsere Werteordnung, unseren Lebensstil, wie wir ihn leben dürfen und wollen. Aber sie wenden sich auch gegen Hass, Rassismus, Homophobie und vieles mehr. Meine Damen und Herren von der AfD, Ihr Antrag befasst sich im Wesentlichen mit dem Anbringen der Deutschlandfahne an Dienstfahrzeugen in Verbindung mit dem tollen Ereignis, das wir hier gerade in Deutschland erleben dürfen: der Europameisterschaft. Ich finde, man kann durchaus die Auffassung der Landesregierung teilen, die sagt: Das Anbringen von Fanartikeln an Dienstfahrzeugen der Polizei ist nicht angebracht. Ich würde dabei allerdings mehr darauf abstellen, dass es sich hierbei um öffentliche Dienstfahrzeuge handelt und nicht – wie die Landesregierung – das Neutralitätsgebot, das Dienst- und Treueverhältnis und vieles andere mehr bemühen. Das scheint mir an der Stelle ein Stück weit überzogen. Denn so, wie es im Antrag der AfD angelegt ist, geht es hier wirklich um Fanartikel. Und bei allem Respekt vor unserer Fahne und ihren Farben: nichts anderes sind die Dinge, die zurzeit überall zu kaufen sind. Ob es nun das Armbändchen hier an meinem Arm ist, ob es T‑Shirts sind, ob es kleine Fähnchen sind, die an den Fahrzeugen angebracht werden: Es sind Fanartikel – ja! – mit den Farben unserer Nation. Aber gleichwohl sollten solche Artikel nicht den eigentlichen Symbolcharakter diskreditieren. Ich bin aber der Auffassung, das tun sie überhaupt nicht. Ich finde aber auch, dass es durchaus irritierend ist – das ist hier mehrfach von den Vorrednern angeklungen –, wie die Landesregierung auf die Anfrage, die dem Antrag vorweggegangen ist, reagiert hat. Hier werden Vorschriften wie das Neutralitätsgebot und das Treueverhältnis und auch die Sorge bemüht, dass Schwarz-Rot-Gold während eines Einsatzes bei der Polizei eskalierend wirken könnte. Meine Damen und Herren, wenn man politisch vielleicht mit den Nationalfarben zu diesem oder anderen Ereignissen ein Problem hat, dann soll man das doch klar sagen und benennen, aber dann nicht solche Dinge bemühen. Ich glaube, das ist an der Stelle nicht angebracht. Und verständnislos lässt mich auch die Argumentation der Landesregierung zurück, dass die Regenbogenfarben bzw. derartige Fähnchen eben kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot seien. Aha! Denn diese Farben positionieren sich doch aktiv gegen Rassismus, Homophobie, Sexismus, Gewalt und Hetze. Diese Farben seien somit auch erlaubt. Kollege Bock, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Saade zu? Nein, ich denke, wir alle wollen gleich Fußball gucken. Die Debatte dauert auch schon lange genug. Meine Damen und Herren, ich habe ja ausgeführt, wofür unsere Nationalfarben stehen und auch, wogegen sie stehen – eben besagte Punkte, gegen die auch die Regenbogenfahne bzw. das Banner steht. Ich hoffe, meine Damen und Herren von Rot und Grün, dass nicht die Regenbogenfahne tatsächlich über unsere Nationalflagge gestellt werden soll. In diesem Zusammenhang – das sei auch heute noch mal erwähnt – hat mich sehr irritiert: Im letzten Plenarabschnitt – Sie werden sich noch erinnern – haben wir das Jubiläum des Grundgesetzes gefeiert. Vor diesem Hohen Hause wurde neben der Bundes‑ und Landesflagge auch das Regenbogenbanner beflaggt. Wo war die Europafahne kurz vor der so wichtigen Europawahl? Das hat mich schon sehr irritiert. Meine Damen und Herren, ich wünschte mir an vielen Stellen und auch heute und hier ein bisschen mehr Wertschätzung unseren nationalen Symbolen gegenüber, aber auch genauso viel mehr Gelassenheit, wie wir sie gerade in den vorhergehenden Debatten nicht erlebt haben. Gerade bei solchen Ereignissen: Wir werden es alle erinnern, wie ausgelassen und gelassen wir 2006 bei der Weltmeisterschaft mit den Dingen umgegangen sind. Herr Saade, Sie seien doch angesprochen: Frau Faeser hat hier vor vier Tagen kehrtgemacht. Erst hieß es aus Berlin: Bundespolizei und Fähnchen? Das alles geht gar nicht! Aus verschiedenen Ländern hört man Ähnliches. Aber, Frau Schröder-Köpf, es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen. Das stimmt nicht. Frau Faeser hat vor vier Tagen zugelassen: Dienstfahrzeuge der Bundespolizei können, wenn es von den Beamten für ihr Dienstfahrzeug so gewünscht ist, mit kleinen Fahnen ausgestattet werden. Wahrscheinlich wird sich niemand von den ausländischen Fans von diesen Fähnchen an Polizeiautos gestört fühlen. Vielleicht fühlen sich nur Menschen gestört, die an der Stelle ein Problem mit unseren Nationalfarben haben, was ich sehr traurig und schade fände. Meine Damen und Herren, seien wir auch in diesem Jahr in ohnehin nicht ganz einfachen Zeiten – Stichwort Krieg in der Ukraine und an anderen Stellen viele Problemlagen, die die Menschen bewegen – doch etwas gelassener mit unseren nationalen Symbolen. Und weil wir hier im Plenum oder bei verschiedenen Demonstrationen, an denen wir Abgeordnete auch häufig teilgenommen haben – Stichwort Extremismus –, die Demokratie verteidigen: Seien wir doch auch an dieser Stelle heute etwas gelassener und konzentrieren wir uns auf unsere Nationalfarben, aber nicht in dem Sinne, wie Herr Bothe ausgeführt hat, dass wir einen Nationalstolz bei unseren Kindern erwirken müssten. Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, die Fahne der Freiheit gegen Extremisten und für Freiheit und Demokratie hochzuhalten und zu zeigen, wie wir weiter hier leben wollen. Vor diesem Hintergrund sollten wir bei der Gelegenheit auch mal darüber sprechen und nachdenken, ob wir vielleicht nicht nur an besonderen Tagen wie dem Tag des Grundgesetzes, sondern auch an anderen Tagen unsere Nationalfarben an öffentlichen Gebäuden und Dienstgebäuden einmal mehr für die Einigkeit, für das Recht und die Freiheit in diesem Lande aufziehen. Vielen Dank.

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

negativ reden: Können Sie das anhand eines konkreten Beispiels erläutern? Was haben wir kennengelernt, und wogegen haben wir gewettert? Vielen Dank für die Frage. Ich kann das gern in einem Vier-Augen-Gespräch machen. Ich wurde tatsächlich ‑ ‑ ‑ Sie müssen mich aussprechen lassen. Ich wurde tatsächlich von den Schulleitungen, die mit mir genau darüber gesprochen haben, darum gebeten, die Schulen hier heute nicht zu nennen. Es sind mehrere Schulleitungen gewesen, die mich darauf angesprochen haben. - Sie müssen das nicht immer wiederholen. Ich habe das verstanden. Es geht darum, dass viele Schulleitungen gesagt haben, dass Sie sich genau gegen diese Methoden vor Ort, die ich eben aufgezählt habe, also beispielsweise die Freiräume im FREI DAY, eine Reduzierung von Unterrichtsinhalten und einen Freiraum, wie Lernzielkontrollen abgenommen werden, beispielsweise dass an der Stelle auf Noten verzichtet wird, in Ihren Reden immer wieder aussprechen. Frau Ramdor hat beim letzten Mal genau dazu gesprochen und beispielsweise genau das Notengeben sehr in den Vordergrund gestellt. Das ist für diese Schulleitungen höchst irritierend. Ich bitte Sie deshalb, liebe Kolleg*innen von der CDU: Geben Sie

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Omid Najafi AfD

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Ich komme ja sonst selten mit meiner Redezeit aus. Vielen Dank, Herr Präsident. ‑ Danke, Herr Hilbers, für das Zulassen der Zwischenfrage. Vor dem Hintergrund, dass die CDU in Berlin dieser Teststrecke zugestimmt hat und 85 Millionen Euro für die Teststrecke in Berlin bereitstellen möchte: Wie ist Ihre Meinung zu einer Teststrecke der Magnetschwebetechnik in Berlin, nachdem Sie doch gerade gesagt haben, sie hat keine Zukunftsperspektive? ‑ Danke. Ich habe nicht gesagt, sie hat keine Zukunftsperspektive. Ich bin dabei, das gerade zu entwickeln. Ich glaube nur, dass Ihr Ansatz, dass das, was gestern mal dort stattfand, wieder stattfinden zu lassen, keine Zukunftsperspektive hat, weil die

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André Bock CDU

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir haben ja lesen und auch heute noch einmal vernehmen können, dass die Landesregierung keine weiteren Überstellungen und Abschiebungen aus dem Kirchenasyl vornehmen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Gibt es überhaupt Gespräche zwischen der Landesregierung und den Kirchen darüber, sich an den Sozialleistungen, die während des laufenden oder vielleicht auch erfolglosen Kirchenasyls anfallen, zu beteiligen?

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Alexander Saade SPD

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Zunächst einmal zu der Unterstellung, die Sie mir gerade untergeschoben haben: Lesen Sie das Protokoll, oder waschen Sie sich die Ohren! Vielleicht beides! Das habe ich hier zu keinem Zeitpunkt geäußert. Zu Ihrer Anfrage: Vielleicht hat es bei Ihnen wirklich ein Problem gegeben, das Ganze zu verstehen; denn die Antwort der Landesregierung zu dem letzten Punkt bezog sich ja nicht auf den Uniform-Zusammenhang. Ich glaube, da ging es ausschließlich um das Hissen von sogenannten Mottofahnen, aber nicht um die Uniform. Machen Sie sich also noch einmal schlau! Dazu gibt es einen tollen Erlass. Den kriegen Sie vielleicht in der Bibliothek. Dann wissen auch Sie, dass das grundsätzlich nicht an Polizeifahrzeuge und auch nicht an die Uniform gehört.

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Stephan Bothe AfD

12. Eingabenübersicht

Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Es hat alles nichts genutzt. Die versprochene Chance der Brückenbefürworter aus dem Amt Neuhaus, dass sich die Regierungsfraktionen ernsthaft mit dieser Petition und dem Brückenprojekt befassen, waren nichts anderes als erwartbare Lippenbekenntnisse. Das schnelle Abbügeln dieser Petition im Ausschuss zeigt den weiterhin persönlichen ideologischen Kampf von Detlev Schulz-Hendel und Miriam Staudte gegen dieses Zukunftsprojekt für die Menschen in der Region. Aber wir bleiben dabei, werte Kollegen: Die geplante Veränderung des Raumordnungsprogramms gilt es zurückzunehmen. Es gibt aufseiten der Landesregierung keine rechtliche Möglichkeit, bei regelkonformer Antragstellung die Förderung zu versagen. Und: Die Landesregierung hat sich endlich für die Menschen vor Ort einzusetzen. Wenn argumentiert wird, die Förderung der Brücke aus Landesmitteln gehe zulasten anderer kommunaler Projekte in Niedersachsen, dann ist dies der gleichermaßen durchschaubare wie schäbige Versuch, Unfrieden zu stiften und die Kommunen gegeneinander auszuspielen - so wie Sie es gerade auch wieder gemacht haben, Herr Ministerpräsident. Laut dem Wirtschaftsministerium stehen seit 2020 im NGVFG jährlich 150 Millionen Euro für die Förderung von Vorhaben im ÖPNV und für den kommunalen Straßenbau aus originären Landesmitteln zur Verfügung. Somit sollte eine Förderfinanzierung für das Land gesichert sein. Aber der Umgang mit den Menschen im Amt Neuhaus bleibt unwürdig. - Ah, da kommen wir zu Herrn Schulz-Hendel. Denn: Wie, Herr Schulz-Hendel, sieht denn Ihr vielbeschworenes Fährkonzept als Alternative zum Brückenbau aus? Darauf haben Sie keine Antwort, zumal, werte Kollegen, bekannt ist, dass die Fährverbindungen in Bleckede und Neu Darchau von den dortigen Kommunen betrieben werden. Das heißt, dass die Kosten für eine Ausweitung der Fährzeiten oder eine Subvention der Fahrkarten bei den Kommunen und den Bürgern vor Ort bleiben - ebenso wie die Instandhaltungskosten möglicher neuer Fähren. Oder wo bleiben die Fördermittel für die Fähre? Kollege Bothe, ich muss Sie kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Schulz-Hendel. Wollen Sie dem entsprechen? Unbedingt. Bitte schön!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen als Landtagsfraktionen ganz herzlich für diesen Entschließungsantrag zu bedanken; denn es ist ein wichtiger, ein mutiger und ein verantwortungsvoller Schritt, hier zu sagen: Wir gehen diesen Weg im Sinne der Kinder an den Tagesbildungsstätten gemeinsam und überwinden hier dann auch Parteigrenzen im Sinne der Kinder. Vielen herzlichen Dank dafür! Ich finde es auch deshalb besonders wichtig, weil ja in der Tat die Tagesbildungsstätten damals diejenigen gewesen sind, die gesagt haben: Wir wollen den Kindern ein Angebot machen, wo sie Bildung und Therapie und Förderung erfahren und wo Familien von Kindern mit einem Förderbedarf geistige Entwicklung auch Unterstützung erhalten. Mittlerweile ist Niedersachsen das einzige Bundesland ‑ das ist angeklungen ‑, in dem es noch Tagesbildungsstätten gibt. Und wir sehen seit vielen Jahren, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Das ist auch kein neues Thema. Das beschäftigt den Landtag wirklich schon seit vielen, vielen Jahren. Und es war immer klar: Ja, wir müssen etwas tun. Es war aber auch immer klar: Ja, aber es ist unglaublich komplex. Insofern hat man sich bislang an dieses Thema nicht so richtig und nicht grundlegend herangetraut. Und man muss ja festhalten: Komplex ist es auch noch heute. Das hat sich auch nicht verändert. Es ist nicht plötzlich einfacher geworden. Und trotzdem ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem wir sagen: Ja, wir alle gemeinsam machen uns mit den Tagesbildungsstätten und mit den Landkreisen vor Ort auf den Weg, und wir gehen das Thema an - geschlossen im Sinne der Kinder, nicht im Sinne von Parteiengezänk und parteipolitischer Profilierung. Denn das verbietet sich bei diesem Thema. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das auch so deutlich adressieren. Gerade deshalb ist es aber wichtig, dass wir bei diesem Thema behutsam vorgehen und dass wir vor allem individuelle Lösungen suchen. Am Ende ist es immer so, dass die Schulträger vor Ort noch am besten wissen, welche Strukturen vor Ort sind und welche Weiterentwicklungsschritte an der Stelle Sinn machen. Denn es gibt Landkreise, die überhaupt keine Förderschule geistige Entwicklung haben. Es gibt andere, die haben welche. Es gibt wieder andere, die überlegen, welche zu planen. Insofern finden wir hier nicht die eine schematische Lösung, die man über das gesamte Land legen kann. Genau deshalb ist es aber auch wichtig, die Tagesbildungsstätten als Expertinnen und Experten in eigener Sache und auch die Eltern in diesem Prozess regional mitzudenken und sie auch mitzunehmen, denn am Ende geht es um die Kinder, die ihnen derzeit anvertraut sind. Und es ist hier besonders wichtig, dass alle Beteiligten zusammen nach Lösungen suchen. Deswegen bin ich dem Niedersächsischen Landkreistag und auch dem Niedersächsischen Städtetag sehr dankbar, die sich hier eindeutig positioniert haben und mit denen wir diesen Weg gemeinsam gehen, denn ich muss ganz deutlich sagen: Wir werden das Thema an dieser Stelle nur gemeinsam mit den Landkreisen, mit den Städten und mit der Eingliederungshilfe lösen, denn die ist immer noch ein wichtiger Faktor, wenn wir uns die Förderung der betreffenden Kinder anschauen. Ich muss hier so ehrlich und deutlich sagen: Es wird nicht so gehen, einfach draußen das Schild „Schule“ an die Tagesbildungsstätten zu schrauben. Das wäre für uns alle der einfachste Weg. Es geht so aber nicht. Insofern ist es auch so wichtig, diese regionalen Lösungen zu suchen und sich wirklich auch jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten anzuschauen, damit wir die Expertise für die Region und für die Arbeit mit den Kindern und an den Kindern erhalten und gewinnen können. Da braucht es genauso die Eingliederungshilfe, die Landkreise und auch die Städte wie es uns als Land braucht, um hier gute Strukturen aufzusetzen und zu denken. Vor dem Hintergrund, Herr Fühner, sind wir zum Beispiel auch schon mit den Landkreisen Osnabrück und Emsland ganz speziell im Gespräch, weil sie an uns herangetreten sind und gesagt haben: Wir wollen mit euch gemeinsam losgehen und Lösungen erarbeiten. - Insofern enthält Ihr Antrag viele wichtige Hinweise, die wir sehr gerne in den Prozess mit aufnehmen. Ich möchte mich für diese Hinweise herzlich bedanken. Abschließend möchte ich gerne noch einmal klarstellen, Herr Rykena, dass Förderschulen geistige Entwicklung überhaupt nicht abgeschafft werden sollen. Was Sie hier erzählen, entspricht nicht den Tatsachen. So einfach, wie Sie sich das hier machen, indem Sie sagen: „Ach ja, da kann man noch 100 Jahre so weitermachen. Wo man nicht hinguckt, gibt es kein Problem.“, ist es nun mal nicht. Ich appelliere hier sehr an Ihr Verantwortungsbewusstsein, sich auch noch konstruktiv in diesen Prozess einzubringen. Vielen Dank.

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Harm Rykena AfD

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Landesregierung, werden Sie den Anspruch auf Ganztagsbetreuung eventuell auch durch Inkaufnahme weiteren Unterrichtsausfalls an weiterführenden Schulen ‑ Stichwort „Abordnung“ ‑ sicherstellen? Vielen Dank. - Die Kultusministerin antwortet.

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Sebastian Zinke SPD

Islamistischer Terror in Deutschland - was ist jetzt zu tun?

Bitte schön, Herr Zinke! Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde heute Morgen ist nichts anderes als ein Offenbarungseid, wenn die AfD hier sagt, sie ist bereit, für ihre Ziele sogar mit dem Teufel zu paktieren. Der Teufel hat Auschwitz gebaut, und der Teufel greift gerade die Ukraine an, meine Damen und Herren. Mit diesem Teufel paktieren Sie, und das haben Sie hier heute sehr deutlich gesagt. Meine Damen und Herren, Extremismus tötet. Das haben wir auf erschreckende Weise ‑ das ist hier schon mehrfach angedeutet und gesagt worden ‑ in Mannheim erlebt, als der Polizeibeamte Rouven L. in Ausübung seines Dienstes sein Leben lassen musste. Er war dabei, in Ausübung seines Dienstes, eine extreme Meinungsäußerung zu schützen. Denn es war eine Veranstaltung, eine Demonstration von extremen Islamfeinden, denen es ermöglicht werden sollte, ihre Propaganda zu veröffentlichen. Das zeigt: Unser Grundgesetz ist sehr tolerant, und es erlaubt, entgegen manch anderer Meinung, sehr viel an Meinungsäußerung. Es zeigt aber auch, meine Damen und Herren: Es gibt keinen guten Extremismus. Auch, wenn von Ihrer Seite heute dieses Thema aufgemacht wird: Es gibt keinen guten Extremismus, der gegen den schlechten kämpft. Jede Form ist zu bekämpfen, denn jede Form von Extremismus ist Gift für unsere freie Gesellschaft und unsere Gesellschaft der Grundrechte. In unserer zerklüfteten Gesellschaft ‑ so erlebe ich es jedenfalls ‑ stehen sich immer öfter extreme Positionen gegenüber. Immer stärker wird das Gegeneinander offenbar: Das Rechte erstarkt, Islamisten gehen auf die Straße mit unerträglichen Forderungen nach einem Kalifatstaat, und Linksextremisten sabotieren Infrastruktur. Ein gedeihliches Miteinander, meine Damen und Herren, eine friedliche und eine erfolgreiche Gesellschaft gibt es aber nur, wenn wir das Extreme, wenn wir die Extremen zurückdrängen. Insofern bin auch ich dem Innenministerium und unserer Innenministerin und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Abteilung 5 und Abteilung 2 des Innenministeriums sehr dankbar, dass es zu einem Verbot der DMG in Braunschweig gekommen ist. Die lange Dauer zeigt aber, dass es in einem Rechtsstaat nicht so einfach möglich ist, Strukturen zu verbieten, sondern dass wir Informationen und Beweise dafür brauchen, dass jemand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agiert. Und letztlich geht auch mein Dank an die Polizeidirektion Hannover, die hier das Verbot der islamistischen Demonstration ausgesprochen hat. Meine Damen und Herren, was ist zu tun? Es gibt Dinge zu tun: Wir müssen den Verfassungsschutz, unser Frühwarnsystem gegen den Extremismus, weiter stärken - und das bedeutet, auch weiter mit Personal stärken. Wir müssen unser Verfassungsschutzgesetz weiter schärfen; und ich bin der Innenministerin dankbar, dass sie bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes angekündigt hat, uns in Kürze eine Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes zur Beratung vorzulegen. Und ich bin auch der Meinung, dass wir uns das Versammlungsgesetz genau anschauen müssen, dass wir Demonstrationen, die klar gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, nicht mehr so einfach hinnehmen müssen. Meine Damen und Herren, es gehört aber auch dazu, dass wir den friedlichen Islam ‑ und der Islam gehört zu Deutschland ‑ stärken und dass wir wieder Gespräche aufnehmen und uns überlegen, in welcher Form das geschehen kann. Und letztlich gehört auch dazu, dass wir natürlich dort, wo klar die Sicherheitsinteressen Deutschlands gegenüber den Schutzinteressen überwiegen, Menschen in ihre Länder zurückführen; da, wo es geht und wo es rechtlich möglich ist. Aber, meine Damen und Herren, sich hier hinzustellen und den Menschen, die uns zuhören, zu erzählen, dass das die einzige Lösung ist, dass das die Lösung ist, um Deutschland sicher zu machen, das ist Augenwischerei, und das ist falsch. Das wird niemals funktionieren in diesem Land. Die Briten, um das mal zu sagen, haben bereits im 18. Jahrhundert geglaubt, wenn sie Straftäter nach Australien deportieren ‑ das, was Sie vorhaben, wenn Sie mit dem Teufel paktieren ‑, würde die Kriminalität verschwinden. Das hat offensichtlich schon damals nicht funktioniert, meine Damen und Herren; denn ich glaube, dass Großbritannien nicht frei von Straftäter*innen ist. Das funktioniert also nicht, sondern es muss vielschichtige Lösungen geben. Meine Damen und Herren, letztlich kann die Demokratie nur von innen heraus, aus der Gesellschaft heraus verteidigt werden, und dazu ist es erforderlich, dass die Menschen Extremismus auch als solchen erkennen. Das wird immer schwieriger, wenn wir uns in den sozialen Netzwerken bewegen, wenn wir uns Informationen nur noch aus den sozialen Netzwerken holen. Und deshalb müssen wir ‑ davon bin ich fest überzeugt, meine Damen und Herren; Frau Präsidentin, das ist mein letzter Gedanke ‑ die Algorithmen in den sozialen Netzwerken als das bezeichnen, was sie tatsächlich sind. Sie sind nämlich wahrscheinlich die größten Feinde unserer freiheitlichen Gesellschaft, meine Damen und Herren. Und wenn es nicht gelingt, meine Damen und Herren, dass wir hier zu Regelungen kommen ‑ das ist keine landespolitische Aufgabe, sondern eine des Bundes oder darüber hinaus ‑, wenn es nicht gelingt, dass wir soziale Netzwerke bekommen, in der auch die pluralistische Meinungsvielfalt dargestellt wird, in denen auch journalistische Inhalte vorhanden sind, dann darf auch ein Verbot, darf eine Zensur von TikTok und Co. kein Unwort sein. Das ist jedenfalls meine Auffassung. Vielen Dank.

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Verena Kämmerling CDU

Extremwetter durch Klimawandel - Niedersachsen durch effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung schützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gefragt, welchen brisanten Anlass es für diese Aktuelle Stunde wohl gibt. Neue Erkenntnisse zum Thema können es kaum sein. Ich glaube, es ist eher das Ergebnis der Europawahl, das die Grünen dazu bringt, ihre vermeintliche Kernkompetenz hier noch einmal prominent zu besprechen. Denn Wiederholung ist bekanntlich die Mutter der Didaktik. Fakt ist aber, dass die Menschen den Klimawandel und die Klimaanpassung nicht vergessen haben. Die Themen rangieren weiterhin zu Recht auf der Top-Liste der wichtigsten Themen. Die Menschen sehen jedoch, dass dies eben nicht das einzige Megathema ist, das nach Lösungen schreit. Wenn Sie sich fragen, warum Sie gerade bei den jüngeren Leuten so stark an Zustimmung verloren haben, dann helfe ich Ihnen gern bei der Beantwortung dieser Frage. Seit Jahren reden Sie mit einer unfassbaren Katastrophenrhetorik den Weltuntergang herbei. Marie Kollenrott hat das gerade wieder bestätigt. Es ist unbestritten, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist. In dieser Analyse sind wir uns einig. Aber wozu hat das geführt? Wir haben eine völlig verunsicherte Generation, die angesichts der Häufung der Krisen in großen Teilen die Hoffnung auf eine gute Zukunft verloren hat - und leider auch das Vertrauen in Ihre Politik. Denn all die vollmundigen Versprechungen vor der Europawahl 2019 und der Bundestagswahl 2021 konnten Sie nicht einhalten. Genau das wollen die jungen Menschen nicht mehr. Sie wollen nicht mehr hören, dass der Weltuntergang bevorsteht. Sie wollen wieder positiv in die Zukunft schauen, und sie wollen auch wirtschaftliche Perspektiven haben. Sie wollen vor allem wissen, wie die Politik die Probleme lösen wird. Meine Damen und Herren, es ist notwendig, dass wir Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergreifen. Hier gibt es kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. - Das fällt Ihnen dann immer ein: das Märchen von den 16 Jahren. Einen Moment bitte, Frau Kämmerling. - Jetzt kehrt bitte wieder Ruhe ein! - Frau Kämmerling, wir warten, bis sich die Gemüter wieder ein wenig beruhigt haben. - Wenn dann auch noch die Mitglieder Ihrer eigenen Fraktion für Ruhe sorgen, dürfen Sie fortfahren. - Herr Vizepräsident Nacke! - Herr Nacke! Es ist interessant, gehörte aber jetzt nicht hierher. - Frau Kämmerling, fahren Sie fort. Es ist also notwendig, dass wir Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergreifen. Hier gibt es kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Extremwetterlagen treten häufiger auf. Frau Kollenrott, Sie haben es gesagt. Es gibt Starkregenereignisse, Hitzewellen und Dürreperioden, aber auch Kälteeinbrüche im Frühjahr. Wir brauchen deshalb massive Investitionen in den Hochwasserschutz. Ich bin gespannt, was Herr Minister Meyer insoweit für den Haushalt vorschlagen wird. Wir brauchen auch eine klare Priorität des Bevölkerungsschutzes vor dem Naturschutz, wenn es um den Deichbau geht. Wir brauchen ein Wassermanagement ‑ dazu haben wir einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht ‑, das die Versorgung der Menschen, der Landwirtschaft und der Industrie mit Trinkwasser sicherstellt und gleichzeitig zur Starkregenvorsorge beiträgt. Wir brauchen eine angepasste Flächenbewirtschaftung, damit das Wasser in Trockenperioden nicht einfach verdunstet, und auch einen klimaresilienten Waldumbau. Entsiegelungsmaßnahmen und bessere Regenrückhaltung in den Städten, auch durch mehr Grünflächen, dienen der Starkregenvorsorge und machen die Städte zu Schwammstädten. Es braucht mehr Wasserflächen und Trinkwasserbrunnen in den Städten, um der Überhitzung entgegenzuwirken. Und genauso wichtig sind die Verschattung und Begrünung im Wohnungsbau sowie die Hitzevorsorge im öffentlichen Gesundheitswesen, aber auch beim Bau von Kindergärten und Schulen. Denn die Räume, in denen besonders gefährdete Menschen sind, müssen effektiv gekühlt werden können. Ich habe es hier mehrfach ausgeführt: Wir sind uns in der Problemanalyse und in den notwendigen Maßnahmen völlig einig. Wir müssen an dieser Stelle einfach mal ins Machen kommen. Denn der Werkzeugkasten zur Anpassung an den Klimawandel ist gut gefüllt, und das alles noch mal in einem wunderbaren Leitfaden zur Starkregenvorsorge zusammenzuschreiben, ist sicherlich auch hilfreich. Viele Maßnahmen werden in den Kommunen längst bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne und in der Stadtplanung berücksichtigt. Und wichtig ist eben, dass Bund und Land dann auch genügend finanzielle Mittel bereitstellen, damit die Investitionen in die Klimaanpassung getätigt werden können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe abschließend einen großen Wunsch. Lassen Sie uns gerade den jungen Menschen wieder mehr Zuversicht geben! Problembeschreibungen und Katastrophenrhetorik gab es genug. Lassen Sie uns der Bevölkerung sagen, wie wir die Herausforderungen in den Griff bekommen wollen! Wenn uns das gelingt ‑ davon bin ich überzeugt ‑, dann stärkt das auch das Vertrauen in die Politik und schwächt die Populisten in diesem Land. Vielen Dank.

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Detlev Schulz-Hendel GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! In den Debatten rund um die Medienpolitik haben wir uns vor allem mit notwendigen Reformprozessen und dem Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt. Doch heute geht es darum, Herr Brockmann, dass das Medienrecht und der Jugendmedienschutz an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Das bedeutet ganz konkret: Die Anpassungen an den Digital Services Act – kurz: DSA –, den die Europäische Union vorgelegt hat, sorgen für mehr Rechtsdurchsetzung im Netz. In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes umgesetzt, das Mitte Mai in Kraft getreten ist. Digitale Dienste, die Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln, werden zu mehr Transparenz und Schutz gegenüber Verbraucher*innen verpflichtet. Ich will zwei weitere Beispiele anführen: Die Möglichkeit zur Beschwerde ist leichter zugänglich, und Daten von Kindern – das ist doch etwas ganz Entscheidendes – dürfen nicht mehr dafür genutzt werden, personalisierte Werbung auszuspielen. Illegale oder gar schädliche Inhalte, aber auch und vor allem – Herr Brockmann, schön aufpassen! – Hassreden können einfacher bekämpft und entfernt werden. Durch die Novellierung werden also einerseits die Grundrechte der Internetnutzer*innen gestärkt, andererseits müssen Plattformen gesetzeswidrige Inhalte schnell entfernen. Wir können online nicht dulden, was im realen Leben verboten ist. Zusätzlich befasst sich der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag – das ist auch schon gesagt worden – mit der Regelung von Regionalfenstern in den reichweitenstärksten privaten Fernsehprogrammen von RTL, Pro7 und SAT.1. Diese senden zurzeit unter der Woche täglich eine halbe Stunde regionales Programm zu aktuellen Themen rund um politische, soziale oder wirtschaftliche Ereignisse. Damit das so bleibt, wird die Verpflichtung zu Regionalfenstern in dem Änderungsstaatsvertrag klargestellt. Damit trifft die Novelle eine wichtige Entscheidung zur Sicherung der Medienvielfalt und zur Stärkung der Regionalität der Rundfunkangebote. Gerade in diesen Zeiten sind Qualitätsjournalismus und vielfältige Medienangebote von großer Bedeutung. Der vorliegende Entwurf, den wir heute erstmals beraten, sichert die Grundrechte der Internetnutzer*innen im Netz und verpflichtet zu mehr Medienvielfalt und Regionalität im Fernsehprogramm. Und Herr Brockmann, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, die Rede, die Sie hier gehalten haben, passt zwar in Ihr Weltbild, aber ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch die Vorzüge dieses Medienstaatsvertrags hervorgehoben hätten. Aber Ihr Hang zum Populismus lässt das leider nicht zu. Herzlichen Dank.

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Harm Rykena AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen kann man guten Gewissens nicht zustimmen. Es ist einfach fast alles falsch daran. Dabei handelt es sich eigentlich nur um eine klitzekleine Anpassung, die hauptsächlich nur 2 von insgesamt 41 Paragrafen des NKitaG betrifft. Und auch da geht es nicht um den ganz großen neuen Wurf, sondern lediglich um eine kleine Ausweitung von Ausnahmeregelungen für einen begrenzten Zeitraum. Doch die SPD und die Grünen haben es uns so richtig gezeigt! Sie haben uns gezeigt, wie man es nicht macht. Nehmen wir den Ausgangspunkt: An den Kitas in Niedersachsen herrscht Land unter. Überall fehlen Fachkräfte. Die bisherige Rechtslage lässt oft keine andere Möglichkeit zu, als Gruppen immer mal wieder zu schließen, mit allen Folgen für betroffene Eltern, die die Betreuung für ihre Kinder dringend benötigen. Und die Not im Lande wird immer größer. Da muss eine schnelle Lösung her, und darüber sind sich alle einig - die Eltern, die Träger, sogar die Opposition. Dieses Verständnis sowohl bezüglich der Dringlichkeit als auch bezüglich der Absicht hinter diesem Antrag wurde auch bei der Anhörung im Ausschuss mehr als deutlich. Doch damit war dann aber auch Schluss. Bei allen Stellungnahmen gab es massive Kritik am Entwurf, und zwar in beide Richtungen. Den einen ging die Ausnahmeregelung deutlich zu weit, den anderen wiederum nicht weit genug. ‑ Das ist die Frage! Und es gab weitere Mängel. Hier nur eine kleine Auswahl als Aufzählung, die bei Weitem nicht vollständig ist: Praxistauglichkeit? ‑ Fraglich. Finanzierung der Maßnahmen? ‑ Unklar. Ausnahmefristen? - Zu kurz. Durchführung der Fortbildung? ‑ Nicht wirklich geregelt. Erzieherinnen massiv verstimmt ob der Entwertung ihres Berufsabschlusses. Regelungen unglaublich komplex und damit kaum verständlich. Und so weiter und so fort. Eine Woche nach der Anhörung reichten dann die Regierungsfraktionen einen geänderten Vorschlag ein, über den wir heute in wiederum nach den Vorschlägen des GBD angepasster Fassung abstimmen wollen. Und wissen Sie, wie viele der Anregungen aus der Anhörung den Weg ins Gesetz gefunden haben? Ich sage es Ihnen: eigentlich keine. Den Vogel schoss aber ganz am Ende der „Beratung“ ‑ in Anführungszeichen ‑ der Bericht des GBD ab. Man stelle sich das einmal vor: Zu einer klitzekleinen Gesetzesanpassung im Umfang von 3 Seiten musste der GBD insgesamt 27 Seiten Änderungsvorschläge machen. Doch selbst diese konnten aus dem dann verbesserten Entwurf kein den Grundsätzen des Rechtsstaates entsprechendes Gesetz machen. Auch deshalb möchte ich ebenso wie Frau Bauseneick vorhin aus der Vorlage des GBD zitieren, der sich zu der korrigierten Fassung geäußert hat. Also auch in der korrigierten Fassung gilt: „Ob das Gesamtsystem der Regelungen und Ausnahmen noch stimmig ist, ist zumindest fraglich. … Wir weisen darauf hin, dass das Gebot der Verständlichkeit von Rechtsnormen nicht nur eine Frage der Anwenderfreundlichkeit, sondern auch“ ‑ jetzt kommt das Wichtige; das möchte ich noch einmal betonen ‑ „Ausfluss des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots ist.“ ‑ Ich weiß, ich wiederhole es hier. ‑ „Ob diesem Gebot durch das komplizierte System von Grundsätzen und Ausnahmen noch ausreichend Rechnung getragen wird, erscheint jedenfalls zweifelhaft.“ Das sagt der GBD. Ich denke, das ist eine Katastrophe. Um das alles noch zu toppen, haben wir im Ausschuss vor anderthalb Wochen über das Gesetz in einer noch völlig unverständlichen Rohfassung der alten Version abgestimmt und nicht etwa über das, was heute vorliegt. Ich kann Ihnen versichern: Worüber da genau abgestimmt wurde, das wusste am Ende niemand mehr - auch die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen nicht. Ich fasse zusammen: Dieser Gesetzentwurf ist die Mutter aller handwerklich schlecht gemachten Gesetzentwürfe. Er wurde überstürzt eingebracht, ist verfassungsrechtlich bedenklich, ist unverständlich, unpraktikabel und ‑ jetzt kommt das Schlimmste ‑ wird voraussichtlich sein Ziel, nämlich die angespannte Situation in den Kitas zu entlasten, auch noch verfehlen. In der Schule würde man sagen: Note 6, setzen! - Aber halt, wir leben ja in rot-grünen Zeiten. Da gibt es Berichtszeugnisse. Deswegen: Die Regierungsfraktionen haben sich redlich bemüht und konnten mit Hilfestellung schon erste Übungen beim Gesetzeschreiben durchführen, die in dieser Form schon fast richtig sind. Dem Gesetzentwurf kann man natürlich nicht zustimmen. Vielen Dank.

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Omid Najafi AfD

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Herr Sachtleben, das ist eine interessante Frage. Erst mal eine Korrektur: 1934. Zweitens: Teststrecke Zeppelin? - Also bitte, hier geht es um die Teststrecke im Emsland, die bereits existiert. Ich fahre einfach fort. Ich weiß nicht, wozu das war, aber es war vielleicht ein Fehler, die Zwischenfrage zuzulassen. Herr Kollege Sachtleben, Sie brauchen keine Frage mehr zu stellen. Das war jedenfalls 1934.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Dr. Seidler! Lieber Herr Professor Dr. Wegner! Jeder Angriff auf jüdische Mitmenschen, jeder Angriff auf jüdische Einrichtungen, jeder Angriff auf den Staat Israel ist auch ein Angriff auf unsere Verfassung und auf unseren Rechtsstaat. Wer Jüdinnen und Juden angreift, weil sie jüdischen Glaubens sind, der streitet damit ab, dass alle Menschen dem Grunde nach gleich sind, dass alle Menschen die gleichen Rechte und die gleiche Daseinsberechtigung haben. Das geht gegen unsere Grundwerte. Das geht gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Und damit geht Antisemitismus uns alle an. In Deutschland ist kein Platz für Antisemitismus. Vor dem Hintergrund unserer besonderen Verantwortung gegenüber dem Staat Israel und insbesondere auch gegenüber den in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden sind der Schutz jüdischen Lebens und das Existenzrecht Israels nicht nur Staatsräson. Sie sind darüber hinaus auch Teil der Identität unseres Landes. Dieses klare Bekenntnis ist das absolute Gegenteil von Antisemitismus, Herr Calderone. Dagegen verwehre ich mich, dagegen verwehrt sich diese Landesregierung auf das Schärfste. Staatsanwaltschaften und Gerichte, Polizei und Ordnungsbehörden in Niedersachsen tun alles, was in ihrer Macht steht, um das jüdische Leben und die Menschen jüdischen Glaubens in Niedersachsen zu schützen. Sie wissen, dass ich unmittelbar im Oktober letzten Jahres angeordnet habe, dass antisemitische Straftaten und Straftaten mit einem Bezug zu den Angriffen der Hamas, der Hisbollah und ähnlicher Organisationen nicht mehr aus Opportunitätsgründen eingestellt werden. Das heißt, sobald hinreichender Tatverdacht für eine antisemitische Tat besteht, wird diese auch vor Gericht gebracht. Aber auch verbale Entgleisungen, entweder auf den Straßen oder auch in der vermeintlichen Anonymität des Internets, lassen wir nicht ungeahndet. Die herausragende Arbeit der Zentralstelle gegen Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen ist dafür ein guter Beleg. Allein im Jahr 2023 haben wir in Niedersachsen mehr als 350 Strafverfahren wegen antisemitischer Straftaten eingeleitet, mehr als 200 Straftaten mit Hamas-Bezug. Das sind erschreckende Zahlen. Es zeigt aber auch, dass wir es mit der Strafverfolgung ernst meinen. Die entschlossene Strafverfolgung und Ahndung sind allerdings nur eine Seite der Medaille. Antisemitismus findet zuerst in den Köpfen statt. Antisemitismus entsteht aus Vorurteilen, aus Lügen, aus dem Verbreiten falscher Tatsachen, und er fällt auf den fruchtbaren Boden von Borniertheit, von fehlender Weltoffenheit, aber auch von Naivität. Um dem entgegenzuwirken, sind wir in Niedersachsen bereit, entschlossen zu handeln, viel zu investieren und einen langen Atem zu haben. Wir unterstützen Lehrerinnen und Lehrer mit einem Wissenspool zum Thema Antisemitismus, den sie für ihren Unterricht nutzen können. Wir haben Angebote, die sich an bestimmte Communities richten, zum Beispiel an muslimische Jugendliche. Genauso gibt es natürlich Unterstützungen für die Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens selbst. Neben dem Recherche- und Informationszentrum RIAS möchte ich hier beispielhaft ebenso wie Herr Prange das Empowerment-Projekt der Israelitischen Kultusgemeinden und unsere drei Anlaufstellen für Betroffene rechtsextremer, antisemitischer und rassistischer Gewalt nennen. Sie sehen: Niedersachsen tut viel, um den Antisemitismus auf allen Ebenen zurückzudrängen. Über das Land hinaus und auch über diesen Antrag hinaus, den die Landesregierung sehr begrüßt, sind aber auch jede Einzelne und jeder Einzelne von uns gefragt. Jede aufrechte Demokratin und jeder aufrechte Demokrat muss jetzt aufstehen und zeigen: Wir stehen fest an der Seite der Jüdinnen und Juden in Niedersachsen! Vielen Dank.

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Philipp Raulfs SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Ich bin ja stets bemüht, mich an die Regeln zu halten. Lieber Herr Kollege Thiele, zum einen möchte ich Sie beruhigen. Sie können sicher sein, dass das, was irgendwann mal in der Presse verkündet wird, bei uns in den Fraktionsgremien entsprechend zur Kenntnis genommen, besprochen und diskutiert wird. Zum anderen besteht, glaube ich, der fundamentale Unterschied, den Sie gerade noch einmal beschrieben haben, darin, dass wir erstens einen realistischen Haushalt aufstellen wollen, wobei wir Summen ansetzen, die wir auch in diesem Jahr noch ausgeben können, die wir in diesem Jahr noch wirksam werden lassen können. Gleichzeitig ‑ das ist vielleicht der Nachteil der regierungstragenden Fraktionen ‑ müssen wir, anders als Sie das mit Ihrem Entwurf eines Nachtragshaushalts jetzt tun, dafür sorgen, dass die Medizinstudienplätze nicht nur im Jahr 2024 finanziert werden, sondern dass wir auch in den folgenden Jahren etwas für sie tun können. Also, der Kollege Raulfs erwidert ‑ ‑ ‑ Herr Kollege Thiele! Herr Schünemann! - Wir halten jetzt die Uhr an. Es gab eine Kurzintervention. Herr Thiele, Sie hatten zwei Minuten Zeit, einen Redebeitrag zu leisten. Herr Kollege Raulfs hat jetzt nach unserer Geschäftsordnung das gute Recht zu erwidern. Ich bitte, sich so ruhig zu verhalten, dass wir ihm auch folgen können. Bitte, fahren Sie fort! Das scheint ein kritisches Wort zu sein. Ich will abschließend noch etwas zu der Diskussion über das Weihnachtshochwasser sagen. Wir haben hier gesessen und sehr intensiv darüber diskutiert. Ich glaube, uns allen ist klar, dass wir helfen wollen und helfen werden. In diesem Jahr gehen wir davon aus, dass die Summen reichen. Sie werden in den Haushaltsentwürfen sehen, dass wir auch in den nächsten Jahren Gelder dafür bereitstellen. Lassen Sie uns, da wir ja im Haushaltsausschuss schon vereinbart haben, dass wir uns die Summen weiterhin angucken, dafür sorgen, dass die Schäden beglichen werden! Alles ist gegenseitig deckungsfähig. Wir haben noch einen kleinen Puffer von 20 Millionen, den wir nicht in irgendeiner Rücklage versteckt haben, sondern den wir gemeinsam in der Zuweisung vereinbart haben. Daher sollten wir nicht mit Angst und in einer Missstimmung loslegen,

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Frank Henning SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das Bauen schneller, einfacher und günstiger zu machen. Für uns als SPD-Fraktion ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums absolut prioritär. Ich wiederhole: schneller, einfacher, günstiger, auch mal loslassen können, Dinge einfacher gestalten. Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Wohnen ist nicht nur Menschenrecht - das Problem des nicht vorhandenen bezahlbaren Wohnraums ist mittlerweile in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Ich verweise darauf, dass die Handwerkerin oder der Facharbeiter mit einem durchschnittlichen Gehalt keinen bezahlbaren Wohnraum mehr findet ‑ oder nur noch unter sehr erschwerten Bedingungen ‑ und dass die meisten Menschen mittlerweile bis zu 40 % ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Der Wohnungsmarktbericht der NBank hat es an den Tag gebracht: Uns fehlen bis 2040 etwa 147 000 bezahlbare Geschosswohnungen. Wir machen heute Ernst mit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung, mit der integrierten Umbauordnung. Wir machen einen mutigen Schritt in genau die richtige Richtung. Die NBauO in der jetzt vorliegenden Fassung ‑ umfassend beraten, durch diverse Anhörungen gelaufen ‑ ist Bürokratieabbau durch Deregulierung. Wir setzen unseren Koalitionsvertrag, in dem wir eine ganze DIN-A-4-Seite dem Thema „Das Leben der Menschen einfacher machen“, dem Thema Deregulierung und Bürokratieabbau gewidmet haben, heute mit der NBauO in einem ganz entscheidenden Punkt um. Das, was wir hier machen, ist Deregulierung pur. Für unsere NBauO haben wir bundesweit Zustimmung erfahren - ein ganz neues Gefühl für uns. Wir sind bundesweit Vorreiter. Andere Bundesländer sind, was ihre Länder-Bauordnungen angeht, noch lange nicht so weit. Ich verweise auf die Schreiben der Kreishandwerkerschaften, die wir alle bekommen haben. Es war für mich in meinen elf Jahren Parlamentszugehörigkeit ein Novum, dass Kreishandwerkerschaften mich als Abgeordneten der SPD anschreiben und dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen - weil wir genau auf dem richtigen Weg sind! Ich verweise auf die umfangreichen Anhörungen und die Zustimmungswerte bei der Architektenkammer, bei der Ingenieurkammer oder dem Verband der Wohnungswirtschaft, sogar bis hin zu den Unternehmen aus der Immobilien- und Baubranche, die im CDU-Wirtschaftsrat organisiert sind. Alle zusammen haben uns aufgefordert, diesen Bürokratieabbau, diese Novelle der NBauO nun endlich voranzubringen, und ich sehe nach der Ausschussberatung auch eine große Zustimmung auf allen Seiten dieses Hauses. Insofern sind wir hier, glaube ich, genau auf dem richtigen Weg, meine Damen und Herren. Die NBauO ist aber nicht nur Bürokratieabbau pur oder ein Vereinfachungsprojekt, sondern sie ist auch ein Klimaschutzprojekt. Das geht bei der Debatte über Vereinfachungen von Baurecht meistens unter. Denn die Umbauordnung dient dazu, die graue Energie zu sichern. Wir erinnern uns daran, dass gerade im Bereich der Architekten in der Vergangenheit vielfach der Wunsch geäußert wurde: Bevor wir umfassend sanieren, bauen wir lieber neu. Beim Neubau ist allerdings das Problem, dass damit die graue Energie vernichtet wird. Ich habe in diesem Verfahren gelernt, dass man zum Beispiel ein Bestandsgebäude noch so gut sichern kann, dass die Frage des CO2-Ausstoßes im Laufe des Lebens eines Gebäudes aber nicht die entscheidende Rolle spielt, sondern dass der meiste CO2-Ausstoß eben durch den Neubau eines Gebäudes verursacht wird. Wenn man die Gebäude nicht abreißt, sondern umbaut und durch die Umbauordnung entsprechende Sanierungsanreize setzt, tut man also auch etwas für den Klimaschutz. Die Kernvorschrift ist § 85 a der NBauO. Dort geht es darum, dass die Neubauteile nicht mehr können müssen als der Bestandsbau, wenn also aufgestockt wird. Außer beim Klimaschutz! Wir setzen also nicht den Klimaschutz außer Kraft. Wir wollen auch nicht zulasten der CO2-Einsparung Kosteneinsparungen erzielen. Nein, wir wollen Baustandards absenken, die sich im Laufe der Zeit ergeben haben. Wir wollen, dass der Bestandsbau das Maß aller Dinge ist, und die Voraussetzungen des Bestandsbaus eben auch für die Aufstockung gelten. Das ist ein ganz entscheidender Punkt für die Kommunen - weil aus den Reihen der CDU gerade nach der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände gefragt worden ist. Es wird immer wieder übersehen: Wir deregulieren, wir vereinfachen, und dadurch, dass es für die Anwendung des § 85 a, also der Kernvorschrift, keinerlei Baugenehmigung mehr bedarf, sondern ein vereinfachtes Mitteilungsverfahren gilt, entlasten wir die unteren Baubehörden und die kommunalen Vertreter. Die unteren Baubehörden werden von Bürokratielasten befreit - das ist Deregulierung. Ich habe gesagt, dass wir nicht bei den Energiestandards sparen wollen, sondern durch Absenkung von Baustandards Kosteneinsparungen erzielen wollen. Wir setzen teilweise die anerkannten Regeln der Technik, bspw. beim Gebäudetyp E, außer Kraft. Das ist ein Punkt vor allem in dem Bereich des Wohnungsneubaus, wo experimentell gebaut werden kann. Den Gebäudetyp hat die Bayerische Architektenkammer mal entworfen. Wir setzen anerkannte Regeln der Technik ‑ die DIN-Normen, die nicht durch Politik entstanden sind, sondern in der Regel durch Gerichtsurteile in diversen Zivilrechtsprozessen festgelegt worden sind ‑ zumindest für bestimmte Bauprojekte außer Kraft. Ich freue mich auf die ersten Modellprojekte, bei denen der Gebäudetyp E hier in Niedersachsen tatsächlich realisiert wird. Wir machen Abstriche bei der Trittschalldämmung und bei der Dicke des Mauerwerks. Der zweite Rettungsweg ist in bestimmten Fällen nicht mehr erforderlich. Und, ganz wichtig, die Typengenehmigungen anderer Länder werden automatisch anerkannt. Auch das ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau, wenn wir das serielle und modulare Bauen, das zu kostengünstigem Bauen führt, niedersachsenweit einführen wollen. Bei Aufstockungen verzichten wir auf Aufzugsanlagen und auf Spielplätze. - Alles das kann man kritisieren. Aber gerade der Verzicht auf Spielplatzausbau bei Aufstockungen führt eben zu Kostensenkungen. Der Ausbau des Dachgeschosses wird demnächst genehmigungsfrei möglich sein; er muss nur noch mitgeteilt werden. aDer aus meiner Sicht wichtigste Punkt war der größte kritische Punkt im Rahmen der Verbandsanhörung: Wir erlassen den Bauinvestoren und den Praktikern die Entscheidung, ob sie Stellplätze bauen oder nicht. Das ist gut so. Mich hat noch heute Morgen ein Schreiben aus einer mittelständischen Kleinstadt, der Stadt Lingen, erreicht, worin ein Bauunternehmer mich gefragt hat: Macht ihr das wirklich? - In einer Kleinstadt wie Lingen, Herr Kollege, beispielsweise hat die Stellplatzverpflichtung dazu geführt, dass eben nicht gebaut wird. Es geht also nicht nur um Ballungszentren wie Hannover, Osnabrück oder Braunschweig, wo die Stellplatzpflicht dazu geführt hat, dass Projekte gar nicht mehr verwirklicht werden. Sogar in Kleinstädten wie Lingen schreiben mich Bauunternehmer an und sagen: Das machen Sie richtig so! Machen Sie weiter so! - Denn dort hat die Stellplatz-Satzung der örtlichen Kommune dazu geführt, dass Projekte gar nicht mehr verwirklicht werden. Wir sind da also auf dem richtigen Weg, meine Damen und Herren. Ich komme zum Schluss. Wir beschleunigen, wir entbürokratisieren und entlasten die Kommunen - das alles in einem Mordstempo. Ich habe bei der Einbringung der NBauO vom „Niedersachsentempo“ gesprochen. Wir haben die neue NBauO innerhalb von zwei Monaten durchs Verfahren gebracht. Ich sage es noch einmal deutlich. Wir haben ‑ auch im Interesse der Kommunen ‑ heute noch einen Änderungsantrag eingebracht, der die Evaluation von drei Dingen der NBauO regelt ‑ denn nichts ist in Stein gemeißelt, nichts ist so gut, dass es nicht auch noch verbessert werden könnte ‑: Wir beauftragen die Landesregierung mit einer Evaluation der neuen NBauO in drei Punkten: der Typengenehmigung im Hinblick auf die Anerkennung der Barrierefreiheit, der Auswirkungen des § 85 a in der Praxis, wenn es darum geht, inwieweit die Kommunen entlastet werden und inwieweit das Mitteilungsverfahren und die höhere Verantwortung der Entwurfsverfasser hier Früchte tragen, und ‑ als letzten Punkt ‑ auch im Hinblick auf den Entfall der Kfz-Stellplatzverpflichtung im Wohnungsbau. - Alles das soll im Jahre 2028 evaluiert und noch einmal überprüft werden. Wir haben vom Ministerium jetzt schon gehört, dass nach der Sommerpause die nächste Novelle ansteht. Wir bleiben also weiter im Verfahren - auch was

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen, Kinder und Erwachsene! Keine Macht den Drogen! Auch wenn die aktuelle Politik der Landesregierung und der Ampel kaum noch zu ertragen ist, ist der Ausflug in Drogen der falsche Weg. Realitätsverweigerung, so wie sie heute Morgen Herr Bajus von den Grünen hier im Landtag zum Thema Drogen betrieben hat, ist der falsche Weg. Politik muss den Mut haben, Probleme offen zu benennen, Fehlentwicklungen klar zu äußern und dann zu Lösungen zu kommen. Dafür steht die AfD hier im Landtag. Liebe Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Lachgas ist weder eine harmlose Milka-Schokolade noch ein Gummibärchen aus dem Automaten und eben kein Partyspaß, sondern ein Narkosemittel mit der Gefahr von tödlichen Nebenwirkungen. Der leitende Notarzt Dr. Hobbensiefken, Chefarzt für Anästhesie, aus meinem Landkreis Gifhorn befürchtet Todesfälle „bei einem laienhaften Umgang“ – Isenhagener Kreisblatt, 25. Mai – und appellierte: „Bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung als Redakteur sehr ernst.“ Recht hat er, mein Kollege! Und dieser Appell gilt umso mehr für uns als Politiker. Lachgas wird in meinem Landkreis nicht nur an Automaten neben Schulen verkauft, sondern Sie können es, wie auch mein Vorredner gesagt hat, frei im Internet bestellen – lachgasdeutschland. de macht es möglich. Wunderbare Welt des Internets! Die Partykartusche für 33,10 Euro netto frei Haus! Sie, Herr Minister Dr. Philippi, begrüßten in Ihrer Rede im Bundesrat am 14. Juni eine Zugangsbeschränkung für Minderjährige, wie sie auch von Ihrem Parteifreund und Cannabisfreund Lauterbach ins Spiel gebracht wurde. Der Partyspaß ab 18 soll also munter weitergehen, damit sich die Jugendlichen weiter berauschen können. Nein, das ist der falsche Weg. Sehr geehrter Minister Dr. Philippi, warum fordern Sie nicht ein Verbot, wie es die Niederlande am 1. Januar 2023 ausgesprochen haben? Dort steht es auf Liste II des Opiumgesetzes. Warum ist es zu diesem Verbot gekommen? Ich kann es Ihnen sagen: In den Niederlanden war Lachgas die Nummer zwei im Bereich des Drogenkonsums bei Jugendlichen. Und es hat zu einer massiven Erhöhung von schweren Verkehrsunfällen geführt. Wer fährt denn selbstständig Auto? Erwachsene! Lachgas ist eben auch keine Partydroge für Erwachsene. Sie wollen den Verkauf nur einschränken, anstatt ihn komplett zu verbieten, obwohl Sie in Ihrer Rede im Bundesrat völlig zu Recht auf die Gefährlichkeit der Droge hingewiesen haben. Sie haben auch völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass Lachgas als Einstiegsdroge für Jugendliche dient. Sie haben auch öffentlich Kritik am Cannabisgesetz von Herrn Dr. Lauterbach geäußert. Leider hat die Landesregierung aber nicht den Mut gehabt, im Bundesrat öffentlich mit „Nein“ zu widersprechen. Die Kommunen und Ordnungsämter funken SOS, da sie nicht wissen, wie sie das Cannabisgesetz vor Ort umsetzen sollen, um Schüler vor der Einstiegsdroge Cannabis zu bewahren. Und jetzt propagieren Sie öffentlich auch nur eine Zugangsbeschränkung statt eines kompletten Verbots. Ein Verbot von Lachgas für die Normalbevölkerung, so wie in den Niederlanden, ist dagegen indiziert. Sehr geehrter Herr Minister Dr. Philippi, verehrter Kollege, Ihre Kritik an Gesundheitsminister Lauterbach – zuletzt am Klinik-Atlas aufgrund seiner wirren Äußerungen – ist oft richtig. Ich appelliere hier und heute ausdrücklich an Ihre Vernunft und an Ihren medizinischen Ethos, einmal die Zwangsjacke der grünen Junkie-Partei abzulegen und endlich einmal das zu tun, wofür Sie hier Verantwortung tragen, nämlich den Schutz der Bevölkerung, und sich bundesweit für ein Verbot der Party- und Einstiegsdroge Lachgas einzusetzen. Politik wie ärztliches Handeln lebt von der Glaubwürdigkeit und der Konsistenz von Wort und Handeln. Handeln Sie endlich tatsächlich so! Ich stehe für dieses Handeln und die Konsistenz von Wort und Tat. Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern, Drogen lösen keine Probleme. Rot-Grün schafft nur Probleme und Drogenkonsum. Die AfD stellt sich der Realität‑‑‑ Herr Kollege Marzischewski-Drewes, ich muss Sie einmal kurz unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage durch den Kollegen Güldner. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, bitte, Herr Kollege! Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Kollege, danke für

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Gerald Heere

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

- Das Wort hat für die Landesregierung unser Finanzminister Gerald Heere. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag vorgelegt und will in diesem Jahr 608 Millionen Euro mehr ausgeben. Finanzieren wollen Sie das im Wesentlichen durch eine Entnahme aus der Rücklage. Herr Thiele, ich hätte mir gewünscht, dass Sie Teile Ihrer Rede in den letzten fünf Jahren Ihrer Regierungsbeteiligung und auch in den zehn Jahren der Regierung Wulff/McAllister gehalten hätten; denn dann hätten wir einen deutlich geringeren Sanierungsstau in diesem Land. Dann hätten wir vielleicht auch in der Mipla etwas hinterlegt bekommen, womit man Investitionen in unseren Gebäudebestand, in die Straßeninfrastruktur, in die marode Infrastruktur dauerhaft hätte tragen können. Das ist ja keine Beschreibung, die aus dem Nichts kommt, sondern sie kommt aus den vergangenen Jahrzehnten. Zu den Forderungen im Einzelnen will ich der Ausschussberatung nicht vorgreifen, aber an die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung erinnern: Die deutsche Volkwirtschaft ist im Jahr 2023 real um 0,3 % geschrumpft, und auch in diesem Jahr gibt es weiterhin belastende Faktoren aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und aus den Energiepreissteigerungen. Wir müssen nach der Steuerschätzung mit deutlichen Mindereinnahmen in allen Planungsjahren rechnen. Für die Mittelfristige Planung bedeutet dies zusätzliche Belastungen in Höhe von 557 Millionen Euro. 557 Millionen Euro Mindereinnahmen und 608 Millionen Euro Mehrausgaben - das passt einfach nicht zusammen, sehr geehrte Damen und Herren. Mit dem Antrag, den Sie heute hier eingebracht haben, fordern Sie zusätzliche Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr, und Sie wollen wieder in erheblichem Umfang in die Rücklage greifen, ohne die mittelfristigen Folgen für den Gesamthaushalt zu berücksichtigen. Wie Sie sehr genau wissen, plant das Land die Mittel der Rücklage zur Finanzierung der absehbaren mageren Jahre ein. Die letztjährige Mipla hat ein strukturelles Finanzierungsdefizit. Dieses planen wir zu schließen, indem wir insbesondere in 2026 und 2027 deutlich über eine halbe Milliarde Euro aus der Rücklage entnehmen. Nun machen wir eine neue Mipla. Ich verrate Ihnen ‑ in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Überraschung ‑, dass auch diese Mipla voraussichtlich ein großes strukturelles Defizit haben wird, das wir durch eine Rücklagenentnahme ausgleichen müssen ‑ dann auch noch zusätzlich für das Jahr 2028. Die Rücklage, die wir dafür brauchen, schließt insbesondere auch den guten Jahresüberschuss 2023 ein. Es wäre insofern mit Blick auf das Haushaltsjahr 2028 und die jüngste Einnahmeentwicklung höchst unklug, die Rücklage bereits jetzt in erheblichem Umfang auf den Markt zu werfen und zu verbrauchen. Hinzu kommt, dass Ihre Ausgabenvorschläge Folgeausgaben nach sich ziehen. Ich verweise zum Beispiel auf eine ungedeckte VE in dreistelliger Millionenhöhe, die die Rücklage noch schneller schrumpfen lassen würde. In toto würde Ihr Vorschlag dazu führen, dass der Leistungsumfang, den die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf für 2025 vorschlagen wird, spätestens in 2028 nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Übersetzt heißt das, dass Ihr Vorschlag dazu führt, dass der nächste Landtag und die nächste Landesregierung ohne Not 2028 ein riesiges Loch in der Finanzplanung vorfinden würden. Jetzt Mehrausgaben ohne Rücksicht auf die Zukunft tätigen zu wollen, darf nicht unsere Politik leiten. Ich sage nicht, dass die mit dem Spannungsfeld „mehr Zukunftsinvestitionen und zugleich finanzielle Tragfähigkeit“ verbundene Aufgabe insgesamt unlösbar ist; aber sie ist jedenfalls deutlich herausfordernder, als es Ihr Antrag suggeriert. Insofern ist es wichtig, dass die Regierung den Haushaltsplanentwurf aufstellt und dass sie diesem eine mittelfristige Finanzplanung zugrunde legt. Hierzu ‑ das ist erwähnt worden ‑ tritt das Kabinett sogar schon am kommenden Sonntag zur Haushaltsklausur zusammen und wird dann ‑ da können Sie sicher sein ‑ die richtigen Prioritäten setzen. Seien Sie sich dessen sehr bewusst! Im Sinne einer soliden Haushaltspolitik dürfen wir die mittelfristige Tragfähigkeit unserer Finanzen nicht aus dem Auge verlieren. Bei allen Notwendigkeiten: Der Griff in die vorübergehend gefüllte Rücklage mag verlockend sein, aber klug ist er in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht. Ich bitte, dies in den Ausschussberatungen zu berücksichtigen. Vielen Dank.

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

wir den Bausommer nicht verlieren! - Wie können Sie mir diesen Widerspruch erklären? Dass diese Novelle der NBauO dazu führt, dass wir jetzt im Sommer schon Auswirkungen spüren, das wird nicht funktionieren, Kollege Sachtleben. Das ist ja eher ein Wunsch als Realität. Ich möchte ganz gerne weiter ausführen: Wir sind ja ‑ das haben wir in den Ausschussberatungen signalisiert ‑ grundsätzlich einer Meinung. Aber es gibt eben doch ein paar Punkte, auf die wir hinweisen müssen und bei denen ich froh bin, dass wir in den Ausschusssitzungen darauf hingewiesen haben, um wenigstens noch einiges, was vielleicht in die falsche Richtung geht, korrigieren zu können. Ganz ehrlich: Auch mit diesem Änderungsantrag zur Genehmigungsfiktion nach § 70 a werden wir diese Fiktion nicht zum Fliegen bringen. Da bin ich mir ziemlich sicher. Die Baugenehmigungsbehörden blicken dieser Fiktion übrigens ziemlich gelassen entgegen, sodass wir eher

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Delia Klages AfD

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige - Investitionsförderung des Landes einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kaum ein Thema ist so angstbesetzt wie, im Alter pflegebedürftig zu werden. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Sie macht keinen Unterschied zwischen Alt und Jung, Arm und Reich. Doch wenn ein Bürger sein ganzes Leben lang hart gearbeitet hat und plötzlich auf Pflege angewiesen ist, dann stehen er und seine Familie vor großen Herausforderungen. Die steigenden Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen belasten doch ausschließlich die arbeitende Mittelschicht. Während Personen, für die Geld keine Rolle spielt, sicherlich wenig belastet sind, werden andere Personen, die durch das Sozialsystem finanziert werden, überhaupt nicht belastet, denn da tritt ja der Staat ein. Die einzige Gruppe, die hier wirklich besonders belastet ist, ist die arbeitende Bevölkerung. Man hat sein Leben lang gespart, vielleicht ein Eigenheim errichtet, und plötzlich wird jeder ersparte Euro von den Pflegekosten verzehrt. Das darf doch so nicht sein! Das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit muss beseitigt werden. Wir von der AfD fordern, dass Pflegebedürftige und ihre Familien an dieser Stelle nicht alleingelassen werden. Die CDU-Fraktion hat nun eine Entschließung eingebracht, die sich mit diesen schweren Lasten beschäftigt. Das ist der richtige Schritt, den wir absolut begrüßen. Sie fordern unter anderem die Wiederaufnahme einer investiven Förderung von stationären Dauerpflegeplätzen, um die Eigenanteile der Bewohner zu reduzieren, um finanziell zu unterstützen. Diese Initiative ist richtig und gut, und ich denke, wir haben dazu im Ausschuss einiges zu besprechen. Besonders herausfordernd ist die Situation für Angehörige, die aufgrund der Pflege ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder sogar aufgeben müssen. Dies führt ja nicht nur zu finanziellen Engpässen, es belastet die Angehörigen physisch und psychisch. Pflege darf vor allen Dingen nicht arm machen. Auch die Pflegeeinrichtungen selbst stehen unter einem steigenden Kostendruck. Gestiegene Personal- und Materialkosten werden oft auf die Bewohner umgelegt und die finanzielle Belastung somit verstärkt. Um dem entgegenzuwirken, muss das Land Niedersachsen seine Förderung für Pflegeeinrichtungen ausbauen und digitale Technologien einsetzen, um die Effizienz in der Qualität der Pflege zu verbessern. Pflege darf nicht vom Vermögen eines Einzelnen abhängen. Jeder Mensch, der sein Leben hat gearbeitet hat, hat ein Recht auf eine würdevolle und bezahlbare Pflege im Alter. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, gerne auch im Ausschuss dazu kontrovers diskutieren! Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.- Wir freuen uns jetzt auf die nächste Rednerin: von der

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Jessica Miriam Schülke AfD

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Bei unserem Antrag „Nein zur Gendersprache an Schulen, Hochschulen und Verwaltungseinrichtungen!“ ist es mir wichtig, noch einmal zum Kern dieses Themas zu kommen. Fakt ist: Die Gendersprache ist ein Teil der angestrebten fundamentalen Umwälzung der Gesellschaft. Die Folgen dieser markanten Veränderungen sind noch nicht abzusehen. Sprache ist eben nicht mehr nur ein Sprechakt, sondern ein Mittel zum Zweck innerhalb eines neuen Kulturkampfes. Sprache wird nicht mehr nur als verständliches Kommunikations- und Ausdrucksmittel verwendet, sondern es werden damit klare politische Ziele verfolgt. Die deutsche Sprache ist von unten, aus dem Volk heraus, über Jahrhunderte als Landessprache geformt und durchgesetzt worden. Die aufklärerischen Absichten waren: Alle Bürger sollten die Sprache verstehen. Im Zuge der sogenannten Transformation wird seitens der Politik, der Universitäten und der Medien mit Zwang versucht, die Sprache von oben zu ändern. Die Ursprünge des Genderns liegen zum Ende der 70er-Jahre in der feministischen Sprachwissenschaft, um sich gegen das generische Maskulinum zu wenden. Bei diesem steht das Männliche für das Allgemeine; das Weibliche ist entweder einbezogen oder wird als das Besondere markiert. Die Feministinnen wollten eine inklusive Sprache, bei der man in der wörtlichen Rede beide Geschlechter benennt. In der Praxis bedeutet dies allerdings eine künstliche Verkomplizierung der Sätze. Das ist umständlich und behindert die Ausdrucksfähigkeit und einen nachvollziehbaren Redefluss. (Dr. Silke Lesemann [SPD]: Sie können doch machen, was Sie wollen! Die Schriftform wurde im Laufe der Zeit durch das Einführen von Binnen‑I, Unterstrich, Doppelpunkt oder Genderstern noch unübersichtlicher. Nicht nur für Schüler und Studenten ist das Gendern kontraproduktiv, sondern auch Menschen mit Behinderung oder Nicht-Muttersprachler werden völlig überfordert und eben ausgegrenzt. Mittlerweile mündet dieses Chaos in eine sprachliche Katastrophe. Um den Ursprung, die Sichtbarmachung der Frau, also um Geschlechtergerechtigkeit, geht es mittlerweile überhaupt nicht mehr. Stattdessen hat die allmächtige Woke-Theorie mit ihrer transqueeren Ideologie das Thema überlagert. Aus geschlechtergerechter Sprache wurde geschlechterneutrale Sprache. Aus „Mutter“ wird zum Beispiel „Gebärende“ oder „entbindende Person“. Aus „Muttermilch“ wird „Menschenmilch“, aus „Mutter und Vater“ wird „Elter 1“ und „Elter 2“ ‑ um nur ein paar Beispiele dieser sprachlichen Neuschöpfungen zu benennen. Werte Kollegen, der Versuch, sich eine neue Menschheit in einem neuen Kosmos zu erschaffen unter Zuhilfenahme einer neu konstruierten Sprache, endet für die Mehrheit der Bevölkerung gerade in einer Katastrophe. Das betrifft momentan alle Bereiche unseres Lebens. ‑ Ihr Geschrei ist entlarvend. Lassen Sie uns diesen Irrsinn bitte beenden! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. Frau Schülke, auf Ihre Rede gibt es

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet. Bitte schön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, die wird es nicht geben, nicht durch das Land. Der Rechtsanspruch gilt dann aber. Wenn es kein Angebot für die Kinder gibt und Eltern womöglich gegen den Jugendhilfeträger klagen, dann ist es wie beim Rechtsanspruch auf Kitas, dann muss die Kommune eine Betreuung gewährleisten. Ich möchte aber auch darauf hinweisen ‑ weil das, glaube ich, zu diesem Komplex gehört ‑, dass den Kommunen freisteht, 2026 nur mit dem ersten Jahr zu beginnen und an einer Grundschule ein Betreuungsangebot auch für umliegende Grundschulen zu unterbreiten. Es muss nicht jede Grundschule eine Ganztagsgrundschule werden. Wie das Ganze umgesetzt wird, liegt am Ende im Ermessen des örtlichen Schulträgers. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU stellt der Kollege Dr.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Vielen Dank für Ihre Frage. Sehr geehrter Herr Kollege, Sie alle wissen, glaube ich, dass, als es die Cannabisfreigabe gab, einige grüne Spitzenpolitiker wunderbar gepostet haben, dass sie Cannabispflanzen auf ihrem Balkon züchten – und zwar nicht aus medizinischem Grund, weil sie Schmerzen haben, weil sie schwer krank sind, sondern zum Freizeitkonsum. Ich glaube, das sagt alles. Zum kollegialen Umgang: Da haben Sie völlig recht. Wir, die AfD, stehen für einen kollegialen Umgang. Wir benennen die Wahrheit klar und deutlich, sodass sie der Bürger versteht. Das werde ich auch weiterhin tun. Sehr geehrter Herr Watermann, das ist wahrscheinlich umgegangen.

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Jan Henner Putzier SPD

12. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was Herr Brockmann eben nicht gesagt hat, ist, wie er sich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Zukunft vorstellt. Aber ich finde, das ist heute Morgen ganz schön deutlich geworden. Denn vermutlich, wenn es zum nächsten Flutereignis kommt, wird ein Sprecher dann den 100-jährigen Kalender vorlesen und sagen: 1922 hat es auch schon Wetter gegeben. Das ist tatsächlich die Konsequenz dessen, was die AfD hier mit der Unterstützung dieser Eingabe fordert. Ich möchte kurz einmal etwas zum Petitionswesen sagen. Weil jemand eine Petition schreibt, heißt das nicht, dass die Mehrheit der Menschen in unserem Land diese Position vertritt. Darauf würde ich gerne hinweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte deutlich sagen: Wir als Regierungsfraktionen ‑ ich glaube, ich kann da auch für die CDU-Fraktion sprechen; korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, Frau Bode ‑ stehen zu einem starken, unabhängigen öffentlichen Rundfunk. Wir wollen, dass er seiner Aufgabe nachkommen kann. Er ist wichtiger Bestandteil der Information in unserem Land. Natürlich gibt es auch hier Herausforderungen, und um die kümmert sich die Staatskanzlei ja auch. Aber trotz aller Fragen, die wir uns stellen und die wir auch bearbeiten müssen, stellen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht infrage. Er braucht eine Basis, und das ist eben auch der Rundfunkbeitrag. Der öffentliche Rundfunk ist eine Säule unserer Demokratie. Insoweit kann ich nur sagen: Wir bleiben bei unserem Votum „Sach- und Rechtslage“, und ich gehe davon aus, dass das Haus dem auch zustimmen wird. Danke schön.

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Miriam Staudte

Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!

Frau Staudte, bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass wir heute hier so intensiv über das Thema Binnenfischerei und Angeln in Niedersachsen diskutiert haben. Ich möchte mich auch ganz herzlich bei allen Fraktionen bedanken, die an der heutigen Beschlussempfehlung mitgewirkt haben. Es gab ja den Ursprungsantrag der CDU, der schon sehr viele Punkte umfasst hat. Es gab eine sehr intensive Beratung und eine Anhörung im Ausschuss. Ich finde, es ist ein sehr gutes Zeichen, dass das, was jetzt als Beschlussempfehlung vorliegt, auch viele Punkte aus der Anhörung aufgreift. Ich glaube, der Beschluss, der dann hier heute gefasst werden wird, wird in der Branche tatsächlich sehr gut ankommen. Ich finde es hervorragend, dass sich hier so deutlich zu dem Zielkonflikt Wasserkraft und Fischschutz positioniert wurde. Ich finde, wir sollten jetzt nicht sozusagen die Differenzen suchen, sondern vor allem das Gemeinsame. Denn es wird schwer genug, das umzusetzen. Die Zuständigkeiten und die Durchgriffsmöglichkeiten sind da durchaus eingeschränkt. Wenn 90 % der Wasserkraftwerke unter 1 MW Leistung liegen, aber nur 10 % der Gesamtleistung aus Wasserkraftstrom geliefert wird, dann ist natürlich klar, dass wir uns zuerst an diesen orientieren müssen. Wir müssen mit den Wasserbehörden sprechen, um da voranzukommen. Ich finde es sehr gut, dass deutlich gemacht worden ist, dass gerade für die Wanderfische die Querbauwerke, die Turbinen, eine ganz große Gefahr darstellen. Wir kennen es von den Windrädern, dass immer Gutachten dazu gemacht werden müssen, welche avifaunistischen Auswirkungen sie haben. Im Bereich der Wasserkraft ist diesbezüglich noch einiges nachzuholen. Die Engstellen in den Turbinen sind gerade für Wanderfischarten sehr, sehr problematisch. Wir alle wissen, dass sie ihre Laichzyklen haben und darauf angewiesen sind, bestimmte Laichgebiete zu erreichen. Alles das, was uns von den Anglerverbänden an Fotodokumentationen über die wirklich hochgradigen Verletzungen präsentiert worden ist, ist sehr erschütternd. Ich glaube, wenn wir uns alle gemeinsam für Nachrüstungen, für Bypässe usw. Einsetzen, dann haben wir einiges gewonnen. Ich finde es auch gut, dass in der Beschlussfassung ganz deutlich der Aspekt der Verursachergerechtigkeit eingezogen wurde. Diejenigen, die an den Wasserkraftwerken verdienen, sind natürlich gefordert oder sollten gefordert sein, auch Nachrüstungen zu finanzieren. Nicht nur ich, sondern auch der Umweltminister nimmt diesen Auftrag des Landtags sehr, sehr ernst, um da gemeinsam voranzugehen. Ich möchte aber auch betonen, dass es zum Beispiel im Bereich der Bundeswasserstraßen, also zum Beispiel der Elbe, Zuständigkeiten gibt, bei denen der Bundesverkehrsminister, Herr Wissing, derjenige ist, der eigentlich dafür sorgen muss, dass die Durchlässigkeit dieser Flüsse gewährleistet ist, sprich: Staustufe Geesthacht, wo wir zumindest auf der Südseite mit nicht mehr zeitgemäßen Fischtreppen große Probleme haben, etwa wenn der Stint wandert. Wir haben uns diesbezüglich auch schon an den Bundesverkehrsminister gewandt; leider gab es von dort noch nicht erfolgversprechende Rückmeldungen. Dass die Tierwelt im Bereich der Fische in Niedersachsen wirklich bedroht ist, hat Kollegin Logemann gerade dargelegt. Wir haben 51 Arten, die bewertet werden, und 49 % davon sind auf der Roten Liste. Diese Situation kann uns natürlich in keiner Weise zufriedenstellen. Ich möchte jetzt nicht auf alle Punkte eingehen, die in dem Antrag angesprochen worden sind. Ich denke aber, insbesondere das Thema Ökosystemleistung bei Teichwirtschaften, das klare Bekenntnis zum Thema innovative Aquakulturvorhaben ‑ also das Stichwort Aquaponik ‑ oder auch Themen wie Nachwuchsgewinnung beschäftigen die Branche sehr und wollen wir unterstützen, damit es da weitergeht. Vielleicht noch zum Angeln unter 14, weil das Thema jetzt mehrfach angesprochen worden ist. Es stimmt, es gab in der vergangenen Woche einen Austausch im Ministerium mit den in Niedersachsen maßgeblichen Angelverbänden. Wir haben uns darüber unterhalten, dass im Zuge der anstehenden Novelle des Fischereigesetzes dazu eine deutlichere, klarere Formulierung aufgenommen werden muss. Es ging nicht um einen Ministererlass oder einen Ministerinnenerlass, und es ging auch nicht darum, dass das Angeln ab 12 ohne Begleitung jetzt per se erlaubt wird. Das wird aus Gründen der fehlenden Strafmündigkeit tatsächlich so nicht möglich sein. Wir waren dazu aber in einem guten Austausch und waren uns auch alle einig, dass es in diese Richtung gehen muss. Insofern freue ich mich über diesen Antrag. Ich glaube, insgesamt macht er deutlich, dass der Transformationsdruck in der Fischerei, auch in der Binnenfischerei, erheblich ist. Wir haben die Auswirkungen des Klimawandels, Stichworte: Fischsterben, gestiegene Temperaturen, Wasserknappheiten, Starkregenereignisse. Das alles sind Thematiken, die uns und die Anglerverbände sehr stark beeinflussen und zu denen wir einen dauerhaften guten Austausch zwischen allen Beteiligten auf kommunaler Ebene, beim NLWKN oder beim LAVES hinbekommen müssen, um bei diesen Ereignissen möglichst schnell reagieren zu können. Insofern herzlichen Dank für den Beschluss, der ja nun gleich gefasst werden wird. Ich denke, wir werden uns zu der Thematik noch häufiger austauschen. Herzlichen Dank.

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Christian Calderone CDU

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hujahn, Herr Bajus, Frau Ministerin Wahlmann, wir brauchen eine ehrliche Debatte über Erfolge und Probleme im Vollzug. Das ist keine Generalkritik an irgendwelchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und das ist auch keine grundsätzliche Frage der Sinnhaftigkeit des offenen Vollzuges. Aber hier zu behaupten: „Drogen haben zwar nichts im Strafvollzug zu suchen, aber wir machen so weit wie bisher“, reicht eben nicht. Und aufgrund dieses Videos zu sagen, dass offener Vollzug auch unter den Rahmenbedingungen der Vorgängerregierung oftmals an seine Grenzen gekommen ist, aber dann zu sagen „Wir öffnen das weiter, weil wir das politisch so wollen“, ist eben eine falsche Schlussfolgerung. Darüber müssen wir in aller Offenheit reden. Im Übrigen lassen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht allein. Sie werden durch Sie alleingelassen, weil sie diese Herausforderungen zu bewältigen haben, dass nicht konsequent genug gegen das Einbringen von Drogen in den Strafvollzug gekämpft wird.

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Volker Bajus GRÜNE

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

(Evrim Camuz [GRÜNE]: So ist es! Die Leute durchlaufen dafür ein wichtiges Qualifizierungssystem. Ich möchte gern den Rest meiner Redezeit noch auf Herrn Jahn verwenden. Herr Jahn hat sich erlaubt, den 24-stündigen Fluchtversuch des Sicherheitsverwahrten aus der JVA Meppen hier irgendwie mitreinzumischen. Herr Jahn, nur weil das irgendwie mit dem Standort Meppen zu tun hat, sprechen Sie das hier an. Damit verlassen Sie endgültig die Sachebene, denn das hat überhaupt nichts mit den Vorgängen im offenen Vollzug zu tun gehabt. Es geht Ihnen doch auch hier nur darum, Skandalgeschrei loszuwerden und mit der Angst der Menschen zu spielen. Meine Damen und Herren, weder die Vorgehensweise der CDU an dieser Stelle noch die der AfD zeigt, dass man so ein Land regieren kann. So kann man kein Vertrauen gewinnen, so kann man nur Vertrauen ruinieren. Schade, wir hätten hier gut eine ehrliche und sachorientierte Debatte über Drogen und Knast führen können. Dazu braucht es aber mehr als eine gute Regierung. Die haben wir unter anderem mit der Justizministerin. Da braucht es auch eine Opposition, die Sachdebatten führen will. Sie sind das offensichtlich nicht. Vielen Dank.

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Antonia Hillberg SPD

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

‑ Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hillberg! Bitte schön, Frau Hillberg! Herr Präsident, vielen Dank. Ich wollte gerade fragen, ob die Herren dann auch so weit sind. Ich möchte das Ende der Rede aufgreifen. Wenn es angeblich so bezeichnend sein soll, dass Fraktionen während Reden Zwischenrufe machen, möchte ich anregen, dass die AfD das eigene Verhalten während meiner ersten Rede reflektiert. Viel Spaß dabei! Viel spannender fand ich aber den Hinweis auf eine angeblich hochgejazzte fundamentale Umwälzung der Gesellschaft. Spannend! Ich würde mich, ehrlich gesagt, eher auf Artikel 3 des Grundgesetzes beziehen. Das hatten wir beim letzten Mal schon. Sie erinnern sich vielleicht noch. Das ist die Sache mit: Männer und Frauen sind gleichberechtigt, der Staat hat auf die tatsächliche Abschaffung der Hürden oder der Ungleichberechtigungen hinzuwirken. - Das finde ich jetzt nicht so radikal umwälzend. Damit komme ich seit meinem Lebensbeginn gut klar, und ich glaube, auch Menschen, die seit 45 Jahren unter dem Grundgesetz leben, sagen: Gute Sache! Weiter so! Wenn sich das dann in der Sprache ausdrückt, ist das, glaube ich, absolut aushaltbar und nicht derart dramatisch. Deshalb in der noch verbleibenden Zeit zu dem Hinweis darauf, dass Sprache aus dem Volk heraus kommt und „von oben“ passiert: Wer ist denn „da oben“? Und wie ist es denn, wenn Menschen, die nicht Mitglieder in Parlamenten oder Regierungen sind, gendern und das sogar mit einer kleinen Sprachpause? Sind die dann auch „da oben“, oder sind die dann nicht mehr „das Volk“? - Ich freue mich auf die diesbezüglichen Antworten in der Erwiderung. Ein Letztes noch: Mütter und Väter als Eltern zu bezeichnen, finde ich übrigens wahnsinnig unradikal. Aber vielleicht habe ich es auch einfach falsch verstanden, wie ich gelernt habe. Mal schauen!

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Colette Thiemann CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute werden wir im Zuge der abschließenden Beratungen neben der Niedersächsischen Bauordnung und dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz auch zu Änderungen des Niedersächsischen Architektengesetzes abstimmen. Dass wir hier trotz der Bedeutung der Sache geradezu im Galopp unterwegs sind, dürfte wohl dem Umstand geschuldet sein, dass ein seit der letzten Legislaturperiode laufendes Vertragsverletzungsverfahren bzw. Umsetzungspflichten aus einer EU-Richtlinie, auch damals in Zuständigkeit unseres Bauministers Olaf Lies, erst aktuell nachhaltig priorisiert wurden. Dem von uns nun vorgelegten Änderungsantrag muss man zustimmen, wenn man es unter anderem mit Fragen des Bürokratieabbaus wirklich ernst meint. Der derzeitige § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Architektengesetzes regelt sehr detailliert die notwendigen Fortbildungen für die Eintragung in die Architektenliste. Neben der Anzahl der zu absolvierenden Veranstaltungen werden auch ganz konkret die Themen der Fortbildung festgelegt. Der Gesetzgeber verfolgte mit der konkreten Ausgestaltung durchaus ein Ziel: Er wollte durch die detaillierte Festlegung von Fortbildungsinhalten und Anzahl in § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Architektengesetzes sicherstellen, dass alle Architektinnen und Architekten über ein einheitliches und hohes Maß an Wissen und Fähigkeiten verfügten. Dies sollte eine konstante Qualität der architektonischen Dienstleistung gewährleisten und das Vertrauen in den Berufsstand fördern. Zudem versprach man sich Klarheit und Transparenz. Durch die detaillierten Regelungen im Gesetz sollten klare Vorgaben geschaffen werden, die Transparenz für die Architekten bieten. Es sollte sofort ersichtlich sein, welche Fortbildung sie absolvieren müssen, um die Anforderungen für die Eintragung in die Architektenliste zu sichern. Zudem wollte man – und dies ist insbesondere ein Phänomen der deutschen Gesetzgebung, die oft nur wenig Vertrauen in die im Übrigen meist kundigen Anwender signalisiert – Fehlinterpretationen vermeiden. Man unterstellte, dass eine besonders ausführliche gesetzliche Regelung das Risiko von solchen Fehlinterpretationen und unterschiedlichen Auslegungen minimiere. So wollte man Rechtssicherheit für die Architekten und die prüfenden Stellen schaffen. Aber wie nicht allzu selten, trifft der sicherlich dem Grunde nach gute Wille des Gesetzgebers dann in der Anwendung auf die Realität. Diese niedersächsische Regelung blendet nämlich aus, dass die Pflichtfortbildungen zur Eintragung in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedlich gestaltet sind. Diese Unterschiede erschweren die gegenseitige Anerkennung von Eintragungen zwischen den Architektenkammern der verschiedenen Bundesländer. Um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden und abzubauen, sollten alle Architektenkammern der Bundesländer daher, wie in unserem Änderungsantrag für Niedersachsen gefordert, konsistente Lösungen in den jeweiligen Kammerrechten verankern. Durch die Überführung der Regelungen aus diesem Gesetz in das Satzungsrecht der Kammern wird die Möglichkeit geschaffen, auf Veränderungen in diesem Berufsfeld schnell reagieren zu können. Durch die bisherige detaillierte gesetzliche Verankerung der Fortbildungsinhalte fehlt diese aus meiner und unserer Sicht notwendige Flexibilität. Anpassungen an neue Anforderungen und technologische Entwicklungen können so nicht zeitnah erfolgen, da gesetzliche Änderungen – das wissen wir alle – lange Prozesse sind. Die Fortbildungsinhalte könnten im Sinne unseres Änderungsantrags so jederzeit, wenn es sinnhaft oder nötig ist, angepasst werden. Die bisher in § 6 Abs. 3 Satz 2 geregelte Voraussetzung für die Eintragung ins Architektenverzeichnis sollte ebenfalls in das Satzungsrecht der Kammern überführt werden. Dies würde es den Kammern ermöglichen, ihre Regelungen den aktuellen Erfordernissen des Berufsstands jederzeit anzupassen und so eine einheitlichere und flexiblere Handhabung der Eintragungen und Fortbildungsanforderungen zu gewährleisten. Durch diese Vereinheitlichung und Flexibilisierung können bürokratische Hürden abgebaut werden. Dies erleichtert die Eintragung in die Architektenliste, aber auch den Wechsel zwischen den Bundesländern für die Architekten. Die Übertragung der Regelung in das Satzungsrecht stärkt zudem die Autonomie der Kammern. Sie können eigenverantwortlich über Fortbildungsanforderungen entscheiden und diese an spezifische Bedürfnisse und Entwicklungen des jeweiligen Bundeslandes anpassen. Eine einheitlichere Regelung der Fortbildung könnte auch die Anpassung an europäische Standards erleichtern. Dies wäre der notwendige Schritt zu einer stärkeren Integration und Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der Europäischen Union. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die detaillierte Regelung der Fortbildungsanforderungen im Niedersächsischen Architektengesetz zwar klare Vorgaben und hohe Qualitätsstandards sichert, jedoch aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern zu erheblichen bürokratischen Aufwänden führt. Insoweit eine Sicherung dieser Standards sowie auch die nötige Transparenz gleichwohl auch über satzungsseitige Regelungen abbildbar wäre, würde die Überführung dieser Regelungen in das Satzungsrecht der Kammern nicht nur die Flexibilität und die Anpassungsfähigkeit erhöhen, sondern auch die gegenseitige Anerkennung von Eintragungen erleichtern und damit faktisch die Mobilität der Architektinnen und Architekten innerhalb Deutschlands und Europas verbessern; denn die wirkliche Qualitätssicherung und Sicherstellung der Standards dürfte vielmehr in der Streichung des § 53 Abs. 4 NBauO liegen. Es wäre mit dem Ziel, dass die NBauO auch weiterhin Grundlage der Qualitätssicherung ist und ein Schutzniveau für den unkundigen Bauherrn vorhält, wohl kaum vereinbar, wenn Absolventen ohne Berufserfahrung eine Bauvorlageberechtigung in vollem Umfang zugesprochen würde. Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch diesem Änderungsantrag im Sinne des Abbaus von Bürokratie und der größeren Flexibilisierung der Fort- und Ausbildung bei sich immer schneller ändernden Anforderungen an den Beruf des Architekten zuzustimmen. Ein besseres Niedersachsen ist machbar! Vielen Dank.

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Volker Bajus GRÜNE

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Bündnis 90/Die Grünen. Herr Jahn, ich glaube, Sie haben gerade gesagt: Herr Bajus, Strafvollzug ist auch offener Vollzug. - Ja, worüber haben wir denn gerade die ganze Zeit geredet? Herr Jahn, Sie müssen einfach mal zuhören. Ich weiß, das fällt manchen hier schwer. Das merkt man gerade wieder bei Ihnen. Aber jetzt mal unter uns: Was ich Ihnen vorgeworfen habe, waren nicht Ihre Aussagen zum offenen Vollzug, sondern Ihre Aussagen zu dem entflohenen Sicherungsverwahrten, den man nach 24 Stunden in den Niederlanden wieder eingefangen hat - zum Glück. Er ist nicht im offenen Vollzug gewesen. Der kommt aus dem geschlossenen Vollzug und hatte einen begleiteten Ausgang. Das ist der Vorwurf, den ich gemacht habe: Da mischen Sie alles zusammen. Dann zu Herrn Calderone. Herr Calderone, dass Sie hier noch einmal hergekommen sind, sehe ich jetzt mal als Einsicht an, dass Sie sich mit Ihrer Aktuellen Stunde hier gerade ein bisschen verrannt hatten. Ich würde mich freuen, Herr Calderone, wenn wir über die zeitgemäße ‑ ‑ ‑ Ich glaube, an einem Punkt haben wir beide die völlig richtige und gleiche Einschätzung: Die Klientel in den Justizvollzugsbereichen ist wirklich viel schwieriger geworden. Umso mehr ist es wichtig, sich Gedanken zu machen, wie man den offenen Vollzug zeitgemäß weiterentwickelt. Nichts anderes hat unsere Justizministerin gesagt. Es war Ihr Wissenschaftsminister, der eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen ‑ ich glaube, das hat hier insgesamt eine hohe Anerkennung ‑ beauftragt und finanziert hat, die erst letztes Jahr zu dem Ergebnis gekommen ist: Erstens. Offener Vollzug ist hilfreich. Und zweitens. Er wird immer weniger wahrgenommen. - Das ist eine ungute Entwicklung. - Und drittens. Wir müssen etwas tun. Machen wir das! Debattieren wir darüber in der Sache! Machen wir es im Ausschuss. Aber hören wir auf, zu skandalisieren! Dann kommen wir hier auch zusammen. Vielen Dank.

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Volker Bajus GRÜNE

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Bitte schön, Herr Bajus! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um eines von vornherein klarzustellen: Alkohol und andere Drogen haben selbstverständlich in den JVAs nichts zu suchen. Aber das, meine Damen und Herren, ist fachlich und politisch völlig unstrittig und ein Allgemeinplatz, wie eben auch der Umstand, dass es in jeder JVA, egal wo, Drogen gibt ‑ nicht nur Alkohol, denn dann wären unsere Probleme nicht ganz so groß, sondern viel, viel härtere Sachen und vor allen Dingen immer mehr Designerdrogen. Die sind nicht nur billig und werden immer wieder anders designt, sondern man kann sie eben kaum sehen, riechen oder ansonsten detektieren. Selbst erfahrene Kontrolleure erkennen sie immer schwerer. Das Schlimmste allerdings ist: Ihre Wirkung wird immer unberechenbarer. Das ist nicht nur für den Konsumenten ein Problem, der mit schweren gesundheitlichen Folgen rechnen muss, sondern vor allen Dingen auch für das JVA-Personal, das mit unberechenbaren Drogenzombies zu rechnen hat und dann irgendwie einen angemessenen Umgang damit finden muss. All das ist bittere, harte Alltagsrealität, und das mag schwer zu akzeptieren sein, und doch müssen wir einen richtigen, einen angemessenen Umgang damit finden. Meine Damen und Herren, das eigentliche Problem, das wir in den JVAs haben, ist genau dieses. Ich möchte an dieser Stelle den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten zitieren, Oliver Mageney, der diesen Vorfall in Meppen kommentiert hat. Meine Damen und Herren, er hat ungefähr gesagt: Das sind ein paar dumme Jungs, die auf Social Media auf dicke Hose gemacht haben. Ich möchte hier nichts bagatellisieren. Alkohol hat auch im offenen Vollzug nichts zu suchen, und zum Glück hat der Vorfall auch schwere Konsequenzen für die Betroffenen. Die Täter sind, soweit noch Haftstrafen abzusitzen waren, zurück in den geschlossenen Vollzug gekommen. Und das ist auch richtig so. Sie aber, Herr Calderone, Sie müssen sich hier vorwerfen lassen, diesen Zechern auf den Leim gegangen zu sein. Die wollten Aufmerksamkeit haben, wollten endlich mal die Kings sein, und Sie sind ja so schlau: Sie tun ihnen auch noch den Gefallen und machen sie hier zum Thema. Meine Damen und Herren, so geht man doch nicht angemessen mit diesem Thema um! Meine Damen und Herren, es sind die Mitarbeitenden der betroffenen JVAs in Meppen, die sich am allermeisten ärgern. Herr Bajus! Es sind die Kolleginnen und Kollegen, die alles tun, damit so etwas nicht wieder passiert. ‑ Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen, Herr Thiele. Herr Bajus! Meine Güte! Herr Bajus! Herr Thiele! ‑ Herr Siebels! Der Abgeordnete Christian Calderone ‑ ‑ ‑ ‑ Herr Thiele, ich habe gerade das Wort! Herr Bajus, Herr Calderone hat sich für eine Zwischenfrage gemeldet. Lassen Sie diese zu? Ja, selbstverständlich, Herr Calderone.

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Sehr gerne. Und das werde ich auch machen. - Herr Sachtleben, bitte schön! Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Herr Najafi, Sie haben sich auf das Jahr 1932 bezogen mit dem Magnetschwebebahn-Patent. Ich frage Sie jetzt: Warum erwähnen Sie nicht auch den Zeppelin? Herr Sachtleben, das ist eine interessante Frage.

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Corinna Lange SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sie haben anderthalb Minuten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Bauseneick, ich halte fest: Erst geht es Ihnen nicht schnell genug, dann geht es Ihnen zu schnell. Ich will noch einmal den Punkt mit dem GBD ansprechen; denn das hat mich gerade ein bisschen geärgert. Der GBD hat Bedenken dahin gehend geäußert, dass die ohnehin schon komplexen Regelungen im Gesetz ‑ das stimmt; da gebe ich Ihnen recht ‑ ohnehin schon durch die befristete Flexibilisierung noch komplexer werden. Jetzt kommt aber mein Punkt. Deshalb sind wir im Ausschuss als SPD und Grüne den Vorschlägen des GBD zur Verbesserung von Systematik, Struktur und Normenklarheit gefolgt. - Hören Sie mal zu, Herr Fühner! Die Regelungen sind komplex, weil sie zum einen den gewachsenen Strukturen in der frühkindlichen Bildung Rechnung tragen, aber auch, weil die andauernden Krisen unserer Zeit in so kurzer Abfolge Anpassungen erforderlich gemacht haben und machen, dass unter erheblichem Zeitdruck eine Krisenreaktion in der Gesetzgebung erfolgen musste. Und wir handeln! Viele Gesetze sind deutlich komplexer und schwerer lesbar als das NKitaG, aber in einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Wir müssen Gesetze machen, die die Menschen vor Ort verstehen. Deshalb müssen wir auf eine weitere Reduzierung der Komplexität im Rahmen der nächsten NKita-Novelle achten, auch wenn wir in diesem Gesetz ‑ darauf komme ich gleich in meinem Redebeitrag zu sprechen ‑ schon einiges an Verfahrensvereinfachungen verankert haben. Danke schön. Die Kollegin Bauseneick möchte erwidern.

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Dr. Andreas Philippi

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Kollege Marzischewski-Drewes, wenn Sie mich an dieser Stelle Kollege nennen, gibt mir das extrem zu denken; denn auch Sie haben mal einen hippokratischen Eid geschworen. Sich an dieser Stelle gegen eine Fraktion zu wenden und sie als „Cannabis-Junkies“ zu diskreditieren, ist tief, tief, tief verletzend. Das zeigt mir, dass der hippokratische Eid bei Ihnen keine Rolle spielt. Bei Junkies handelt es sich um Menschen, die krank sind. Sie haben einen Eid geschworen, ihnen zu helfen und sie nicht zu diskreditieren. Der zunehmende Konsum von Lachgas wird schon seit Jahren beobachtet, und der Trend hält weiter an. Vor den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für unsere Bevölkerung müssen wir insbesondere unsere Jugendlichen und Heranwachsenden schützen. Die neurologischen Folgen reichen von Bewusstlosigkeit über Lähmungserscheinungen bis hin zu hypoxischen – das heißt: sauerstoffmangelbedingten – Hirnschäden. Bei chronischem Konsum kommt es immer wieder zu sehr schweren, auch lebenslangen Folgen. Die klaren Aussagen in dieser Causa von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zur Zugangsbeschränkung beim Lachgas begrüße ich natürlich außerordentlich. Das ist ein gutes und starkes Signal für einen wirksamen Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen, nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland. Niedersachsen hat – wir haben es gehört – einen entsprechenden Entschließungsantrag im Zuge der anstehenden Novelle des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundesrates eingebracht, dem die Länder dort bereits mehrheitlich zugestimmt haben. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung gebeten, geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verkauf von Lachgas, insbesondere an Kinder und Jugendliche, soweit einzuschränken, dass Missbrauch verhindert wird. Das betrifft nicht den Einsatz von Lachgas von Zahnärzten, und über 8-Gramm-Kartuschen bei Sahnespendern haben wir schon genug gesprochen. Die medizinische Nutzung zu Narkosezwecken und die technische Verwendung zum Beispiel in der Nahrungsmittelindustrie sollen von diesen Schutzmaßnahmen selbstverständlich ausgenommen bleiben. Meine Damen und Herren, Lachgas ist eine Droge. Lachgas ist eine Droge, die in Deutschland legal und gut zu bekommen ist. Lachgas ist eine Droge, die billig ist. Lachgas kann im Blut nicht nachgewiesen werden und wird wohl genau deshalb für harmlos und unschädlich gehalten. Für Deutschland und auch für Niedersachen liegen aktuell keine Prävalenzzahlen zum Konsum von Lachgas vor. Die niedersächsischen Suchtberatungsstellen berichten jedoch zunehmend von Beratungsnachfragen zum Lachgaskonsum. Aus suchtfachlicher Sicht wären mehrere Maßnahmen erforderlich, um den Konsum von Lachgas als Droge insbesondere bei Kindern und Jugendlichen einzudämmen. Diese sind auch im vorliegenden Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen genau formuliert. Erstens. Verhaltensprävention mit Aufklärung zu den Risiken des Konsums von Lachgas, die sowohl an die jugendlichen Konsumentinnen und Konsumenten selbst, als auch an Eltern, Lehrkräfte und Multiplikatoren zu richten ist. Zweitens. Reglementierung des Verkaufs von Lachgas durch Festlegen von Grenzen für die Abgabe von Lachgas an die Endverbraucher. Drittens. Verbot des Verkaufs und keine Weitergabe an unter 18-Jährige, Verbot des Verkaufs in Automaten und in der Nähe von Schulen und Kindergärten und Begrenzung der Menge, die an Privatpersonen abgegeben werden kann. Hinzu kommt, dass Distickstoffmonoxid, also Lachgas, ein extrem umweltschädliches Gas ist. Und die Druckbehälter sind auch noch Sondermüll. Bereits im Kyoto-Protokoll von 1997 wurde Distickstoffmonoxid als Treibhausgas aufgenommen, dessen Ausstoß verbindlich verringert werden muss. Wie groß der Beitrag von Lachgas zum Klimawandel im Vergleich zu anderen Gasen ist, mag ich momentan nicht zu beziffern, trotz alledem ist auch das Argument, den Ausstoß von Lachgas zu begrenzen, ein gutes Argument im Sinne des Klimaschutzes. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf!

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Martina Machulla CDU

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden“ - ein Titel, der fast schon nach einer digitalen Revolution klingt. Doch schauen wir mal etwas genauer hin, was Rot-Grün hier eigentlich als Vorschlag unterbreitet. Denn das ist tatsächlich aktuell nicht mehr, als dass die Prüfungsleistungen künftig am Computer erstellt werden und nicht mehr mit Papier und Stift. Das ist ein lobenswerter Schritt, ja, aber noch weit entfernt von einer umfassenden Digitalisierung des juristischen Staatsexamens. Daneben wird mindestens die Einführung von Online-Zugängen zu den im Examen benötigten Standardkommentaren erforderlich sein, damit wir unseren zukünftigen Juristen ein modernes Prüfungsverfahren bieten können. Was bedeutet aber die Einführung eines E‑Examens inklusive digitalem Zugang zu prüfungsrelevanter Literatur tatsächlich in der Praxis? ‑ Zunächst einmal brauchen wir ‑ und zwar flächendeckend ‑ vor der Einführung des E‑Examens eine stabile und zuverlässige technische Infrastruktur. Hochwertige Hardware und eine stabile Internetverbindung an jedem Prüfungsstandort sind das absolute Minimum. Da wird es noch einiger Nacharbeit bedürfen. Niemand möchte während einer wichtigen Prüfung mit Systemabstürzen und technischen Problemen kämpfen müssen. Das wäre nicht nur frustrierend und peinlich, sondern würde auch die Leistungsfähigkeit der Prüflinge erheblich beeinträchtigen. Ein weiteres Thema ist die Chancengleichheit. Es ist ‑ darin dürfte Einigkeit bestehen ‑ inakzeptabel, dass der eine Kandidat mit einem Hightech-Endgerät und der andere mit einem veralteten Rechner erscheint. Private Endgeräte dürften also insoweit keine Option sein. Alle Prüflinge müssen die gleichen technischen Voraussetzungen haben, damit niemand benachteiligt wird. Einheitliche technische Ausstattung, die regelmäßig modernisiert wird, damit sie über die Jahre eben nicht veraltet, ist entscheidend, um gleiche Chancen für alle zu gewährleisten - eine nicht unerhebliche Ausgabe, die im Landeshaushalt dann auch entsprechend einzuplanen sein wird. Des Weiteren müssen alle Studenten und Prüflinge durch Schulungen im Umgang mit der Prüfungssoftware angemessen auf das neue Prüfungsformat vorbereitet werden. Probeläufe unter realistischen Bedingungen werden erforderlich sein. Niemand sollte während der Prüfung, wenn er an einem neuen, ihm fremden Gerät sitzt, verzweifelt versuchen müssen, grundlegende Funktionen der Hard- und Software zu verstehen. Dabei ist dann ‑ anders wird es nicht gehen ‑ technisches Personal während der Prüfung erforderlich. Geschultes Personal, das bei technischen Problemen sofort eingreifen kann, wird vor Ort sein müssen. Fehlermeldungen oder Softwareabstürze in der Prüfung dürfen den Prüfungserfolg nicht gefährden. Deshalb ist schnelle und kompetente Hilfe hier unverzichtbar - eine echte Herausforderung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten des Fachkräftemangels. Wir werden als Land insoweit den Universitäten für solche Stellen ebenfalls zusätzliches Geld bereitstellen müssen, damit dieses Personal dann auch vorhanden ist. Wir unterstützen als CDU die Modernisierung der juristischen Prüfungen aus voller Überzeugung ‑ gar keine Frage ‑, aber das darf nicht etwas sein, was wir hier jetzt unüberlegt und aktivistisch auf den Weg bringen müssen. Die Einführung des E‑Staatsexamens ist ein wichtiger Schritt. Aber der Schritt muss sorgfältig durchdacht werden. Deshalb regen wir ‑ bevor wir einfach irgendeinen Software-Anbieter anweisen, ein Konzept zu erstellen ‑ erst einmal an, dass wir Pilotprojekte einführen, bevor wir flächendeckend agieren. Diese Projekte können dann die technischen und organisatorischen Fragen in einem kontrollierten Rahmen klären. Fehler und Probleme könnten identifiziert und behoben werden, bevor das System flächendeckend eingeführt wird. Es versteht sich von selbst, dass dabei eine Zusammenarbeit mit den Universitäten und Prüfungsämtern erfolgen muss. Noch sinnvoller wäre es aber, hier mit den anderen Bundesländern zu kooperieren. Sie, Frau Kollegin, haben eben dargelegt, dass in acht Bundesländern das E‑Examen bereits eingeführt ist. Warum wollen wir in Niedersachsen eine eigene Prüfungssoftware auf den Weg bringen, wenn wir doch unter Umständen ‑ ‑ ‑ ‑ Na ja, aber wir sollen das doch auf den Weg bringen! Ihr Antrag ist doch der, dass das Land ein Unternehmen beauftragt, welches das Ganze jetzt umsetzt. Ich habe gesagt, wir müssen auch, statt zusätzliche Computer ranzuschaffen - ‑ Ich habe mich informiert! Wir brauchen eine Software, damit diese Prüfungen digital abgenommen werden können. Wir können das in Kooperation mit anderen Bundesländern deutlich schneller umsetzen, indem wir Dinge übernehmen, die bereits getestet sind und gut laufen. Dadurch haben wir auch den enormen Vorteil, dass wir nicht nur in unserem Bundesland, sondern auch mit anderen Ländern gemeinsame, gleiche Standards haben, die dann auch auf die Qualität der Examina zurückschlagen. Denn an der Stelle wird uns dann nicht gesagt werden, dass es in Niedersachsen schlechter läuft ‑ wenn wir Glück haben, läuft es auch besser ‑, sondern dann wird es in den Bundesländern gleich laufen. Darüber hinaus habe ich explizit ausgeführt, dass wir auch eine Software brauchen, die den digitalen Zugang während der juristischen Staatsprüfung ermöglicht, damit Standardkommentare, die teuer sind, von den Prüflingen nicht selbst angeschafft werden müssen, sondern ein digitaler Zugang während der Prüfung möglich ist. Insoweit bleibt es dabei: Ich halte an der Stelle eine Kooperation für äußerst sinnvoll. Ich möchte aber vor allem auch nicht vergessen, dass wir neben all dem, was für ein E‑Examen sinnvoll ist, eine handschriftliche Anfertigung der Prüfungsleistungen nicht verbieten, sondern sie lediglich um den elektronischen Weg ergänzen. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung und die Arbeit zu diesem Thema im Ausschuss und hoffe, dass wir das juristische Staatsexamen auch digital auf einen guten Weg bringen können.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat im Moment immer noch Herr Marzischewski-Drewes. Die Redezeit hat sich durch die Zwischenfragen ein wenig verlängert. Insofern hat er jetzt die Möglichkeit, seine Rede zum Ende zu bringen. Herr Kollege! Vielen Dank. Auf den Einwurf eben: Wir sind gespannt, ob es wirklich zu einem kompletten Verbot kommt. Die Rede können Sie nachlesen; dort steht das eben nicht. Noch einmal abschließend: Drogen sind niemals die Lösung von Problemen – eine Freigabe von Drogen ebenfalls nicht. Die AfD stellt sich der Realität, zeigt auf, wie Probleme gelöst werden, für eine bessere Zukunft. Die Jugendlichen haben deshalb mehrheitlich am 9. Juni Blau gewählt. Wir, die AfD, werden die Jugendlichen und die Familien weiterhin nicht im Stich lassen. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. Ich hoffe, dass der Antrag tatsächlich dahin gehend abgeändert wird, dass es zu einem kompletten Verbot von Lachgas in Deutschland kommt. Vielen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Frau Ministerin, bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr von Danwitz, ich kann Ihnen den Bedarf insofern nicht beziffern, als es eine Entscheidung des Schulträgers, wie er die Ganztagsbetreuungssystematik aufbaut, ob er also Schwerpunktschulen wählt oder ob jede Schule eine Ganztagsgrundschule wird. Wir können auch noch nicht sagen, wie viele Kinder teilnehmen werden. Auch das ist eine Unwägbarkeit. Natürlich statten wir Schulen nicht komplett für 100 % Teilnahme aus, wenn man Ende nur 40 % teilnehmen. Es gibt ja keine Pflicht, sondern ein Recht. Deswegen habe ich gesagt, dass wir, wenn wir den Erlass anpassen, derzeit von einem Mehrbedarf von 258 Millionen Euro ausgehen. Es kann weniger oder mehr sein. Wir schaffen ja nur den Rahmen, in dem dann der Schulträger und die Schulen vor Ort ihre Entscheidungen treffen. Insofern kann ich Ihnen das so dezidiert nicht benennen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der

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Doris Schröder-Köpf SPD

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, auch von der AfD! Herr Bothe, Sie sitzen bei mir im Ausschuss. Sie wissen, dass wir hier alle unserem Land dienen. Auch ich habe das in anderen Funktionen gemacht. Ich weise zurück, dass wir das nicht tun. Ob man die Flagge jetzt in irgendeiner Form an der Uniform oder an anderen Stellen zeigt, ist keine Diskussion, die ich hier führen möchte; denn dazu kann es unterschiedliche Ansichten geben. Soweit ich weiß, haben sich die Innenminister der Länder darauf geeinigt, das nicht zu tun. Die Bundesinnenministerin hat jetzt anders entschieden. Das kann man so oder anders sehen. Niemand von uns hat Schwierigkeiten mit dieser Flagge. Wir in meiner Fraktion gehören zu denen, die seit über 160 Jahren diese Demokratie befürworten, fördern und auch in den kritischen Phasen dieser Zeit verteidigt haben. Ich kann auch für mich in Anspruch nehmen, dass ich diesem Land schon lange diene – in unterschiedlichen Funktionen. Aber ich verstehe dieses Dienen vielleicht anders als Sie. Dienen heißt nicht unbedingt, vor der Fahne zu stehen. Dienen heißt auch nicht unbedingt, sozusagen immer und überall diese Fahne zu zeigen, obwohl das mit dazugehört, sondern ich empfinde das Dienen in einer ganz anderen Funktion: im Sinne der Kinderhymne von Bert Brecht. Vielleicht haben Sie die schon einmal gelesen. Wenn man bestimmte Schulklassen durchläuft, dann hat man das manchmal schon gelesen. Da heißt es: „Und weil wir dies Land verbessern Lieben und beschirmen wir‘s Und das Liebste mag‘s uns scheinen So wie andern Völkern ihrs.“ Das ist der Sinn, in dem wir auf Deutschland stolz sein können, in dem wir unserer deutschen Nationalmannschaft die Daumen drücken. Ich glaube, es ist kein würdiger Abschluss, wenn man sich jetzt darüber streitet, ob man irgendwelche Fähnchen aus irgendwelchen Fenstern hängt. Tut mir leid! Das ist nicht das Niveau, auf dem wir hier diskutieren sollten.

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Nico Bloem SPD

Neustart für die Meyer-Werft - Beschäftigung und Know-how in der Region sichern, Spitzentechnologie und zivilen Schiffbau in Deutschland erhalten

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Betriebsrates, der IG Metall, aber auch der gesamten Belegschaft! Die aktuelle Lage auf der Meyer-Werft ist die schwierigste und so, wie sie noch nie war. Das führt natürlich zu großer Verunsicherung innerhalb der Belegschaft, aber auch der gesamten Region. Und ja, man darf glaube ich sagen: Der Baum brennt vor Ort massiv. Ich will an dieser Stelle aber auch klar sagen und das als klares Signal gegenüber unserer starken Belegschaft, aber auch gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern senden: Wir stehen eng an eurer Seite! Wir werden mit und für euch um jeden Arbeitsplatz und um den Standort in Papenburg kämpfen! Das ist ein klares Versprechen. Und ja, die Lage ist so angespannt aufgrund externer, ehrlicherweise aber auch interner Problem. Darüber müssen wir offen reden. Die Corona-Krise und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine haben Auswirkungen, und die Lage ist angespannter als je zuvor. Doch es ist auch klar, dass die Kolleginnen und Kollegen nichts für diese Probleme können und immer wieder gezeigt haben, wofür sie mit ihrem Einsatz stehen, nämlich dass die Schiffe rechtzeitig abgeliefert werden, und dass sie Beiträge geleistet haben. Dann ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn in dieser Krise reflexartig sofort gesagt wird, es müssen Stellen abgebaut werden. Ich weiß sehr wohl, wie sich die Kolleginnen und Kollegen fühlen, und habe das selber in meiner alten Funktion als Betriebsratsvorsitzender vor drei Jahren mitgemacht. Ich weiß, was in den Köpfen vorgeht. Ich weiß, wie es ist, wenn sie zu Hause sitzen und nicht wissen, wie es weitergeht. Und ich weiß, was für eine Sorge sie haben. Unsere Aufgabe als Politik ist es, hier die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und den Standort zu unterstützen und auch die Zukunft zu sichern. Dazu gehört auch ‑ das will ich in aller Deutlichkeit sagen ‑: Wir werden es als SPD-Fraktion nicht mittragen, dass die Stellen von Stamm- und Tarifbeschäftigten abgebaut werden sollen und Werkvertragsbeschäftigte, die die gleiche Tätigkeit ausüben, weiterhin beschäftigt sind. Nicht mit uns! Und ich will auch hier deutlich dazusagen, denn die Debatten und die Zwischenrufe kenne ich ja: „Wir können nicht ohne Werkverträge!“ - Nein, das ist richtig. Ich rede an dieser Stelle nicht über den Poolbauer und auch nicht über den MAN-Monteur, sondern ich rede über diejenigen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben wie die Stammbeschäftigten. Was braucht es jetzt in dieser Situation? - Wir brauchen einen engen Schulterschluss zwischen allen Ebenen: zwischen Land und Bund, zwischen Betriebsrat, IG Metall, Belegschaft und Unternehmensleitung. Wir brauchen aber auch klare Signale, auch von der Unternehmensleitung. Wenn wir darüber reden, dass wir hier mit öffentlichen Geldern unterstützen, dann brauchen wir auch Signale, was die Strukturen betrifft. Dazu gehört auch, dass es schwierig ist, dass der Firmensitz in Luxemburg ist, und dazu gehört ehrlicherweise auch, dass wir Strukturen im Unternehmen brauchen, die der Größe angemessen sind. Damit meine ich auch den Aufsichtsrat. Ich will sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir müssen daran auch Bedingungen knüpfen. Ich finde, das gehört sich an dieser Stelle, und das gibt der Belegschaft in Papenburg auch eine Zukunft. Ich will auch sagen, dass es mich freut, dass wir parteiübergreifend und fraktionsübergreifend in dieser Angelegenheit wirklich an einem Strang ziehen. Ich glaube auch, die Lage ist so ernst, dass es sich nicht lohnt, Parteipolitik zu fahren, sondern die Lage ist so ernst, dass wir an einem Strang ziehen ‑ ‑ ‑ - Hören Sie mir doch bitte zu! Ich glaube auch, in dieser Lage sollte man nicht dazwischenreden. Ich will sagen: Wir müssen an einem Strang ziehen. Ich bin unserem Wirtschaftsminister Olaf Lies sehr dankbar, der sich von Anfang an sehr klar positioniert hat und auch in engem Schulterschluss mit dem Bund direkt das Gespräch gesucht hat, um die Zukunft zu sichern. Das war ein starkes Signal. Sehr geehrter Herr Minister Lies, auch im Namen der Belegschaft vielen Dank für den Einsatz! Ich komme zum Schluss. ‑ Sie haben gleich das Wort. Wir sind in einer misslichen Lage. Es geht um die Zukunft der Kolleginnen und Kollegen und die Zukunft des Werftstandortes, der von Bedeutung für ganz Niedersachsen und von nationaler Bedeutung ist. Deswegen ist es unsere Pflicht und unsere Aufgabe, diesen Weg gemeinsam zu gehen, gemeinsam Lösungen zu schaffen im engen Schulterschluss aller Beteiligten hier, aber auch darüber hinaus. Unser Ziel muss sein, diese Krise ohne einen Stellenabbau, ohne Kündigungen zu bewältigen und die Zukunft zu sichern. In diesem Sinne: Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken, für die Belegschaft vor Ort! Vielen Dank.

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Ulf Prange SPD

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Seidler! Lieber Herr Professor Dr. Wegner! Antisemitismus darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Wir dulden kein feindliches Klima gegen, keine Diskriminierung von und keine Übergriffe auf jüdische Menschen. Die Jüdinnen und Juden im Land sind Teil unserer niedersächsischen Gesellschaft, und wir werden alles Erforderliche dafür tun, dass sie ein Leben ohne Angst in unserer Mitte führen können. Lieber Kollege Calderone, es ist schade, dass dieser Satz keine Selbstverständlichkeit ist. Ich werde ihn so lange sagen, bis er zur Selbstverständlichkeit wird. Ich glaube, das sind wir unseren jüdischen Mitmenschen schuldig. Die Entwicklung der Zahl der Straftaten ist in der Tat sehr besorgniserregend. Das war sie schon vor dem 7. Oktober. Mit den entsprechenden Statistiken beschäftigen wir uns im Rechtsausschuss immer wieder. Der 7. Oktober war aber eine Zäsur. Seither werden auch in Niedersachsen offen antisemitische Parolen skandiert. Hass und Hetze nehmen großen Raum in den sozialen Netzwerken ein. Ich bin sehr dankbar für die Anhörung, die wir Anfang dieses Jahres durchgeführt haben. Frau Dr. Seidler, ich will mich bei Ihnen stellvertretend bedanken; auch Sie haben ja daran teilgenommen. Dort wurde sehr eindrucksvoll beschrieben, wie die Situation ist. Das ist die Realität, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Wir müssen Antworten darauf finden, wie wir den Schutz jüdischen Lebens in Niedersachsen sicherstellen können. Ich bin sehr dankbar für die Offenheit und die wichtigen Impulse und Hinweise, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Wir alle sind gefordert - staatliche Institutionen, Politik und Zivilgesellschaft. Wir alle müssen ein klares Nein sagen, denn der Kampf gegen Antisemitismus geht uns alle an. Es greift zu kurz, wenn wir nur einzelne Erscheinungsformen von Antisemitismus in den Blick nehmen. Dann werden wir Antisemitismus nicht erfolgreich bekämpfen. Es wurden Fehler gemacht. Auch etwa die Gefahren von muslimisch motiviertem Antisemitismus wurden verkannt, oder es wurde nicht genau hingeschaut. Das muss man offen ansprechen. Falsch wäre es aber auch, sich nun nur auf die muslimischen Communities zu konzentrieren. Wir haben politischen Antisemitismus von rechts und von links. Wir haben religiös motivierten Antisemitismus, und wir haben Antisemitismus in der Mitte der Gesellschaft - in Schule, Hochschule, Beruf, Sportverein, im privaten und im öffentlichen Raum. Viele Menschen mit antisemitischen Einstellungen eint ‑ so nehme zumindest ich es wahr ‑, dass sie die Situation im Nahen Osten zur Rechtfertigung ihres Antisemitismus nutzen. Um Antisemitismus, egal von wem und in welcher Form, zu bekämpfen, muss er frühzeitig erkannt werden. Gesellschaft und staatliche Akteure müssen gezielt für die verschiedenen Erscheinungsformen sensibilisiert werden. Das gilt heute umso mehr, da sich Antisemitismus verstärkt in verschiedenen Ausprägungen zeigt und teils auch verdeckt auftritt. Kritik an Israel ist zulässig, auch im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen im Nahen Osten. Diejenigen, die Israel für die Situation verantwortlich machen, überschreiten aber eine Grenze und betreiben eine Täter-Opfer-Umkehr. Die Hamas hat Israel überfallen und hat Menschen ermordet, verschleppt und vergewaltigt. Die Hamas missbraucht die Menschen im Gazastreifen als menschliche Schutzschilde, mehr noch: Sie wollen dieses Leid, sie wollen diese Bilder, um Israel zu delegitimieren. Das muss man an dieser Stelle deutlich sagen. Die Grenze zum Antisemitismus ist spätestens dann verletzt, wenn Doppelstandards gesetzt werden oder gar das Existenz‑ und Selbstbestimmungsrecht Israels infrage gestellt wird. Das Engagement für Israel ist mehr als nur ein politisches Ziel. Es ist ein elementarer Bestandteil des Selbstverständnisses deutscher Politik. Die Sicherheit Israels und der Schutz jüdischen Lebens sind deutsche Staatsräson. Ich bin der ehemaligen Kanzlerin Angela Merkel sehr dankbar dafür, dass sie dies immer so deutlich gesagt hat. Und auch ihr Nachfolger Olaf Scholz tut das. In der Anhörung ist deutlich geworden, dass es nicht gelingt, mit den Maßnahmen, die wir bislang ergriffen haben, Jüdinnen und Juden ein angstfreies Leben in Deutschland zu gewährleisten. Dies finde ich beschämend, insbesondere auch vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte. In der Anhörung ist aber auch durchaus deutlich geworden, dass das, was getan wird, durchaus wertgeschätzt wird. Der Antrag hat viele Facetten. Ich will mich auf drei Punkte konzentrieren. Wir brauchen einen robusten Rechtsstaat, der den Schutz von Jüdinnen und Juden und eine konsequente Strafverfolgung sicherstellt. Ich will einige Punkte ansprechen: den polizeilichen Schutz und die Verbesserung der technischen Sicherheit von jüdischen Einrichtungen. Wir haben jetzt in diesem Land eine Antisemitismusdefinition. Dafür bin ich unserer Justizministerin sehr dankbar. Der Runderlass, den die Ministerin herausgegeben hat, stellt sicher, dass bei antisemitischen Vorfällen nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann. Auch dies ist ein wichtiges Zeichen und sorgt dafür, dass solche Vorgänge konsequent zur Anklage gebracht werden. Wir haben gerade im digitalen Raum mit großen Herausforderungen zu tun. In der Anhörung wurde das, was nach dem 7. Oktober im digitalen Raum geschehen ist, als „Tsunami“ beschrieben. Gerade viele junge Menschen informieren sich dort. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Zentralstelle in Göttingen haben, wo wir Kompetenzen für die Ermittlung im digitalen Raum aufgebaut und dort auch eine Meldeplattform eingerichtet haben. Dies hilft, solche Vorfälle niedrigschwellig zur Anzeige zu bringen. Und es geht natürlich auch darum, Strukturen zu zerschlagen. Da bin ich der Innenministerin sehr dankbar, dass kürzlich die Deutsche Muslimische Gemeinschaft verboten wurde. Denn gegen solche Vereine und Kräfte, die unsere Gesellschaftsordnung, ablehnen und bekämpfen, muss entschieden vorgegangen werden. Da geht es auch um eine bessere Durchsetzung von Ausreisepflichten gegenüber Straftätern, die sich hier antisemitisch äußern. Wir brauchen aber auch die Prävention und Bildung. Mein Vorredner hat ja schon einiges zu den Präventionsangeboten gesagt, die wir über die politische Liste noch einmal gestärkt haben. Ich will das Empowerment-Projekt hervorheben, das jüdisches Leben sichtbar macht. Das ist auch etwas ganz Wichtiges. Wichtig ist auch ‑ das ist in der Anhörung auch immer wieder gesagt worden ‑ das Wort „Begegnung“. Prävention muss man mit Begegnung zusammenbringen. Wir brauchen Präventionsangebote, die auch die Perspektive der jüdischen Menschen mit einbeziehen. Wir brauchen Vorbilder, insbesondere für junge Menschen, und Begegnung ist das, was wir der Spaltung, die andere hier im Land vorantreiben wollen, entgegensetzen müssen. Aber es geht natürlich auch um gute Bildungsangebote. Diese haben wir in Niedersachsen, aber wir müssen sie vielleicht noch besser an die Menschen bringen. Ich will an dieser Stelle noch einmal die Landeszentrale für Politische Bildung hervorheben, die ja dafür sorgt, dass Medienkompetenz gesteigert wird. Das ist gerade vor dem Hintergrund, dass viele sich auch im Internet radikalisieren, von großer Bedeutung. Gerade junge Menschen müssen einschätzen können, wie sie mit Informationen umgehen, und müssen erkennen können, was falsch und richtig ist. Dabei hat die Landeszentrale eine gute Rolle; sie ist ein wichtiger Baustein für die Demokratieförderung. Herr Prange, letzter Satz, bitte! Ich freue mich, dass wir den Antrag heute mit breiter Mehrheit beschließen. Das ist ein wichtiges Signal aus dem Landtag. Vielen Dank.

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Alexander Saade SPD

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD sieht heute Sorgen und Nöte innerhalb der Polizei, wo es keine gibt. Sie will Regelungen schaffen, wo wir keine brauchen. Warum also dieser Antrag? Warum die gespielte Empörung? Unterliegt die AfD vielleicht einem gutgläubigen Irrtum? Vielleicht glauben Sie ja wirklich, dass es sich hierbei um ein Thema handelt, welches die Polizistinnen und Polizisten im Lande beschäftigt. Wenn dem so sein sollte, dann empfehle ich Ihnen: Wechseln Sie Ihre Berater! Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, wer im Funkstreifenwagen hinten rechts sitzt und Handschellen anhat, hat vielleicht einen kleinen Einblick in den Polizeialltag. Wenn Sie aber wirklich eine Expertise in Polizeifragen möchten, dann empfehle ich Ihnen: Suchen Sie das Gespräch mit denjenigen, die Uniform anhaben. Da wir bei der Uniform sind: Ich kenne es von früher. Wir haben immer gesagt: Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps. Das heißt, in meiner Freizeit kann ich mich frei entfalten. Aber meine Uniform dient nicht der freien, individuellen Entfaltung der Persönlichkeit. Das kann man in der Freizeit tun. Ein einheitliches Erscheinungsbild der Polizei ist essenziell, um Professionalität und Autorität auszustrahlen. Dazu gehört eben auch eine neutrale Uniform ohne zusätzliche Symbole. Das stärkt die Wahrnehmung der Polizei als eine geschlossene und professionelle Einheit. Deswegen haben wir auch ein klares Regelwerk, welche Leistungsabzeichen an die Uniform gehören. Dazu gehört entgegen Ihrem Framing übrigens nicht die Regenbogenfahne. Einen Änderungsbedarf hat keine der Polizeigewerkschaften angezeigt, und man hört auch keinerlei Gerüchte aus der Polizei, dass eine Änderung erforderlich ist. Wie in allen Bundesländern tragen unsere Polizeibeamten am linken Arm ein Hoheitsabzeichen. Daran kann man die Polizei erkennen. Daran kann man auch zwischen den verschiedenen Bundesländern und der Bundespolizei unterscheiden. Eine Bundesflagge ist dabei nicht vorgesehen, übrigens genauso wie in anderen europäischen Ländern: Dort gibt es auch keine Nationalfarben. Grundsätzlich können wir von mir aus gern darüber diskutieren – da bin ich ganz emotionslos –, dann allerdings im Rahmen einer bundesweiten Lösung und ganz sicherlich nicht aufgrund einer sehr durchschaubaren, schlechten Inszenierung der AfD. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab und es gibt keine polizeiinterne Diskussion um Deutschlandfahnen auf Uniformen oder Fahrzeugen. Ihr Versuch, liebe AfD, die Polizei zu instrumentalisieren, ist in Niedersachsen zum Scheitern verurteilt. Denn spätestens mit Ihrem jetzigen Antrag wird es wahrscheinlich keine Polizistin und keinen Polizisten in Niedersachsen mehr geben, die noch ein Interesse daran haben, ihren Funkstreifenwagen in Deutschlandfarben zu dekorieren. Das ist übrigens auch keine antideutsche Sichtweise, sondern das reflektiert die Verantwortung der Polizei, unparteiisch zu bleiben und alle Bürger gleich zu behandeln. Ich will gleich noch mit Folgendem aufräumen: Es gibt auch keine Konkurrenz zur Regenbogenfahne; denn hier befindet sich die Polizei ebenfalls in maximaler Distanz zur AfD. Unsere Polizei ist nämlich weltoffen und tolerant. Sie steht ein für lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche und queere Menschen. Auch wenn es Ihnen nicht passt: Diese Menschen gehören zur Polizeifamilie dazu – genauso wie Menschen mit Migrationshintergrund! Die AfD möchte unsere Farben als nationales Statement durch die Polizei wahrgenommen wissen. Das lässt sich auf der Homepage der AfD nachlesen. Zitat Bothe: „Diese Farben stehen für unser Grundgesetz, unsere Heimat und alle Teile unseres Volkes“. Ja! Ihr Konzept von „Volk“ – das wissen wir ja – kennen wir spätestens seit dem Treffen in Potsdam. Ich halte es da lieber mit unserem Bundespräsidenten. Frank-Walter Steinmeier hat seinerzeit gesagt: „Wer heute Menschenrechte und Demokratie verächtlich macht, wer alten nationalistischen Hass wieder anfacht, der hat gewiss kein historisches Recht auf Schwarz-Rot-Gold! Den Verächtern der Freiheit dürfen wir diese Farben niemals überlassen. Sondern lassen Sie uns stolz sein auf die Traditionslinien, für die sie stehen: Schwarz-Rot-Gold, das sind Demokratie und Recht und Freiheit!“ Wir feiern in diesen Tagen in Niedersachsen 30 Jahre Bürgerpolizei. Sie ist eine gesellschaftsoffene Polizei auf Augenhöhe mit den Menschen und für den Menschen – und zwar mit allen Menschen, und nicht nur für eine von der AfD definierte völkische Bewegung. Liebe AfD, unsere Polizeibeamten und ‑beamtinnen bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dazu braucht es kein Fähnchen auf der Brust, sondern ein Herz für unseren Staat und die Demokratie. Es braucht innere Haltung, die sie gegen die Feinde unserer Verfassung resilient macht. Aber in Wirklichkeit geht es der AfD nicht um unsere Farben. Es geht ihr auch schon gar nicht um unsere Polizei und auch nicht um dieses Parlament. Ihr Antrag soll lediglich als maximalpopulistisches Framing für TikTok & Co. dienen. Sie wollen ein Bild zeichnen, dass eine Regenbogenfahne erlaubt und die deutsche Fahnen verboten sei. Überraschung: Die Regenbogenfahne an der Uniform ist entgegen Ihrem Framing eben nicht vorgesehen. Die Farben Schwarz-Rot-Gold zeigt die Polizei in Deutschland hingegen auf der Schirmmütze. Ich wusste, das ist etwas, was Sie dazulernen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einem derart durchschaubaren Antrag sich bei der Polizei anzubiedern, ist der AfD nicht gelungen. Trotzdem: Gratulation in Ihre Richtung! Der Polizei sind Sie in diesen Tagen nämlich doch irgendwie nähergekommen. Herr Kollege Saade, kommen Sie bitte zum Schluss! Zwar nicht mit diesem Antrag, aber dafür mit dem Kapitel AfD-Niedersachsen im aktuellen Verfassungsschutzbericht. Einer sofortigen Abstimmung--- Kollege Saade, es ist gut!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

in Niedersachsen. Sie ermöglicht eine Förderung, die auch Schulkindergärten für sich beanspruchen. Ich möchte auch noch einmal deutlich sagen, dass „Freiräume schaffen“ nicht „Regellosigkeit“ bedeutet. Auch das zu betonen, ist mir sehr wichtig. Es geht hier darum, dass man die Möglichkeiten schafft, auf bestimmte Klassen, auf bestimmte Lerngruppen einzugehen und fächerübergreifend zu arbeiten. Natürlich müssen trotzdem Leistungen erbracht werden, und natürlich gibt es Leistungsniveaus, an denen sich alle Schülerinnen und Schüler messen lassen müssen. Und das ist natürlich auch richtig so, weil es gerade nicht darum geht, Leistung abzuschaffen. - Frau Ramdor, ich finde es wirklich schade, dass Sie sagen, wir würden uns damit vom Leistungsgedanken verabschieden, und damit negieren, was viele Schulen uns in Niedersachsen und bundesweit zeigen, nämlich, dass genau solche Freiräume am Ende Spitzenleistungen hervorbringen, und das aus gutem Grund. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht uns an der Stelle auch um das Ermöglichen und nicht um das Verordnen dieser Freiräume. Wir erleben viele Schulen. Wenn ich vor Ort bin, Frau Ramdor, dann erkenne ich, dass das tatsächlich viele Schulen beschäftigt, die sagen: Wir finden mit den jetzigen Vorgaben nicht die richtigen Rezepte für unsere Schülerinnen und Schüler und für die Zukunft. - Und deswegen freuen sie sich auf diesen Freiräume-Prozess und haben auch unsere Broschüre zum Thema Freiräume dankend angenommen und sich jetzt auf den Weg gemacht, um ihre eigenen Schulkonzepte weiterentwickeln. Im Übrigen motiviert das die Lehrkräfte auch noch einmal ganz besonders, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil sie endlich wieder pädagogisch herausgefordert werden und ihre Probleme lösen können, weil sie endlich Handlungen ermöglicht bekommen, die sie lange Zeit nicht ermöglicht bekommen haben. Insofern freuen sie sich darüber, wenn das weitergeht und sie künftig noch mehr Freiräume erhalten. Frau Ramdor, weil es auch Sie sehr beschäftigt hat, möchte ich noch einen Satz zu den Anrechnungsstunden sagen. Die Anrechnungsstunden, die wir jetzt ausgeschrieben haben, sind die aus dem Modellprojekt „Zukunftsschule“. Es handelt sich dabei, seitdem es dieses Modellprojekt gibt, um 128 Stunden. Das ist eine überschaubare Anzahl an Anrechnungsstunden. Wir haben genau, wie Sie es sagen, gesagt: Wir müssen damit verantwortungsvoll umgehen, und deswegen sortieren wir sie künftig nach Hospitationen und Hospitationswünschen und verteilen sie eben nicht mehr mit der Gießkanne, sondern im Zuge des Engagements in diesem Freiräume-Prozess. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist verantwortungsvoller Umgang mit Anrechnungsstunden. Deswegen hoffe ich, dass ich insoweit Ihre Sorgen ausräumen konnte. Vielen Dank.

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Thorsten Paul Moriße AfD

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Digitalisierung, die nicht nur unsere Arbeitswelt durchdringt, sondern auch die juristische Ausbildung und die Rechtspflege nachhaltig verändert. Ein klares Beispiel hierfür sind die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und die elektronische Aktenführung. Dennoch muss ich hier anmerken, dass Niedersachsen in Sachen Digitalisierung immer weit hinter den anderen Bundesländern zurückliegt. Bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes reiht sich nach einer Statistik der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft aus Januar 2024 Niedersachsen mit Platz 11 bei den Schlusslichtern ein. Bei so einem traurigen Bild ist dieser Antrag als echter Fortschritt zu werten. Die Nachfrage bei unseren angehenden Juristen ist groß. Das ist nur folgerichtig, denn die Digitalisierung im juristischen Studium schreitet unaufhaltsam voran. Der Umgang mit justizspezifischen Anwendungsprogrammen muss eine Selbstverständlichkeit sein. Die Umsetzung eines E‑Examens ist jedoch nicht ohne Herausforderungen. Sie erfordert finanzielle Ressourcen für die technische Ausstattung und die notwendige Infrastruktur. Diese Investitionen sind jedoch gut angelegt, denn die Vorteile des digitalisierten Staatsexamens sind vielfältig. Ein digitales Staatsexamen erleichtert die physische Gesundheit der Kandidaten, indem es die Belastungen traditioneller schriftlicher Prüfungen reduziert. Es fördert die Chancengleichheit, da alle Prüflinge dieselben technischen Voraussetzungen vorfinden. Zudem sind die digitalen Klausuren für die Prüflinge besser lesbar und leichter zu bewerten. Die Einführung des E‑Examens ist ein entscheidender Schritt in Richtung Chancengleichheit und Effizienz. Unser Ziel muss es sein, das E‑Examen sowohl in der zweiten juristischen Staatsprüfung als auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung zu etablieren. Die technische Umsetzung sollte durch erfahrene Dienstleister gesichert sein, wobei die Nutzung privater Endgeräte ausgeschlossen wird. Wir müssen zudem die digitale Förderung innerhalb des Studiums vorantreiben, um die Studierenden im Umgang mit relevanten Programmen zu schulen. Weiterführende Überlegungen zur E‑Prüfung in der staatlichen Pflichtfachprüfung sind notwendig, um eine einheitliche und effiziente Prüfungskultur langfristig zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, die AfD setzt sich entschieden für den Fortschritt ein und unterstützt die Digitalisierung ‑ ja! ‑ der juristischen Ausbildungs- und Prüfungssysteme. Wir müssen den digitalen Wandel für unser Bildungssystem nutzen, um einen moderneren, effizienten und gerechten Prüfungsprozess sicherzustellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Constantin Grosch SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eingangs von sozialem Sprengstoff auf dem Wohnungsmarkt gesprochen. Ich glaube, insoweit haben wir alle die gleiche Bewertung. Sie haben in Ihren Änderungsantrag ‑ das haben Sie gerade ausgeführt ‑ allerdings auch eine Regelung zur Barrierefreiheit aufgenommen, und zwar, dass nicht jede 8., sondern jede 15. Wohnung rollstuhlgerecht sein soll - wenn ich denn überhaupt ein Gebäude mit entsprechend mindestens 15 Wohnungen baue - so zumindest nach Ihrer Lesart. Sie haben in der Begründung geschrieben, es gebe barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen, die nicht zu vermarkten seien, weil der Bedarf nicht vorhanden sei. Mich und sicherlich auch die Kolleginnen und Kollegen draußen, in der Öffentlichkeit, interessiert, worauf diese Einschätzung beruht. Gibt es dafür Quellen, oder ist das erfahrungswissenschaftlich? Vielen Dank für diese Frage. Es ist in der Tat so, dass das Rückmeldungen gerade von Investoren

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Falko Mohrs

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen

Entschuldigung, ich habe hier nur die Kollegin gesehen. Herr Minister Mohrs, Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle wissen, dass die Digitalisierung die Gesellschaft verändert: die Art, wie wir Wissen speichern, wie wir Wissen abrufen, wie wir Wissen nutzen, und das selbstverständlich auch in der Arbeit der Bibliotheken. Über die Digitalisierung wird das Wissen breiter und niedrigschwellig verfügbar. Dieser Aufgabe nehmen sich die Bibliotheken mit großem Elan an. Sie sind untereinander vernetzt und arbeiten über den Beirat für Bibliotheksangelegenheiten seit Jahren an dem Wandel des Publizierens, um verlässlich und nachhaltig den Zugang zu Wissen für Lehrende, für Studierende und für die Öffentlichkeit sicherzustellen. Wir als Landesregierung messen der Digitalisierung auch und gerade in der wissenschaftlichen Veröffentlichung eine große Bedeutung bei. Deswegen haben wir für den Bereich Open Access vor wenigen Monaten den landesweiten Publikationsfonds NiedersachsenOPEN zur Förderung ausgeschrieben und gestartet - damit genau diese Art der Bibliotheken, das wissenschaftliche Arbeiten, das wissenschaftliche digitale Publizieren unterstützt und vorangebracht wird. Inzwischen werden viele der relevanten Informationen selbstverständlich nicht mehr nur analog veröffentlicht. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier neue und entsprechend zeitgemäße aktuelle gesetzliche Grundlagen schaffen. Mit diesem Gesetzentwurf ‑ und ich kann Sie nur einladen, ihn im Ausschuss zu diskutieren und zu unterstützen ‑ werden wir die Weichen stellen, um den Sammelauftrag, den die Bibliotheken haben ‑ in diesem Fall die Leibniz-Bibliothek ‑, zu modernisieren, indem er auch auf sogenannte unkörperliche Medien, sprich auf digitale Werke, ausgeweitet wird. Es ist also Ziel dieses Gesetzes, möglichst vollumfänglich und dauerhaft alle in Niedersachsen erschienen Publikationen unabhängig davon, ob sie physisch oder digital erfolgen, ob sie als Buch oder als E-Paper stattfinden, zu speichern und damit auch langfristig zugänglich zu machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Dank gilt Frau Anne May und ihrem Team in der GWLB, die sich mit diesem Sammlungsauftrag gewissenhaft auseinandergesetzt und sich bei der Aktualisierung der gesetzlichen Grundlage sehr aktiv in die Diskussion eingebracht hat. Wir als Niedersachsen sind damit in guter Gesellschaft. Vergleichbare Regelungen wurden bereits in anderen Bundesländern veröffentlicht. Auch die Deutsche Nationalbibliothek hat genau diesen Weg beschritten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich danke Ihnen bereits jetzt, dass wir mit der ersten Beratung den Weg für dieses Gesetz ebnen. Ich wünsche Ihnen und uns allen eine gute Beratung im Ausschuss und dann hoffentlich einen guten Abschluss. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. - Aus der Fraktion der AfD hat die

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Die Kultusministerin antwortet. Bitte schön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte bereits vorhin ausgeführt, dass wir schon heute die Möglichkeit bieten, 100 % der zugewiesenen Mittel zu kapitalisieren, also nicht für die Besetzung von Stellen mit Lehrkräfte zu verwenden. Insofern streben wir da eine Flexibilität an, und insofern würde ich sagen: Nein. Vielen Dank. - Die vierte Frage aus der Fraktion

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Olaf Lies SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ‑ er hat sich hier noch einmal gezeigt, wie ich glaube ‑ freue ich mich über den kritischen Dialog. Wenn man so Schritte nach vorne geht, wie wir das gerade gemeinsam machen wollen, dann ist es völlig klar, dass es zu kritischen Auseinandersetzungen mit einzelnen Punkten kommt. Das begrüße ich sehr, und ich wünsche mir, dass das weiter voranschreitet. Denn heute diskutieren wir nicht nur, wie wir die Bauordnung novellieren, um das Wohnen einfacher, günstiger und schneller zu realisieren, sondern vielleicht auch ein Stück weit darüber, wie der Staat zukünftig wirklich loslassen und mehr Raum geben kann. Insofern freue ich mich über die kritische Auseinandersetzung. Großen Dank möchte ich an dieser Stelle ganz zu Beginn vor allen Dingen dem Bündnis für bezahlbares Wohnen aussprechen. Denn im Bündnis für bezahlbares Wohnen sind all die Verbände, Organisationen und Kammern Mitglied, die schon seit Langem dafür werben und sagen: Es muss etwas passieren, damit Wohnraum wieder bezahlbar wird! - Denen gilt der große Dank, weil sie seit 2018 kontinuierlich daran mitarbeiten, sei es an der Weiterentwicklung der Wohnraumförderprogramme oder, wie jetzt, ganz praxisnah zu der Frage, wie die Niedersächsische Bauordnung zu novellieren ist. Aber der Dank gilt auch allen anderen, die mitgewirkt haben. Ich darf das vor allen Dingen auch für die Kolleginnen und Kollegen des Wirtschaftsministeriums sagen, die sehr intensiv daran mitgewirkt haben. Ein besonderer, herzlicher Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, in den Ausschüssen! Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, warum machen wir das ‑ das eint uns ja in einer Diskussion, die wir schon seit Langem führen ‑? Wohnen und das Schaffen von Wohnraum sind auf der einen Seite derart teuer geworden, dass beides kaum noch möglich ist. Auf der anderen Seite besteht eine Mangelsituation, die mir ‑ wohl uns allen ‑ extrem große Sorgen macht: Immer mehr Menschen brauchen Wohnraum ‑ Menschen, die zu uns kommen, Menschen, die hierherkommen, weil sie arbeiten wollen, Menschen, die ihre Lebenssituation verändern wollen. Es gibt einen erheblichen Mehrbedarf an Wohnraum, aber genau das Gegenteil von dem, was wir brauchen ‑ dass neuer Wohnraum geschaffen wird ‑, ist die Realität. Natürlich können wir dafür viele Gründe nennen: die Zinsentwicklung, die Baukostenpreise, vieles andere. Aber es hilft nichts, die Probleme zu beschreiben, sondern wir müssen die Lösungen auf den Tisch bringen, die wir selbst in der Hand haben, mit denen wir selbst dafür sorgen können, dass es wirklich einfacher, schneller und günstiger wird. Ich bin sicher: Heute leisten wir mit dem Beschluss zur Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung einen wesentlichen Beitrag dafür, dass es einfacher, günstiger und schneller wird. Warum musste es so weit kommen? - Weil wir es uns in den letzten Jahren irgendwie leisten konnten, dass immer etwas oben draufkam! Weil wir beim Umbau meinten, dass das, was oben draufgesetzt oder umgebaut wird, natürlich den neuesten Standards entsprechen muss. Das hatte dann zwar nichts mehr mit dem Ursprungsgebäude zu tun, aber das war unsere Maßgabe. Und weil wir beim Neubau dafür sorgten, dass jedes Jahr ‑ gefühlt wohl viel häufiger ‑ Standards dazukamen, die wirtschaftlich irgendwie noch abbildbar waren, aber in der heutigen Zeit nicht mehr umsetzbar sind. Heute wünschen wir uns von daher Wohnraum, der vielleicht 7 Euro Miete pro Quadratmeter kostet, für den aber der Investor, wenn er heute investiert, 17 Euro Miete pro Quadratmeter bekommen müsste. Um die Zahl mal zu nennen: Kein Staat wird in der Lage sein, Mieten jeden Monat mit 10 Euro pro Quadratmeter zu subventionieren. Das heißt, die Kosten müssen runter! Die Kosten müssen runter, weil wir nicht immer etwas oben drauflegen können. Deswegen beweisen wir heute echten Mut, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht auch den Mut, an mancher Stelle einen Schritt zu weit zu gehen. Vielleicht ist das so. Aber es ist nicht die Zeit, in der wir sozusagen in kleinen Schritten versuchen können, es mit Entscheidung für Entscheidung, mit Novelle für Novelle besser zu machen. Es ist die Zeit, in der wir einen mutigen, einen großen Schritt machen müssen - den wir dann in der Evaluierung auch prüfen müssen, ob er an einigen Stellen zu weit ging. Wir haben eben genau diese Zeit nicht, sondern wir brauchen bei unseren vielfältigen Schwierigkeiten heute eine klare, eine politische Antwort, die der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht werden muss. Sie wollen Wohnraum - und keine Debatte über Regularien und Vorgaben. Sie wollen, dass endlich etwas passiert und Wohnraum entsteht. Wir brauchen auch genau das ‑ übrigens nicht nur, damit wir Wohnungen schaffen, sondern auch ‑ wir haben oft darüber diskutiert ‑, weil man sich im Baugewerbe, in der Bauwirtschaft große Sorgen macht. Im Mietbereich, im Mieteigentums- und im Eigentumsbereich selbst werden kaum noch Aufträge vergeben. Die Sorgen sind so groß, weil wir die jungen Menschen, die wir gerade als Fachkräfte für morgen gewinnen wollen, schon heute verlieren. Deswegen ist es auch nicht nur etwas zur Frage: Wie schaffen wir bezahlbaren Wohnraum? Es ist vor allen Dingen auch ein Konjunkturpaket für das Bauhandwerk und Baugewerbe, für die Bauwirtschaft, damit es vorangeht, damit sich das löst, damit die Unternehmen wieder Arbeit haben und die Kolleginnen und Kollegen weiter gesichert beschäftigt sind. Es ist in der Zeit, gerade bei dem Thema Umbauordnung, ein zentrales Element ‑ ich habe es vorhin gesagt ‑ in der umgekehrten Form. Es ist ein Gebäude, das nach dem Umbau nicht mehr können muss als vorher. Da würde jeder sagen: Das ist doch normal! - Aber genau das war nicht der Fall. Deswegen ist es gut, dass wir auch kritisch miteinander diskutieren, wie wir das machen können. Die Botschaft danach ist: Der Staat muss loslassen! Lasst uns das nicht nur in der Frage der Bauordnung überlegen, sondern lasst die Frage des Loslassens vielleicht auch einmal an anderen Stellen wirken, weil dann vielleicht nicht unbedingt schlechtere Entscheidungen getroffen werden! Es werden schnellere Entscheidungen getroffen. Es werden überhaupt Entscheidungen für Investitionen getroffen, die in vielen Bereichen der Wirtschaft in Deutschland gerade auf sich warten lassen. Wir hatten die Konferenz der Bausenatorinnen- und ‑senatoren und Bauministerinnen und -minister. Das war ein gutes Signal, weil auch dort klar ist: Es muss mehr passieren. Die sehen das genauso, weil wir ja nicht nur hier auf Landesebene, sondern sicherlich auch auf der Bundesebene etwas machen müssen. Diese Idee ‑ ich will das noch einmal beschreiben ‑ bezieht sich aber nicht nur auf die Frage des Umbaus oder der Sanierung und Umnutzung ‑ es muss leichter sein umzunutzen; wir haben Vorgaben bei der Umnutzung, die machen nahezu jede Umnutzung wirtschaftlich unmöglich ‑, sondern auch auf den Neubau. Gerade beim Neubau ist bei unseren Vorgaben, die wir machen, aber auch bei dem, was sich aus Standard und Normen entwickelt, immer noch etwas oben draufgekommen. Das lässt sich nicht mehr wegfördern. Deswegen bin ich froh, dass wir so konsequente Wege gefunden haben, sei es die Frage der Grenzabstände, des zweiten Rettungswegs, der Erleichterung, Alternativen zu finden, was nicht selbstverständlich ist, aber auch eben das Thema Innovationsklausel Gebäudetyp E. Es muss doch möglich sein, mal auf Dinge zu verzichten. Muss die Decke wirklich so dick sein? Muss es wirklich die doppelschalige Wand zum Treppenhaus sein? - Das wird nicht funktionieren. Lasst uns so bauen, wie man bezahlbar bauen kann! Denn die Menschen wollen nicht das haben, was sie sich nicht leisten können. Natürlich sind auch Dinge dabei, die kritisch sind. Die Frage der Stellplätze haben wir intensiv diskutiert. Ich glaube, der erste Punkt ist: Der Eindruck, der entsteht, es werden nur noch Wohnungen geschaffen, ohne dass Stellplätze gebaut werden, ist natürlich falsch. Die Investoren, die vermieten und verkaufen wollen, entscheiden sehr genau, ob sie eine Wohnung ohne Stellplatz am Markt überhaupt vermarkten können. Aber das ist eine Entscheidung des Investors, der trotzdem baut. Den zweiten Aspekt, der eine Rolle spielt, sehe ich sehr wohl. Für die Kommunen ist die Frage, wie es mit der Mobilität vor Ort weitergeht, extrem wichtig und zentral. Aber lasst uns ehrlich sein: Wir werden nicht über die Steigerung der Baukosten die Mobilität vor Ort finanzieren können, sondern wir brauchen eine Antwort für die kommunale Seite, wie sie Mobilität finanziert. Wir werden nicht über die Kosten des bezahlbaren Wohnens oder des Schaffens von Wohnraum Mobilität finanzieren können. Genau das entkoppeln wir an der Stelle. Das ist klug, das ist richtig, und das ist notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist ja sozusagen ein Füllhorn an weiteren Ideen. Das ist gut so. Wir sind auch nicht am Ende. Tatsächlich war die Zeit knapp, und noch mehr zu diskutieren in der Zeit war nahezu unmöglich. Deswegen bin ich dankbar, wenn wir uns durchaus mit kritischem Blick zurück, aber mit dem mutigen Blick nach vorne aufmachen und nach der Sommerpause mit vielen guten Beispielen und Vorschlägen einsteigen, die auf dem Tisch liegen. Das ist richtig. Aber es geht darum, jetzt ein wichtiges Zeichen zu setzen, jetzt zu zeigen, Staat kann loslassen, Staat kann günstiger machen, aber auch ‑ das ist angesprochen worden; auch daran arbeiten wir ‑: Nicht alle Menschen in Deutschland leben in Mietwohnraum. Menschen wollen sich Eigentum schaffen. Wir brauchen auch Antworten darauf, wie die Schaffung von Eigentum für die Menschen in unserem Land wieder möglich wird. Das heißt, wir haben noch viele Aufgaben vor uns. Ich glaube, das ist ein guter, großer, extrem weitgehender Zwischenschritt. Deswegen noch einmal ganz herzlichen Dank für die kritische Auseinandersetzung damit!

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Christian Fühner CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Herr Fühner, bitte! Frau Präsidentin! Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Vor dem Hintergrund, dass Sie beschrieben haben, wie kompliziert die Kita-Welt ist, frage ich Sie, ob damit auch begründbar ist, dass der GBD bei dem hier vorgelegten Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Bedenken hat. Kann man das auch mit der Kompliziertheit der Kita-Welt begründen? Ich möchte Ihnen herzlich für diesen Hinweis danken. Das Problem, dass das Kindertagesstättengesetz so kompliziert ist, ist ja nicht durch

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Miriam Staudte

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße es natürlich sehr, dass wir hier einen guten Beschlussvorschlag zur Direktvermarktung und zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung haben. Ich habe die Debatte aufmerksam verfolgt und schon gesehen, dass sich eigentlich alle Fraktionen ganz klar zum Thema „Direktvermarktung stärken“ bekannt haben. Ich finde, wir haben einen guten Beschlussvorschlag mit vielen Einzelaspekten. Ich finde, es ist ein gutes Zeichen an diejenigen, die Sie zu den Anhörungen einladen, dass jetzt auch immer wieder Anregungen aufgenommen werden. Ich möchte sagen, das war nicht immer so. In der letzten Wahlperiode haben, viele Anhörungen stattgefunden, ohne dass etwas konkret aufgegriffen worden ist. Ich finde, das ist ein guter Kulturwandel. Wenn wir jetzt vielleicht noch dazu kommen würden, dass der eine oder andere Beschluss auch gemeinsam gefällt werden könnte, wäre das ein noch schöneres Signal. Aber grundsätzlich: Das Bekenntnis ist sehr gut. Ich möchte auch betonen: Niemand von den Rednerinnen und Rednern hier hat irgendwie gesagt, Herr Moorkamp, dass die Direktvermarktung ein Allheilmittel sei. Es ist immer deutlich geworden: Das ist für viele Betriebe ein gutes zusätzliches Standbein, um höhere Erzeugerpreise für ihre Produkte zu erzielen – anders, als das in den großen Vermarktungsstrukturen ansonsten üblich ist. Auch das Thema schwankender Preise, die häufig auch mit Weltmarktpreisen zusammenhängen, ist ein Aspekt, der in der Direktvermarktung so gut wie wegfällt. Ich habe mal einen Landwirt getroffen, der ganz klar gesagt hat: Die Kartoffelkiste am Straßenrand ist die beste Investition, die er jemals getätigt hat. Sie hat sich so schnell amortisiert. Auch wenn das ein Selbstbedienungsprinzip auf Vertrauensbasis ist, ist das ein Einstieg in Direktvermarktung sozusagen auf niedrigster Stufe. Aber Sie sind natürlich in den Beratungen sehr viel weitergegangen, um herauszuarbeiten, was noch an Verbesserungsmöglichkeiten besteht. Von den Zielsetzungen her, auch mit Blick auf die Resilienz unseres Ernährungssystems – die verschiedenen Krisen sind angesprochen worden –, kann Direktvermarktung tatsächlich noch positive Effekte haben. Ein Aspekt, der heute noch nicht so richtig zur Sprache kam, der aber, wie ich finde, schon eine große Rolle spielt, ist das Thema „Kontakt zwischen Erzeugerinnen und Erzeugern und Verbraucherinnen und Verbrauchern“. Es geht ja nicht nur um das Geld, das von dem einen zum anderen fließt, sondern es geht ja auch um die vielbeschworene Wertschätzung, die immer wieder angemahnt wird, die auch ein Thema während der ganzen Proteste war, die wir im Winter erlebt haben – dass ein hohes Bedürfnis nach mehr Wertschätzung da ist. Ich glaube, Direktvermarktung schafft die Basis durch diesen engen Kontakt. Einen Aspekt möchte ich auch noch erwähnen: Wirtschaftlich gesehen, profitieren beide Seiten davon. Es ist ein bisschen in zwei Redebeiträgen von der rechten Seite angeklungen: Das muss man sich als Konsumentin oder Konsument leisten können. Das Prinzip von Direktvermarktung ist ja, dass man sich auf einen Preis einigt, der für den Erzeuger über dem üblichen Niveau und für den Konsumenten, die Konsumentin, unterhalb des Supermarktpreises liegt. Insofern ist das wirklich für beide Seiten eine Win-win-Situation. Natürlich werden wir die Aspekte, die im Antrag angesprochen sind – in Bezug auf Anforderungen, rechtliche Vorgaben, Entbürokratisierung –, sehr genau prüfen und aufgreifen. Ich habe zum Beispiel vor Kurzem mit Sven Giegold, dem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, gesprochen. Da ging es um das Anliegen, die Bon- und Eichpflicht bei den Milchtankstellen doch künftig auszusetzen. Da haben wir positive Signale im Zuge dieser ganzen Entbürokratisierungsdebatte bekommen. Ich hoffe, dass wir das demnächst auch schwarz auf weiß haben. Was auch deutlich geworden ist: Wir brauchen mehr orientierende Strukturen; sei es ein Leitfaden für Rechtsgrundlagen für diejenigen, die neu in die Thematik einsteigen wollen, oder mit Blick auf das Thema Ansprechstelle – am besten in der Region – für diejenigen, die in dem Bereich Direktvermarktung oder ‑verarbeitung aktiv sind oder aktiv werden wollen. Ich glaube, dass wir auch darüber nachdenken müssen, die Strukturen der regionalen Wirtschaftsförderung mit einzubeziehen. Das nehme ich zum Anlass, um zu sagen, dass wir das, was auch in der Anhörung adressiert wurde, nämlich dass Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium in diesem Bereich eng zusammenarbeiten müssen, selbstverständlich aufgreifen. Es gibt auch Forderungen nach Förderlotsen. Aber das alles macht deutlich: Es gibt viele Regularien, auch viele Fördermöglichkeiten. Wir müssen das transparent kommunizieren. Auch zum Thema Förderprogramme gibt es einige Formulierungen: Es muss mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden. An der Stelle kann ich berichten, dass in den letzten beiden Förderrunden ungefähr 80 Anträge mit 3,2 Millionen Euro bewilligt worden sind – also wirklich eine ganze Bandbreite an Aktivitäten, die in der Fläche unterstützt werden. Ich freue mich natürlich, wenn wir da gemeinsam – Landesregierung und auch der Haushaltsgesetzgeber – an einem Strang ziehen. Ein Aspekt noch: Ich finde es sehr gut, dass auch das Thema „regionale Logistik verbessern“ aufgegriffen worden ist. Gerade bei geringen Mengen ist die Logistik im Verhältnis sehr viel teurer als bei überregionalen Strukturen. Aber sie ist natürlich notwendig, weil, wie wir auch sehen, Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel in dem Bereich eine große Rolle spielt und man gemeinsame Verkaufsstellen sehr viel effizienter organisieren kann, wenn die Logistik funktioniert. Bei den Terminen vor Ort sehe ich auf jeden Fall, dass Digitalisierung und digitale Bezahlformen in die Direktvermarktung Einzug gehalten haben. Ich habe gerade vor, ich glaube, drei Wochen einen von uns geförderten Verkaufsraum – „Automat“ kann man da gar nicht mehr sagen; das ist eigentlich ein kleines Häuschen gewesen – besucht, wo wirklich viele verschiedene Anbieter ihre Produkte, sogar tiefgekühlt, verkauft haben und man mit der EC-Karte bezahlt hat – auch in guter Kombination mit dem regionalen Supermarkt vor Ort. Beide profitieren davon. Solche Förderungen sprechen wir im Rahmen der dörflichen Entwicklung aus. Das ist wirklich beeindruckend. Solche Paradebeispiele müssen wir bekannt machen. Insofern ganz herzlichen Dank für den Beschluss, der heute gefällt wird. Ich glaube, es gibt viele Anregungen, die wir aus dem, was zusammengetragen worden ist, aufgreifen können. Ich möchte an der Stelle auch sagen: Uns als Ministerium geht es nicht nur um die Beschlüsse, die hier gefasst werden, sondern wenn 35 Seiten Anhörungsprotoll entstanden sind, wird auch ein solches Dokument selbstverständlich auf Anregungen hin durchgearbeitet. Unter dem Strich können wir heute festhalten: Direktvermarktung ist gewollt und soll gefördert werden. Und das werden wir auch gern tun. Danke.

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Ulf Thiele CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Kommen wir zu einem Tagesordnungspunkt mit etwas inhaltlichem Gewicht. - Nein, dieser hier ist schon gewichtiger als der, zu dem Herr Nacke gerade vortragen musste. Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion bringt heute einen Gesetzentwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2024 ein. Herr Kollege Thiele, wir warten einmal ganz kurz, bis hier wieder Ruhe einkehrt. Also, Entwurf eines Nachtragshaushalts, wir steigen jetzt in diese Diskussion ein, und Sie bringen den Gesetzentwurf ein. Das mache ich gern, wenn Sie meine Uhr auf die alte Zeit zurückstellen. Also, meine Damen, meine Herren, wir als CDU-Landtagsfraktion bringen heute einen Gesetzentwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2024 ein. Er ist das Ergebnis von fünf Vorgängen, die in den vergangenen sechs Wochen stattgefunden haben. Erstens: Der Jahresabschluss 2023 wurde erstellt. Zweitens: Die Mai-Steuerschätzung 2024 bis 2028 wurde mitgeteilt. Drittens: Die Conti AG hat ein Bußgeld in Höhe von 100 Millionen Euro an das Land überweisen. Viertens: Die bisher festgestellte Schadenshöhe aus dem Weihnachtshochwasser 2023 wurde durch die Landesregierung deutlich nach oben korrigiert. Und fünftens: Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht die Unterfinanzierung des Unterhalts unserer Infrastruktur mit konkreten und durchaus dramatischen Zahlen belegt. Meine Damen, meine Herren, wenn sich die finanziellen Eckdaten eines Haushaltes derart gravierend verschieben, ist nach unserer Auffassung eigentlich die Landesregierung aufgerufen, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Das hat sie bisher nicht getan. Daher legt jetzt die CDU-Landtagsfraktion einen Nachtrag vor. Mit diesem verarbeiten wir die eben genannten Veränderungen des Haushaltes, und wir schaffen die Möglichkeit, in Zukunftsprojekte des Landes zu investieren, um den Zustand zu beenden, dass Rot-Grün die Zukunft des Landes verschläft. Wir wollen, dass endlich in die Chancen des Landes investiert wird, statt immer nur in mehr Verwaltung und Bürokratie. Im Einzelnen: Meine Damen, meine Herren, heimlich, still und leise hat die Landesregierung den Jahresabschluss für das vergangene Haushaltsjahr vorgelegt. „Jahresabschluss“ klingt auch wenig spektakulär, wenn dort aber ein Jahresüberschuss in Höhe von 1,5 Milliarden Euro ausgewiesen wird und dann direkt in die allgemeine Rücklage gebucht wird, bekommt das plötzlich eine erhebliche Bedeutung. Das zusätzliche Gesamtdefizit der Mai-Steuerschätzung, das in einer großen Pressekonferenz erläutert wurde, war übrigens deutlich geringer: 636 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund, Herr Finanzminister, sei mir die Bemerkung erlaubt, dass es kein so kluger Schachzug war, die Defizite aus der Steuerschätzung in einer Pressekonferenz zu kommunizieren, den erheblichen Jahresüberschuss aus 2023 dabei aber zu unterschlagen. Das wirkte, als hätten Sie etwas zu verbergen. Haben Sie auch, nämlich Ihre weiter anwachsenden Geldbunker für die Landtagswahlen. Meine Damen, meine Herren, spätestens mit dem Jahresabschluss 2023 ist auch klargeworden: Das Sofortprogramm 2023, mit dem Unternehmen, Haushalte und Organisationen gegen die hohen Energiekosten geschützt werden sollten, ist gescheitert. 500 Millionen Euro aus diesem sogenannten Sofortprogramm wurden nicht ausgezahlt, um zu helfen, sondern in die Rücklage zurückgebucht. SPD und Grüne haben im November 2022 ‑ wir erinnern uns alle sehr gut ‑ auf jedem Marktplatz, in allen Medien des Landes erklärt, wem und wo sie überall helfen wollen. Das Scheitern der Unternehmenshilfe, das Scheitern des Härtefallfonds und dass diese halbe Milliarde jetzt still und leise in die Rücklage gebucht wurde, wollten Sie klammheimlich unter den Teppich kehren. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen! Herr Finanzminister, das kritisieren wir scharf! Meine Damen, meine Herren, die Landesregierung hat auf unser Drängen ‑ dritter Punkt ‑ die Schadenshöhe aus dem Weihnachtshochwasser konkretisiert. Nach der am 22. Mai vorgelegten Schätzung steigt die Schadenshöhe auf 245 Millionen Euro; und dies ist immer noch ein Zwischenstand, er wird ganz sicher immer noch weiter ansteigen. Die Soforthilfe in Höhe von 111 Millionen Euro, die wir gemeinsam hier im Februar beschlossen haben, reicht also erkennbar nicht aus. Der Ministerpräsident hat es leider auch nicht geschafft, die Bundesregierung in die Pflicht zu nehmen. Ich finde es bei Haushaltsdebatten immer ein bisschen schwierig, wenn sich der Ministerpräsident nicht im Raum befindet. Er sollte das hören; denn wir hatten hier einmal diskutiert, dass es eine Aufgabe für ihn ist, den Bundeskanzler, der medienwirksam durchs Hochwassergebiet gelaufen ist und dort seinen Standardspruch „You’ll never walk alone!“ gesagt hat, dazu zu bringen, uns dabei zu helfen, die Schadenshöhe zu bewältigen. Die Wahrheit aber ist: Kein Euro kommt vom Bund! Keinen Euro schafft der Bund! Keinen Euro hilft der Bund denjenigen, die an den letzten Weihnachten abgesoffen sind, oder denjenigen, deren Infrastruktur kaputtgegangen ist. Der Bund lässt Niedersachsen mit den Schäden allein. Wir dürfen aber die Betroffenen mit den Schäden nicht alleinlassen. Die Infrastruktur zum Hochwasser- und Küstenschutz muss schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Die Schäden an der Infrastruktur müssen schnellstmöglich repariert werden. Die exorbitant hohen Energiekosten der Schöpfwerkverbände müssen schnellstmöglich ausgeglichen werden. Die fehlenden Förderrichtlinien dieser Landesregierung ‑ die meisten liegen immer noch nicht vor ‑ müssen endlich fertig werden. Die Menschen, die Kommunen, die Deich- und Schöpfwerkverbände dürfen nicht alleingelassen werden. Der Landesrechnungshof ‑ ich sprach es gerade an ‑ hat in seinem Jahresbericht noch einmal mehr als deutlich gemacht, wie sehr Rot-Grün unsere Infrastruktur auf Verschleiß fährt. Allein für die Landesstraßen, Brücken und Radwege fehlen im laufenden Haushalt in diesem Jahr 28 Millionen Euro, und das muss aufhören. Wir wollen, dass das Land unsere Infrastruktur in Ordnung bringt. Schlaglöcher bekämpft man nicht mit Verkehrsbaken und Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie der nicht anwesende Herr Lies. Schlaglöcher bekämpft man mit Steinen, Schotter, Beton, Teer und Baukolonnen. Und, an den ‑ übrigens nicht anwesenden ‑ Wissenschaftsminister adressiert: Ärztemangel bekämpft man nicht mit freundlichen Reden, Ärztemangel bekämpft man mit Ärzten, und die muss man ausbilden, dafür braucht man Studienplätze, und dafür muss man endlich konkret planen und bauen und darf nicht nur reden. Der Energieminister ist auch nicht da ‑ den Hafen- und Infrastrukturminister hatten wir schon angesprochen ‑: Die Ausbauziele für die Windenergie erreicht man nicht durch politische Absichtserklärungen. Die Ausbauziele erreicht man, indem Windenergieanlagen gebaut, installiert und ans Netz gebracht werden, onshore wie offshore. Dafür müssen unsere Häfen ausgebaut werden, dafür müssen unsere Häfen zu Energiedrehscheiben ausgebaut werden. Ja, in Cuxhaven ist eine Regelung gefunden; ob sie tragfähig ist, werden wir sehen. Aber wir brauchen das auch für Emden, wir brauchen das auch für Brake, wir brauchen das auch für Wilhelmshaven. Meine Damen, meine Herren, vor diesem Hintergrund legen wir als CDU-Landtagsfraktion dem Hohen Haus heute einen Gesetzentwurf für einen Zweiten Nachtragshaushalt 2024 vor. Er beinhaltet konkret: 200 Millionen Euro für einen Niedersächsischen Hafenpakt: Energiedrehscheiben an allen vier Standorten; 28,5 Millionen Euro zusätzlich für den Landesstraßenbauplafond ‑ das ist die Summe, die der Landesrechnungshof für das laufende Jahr errechnet hat ‑; 109 Millionen Euro zusätzlich zur Bewältigung der Folgen des Weihnachtshochwassers ‑ dann können wir die externen Schäden mit 80 % abdecken und die Infrastrukturschäden insgesamt vollständig bewältigen ‑; 270 Millionen Euro für 200 zusätzliche Medizinstudienplätze in Oldenburg, Hannover und Göttingen. Auf der Finanzierungsseite: Das Bußgeld in Höhe von 100 Millionen Euro von Conti haben wir eingebucht; auch die Gründungskosten der Landeswohnungsgesellschaft, über die viel geredet wurde ‑ heute auch ‑, die keiner braucht, von 98 Millionen Euro. Und dann erlauben wir uns, aus der um 1,5 Milliarden Euro erhöhten Rücklage 410,1 Millionen Euro für einen solchen Nachtrag, insbesondere für Investitionen in die Infrastruktur, zu verwenden und auszubuchen. Dann bleibt als freie Rücklage immer noch ein Betrag von 460 Millionen Euro übrig, der von niemandem angefasst, von niemandem verplant ist und für zusätzliche Projekte und Investitionen in den Folgejahren zu nutzen ist. Meine Damen, meine Herren, Hohes Haus, mit diesem Nachtrag und diesen Zahlen belegen wir sehr konkret: Der Investitionsstau des Landes ist durch Rot-Grün verschuldet. Bei einem aktuellen Bestand der Rücklage von 2,1 Milliarden Euro und einem Bestand des Sondervermögens zur Nachholung von Investitionen in Höhe von 360 Millionen Euro kann niemand behaupten, es liege am Geld, übrigens auch nicht an der Schuldenbremse. Es liegt am politischen Willen dieser Landesregierung, dass in diesem Land nicht mehr investiert wird. Meine Damen, meine Herren! - Der Ministerpräsident ist immer noch nicht da. - Herr Finanzminister, nehmen Sie diesen Entwurf für einen Nachtragshaushalt als Chance! Gehen Sie in die Sommerpause, und gehen Sie in sich! Bauen Sie Ihre Wahlkampfbunker in den Rücklagen ab! Ergreifen Sie die Chancen dieses Landes! Investieren Sie in unsere Straßen, Brücken und Radwege! Investieren Sie in unsere Häfen! Investieren Sie in die Ärzteausbildung! Helfen Sie den Opfern der Hochwasserschäden richtig und nicht halbherzig! Letzter Satz! Beenden Sie den rot-grünen Stillstand und investieren Sie in unser Land, denn ein besseres Niedersachsen ist machbar! Vielen Dank.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige - Investitionsförderung des Landes einführen

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleg♪innen! Auch ich möchte anerkennen, dass Sie mit Ihrem Antrag Vorschläge machen möchten, um Pflegebedürftige und pflegende Angehörigen zu entlasten. Aber ich möchte an Frau Prell anschließen: Ich finde es sehr bedauerlich, wie sehr sie im Vagen bleiben, dass Sie es hier erläutern, in Ihrem Antrag davon aber recht wenig zu finden ist, und dass Sie ganz davon abgesehen auch völlig darüber hinweggehen, was schon passiert und was Frau Prell hier durchaus ausführlich ausgeführt hat. Wir sind ja ganz bei Ihnen: Es bedarf neuer Lösungen zur Finanzierung der stationären Langzeitpflege wie auch eine bessere Unterstützung für die pflegenden Angehörigen. Pflege ist nach wie vor das Armutsrisiko schlechthin, und zwar für die pflegenden Angehörigen und die Pflegebedürftigen selbst. Mit Ihrer Forderung insbesondere zur Wiedereinführung der Investitionskosten ‑ wir haben es gerade gehört: 2005 von der CDU abgeschafft ‑ machen Sie es sich allerdings recht einfach. Sie zeigen an keiner Stelle auf, wie Sie die Investitionskosten finanzieren möchten. Ich habe mich, wie Frau Prell, am Montag gefragt: Wo steht dieser Betrag? Ich habe einen Betrag von etwa 350 Millionen Euro im Kopf: Wo steht dieser Betrag in Ihrem Nachtragshaushalt? Er findet sich an keiner Stelle, da ist nicht ein Cent hinterlegt. Sie stellen sich hier also hin, fordern irre hohe Investitionen und machen dadurch allen Pflegebedürftigen Hoffnung auf eine auskömmliche Finanzierung, ohne diese in Ihrer Mittelplanung zu hinterlegen. Das werte ‑ das haben wir gestern schon einmal so gehört ‑ als stillschweigende Zustimmung zur Aufhebung der Schuldenbremse. Ich hoffe sehr, dass Sie bis zur Beratung im Ausschuss Ihre Forderungen so konkretisieren und auch haushälterisch einplanen, dass wir wirklich solide diskutieren können. Denn wie gesagt: Eine auskömmliche Finanzierung der stationären Langzeitpflege und die konkrete Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist unser aller Ziel. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank, Frau Kollegin. - Auf Ihren Redebeitrag gibt es eine

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Martina Machulla CDU

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Frau Machulla, bitte schön! Sie haben anderthalb Minuten. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Camuz, zum einen verbitte ich mir die Unterstellung, ich hätte Ihren Antrag nicht gelesen. Das tue ich schon. Zum Zweiten frage ich mich, wie Sie ein Erstes Juristisches Staatsexamen beurteilen wollen. Ich habe zwei davon. Zum Dritten zu dem Vorschlag, mit anderen Bundesländern an der Stelle zu kooperieren und Rücksprache zu halten, wie die ihre Themen umsetzen. Sie waren tatsächlich erheblich schneller, obwohl wir als CDU im Bund noch unter Angela Merkel überhaupt dafür Sorge getragen haben, dass eine digitale Prüfung möglich ist. Warum fragen wir diese Bundesländer nicht, wie die das machen, anstatt hier selber wieder in eigener Aktion loszurennen? Denn es dürfte deutlich schneller gehen, wenn man sich mal von erfahrenen Leuten, die die Kinderkrankheiten bereits ausgemerzt haben, Anregungen holt. Man muss nicht alles wieder von vorne anfangen und das Rad neu erfinden. Von daher: Wir unterstützen das E‑Examen. Wir haben es im Jahr 2021 im Bund auf den Weg gebracht. Wir sind in der Tat hier in Niedersachsen bisher nicht damit zurande gekommen, das auf den Weg zu bringen. Insoweit ist es sicherlich gut, das jetzt zu tun. Aber dann lassen Sie uns das pragmatisch tun auf eine Art und Weise, die tatsächlich eine schnelle, effektive und komplette Umsetzung möglich macht!

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Jan Schröder SPD

Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn eines ganz klar sagen: Der vorliegende Antrag ist nicht nur unnötig, sondern zeigt auch ein grundlegendes Missverständnis der aktuellen rechtlichen und praktischen Gegebenheiten in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten. Zunächst einmal ist zu betonen, dass die Arbeitsstättenverordnung natürlich in unseren Justizvollzugsanstalten umgesetzt wird. Dies wurde auch in der Unterrichtung durch das MJ im Unterausschuss zu Beginn dieses Jahres deutlich. Doch der Reihe nach! Die Erstellung von Gefährdungsanalysen erfolgt durch jährliche Aufsichtsbesuche. Check! Wird bereits umgesetzt. Arbeits- und Gesundheitsschutz werden durch Sicherheitsingenieure und -ingenieurinnen sowie durch Betriebsärztinnen und -ärzte regelmäßig überprüft. Check! Wird auch bereits umgesetzt. Durch die Möglichkeit von betriebsmedizinischen Untersuchungen wird allen Bediensteten die Möglichkeit gegeben, den Bedarf für eine individuell erforderliche Büroausstattung feststellen zu lassen. Check! Wird auch bereits umgesetzt. Meine Damen und Herren, die AfD scheint also ein Problem lösen zu wollen, das es in dieser Form überhaupt nicht gibt. Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Dazu gehört unter anderem die Gestaltung der Arbeitsplätze. In den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten werden diese Vorschriften selbstverständlich berücksichtigt und umgesetzt. Dies geschieht durch insgesamt neun Sicherheitsingenieure und -ingenieurinnen, die ‑ und das gilt es, zu betonen ‑ ihre Tätigkeit natürlich weisungsfrei ausüben. Unsere Justizvollzugsanstalten unterliegen strengen Kontrollen und regelmäßigen Überprüfungen, um sicherzustellen, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu gehören auch die Vorschriften der Unfallversicherung und des Arbeitssicherheitsgesetzes. Darüber hinaus sind unsere Vollzugsbehörden bestrebt, die Arbeitsbedingungen der Bediensteten und der Gefangenen kontinuierlich zu verbessern. Dies umfasst nicht nur die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, sondern auch die Berücksichtigung weiterer relevanter Vorschriften und Leitlinien wie etwa der Arbeitsstättenrichtlinie oder des Arbeitsschutzgesetzes. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Personen, die in unseren Justizvollzugsanstalten arbeiten oder inhaftiert sind. Meine Damen und Herren, der Antrag suggeriert, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt, den es in dieser Form so aber überhaupt nicht gibt. Er stellt die bisher geleistete Arbeit unserer Behörden und die geltenden Standards infrage. Dies trägt weder zur sachlichen Debatte bei, noch hilft es, das Vertrauen in unsere Institutionen zu stärken. Um dies zu verdeutlichen, nehme ich erneut Bezug auf die bereits erwähnte Unterrichtung im Unterausschuss. In dieser Unterrichtung wurde am Beispiel der JVA Hannover dargestellt, dass die letzte Gefährdungsbeurteilung der 226 Arbeitsräume ‑ nicht gerade wenig ‑ auch nach Durchsicht der hinterlegten Risikobewertung hinsichtlich der durch die Bediensteten genutzten Büros aktuell keine Hinweise auf einen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung im Hinblick auf die Gefährdung am Arbeitsplatz ergeben hat. Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass der Strafvollzug in Niedersachsen bereits auf hohen Standards basiert, die regelmäßig weiterentwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass sowohl die Bediensteten als auch die Gefangenen in einem sicheren und gesundheitsfördernden Umfeld arbeiten und leben können. Dazu gehört auch die Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten, die ihnen eine Perspektive für die Zeit nach der Haft bieten. Ich möchte auch betonen, dass die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und weiterer relevanter Vorschriften in unseren Justizvollzugsanstalten nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch Ausdruck unseres Respekts und unserer Verantwortung gegenüber den Menschen, die dort arbeiten. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und setzen uns dafür ein, dass die Standards kontinuierlich überprüft und verbessert werden. Meine Damen und Herren, abschließend stelle ich noch einmal klar, dass der vorliegende Antrag zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten keinen Mehrwert bietet. Die Arbeitsstättenverordnung wird bereits umfassend umgesetzt, und es gibt keine Hinweise darauf, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir sollten unsere Energie und Ressourcen darauf konzentrieren, die bestehenden Standards weiter zu verbessern und die Arbeitsbedingungen in unseren Justizvollzugsanstalten kontinuierlich zu optimieren. Seit ihrer Gründung hat sich die SPD unermüdlich für gerechte Arbeitsbedingungen und den Schutz der Beschäftigten eingesetzt. Dieses Engagement ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern eine Verpflichtung, die wir als SPD-Fraktion auch in der heutigen Zeit mit Nachdruck verfolgen. In der DNA der SPD sind der Arbeitsschutz und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest verankert. Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion ab. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: aus der Fraktion der AfD die Kollegin Klages. Bitte schön!

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Dennis True SPD

Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen: Das Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dannenberg, ich möchte mich erst mal bei Ihnen bedanken. Ich glaube, Sie haben eben die besten Argumente dafür gebracht, dass wir Maßnahmen zum Erhalt der Qualität unseres Grundwassers beibehalten sollten. Aber zurück zum Thema! „Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen“ - das ist der Titel des Antrags, den die CDU hier heute einbringt. Ich habe am Montagabend davon gelesen, dass in dieser Woche wieder die alljährliche Getreiderundfahrt des Landvolks Niedersachsen stattgefunden hat. Dabei erkundigt sich der Ausschuss für pflanzliche Erzeugnisse des Landvolks Niedersachsen auf verschiedenen Höfen in Niedersachsen über das Wachstum der verschiedenen Feldfrüchte. Das Ergebnis: maue Aussichten. Für eine gute Qualität des Getreides sind in diesem Jahr unbedingt noch Sonnenstunden nötig. Und überhaupt sieht sich die Landwirtschaft gerade mit mannigfaltigen Sorgen konfrontiert. Gerade die Folgen des Klimawandels, Extremwetterereignisse ‑ dazu gehören Dürren genauso wie vermehrter Starkregen ‑, aber auch ‑ auch das kann man sagen ‑ immer größere Anforderungen aus Gesellschaft und Politik stellen die Landwirtschaft in Niedersachsen vor Herausforderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Letzte, was die Landwirtschaft in Niedersachsen da noch braucht, ist ein Antrag wie der, den die CDU hier heute einbringt. Vielmehr braucht die Landwirtschaft gerade keine CDU, die Bekenntnisse fordert, sondern: Das, was sie derzeit braucht, ist die Arbeit der rot-grünen Landesregierung. Denn die Landesregierung und die rot-grünen Fraktionen sind es, die die wesentlichen Punkte aus Ihrem Antrag bereits auf den Weg gebracht haben. Denn die rot-grüne Landesregierung bekennt sich bereits seit Langem zum Verursacherprinzip und macht dies auch immer wieder deutlich. Derzeit wird zur Umsetzung dessen intensiv im Ministerium und in Abstimmung mit Bund und Landwirtschaft gearbeitet. Denn auch wir sind der Meinung: Wer Wasserqualität gefährdet, soll verstärkt zur Verantwortung gezogen werden, wer zur guten Wasserqualität beiträgt, soll entlastet werden. Es ist doch völlig klar: Der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe geht verantwortungsbewusst mit den ihm anvertrauten Ressourcen wie Boden und Wasser um. Es ist schließlich deren ureigenes Interesse, damit auf den Flächen, die teilweise seit vielen Generationen bewirtschaftet werden, auch in der Zukunft noch hochwertige Lebensmittel für uns alle hier produziert werden können. Diejenigen Betriebe, die nach wie vor zu viel Nährstoffe ausbringen, müssen verstärkt mit Beratungsangeboten unterstützt werden, um in der Zukunft möglichst ressourcenschonend wirtschaften zu können. Unter Zuhilfenahme von beispielsweise der Stoffstrombilanz kann man sich der Verursachergerechtigkeit sehr gut annähern. Dabei werden die Nährstoffausflüsse in einen Betrieb ‑ ‑ ‑ Kollege True, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Mohrmann. Möchten Sie sie zulassen? Nein, danke. Dabei werden die Nährstoffflüsse in einen Betrieb den Flüssen aus dem Betrieb hinaus gegenübergestellt. Die Differenz sollte dabei im Idealfall ausgewogen, also null, sein. Die Herausforderung wird hier jedoch bei den entsprechenden Dokumentationen liegen, denn wir möchten die Betriebe schließlich weiter von bürokratischen Aufwänden entlasten. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang daher ganz ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, zu einem verursachergerechten Düngerecht zu kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass im vergangenen Jahr nach nunmehr fast zehn Jahren das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie seitens der EU-Kommission eingestellt wurde, ist ein großer Erfolg, ein Erfolg, der durch das Zusammenwirken aller Beteiligten, insbesondere durch die landwirtschaftlichen Betriebe, möglich gemacht wurde. Dadurch wurden Strafzahlungen von fast 1 Million Euro pro Tag und das möglicherweise rückwirkend seit Juni 2018 verhindert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Düngerecht wurde vor einigen Tagen durch Beschluss des Bundestags gründlich überarbeitet. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Das war unter anderem auch die Voraussetzung für die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission. Die Überarbeitung zielte unter anderem darauf, dass die Umsetzung des Verursacherprinzips deutlich vereinfacht werden soll. Damit soll den Betrieben eine Perspektive geboten und Planungssicherheit für eine Zukunft ermöglicht werden, ist es doch oft die Unsicherheit ob der gesetzlichen Regelungen, welche die Betriebe dazu veranlasst, eine Investition auch einmal nicht zu tätigen oder den Betrieb nicht an die Folgegeneration übergeben zu können. Niedersachsen hat hier mit seiner Position, seit jeher das Verursacherprinzip zu präferieren, wichtige Impulse für die Überarbeitung des Düngegesetzes geliefert. Unser aller Lebensgrundlage, das Wasser, wird für uns alle genau das bleiben können. Sie, liebe CDU, schreiben ja selbst im ersten Satz Ihres Entschließungsantrags, dass Wasser das wichtigste Lebensmittel ist. Dass dieses Wasser und seine Qualität für uns alle von größter Wichtigkeit sind, bleibt auch von Ihnen unbestritten. Darum freue ich mich sehr, dass ich Ihnen heute mit auf den Weg geben kann, dass das Netz an Messstellen immer weiter ausgebaut werden wird. Das Ziel ist es, das Netz von bisher 1.000 Messstellen auf 2.000 Messstellen zu verdoppeln, damit die Messergebnisse am Ende natürlich auch präziser, repräsentativer und aussagekräftiger werden. Auch Anpassungen im Meldesystem ENNI befürworten wir, auch daran wird derzeit bereits auch im Rahmen der möglichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau gearbeitet. Also auch dahinter stehen wir als Rot-Grün ganz deutlich, so sagt es auch unser Koalitionsvertrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Düngerecht ist sicherlich nicht alles perfekt. Aber wir sehen, dass sich sowohl die Landes-als auch die Bundesebene seit vielen Jahren für eine gerechtere Verteilung der Verantwortung für die Boden- und Grundwasserqualität einsetzt. Das erkennt man auch daran, dass es die von Ihnen geforderten Modellprojekte bereits gibt, so in der Gemeinde Uetze in der Region Hannover gemeinsam mit den von Ihnen genannten Partnerinstitutionen wie der Landwirtschaftskammer, dem NLWKN oder dem LBEG. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte langsam zum Schluss kommen und zum Ausdruck bringen, dass wir als rot-grüne Koalition sowie die Landesregierung voll hinter den niedersächsischen Landwirtinnen und Landwirten stehen. Dabei geht es aber gerade darum, dass man den Landwirten nicht mit Lippenbekenntnissen wie Ihrem Antrag hilft, sondern indem wir weiter dafür sorgen, dass sie in Ruhe und mit Perspektive ihrer Arbeit nachgehen können. Denn, liebe CDU, nur weil man am Gras zieht, wächst es nicht unbedingt schneller. Also, wie bereits erwähnt: Die wesentlichen Punkte in Ihrem Antrag sind auf dem Weg oder umgesetzt. Ich bin daher gespannt, was die Beratungen im Ausschuss noch für neue Erkenntnisse bringen mögen und wie viel von Ihrem Entschließungsantrag am Ende noch übrig bleibt. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

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Delia Klages AfD

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Philippi, Untersuchungen haben gezeigt, dass es in der Bevölkerung deutliche Unterschiede bei der Impfbereitschaft und Impfakzeptanz gibt. Da zeigt sich, dass es Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund gibt. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie sprechen Sie Kinder, Jugendliche und Eltern mit Migrationshintergrund dazu ganz besonders an? Vielen Dank.

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Philipp Raulfs SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Wir haben ja in dieser Legislaturperiode schon einige Nachtragshaushalte beschlossen. Da waren die Anpassung und die Konkretisierung nach der Landtagswahl und dem Regierungswechsel, die Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine, zuletzt der Nachtrag zum Weihnachtshochwasser 2023 - also alles Ereignisse, die mehr oder weniger unerwartet kamen und die wir uns mit Ausnahme des Regierungswechsels gerne erspart hätten. Ich will damit einleitend zum Ausdruck bringen, dass man natürlich jederzeit in diesem Parlament Anträge und Gesetzentwürfe, zu welchem Thema auch immer, einbringen kann. Einen Nachtragshaushalt auf Grundlage einer langen Wunschliste, die wie auch immer zusammengekommen ist, halten wir an dieser Stelle für keine gute parlamentarische Initiative. Sie taugt an dieser Stelle und zu dieser Zeit zu überhaupt nichts und wird deshalb von unserer Seite abgelehnt. Herr Lilienthal hat es eben angesprochen, Herr Thiele auch: Wir haben bei der Aufstellung unserer bisherigen Haushaltspläne eine kluge Vorsorge und eine Weitsicht bewiesen, sodass wir jetzt handlungsfähig sind. Lieber Kollege Nacke, sich hier vorne hinzustellen und über die Sinnhaftigkeit einiger Parlamentsinitiativen oder Gesetzentwürfe zu sprechen und dann solch einen Nachtragshaushalt vorzulegen, halte ich für ziemlich gewagt ‑ um das an dieser Stelle zu sagen. Ich will trotzdem auf die Wunschliste eingehen, die Sie hier als Nachtragshaushalt eingebracht haben, und ein paar Dinge dazu sagen. Da wäre zum einen das Thema medizinische Versorgung, das uns natürlich intensiv beschäftigt und mit dem wir immer mal wieder zu tun haben und uns auch ständig befassen. Große Bauprojekte an der MHH und UMG sind in Planung. Es braucht ausreichend Studierende, die dort dann auch eine hervorragende Ausbildung genießen können. Den Weg dahin beschreiben wir unterschiedlich. Für uns ist klar: Wir brauchen realistische und erreichbare Ziele so, wie es immer wieder vom MWK vorgetragen wird und zuletzt im Wissenschaftsausschuss auch unter Bezugnahme auf Dritte bestätigt und unterstützt wurde. Dass Sie, liebe CDU-Fraktion, noch keinen Weg gefunden haben, wie Sie das eigentlich umsetzen wollen, wird spätestens mit diesem Nachtragshaushalt deutlich. Im letzten Nachtrag haben Sie uns einen Vorschlag gemacht, bei dem es um 25 Millionen Euro als Haushaltsansatz ging. Dieses Mal kommen Sie da mit dem Zehnfachen um die Ecke und wollen 270 Millionen Euro investieren. Abgesehen davon, dass wir das Geld in diesem Jahr ohnehin nicht mehr ausgegeben bekommen, kann ich Ihnen an dieser Stelle nur raten: Vertrauen Sie endlich mal auf unsere Wissenschaftspolitiker, auf unseren Wissenschaftsminister! Es gibt einen realistischen Zeitplan. Wir werden im kommenden Haushalt und für die kommenden Jahre eine seriöse und auch umsetzbare Planung aufzeigen - anders, als Sie das an dieser Stelle tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen der CDU? Von wem? Von Herrn Reineken, ganz hinten. - Lukas Reinken möchte eine Zwischenfrage stellen.

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Gerd Hujahn SPD

Extremwetter durch Klimawandel - Niedersachsen durch effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung schützen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, alle Damen und Herren! Moment mal eben, Herr Hujahn! - So, jetzt ist hier Ruhe. Jetzt können Sie beginnen. Los geht's! Danke schön. Es irritiert vielleicht, dass ich schon wieder hier stehe, weil ich heute für Extreme zuständig bin: erst in den JVA und jetzt beim Wetter. - Danke, Frank. Der Klimawandel ist deutlich spürbar. Die beiden vorangegangenen Vorträge enthielten inhaltlich sehr viel Übereinstimmendes. Frau Kämmerling, vielen Dank für die Aufzählung all der Maßnahmen, die wir natürlich umsetzen müssen, die wir gemeinsam umsetzen müssen. Ich glaube, es herrscht ein großer Konsens, dass wir als demokratische Parteien uns an diesen Aufgaben abarbeiten müssen. Wir haben es ja mit zwei Dimensionen zu tun. Die eine Dimension ist die Verursachung des Klimawandels, das heißt die Erderwärmung, die in der zweiten Dimension dazu führt, dass uns sehr viele schlimme Auswirkungen drohen, mit denen wir uns ebenso beschäftigen müssten. Allerdings muss ich ergänzend zu Ihrem Beitrag sagen, Frau Kämmerling: Natürlich handelt die Landesregierung. Und auch vorherige Landesregierung, die wir noch gemeinsam getragen haben, hat gehandelt. Wir haben 2020 das Klimagesetz eingeführt, und in dieser Periode haben wir es modifiziert, verändert und nachgeschärft. Wir wollen weg von fossilen Energieträgern und hin zu erneuerbaren Energien. Dazu haben wir in der letzten Plenarwoche das Windgesetz verabschiedet, um auch die Bürger und die Kommunen an dem Ausbau erneuerbarer Energien partizipieren zu lassen, seien es Wind oder Photovoltaik. Wir haben die grüne Wasserstoffwirtschaft in Windeseile angeschoben. In Wilhelmshaven ist das erste Terminal entstanden, und wir arbeiten an einem weiteren Ausbau. Wir überlegen, wie wir unsere Industrie auf erneuerbare Energien umstellen können. Ich sage nur: Die Salzgitter AG ‑ Stichwort: Salcos ‑ unternimmt Riesenanstrengungen. Da wird auch durchaus Geld reingepumpt, etwa 1 Milliarde Euro von Bund und Land. Es ist also nicht so, dass das nicht mit Geld hinterlegt würde. Wir machen uns auch bei anderen Gesetzen, die vielleicht gar nicht primär klimabezogen sind, dazu Gedanken. Vor einigen Tagen haben wir die NBauO-Novelle verabschiedet. Damit geht der Ausbau im Bestand ‑ also das Aufstocken und die Umnutzung von Immobilien, in denen graue Energie gebunden ist, die eingespart werden soll ‑ vor Abriss und Neubau. Wir denken also durchaus in allen Bereichen darüber nach, wie wir mit der wirklich dramatischen Wende im Klima, die wir miterleben, umgehen können. Studien zufolge hat sich die Zahl der Extremereignisse seit 1991 verdoppelt. Das betrifft ja nicht nur Hochwasser, die angesprochen wurden. Gestern gab es wieder eine Unwetterwarnung und Unwetter in Nordrhein-Westfalen. Wir erleben Hochwasser, Starkregen, Stürme, Tornados, Dürren, Hitzeperioden und daraus resultierende Waldbrände. Es sind lebensbedrohliche Zustände, die unseren Mitmenschen in vielen Bereichen drohen. Wir müssen uns dabei so ausrichten, dass wir Gefahren, die uns durch den schon vorangeschrittenen Klimawandel drohen, von unseren Mitmenschen abwenden. - Danke schön. Das ist auch keine Aufgabe allein des Umweltbereichs. Wir werden in allen Bereichen etwas machen müssen. Da ich von Bränden spreche: Gestern haben wir über Moorbrände gesprochen. Aber durch die längeren Hitzeperioden drohen uns auch Waldbrände. Das heißt, auch das Innenministerium ist über die Feuerwehr- und Katastrophenschutzkräfte beteiligt, und es ist dort auch sehr aktiv. Wir haben im letzten Jahr erstmals zwei Löschflugzeuge in Braunschweig stationiert, weil uns bewusst geworden ist, dass Waldbrände durch die Feuerwehr zum Teil nicht erreicht werden können und dass wir dort aufrüsten müssen, so wie es im Mittelmeerraum mittlerweile üblich ist, wo man solche Hitzeperioden schon länger kennt. Ich möchte noch auf eines, was nicht so stark in der Diskussion ist, hinweisen: Mit diesen Veränderungen kommt es auch zu Sekundäreffekten, zum Beispiel in Sachen Insekten. Darüber mag man lachen, aber denken Sie nur mal an die Tigermücke, die das Denguefieber überträgt. Auch so etwas droht uns Menschen. Denn da sich in der Natur etwas verändert, werden Gesundheitsgefahren generiert, auf die wir eine Antwort finden müssen. Das ist dann eher eine Sache des Gesundheitsministers, der natürlich auch überlegen muss, wie wir uns solchen Gefahren präventiv entgegenstellen können. Ich möchte auch das Landwirtschaftsministerium adressieren: Wir müssen uns um unsere Ernährungssicherheit Gedanken machen. Wir müssen über Beregnung sprechen. Wir müssen sehen, wie wir uns in Zukunft mit welchen Früchten auf den Feldern ernähren und wie wir das Ganze organisieren und managen. Der Bereich Wasser ist an dieser Stelle von ganz zentraler Bedeutung. Ich halte es ist ein ganz tolles Zeichen ‑ der Hinweis kam ja schon ‑, dass unsere drei Fraktionen den Wasserantrag geeint haben und dazu jetzt in die Anhörung gehen, um genau in diesem Sektor, vom Hochwasser bis zum Grundwasser, versuchen, möglichst viele Probleme, die uns drohen oder uns schon erreicht haben, abzuarbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dr. Kathrin Wahlmann

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Calderone, ich danke Ihnen dafür, dass Sie dieses Thema im Plenum ansprechen. Ich begrüße, dass wir darüber sprechen können. Denn da zeigt sich Ihr wahres Verhältnis zu den Bediensteten, die in unseren Justizvollzugsanstalten Tag für Tag ihren Dienst tun. Vorweg kann ich sagen: Drogen und Alkohol haben im Justizvollzug nichts zu suchen. Das war so, das ist so und das bleibt so. Gleichzeitig ist es bundesweit eine große Herausforderung für den Justizvollzug, Drogen und Alkohol aus den Gefängnissen herauszuhalten, und auch das ist keine neue Erkenntnis. In allen niedersächsischen Anstalten gibt es deshalb ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um das Einbringen von verbotenen Gegenständen und Substanzen zu erschweren und diese aufzufinden. Dazu gehört unter anderem, dass die Gelände und die Anstalten videoüberwacht werden, dass Rundgänge zum Auffinden von Mauerüberwürfen stattfinden, dass der Erhalt von Gegenständen kontrolliert und beschränkt wird, dass sowohl die Hafträume als auch die Gefangenen selbst durchsucht werden, dass eingehende Post mit Ausnahme von Verteidigerpost und Post von Volksvertretungen kopiert wird, um die Einbringung neuer psychoaktiver Substanzen zu verhindern, dass Besucherinnen und Besucher generell durchsucht werden, dass Lieferanten überprüft werden, dass Rauschgiftspürhunde eingesetzt werden und noch einiges mehr. Auch im konkreten Fall des Videos aus der Abteilung Baumschulenweg in Meppen, die übrigens in dieser Hinsicht eine geradezu vorbildliche Anstalt ist ‑ das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen ‑, wurde sehr konsequent reagiert. Die betroffene Abteilung wurde noch am selben Tag einer umfassenden Revision unterzogen, sprich: Hafträume und Gefangenen wurden genauestens untersucht. Drogen, Alkohol oder Handys wurden dabei nicht aufgefunden, und der Gefangene, der noch in Haft war, wurde umgehend aus dem offenen Vollzug abgelöst, sprich: wieder in den geschlossenen Vollzug verlegt. Die generelle Linie der JVA Meppen wurde ebenfalls verschärft. Gefangene im offenen Vollzug werden jetzt konsequent gleich bei der ersten Auffälligkeit von Alkohol- oder Drogenmissbrauch in den geschlossenen Vollzug verlegt, und dort wird geprüft, ob eine weitere Eignung für den offenen Vollzug besteht. Das war übrigens vorher auch unter meiner Vorgängerin anders, Herr Calderone. Dass man trotz einer solchen Einsatzbereitschaft nicht jeden Vorfall von vornherein verhindern kann, gehört dazu. Denn in unseren Gefängnissen sitzen keine netten gesetzestreuen Mitbürger, sondern eben verurteilte Kriminelle. Im konkreten Fall muss man auch berücksichtigen, dass es sich hier um eine Einrichtung des offenen Vollzugs handelt, die naturgemäß deutlich weniger abgeschottet und weniger gesichert ist als unsere Anstalten des geschlossenen Vollzugs. Es ist es ja gerade Sinn des offenen Vollzugs, den dafür geeigneten Gefangenen nach und nach mehr Freiheiten zu gestatten, um sie Stück für Stück an ein Leben nach der Entlassung zu gewöhnen. Wenn sich dann bei einzelnen Inhaftierten herausstellt, dass sie mit diesen Freiheiten nicht umgehen können und sie das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen, indem sie etwa Alkohol einschmuggeln, dann müssen sie mit den Konsequenzen rechnen, etwa mit der Ablösung aus dem offenen Vollzug. Und genau das ist hier ja auch geschehen. Deshalb ist es absolut daneben, aus jedem einzelnen Fall ein Systemversagen und ein Versagen der Beschäftigten machen zu wollen. Guter Umgang mit Landesbediensteten sieht anders aus. Was mich wirklich ärgert, ist Ihre Haltung gegenüber unseren Justizvollzugsbediensteten. Sie unterstellen den Bediensteten in Meppen und im gesamten Vollzug faktisch, es werde offenbar nicht so genau hingeschaut, vielleicht sei man ja ganz zufrieden damit, wenn die Gefangenen zugedröhnt in der Zelle liegen. Das ist nicht nur absolut abwegig, denn kaum etwas im Vollzug ist herausfordernder und gefährlicher als ein Gefangener auf Drogen. Es ist auch ein unglaubliches und durch nichts zu rechtfertigendes Misstrauensvotum gegenüber unseren Bediensteten im Vollzug, das ich auf das Schärfste zurückweise. Ein kleiner Hinweis an die CDU-Fraktion: Der Abgeordnete Calderone hat zusätzliche Redezeit gefordert. Die bekommt er auch gleich. Dann können alle Argumente noch einmal aufgeführt werden. Und an dieser Stelle auch noch ein Wort zu der Unterstellung der CDU, der aktuelle Vorfall sei Ausdruck meiner neuen Strategie für den offenen Vollzug. Tut mir leid. Da muss ich Sie enttäuschen. Der offene Vollzug arbeitet aktuell nämlich noch nach exakt den gleichen Regeln wie unter Frau Havliza. Und genau deshalb will und werde ich im engen Austausch mit unseren Praktikerinnen und Praktikern den offenen Vollzug stärken und besser machen, denn ein guter offener Vollzug ist ein entscheidendes Mittel für eine erfolgreiche Resozialisierung. Und gerade die erfolgreiche Resozialisierung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Gefangener nach seiner Entlassung straffrei bleibt und damit keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt. Das heißt: Ein besserer offener Vollzug bedeutet mehr Sicherheit für uns alle. Sie wissen, ich war Strafrichterin, und Sie können mir glauben, dass ich schon alleine aus dieser Erfahrung heraus ein hohes Interesse daran habe, dass die von unseren Gerichten in aufwändigen Strafverfahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Straftäter die Strafen auch absitzen, und zwar konsequent. Auch Sie können doch nicht allen Ernstes wollen, dass ausnahmslos alle Gefangenen in Niedersachsen bis zum Strafende ohne Lockerungen und ohne Entlassungsvorbereitung im geschlossenen Vollzug sitzen und dann am Tag der Entlassung ohne Job und ohne soziales Umfeld auf der Straße stehen! Das produziert Rückfälle, und das ist fachlich untragbar. Um es kurz zu machen: Was in Meppen vorgefallen ist, ist in der Tat ärgerlich, aber es ist sofort und mit der gebotenen Konsequenz reagiert worden. Von daher sollten Sie Ihre aufgeregte Debatte darüber zügig beerdigen und sich lieber konstruktiv daran beteiligen, wie wir unseren offenen Vollzug nachhaltig besser machen können, und zwar im Interesse der Bediensteten, im Interesse der erfolgreichen Resozialisierung der Gefangenen und im Interesse unser aller Sicherheit. Vielen Dank.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Schülke möchte antworten. Bitte schön, Frau Schülke! Vielen Dank, Herr Präsident. - Das Thema ist ungeahnt umfangreich, da es eben nicht nur zum Beispiel um „Arzt und Ärztinnen“ geht, und wurde anscheinend noch nicht genügend verstanden. Ich möchte deshalb noch einmal ergänzend klarstellen: Während geschlechtergerechte Sprache möglichst beide Geschlechter, also Mann und Frau, sprachlich inkludieren möchte und dazu Gendersternchen, Schrägstrich oder Paarnennung usw. nutzt, verwendet die geschlechterneutrale Sprache idealerweise weder die weibliche noch die männliche Form. Stattdessen bezieht sie sich auf komplett neue Wortschöpfungen. Werte Kollegen, hier an dieser Stelle möchte ich eine kleine Kostprobe davon geben. Stellen wir uns einmal vor: Ein toxischer Cis-Mann, eine TERF oder jedes andere heteronormative Wesen liest einen Transgender, eine genderfluid Girlfag, einen pansexual Genderfaun oder ein drittes Geschlecht falsch, spricht dieses also zum Beispiel mit „Herr“ oder „Frau“ oder „er“ oder „sie“ und eben nicht genderneutral, beispielsweise mit „Enby“, an, dann ist dies ein klarer Fall von Missgendern und kann neuerdings auch als Straftat geahndet werden. Wenn Sie tatsächlich ein Interesse daran haben, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, dann kann ich Ihnen gern die Quellen nennen - Herr Siebels, bitte! Frau Schülke hat das Wort! - und Ihnen diese und weitere Ratgeber zukommen lassen. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Frau Kultusministerin Hamburg, bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

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MUDr. PhDr. / Univ. Prag Jozef Rakicky fraktionslos

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Redemöglichkeit verbraucht. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir wollen nicht das Kind mit dem Wasser rauswerfen. Zu dem, was meine Vorrednerin zu der Impfung sagte: Da bin ich nicht ganz derselben Meinung. Denn die Impfung gegen HPV ist bekanntermaßen nachgewiesen sicher und zu 90 % wirksam, und im Unterschied zu Corona-Impfungen wurde sie zehn Jahre getestet. Was ich auch noch dazu sagen möchte: Es ist in unserem Interesse, dass möglichst viele Jungen und Mädchen geimpft werden. Dafür reichen die Kampagnen nicht aus. Aus meiner Jugend kenne ich die Situation, dass Jugendärzte jedes Jahr einmal in die Schulen gekommen sind. Sie verteilten dann Informationsblätter für die Eltern, und danach, nach einer oder zwei Wochen, wenn diese von den Eltern unterschrieben wurden und weitere Informationen eingesammelt wurden, konnte man sich direkt in der Schule impfen lassen. Das wäre vielleicht ein Weg, aber dann Aufgabe der Schule. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Rakicky. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet für eine Restredezeit: Frau Kollegin Schüssler für die SPD.

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Dr. Andreas Hoffmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)

Vielen Dank. Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann, bitte! Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Dann nutze auch ich meine Minute noch. Die Rechnung klingt an sich erst einmal ganz gut. Sie gehen allerdings davon aus, dass wir in den nächsten Jahren keinerlei Kostensteigerungen haben, auch nicht im Tarif. Aber wenn ich nur daran denke, was ich in den letzten Jahren schon an notwendigen Nachtragshaushalten erleben durfte, dann halte ich das für ein ziemliches Vabanquespiel gegen die Zukunft, wenn Sie davon ausgehen, dass wir diese Rücklage von über 400 Millionen Euro in den nächsten Jahren oder gar davor nicht benötigen werden. Von daher wäre mir das zu riskant. Wenn Sie das angehen wollen - schön! Wie gesagt, ich freue mich auf die Haushaltsberatungen.

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Birgit Butter CDU

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Zusatzfrage für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Butter gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass es eine Pressemitteilung der Grünen-Landtagsfraktion vom 29. Februar gibt, die besagt, dass die rot-grüne Landesregierung sich dafür einsetze, die geplante Bezahlkarte für Geflüchtete diskriminierungsfrei aufzulegen - ‑ Frau Diallo-Hartmann! ‑ und allenfalls Auslandsüberweisungen auszuschließen, so Ihre Fraktionsvorsitzende Frau Kura, Frau Diallo-Hartmann, und die Nutzung der Karte dürfe nicht eingeschränkt oder überwacht werden, sowie vor dem Hintergrund, dass die Ministerin gerade sagte, dass Sie sich seit Monaten in Abstimmungen befinden, frage ich im Hinblick auf den grünen Koalitionspartner die Landesregierung: Wird es bei der Bezahlkarte landesweit einheitliche Vorgaben für Bargeldabhebungen geben? Wenn ja: Welcher Betrag kann maximal bar abgehoben werden?

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

- Lassen Sie mich doch einfach antworten! Hallo! Der Kollege Frölich wurde gefragt, und der Kollege Frölich wird jetzt antworten. Bitte Ruhe! Wir sind ja alle in Gesprächen mit Verbänden, wir sind alle in Gesprächen mit Wohnungsgenossenschaften, wir sind alle in Gesprächen mit Investoren, und ich bin zudem auch noch ausführender Unternehmer, der eine unmittelbare Rückkoppelung auch von den Auftraggebern erhält. Das ist das Ergebnis dieser Evaluation, die ich eben vorgetragen habe - Sie können gern lachen ‑, die übrigens auch von den Architektenkammern und vom BDA in der Form so vorgetragen worden ist. Insofern kann ich Ihre Aufregung nicht verstehen. Sie haben ja die ganze Zeit darauf hingewiesen, wie wichtig die Rückkoppelung zu den Verbänden ist. Insofern berichte ich Ihnen jetzt tatsächlich einmal von einer solchen Rückkoppelung. - Sorry, diese Hinweise von Ihnen sind jetzt gerade ein bisschen dünn. Hier geht es also um praktische Änderungen in der regionalen Vermarktung bei den beiden Punkten, die wir bezüglich der Vermarktungs-

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Omid Najafi AfD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anpassungen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sehen auf den ersten Blick zum einen interessant aus, zum anderen versuchen Sie wieder, das Wolkenkuckucksheim Wasserstoff und die E-Mobilität als förderfähig zu integrieren, und nennen das im Gesetzentwurf „umweltverträglich“ sowie „umweltschonend“. Doch 9 kg Grundwasser abzuschöpfen, um 1 kg Wasserstoff herzustellen und dies „umweltschonend“ zu nennen, ist schon fabulös. Ohne Steuergelder zu verschleudern, rentiert sich E-Mobilität nun mal nicht, Wasserstoff erst recht nicht. Scheint Ihnen jedoch egal zu sein, ist ja nicht Ihr Geld! Dass nun mal laufende Kosten entstehen durch Instandhaltung, Reparatur und eventuellem Ersatz und dass diese Kosten jene von den Fahrzeugen normaler Antriebsart bei Weitem übersteigen, was zu noch mehr Verschwendung von Steuergeldern führt, darüber machen Sie sich keine Gedanken. Nach Ihnen die Sintflut! Wenn E-Mobilität und Wasserstoff zu teuer sind, dann sollen sie doch Fahrrad fahren! Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen! Gemeinnützige Vereine zur Personenbeförderung im Linienverkehr mit ehrenamtlichen Fahrern jährlich mit einem Volumen von 3 000 bis 7 500 Euro zu unterstützen, kann man sich anschauen. Das ist der einzig interessante Punkt an diesem Gesetzentwurf, zusammen mit der Ausweitung der Förderfähigkeit, was Haltestelleneinrichtungen anbelangt. Wir schauen uns an, was die Beratung im Ausschuss letztendlich ergeben wird. Und wenn wir schon vom Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungs­gesetz sprechen, dann kann ich Ihnen nur nahelegen: Fördern Sie die Elbquerung in Darchau – Neu Darchau im Landkreis Lüneburg. Vielen lieben Dank.

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Dr.in Tanja Meyer GRÜNE

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

- Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Uhlen! Liebe Kolleg*innen! Anstatt dass Sie jetzt hier die Chance nutzen und sich dafür einsetzen, dass wirklich alle geimpft werden! Es geht im Wesentlichen darum, dass vor allen Dingen auch Männer geimpft werden; denn die Impfquote, die wirklich niedrig ist, ist diejenige Männern und nicht die bei Frauen. Bei Frauen ist sie ständig steigend. Männer sind die, die HPV übertragen. Sie gehen hier nur auf die Frauen und deren Schutz ein. Ich bin echt entsetzt, dass Sie diese Chance nicht genutzt haben, sich dafür einzusetzen, um eine solche Kampagne zu unterstützen, damit wirklich alle jungen Menschen vor dem ersten Geschlechtsverkehr ‑ denn das ist der entscheidende Punkt ‑ geimpft werden. Das ist zwar nachher noch möglich, aber nur, wenn sie keine Infektion haben. Dafür gibt es Tests, und das ist möglich. Ich finde es wichtig, dass wir heute über die Impfungen sprechen; denn in meinem direkten Umfeld sind drei Frauen, die jeweils etwa so alt waren wir ich, an den Folgen von Gebärmutterhalskrebs gestorben, und alle Krankheitsverläufe waren erschütternd. Nina, eine von ihnen, hatte länger undefinierbare Schmerzen im Unterleib. Als die Schmerzen stärker wurden, ging sie zu ihrer Gynäkologin. Und wie es so oft ist: Sie war schon länger nicht mehr da gewesen, länger als sie gemusst hätte ‑ so, wie es häufig auch bei uns so ist; auch ich habe aufgrund meiner Tätigkeit hier wieder mal ein paar Vorsorgeuntersuchungen verpasst. Bei diesem Arztbesuch erhielt sie die Diagnose Gebärmutterhalskrebs. Sie war eine lebenslustige Frau, hatte eine Familie, sie hatte drei Söhne, hatte einen super erfüllenden Beruf und hat sich mega engagiert. Sechs Monate später ist sie verstorben. Auch nach vielen Jahren ist das für mich und für alle Menschen, die sie gekannt haben, unvorstellbar. Umso mehr erschüttert es mich tatsächlich, wenn hier Stellvertreterdebatten aufgemacht werden. Wir leben in einem Land, in dem Forschung und Versorgung einen Stand haben, der die bestmögliche Prävention ermöglicht. Das ist wirklich ein Segen; denn fast alle Menschen, unabhängig von dem Geschlecht, infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV. Über die Folgen haben wir gerade schon viel gehört: von Genitalwarzen bis hin zu psychischen Folgen. Das ist auch ganz wichtig; denn oftmals gehen auch psychologische Folgen damit einher. Es ist nämlich eine starke Belastung, eine Belastung für die Partnerschaft und auch Angst vor der Erkrankung mit Krebs. Wir haben die Bandbreite der möglichen Krebserkrankungen gerade gehört. Es wird geschätzt, dass etwa eine von 20 neuen Krebsdiagnosen auf HPV zurückzuführen ist. Ich möchte das noch einmal ganz deutlich machen: Das heißt, jährlich sterben in Deutschland dreimal so viele Menschen infolge einer auf eine HPV-Infektion zurückzuführende Krebserkrankung als im Straßenverkehr. Wir müssen uns das mal vorstellen: Wenn es für jede dieser Frauen eine Nachricht in der Zeitung oder in den News geben würde, wie es dies für fast jeden Todesfall gibt, wenn ein Mensch gegen einen Baum gefahren ist, oder, oder - was das für eine Aufmerksamkeit nach sich ziehen würde! Das wäre vielleicht auch mal eine gute Kampagne. Aber wir wollen die einzelnen Menschen da nicht in den Vordergrund stellen; denn sie haben ja auch eine Leidensgeschichte. Die Zahl der Verkehrstoten ist durch die Schutzmaßnahmen zum Glück zurückgegangen. Das können wir auch für die Anzahl der Toten infolge von HPV-Infektionen erreichen, indem die Impfungen genutzt werden. Dass das ein Erfolg ist, zeigt sich in den europäischen Ländern, die schon länger impfen. Denn sie haben gezeigt, dass durch eine höhere Impfquote und durch diese breitere Wirkung die Anzahl an Todesfällen massiv zurückgegangen ist. Darauf müssen wir aufsetzen. Wir haben gehört, die Impfquote in Deutschland war von Anfang an nicht sehr hoch. Sie ist in Zeiten von Corona noch weiter abgesunken. Niedersachsen schneidet dabei ganz besonders schlecht ab. Die Zahlen haben wir gehört. Nur knapp die Hälfte der Mädchen ist geimpft, und knapp 17 % der Jungen sind in Niedersachsen geimpft. Viele Impfserien werden nicht abgeschlossen. Das ist wirklich ein Drama. Hier wird im Grunde Verantwortung nicht wahrgenommen. Wir wissen, jede verhinderte Infektion zählt, und Wissen kann in jedem Fall Leben retten und vor allen Dingen auch Leid verhindern. Es geht ja nicht nur um Todesfälle, sondern auch um Erkrankungen, die damit einhergehen. Deswegen können wir auch nur sagen, dass jede Kampagne, wie die Kampagne „T(w)o be safe“, die die Informationen verbessert, die Kinder erreicht, die Eltern erreicht, wirklich wertvoll ist. Denn je mehr Menschen diese Chance für eine Impfung nutzen, desto mehr Menschen schützen wir vor den Folgen dieser wirklich unnötigen Erkrankung. Ich wäre froh, hätte ich die Chance auf eine Impfung gehabt. Ich weiß, dass Ninas Angehörige auch sehr froh gewesen wären, hätten sie die Chance gehabt, dass Nina sich hätte impfen lassen können. Deswegen ist es umso wichtiger, dass alle diese Chancen nutzen. In dem Sinne bitte ich um eine Debatte auf dieser Ebene anstelle irgendeiner Stellvertreterdebatte. Lassen Sie uns an diesen Stellen wirklich gemeinsam an einem Strang ziehen! Vielen Dank.

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Klaus Wichmann AfD

Islamistischer Terror in Deutschland - was ist jetzt zu tun?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 31. Mai dieses Jahres hat in Mannheim ein islamistischer Terrorist mit einem Kampfmesser viele Menschen zum Teil schwer verletzt und Polizeihauptkommissar Rouven Lauer auf widerwärtigste Weise ermordet. Wir alle sind geschockt von dieser Tat. Wir alle wünschen den Verletzten baldige und vollständige Genesung. Und wir gedenken in tiefer Trauer Rouven Lauer. Wir können den Schmerz kaum ermessen, den eine Familie erleidet, wenn einer der ihren ermordet wird. Unser Mitgefühl gilt besonders den Angehörigen. Wir als Politik stellen aber in diesem Land die Weichen. Wir müssen uns also fragen: Was ist zu tun? Ich verrate Ihnen gerne meine Prioritäten: Sicherheit für das deutsche Volk. Meine Lösung will ich auch nicht verheimlichen: Wer extremistischem Gedankengut anhängt und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, der gehört aus diesem Land hinausbefördert. Meine Damen und Herren, wir werden potenzielle Gewalttäter und Terroristen nicht mit Gesprächskreisen, nicht mit warmem Kakao und nicht mit einer Duzi-Duzi-Politik dazu bringen, von ihren furchtbaren Mordtaten abzulassen. Das rot-grüne Mantra, es liege nur an einer gesellschaftlichen oder rechtlichen Benachteiligung, die zu einer Radikalisierung führen, ist falsch. Nehmen wir den Täter von Mannheim: ein afghanischer Flüchtling, als Minderjähriger in unser Land gekommen, Asylantrag 2014 abgelehnt, aber es findet sich ‑ wie für alle ‑ schon ein Aufenthaltsstatus. Hier verheiratet, zwei Kinder, Teilnahme an Kursen, Gewinner von Gold und Bronze von Landesmeisterschaften im Taekwondo, zuletzt im Bürgergeldbezug stehend. Selbst, wenn man seine Augen ganz fest verschließen will vor dieser Realität, dann muss man doch merken, dass diese Thesen von Aggression durch Benachteiligung nichts, aber auch gar nichts mit der Realität zu tun haben. Islamisten kümmern sich nicht um Stuhlkreise und Streicheleinheiten. Sie hassen uns. Sie hassen unsere Art zu leben. Sie wollen uns tot sehen oder unterjocht. In Niedersachsen, meine Damen und Herren, gibt es alleine 1 500 Islamisten - so der Verfassungsschutzbericht 2023. Dort wird berichtet von gewaltverherrlichenden Videos und Audiodateien, von Anleitungen zum Bombenbau und klaren Aufrufen zu Anschlägen. Der terroristische Mord von Mannheim ist dabei beileibe kein Einzelfall. Bereits in 2016 griff eine 15-jährige IS-Sympathisantin im hannoverschen Hauptbahnhof einen Bundespolizisten an und versuchte, ihn mit Stichen in den Hals zu töten. Laut Kriminologischem Forschungsinstitut Niedersachsen äußerten über zwei Drittel der befragten muslimischen Jugendlichen zuletzt: Die Gesetze des Korans sind mir wichtiger als die Gesetze in Deutschland. 45,8 % erklärten, ein muslimischer Gottesstaat sei die beste Staatsform. Ein muslimischer Gottesstaat! Glaubt irgendjemand hier, diese Taten hörten von selbst auf? - Nein, meine Damen und Herren, es ist unsere Aufgabe und unser Job, sie zu beenden. Und wenn wir nüchtern abwägen, was hierzu die besten Mittel sind, dann kommen wir zu dem einzig vernünftigen Schluss: die Anzahl der potenziellen Terroristen in diesem Land runterbringen - auf null. So würde das die AfD machen. So würde ich das machen. Und wenn wir hören, Herr Bajus: „Das geht nicht. Rechtliche Hürden.“, dann frage ich einmal in die Runde: Wer sind wir hier eigentlich? Wir sind das Parlament. Wir machen hier die Gesetze - und zur Not über den Bundesrat bei Bundesrecht. Stattdessen hören wir, dass es moralische Bedenken bei unseren Grünen und bei der SPD gibt, wenn man mit den Taliban verhandeln müsste. Wenn es dazu dient, Gefahren vom deutschen Volk abzuwenden, dann verhandele ich sogar mit dem Teufel, meine Damen und Herren. Und wie wichtig das ist, Herr Watermann, sehen Sie wieder im Verfassungsschutzbericht 2023. Da steht nämlich drin, was zum Beispiel Salafisten wollen. Die Verheiratung neunjähriger Mädchen und die Einführung der Sklaverei! Mit welchem Argument lassen Sie solche Leute in unserem Land? Ich war noch nie auf Ihre folgenden Redebeiträge so gespannt wie bei dieser Frage. Und Frau Innenministerin, ich begrüße das Verbot der DMG in Braunschweig. Aber das ist seit 2015 ein salafistischer Hotspot, und Sie brauchen neun Jahre für ein Verbot. Das ist eben auch ein Armutszeugnis. - Sie brauchen neun Jahre im Rechtsstaat. Herzlichen Glückwunsch, Herr Watermann! Viel wichtiger, Herr Watermann ‑ ‑ ‑ - Herr Watermann, Sie können sich ja gerne noch melden. Herr Watermann und Frau Ministerin, viel wichtiger: Mordtaten werden nicht von Vereinen verübt, sondern von Menschen. Wir müssen nicht nur die Vereine verbieten, wir müssen die potenziell gefährlichen Menschen aus dem Land schaffen. Sollten Sie, Herr Watermann, Ihre Verantwortung für unser Land allerdings wiederentdecken, helfen wir gerne mit. Haben Sie Mut! Herr Watermann! Ich bin vielleicht gar nicht so wichtig wie andere, die Ihnen das schon zugerufen haben, aber rufe es Ihnen auch zu: Lassen Sie uns endlich in großem Stil abschieben! Vielen Dank.

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Delia Klages AfD

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich für die Belange behinderter Menschen einsetzt, ist in den Augen seiner Mitmenschen ein guter, ja edler Mensch - ein Image, welches SPD und Grüne gern für sich reklamieren. Als ich mich mit Ihrem Antrag beschäftigt und Recherche angestellt habe, war ich erschrocken, dass nur ungefähr 40 % der Unternehmen die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllen. Ich habe mich fragt, warum das so ist. Die Frage ist doch: Sind die Unternehmen wirklich ausreichend informiert, und sind sie ausreichend unterstützt? Gerade die Tatsache, dass 56 % aller Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten, zeigt doch das große Potenzial in diesem Bereich. Also dort, wo die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung ihren Lebensunterhalt verdient, müsste es doch mehr inklusive Arbeitsplätze geben. Also habe ich da mal nachgefragt und bin auf Folgendes gestoßen: Die Arbeitgeber, mit denen ich gesprochen habe, waren sehr wohl sehr gut informiert, sowohl über Förderungen, Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in Bezug auf Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Was aber auch bei den Gesprächen herauskam, war, dass es vielfach viel zu wenige Bewerber für diese Pflichtarbeitsplätze gibt. Dass es gar nicht genug Schwerbehinderte für den inklusiven Markt geben sollte, das hat mich dann doch erstaunt. Ich hatte das nach Ihrem Antrag nicht erwartet. Deshalb habe ich die Landesregierung in der Drucksache 19/4424 gefragt: Wie viele Pflichtarbeitsplätze müssten die Arbeitgeber in Niedersachsen besetzen, und wie viele Stellen sind besetzt? - Die letzten Zahlen sind aus 2020 und 2021. Die aktuelleren Zahlen konnte die Landesregierung leider nicht nennen. 2020 war das Soll 98.878 Pflichtarbeitsplätze, und besetzt waren 88.038 Pflichtarbeitsplätze, also unbesetzt waren etwas mehr als 10.000 Arbeitsplätze. 2021 wurde zum ersten Mal das Soll der Pflichtarbeitsplätze übererfüllt erfasst. Das Soll der Pflichtarbeitsplätze betrug 100.000, besetzt waren 72.488, unbesetzt waren 27.900, also 16.610 über Soll. Dann habe ich als Nächstes gefragt, ob es für die unbesetzten Pflichtarbeitsplätze überhaupt Bewerber gibt, und diese Frage konnte die Landesregierung nicht beantworten. Aus diesem Grund müssen wir uns fragen, ob die Arbeitgeber in Niedersachsen eine Pflichtausgleichsabgabe für unbesetzte Arbeitsplätze zahlen müssen, obwohl es dafür gar keine Bewerber gibt. Da wir aber grundsätzlich der Meinung sind, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner körperlichen und geistigen Verfassung, die Chance haben sollte, sich im Arbeitsleben zu beweisen, werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern uns enthalten. Ich verspreche Ihnen aber, dass wir sehr genau hinsehen, wie sich die Zahl der Pflichtarbeitsplätze im Verhältnis zu den schwerbehinderten Bewerbern in Niedersachsen entwickelt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat das Wort der Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

gemerkt, wo der Unterschied zwischen Regierung und Opposition besteht: Die Opposition kann ein Jahr früher einen Gesetzentwurf vorlegen, muss aber nicht verantwortlich zeichnen, weil er nicht umgesetzt wird. Die regierungstragenden Fraktionen müssen mit Verbänden reden, müssen mit der Praxis reden, müssen Abwägungen treffen und stehen dafür, dass ihre Gesetze umgesetzt werden. Ich möchte den regierungstragenden Fraktionen ganz herzlich dafür danken, dass sie sich diesen Spagat zutrauen - der an dieser Stelle einfach sehr notwendig ist; denn wir haben in Niedersachsen und bundesweit einen erheblichen Fachkräftemangel. Bundesweit wird gerade überall nach Lösungen für das Problem gesucht, und es ist in den Kitas spürbar. Die Belastung in den Einrichtungen ist riesig groß. Es kommt zu Gruppenschließungen. Wir alle reden mit den Eltern, die von diesen kurzfristigen Maßnahmen betroffen sind. Vielleicht sind wir zum Teil ja sogar selber betroffen. Die Botschaft aller war klar: Wir brauchen Handlungs- und Bewegungsspielräume. Das klingt erst einmal sehr einfach. Aber gleichzeitig wird auch gesagt: Der Fachkräftebedarf muss gesichert werden, die Arbeitsplatzattraktivität muss gesteigert werden, und der Kinderschutz muss gewährleistet werden. Diese riesige Range macht schon deutlich, was für einen Spagat Maßnahmen im Bereich der Kindertagesstätten in Zeiten des Fachkräftemangels leisten müssen. Ich möchte Ihnen sagen: Ich finde Ihren Gesetzentwurf an dieser Stelle sehr gelungen. Er gibt den Einrichtungen Handlungs- und Bewegungsfreiheit, verliert das Primat der Pädagogik und der Bildung in den Einrichtungen aber nicht aus dem Blick, und er bietet die Möglichkeit, Weiterqualifizierung auf allen Ebenen mitzudenken. Wo künftig „geeignete Personen“ jenseits der Kern- und Randzeiten eingesetzt werden können, wird darauf hingewirkt, dass diese Kräfte den Weg zur Sozialassistenz gehen. Das ist richtig so. Denn wir brauchen die Kräfte dauerhaft in den Einrichtungen, und zwar nicht als „geeignete Personen“, sondern als Fachkräfte. Wenn sie diesen Weg finden, dann sind sie sehr herzlich willkommen, und wir wollen sie dauerhaft in den Einrichtungen halten und binden. Das Gleiche gilt für das Thema Erstkräfte. Wenn wir uns die Einrichtungen anschauen, dann sehen wir, dass ein Großteil der Gruppen schließen muss, weil die Erstkraft fehlt. Das heißt, auch hier müssen wir reagieren. Und hier ist es angemessen, zu sagen: Sozialassistentinnen und Sozialassistenten mit Berufserfahrung können künftig als Erstkraft eingesetzt werden, sollen dann aber auch den Weg hin zur Erzieher*in konsequent gehen. Deswegen sollen sie das erste Jahr der Erzieher*innenausbildung in Teilzeit besuchen und bekommen am Ende dann auch die Anerkennung als Fachkraft. Das ist gut und richtig: Wir ermuntern die Fachkräfte, nicht bei der Ausbildung zur Sozialassistenz stehen zu bleiben, sondern konsequent den Weg hin zur ersten Fachkraft und zur Erzieher*in zu gehen. Natürlich kann man an dieser Stelle sagen: Das ist aber kompliziert. Ja, aber die Kita-Welt ist nun mal kompliziert! Wie viele Abwägungen getroffen werden müssen, wie viele Ausnahmen zu regeln sind, damit wir die Qualität und den Kinderschutz sichern - das ist nun mal kompliziert! Und dann müssen wir eben auch regeln, was wir im Übergang erlauben und wo dann aber auch deutliche Grenzen sind. An dieser Stelle sind Sie ja durch die Anhörung auf die Verbände zugegangen und haben das noch einmal deutlich praxistauglicher umgesetzt. Das möchte ich deutlich begrüßen. Wir als Ministerium werden das flankieren und den Trägern deutlich sagen, welche Möglichkeiten sie durch Ihren Gesetzentwurf bekommen und welche Qualifizierungsmaßnahmen sie damit zusammen denken können. Denn unser Ziel muss doch sein, die Leute für die Kita zu gewinnen und dann auch weiterzuqualifizieren. Frau Ministerin, ich muss Sie unterbrechen. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Fühner. Lassen Sie die zu? Herr Fühner, bitte! Frau Präsidentin! Frau Ministerin, vielen Dank, dass

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Lena Nzume GRÜNE

Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen

Entwicklung der inklusiven Bildungslandschaft ein gemeinsames Anliegen ist. Wir sind nicht immer einer Meinung, aber in der Sache hier sind wir uns einig: Niedersachsen ist inklusiv! Mit diesem Antrag bieten wir Familien und den Mitarbeitenden Verlässlichkeit, und wir zeigen Perspektiven auf. Dabei verfolgen wir einen regionalen Ansatz, das heißt, wir suchen pragmatische Lösungen vor Ort mit den Leuten, mit den Familien, mit den Mitarbeitenden, mit den Vertreter*innen der Kommunen. Das ist wichtig. Gleichzeitig setzen wir damit erneut ein Versprechen aus unserem Koalitionsvertrag um. Ich möchte die wirklich wertvolle Arbeit der Tagesbildungsstätten wertschätzen; denn sie waren ‑ es wurde schon häufig gesagt ‑ Pioniere der Inklusion. Sie sind in den 60er-Jahren aus den Initiativen der Eltern- und Betroffenenbewegung entstanden. Sie ermöglichten Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ein schulisches oder schulähnliches Bildungsangebot. Heute haben Kinder und Jugendliche mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Möglichkeit, in der inklusiven Schule, an der Förderschule oder ‑ ‑ ‑ Frau Nzume, warten Sie mal einen kleinen Moment! - Herr Fühner und Frau Hartmann, dürfte ich mal bitte das Gespräch unterbrechen? - So, jetzt haben wir wieder etwas mehr Ruhe. Fahren Sie bitte fort. Danke schön. Heute haben die Kinder die Möglichkeit, in verschiedenen Schulformen ihre Schulpflicht zu erfüllen, und Tagesbildungsstätten sind eben ein Teil der inklusiven Schullandschaft in Niedersachsen. Das Thema ist komplex; das haben wir schon gehört. Seit Jahren wird um Lösungen gerungen. Bis Ende 2019 lag die Zuständigkeit für die Tagesbildungsstätten beim Sozialministerium. Dann wechselte sie in die kommunale Hand. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes war die Finanzierung infrage gestellt worden, bzw. der schulische Anteil, den Herr Fühner genannt hat, sollte nicht mehr aus den Mitteln der Eingliederungshilfe getragen werden. Seitdem werden Lösungen für die Finanzierung gesucht. Deswegen, liebe Kolleg*innen, freue ich mich, dass wir heute einen Weg beschreiten, um die Tagesbildungsstätten weiterzuentwickeln und um ihnen Perspektiven aufzuzeigen. Denn, wie gesagt, wir wertschätzen ihre Arbeit. Zugleich wollen wir alle Lernorte in den Blick nehmen. Wichtig ist, dass wir regionale Entwicklungskonzepte erstellen. Dazu gehören natürlich auch die Tagesbildungsstätten. Wir haben schon zentrale Punkte aus dem Antrag gehört. Uns ist es natürlich wichtig, einerseits mit den kommunalen Spitzenverbänden die Klärung der Finanzierungsfragen auf den Weg zu bringen. Andererseits ist es uns auch wichtig, regionale Ansätze und regionale Lösungen zu finden, die künftigen Schulen mit den Angeboten der Jugendhilfe zu verzahnen und Ganztagesmöglichkeiten auszubauen. Und natürlich ‑ das hatte auch Herr Fühner gesagt ‑ ist auch für uns das Thema der Weiterqualifizierung und der Anerkennungsmöglichkeiten des Personals und natürlich der Leitungen in den Tagesbildungsstätten von zentraler Bedeutung. Wir können es uns natürlich nicht leisten, dass ihre Kompetenzen wegbrechen. Sie sind wichtig, denn sie bringen viel Erfahrung mit. Deswegen haben wir gesagt: Im Sinne eines multiprofessionellen Ansatzes sollen Perspektiven eröffnet werden. Ferner finde ich das Thema der Betreuungsmöglichkeiten im Ganztag wichtig. Aber es geht ergänzend auch um die Ferienzeiten, darum, dass die Schließzeiten so gestaltet sind, dass die Familien gut damit zurechtkommen. Ein weiterer Punkt betrifft die Planungsgruppen vor Ort ‑ mit den Akteuren der Tagesbildungsstätten, mit den Betroffenen, mit den Familien vor Ort ‑, aber es braucht ‑ auch das hat Herr Fühner gesagt ‑ auch eine zentrale Lenkungsgruppe im Kultusministerium, wo die Gesamtkoordination überwacht wird bzw. die Tagesbildungsstätten in ihrem Prozess eng begleitet werden. Ich freue mich, dass wir gemeinsam an diesem Antrag gearbeitet haben und ihn heute hier gemeinsam einbringen. Ich danke unserer Kultusministerin für ihr schnelles und beherztes Handeln. Der Antrag, den wir hier auf den Weg bringen, zeigt den Weg zu einer zukunftssicheren und inklusiven Bildungslandschaft in Niedersachsen. Wir nehmen die Familien in den Blick, die Kinder mit Behinderungen und mit Förderbedarfen in verschiedenen Bereichen. Und wir zeigen, dass die Eltern und die Familien sich auf uns verlassen können. Deswegen freue ich mich auf die weitere Beratung im Ausschuss, und ich freue mich, dass wir gemeinsam Lösungen entwickeln und diesen Weg gemeinsam bestreiten. Danke schön.

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Die Innenministerin antwortet. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, in der Tat ist die Frage der Migration und der ordentlichen Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten das Megathema dieser Zeit, das die EU insgesamt und auch uns in Deutschland sehr beschäftigt. Auch jetzt bei der Innenministerkonferenz diskutieren wir wieder einige Themen dazu. Wir nehmen dieses Jahr wahrscheinlich, wie auch im vergangenen Jahr, 20 000 bis 30 000 Geflüchtete in Niedersachsen auf. Insgesamt sind es über 300 000 in Deutschland. Wir nehmen in der EU insgesamt Geflüchtete auf. Der Ansatz aus Deutschland war immer ‑ unterstützt von den Bundesländern und auch aus Niedersachsen ‑, dass wir uns über eine bessere Verteilung innerhalb der EU Gedanken machen müssen, weil Deutschland, gemessen an anderen Ländern, eine zu hohe Last hat, was die Aufnahme von Geflüchteten angeht, und andere Länder sich gar nicht beteiligen. Deswegen hat man sich in der EU auf GEAS verständigt. Daher gehe ich davon aus, dass wir in der Umsetzung von GEAS zu Erleichterungen kommen. Ihre Frage ist jetzt: Belastet das Kirchenasyl nicht diese Fragestellung und vor allen Dingen die Zahlen? - Wenn Sie es sich kurz in Erinnerung rufen ‑ ich habe auf Nachfrage von Frau Butter die Zahlen dargestellt ‑: Im letzten Jahr hatten wir 137 Kirchenasylfälle, und wir haben im letzten Jahr in Niedersachsen erstmals eine Anzahl von 30 000 Geflüchteten aufgenommen. Ich glaube, dass uns in Niedersachsen und in Deutschland die Kirchenasylfälle insgesamt nicht zahlenmäßig belasten. Es sind andere Fragen im Bereich der Integration, die uns mehr Kopfzerbrechen bereiten. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministern. - Die fünfte und damit letzte

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Vanessa Behrendt AfD

Kinderschutz an erster Stelle! Von der Kinderschutzstrategie zum niedersächsischen Landeskinderschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der kürzeste Witz der Geschichte: Grüne fordern Kinderschutz. - Die Wahrheit ist aber: Sie haben Panik ‑ Panik, weil die Menschen Sie durchschaut haben. Die Europawahl hat gezeigt: Die Tage der Grünen sind gezählt, und das ist auch gut so. Die Grünen gehören nicht in die Regierung, sondern unter die Fünf-Prozent-Marke. Aber wie Ihre Parteifreundin Luisa Neubauer so selten ehrlich sagte ‑ Zitat ‑: „Besser Doppelmoral als gar keine Moral“. Sie Grüne erzählen uns hier seit Monaten, dass mit dem Kinderschutz in unserem Land alles tipptopp sei. Würde es stimmen, warum dann jetzt dieser Antrag? Stimmt es aber nicht, warum haben Sie dann unsere Anträge alle abgelehnt? Mädchen vor Gruppenvergewaltigung schützen - abgelehnt. Kinder vor Frühsexualisierung und Pädophilen schützen - abgelehnt. Pädokriminelle Methoden in Kitas verbieten - abgelehnt. Wäre Ihnen Kinderschutz wirklich wichtig, dann würden Sie unseren Anträgen für unsere Kinder zustimmen. Kinder sind in Niedersachsen natürlich nicht gut geschützt, und das wissen Sie auch ganz genau. Allein in den letzten zwölf Monaten habe ich zwei Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung in Kitas erstattet. Der erste Fall: In einer Kita in Hannover kommt heraus, dass Doktorspielräume eingerichtet werden sollen und ein pädophiler Erzieher arbeitet. Reaktion Ihrerseits: herunterspielen. Zweiter Fall: eine Kita in Worpswede. Null-bis Zweijährige sollen Nacktheit genießen, wie mir besorgte Eltern mitgeteilt haben. Die Kinder sollen sich gegenseitig intim berühren, und sogar das Anfassen der Geschlechtsteile von Erwachsenen wird empfohlen. ‑ Hören Sie mal zu, dann lernen Sie noch etwas! Reaktion Ihrerseits: gar keine. Sie können das jetzt hundertmal als „Kinderschutzkonzept“ bezeichnen - es sind kranke, gefährliche und pädokriminelle Praktiken, die in Kitas nichts, aber auch gar nichts zu suchen haben. Was ist für Rot-Grüne daran so schwer zu verstehen? - Ich begreife es nicht. Keine Kita braucht Doktorspielräume oder Anleitung zu frühkindlicher Masturbation. Jungs sind Jungs, Mädchen sind Mädchen. Lassen Sie Kinder einfach Kinder sein! Wer in diesen Konzepten kein Problem sieht, hat in der Regierung nichts verloren. Und dass Sie damit überhaupt kein Problem haben, haben Sie mehr als einmal bewiesen. Rot-Grün steht nicht für Kinderschutz, sondern für institutionalisierte Kindeswohlgefährdung. Das ist Fakt. Im Bund hat die Ampel die Strafe für Kinderpornografie nicht herauf-, sondern heruntergesetzt. Gestalten wie die Pädo-Community „Krumme 13“ feiern das. Ich verspreche Ihnen hier und jetzt: Während Pädophile sich auf Ihre Gesetze freuen, werden sie die Gesetze einer AfD-Regierung fürchten. Ich habe Sie im Ausschuss gefragt, warum Sie sich weigern, die pädophile Spielmethode „Original Play“ zu verbieten. Sie sagen, wir müssen „Original Play“ nicht verbieten, weil keine Fälle bekannt seien. Und ein paar Sätze weiter sagen Sie dann ‑ Zitat ‑: Das Land hat überhaupt keine Übersicht, was in den einzelnen Einrichtungen umgesetzt wird. Der Antrag, den Sie hier kurz nach der Wahlschlappe vorlegen, ist ein Offenbarungseid ‑ nicht so sehr wegen dem, was drinsteht, sondern wegen dem, was nicht drinsteht. Schutz vor Frühsexualisierung - Fehlanzeige. Schutz vor der Transideologie - Fehlanzeige. Klares Bekenntnis gegen Doktorspielräume und Pädophilie verharmlosende Sexualkonzepte - Fehlanzeige. Stattdessen: Selbstlob, Eitelkeit und Phrasenbingo. Meine Damen und Herren, das ist kein Maßnahmenkatalog für Kinderschutz, das ist eine Konfettikanone für Ihre restlichen verbliebenen Wähler. Wenn es das Wort „Symbolpolitik“ nicht schon gäbe, müsste man es für Sie erfinden. Wäre Ihnen Kinderschutz wirklich ein Anliegen, gäbe es viele Ansatzpunkte. Gewalt gegen Kinder nimmt zu. Sorgen Sie endlich für mehr Erzieherinnen, statt die vorhandenen mit Bürokratie zu belasten! Kinderarmut nimmt zu. Mehr als 3 Millionen Kinder sind bereits betroffen. Sorgen Sie endlich für ein Ende der Wohlstandszerstörung! Mehr als 100 000 Kinder werden jedes Jahr im Mutterleib getötet. Sorgen Sie endlich für eine Willkommenskultur für Ungeborene, anstatt Lebensschützer zu kriminalisieren! Von 2013 bis 2022 hat es bei Trans-Diagnosen unter 5‑ bis 24-Jährigen einen Anstieg um 680 % gegeben ‑ um 680 %! Sorgen Sie endlich dafür, dass sich Kinder und Jugendliche nicht unwiederbringlich verstümmeln, anstatt sie mit Ihrer Regenbogenideologie darin zu bestärken. Sorgen Sie endlich dafür, dass Kindergärten wieder ein geschützter Ort werden statt ein Ort, wo sich Kleinkinder unter Anleitung fremder Erwachsener befummeln sollen! Fangen Sie endlich an, Politik für Kinder zu machen! Wir als AfD-Fraktion sagen: Pädophile Sexualpädagogik raus aus den Schulen, raus aus den Kitas - und dafür raus aus den Parlamenten! Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Uhlen, es ist so, dass die Daten eindeutig zeigen, dass die Impfung am allerwirksamsten ist, wenn sie zwischen 9 und 14 stattfindet. Da ist das Immunsystem der jungen Menschen am stärksten involviert und kann sich am stärksten dagegen wehren. Die AOK finanziert die Impfung sogar bis 26. Es bleibt trotzdem in der Freiwilligkeit der über 17-/18-Jährigen, das selber zu vollziehen, nachzufragen und durchzuführen. Deshalb haben wir an dieser Stelle keine Impfpflicht - wie es auch bei anderen Dingen keine Impfpflicht gibt. Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage, für die Fraktion der AfD, stellt Frau Kollegin Klages.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Praxistaugliches Moorbrandschutzkonzept für Niedersachsen entwickeln

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Feuerwehrkameraden! Wir debattieren heute über die Entwicklung eines praxistauglichen Moorbrandschutzkonzeptes für Niedersachsen. Warum wird das Wort „praxistauglich“ eigentlich so in den Vordergrund gestellt? Die Antwort darauf kann doch nur lauten, dass die regierungstragenden Parteien, Rot-Grün, ihrer eigenen Landesregierung misstrauen. Es gibt offenbar bis heute kein praxistaugliches Moorbrandschutzkonzept, obwohl die SPD seit zwölf Jahren verantwortlich das Innenministerium leitet. 2018 gab es einen großen Moorbrand in Meppen, der nur mit einer Pipeline aus der Ems gelöscht werden konnte. Offensichtlich sind die notwendigen Konsequenzen daraus bisher nicht im Innenministerium gezogen worden. Für die AfD steht außer Frage, dass jedes Konzept praxistauglich sein muss, sonst ist es eben untauglich. Strukturen, Verantwortlichkeiten, erforderliche Ausstattung und Ausrüstung sowie die Ausbildung der Einsatzkräfte, hier auch mit besonderem Augenmerk auf der Sicherheit der Feuerwehrkameraden, sind in einem solchen Konzept klar zu benennen und – nicht zu vergessen! – tragfähig zu finanzieren. Hier sei nur an die Forderung der niedersächsischen Spitzenverbände erinnert, endlich den Katastrophenschutz nachhaltig mit 100 Millionen Euro im Jahr zu stärken. Ich erinnere an den Landkreistag in Peine. Die Kommunen sind nun mal für die Moorbrandbekämpfung vor Ort verantwortlich, und dafür brauchen sie eben nicht nur schöne, warme Worte hier im Parlament, sondern auch Geld. Es soll hier nicht verschwiegen werden, dass die Beschaffung von vier neuen landeseigenen Hochleistungsförderpumpsystemen ein erster guter Schritt in die richtige Richtung ist. Diese Pumpe kam auch 2022 beim Moorbrand in Gifhorn zum Einsatz. Nasses Moor brennt eben nur oberflächlich und nicht bis in die Tiefe in den Untergrund, so wie es in Meppen 2018 und 2022 in Gifhorn der Fall war. Vernässung der Moore als Prävention ist also ein entscheidender Faktor. Abtorfung und Trockenlegung sind auch aus Sicht der AfD weder zeitgemäß noch wirtschaftlich. Die in Niedersachsen verbliebenen Moorflächen sind zum Glück noch zahlreich und auch groß genug. Sie erfüllen eine wichtige Funktion im Rahmen des Naturschutzes, sind wichtige verbliebene Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen und auch im Rahmen des Tourismus, so wie Sie es erwähnt haben, Herr Kauroff, immer beliebter. Bleiben sollten die Moore also, was sie sind: Rückzugsräume für Mensch und Natur – und eben auch feucht und nass. Neben der erwähnten Prävention fußt die eigentliche Brandbekämpfung auf zwei weiteren Säulen: der Früherkennung des Brandes und der wirksamen Frühbekämpfung des Brandes. Das Zeitfenster, bevor der Moorkörper als solcher und der tiefere Untergrund vom Feuer erfasst werden, ist relativ klein. Das entfaltet konzeptionelle Relevanz, wie auch in der Anhörung zutage kam. Moderne Technik kann hier helfen. Hoffen wir, dass die Kommunen auch wirklich das Geld kriegen, um diese moderne Technik anschaffen zu können! Zum Schluss bleibt die Frage: Was hat die Landesregierung eigentlich bis heute daran gehindert, von alleine ein praxistaugliches Moorbrandkonzept vorzulegen? Wir alle kennen die Antwort: Rot-grüne Ideologie vernebelt den Blick auf die Wirklichkeit. Es wird Zeit für eine Politikwende, wie die Menschen bei der EU-Wahl in Deutschland gezeigt haben – eine Politikwende hier und jetzt, auch in Niedersachsen. Vielen Dank.

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Cindy Lutz CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gesellschaft befindet sich inmitten eines tiefgreifenden Wandels. Digitale Medien haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir lesen Bücher und Zeitschriften auf unseren Tablets, veröffentlichen wissenschaftliche Arbeiten online und teilen Wissen über digitale Plattformen. Diese digitale Transformation bringt viele Vorteile mit sich, stellt uns jedoch auch vor neue Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Archivierung und den Erhalt von Wissen geht. Es geht um den Schutz und die Bewahrung unseres kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. In einer Welt, in der Informationen digital erzeugt und verbreitet werden, besteht die Gefahr, dass wertvolle Werke und Erkenntnisse verloren gehen, wenn sie nicht systematisch archiviert werden. Durch die Pflicht zur Ablieferung digitaler Publikationen an zentrale Archive stellen wir sicher, dass diese Informationen langfristig erhalten bleiben und zukünftigen Generationen zugänglich sind. Die Archivierung trägt maßgeblich zur Förderung von Wissenschaft und Forschung bei. Sie schafft wertvolle Ressourcen für die wissenschaftliche Gemeinschaft. Durch diesen Austausch von Wissen wird die Weiterentwicklung von Forschungsprojekten erheblich erleichtert. Neben den Chancen bringt die Digitalisierung auch Herausforderungen mit sich. Die Implementierung eines umfassenden digitalen Archivs erfordert technische und organisatorische Anpassungen. Es gilt also, geeignete Infrastrukturen zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Verlagen, Autoren und Autorinnen sowie den archivierenden Institutionen zu stärken. Das erfordert Engagement und Investitionen für die Zukunft unseres kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Deshalb ist es gut und wichtig, hier ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen. Es ist aber auch von großer Relevanz, die Strukturen zu stärken und die wichtigen Neuerungen zu schaffen. Die Landesregierung muss also sicherstellen, dass das Wissen und die kulturellen Schätze unserer Zeit nicht in den Weiten des Internets verloren gehen, sondern bewahrt und zugänglich gemacht werden. Ich kann zwar, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehen, warum solch ein Gesetz die große Aufmerksamkeit im Plenum erfordert. Aber gut! Vielleicht wird es wie auch einige andere Tagesordnungspunkte einfach gebraucht, um diesmal wenigstens die zweieinhalb Tage zu füllen - und nicht, wie im Juni-Plenum üblich, dreieinhalb Tage. Wer weiß! Ich freue mich auf die Beratungen und auf die Bewertung durch den GBD. Gern werden wir natürlich konstruktiv den Prozess begleiten. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass Niedersachsen auch in der digitalen Zukunft ein Land des Wissens und der Kultur bleibt! Danke schön.

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Kirsikka Lansmann SPD

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Frau Kollegin Lansmann hat das Wort. Sie wurde gefragt, und sie wird antworten. Bitte schön, Frau Lansmann! Vielen Dank, Herr Fühner. - So einfach und trivial ist es halt nicht. Das ist aber auch nicht Bestandteil unseres Antrags, und deswegen würde

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Sophie Ramdor CDU

Kinderschutz an erster Stelle! Von der Kinderschutzstrategie zum niedersächsischen Landeskinderschutzgesetz

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich mit einer erfreulichen Nachricht an die regierungstragenden Fraktionen beginnen. Zu uns in die Opposition ist durchgedrungen, dass es ab dem Herbst einen ersten Entwurf des Landeskinderschutzgesetzes geben soll. Der erste Punkt Ihres Antrags ist somit erledigt. Sie müssen die Landesregierung nicht um einen Entwurf bitten. Der kommt von ganz alleine. Heute beraten wir den Antrag von SPD und Grünen, der den Kinderschutz in Niedersachsen umfassend stärken soll. Lassen Sie mich betonen, dass wir als CDU-Fraktion den Schutz unserer Kinder als eine der höchsten Prioritäten ansehen. Es ist unbestreitbar, dass der Schutz von Kindern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen, wie groß der Handlungsbedarf ist. Das Hellfeld zum sexuellen Kindesmissbrauch lag bundesweit im Jahr 2023 bei 16 375 Fällen. Das Dunkelfeld ist in diesem Bereich um ein Vielfaches größer. Wie viele Fälle nicht angezeigt werden, wissen wir nicht. Nach Schätzungen sitzen in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder, die Opfer von sexueller Gewalt durch Erwachsene sind oder waren. In 75 % der Fälle findet der Missbrauch im engsten Familienkreis und im nahen sozialen Umfeld statt. Die Zahlen zeigen, dass sich in den meisten Fällen Opfer und Täter kannten. Im digitalen Bereich hat sich die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen von 2020 bis 2022 verdoppelt. Als Politik müssen wir mehr Licht in das Dunkelfeld bringen. Wir müssen dafür sorgen, dass der Missbrauch verhindert bzw. zumindest frühzeitig erkannt wird, um den Opfern, die meistens jünger als 14 Jahre sind, zu helfen. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD Der uns vorliegende Antrag enthält viele Prüfaufträge, allgemeine Forderungen wie den Aufbau von Koordinierungsstellen, Kooperation oder die Evaluierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Diese sind zwar meistens inhaltlich richtig, müssen aber konkretisiert werden. Es bleibt unklar, wer schlussendlich die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen übernehmen soll. Die Schaffung klarer Zuständigkeiten und die Vermeidung von Bürokratie sind entscheidend, um die Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten. Richtig ist es aber, die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zu evaluieren und gegebenenfalls neu zu organisieren. Es gibt Lücken in der flächendeckenden Versorgung mit Beratungs- und Hilfseinrichtungen für Betroffene und ihre Angehörigen. Besonders in ländlichen Regionen sind die Wege zu Fachberatungsstellen oft zu lang oder zu kompliziert. Es bedarf einer leistungsfähigen Infrastruktur, die digitale Angebote und die Arbeit der Fachberatungen vor Ort miteinander verknüpft sowie die mobilen Kriseninterventionsteams im ländlichen Raum ausbaut. Um den Kinderschutz schnellstmöglich umzusetzen, fehlen uns in diesem Antrag aber konkrete Maßnahmen, wie der Missbrauch von Kindern schneller aufgedeckt werden kann. Um dies zu können, benötigen wir die Vorratsdatenspeicherung für Verkehrs- und Standortdaten. Bereits 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung schwerster Kriminalität ‑ er nennt hierbei ausdrücklich den Kindesmissbrauch ‑ die Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nutzen dürfen, da dies oft der einzige Ermittlungsansatz sei. Wir haben bereits am 14. Dezember 2022 einen Antrag dazu eingebracht, damit Niedersachsen sich für diese Nutzung einsetzt. Diese Maßnahme fordert auch die vom Landtag in der letzten Wahlperiode eingesetzte Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes bereits seit 2022 in ihrem Bericht. Der Datenschutz darf hier nicht zum Täterschutz werden. In Ihrem Antrag fordern Sie, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Ärzte beim Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung zu unterstützen. Sie schlagen dabei unter anderem unterstützende Materialien und Informationshilfen vor. Das ist auch richtig. Aber um effektiv die Ärzte zu unterstützen und frühzeitig den Kindesmissbrauch zu erkennen, müssen Sie endlich unserem Antrag zum interkollegialen Ärzteaustausch zustimmen, der bereits am 13. September 2023 hier in den Landtag eingebracht wurde. Auch dieser wird von der Kommission gefordert. Lassen Sie uns nicht immer weiter prüfen und koordinieren, sondern bei konkreten Maßnahmen, die ergriffen werden können, endlich ins Handeln kommen! Wenn es Ihnen schwerfällt, Vorschläge der CDU anzunehmen, dann hören Sie bei diesem wichtigen Thema wenigstens auf die Experten der Kommission, die dies genau seit zwei Jahren fordern! Lassen Sie uns nicht warten, bis das Landeskinderschutzgesetz in einigen Jahren fertig ist, sondern lassen Sie uns konkrete Schritte schon jetzt gehen, und stimmen Sie hier endlich unseren eingebrachten Anträgen zu! Die digitalen Chancen und Risiken werden in Ihrem Antrag nicht ausreichend aufgeführt. Es fehlt zum Beispiel der einheitliche und verständliche Datenaustausch zwischen den Jugendämtern. Bei den Beratungs- und Präventionsangeboten für Täter fehlt der Ausbau von digitalen Angeboten, die aufgrund der Niedrigschwelligkeit gebraucht werden. Auch im schulischen Bereich fehlt ein Aspekt: Die schulischen Kerncurricula müssen im Hinblick auf die Medienkompetenzen überprüft werden, damit Schülerinnen und Schüler über Grooming, also die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Missbrauchsabsichten bei Minderjährigen in den sozialen Medien, aufgeklärt und dafür sensibilisiert werden. Wir werden den Kinderschutz nur effektiv umsetzen können, wenn wir unsere Polizei und Justiz finanziell und personell bestmöglich ausstatten und uns für eine vertiefte, länderübergreifende digitale Zusammenarbeit einsetzen. Zusammengefasst unterstützen wir als CDU-Fraktion die grundlegenden Ziele des Antrags, sehen jedoch Nachbesserungsbedarf in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen. Setzen Sie mit uns endlich die bereits vorliegenden Anträge der CDU zum Kinderschutz um, und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Kinderschutz in Niedersachsen zu stärken! Vielen Dank.

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Volker Meyer CDU

Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige - Investitionsförderung des Landes einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflege ist neben der Krankenhausreform sicher das gesundheitspolitische Kernthema der kommenden Jahrzehnte. Neben der Frage der Personalgewinnung stellt die Finanzierung der Pflege für uns alle eine besondere Herausforderung dar. Die Konstruktion der Pflegeversicherung ‑ das ist uns auch allen bekannt ‑ führt dazu, dass Preissteigerungen unmittelbar von den Pflegebedürftigen zu tragen sind. So sind die Eigenanteile von stationär Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Zum 1. Juli 2023 lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr des Aufenthalts bei 2 306 Euro pro Jahr. Das waren 431 Euro mehr als im Vorjahr. Im Laufe des Jahres 2024 wird man mit einem weiteren Anstieg der Eigenanteile auf gut 3 000 Euro rechnen müssen. In den jetzt 20 Monaten dieser Wahlperiode haben wir Ihnen beim Thema Pflege nicht nur Problembeschreibungen zum Beispiel in den Bereichen Fachkräftemangel, Leiharbeit, steigende Eigenanteile, Bürokratie usw. Vorgelegt, sondern wir haben Ihnen mit Entschließungsanträgen konkrete Vorschläge zur Bewältigung dieser Probleme gemacht. Nennen möchte ich hier nur unsere Vorschläge für eine einjährige vergütete Pflegehelferausbildung, die weitere Anerkennung von Pflegehelfern, die Begrenzung der Leiharbeit und den Abbau von Berichtspflichten. Ich möchte gern einmal die Reaktionen der Landesregierung und der Regierungsfraktionen zu unseren Anträgen bei den Unterrichtungen im Sozialausschuss beschreiben. Erstens. Die Vorschläge werden von der Landesregierung positiv bewertet: Wir arbeiten daran. - Ergebnis bis heute: Fehlanzeige. Zweitens. Verweis auf die Bearbeitung im Rahmen der konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen. - Ergebnisse bis heute: Fehlanzeige. Drittens. Die Regierungsfraktionen erklären uns immer wieder, dass sie bis zum Juni-Plenum einen umfassenden Antrag zur Pflege vorlegen möchten, den wir dann gemeinsam mit unseren Anträgen beraten können. Ergebnis bis heute: Fehlanzeige. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, was glauben Sie, wie sich die Menschen fühlen, die auf Pflege angewiesen sind? - Kommen Sie endlich ins Arbeiten und legen Sie uns Lösungsvorschläge für die wichtigen Themen hier im Landtag vor! Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserem heutigen Antrag zur Unterstützung von Pflegebedürftigen mit der Forderung nach der Wiedereinführung der Investitionsförderung für das Land Niedersachsen machen wir es Ihnen erneut vor. Die Absicherung des Pflegerisikos ist ‑ ich glaube, da sind wir uns einig ‑, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da reicht es nicht, immer nur mit dem Finger nach Berlin zu zeigen und zum Beispiel einen höheren Zuschuss oder höhere Zuschüsse bei der Eigenbeteiligung zu fordern. Gerade unsere Pflegeeinrichtungen leiden unter den finanziellen Herausforderungen durch gestiegene Kosten für Personal und Material. Dies hat natürlich unmittelbare Auswirkungen auf die zu zahlenden Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung wurde vereinbart, dass die Bundesländer ihren Beitrag leisten müssen und die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen sollen. Daher fordern wir Sie auf, eine investive Förderung von stationären Dauerpflegeplätzen und ambulanten Wohngemeinschaften wiedereinzuführen, um die Eigenanteile der Bewohner in diesen Einrichtungen zu reduzieren. Außerdem fordern wir die Anpassung der Höhe der Förderung von Plätzen in teilstationären Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen an die aktuellen Marktgegebenheiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahr 2021 waren laut dem Statistischen Bundesamt rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, von denen rund 4,17 Millionen Menschen zu Hause gepflegt wurden. Pflegende Angehörige werden oftmals als der größte Pflegedienst Deutschlands bezeichnet. Das kommt nicht von ungefähr. Über 75 % aller Pflegebedürftigen werden von Angehörigen gepflegt, doch ein Großteil fühlt sich extrem überlastet, da die aufwendige Pflege Zeit, Geld und viel Kraft kostet. Nicht selten stehen pflegende Angehörige unter einer Doppelbelastung, wenn Pflege und Beruf miteinander vereinbart werden müssen. Daher möchte ich allen pflegenden Angehörigen an dieser Stelle für ihre Arbeit danken. Ihr Einsatz ist durch nichts in der Welt zu entschädigen und fordert unseren größten Respekt und die größte Anerkennung. Auch hier stellt sich für uns als Politik immer wieder die Frage: Was können wir tun? - Pflegende Angehörige brauchen Auszeiten, doch die Regeln für Entlastungsangebote und Zuschüsse sind oft undurchsichtig gestaltet, sodass sich hier bereits für viele die nächste unüberwindbare Hürde aufbaut. Daher fordern wir Sie auf, die Richtlinie nach § 45 d SGB XI erneut zu überarbeiten und zu vereinfachen und die Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den Pflegestützpunkten zu stärken. Darüber hinaus ist die stärkere Einbindung der kommunalen Akteure in die Pflegeversorgung unerlässlich. Daher muss im Einvernehmen mit den Pflegekassen eine Bedarfs- und Infrastrukturplanung mit den Kommunen erstellt werden, so wie wir dies im Niedersächsischen Pflegegesetz auch vorgesehen haben. In der Pflege gibt es aus unserer Sicht darüber hinaus große Potenziale für die Digitalisierung, die wir dringend nutzen müssen. So können moderne Technologien wie Smart-Home-Systeme oder Sensorik dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten länger selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen Ihnen hier und heute erneut eine ganze Reihe von Vorschlägen für die Besserung der Situation der Pflege in Niedersachsen vor, Vorschläge, die wir hier bei uns vor Ort umsetzen können. Die Forderung nach der Wiedereinführung der Investitionsförderung durch das Land ist dabei genauso wie die Einführung einer einjährigen vergüteten Pflegehelferausbildung als ein Puzzleteil von vielen weiteren Maßnahmen zu verstehen, die man nach und nach umsetzen muss. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade aus den Regierungsfraktionen, lassen Sie uns hieran gemeinsam im Ausschuss arbeiten, und hören Sie auf unsere Vorschläge zu verschleppen! Dies ist unserer Pflicht gegenüber allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Niedersachsen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die Fraktion der SPD macht sich

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

- Sorry, diese Hinweise von Ihnen sind jetzt gerade ein bisschen dünn. Hier geht es also um praktische Änderungen in der regionalen Vermarktung bei den beiden Punkten, die wir bezüglich der Vermarktungs- und Verkaufsstellen der Landwirte aufgeführt haben. Meine Damen und Herren, ich komme jetzt auch schon zum Ende, und ich freue mich, dass wir hier in den Dialog gekommen sind. Die Änderung der NBauO zu einer Bauordnung, die loslässt, weniger reguliert und dadurch einfaches und kostengünstigeres Bauen ermöglicht, ist ein Dauerlauf ‑ das hat Gott sei Dank nichts mit einem Fahrrad zu tun, Herr Minister ‑, der in seiner Wirksamkeit immer wieder hinterfragt werden muss. Daher ist die vorgesehene Evaluation Ende 2028 sicherlich sinnvoll; viel wichtiger ist jedoch, dass wir die Maßnahmen schon nach einem Jahr mit den Ausführenden, mit den Praktikern, den Entwurfsverfassern, den Baugenehmigungsbehörden in einem gemeinsamen Dialogforum hinterfragen und gegebenenfalls nachschärfen, um den Wohnungsbau weiter zu fördern. - Ich komme zum Ende. Wir haben im Bereich des Wohnungsbaus und des Schaffens von Eigentum keine Zeit mehr zu verlieren. Es ist wirklich fünf nach zwölf. Die CDU-Fraktion wird daher trotz der Schwäche dieser Novelle die Änderung mittragen, um Bauen schneller, einfacher und vor allem günstiger zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Es folgt jetzt eine Kurzintervention des Kollegen Sachtleben.

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Kirsikka Lansmann SPD

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ramdor, Sie sagten ja, wir kümmern uns nicht um die wichtigen Sachen. Ich will einmal einwerfen: Gerade ist das Startchancen-Programm gestartet. Da sind ja auch viele Mittel drin, um genau diesen Schulen ‑ ‑ ‑ Ja. Aber es wird genau da auch einen ‑ ‑ ‑ Ja, man muss es aber einfach sagen, weil es genau dahin gehen soll, wo zum Beispiel auch viel Gewalt ist. Nur einmal als Anmerkung dazu, dass man sich nicht darum kümmere. Das stimmt nämlich so nicht. Freiräume an Schulen wirken für viele immer sehr trivial und als nettes „nice to have“. Aber das ist es definitiv nicht. Jedes Elternteil weiß genau, wie dynamisch sich unsere Kinder entwickeln und auch, wie unterschiedlich die Kompetenzen in verschiedenen Bereichen ausgeprägt sein können. Und da, wo viele Kinder und Jugendliche zusammenkommen, sind auch viele Stärken und sind die Herausforderungen besonders vielfältig. Und das ist keineswegs etwas Schlechtes, ganz im Gegenteil! Miteinander und voneinander zu lernen, ist besonders in der aktuellen Zeit wichtiger denn je. Unsere Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel, und die Herausforderungen, die unsere Schulen meistern müssen, sind vielfältig und komplex. Dabei geht es nicht nur um die Beschulung. Unsere Schulen sind mehr als reine Lernorte. Sie sind Räume der persönlichen Entwicklung und des sozialen Miteinanders. Dabei hat jede von ihnen ihr eigenes ganz spezielles Profil. Nur wenn wir ihnen den Gestaltungsspielraum geben, können die Potenziale und das Miteinander der Schülerinnen und Schüler bestmöglich gefördert werden. Viele Schulen wünschen sich mehr Eigenverantwortung. Dem möchten wir nachkommen. Wir wollen ihnen die Freiräume bieten, die sie brauchen. Der vorliegende Antrag zur Stärkung der Freiräume ist daher nicht nur ein notwendiger Schritt, sondern auch eine Chance, unsere Bildungseinrichtungen zukunftsfähig aufzustellen und alle Beteiligten zu entlasten. Liebe CDU, Sie sind doch sonst immer Freunde von Fördern und Fordern. Das haben wir eben auch noch mal bei Frau Ramdor gehört. Und das ist mit dem Freiraum tatsächlich viel besser möglich. Wir alle sind verschieden und können Dinge zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Kinder, die eine Aufgabe schneller verstehen, können schon vorarbeiten. Und Kinder, die für ein Thema etwas länger brauchen, sollen dafür auch diese Zeit bekommen. Natürlich müssen Kinder zum Ende der Schulzeit gewisse Kompetenzen haben. Dies bedeutet aber nicht, dass alle im gleichen Takt lernen müssen. Dies frustriert nur, denn manchmal dauert es eben ein wenig länger, bis der Knoten platzt - und das ist völlig in Ordnung. So viel zum Abschaffen des Leistungsgedankens. Frau Kollegin Lansmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Ramdor zu? Ja. Bitte schön, Frau Ramdor! Vielen Dank, Frau Lansmann. - Wo Sie gerade die Freiräume und auch die Entwicklung gelobt haben: Lassen Sie bei den Schulen auch die

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Nicolas Breer GRÜNE

12. Eingabenübersicht

Es ist ja schön, Herr Hilbers, dass Sie meinen Worten lauschen. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Votum „Sach- und Rechtslage plus Material“ berücksichtigen wir die laufenden Verhandlungen mit dem Bund zum Digitalpakt 2.0. Hierbei setzt sich Niedersachsen als eines der Verhandlungsländer maßgeblich dafür ein, dass Bundesmittel auch für Endgeräte für Schülerinnen und Schüler verwendet werden können. So weit die Sach- und Rechtslage. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Zusatz „Material“ weist darauf hin, dass die Petition inhaltlich verwertet werden könnte, sobald die Verhandlung erfolgreich in unserem Sinne abgeschlossen wurde. Mein Dank gilt der Petentin für das Vorbringen dieses wichtigen Themas. Wir haben ja auch fünf Jahre diese Legislaturperiode. Dementsprechend können wir uns auch diese fünf Jahre für diese Sachen nehmen. Vielen Dank.

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Reinhold Hilbers CDU

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die AfD hier vorgelegt hat, ist in der Tat nur die Rückwärtsbetrachtung. Diese Technologie war und ist eine spannende, ein Linear-Motor, der nahezu ohne Rollwiderstand Personen und Güter befördern kann. Das war eine großartige Technologie. Das ist ein Ansatz, der leider nicht zum Tragen gekommen ist, weil wir in Deutschland nicht den Mut gehabt haben, diese Investitionen zu tätigen und so etwas auf den Markt zu bringen. Dann hätten wir dort auch Marktchancen entwickeln können. Das ist damals gescheitert und sehr bedauerlich. Es ist aber ein alter Grundsatz, den die Bayern schon immer sagen: Man muss das Bier nicht nur brauen, man muss es dann auch trinken. ‑ Wenn wir also diese Technik im eigenen Land nicht einsetzen und nicht marktfähig machen, dann müssen wir nicht glauben, dass die anderen Menschen von uns diese Technologie beziehen. Wir haben da also die Chancen verpasst, das in den Markt zu bringen. Ich glaube, das war damals auch ein bisschen seiner Zeit voraus. Unter den heutigen Gesichtspunkten von Mobilität, unter den heutigen Gesichtspunkten von Klimaneutralität und unter den heutigen Gesichtspunkten von autonom gesteuerten Fahrzeugen hätten wohl ganz andere Perspektiven daraus entwickelt werden können, als man das damals gesehen hat. Nun haben Sie hier ein Szenario aufgemacht, als könne man das alles wiederbeleben und alles wieder so machen wie in den 80ern. Das ist ja ein bisschen Ihr Retro-Ansatz. Aber das ist, glaube ich, am Ende nicht zielführend. Dennoch will ich auch Herrn Bratmann widersprechen, dass es dafür überhaupt keinen Bedarf gibt. Ich glaube, diese Hyperloop-Technologie ist schon eine, die man sich sehr genau anschauen soll. Dazu gibt es um uns herum sehr viele Initiativen. Die Europäische Union greift das auf und hat dafür ein Zentrum entwickelt und möchte das auch vorantreiben. Ein wichtiges Unternehmen hat sich dazu in Groningen angesiedelt. Dort gibt es eine Strecke von 420 m. Die Strecke in Lathen wäre sicherlich sehr gut geeignet, das entsprechend weiter zu erproben und das auf einer größeren Strecke voranzutreiben. Der Europaabgeordnete Jens Gieseke hat das bereits in die Diskussion in Europa eingebracht und wirbt dafür, dass diese Strecke im Emsland dafür nutzbar gemacht werden kann. Herr Kollege Hilbers, darf ich Sie eine Sekunde unterbrechen? Gerne. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollege Najafi. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, kein Problem. Wenn Sie hier die Uhr anhalten, ist das alles in Ordnung. Ich komme ja sonst selten mit meiner Redezeit aus.

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Stephan Bothe AfD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, das, was wir heute von Ihnen hier erlebt haben, ist die dreisteste Ignoranz gegenüber dem Parlament, die ich in dieser Legislatur erlebt habe. Ein absoluter Skandal, was Sie hier hingelegt haben! Entweder, Sie als Ministerin gehen mit keinerlei Position in die Länderabstimmung ‑ dann man weiß, welches Gewicht Niedersachsen ohne Position in dieser Länderabstimmung hat ‑ oder, was viel schlimmer wäre, Sie wollen die Position der Landesregierung diesem Parlament nicht mitteilen, was aus meiner Sicht verfassungsrechtlich schwierig wäre. Wir werden hier auf jeden Fall noch Nachfragen, meinetwegen auch schriftlicher Natur, stellen. Dann werden wir mal schauen, wie transparent Sie heute waren. In vielen Kommunen Deutschlands wurde die Bezahlkarte für Asylmigranten bereits eingeführt. Dies hatte bisweilen sogar den positiven Effekt, dass Asylmigranten in die Heimatländer zurückkehrten, weil ihnen Bargeld nicht mehr in gewohnter Höhe zur Verfügung stand. Ein voller Erfolg! Aber was passiert in Niedersachsen? - Scheinbar nicht viel, werte Kollegen. Wie bei allen migrationspolitischen Themen wird diese Landesregierung federführend vom Flüchtlingsrat Niedersachsen getrieben, der die Debattenhoheit innerhalb dieser Landesregierung genießt. Wir haben hier heute wieder eine Lobbyistin vom Flüchtlingsrat erlebt, die da doch eine sehr eigene Position einbringt. Frau Kollegin Hartmann, eine diskriminierungsfreie Karte, wie Sie sie heute wieder gefordert haben, bedeutet nichts anderes als eine gewöhnliche Kreditkarte für jeden, der kommt, die dem Missbrauch mal wieder Tür und Tor öffnet. Nein, meine Damen und Herren, das kann und darf nicht der Weg für Niedersachsen sein. Vielmehr muss auch diese Landesregierung, Frau Ministerin, endlich aufwachen und einen aktiven Part in der Bekämpfung der unkontrollierten Massenmigration einnehmen. Aber weil Sie das nicht tun ‑ wir haben es ja heute erlebt ‑, haben wir als AfD-Fraktion einen Entschließungsantrag zur Einführung der Bezahlkarte in Niedersachsen eingebracht, einen Antrag, der ein echtes Instrument zur Bekämpfung des Sozialmissbrauchs durch Asylmigranten darstellt. Denn, werte Kollegen, wenn wir als Land die Bezahlkarte als Steuerungselement zur Bekämpfung von Missbrauch einsetzen wollen, müssen wir alle Nutzungsmöglichkeiten für Asylmigranten begrenzen. Daher fordern wir in unserem Antrag erstens, dass die Einführung für alle Kommunen verpflichtend wird und dass die Auszahlungsgrenze für Bargeld bei maximal 50 Euro im Monat liegen darf, und zweitens, dass eine Überweisung ins Ausland ‑ zum Beispiel über Western Union ‑ ausgeschlossen bleiben muss und der Erwerb von nicht lebensnotwendigen Dingen unterbunden wird. Meine Damen und Herren, das ist notwendig. Denn wenn wir wirklich ernsthaft den Zuzug von Armutszuwanderern nach Deutschland und Niedersachsen minimieren wollen, wenn wir Fehlanreize bekämpfen und den deutschen Steuerzahler entlasten möchten, dann gilt es, alle Steuerungsmöglichkeiten einer Bezahlkarte zu nutzen. Andere Bundesländer wie Bayern sind uns bei der Einführung der Bezahlkarte weit voraus. So hat Bayern bereits den Anspruch formuliert, auch weitere Einschränkungen vorzunehmen. Hierauf muss Niedersachsen reagieren, um zu verhindern, dass es einen innerdeutschen Pull-Faktor gibt, der Wanderungsbewegungen aus Bayern nach Niedersachsen auslöst, weil Asylmigranten hier einfach mehr Leistungen erhalten. Meine Damen und Herren, Deutschland darf nicht weiter das Weltsozialamt bleiben. Daher lassen Sie uns alle möglichen Einschränkungen, die nötig sind, bei dieser Bezahlkarte einführen, um den Sozialmissbrauch über das Asylrecht in Deutschland und Niedersachsen endlich zu unterbinden! Vielen Dank.

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Claudia Schüßler SPD

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Infektionen mit Humanen Papillomviren , gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Infektionen und können schwerwiegende gesundheitliche Folgen mit sich bringen. Rund 10 % der HPV-Infektionen bleiben bestehen und rufen im Laufe der Zeit Krebsvorstufen oder auch Krebserkrankungen hervor. Darüber hinaus können HPV-Infektionen auch Warzen auf der Haut und im Genitalbereich verursachen. In Deutschland erkranken jährlich etwa 6 250 Frauen und 1 600 Männer an HPV-bedingtem Krebs. Die Impfung gegen HPV ist besonders effektiv, wenn sie vor dem Eintritt in die sexuelle Aktivität stattfindet. Trotz der hohen Wirksamkeit sind viele Jugendliche nicht geimpft, was ein großes Präventionspotenzial zur Verhütung von Krebserkrankungen darstellt. Vom 10. bis zum 14. Juni 2024, also letzte Woche, fand vor diesem Hintergrund in Niedersachsen eine landesweite Aktionswoche zum Thema HPV-Impfung unter dem Motto „T(w)o be safe - 2 HPV-Impfungen für 2-fachen Schutz“ statt. Die Kampagne wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium organisiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Zahlen der HPV-Impfungen bei Jungen und Mädchen in Niedersachsen seit der Einführung der Impfung entwickelt? 2. Was waren der Zweck und der Anlass der HPV-Aktionswoche der Landesregierung, und welche spezifischen Ziele sollen mit der Kampagne erreicht werden? 3. Welche spezifischen Informations- und Aufklärungskampagnen sind während der HPV-Aktionswoche insbesondere an Schulen durchgeführt worden, und wie werden diese Kampagnen an die verschiedenen Zielgruppen angepasst? Danke.

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Jonas Pohlmann CDU

Volle Energie für Niedersachsen - Smart Grids als sinnvolle Unterstützung zum Netzausbau fördern

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Udo Lindenberg hat mal was sehr Schlaues gesungen: „nützt ja alles nix Einer muss den Job ja machen bitte keine halben Sachen“ Sorry für die schlechte Parodie! Aber Spaß beiseite! Das gilt auch für unsere Energiewende. Denn der ganze Zubau an installierter Leistung nützt alles nix, wenn keiner den Job macht, parallel unsere Übertragungs- und Verteilnetze auszubauen und zu optimieren. Das ist jetzt keine bahnbrechend neue Erkenntnis, aber damit die Energiewende keine halbe Sache ist, ist genau das entscheidend. Ich habe mich manchmal gewundert, dass sich mancher auch hier für Taskforces oder den Ausbau der Erneuerbaren gefeiert hat, wir aber die Themen Netze, Anforderungen an Infrastruktur, Ausbaunotwendigkeiten und vor allem auch Kosten, die dahinterstehen, eher stiefmütterlich diskutiert haben. Aber das müssen wir diskutieren; denn hier gibt es ganz neue Anforderungen. Strom wird zunehmend wechselhafter ins Netz eingespeist, dezentral von Anlagenbetreibern, Unternehmen, Haushalten, gerade im Bereich der Mittel- und Niederspannung, da, wo das Herz der Energiewende schlägt, wo aber auch das Verbraucherverhalten komplexer wird. Das heißt, wir brauchen Schläue ‑ wenn es das Wort gibt ‑, Intelligenz, Netzintelligenz - nicht nur schlaue Leute, sondern auch ein smartes Netz. Das wiederum heißt konkret: Wir brauchen Smart Meter: intelligente Messsysteme, die nicht nur messen, sondern auch erkennen können, wenn Spannung abfällt, und unseren Netzbetreibern wichtige Daten liefern, damit wir Stromerzeugung, Netzbelastung und Verbrauch im Gleichgewicht halten können. Entscheidend für uns ist die Frage: Wie bringen wir die Smart Meter möglichst schnell ins Land? Lassen Sie uns da ruhig auch gemeinsam ins Detail gehen, denn wir schlagen mit unserem Antrag ganz konkrete Beschleuniger vor: erstens, die Netzbetreiber bei der Kostentragungspflicht zu entlasten, damit sie finanzielle Vorleistungen beim Rollout der Smart Meter refinanzieren können, zweitens, die Messstellenbetreiber mit Projektförderungen zum Datenaustausch von Energiemengen und für regelmäßige Updates zu unterstützen, und drittens, die Cybersicherheit zu stärken, und zwar mit klaren Schutzprofilen, damit nicht nur die Smart Meter gesichert arbeiten können, sondern auch die Kommunikation zwischen den Geräten gesichert abläuft. Der letzte Punkt betrifft einen Erfolgsfaktor, den ich gerne herausgreifen möchte. Da geht es nämlich um Akzeptanz und Vertrauen. Ich glaube, wir tun gut daran, einen Schwerpunkt darauf zu setzen, die Leute vor Ort zu informieren und mitzunehmen. Mein Bruder speist gerade in seinem Haus kräftig per Photovoltaik ein, hat eine Wärmepumpe als flexiblen Verbraucher und weiß, wann es besonders günstig ist, Strom zu verbrauchen. Oma dagegen ‑ Kollege Willeke hat ja auch auf Oma verwiesen; das mache ich auch ‑ versteht das nicht so ganz und fragt eher: Smart Meter? Dynamische Stromtarife? Min Jung, was ist das? Was soll das? Oder: Ist das gefährlich? - Ich finde, das kann man ihr nicht verdenken. Ich will damit nur sagen: Lasst uns die Menschen nicht überfahren! Neue Technologie in die Haushalte und Unternehmen zu bringen, aber die Menschen dabei auch mitzunehmen - den Spagat sollten wir, den müssen wir hinbekommen. Dabei hilft es natürlich, wenn wir starke Partner vor Ort haben - Netzbetreiber, kommunale Unternehmen, auch neue Player wie ElectroFleet in Osnabrück, die ich vor einiger Zeit kennenlernen durfte, die als modernes Start-up dezentrale Erzeugungsanlagen bauen, mit einem virtuellen Kraftwerk vernetzen und in der Lage sind, Kunden mit 100 % grüner Energie zu versorgen. Grüße nach Osnabrück an der Stelle! Dabei hilft es auch, wenn wir den Menschen nicht nur etwas Abstraktes sagen können, wie: Du kannst jetzt mit deinem Smart Meter zur Netzstabilität beitragen! - Das verfängt vielleicht nicht so. Besser ist es, glaube ich, wenn wir sowohl sagen können: „Die Smart-Meter-Betriebskosten sind und bleiben bezahlbar“, als auch: „Du kannst vor allem bares Geld sparen, wenn du deinen Strom in besonders günstigen Phasen mit viel Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verbrauchst“. Und, wichtig: Die Technologie ist sicher. Cybersicherheit, Datensicherheit, Schutzprofile sind uns wichtig. Wir haben für diesen Antrag einige Gespräche mit Netzbetreibern geführt - Sie hoffentlich auch; davon gehe ich aus. Dabei ist eines wieder klargeworden: Es ist eine Unterstützung der Energiewende, das Netz smarter, schlauer zu machen, eine Entlastung des Netzausbaus - genau wie Speicher, E-Auto-Batterien, die nicht nur speichern, sondern Strom auch wieder abgeben. Der Wirtschaftsminister würde sagen: Es ist nur ein Baustein auf dem Weg zum Ziel, auf dem Weg zur Wirtschaftlichkeit eines klimaneutralen Netzes, als Teil einer Systemplanung, die ganzheitlich für Strom, für Wärme und für Mobilität funktioniert. Will sagen: Das Ausrollen der Smart Meter und ein Netz, das immer intelligenter wird, machen uns nicht davon frei, die Netzinfrastruktur schneller voranzubringen. Auch da gilt: mit Akzeptanz und Vertrauen. Und Sie können sich schon freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Unser Antrag dazu kommt ganz schnell auch in den Ausschuss. Bei diesem Thema ist es vielleicht gar nicht schlecht, dass wir zeitgleich mit unseren Anträgen um die Ecke kommen. Denn wenn wir unseren Antrag etwas früher eingebracht hätten, hätten Sie wahrscheinlich gesagt: „Läuft alles schon! Unnötig! Taskforce! Turbo! Alles Weltklasse!“, so wie meistens, wenn es um Anträge der Opposition geht. Aber jetzt ‑ das will ich am Ende sagen ‑ können wir mal ins gleiche Horn stoßen, uns auf die Beratungen im Ausschuss freuen, vielleicht sogar einen gemeinsamen Antrag daraus machen und den Menschen draußen zeigen, dass es uns um die Sache geht. In dem Sinne: Let’s Netz! Besten Dank.

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Jessica Miriam Schülke AfD

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Anderthalb Minuten. Bitte! Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Hillberg, Sie haben das beim letzten Mal schon ein paar Mal gesagt: das „Sprechverbot“. Abgesehen davon, dass Sie den Antrag sowieso nicht verstanden haben, erkläre ich es Ihnen gerne einmal. Ein Sprechverbot ist etwas, das nicht ausgesprochen werden darf, etwas, über das man nicht spricht, etwas, was ein Tabuthema ist. Das bedeutet also, dass man nicht das sagen darf, was man denkt. Was wir wollen, ist lediglich, dass unsere schöne, natürliche, gewachsene deutsche Sprache nicht durch Verbalinjurien verunstaltet wird. Vielen Dank. Kollegin Hillberg möchte antworten.

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Karin Logemann SPD

Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen

mit einer Restredezeit von 1:10 Minuten. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Hartmut Moorkamp, irgendwie müssen wir bei der Anhörung auf komplett unterschiedlichen Veranstaltungen gewesen sein. Kritik gab es überhaupt gar nicht; das möchte ich an der Stelle noch mal ganz deutlich sagen. Wir haben sehr konstruktiv zusammengearbeitet, auch im Vorfeld schon. Ich muss das wirklich zurückweisen. Ich weiß nicht, wo Sie gewesen sind. Es wäre auch sinnvoll, unseren Antrag zu lesen. Dann wüsste man auch, worüber man spricht. Leider haben Sie das nicht wirklich eingehend getan. Vor dem Hintergrund, glaube ich, können wir so nicht damit umgehen. Alles, was Sie erreichen wollten, war, dass Sie das legitimieren können, was Sie gleich tun, nämlich diesem wunderbaren Vorschlag nicht zuzustimmen. Das ist wirklich schade, weil Sie der Direktvermarktung damit einen Bärendienst erweisen.

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Omid Najafi AfD

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wenn man sich einmal vorstellen solle, wie die Mobilität in 10 oder 20 Jahren aussehen werde, so sehen die meisten vor ihrem geistigen Auge autonomes Fahren, Flugtaxis und eben auch die Technik der Magnetschwebebahn. Genauso war es auch bereits vor 40 Jahren, als sich die Transrapid-Teststrecke im Emsland im Bau bzw. Ausbau befand. Schon im Jahr 1934 meldete Hermann Kemper, ein nach heutigem Verständnis Niedersachse aus Nortrup im Landkreis Osnabrück, ein Patent an mit der Nummer 643316A für eine ‑ ‑ ‑ - Herr Präsident, es ist etwas laut hier. - Okay. ‑ ‑ ‑ ein Patent an mit der Nummer 643316A für eine „Schwebebahn mit räderlosen Fahrzeugen, die mittels magnetischer Felder an eisernen Fahrschienen schwebend entlang geführt wird“. „Entlanggeführt“ wurde zu der Zeit noch auseinandergeschrieben. 1980 erfolgte im Emsland der Bau einer Teststrecke, welche bis 1987 auf 31,5 km erweitert wurde. Während die Tests auf der Strecke erfolgreich verliefen, der Transrapid stetig weiterentwickelt wurde, regte sich auf politischer Ebene bereits Widerstand gegen diese deutsche Technologie. Drucksache 12/3206 des Niedersächsischen Landtages: Eine Anfrage des Abgeordneten Jochen Haselbacher von der CDU, datiert auf den 14. Januar 1992, ließ durchblicken, dass der damalige Wirtschaftsminister der SPD, Herr Peter Fischer, aus dem Kabinett Gerhard Schröders den Transrapid als eine unnötige Konkurrenz zur Deutschen Bundesbahn sah. Von 1994 bis 2008 folgte ein politisches Tauziehen. Die Strecken Hamburg–Berlin, München-Innenstadt zum Flughafen und auch ein Projekt in Nordrhein-Westfalen ‑ bei all dem zog der Transrapid am Ende den Kürzeren, und die Lobbyisten um den Schienenverkehr der Deutschen Bahn saßen am längeren Hebel. ‑ Da ist eine Zwischenfrage. Die lasse ich zu. Nein, das tun Sie nicht. Wenn, dann lasse ich die zu, Herr Kollege Najafi.

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Ministerin, bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, das bisherige Dossierverfahren und unser Respekt vor dem Kirchenasyl basieren auf unserer christlich-humanitären Tradition. Anfragen aus Moscheegemeinden gab es in Niedersachsen bisher nicht. Daher kann ich mich zu solchen sehr spekulativen Fällen auch nicht äußern. Das würden wir uns anschauen, wenn es einen solchen Fall geben würde. Bisher gibt es aber keinen einzigen solchen Fall. Das Kirchenasyl betrifft vor allen Dingen den Bereich der christlich-humanitären Tradition - eine Vereinbarung auf Bundesebene, die wir in Niedersachsen seit vielen Jahren respektieren. Das sollten wir auch in Zukunft tun. Danke schön. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage aus der

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Stephan Bothe AfD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Herr Bothe. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass es sich bei dem Fall in Bienenbüttel um eine russische Familie handelte, die über das Dublin-Verfahren nach Spanien abgeschoben worden ist: Geht die Landesregierung davon aus, dass unsere Dublin-Staaten-Partner, also innerhalb der EU, für die Asylbewerber vor Ort keine menschenwürdigen Verhältnisse schaffen können? Oder warum sieht sie gerade da Härtefalle und setzt in diesem Bereich das Dublin-Verfahren aus? - Vielen Dank.

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Heute machen wir das Bauen in Niedersachsen günstiger und schneller, und zwar heute, Herr Fröhlich, und nicht erst im nächsten Jahr. Wir machen das Wohnen bezahlbar, und die Wohnungssuche verwandelt sich von einem Schreckgespenst hin zu einem persönlichen Aufbruch mit Hoffnung. Die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung wird heute durch uns beschlossen, und damit wird der Aufbruch hin zu einem progressiven Baurecht gemacht. Und tatsächlich: Dafür ernten wir Gratulation und Zuspruch bundesweit. Dass wir das heute beschließen können, ist nicht selbstverständlich. Deshalb möchte ich wirklich ausdrücklich meinen Dank an die mitberatenden Ausschüsse richten. Ohne deren gute Zusammenarbeit hätten wir die ambitionierte Zeitschiene nicht durchhalten können. Außerdem danke ich dem MW für den guten Entwurf und natürlich allen Verbänden und Personen, welche uns Änderungsvorschläge, Lob und Kritik vorgetragen haben. Wir haben zugehört und haben die auch aufgenommen. Gerade bei der Stellplatzpflicht hatten die Berufsverbände, die Vertreter der Bauwirtschaft, keine ablehnende Haltung. Ich freue mich, dass zwei der Vertreter*innen heute hier sind, um dieser epochemachenden Beschlussfassung der neuen NBauO beizuwohnen. Danke schön dafür! Die Novelle, die wir jetzt beschließen, ist nämlich tatsächlich das Werk einer lebendigen Demokratie. Diese Novelle steht für: Verfahren vereinfachen, Umbauordnung, Tiny Houses, Entfall der Stellplatzpflicht ‑ endlich! ‑ und und und. Diese Novelle lässt kaum etwas unberührt und wirkt dementsprechend vereinfachend in allen Belangen des Wohnens und Bauens. Die rot-grüne Landesregierung hat die Probleme erkannt und behoben. Wir beschleunigen, vereinfachen und senken damit deutlich die Kosten. Das hilft nicht nur Investor*innen und Baufirmen, sondern auch unseren Bürger*innen. Mehr Wohnraum kann schneller und günstiger geschaffen werden. Damit findet jeder und jede besser und schneller auf ihn oder sie zugeschnittenen Wohnraum. Aber ‑ das sage ich ganz deutlich, liebe Kolleg*innen ‑ diese Novelle ist ein Aufbruch, keine Ziellinie. Deshalb möchte ich heute hier ein Stück in die Zukunft gucken. Unsere jetzige Novellierung ist die Reaktion auf Probleme. In Zukunft brauchen wir eine Novelle, bevor diese Probleme überhaupt entstehen. Um das hinzubekommen, müssen wir über Legislaturperioden hinausdenken und Gestaltungswillen beweisen. Es gibt noch so viele Dinge, welche auf zukünftigen Baustellen und Gebäuden Normalität werden können. Der Bausektor hat eine ungemein schlechte Produktivität. Fast jedes Gebäude ist eine Einzelanfertigung, also quasi der Maßanzug für die Menschen, die darin leben. Das bedeutet aber auch: Jedes Mal, wenn es zu einem Eigentümer*innenwechsel kommt, wird das Gebäude erneut angefasst und den neuen Bedürfnissen entsprechend umgebaut. Solche Prozesse lassen sich mit gut durchdachtem seriellen Bauen und Planen deutlich ökologischer, schneller und effizienter gestalten. Weg vom Recyceln hin zum Wiederverwenden! Gebäude speichern sehr viel graue Energie. Deshalb sind Sanieren und Wiederverwenden wichtig. Das ist das Zeichen der Zeit. Das heißt, Gebäude sollten beim Bau schon so durchdacht sein, dass sie sich in wiederverwendbare Einzelteile zerlegen lassen. Passend dazu brauchen wir natürlich perspektivisch auch ein Abrisskataster. Außerdem muss gelten: Dächer, die nicht begrünt sind, müssen PV-Anlage haben. Liebe Kolleg*innen, heute feiern wir unsere Novelle zum Beschleunigen des Baus, zur Lösung der Wohnraumkrise und zur Vereinfachung des Gewerbes. Nach der Arbeit ist vor der morgigen Arbeit. Wir bleiben dran. Wir gestalten. Wir machen die Zukunft. Wir legen die Ideen auf den Tisch. Wir legen die nächste NBauO-Novelle vor und werden auch die nächsten Probleme anfassen. Und da Sie das kaum ertragen können, müssen Sie sich die ganze Zeit über andere Sachen unterhalten - das ist symptomatisch! Vielen Dank.

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Jens-Christoph Brockmann AfD

12. Eingabenübersicht

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt für die Petition 474/11/19 „Material“. Der Petent bemängelt Falschinformationen, Manipulationen und hohe Gehälter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Petition reiht sich in eine Vielzahl von Petitionen zum Thema Rundfunkbeitrag ein. Dies zeigt uns ganz deutlich, dass der Beitrag nach der Reform von 2013 immer noch keine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung hat. Einige Juristen halten ihn ja sogar für verfassungswidrig. Daher ist es umso nötiger, die Staatskanzlei mit Material zu versorgen, das in die Überlegungen zum Reformstaatsvertrag einfließen können, auf den wir ja alle sehnlich warten. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Brockmann. - Ebenfalls zu dieser Petition hat

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Jan Bauer CDU

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist richtig, das Thema ist wichtig – aber leider zu spät. Bernhard Hoëcker und Wigald Boning haben es in ihrer Sendung beschrieben: „Nicht nachmachen!“ Das gilt heute insbesondere für die Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium Am Kattenberge in Buchholz. Der Bund hat den Ball aufgenommen und arbeitet an einer einheitlichen bundesweiten Verbotsregelung für den Verkauf an Minderjährige. Andere Länder in Europa sind schon deutlich weiter. Wir hinken ein bisschen hinterher. In Großbritannien beispielsweise ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal. Dort und auch in den Niederlanden ist Lachgas als Droge eingestuft. Der Landkreis Helmstedt wurde als positives Beispiel benannt. Da schließe ich mich an. Das Thema hätte bereits seit Langem abgearbeitet sein müssen, damit das Geschäftsmodell nicht bundesweit Schule macht. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise ein „Lachgastaxi“. Auf der Internetseite der Firma wird mit folgendem Text geworben: „Ob an einem gemütlichen Abend unter Freunden, in einer stilvollen Lounge bei angenehmer Musik oder während einer aufregenden Clubnacht – Lachgas ist zusammen mit Alphagas auf dem Vormarsch, und unsere Kunden wissen die Zuverlässigkeit unserer Dienstleistung sowie die hohen Qualitätsstandards unserer Produkte zu schätzen.“ Auf einer anderen Webseite gibt es vom Anfängerpaket bis zur 4‑kg-Flasche alles, was das Herz begehrt. Legal wird dort für eine Substanz geworben, die nachweislich zu Schwindel, Übelkeit und Bewusstlosigkeit führt. Lachgas wird oft als leichte Droge betrachtet, harmloser als viele andere illegale Substanzen. Diese Wahrnehmung kann dazu führen, dass Jugendliche und ihre Eltern die Risiken nicht ernst genug nehmen. Die scheinbare Harmlosigkeit verschleiert die echten Gefahren, die von dieser Substanz ausgehen. Deswegen müssen wir präventiv eingreifen, wir müssen aufklären, und wir müssen zu einem klaren Verkaufsverbot für Minderjährige und Jugendliche kommen. Als CDU-Fraktion werden wir die Antragsberatung im Ausschuss selbstverständlich konstruktiv begleiten und das Verkaufsverbot an Minderjährige unterstützen. Vielen Dank.

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Kirsikka Lansmann SPD

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Das ist aber auch nicht Bestandteil unseres Antrags, und deswegen würde ich jetzt einfach gerne fortfahren. Vielen Dank. Es ist uns wichtig, den Schulen mehr Gestaltungsspielraum zu geben, ohne sie mit zusätzlichen Aufgaben zu belasten. Viele haben bereits gezeigt, dass sie diese Freiräume verantwortungsbewusst nutzen können. Sie können beispielsweise je nach Bedarf eigene Themenschwerpunkte setzen und mehr Raum für gesellschaftliche Themen einplanen, wenn es passt und notwendig ist. Ein gutes Beispiel dafür sind die niedersächsischen Schulpreisträgerschulen und die Teilnehmenden im Modellprojekt „Zukunftsschule“. Sie setzen individuelle Schwerpunkte und erproben innovative Lehr- und Lernformate. Von ihren Erfahrungen können wir lernen, und wir können sie auf andere Schulen übertragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir trauen unseren Schulen mehr zu. Dafür bieten wir ihnen mehr Möglichkeiten. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen. Es ist ein Angebot, kein zusätzlicher Arbeitsauftrag. Die Entscheidungshoheit liegt an der Schule. Sie haben, Herr Rykena, nicht verstanden, dass es keine zusätzliche Belastung ist. Die Schulen, die das gerne wollen, können es tun, die anderen Schulen müssen es eben nicht. Niemand kennt die Schülerinnen und Schüler besser als die Lehr- und Assistenzkräfte sowie die Schulleitungen vor Ort. Sie wissen, welche individuellen Anpassungen nötig sind, um unsere Kinder effektiv zu fördern. Sie können Freiräume erkennen und weiterentwickeln. Sie sind die Expert*innen. Zur individuellen Anpassung gehören auch alternative Prüfungs- und Abschlussformate sowie Förderung von jahrgangsübergreifendem Lernen. Das ist aus meiner Sicht absolut sinnvoll. Nehmen wir das Beispiel der klassischen Noten. Stellen Sie sich vor, Ihr Kind kommt mit einer Drei in Deutsch nach Hause. Was sagt Ihnen das? Scheinbar ist es mittelmäßig. Denn dass „Drei“ in der Mitte liegt, Herr Nacke, weiß ich auch trotz meiner nicht so guten Mathekenntnisse. Aber das sagt nichts darüber aus, ob es gut in Rechtschreibung ist oder ob es vielleicht fantasievolle Texte schreiben kann oder wie sein Textverständnis ist. Wir sind uns alle einig, dass in einem erfolgreichen Bildungsweg individuelle Kompetenzen gefördert werden müssen. Nur so stärken wir unsere Kinder und sorgen damit langfristig auch für Entlastung auf dem Arbeitsmarkt. Freiräume in der Schule sind daher nicht nur für pädagogische Arbeit, sondern auch für die persönliche Entwicklung und die Begeisterung für das Lernen sehr wichtig. Indem wir Schulen diese Freiräume ermöglichen, schaffen wir die Grundlage für eine starke Gesellschaft und fördern die Demokratie. Das ist wichtiger denn je. Daher erbitte ich die Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Seit Zulassung der Impfung wurden weltweit mehr als 270 Millionen Dosen der zugelassenen Präparate verabreicht. Sowohl vor als auch nach der Zulassung wurde die Sicherheit der HPV-Impfung immer wieder in diversen umfangreichen Studien untersucht und kritisch überprüft. Dabei ‑ das kann man mit wissenschaftlicher Sicherheit sagen - wurden keine schweren Nebenwirkungen, das heißt, keine Nebenwirkungen, die die Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen, im ursächlichen Zusammenhang mit der HPV-Impfung festgestellt. Dies kann ‑ das wissen Sie als ärztlicher Kollege auch ‑ Einzelfälle von Nebenwirkungen im weiteren Verlauf nicht sicher ausschließen. Leichte Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Abgeschlagenheit sind nicht selten, aber entwickeln sich selten zu schweren Verlaufsformen. In der Regel sind sie zeitlich begrenzt und vollständig reversibel. Wie bei anderen Impfungen kann auch bei der HPV-Impfung in ganz seltenen Fällen ‑ in 1,7 Fällen pro einer Million Impfungen ‑ eine Anaphylaxie ‑ für die Nicht-Mediziner: ein Schockgeschehen ‑ auftreten. Das ist also extrem selten. Die häufigsten Nebenwirkungen bei der HPV-Impfung sind lokale Reaktionen in der Einstichstelle wie Schwellungen, Rötungen und Schmerzen, die sich aber nach wenigen Tagen verflüchtigen. Gelegentlich werden auch Kreislaufreaktionen wie Schwindel oder ein Schwarz-vor- den-Augen-Werden beschrieben. Diese kurzfristigen Kreislaufreaktionen lassen sich bei Jugendlichen in vergleichbarem Maße auch bei allen anderen Impfungen beobachten. Daher sollten die Impfungen logischerweise nicht im Stehen, sondern im Liegen oder im Sitzen erfolgen. Nun zu Ihrer Frage nach den zwei verschiedenen Impfstoffen. Das eine ist ein bivalenter Impfstoff, der in der Regel gegen zwei Subtypen wirkt. Ich habe vorhin versucht, dies zu beschreiben. Gardasil 9 wirkt gegen neun verschiedene Subtypen. Wichtig ist, zu wissen, dass in den Impfstoffen Aluminium verwendet wird. Das Aluminium ist in Form von Aluminiumsalz enthalten, das als Adjuvans, als Wirkungsverstärker, als Turbo wirkt, der den Wirkstoff sozusagen zur vollen Entfaltung bringt und somit eine stärkere Immunreaktion erzeugt. Die Menge liegt aber mit 0,5 mg deutlich, sogar weit unterhalb des normal erlaubten Aluminiumgehalts von 1,25 mg pro Impfdosis. Die Impfstoffe mit Aluminium zeigen keinen Zusammenhang mit dauerhaften oder schwerwiegenden Nebenwirkungen. Deshalb ist die Frage, ob man sich bivalent oder mit dem Neunfachimpfstoff impfen lässt, in der Regel eine Frage der ärztlichen Beratung und auch der Einwilligung ‑ in der Regel ‑ der Eltern bei 9-bis 14-Jährigen. Vielen Dank, Herr Minister. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Ministerin antwortet. Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, ich gehe davon aus, dass wir im Rahmen des von Kirchen und BAMF vereinbarten Dossierverfahrens bei Anfragen an die Kirche zur Aufnahme ins Kirchenasyl ein gemeinsames Verständnis darüber haben, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Bei dem von Ihnen zitierten Fall in Bienenbüttel ging es in der Tat um eine russische Familie, die aber nicht nach Russland, sondern nach Spanien zurückgeführt werden sollte, weil sie dort die EU das erste Mal betreten hat und deshalb ihr Verfahren dort durchgeführt werden muss. In der Abwägung, ob auch Spanien ein anständiges Land ist, wo es gute Bedingungen für Geflüchtete gibt, wo es ein ordentliches Asylverfahren gibt, wo es eine gute gesundheitliche Versorgung gibt, ist man der Meinung: In Spanien ist das so. Deswegen gab es eine Rückführung nach Spanien. Vielen Dank, Frau Ministerin. ‑ Hallo!

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Thomas Uhlen CDU

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass in Deutschland jährlich 1 600 Frauen mit Gebärmutterhalskrebs an HPV sterben und wir in Niedersachsen wie auch in den anderen Bundesländern bisher keine verpflichtende Impfung für Frauen und allgemein auch für Menschen über 17 Jahren haben, frage ich Sie: Warum gibt es in Niedersachsen keine Kampagnen, keine speziellen Programme für Frauen im gebärfähigen Alter, um auch vor HPV zu schützen?

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Heiko Sachtleben GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ihr letzter Satz, Herr Frölich hätte meine Kurzintervention fast überflüssig gemacht. - Fast. Ich kann es nicht verstehen. Sie sagen, wir diskutieren produktiv miteinander, gehen aufeinander zu. Wir haben die Stellplatzpflicht, ich glaube, bis zur Glaubensfrage diskutiert. Sie und Ihre gesamte Fraktion haben dann wenige Minuten später in der Ausschusssitzung dem Entwurf der Novelle zugestimmt, inklusive dem Wegfall der Stellplatzpflicht, um sie in Ihrem Vortrag jetzt wieder zurückzuholen. Das erschließt sich mir nicht. - Das war nicht konstruktiv. Der Kollege Frölich möchte antworten

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Jan-Philipp Beck SPD

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird der Änderung des vorliegenden IT-Staatsvertrages ebenso wie im Innenausschuss heute auch im Parlament zustimmen. Der IT-Staatsvertrag umfasst aus unserer Sicht wichtige und notwendige Punkte, um die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen, wie zum Beispiel den Betrieb und die Steuerung mehrjähriger föderaler Projekte und die Bereitstellung von länderübergreifenden Digitalisierungslösungen. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht eine wichtige Konkretisierung und Erweiterung des bisherigen Staatsvertrages und stellt die dauerhafte Finanzierung transparent und flexibel sicher. Dies halten wir für einen absolut wichtigen und richtigen Schritt, weil er auch den IT-Planungsrat als Steuerungsgremium für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung deutlich stärkt. Das ist gut so; denn wir brauchen mehr Vorgaben zu Schnittstellen, Standards und Strukturen. Nur so, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Verwaltungsdigitalisierung in Zukunft gelingen. Die Änderung des IT-Staatsvertrages schließt letztlich auch an eine Debatte an, die wir im letzten Plenarabschnitt hier geführt haben. Hier ist deutlich geworden, dass wir mehr Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen brauchen. Digitalisierung ist eben eine dauerhafte Gemeinschaftsaufgabe aller Behörden. Der vorliegende Vertrag ist eine wichtige Basis dafür, dass die Zusammenarbeit auch in Zukunft gelingt. Wir sind überzeugt davon: Mehr digitaler Fortschritt wird nur in Kooperation der staatlichen Ebenen gelingen. Nur so können digitale Verwaltungsleistungen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt genutzt werden. Dies muss doch letztlich unser Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Stellungnahme des Deutschen Landkreistages kann ich mich heute insofern anschließen und diese unterstützen, als dass die Kommunen in den weiteren Verfahrensprozess weiterhin eng eingebunden werden müssen, weil hier der häufigste Bürgerkontakt zu einer Behörde besteht. Wir in Niedersachsen arbeiten schon sehr lange und vertrauensvoll in dem Themenfeld der Verwaltungsdigitalisierung mit unseren Kommunen zusammen. Wir wollen diese Zusammenarbeit fortsetzen und den digitalen Fortschritt auch in unseren Kommunen ermöglichen. Deshalb werden wir sie auch weiterhin im Digitalisierungsprozess unterstützen. Dies gilt insbesondere für die gut angenommenen Unterstützungsleistungen des Cyber-Sicherheitschecks der Strategieentwicklung in den Kommunalverwaltungen und auch für die Übernahme der Betriebskosten für Maßnahmen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Ich bin mir sicher, das wird auch in Zukunft eine spürbare Hilfe sein, die wir fortsetzen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kurzum: Wenn Verwaltungsdigitalisierung gelingen soll, müssen viele Räder ineinandergreifen. Der IT-Staatsvertrag ist eine sehr wichtige Basis dafür, dass die Zusammenarbeit auch in Zukunft gut funktioniert und die staatlichen Ebenen gut zusammenarbeiten. Deswegen werden wir dem vorliegenden Staatsvertrag, wie er von unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil ausgehandelt worden ist, heute zustimmen und ihn ratifizieren. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes spricht: aus der Fraktion der AfD der Kollege Najafi. Bitte schön!

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Marcel Queckemeyer AfD

Volle Energie für Niedersachsen - Smart Grids als sinnvolle Unterstützung zum Netzausbau fördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das intelligente, smarte Netz in den Fokus zu rücken, ist ja grundsätzlich zu begrüßen. Das Thema ist seit Langem bekannt. Das Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur ‑ übrigens aus dem Jahr 2011! ‑ verdeutlicht dies. Der Ansatz in der Drucksache 4570 ist allerdings infrage zu stellen. Dort heißt es: „Für eine sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung“ - auch und gerade - „in Niedersachsen ist der Ausbau der erneuerbaren Energien der zentrale Hebel.“ Diese Aussage ist zumindest zu diskutieren, da Sie wie immer den zweiten vor dem ersten Schritt machen und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben, aber die Infrastruktur noch nicht haben. Jetzt sollen die Smart Grids die selbst geschaffenen Probleme aber abschmälern. Daher sagen wir: Erst mal Infrastruktur schaffen, und den Ausbau dann vorantreiben! Weiter heißt es im Text: „erfüllen ihren Zweck nur, wenn es gelingt, die Übertragungs- und Verteilnetze parallel auszubauen und zu optimieren.“ Ein paralleles Vorgehen ist aber nicht erkennbar bzw. lässt auf sich warten. Insbesondere der Ansatz, „Wirtschaftliche Risiken, die Netzbetreiber und Unternehmen für den Smart-Meter-Hochlauf und die Bereitstellung stabiler Smart-Grid-Infrastruktur und Speicherkapazitäten eingehen, kann das Land Niedersachsen durch gezielte Projektförderungen bis zu Bürgschaften abfedern“, - puh! - lässt weitere Kosten erahnen, die gegebenenfalls wieder auf den Strompreis aufgeschlagen werden - somit steigt der Energiepreis weiter. Bedauerlicherweise ist hier der Bürge mal wieder der Steuerzahler. Dass Sie bereits über Bürgschaften nachdenken, zeugt davon, dass dieser Umbau für die Netzbetreiber eher unwirtschaftlich ist. In der Begründung in der Drucksache 19/4578 wird am Ende erwähnt: „Daher braucht es einen konsequenten Ausbau dieser Technologie.“ In den Bitten an die Landesregierung heißt es davor aber noch, dass einige Dinge zu „prüfen“ seien, also dem Ausbau gegebenenfalls im Wege stehen. Das ist ein Widerspruch in sich und spiegelt die Politik der rot-grünen Regierung wider. Die dargestellten Argumente, dass Smart Grids den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen können und sollen, sind schwierig nachzuvollziehen. Einerseits soll der Ausbau der erneuerbaren Energien die Grundlage für die Implementierung von Smart Grids sein, andererseits sollen Smart Grids den Ausbau der erneuerbaren Energien beflügeln. Ja, was wollen Sie denn nun? Die weitere Entwicklung intelligenter Netze kann bereits im derzeitigen Ausbaustand der erneuerbaren Energien eine sinnvolle Maßnahme sein, die durch die unterschiedlichen Ausbauziele geschaffenen chaotischen Strukturen zu beherrschen. Deren Einsatz wirft aber einige Fragen auf. Daher ist es, wie schon häufig argumentiert, zunächst wichtig, den derzeitigen Stand beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu stoppen und nicht an allen Stellrädern gleichzeitig zu drehen. Preise und Versorgungssicherheit sind bereits beide sehr unstabil und werden durch zunehmenden Import beeinflusst. Anzumerken ist, dass der ganze Aufwand, Smart Grids zu entwickeln, ohne die fluktuierende Einspeisung der erneuerbaren Energien in dem geplanten Maße kaum nötig wäre. Nun wird versucht, durch einen nicht zu unterschätzenden Aufwand Verbrauch und Erzeugung wieder mittels Speicher und smarter Technologien ansatzweise zu synchronisieren. Aber es bleibt dabei: Die Auffassung, dass Sonne und Wind kostenlose Energie liefern und zumindest kostengünstig zu haben sind, ist falsch, und man täuscht bewusst den Bürger. Allein der Flächen- und Ressourcenverbrauch der erneuerbaren Energien sowie deren Wirkungsgrad zeigen, dass eine ausschließliche Versorgung damit nicht möglich sein wird. Der ressourcentechnische und finanzielle Aufwand, der nun durch Speicher und Smart Grids weiter steigt, ist alles in allem mehr eine Symptombehandlung als die Lösung. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

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Thore Güldner SPD

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Kollege, danke für das Zulassen der Zwischenfrage. Da Sie mehrmals gesagt haben, Herr Philippi soll mal was fordern, was fordern, was fordern, was fordern – ich glaube, Sie haben das fünfmal gesagt –: Kennen Sie das Begehren Niedersachsens aus der Bundesratssitzung vom vergangenen Freitag zum Thema Lachgasverbot? Ja, selbstverständlich kenne ich die Rede. Dort ist das Verbot von mehr als 8 g gefordert worden und nicht ein komplettes Verbot. So steht es in der Rede. Sie können es nachlesen.

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Marten Gäde SPD

Kinderschutz an erster Stelle! Von der Kinderschutzstrategie zum niedersächsischen Landeskinderschutzgesetz

Kolleginnen und Kollegen! Was ist die wichtigste Aufgabe unserer Gesellschaft? Was ist die wichtigste Aufgabe, die uns in der Politik stets antreiben sollte? Wofür sollten wir uns mit aller Kraft einsetzen? - Für mich ist es der Schutz unserer Kinder, denn Kinder sind unsere Zukunft. Nichts sollte für uns wichtiger sein, als dass unsere Kinder glücklich, sicher und geborgen aufwachsen können, dass sie frei von Gewalt und sexuellen Übergriffen aufwachsen können. Deshalb bringen wir heute diesen Antrag ein. Ich habe früher mit Menschen gearbeitet, die durch Gewalterfahrung traumatisiert sind, die in ihrer Kindheit und Jugend das Schlimmste erfahren mussten. Ich kenne viele dieser Menschen, die mit den Folgen derartiger Verbrechen zeitlebens kämpfen müssen, die bis ins hohe Alter traumatisiert sind. Wenn ich mir die Forschung anschaue ‑ es gibt ein großes Dunkelfeld bei diesen schrecklichen Verbrechen ‑, dann glaube ich, dass jeder von uns, jeder und jede einzelne Abgeordnete, ob sie es wissen oder nicht, Menschen kennen, die in ihrer Kindheit und Jugend schlimmste Misshandlungen erleben mussten. Das macht mich zutiefst betroffen. Ich glaube, uns alle in diesem Hohen Haus macht das betroffen. Deshalb dürfen wir nicht tatenlos sein. Wir sind nicht tatenlos geblieben, und wir werden es auch weiterhin nicht sein. Wir handeln! In Niedersachsen gibt es schon eine Vielzahl an Beratungsstellen im Bereich der Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, landesweit und regional tätige forensische Kinderschutzambulanzen und Kinderschutzzentren. Hinzu kommen Maßnahmen und Projekte zur Prävention sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen, die durch den Landespräventionsrat gefördert und wissenschaftlich evaluiert werden. Aber gerade die Vorkommnisse der letzten Jahre wie der schreckliche Fall Lügde führen uns vor Augen, dass beim Kinderschutz noch lange nicht alles erreicht ist. Die Verbrechen haben uns deutlich gemacht, dass wir beim Kinderschutz weitere erhebliche Verbesserungen brauchen. Auch der Landtag hat seine Verantwortung angenommen. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der 18. Wahlperiode wirklich dankbar, dass sie die Relevanz der kontinuierlichen Verbesserungen erkannt haben und die Enquetekommission „Kinderschutz“ ins Leben gerufen haben. Die Kommission hat parteiübergreifend zahlreiche Maßnahmen identifiziert, wie wir in Niedersachsen den Kinderschutz verbessern können. Leider hat der zeitliche Ablauf der 18. Wahlperiode dazu geführt, dass dem Abschlussbericht der Kommission kein beschließender Antrag folgen konnte. Mit unserem Antrag nehmen wir den Auftrag der 18. Wahlperiode an. Als rot-grüne regierungstragende Fraktion haben wir uns das Ziel gesetzt: Kinderschutz steht an erster Stelle. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag folgen wir den Empfehlungen der Kommission und schlagen ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit insgesamt 29 Forderungen vor, um den Kinderschutz in Niedersachsen zu verbessern. An erster Stelle ‑ und da gehört das auch wirklich hin ‑ wollen wir ein Landeskinderschutzgesetz auf den Weg bringen, ein Gesetz, das insbesondere die Beratungsstellen, die Kinderschutzzentren und die Kinderschutzambulanz der Medizinischen Hochschule Hannover sowie die kooperierenden Kinderschutzambulanzen Rotenburg und Göttingen langfristig absichert. Diese Angebote, die wir unter anderem im letzten Haushalt über die politische Liste mit finanziellen Mitteln ausgestattet haben, sollen langfristig ihre gute Arbeit fortsetzen können. Dafür brauchen sie Sicherheit, und diese werden wir durch das Landeskinderschutzgesetz gewährleisten. Eine weitere zentrale Forderung unseres Antrags ist die Errichtung einer Landeskoordinierungsstelle Kinderschutz. Diese soll insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und andere Organisationen bei der Erstellung von Schutzkonzepten unterstützen. Wir haben in diesem Plenum schon ausführlich über die Notwendigkeit von Schutzkonzepten in Einrichtungen gesprochen. Unser Ziel ist es, dass in allen Organisationen, in denen mit Kindern gearbeitet wird, Schutzkonzepte nicht nur entwickelt, sondern auch gelebt werden. Auf Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Zudem möchten wir unsere niedersächsische Landesverfassung ergänzen. Zwar sind bereits Kinderrechte unter Artikel 4 a verankert, aber wir möchten diesen Passus erweitern, weil wir den Kinderschutz aus der Perspektive der Kinder denken wollen. Dabei ist es unabdingbar, dass auch die Beteiligungsrechte von Kindern in der Landesverfassung verankert werden. Wir werden einen Landesbeirat Kinderschutz einrichten. Hier sollen alle relevanten Akteure ‑ die Kommunen, die Landesregierung, aber auch Akteure aus der Praxis sowie Betroffene ‑ gemeinsam an einem Tisch sitzen, um die Präventionsangebote in Niedersachsen zu verbessern und den Kinderschutz weiterzuentwickeln. Ein weiteres zentrales Ergebnis der Kommission war auch, dass wir den interdisziplinären Austausch zwischen den Jugendämtern in Niedersachsen, der Polizei und der Justiz weiter verbessern müssen. Es ist wichtig, dass Beratungen in der Praxis rechtzeitig stattfinden und Meldeketten gesichert sind. Daher setzen wir uns für die kontinuierliche Weiterqualifikation aller Menschen ein, die in Berufen arbeiten, die mit Kindern zu tun haben - von den Erzieherinnen und Erziehern über Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte bis hin zu medizinischem Fachpersonal. In deren Aus- und Weiterbildung soll der Kinderschutz fest verankert werden, sodass jede und jeder in diesem Bereich eine Expertin oder einen Experte beim Thema Kinderschutz wird. Wir planen eine Novelle des Jugendfördergesetzes. Wir werden prüfen, inwieweit wir in dieser Novelle die Beachtung von Kinderschutzaspekten an die Fördermöglichkeiten knüpfen können. Dabei wollen wir die gute Arbeit der Jugendverbände unterstützen und sie bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten nicht alleinlassen. Wir wollen Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt auch in Sportvereinen in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund weiter fördern und ausbauen. Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen möchten wir auch die digitale Aufklärung und Prävention verstärken. Kinder und Jugendliche sind zunehmend online unterwegs. Das Internet bietet leider auch Gefahren wie Cybermobbing, Cybergrooming und sexuelle Belästigung. Wir werden Programme entwickeln, um Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Lehrkräfte über diese Gefahren aufzuklären und ihnen Werkzeuge an die Hand zu geben, um sie zu schützen. Meine Damen und Herren, der Schutz unserer Kinder steht für uns an erster Stelle. Mit den Maßnahmen in diesem Entschließungsantrag setzen wir ein klares Zeichen für eine sichere Zukunft unserer Kinder. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass alle Kinder, ob in Wilhelmshaven oder in Lüneburg, ob in Weener oder in Northeim, glücklich, sicher und geborgen aufwachsen können! An dieser Stelle möchte ich allen danken, die bisher an diesem Antrag mitgewirkt haben. Danke an die Kolleg*innen aus der Fraktion, die ihre Expertise eingebracht haben! Aber auch vielen Dank an die vielen Verbände, wie zum Beispiel dem Kinderschutzbund oder der LAG FW, mit denen wir im Vorfeld Gespräche geführt haben und deren Expertise wir gerne aufgenommen haben. Man kann schon jetzt schon feststellen, dass wir sehr gute Rückmeldungen zu diesem Antrag bekommen. Das zeigt, dass wir hier wirklich gute Arbeit geleistet haben. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im Ausschuss. Ich hoffe, dass die CDU unserem Antrag auf eine umfassende Anhörung, den wir im Ausschuss stellen werden, zustimmen wird, um mit allen relevanten Akteuren den Kinderschutz in Niedersachsen weiterzuentwickeln. Denn Kinder stehen in Niedersachsen an erster Stelle! Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Gäde. - Als Nächstes hat das Wort: aus der Fraktion der CDU die Kollegin Ramdor. Bitte schön!

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet. Danke. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erhalten natürlich auch die Zuschriften von vor Ort, dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sagen, es reicht nicht für den Ausbau, den sie eigentlich vornehmen müssten. Sie wissen, dass es eine Studie des Deutschen Jugendinstitutes gab, was die Mehrbedarfe bei Investitionen für den Ganztag betrifft oder was diese ausmachen. Auf dieser Grundlage wurden dann die Haushaltsbudgets im Bundestag beschlossen und werden jetzt auf die Länder verteilt. Wir sind mit den Kommunen übereingekommen, dass wir sie nach den Schülerzahlen derer verteilen, die am Ganztag partizipieren. Das tun wir an dieser Stelle. Wir leisten an der Stelle die Kofinanzierung, und wenn dann sichtbar wird, dass das Geld nicht reicht, werden wir uns mit dem Bund ins Benehmen darüber setzen, dass hier noch Gelder gebraucht werden. Ich will aber auch darauf hinweisen, dass Schulsanierungen und andere Bedarfe vom Bund natürlich nicht zusätzlich finanziert werden, sondern dass hier differenziert werden muss zwischen den Mehrinvestitionen, die gebraucht werden für den Ganztag, und dem, was ohnehin an Schulen zu tun ist. Das muss man einfach trennen. Teilweise kriegen wir hier Vorrechnungen, die das eben nicht trennen, und das macht das Ganze einfach unübersichtlich. Darauf will ich nur hinweisen. Ansonsten kann ich sagen, dass wir wirklich regelmäßig auf Arbeitsebene einen Austausch haben und dass wir die kommunalen Spitzenverbände auch alle drei Monate auf Spitzenebene treffen, um diese Fragen immer wieder miteinander zu monitoren. Ich finde, das ist eine sehr intensive Arbeit, und vor dem Hintergrund kann ich das an der Stelle wirklich nur zurückweisen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage kommt aus

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Christian Frölich CDU

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

Ich will Ihnen hierzu ein kurzes Beispiel aus der Praxis schildern, wobei es sich um einen Sonderbau handelt ‑ okay! ‑, das aber sehr gut die Problemlage verdeutlicht: Einreichung eines Bauantrags für den Teilneubau einer Grundschule in der Gemeinde Rosdorf ‑ geschätztes Volumen: 15 bis 20 Millionen Euro ‑ beim Landkreis Göttingen im September letzten Jahres von einem renommierten Architekturbüro aus Kassel, das echt weiß, wie es geht. Und jetzt, im Mai, erhält die Gemeinde einen Fragenkatalog vom Landkreis mit über 40 Fragen. Wir haben als Kommune eigentlich mit der Baugenehmigung gerechnet, da wir jetzt in den Sommerferien den Teilabriss durchführen wollten. Das Ganze verschiebt sich jetzt um ein Jahr. Meine Damen und Herren, genau das ist der Punkt: Aus Sicht der Baugenehmigungsbehörden wird es nie einen vollständigen Bauantrag geben, weil nicht definiert ist, was „vollständig“ ist oder was „wesentliche Mängel“ an einem Bauantrag sind. Dieses Beispiel lässt sich locker auf die Wohnungsbauprojekte übertragen, sodass die Genehmigungsfiktion von der her Idee charmant ist, diese jedoch an den konkreten Umsetzungen scheitern wird. Ich möchte anhand verschiedener Punkte aus unserem Änderungsantrag konkretisieren, warum wir unmittelbar nach der Sommerpause schon gleich die nächste Novelle der NBauO aufrufen müssen. Dazu frage ich Sie: Was ist, wenn durch die Erleichterung nach § 62 Abs. 1 a oder nach § 85 a durch die Aufstockung eines Gebäudes dieses in eine andere Gebäudeklasse kommt und dadurch dann eben doch der teure zweite Rettungsweg als verzinktes Treppenhaus draußen vorgeklatscht werden muss oder weitere Bedingungen dieser Gebäudeklasse zu erfüllen sind? Dann gehen unsere gewünschten Erleichterungen und Einsparpotenziale dahin. Ich sage Ihnen: Genau das wird passieren, da der typische Mietwohnungsbau in Städten dreigeschossig ist und ich mit der Aufstockung dann in die Gebäudeklasse 4 komme. Das muss geändert werden, sonst ist der § 85 a sinnlos. Was tun wir eigentlich den Kommunen mit dem Wegfall der Stellplatzpflicht für Wohnungsneubauten an? Diesen kompletten Wegfall kann nur jemand fordern, der keine Ahnung von Kommunalpolitik hat und noch nie aufgrund der massiven Nachverdichtung nach § 34 Baugesetzbuch mit Veränderungssperren arbeiten musste, um dann über einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften wenigstens noch etwas regeln zu können. Da geht es nicht darum, einen schönen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu machen und dort Einstellplätze zu fordern. Nein, es geht unter anderem um unkontrollierte Nachverdichtung und um überforderte öffentliche Räume, die vollgeparkt werden. Als CDU fordern wir daher ganz klar, den Kommunen weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, über örtliche Bauvorschriften Stellplätze einzufordern. Das ist eine Aufkündigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kommunen, was definitiv wieder geändert werden muss. Ein weiterer Punkt, den der Minister landauf, landab im Zuge dieser Novelle ins Schaufenster gestellt hat und auf jeder Veranstaltung zum Thema Umbauordnung als großes Einsparpotenzial vorgerechnet hat, ist die Reduzierung der Anforderungen im Bereich der Barrierefreiheit. Hierzu haben wir sehr sensible praxis- und bedarfsgerechte Vorschläge gemacht, die aufgrund der Eile im Verfahren nicht mehr durch eine Anhörung hinterfragt werden konnten. Lieber Herr Minister Lies, Sie sollten solche Punkte zukünftig nicht mehr ankündigen, wenn sie vom eigenen Haus nicht aufgegriffen werden! Dass der § 85 a nur im Mitteilungsverfahren nutzbar sein soll, ohne der Bauherrin oder dem Bauherrn die Möglichkeit einzuräumen, auch aus Verbraucherschutzgründen doch noch in das vereinfachte Genehmigungsverfahren zu wechseln und damit die Bauaufsicht aus der Verantwortung zu entlassen, ist eine weitere Fehlentwicklung, die es spätestens in der nächsten Novelle im Herbst zu ändern gilt. Welchen permanenten Änderungsbedarf die NBauO gerade auch vor dem Hintergrund einer sich verändernden nachhaltigen Wirtschaft und Landwirtschaft hat, verdeutlichen unsere beiden Änderungspunkte zum Thema Bewerbung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte in Verkaufsstellen auf den Höfen und die daraus resultierenden Änderungsbedarfe in den §§ 50 und 60 der NBauO. Hier geht es um sehr praktische Änderungen, um regionale Vermarktung zu ermöglichen. Ich darf kurz unterbrechen! - Er holt gar keine Luft beim Reden! Frau Präsidentin, das ist meine Zeit! Es geht gleich weiter. - Herr Kollege Sachtleben, es ist nicht ganz klar: Haben Sie sich zu einer Zwischenfrage oder zu einer Kurzintervention gemeldet? Sie haben ja gleich auch noch normale Redezeit. - Es wird eine Kurzintervention geben. Sie können also erst zu Ende reden. Dann führe ich erst zu Ende aus. Moment! Und dann kann Herr Sachtleben ‑ ‑ ‑ Moment!

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Olaf Lies SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung

das Wort Herrn Minister Olaf Lies. Herr Lies, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich beim Parlament und beim Ausschuss ganz herzlich für die wirklich zügige Beratung und die Möglichkeit, dass wir heute zur Beschlussfassung kommen können, bedanken, weil der Druck tatsächlich relativ groß ist – Anlass sind, wie wir vorhin gehört haben, die beiden Vertragsverletzungsverfahren – und wir bis zum Ende dieses zweiten Quartals zu einer Entscheidung kommen müssen. Ich will nur kurz auf die Punkte eingehen. Vieles ist gerade genannt worden. Was ist denn die eigentliche Änderung? Die eigentliche Änderung ist im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren das Thema Berufsanerkennung, also eben nicht mehr die zweijährige praktische Erfahrung, gerade mit Blick darauf, was für diejenigen, die aus dem Ausland kommen, eine Hürde darstellt, wenn sie als Ingenieurin oder Ingenieur in Niedersachsen bauvorlageberechtigt sein wollen. Das Zweite ist die EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie. Die EU erwartet, dass sowohl dem Architektengesetz als auch dem Ingenieurgesetz eine Anlage beigefügt wird, in der das genau geklärt wird. Aber auch der dritte Punkt ist wichtig, zusammen dafür zu sorgen – das ist ein gutes Ziel –, dass multidisziplinäre Gesellschaften, also mit gewerblichen Trägern – wir haben das gerade gehört – und Beteiligung von juristischen Personen an einer Gesellschaft möglich sind. Was ist der Grund dafür? Ich habe vorhin gesagt, der Grund ist das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, der in einem Urteil zu Ziviltechnikergesellschaften in Österreich Verstöße gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie festgestellt hat. Was machen wir jetzt? Das ist, glaube ich, ganz wichtig: Wir ändern hier nicht mehr, aber auch nicht weniger, als uns das Urteil vorgibt. Die Europarechtskonformität wird hergestellt, ohne den Titelschutz und den Verbraucherschutz aufzuweichen. Das ist bei diesem sehr sensiblen Thema ganz wichtig. Auch unter dem übernächsten Tagesordnungspunkt werden wir über Erleichterungen und damit auch über die Verantwortung reden, die gerade auch Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure haben. Also wichtig ist: Wo „Architektin“ bzw. „Architekt“ oder „Beratende Ingenieurin“ bzw. „Beratender Ingenieur“ draufsteht, da sollen auch zukünftig verantwortliche Architektinnen und Architekten, Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure drinstecken. Das ist, glaube ich, dabei ganz wichtig, damit an der Stelle auch die Sicherheit vorhanden ist. Wichtig ist aber auch, gerade für die Gesellschaften selber: Die niedersächsischen Berufsgesellschaften der Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure sollen zukünftig auch in Form einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft geführt werden können. Da sind wir sogar Vorreiter in Deutschland. Wir erleichtern hier also auch die Strukturen ein ganzes Stück. Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur Anhebung der Mindestversicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden in der Berufshaftpflicht und dazu, die Leistungen der Versicherungsunternehmen auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Das war übrigens ein Wunsch der Architektenkammer, den wir in diesem Zusammenhang mit aufgenommen haben. Wir haben es gerade auch gehört: Es werden auch Verfahrensregeln für die Umsetzung des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81 a des Aufenthaltsgesetzes eingeführt. Es passiert also eine ganze Menge, um Erleichterungen zu schaffen, aber unter dem zeitlichen Druck, der sich aus dem Vertragsverletzungsverfahren ergibt. Ich komme nun zu dem Änderungsantrag der CDU, mit dem die Frage aufgeworfen wird, ob bestimmte Dinge eigentlich im Gesetz geregelt werden müssen oder nicht auch über Satzungsermächtigungen geregelt werden können. Das ist ja erst mal überhaupt kein schlechter Gedanke, sondern, im Gegenteil, das könnte deutlich zur Vereinfachung beitragen. In der Zeit, die wir haben und in der wir einerseits prüfen müssen, was in anderen Gesetzen steht und ob das dann genauso für andere Kammern und Verbände gelten müsste, und andererseits der Frage nachgehen müssen, wie wir das alles eigentlich abbilden, damit es verfassungsrechtlich in Ordnung ist, war das aber nicht umsetzbar. Insofern sende ich das Signal auch an die Kolleginnen und Kollegen der CDU: Wir werden das weiter beraten. Das ist tatsächlich so. Wir werden relativ zügig in die nächste Novelle einsteigen. Nicht nur beim Architektengesetz oder Ingenieurgesetz halte ich das für einen wichtigen und interessanten Ansatz. Diesen sollten wir auch in anderen Fällen miteinander diskutieren. Herzlichen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Ministerin Hamburg, bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Bauseneick, ich bin Ihnen für diese Frage dankbar; denn sie wird mir häufig auch in Briefen übermittelt. Die Niedersächsische Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände sind übereingekommen, dass die Ganztagsschule das geeignete Instrument für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist, wir aber nicht verordnen, dass das in der Ganztagsschule stattzufinden hat. Sie wissen, dass im niedersächsischen Kindertagesstättengesetz ‑ daran werden wir auch nichts ändern ‑ Regelungen für die Horte bestehen und dass es hier auch eine Finanzhilfestruktur gibt, die wir an dieser Stelle auch nicht anfassen werden. Insofern liegt es im Ermessen der Träger selbst ‑ also der Schulträger und auch der Träger der Horte ‑, zu entscheiden, wie sie damit umgehen. Es gibt in Niedersachsen auch bereits Kooperationen zwischen Grundschulen und Horten. Insofern ist auch das ein geübtes Mittel. Wir werden an dieser Stelle nichts ändern. Insofern liegt es im Ermessen vor Ort, ob Hortsysteme erhalten bleiben oder nicht. Wir werden unsere Aktivitäten hier nicht einschränken. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus der

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Minister! Es ist ja schon so ein bisschen wie „Täglich grüßt das Murmeltier“: Wenn Ihnen von der AfD nichts mehr einfällt, dann fallen Ihnen die Migranten ein. Bei uns im Land gibt es da keine Unterschiede; denn sie werden in den Schulen genauso mit angesprochen, aufgeklärt und darüber informiert wie alle anderen auch. Deshalb haben wir da keinen Unterschied bei der Ansprache der Migrantenkinder. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Wanderungsbewegung geben, wenn wir uns an diese Kriterien halten. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für eine zweite Zusatzfrage für die Fraktion der AfD hat sich Herr Kollege Bothe gemeldet. Vielen Dank, Herr Präsident. - Mit welcher eigenen Position, Frau Ministerin, geht denn die Landesregierung in die Abstimmung mit den 13 anderen Bundesländern in der Frage der Höhe der Bargeldabhebungen mit dieser Bezahlkarte? Wie ist die Position der Landesregierung zur Bargeldabhebung mit dieser Karte? - Vielen Dank.

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Saskia Buschmann CDU

Praxistaugliches Moorbrandschutzkonzept für Niedersachsen entwickeln

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns gleich zur Sache kommen: Der Moorbrandschutz ist eine essenzielle Aufgabe, die wir in Niedersachsen gemeinsam mit den Menschen vor Ort, den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen angehen müssen. Wir unterstützen daher grundsätzlich das Anliegen, zügig ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln. Es ist höchste Zeit, dass wir aus den verheerenden Brandkatastrophen der Vergangenheit lernen. Eine optimale Ausbildung und fachgerechte Ausrüstung sind für die Sicherheit unserer Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden unerlässlich. Denken wir nur an den verheerenden Moorbrand in Meppen im Jahr 2018, wo es über einen Monat dauerte, den Brand zu löschen! Damals waren rund 1.700 Einsatzkräfte vor Ort. In der Problembeschreibung sind wir uns einig: Es besteht erheblicher Handlungsbedarf, um die Bekämpfung von Moorbränden in Niedersachsen zu verbessern. Uneinig sind wir uns über den besten Weg dorthin. Die Idee, ein praxistaugliches Moorbrandkonzept gemeinsam mit den moorbrandgefährdeten Kommunen zu entwickeln, ist richtig. Aber das muss in enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen geschehen. Die Anhörung hat gezeigt, dass viele Aspekte einer gemeinsamen Moorbrandbekämpfung noch zu berücksichtigen sind. Es ist genau richtig, dass wir die notwendige Versorgung mit Löschwasser sicherstellen und befahrbare Wege bauen müssen. Ob dies immer unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Anforderungen möglich ist, bezweifle ich. Wir müssen pragmatisch handeln und die Sicherheit der Bevölkerung sowie die der Einsatzkräfte in den Vordergrund stellen. Eine effektive Infrastruktur im Moor ist notwendig, um Brände schnell und effizient zu bekämpfen. Der vorliegende Antrag scheint jedoch den Naturschutz über den Brandschutz stellen zu wollen. Das geht auf Kosten der Sicherheit von Bevölkerung und Einsatzkräften. Die Vorschläge, durch Wasserstandserhöhung und Wasserrückhalt in ausgetrockneten Mooren das Brandrisiko zu verringern, sind keine kurzfristigen Lösungen. Naturschutzmaßnahmen alleine werden Moorbrände nicht verhindern können, zumindest nicht in naher Zukunft. Wir sollten aus den vergangenen Einsätzen lernen. Die Einsatzkräfte haben uns klar benannt, welches Material und welche Mittel benötigt werden. Diese sollten bei der Erstellung des Moorbrandkonzeptes berücksichtigt werden. Überflüssige Prüfaufträge sind hier fehl am Platze. Die Landesregierung, insbesondere Innenministerin Frau Behrens, muss die notwendigen Ressourcen bereitstellen. Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die Forderung der kommunalen Spitzenverbände und verlangt, dass das Land Spezialfahrzeuge für die Moorbrandbekämpfung sowie für den Personen- und Materialtransport beschafft und deren Betrieb finanziert. Es ist ja schon bemerkenswert, mit welch geradezu akrobatischer Eleganz Sie und Ihre Ministerien es schaffen, Ihre eigenen Aufgaben auf die kommunale Ebene abzuwälzen. Man könnte fast meinen, es handelt sich hier um eine Art sportliche Disziplin. Aber im Ernst, ich frage mich: Ist es eigentlich Ihre Definition von Föderalismus, dass die Kommunen die ganze Arbeit erledigen, oder ist das ein neuer politischer Regierungsansatz, den man als delegierenden Minimalismus bezeichnen kann? Ein weiteres Dauerthema bezüglich der Feuerwehr ist die Aus- und Fortbildung der vielen Feuerwehrkameradinnen und ‑kameraden im Land, die durch das NLBK sichergestellt werden muss. Ihr Entschließungsantrag fordert zu Recht, die landesweite Ausbildung zur Vegetationsbrandbekämpfung auszubauen und um den Schwerpunkt Moorbrandbekämpfung zu erweitern. Ich schlage vor, dass die Innenministerin überprüft, inwieweit sie die Probleme in Bezug auf Personal- und Ressourcenmangel im NLBK im Griff hat. Ja, Moorbrandbekämpfung muss Teil der Ausbildung sein, und es muss entsprechende Fortbildungsangebote geben. Aber, Frau Ministerin Behrens, sorgen Sie erst einmal dafür, dass ein ausreichendes Angebot an Aus- und Fortbildung existiert, um die dringend benötigten Kapazitäten abzudecken! Das ist Ihre Pflichtaufgabe, bevor wir zu der Kür kommen. Die CDU-Landtagsfraktion ist bereit, in die Ausstattung der Ausbildungsstandorte des NLBK in Celle und in Loy zu investieren, um die Qualität und Kapazität der Ausbildung zu verbessern. Wir sind bereit, konstruktiv mit der Landesregierung zusammenzuarbeiten, um ein modernes und leistungsstarkes Konzept für den Moorbrandschutz in Niedersachsen zu schaffen. Überflüssige Prüfaufträge sollten – nein: müssen! – vermieden werden. Anstelle dessen müssen wir den Realitäten ins Auge schauen. Brandschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Weitere Investitionen sind notwendig, ja sogar unumgänglich. Bei allem Guten, was dem Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen innewohnt, müssen Sie sich doch eines vorhalten lassen: Die Verlagerung von Regierungsaufgaben und deren Finanzierung auf die kommunale Ebene muss ein Ende haben. Die Schaffung weiterer rein digitaler Ausbildungslehrgänge ohne praktische Übungen ist sicherlich nicht der richtige Weg. Gerade beim Thema Moorbrände haben wir ja alle die Erfahrung gemacht, dass man Feuer am besten mit Wasser und mit Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern vor Ort und weniger mit einer Powerpoint-Präsentation am Bildschirm oder im World Wide Web löschen kann. Daher ist es genau richtig, dass wir als Opposition Ihre Regierungsarbeit weiterhin kritisch begleiten werden. Handeln Sie endlich, und kommen Sie Ihren eigenen Aufgaben als Regierung nach! Unterlassen Sie es, das Handeln und das Finanzieren von Landesaufgaben immer mehr auf Kreise, Städte und Gemeinden zu delegieren und diese dann auch noch die Zeche zahlen zu lassen! Ich komme zum Schluss. Ein besseres und sichereres Niedersachsen, das die föderalistische Aufgabenverteilung wieder ernst nimmt, ist machbar. Trotz aller berechtigter Kritik stimmen wir diesem Antrag im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung und der Handlungsfähigkeit der Feuerwehren zu. Herzlichen Dank.

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Karin Logemann SPD

Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fischen, Angeln - Angeln, Fischen, was so einfach und schlicht daherkommt, hat es wirklich in sich. Zur Binnenfischerei gehören die Fluss- und Seenfischerei, die Teichwirtschaften sowie Anlagen zur Aquakultur. Machen wir einen Schwenk, weil auch das in dem Antrag benannt ist, hin zum Kulturgut Angeln. Unsere Fischereiverbände sind anerkannte Naturschutzverbände. Sie vertreten, fördern und beraten ihre Mitglieder in den Angel- und Fischereivereinen in allen Bereichen der Fischerei und des Fischarten- und Gewässerschutzes. Sie setzen sich für den Erhalt, die Wiederherstellung und Pflege der Natur und insbesondere der Gewässer und ihrer Umwelt zum Wohle der Allgemeinheit ein. „Wir schützen, was wir lieben!“ titelt der Anglerverband Niedersachsen, bei dem ich kürzlich im Rahmen einer Gewässerwarteausbildung praktisch lernen durfte, wie Gewässeruntersuchungen funktionieren und worauf zu achten ist. Eine Gewässeranalyse gibt Aufschluss über die Beschaffenheit eines Gewässers, wie zum Beispiel den Nährstoffgehalt, Struktur und Tiefe. Von dieser Stelle aus noch einmal ganz herzlichen Dank für die kompetente Begleitung! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen ‑ ‑ ‑ Frau Kollegin, wir warten einmal einen Moment, bis das allgemeine Grundrauschen ein bisschen nachgelassen hat, damit Sie nicht so schreien müssen. - Ich glaube, jetzt können wir weitermachen. Bitte schön, Sie haben das Wort! Danke schön, Frau Präsidentin. 51 Fischarten kommen in Niedersachsens Fließ- und Standgewässern natürlich vor. 15 weitere Fisch- und Krebsarten wurden eingeschleppt, mutwillig oder unbeabsichtigt ausgesetzt, haben aber stabile Populationen ausgebildet. 59 % der in Niedersachsen bewerteten Arten stehen auf der Roten Liste. Das schafft Probleme. In einem Satz, den ich immer wieder höre und den ich hier nicht ungesagt lassen möchte, heißt es: Was über dem Wasser ist, sehen alle ‑ was unter der Wasseroberfläche geschieht, ist nicht sichtbar. - Wohl wahr! Ich bin sehr dankbar, dass uns die Anglerverbände in Niedersachsen mit ihrem geballten Wissen beratend zur Seite stehen. Zur Binnenfischerei: In Deutschland hat die Aquakultur unter Einschluss von Teichwirtschaften eine große wirtschaftliche Bedeutung. Auch das wurde schon gesagt. In Gesprächen wird hier deutlich, dass rechtliche Bestimmungen wie auch die Aufgabe des Natur- und Artenschutzes, etwa die Frage der Prädatoren ‑ wie zum Beispiel Fischotter, Kormoran und Bieber ‑, dafür verantwortlich sind, dass es hier zu herben Einbußen kam. Was vom Gesichtspunkt der Artenvielfalt her gut ist, sorgt bei den Betreibern von Teichwirtschaften für Probleme. Denn klar ist: Die Jäger fressen sich an den Fischbeständen in den Teichen satt, und da die Arten geschützt sind, kann nur bedingt dagegen vorgegangen werden. Hier braucht es eine Evaluation des Erhaltungszustandes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teichwirtschaften helfen beim Wasserrückhalt. Hier haben wir ein bewährtes System, das wir nutzen können, um Wasser in der Fläche zu halten und so den Hochwasserschutz, der jetzt in aller Munde ist, zu verbessern. Und damit nicht genug: Sie bieten dazu auch noch ganze Lebensräume für verschiedenste Arten. Der Erhalt und die Förderung von Teichwirtschaften können für uns also nur von großem Nutzen sein. Deshalb brauchen sie unsere Unterstützung. Ein nächster Punkt, der angegangen werden soll ‑ auch das wurde in allen Reden benannt ‑, sind die Schäden durch Wasserkraftwerke. Frau Jensen, ich sehe überhaupt nicht, wo wir da Unterschiede in der Größe haben. Ich sehe das auch nicht ‑ ich habe mir die Anträge noch einmal aufgeschaut ‑ aufgrund der Anträge. Sie sind unter anderem ‑ das betone ich hier ausdrücklich ‑ nicht nur für Aale eine Gefahr. Aale legen im Laufe ihres Lebens weite Wege zurück, um zu den Laich- und Schlüpfgewässern in der Sargassosee und von dort aus wieder in die europäischen Flüsse, also zu uns, zu gelangen. Selbst sogenannte fischfreundliche Turbinen, die in den Wanderungszeiten der Tiere entsprechend eingestellt werden können, verletzen diese Tiere häufig schwer. Auch die genaue Einschätzung des Zeitraums, in dem die Fische das Kraftwerk passieren, ist schwierig. Unsere Binnenfischer sind aber findige Menschen und haben das Aaltaxi ins Leben gerufen, um den Tieren den gefährlichen Weg durch die Turbinen der Wasserkraftwerke zu ersparen. Diese Arbeit muss aber auch finanziert werden. Ich bin unserem Umweltminister Christian Meyer sehr dankbar dafür, dass er das Aaltaxi nachhaltig mit jährlich 150 000 Euro im Haushalt des Umweltministeriums abgesichert hat. Frau Logemann, warten Sie bitte noch einmal einen Moment! Wir warten erst einmal, bis es wieder ein bisschen ruhiger geworden ist. - Herr Hilbers! - Danke schön. Bitte, Frau Logemann! Danke schön, Frau Präsidentin. Trotzdem dürfen die Betreiber der Kraftwerke nicht aus der Verantwortung gelassen werden. Auch darin sind wir uns absolut einig. Hier muss dringend mehr passieren. Die Finanzierung des Aaltaxis wäre ein erster kleiner Anfang und die kleinste Möglichkeit, um zu unterstützen. Danke an die Fischerinnen und Fischer für ihren Einsatz für diese erstaunlichen Fische! Das Aaltaxi ist für eine ganze Art überlebenswichtig. Was ist noch überlebenswichtig? - Wo es noch nicht passiert ist, müssen Quer- und Sielbauwerke zur Be- und Entwässerung ebenfalls zwingend mit einbezogen werden, wenn es darum geht, sie fischfreundlich zu gestalten. Welche Schritte sind an welcher Stelle nötig, um die Tiere vor einem qualvollen Ende zu bewahren? - Idealerweise beziehen wir die Praktikerinnen und Praktiker hierbei mit ein. Sie kennen die Gewässer und die Tiere wie sonst niemand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein nächster wichtiger Punkt sind natürlich die Verdienste des Anglerverbands. Auch hier müssen wir weiter stärken. Wir werden, wenn die anglerische Nutzung gestattet ist, natürlich auch beim Thema Renaturierung von Baggerseen dafür sorgen, dass es hier eine Unterstützung gibt. Auch ‑ das haben Sie leider wieder aus dem Antrag herausgenommen ‑ ist die Aquaponik im Fokus, ein ganz wichtiges Thema, das wir ebenfalls nicht aus den Augen verlieren dürfen. Angesprochen ist auch ‑ dazu möchte ich auch gern ein paar Worte sagen ‑ das Angeln mit Kindern. Die niedersächsische Regelung ist an der Stelle mit Unsicherheit belastet. Der Anglerverband Niedersachsen hat uns dazu sein Positionspapier zukommen lassen. Bisher bestehe laut Anglerverband immer die Gefahr ‑ auch das wurde schon gesagt ‑, dass Anglern mit Fischereischein eine Geldbuße drohe, wenn sie Kinder unter 12 Jahren beim Angeln beaufsichtigen. Denn erst ab 12 Jahren sei eine Vorbereitung auf die Fischereiprüfung, die im Alter von 14 Jahren ablegbar ist, zulässig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Augenblick sprechen gleich mehrere Gesetze gegen eine grundsätzliche Änderung. Ich nenne nur das Fischereigesetz, das Waffengesetz und das Tierschutzgesetz und weise darauf hin, dass die jungen Menschen erst mit 14 Jahren strafmündig sind. Das sind also eine ganze Menge Dinge, die da gerade wie ein Berg vor uns stehen. Auch der Landesfischereiverband Weser-Ems, mit dem ich ebenso wie mit dem Anglerverband Niedersachsen gesprochen habe, mahnt hier zur Vorsicht, wie mir der Präsident Herr Gräßner in einem Gespräch mitteilte. Hier müssen wir uns, damit wir zu Lösungen kommen, gemeinsam mit den Verbänden anschauen, wie wir eine rechtssichere Jugendarbeit und Jugendausbildung gestalten können und wie die bestehende Unsicherheit bei der Auslegung klargestellt werden kann. Wie wir eben gehört haben, gibt es dazu erste Gespräche. Dafür bin ich sehr dankbar, weil ich glaube, dass wir das den Anglerinnen und Anglern und vor allen Dingen auch dem Nachwuchs, der daran Interesse hat, schuldig. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Das warʼs.

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Olaf Lies SPD

Neustart für die Meyer-Werft - Beschäftigung und Know-how in der Region sichern, Spitzentechnologie und zivilen Schiffbau in Deutschland erhalten

Bitte schön, Herr Minister! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal darf ich Danke schön sagen für die, wie ich finde, gute inhaltliche Diskussion. Sie zeigt, dass wir bei aller Diskussion, die wir vielleicht in der Sache haben, in schwierigen Zeiten ‑ in denen sich eine ganze Region Sorgen um die Zukunft macht, in denen sich Kolleginnen und Kollegen Sorgen um die Zukunft machen ‑ zusammenstehen und versuchen, in der Sache eine Lösung zu finden. Ich finde, das ist erstens nicht selbstverständlich und zeigt zweitens, dass, wenn es darauf ankommt, wir hier zusammenstehen. Vielen Dank dafür, ich finde das ein gutes und starkes Zeichen. Tatsächlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das eine extrem schwierige Situation, die, glaube ich, deutlich macht, dass das jetzt wichtig ist. Wenn wir darüber sprechen, sprechen wir über die Frage der Meyer-Werft. Ich will einmal sagen, dass die Meyer-Werft für uns auch der Standort Rostock ist. Denn ich glaube, ohne den Standort Rostock wäre diese Struktur am Ende nicht entstanden, und über Diversifizierung zu reden, heißt eben, auch in den Blick zu nehmen, wie sich Aufgaben, Projekte und Strukturen dort insgesamt weiterentwickeln. Aber in Papenburg haben wir die modernste Schiffsbauwerft der Welt: Konstruktion und Fertigung von Kreuzfahrtschiffen renommierter Reedereien, die zwei größten überdachten Baudocks der Welt. Man muss sich immer wieder vorstellen, welche Dimension und welch unglaubliches technisches und prozedurales Know-how wir dort haben, um hoch anspruchsvolle Kreuzfahrtschiffe in extrem überschaubaren Zeitfenstern zeitgenau fertigzustellen. Das ist beeindruckend. Deswegen ‑ ich will es noch einmal sagen ‑ geht ein großer Dank an alle Beteiligten. Der große Dank gilt Herrn Meyer und der Familie, die dort über Jahrzehnte eine erfolgreiche Werft aufgebaut hat, und der große Dank gilt den vielen Kolleginnen und Kollegen dort, die dafür sorgen, dass diese Schiffe immer rechtzeitig fertig werden. Vielen Dank an alle, die das in der Vergangenheit hervorragend geleistet haben. Ich will sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sind auch zu Recht stolz darauf. Ich glaube, kein Imagefilm Niedersachsens, keine Präsentation international, in der wir nicht darauf verweisen, dass die modernsten Kreuzfahrtschiffe der Welt hier in Niedersachsen gebaut werden. Und das in einer schwierigen Wettbewerbssituation! Es ist vorhin angeklungen: Es gibt zwei Werften in Europa ‑ ich denke an Italien und Frankreich ‑, die unter ganz anderen Bedingungen Finanzierung machen. Auch das muss man sozusagen in der Wertschätzung der Leistung und Arbeit der Werft noch einmal deutlich machen. Es ist trotz dieser schwierigen Bedingungen der Vergangenheit gelungen, wettbewerbsfähig am Markt zu arbeiten. Das ist nicht selbstverständlich und zeigt natürlich auch, wie die Bedingungen in der Vergangenheit waren und unter welchen Rahmenbedingungen gearbeitet worden ist. Was aber auch wichtig ist: Es ist tatsächlich die Werft als das eine Instrument, aber es ist auch die gesamte Wertschöpfung, die für die Region eine Rolle spielt. Bei der Werft selbst sind es weit über 3 000 Tarifbeschäftigte, ein Umsatz von 1,5 Milliarden bis 2 Milliarden Euro jährlich. Aber 70 % des gesamten Bestellvolumens wird eben auch im Inland gekauft. Damit haben wir einen Beschäftigungseffekt von nahezu 20 000 Beschäftigten, die ganz wesentlich in der Region verfestigt sind. Darum ist es so wichtig. Wir haben nicht nur Auswirkungen auf Niedersachsen, sondern deutschlandweit. Wir sind dort an der Meyer-Werft Technologieführer im Schiffsbau. Forschung, Entwicklungsprojekte, die nachhaltigsten, die emissionsärmsten Kreuzfahrtschiffe werden dort gebaut, mit Hochleistungsbrennstoffzellentechnik, die wir ansonsten nirgends im Einsatz finden. Große Schiffsbauprojekte in Deutschland sind davon abhängig, dass es eine Zukunft und eine Zusammenarbeit mit der Meyer-Werft gibt. Das ist also mehr und, ich glaube, das zeigt deutlich, warum auch beim Bund ein großes Interesse daran besteht, dass wir eine Zukunftsperspektive für diesen Standort finden. Trotzdem müssen wir uns die Frage stellen: Warum sind wir in dieser Krise gelandet? Und es ist ‑ das muss man deutlich sagen ‑ eine existenzielle Krise, in der wir sind. Es ist nicht „Wie können wir ein wenig helfen?“, sondern wir reden darüber, ob es uns gelingt, nach einer sehr kurzen Zeit, die uns noch verbleibt, eine Werft so aufzustellen, dass sie zukunftsfähig ist und auf Dauer Arbeitsplätze in der Region sichert. Die Summen sind genannt worden. 2,8 Milliarden Euro sind auch von der Betriebsversammlung genannt worden, Eigenkapital bis zu einer Größenordnung von 400 Millionen Euro ist genannt worden und vor allen Dingen eine Finanzierung, die sicherstellt, dass auch dauerhaft gebaut werden kann. Da fragen wir uns natürlich, wie es dazu kommen konnte. Es ist vorhin gesagt worden: Es sind externe und interne Faktoren, die eine Rolle spielen. Zum einen ist es die Schiffsfinanzierung. 20 % werden angezahlt, 80 % bei Ablieferung von Schiffen, die 1,3 Milliarden bis 1,4 Milliarden Euro kosten. Da man kann sich vorstellen, dass das ein schwieriges System ist. Das hat funktioniert, weil es eingeschwungen war. Es gab immer wieder die Bestellung des nächsten Schiffes, mit der Anzahlung konnte auch wieder der Fortgang bezahlt werden. Und dann kam eben Corona. Dann kam die Problematik des Auftragsbuches. Die Aufträge wurden gestreckt. Die Kunden haben die Schiffe verspätet abgenommen. Deswegen kamen auch Zahlungen entsprechend später. Ich glaube, man muss immer wieder beweisen und aufzeigen, wie die Situation entstanden ist, um auch deutlich zu machen, warum wir alle fest davon überzeugt sind, dass diese Werft unter den Bedingungen, die wir dann gemeinsam schaffen müssen, eine echte Perspektive für die Zukunft hat. Natürlich sind es auch die Rahmenbedingungen der erhöhten Energiepreise und der Stahlpreise. Aber ‑ auch das gehört dazu ‑ es sind eben auch Managementprobleme, die sich aufzeigen. Es ist eben so, dass diese Werft international tätig ist, sie hat nicht nur die Standorte in Papenburg und Rostock, sondern auch einen Standort in Turku, also in Finnland. Es ist ein international tätiger Konzern, und ich glaube, die Aufgabe muss sein, auch aus der Struktur dieses Unternehmens einen internationalen Konzern zu machen, mit allen Strukturen, die dazugehören, meine Damen und Herren. Das ist einer der Gründe, aus dem auch diese Restrukturierung bereits von der Werft angestoßen worden ist. Ende März hat die Werft bei Deloitte ein sogenanntes IDW-S6-Gutachten beauftragt, also ein Gutachten, das Banken oder Dritten gegenüber aufzeigt, wie die Fortführungsprognose für die Zukunft ist. Mit Herrn Schmitz ist ein neuer Chief Restructeriung Officer eingestellt worden, der seine Arbeit sehr intensiv wahrnimmt. Ich glaube, ich kann sagen, dass wir mit ihm in einem sehr guten Austausch sind. Mit Dr. Eikens ist ein neuer CEO eingestellt worden, es ist ein neuer Finanzdirektor da. Das alles zeigt, dass auch jetzt schon eine enorme Veränderung im Management stattgefunden hat, die ‑ ich will das offen sagen ‑ auch notwendig ist, wenn wir eine Zukunftsprognose aufstellen wollen. Wir sind auch in intensiven Diskussionen darüber, ob die Schiffsfinanzierung so weitergehen kann, also 20 % Anzahlung, 80 % am Ende. Es gibt Modelle, die diskutiert werden: Kann man nicht 10 x 10 machen, also 10 % je nach Baufortschritt? Das würde die Finanzierungskosten erheblich senken und es für die Reedereien spannender machen, weil die Schiffe vielleicht günstiger werden. Alles das beinhaltet ein intensiver Diskurs, der gerade stattfindet. Das zeigt, das sich alle, die jetzt Verantwortung in der Werft haben, bemühen, nach entsprechenden Lösungen zu suchen. Trotzdem bleibt es eine große Herausforderung, die Aufgaben zu lösen. Was ist die Hilfe, die angefragt ist, der Plan der Werft, Eigenkapital zu generieren, der genannt wurde? - Ich will an dieser Stelle sagen: Eigenkapital Dritter ‑ das wäre theoretisch denkbar, das würde auch alle Verfahren deutlich vereinfachen ‑, Eigenkapital der öffentlichen Hand, und natürlich blicken wir zunächst auf den Bund, das ist völlig klar. Denn der Bund hat genauso wie wir ein Interesse daran, eine Lösung in dieser Frage zu finden. Aber es geht darum, auch die restliche Summe, das Fremdkapital, abzusichern, Bürgschaften für die Finanzierung zu haben, die ‑ ich will es noch einmal sagen ‑ an anderer Stelle wie in Italien und Frankreich auch anders realisiert wird. Das gehört dazu, um deutlich zu machen, dass die Wettbewerbsbedingungen nicht einfach sind und das deswegen eine große Herausforderung ist. Trotzdem ist die Frage berechtigt. Sie ist vorhin von Herrn Lechner gestellt worden. Wir haben das EU-Beihilferecht. Natürlich müssen die Fragen abgearbeitet werden: Was ist beihilferechtskonform möglich? Was können wir selbst in die Hand nehmen? Was muss man klären lassen in dem begrenzten Zeitfenster, das wir haben? Natürlich kommt dazu auch die Bürgschaftsquote. Sich mit 80 % zu verbürgen, bedeutet am Ende auch ‑ auch das gehört zur Wahrheit dazu ‑, dass 20 % Risiko eine Bank übernehmen muss, übrigens von Banken, die bisher auch 100 % übernommen haben. Auch da muss man für eine Sicherstellung appellieren. Wenn wir alle gemeinsam daran arbeiten, dann ist das eine Zukunftsprognose für die Werft, die wir auch deutlich sehen. Das ist also eine Menge Arbeit, die vor uns als Beteiligten liegt, die vor der Geschäftsführung liegt. Ich will das mit einem großen Dank verbinden. Wer ein bisschen Einblick in die Häuser hat, wird feststellen, dass die Kolleginnen und Kollegen, ob im Finanzministerium, in der Staatskanzlei, aber vor allen Dingen auch bei mir im Wirtschaftsministerium, wirklich gefühlt rund um die Uhr daran arbeiten. Wir haben um 7 Uhr morgens Besprechung, wir haben sie abends noch spät in der Nacht. Ich finde, das verdient ein großes Dankeschön an all die Kolleginnen und Kollegen, ob in der Staatskanzlei, im Finanzministerium oder im Wirtschaftsministerium. Das ist nicht selbstverständlich mit welchem Engagement die Kolleginnen und Kollegen zurzeit daran arbeiten, alles dafür zu tun, dieser Werft eine echte Zukunftsprognose zu geben. Vielen Dank dafür an dieser Stelle! Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich stehen wir auch im Austausch, jederzeit und rund um die Uhr, mit der Werft, übrigens gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten und dem Finanzminister, weil es natürlich etwas ist, was man nur gemeinschaftlich im Land lösen kann. Da gibt es ein festes Team, und die Spitze des Landes, die Landesregierung macht das auch geschlossen mit all ihren Möglichkeiten, die sie an der Stelle hat. Aber es gibt den Austausch nicht nur mit der Werft, mit dem Betriebsrat, mit der IG Metall, sondern auch mit Mecklenburg-Vorpommern, weil wir ‑ ich habe vorhin darüber gesprochen ‑ natürlich auch den Standort Rostock sehen. Aber natürlich finden auch immer wieder intensive Runden mit dem Bund statt. Es muss klar sein ‑ das ist hier vorhin auch gesagt worden ‑: Wir brauchen den Bund als Partner, um Lösungen zu finden, um eine dauerhafte Stabilität der Werft zu haben. Der Bund hat auch eine Mitverantwortung, weil diese Werft eben keine Werft ist, die nur eine regionale Bedeutung in Teilen Niedersachsens hat. Das ist eine Werft, die eine Bedeutung für ganz Deutschland hat. Das muss, glaube ich, immer wieder deutlich werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das setzt aber auch voraus, dass es kein „Weiter so!“ geben kann. Darin sind wir uns, glaube ich, einig. Dabei geht es nicht nur um die Frage von Strukturen, die man schaffen muss. Das ist völlig klar. Es braucht einen mitbestimmenden Aufsichtsrat, es braucht eine Konzernstruktur. Diese Frage stellt sich für ein Unternehmen dieser Größe gar nicht. Wenn man das nachzeichnet, hätte das eigentlich 2015 schon die Entscheidung sein müssen. Es war ein Fehler, diese Entscheidung in dieser Form nicht zu treffen. Aber das ist müßig. Wir blicken nach vorn. Was nicht geht ‑ ich will das einmal sagen ‑, ist sozusagen die pauschale Botschaft zu senden: Nur mit dem Abbau von Arbeitsplätzen haben wir eine Chance, das Unternehmen zu sichern. Die Zahl 440, die im Raum steht, ist zunächst nur eine theoretische Zahl, hinter der sich noch keine für mich erkennbare einzelne Aufgabe und keine einzelne Person verbirgt. Daher ist doch das Erste, was klar sein muss, um überhaupt eine Diskussion führen zu können: zu wissen, über welche Aufgaben wir überhaupt reden, die möglicherweise morgen nicht mehr wahrgenommen werden können. Ich will aber auch einen anderen Aspekt nennen, einen Aspekt, den wir in der Vergangenheit schon so oft und so intensiv erörtert haben: Es kann nicht die Aufgabe sein, eine Werft nur dadurch wettbewerbsfähig und wirtschaftlich stabil zu halten, dass Beschäftigte, die heute in der Werft arbeiten, entlassen werden und dass ihre Arbeit durch Werkverträge ersetzt wird. Das kann nicht die Maßgabe sein, das kann auch nicht im Interesse des Landes sein! Wir haben eine Menge Punkte zu lösen. Wir sind vielleicht nicht an jeder Stelle einer Meinung. Das ist auch nicht schlimm. Wir sind in der Sache einer Meinung. Wir können auch gerne streiten ‑ das tun wir auch, mit Sicherheit auch hier im Parlament und auch in vielen internen Runden ‑ darüber, ob jeder Punkt berechtigt ist oder nicht berechtigt ist. Aber was uns eint, ist die Zielsetzung, diese Werft zu erhalten, diese Werft zu stabilisieren, sie in eine Zukunft zu führen, die für die Region, aber auch für den Werftenstandort Deutschland von ganz entscheidender Bedeutung ist. Das hat das Land immer getan. Wer sich die Landesregierungen der Vergangenheit ansieht, der erkennt, dass keine Landesregierung dabei war, die nicht mit aller Kraft dafür gesorgt hat, dass es eine Zukunftsperspektive für die Meyer-Werft gibt, egal, in welcher farblichen Verantwortung bzw. welchem Zusammenspiel die Landesregierungen funktioniert haben. Ich finde, das zeichnet uns in diesem Land weiterhin aus. Deswegen lassen Sie uns in der Sache über die Details gerne streiten. Das ist überhaupt nicht schlimm. Das gehört dazu. Wir alle suchen gemeinsam nach dem richtigen Weg. Das klare Signal, das wir heute auch an die Kolleginnen und Kollegen, die heute da sind, aber auch an die Region aussenden, lautet: Das Land wird alles dafür tun, gemeinsam mit dem Bund Lösungen zu finden, wie wir eine zukunftsfähige Meyer-Werft am Standort Papenburg, aber auch eine zukunftsfähige Konstruktion der Meyer-Werft auf Dauer haben, und wie wir dafür sorgen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahrzehnten dort ihre Arbeit machen, dauerhaft sichere Arbeitsplätze haben. Das eint uns! Deswegen: Ganz herzlichen Dank für diese gute Zusammenarbeit!

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Reinhold Hilbers CDU

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Teststrecke der Magnetschwebetechnik in Berlin, nachdem Sie doch gerade gesagt haben, sie hat keine Zukunftsperspektive? ‑ Danke. Ich habe nicht gesagt, sie hat keine Zukunftsperspektive. Ich bin dabei, das gerade zu entwickeln. Ich glaube nur, dass Ihr Ansatz, dass das, was gestern mal dort stattfand, wieder stattfinden zu lassen, keine Zukunftsperspektive hat, weil die Dinge auch eingestellt worden sind, weil diese Technologie, diese Anwendung im Grunde auserforscht war. Man hätte sie eigentlich einsetzen müssen, wenn man sie wollte. Man konnte auf der Strecke mit dem, was man dort gemacht hat, keine zusätzlichen neuen großen Erkenntnisse mehr gewinnen. Deswegen muss man sie jetzt nutzen, um neue Technologien einzusetzen. Daher ist sie genau für diese Hyperloop-Technologie interessant. Darum bemüht sich auch der Landkreis Emsland, das zu machen. Ich habe mit dem Landrat darüber gesprochen. Der Landrat Marc-André Burgdorf des Landkreises Emslandes ist sehr daran interessiert, diese Strecke auch in diese Diskussion einzubringen. Ich finde, das ist ein Ansatz, mit dem man diese Strecke wieder nutzbar machen kann, wie man mit dieser Strecke wieder etwas anfangen kann. Man sollte diese Strecke also nicht schnell zurückbauen. Im Moment ist der Rückbau ausgesetzt. Es ist auch gut so, dass er ausgesetzt ist, weil man jetzt nach Möglichkeiten sucht, dort mit der Industrie zusammen etwas auf die Beine zu stellen. Das ist klar: Die Industrie interessiert sich dafür. Dort gibt es Gespräche. Es gibt in Europa Ansätze, das gemeinsam zu tun. Groningen ist vom Emsland nicht allzu weit weg. Daher ergäben sich auch regional gute Verbünde, wo man überlegen sollte, ob man das weiterentwickeln kann. Also: In die Zukunft denken und das, was man dort an Erkenntnissen und an Infrastruktur hat, nicht vorzeitig abbauen, sondern schauen, ob man es für neue Technologien einsetzen kann, für die sich die Leute jetzt aufmachen ‑ also Hyperloop ‑, einsetzen und ob man dafür eine Verwendung finden kann. Das können wir weiter erörtern. Das wäre unser Ansatz dafür, jetzt in die Zukunft zu schauen und zu schauen, was wir aus den Erkenntnissen für das weiter nutzen können, was jetzt vor uns liegt. Vielen Dank.

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Maßnahmen, die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung getroffen werden, um die HPV-Impfquote in Niedersachsen langfristig zu erhöhen, sind unterschiedlich. Es gibt Schulen, die informieren. Es gibt auch Gesundheitsämter, die informieren. Manche Gesundheitsämter bieten auch Impfungen oder sogar Impfsprechstunden an. Die Krankenkassen informieren die Ärztinnen und Ärzte, die ebenfalls informieren. Die Erfolge der Maßnahmen können mit Blick auf die Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen nur langfristig beurteilt werden, um zu sehen, wie häufig der Impfstoff verabreicht wurde. Es wird sich zeigen, ob in diesem und in dem folgenden Quartal, also im zweiten und dritten Quartal 2024, eine Zunahme an verimpften HPV-Impfdosen zu verzeichnen ist. Inzwischen kann man wissenschaftlich feststellen: Es wird ja seit 2007 verimpft. Dabei handelt es sich ja um eine Primärprävention. Das heißt, es kann ein sehr langer Zeitraum zwischen der Impfung und der Auswertung der Ergebnisse liegen. Das läuft über zehn Jahre. Es gibt eine große schwedische Studie, die inzwischen zeigt, dass bei Impfung im frühen Kindesalter die Krebsrate um 88 % gesenkt werden konnte. Wir beobachten diese Langzeitstudien. Mit ihnen argumentieren wir, warum diese Impfung Krebs wirklich verhindern kann. Danke.

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Volker Bajus GRÜNE

Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! - Ich weiß nicht, ob die Kollegen meine Redezeit haben wollen? Oder worüber reden wir hier? Ich stelle jedenfalls fest, dass Frau Klages hier gesagt hat: Wir haben vor anderthalb Jahren mal einen Antrag gestellt, weil wir die JVA besucht haben. Ich weiß nicht, was sich da inzwischen getan hat, ob es da immer noch so ist, aber ich behaupte das jetzt einfach mal und stelle diesen Antrag hier weiter in den Raum, obwohl in der Zwischenzeit etwas passiert sein muss, weil wir eine entsprechende Unterrichtung bekommen haben. - Ich glaube, Frau Klages war zumindest körperlich anwesend. Aber so richtig mitgekriegt hat die AfD-Fraktion jedenfalls nicht, was da passiert ist. Meine Damen und Herren, die AfD stellt sich hierhin und behauptet, in den Justizvollzugsanstalten unter der Leitung des Justizministeriums würde es regelmäßig Gesetzesverstöße gegen geltendes Arbeitsrecht geben. Meine Damen und Herren, das ist erst mal ein sehr herber Vorwurf. Wenn das so wäre, dann müsste jetzt dringend gehandelt werden. Ich glaube, wir alle sind uns einig: In den Landesliegenschaften sieht es zum Teil erbärmlich aus. Das gilt übrigens auch für Teile des Landtages. Ich kann Ihnen mal Büros meiner Kolleginnen und Kollegen zeigen, da ist es genau so, wie sie es gerade gesagt haben, Frau Klages. Das ist bitter. Aber das liegt daran, dass wir in vielen Landesliegenschaften einen enormen Investitionsstau haben. Ich bin für meinen Standort Osnabrück sehr dankbar, dass es gelungen ist, mit einer großen gemeinsamen Investitionstat in mehreren Perioden diesen Standort endlich zu sanieren. Und ich hoffe sehr ‑ deswegen ist es auch sinnvoll, dass wir diese Debatte hier führen ‑, dass auch die sonstigen JVAs, die das brauchen ‑ dazu gehört auch Hannover ‑, demnächst mal in den Genuss kommen, saniert zu werden. Dazu braucht man aber auch die nötigen Investitionsmittel. Und die sind nun mal knapp, das wissen wir alle. Das muss man auch in eine Reihenfolge bringen. Deswegen ist es außerordentlich unseriös, wenn Sie so tun, als seien die Justizvollzugsanstalten ganz besonders betroffen. Nein, das betrifft leider alle Landesliegenschaften. Und wenn Sie dann sagen: die Arbeitsstättenverordnung. - Das ist in diesem Land gut geregelt, wie sich das gehört. Dafür ist als Allererstes der Dienstherr zuständig, als Zweites die Unfallkasse, als Drittes die Landesliegenschaftsverwaltung, als Viertes kümmern sich auch die Personalvertretungen, mit denen der Ausschuss übrigens regelmäßig in Kontakt ist und redet, darum. Einer kümmert sich aber offensichtlich nicht darum, sonst wüssten Sie, wie es wirklich aussieht: Das ist die AfD. Sie haben dafür auch keine Zuständigkeit, und Sie haben offensichtlich auch keine Ahnung davon. Und, meine Damen und Herren, das sehen wir ja auch an Ihrer Argumentation. Sie wollen sich hier die Interessen der Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten zu eigen machen und glauben, Sie können die für sich benutzen. Eines können die, die hier einen guten Job machen ‑ 356 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche ‑, ganz bestimmt nicht gebrauchen: dass sie zum Spielball parteipolitischer Interessen, und das auch noch von Ihnen, werden. Was die brauchen, sind echte Unterstützung und echte Maßnahmen. Wir haben zuletzt die Gitterzulage auf den Weg gebracht und die Organisationsunter­suchung. Das ist richtig, und wir werden noch weitere Sanierungsmaßnahmen in den JVAs vornehmen. Aber eines lassen wir uns nicht bieten: die Behauptung, diese Regierung würde gegen geltendes Recht verstoßen. Dem ist nicht so. Wir sind weiter in einem konstruktiven Dialog mit den Mitarbeitenden in den JVAs, und das ist auch gut so. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das

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Daniela Behrens SPD

Praxistaugliches Moorbrandschutzkonzept für Niedersachsen entwickeln

Bitte schön, Frau Behrens! Viele Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für diesen wichtigen Antrag zur weiteren Beratung und vor allen Dingen auch zur Unterstützung meines Hauses im Bereich der Bekämpfung von Moor- und Vegetationsbränden. Sie haben im Ausschuss eine intensive Beratung dazu durchgeführt und konnten sich sehr mit den Themen beschäftigen, die auch uns in der Landesregierung dazu beschäftigen. Sie wissen, der Moorbrandschutz in Niedersachsen basiert im Wesentlichen auf drei Säulen. Die erste Säule ist natürlich eine moderne und nachhaltige Ausstattung mit Gerät und Fahrzeugen. Die zweite Säule ist eine intensive Aus-, Fort- und Weiterbildung der Einsatzkräfte im Bereich der Vegetationsbrandbekämpfung. Die dritte Säule ist die präventive Gefahrenabwehr. Meine Damen und Herren, das Land unterstützt die Kommunen bereits mit spezieller Ausstattung. Mit der Aufstellung von speziellen Einheiten für die Vegetationsbrandbekämpfung, der Beschaffung von Hochleistungspumpfördersystemen und der Beschaffung von Abrollbehältern hat das Land bereits nachhaltig investiert, und wir werden das auch weiter machen, meine Damen und Herren. Doch mit der Ausstattung alleine ist es nicht getan – das haben Sie richtigerweise miteinander angesprochen. Wir schulen deshalb unsere niedersächsischen Einsatzkräfte in der Feuerwehr intensiver im Bereich der Vegetationsbrandbekämpfung. Das gilt insbesondere für den Bereich der Moorbrandbekämpfung. Deswegen werden wir die bestehenden Aus- und Fortbildungskonzepte auch fortschreiben und natürlich um den Punkt der Moorbrandbekämpfung – das ist in diesem Antrag auch sehr klar beschrieben – ergänzen. Als dritte Säule des niedersächsischen Moorbrandschutzes ist die Prävention unerlässlich. Denn neben dem Anlegen von Wegen durch unsere Moorgebiete gehören auch die Bereitstellung von Löschwasser und die Aufstellung eines entsprechenden Gefahrenabwehrplans in den Katalog aufzunehmender Maßnahmen. Vor Ort muss es einen genauen Plan geben, welche Maßnahmen im Ernst- und Notfall zu ergreifen sind. Das ist keine Bürokratie, das ist Gefahrenabwehr und gute Vorbereitung, meine Damen und Herren. Daher muss auch sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger über das richtige Verhalten im Moorgebiet aufgeklärt werden. Denn die meisten Brände, meine Damen und Herren, entstehen durch fahrlässiges Verhalten im Moor, zum Beispiel durch Grillen, durch Lagerfeuer und durch viele andere Dinge, die vor allen Dingen viele Touristinnen und Touristen machen. Deswegen ist das Thema Prävention und Aufklärung unserer Bürgerinnen und Bürger ganz wichtig im Bereich des Moorbrandschutzes. Meine Damen und Herren, ich komme zu Schluss. Ein funktionierender Brandschutz ist keine Einzel-, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher ist es richtig, dass wir ein ganzheitliches landesweites Moorbrandschutzkonzept unter Einbindung aller betroffenen Ressorts, der Kommunen und selbstverständlich auch – wer würde das infrage stellen – der Feuerwehren vor Ort in den Landkreisen aufstellen; denn nur mit den Praxiskenntnissen der Feuerwehr und weiteren Erkenntnissen können wir ein gutes Moorbrandschutzkonzept aufstellen. Der Antrag weist uns da den Weg, unterstützt uns in den weiteren Gesprächen. Meine Damen und Herren, wenn Sie in den Haushalt der Landesregierung reinschauen, dann werden Sie sehen, dass wir auch dort einen besonderen Schwerpunkt legen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Daniela Behrens SPD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Ministerin, bitte sehr! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, ich habe Ihnen ja eben in der Antwort dargelegt, dass es in der Tat keine rechtliche Grundlage für ein Kirchenasyl nach Rechtsstatus gibt, weil es in Deutschland bzw. in Niedersachsen keine Räume gibt, wo das deutsche Recht nicht gilt. Aber es gibt eine christlich-humanitäre Tradition, hinsichtlich derer sich die Bundesregierung und die Kirchen darauf geeinigt haben, dass man sich im Rahmen eines Dossierverfahrens Fälle, die die Kirchen vortragen, noch einmal genau darauf hin anschaut, ob es einen besonderen Härtefall gibt, und diese Härtefälle dann auch im Kirchenasyl aufnehmen darf. Auf Basis dieser Vereinbarung des Bundes, hier in Form des BAMF, mit den Kirchen arbeitet das Land Niedersachsen. Wir leisten Vollzugshilfe bei Dublin-Fällen. Nur die sind es, die ins Kirchenasyl aufgenommen werden. Daher ist das eine sehr klare Einstellung und eine sehr klare Grundlage, die wir Ihnen eben auch intensiv erläutert haben. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die

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Djenabou Diallo-Hartmann GRÜNE

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Sehr geehrte Kolleg*innen! Die Bezahlkarte ist kein Instrument zum Drangsalieren von Menschen, wie meine Innenministerin, Frau Behrens, oft erläutert. Seien Sie versichert, liebe CDU, dass wir uns bei diesem Thema von Ihnen nicht drängen lassen werden. Denn gut Ding will Weile haben. Die rot-grüne Koalition ist sich einig, dass die geplante Bezahlkarte für Geflüchtete diskriminierungsfrei auszulegen ist und nicht zu Stigmatisierung und Ausgrenzung beitragen soll. Wir werden es in Niedersachsen anders machen als beispielsweise in Bayern, wo die Nutzung der Bezahlkarte auf die Gegend in der Nähe der Unterkunft beschränkt werden soll. Das zeugt von Respektlosigkeit und Freiheitsbeschränkung. Eine Bezahlkarte kann gerade Geflüchteten ohne eigenes Konto den Alltag wesentlich erleichtern, wenn sie gut ausgestattet ist. Ebenso profitieren doch die Kommunen, wenn die Auszahlung von Bargeld endlich entfällt. Beides ist ein Ziel, das wir vor Augen haben. Seien Sie, liebe CDU, noch einmal versichert: Unnötige Bürokratie für die Kommunen wird es mit uns in der Koalition nicht geben. Unser gesellschaftliches Ziel muss doch sein, allen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu brauchen wir keine Unterstellungen, keine Schikanen oder Hürden für Geflüchtete, sondern Teilhabemöglichkeiten und Wertschätzung. Liebe Kolleg*innen, es ist falsch, anzunehmen, dass immer weitere Leistungskürzungen zu weniger Migration führen würden. Denn Kürzungen von Sozialleistungen werden Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung fliehen, nicht davon abhalten, in Europa und in Deutschland Schutz zu suchen. Denn sie kommen, weil sie beispielsweise vor den grausamen Taliban fliehen. - Sie können unruhig sein, aber das ist die Realität. Das können Sie mal zur Kenntnis nehmen! Die immer wieder bemühte These ‑ ‑ ‑ Frau Abgeordnete, warten Sie mal ganz kurz! Wir sind in der Aussprache. Sie reden hier. Wir führen keine einseitigen Dialoge in diese oder jene Richtung. Jetzt bitte ich alle, zur Ruhe zu kommen. Sie haben noch gute anderthalb Minuten. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist falsch, anzunehmen, dass immer weitere Leistungskürzungen zu weniger Migration führen würden. Das ist Tatsache. Die immer wieder bemühte These von Pull-Faktoren ist migrationswissenschaftlich widerlegt und ad acta gelegt worden. Sie wird lediglich durch Populist*innen und rechts orientierte Kreise noch künstlich beatmet und instrumentalisiert. Ausschlaggebend für eine Flucht von Menschen, die wirklich bedroht sind, sind vielmehr Krieg und Krisensituationen in den Herkunftsländern sowie eine vorhandene Community, eine stabile wirtschaftliche und politische Lage sowie Arbeitsperspektiven in den Aufnahmeländern. Darauf könnten wir uns mal konzentrieren. Wir begrüßen die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete, weil sie sowohl den Geflüchteten als auch einem Teil der überlasteten Ausländerbehörden das Leben leichter machen kann. Bargeldauszahlungen bereiten beiden viel mehr Mühe. Bedingung für die Bezahlkarte ist jedoch, dass die Karteninhaber*innen möglichst uneingeschränkt und selbstbestimmt über ihr Geld verfügen können und der Schutz ihrer Daten gewährleistet wird. Ich kann es an dieser Stelle nur erneut wiederholen: Für uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist wichtig, dass diese Karte nicht mit diskriminierenden und stigmatisierenden Funktionen und Einschränkungen versehen wird. Wir werden auf jeden Fall nicht hinnehmen, dass eine Bezahlkarte die Teilhabe und Integration der Geflüchteten behindert und den Kommunen Bürokratie aufdrückt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Delia Klages AfD

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Philippi, Sie haben gerade ausgeführt, dass es Online-Fortbildungen für Lehrer gegeben hat. Wie, bitte, kommt die Landesregierung zu der Auffassung, dass Lehrer für gesundheitliche Aufklärung geeignet sind?

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Christoph Bratmann SPD

Initiative des Landes zur Magnetschwebebahn und zu entsprechender technologischer Forschung und Industrieansiedlung

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer erinnert sich nicht an die historische Rede von Edmund Stoiber zum Transrapid, der ja damals sinngemäß gesagt hat: Sie checken ein am Flughafen und beginnen innerhalb von zehn Minuten Ihren Flug ab Hauptbahnhof. - Die Verwirrung war komplett, und das Ganze endete mit der Aussage: Damit rückt der Hauptbahnhof näher an Bayern heran. Was Edmund Stoiber sagen wollte, ist: Der Flughafen rückt näher an München heran, weil man in 10 Minuten die 37 Kilometer lange Strecke vom Hauptbahnhof München zum Flughafen Franz-Josef Strauß überwinden kann. Nun war es aber nicht diese etwas verdaddelte Rede von Edmund Stoiber, die das Aus für diese Transrapidstrecke bedeutet hat, sondern es waren die stetigen Kostensteigerungen: 3,4 Milliarden Euro. Das hat am Ende dazu geführt, dass man das Projekt in Bayern beerdigt hat. Ähnlich lief es mit der Strecke Berlin–Hamburg. Auch die ist damals mit großen Hoffnungen gestartet, ist aber nie realisiert worden, weil die Kosten immer höher wurden und sich am Ende Bund und Land aus der Förderung herausgezogen haben und auch die Industrie keine Chance auf Umsetzung mehr gesehen hat. Es ist auch schon erwähnt worden: In Niedersachsen gibt es noch ein besonders trauriges Kapitel, was den Transrapid angeht, nämlich den Unfall auf der Teststrecke im emsländischen Lathen mit 23 Todesopfern. Der Antrag geht dann auch noch auf den globalen Markt und das Marktwachstum von Magnetschwebetechnologie ein. Der Kollege Christ hat eben schon darauf hingewiesen: Peinlicherweise werden dabei Billionen und Milliarden verwechselt. Das zeigt die finanzpolitische Kompetenz der AfD. Das sind zwar nur ein paar Nullen auf dem Papier, aber in der Auswirkung ist es wirklich erheblich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zu den Forderungen: Die Transrapidteststrecke im Emsland wurde bereits 2011 stillgelegt. Das war nicht nur eine Folge des Unfalls, sondern das war auch die Folge dessen, dass ThyssenKrupp und Siemens erklärt haben, dass diese Teststrecke für die weitere Erforschung der Magnetschwebetechnologie schlichtweg nicht mehr benötigt wird. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Es gib schlicht kein industrielles Interesse. Es gibt keine Firmen, die darauf drängen, dass diese Teststrecke wieder aufgelegt wird. Es gibt also keine Wirtschaftspartner. Wenn das Land hier zweistellige Millionenbeträge aufwenden würde, ist das eine Wette auf die Zukunft, die völlig ungedeckt ist und eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt ‑ und nichts anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Magnetschwebetechnologie ist nach wie vor eine hochinteressante Technologie. Deswegen gibt es auch Forschungsprojekte beispielsweise zur sogenannten Hyperloop-Technologie, mit der Personen und Güter in einer Kapsel in einer evakuierten Röhre mit bis zu 1.200 km/h befördert werden. Daran wird an der Hochschule Emden/Leer und in Kooperation mit dem Hyperloop-Zentrum Groningen geforscht. Das ist zukunftsweisend, und ich glaube, dass das eine sehr spannende Forschung ist, die da passiert. Abschließend kann man nur sagen: Für ein Engagement zur Nutzbarmachung der Teststrecke im Emsland besteht kein Bedarf, und es gibt keinerlei Signale aus der Wirtschaft, dass das zielführend und sinnhaft wäre. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. ‑

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Dr. Marco Mohrmann CDU

Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen: Das Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen!

Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank. - Sehr geehrter Kollege True ‑ das Gleiche gilt auch für den Kollegen von den Grünen ‑: Ich freue mich sehr, dass ich von Ihnen beiden höre, dass sich im Grunde alle Punkte, die wir in unserem Entschließungsantrag genannt haben, sozusagen bereits in der Abarbeitung befinden. Daher sehe ich mit großer Vorfreude der Verordnung aus dem Landwirtschaftsministerium entgegen, die es dann im nächsten Frühjahr den Landwirten ermöglichen wird, auf angefrorenem Boden ihre Wirtschaftsdünger ausbringen zu können. Das ist eine große Erleichterung für die Landwirtschaft. Toll, dass das jetzt auf dem Weg ist. Wir werden uns freuen, wenn wir diese Verordnung dann sehen. Sie haben Sie ja gerade angekündigt. Herzlichen Dank.

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Lukas Reinken CDU

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können sich gar nicht vorstellen, wie ich mich gefreut habe, dass die Fraktion mich hier wieder als Redner eingesetzt hat, gerade nach dieser Debatte! Jetzt sprechen wir wieder eine halbe Stunde über das Gendern. Ich glaube, das habe ich auch in der ersten Beratung gesagt: Die allermeisten Menschen in Niedersachsen ‑ übrigens unabhängig davon, ob sie für oder gegen das Gendern sind ‑ sind von diesem Dauerthema unendlich genervt. Aber sei’s drum! Meine Damen und Herren, die Sprache eines jeden einzelnen Menschen ist Ausdruck von Freiheit, von Moral und Wertvorstellungen, von Kreativität und am Ende auch von gesellschaftlicher Teilhabe. Das ist der Grund, warum wir die Meinungsfreiheit in unserem demokratischen Rechtsstaat so hochhalten. Zur Meinungsfreiheit gehört auch eine gewisse Formulierungsfreiheit: Es kommt eben nicht nur darauf an, was ich sage, sondern auch, wie ich es sage. Die Aufgabe des Staates ist dabei allerdings eine andere: Die Sprache des Staates ist ein Ausdruck von Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verständlichkeit. Ich glaube, gerade beim Thema Verständlichkeit haben wir noch großen Nachholbedarf. Es ist eben nicht die Aufgabe des Staates, Sprache zu entwickeln, Sprache zu dirigieren oder Sprache in irgendeiner Weise zu designen. Es hat in der Geschichte einige Versuche gegeben, bei denen Staaten versucht haben, die Sprache ihrer Menschen zu beeinflussen oder zu dirigieren. Sie alle sind kläglich gescheitert. Am Ende hat es nie mehr Demokratie, mehr Toleranz oder mehr Meinungsfreiheit gegeben. Deswegen sollten wir uns mit Händen und Füßen gegen alle wehren, die versuchen, die Sprache in irgendeiner Weise von oben herab zu bestimmen ‑ egal, in welche Richtung! Daraus abgeleitet bildet man im Grunde zwei Grundsätze: Der erste ist: Menschen dürfen gendern. Wenn sie das tun wollen, sollen sie das machen. Manche finden das toll, manche finden das ziemlich nervig. Aber, ich glaube, als Gesellschaft halten wir das schon aus, wenn Menschen gendern. Der zweite Punkt ist aber: Der Staat hat einen anderen Auftrag. Der Staat hat sich an sprachlichen Vorgaben und Richtlinien zur orientieren, damit die Verlässlichkeit und Verständlichkeit gegeben sind, da insbesondere zum Beispiel an den Richtlinien des Rates für deutsche Rechtschreibung - und der sieht das Gendern nicht vor. Das heißt, wir lehnen ein Genderverbot genauso ab wie eine Genderpflicht. Wichtig ist mir dabei der Punkt, dass niemand in Niedersachsen einen Nachteil erfahren darf, weil er oder sie sich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik halten will. Niemand in den Schulen oder in den Hochschulen darf einen Nachteil haben, weil er oder sie das Gendern ablehnt. Diese Sicherheit braucht es für die Studierenden, diese Sicherheit braucht es für die Schülerinnen und Schüler, damit sie sich frei in den Bildungseinrichtungen entfalten können. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD Deswegen werden wir uns auch an jeder Stelle dagegen wehren, wenn es irgendwelche Versuche gibt, zu ermöglichen, dass Lehrkräfte oder Dozenten in unseren Bildungseinrichtungen Punktabzüge geben könnten, wenn nicht gegendert wird. Wer tolerant für das Gendern sein will, der muss auch tolerant dafür sein, dass das nicht jeder machen will, meine Damen und Herren. Ich muss mich noch einmal aus der ersten Beratung wiederholen: Ich glaube, es gibt viel wichtigere Themen, die wir genau bei diesem Themenkomplex betrachten können. Lassen Sie uns doch gemeinsam mutige Schritte in Richtung einer Vereinfachung der Verwaltungssprache gehen! Ich glaube, dass wir mit einer einfacheren Behördensprache viel mehr Menschen helfen könnten, wirkliche Teilhabe in unserem Land zu erfahren ‑ viel mehr, als mit jedem Genderstern, den wir setzen, oder mit jedem Genderstern, den wir verbieten. Eine einfachere Behördensprache würde im Übrigen auch dazu führen, dass viele Menschen, die in den letzten Jahren aus unterschiedlichsten Bevölkerungskreisen so manchmal das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit ihres Staates verloren haben, weil sie eben nicht mehr verstehen, was der Staat eigentlich von ihnen will, dieses Vertrauen ein Stück weit zurückgewinnen, wenn auch die Behörden endlich wieder so reden wie die Menschen zu Hause. Ich glaube, dafür brauchen wir große Anstrengungen im Bereich der Verwaltungsvereinfachung und der Sprachvereinfachung in den Ämtern. Eine einfache Debatte über Genderverbote brauchen wir an dieser Stelle nicht. Deswegen werden wir den Antrag der AfD selbstverständlich ablehnen. Herzlichen Dank.

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Evrim Camuz GRÜNE

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kollegin Machulla, nach Reden wie der, die Sie hier gerade gehalten haben, wird immer erneut klar, warum wir gerade so weit zurückliegen. Nur Kritik, null konstruktive Vorschläge, wie wir jetzt voranschreiten! Hier haben wir zum Beispiel gerade auch technische Probleme. Das heißt aber nicht, dass wir zukünftig ohne Mikrofone arbeiten sollen. Sie haben den Antrag überhaupt nicht gelesen. Das war schon beim letzten Mal der Fall. Ich würde mir echt wünschen, dass Sie sich hier wirklich konstruktiver einbringen. Ihre Kollegin hat erst im letzten Jahr eine Anfrage gestellt. Sie freut sich anscheinend auf das E‑Examen. Ich würde mich freuen, wenn Sie als CDU mit einer Stimme sprechen würden. Stellen Sie sich vor, Sie haben den eisigen Berg des ersten Staatsexamens in der juristischen Ausbildung erklommen, Sie sind erleichtert, und Sie überkommt das heroische Gefühl des Siegs, schließlich haben Sie den theoretischen Teil in der Tasche. Und dann tauchen Sie ein in den praktischen Teil der Juristerei: Das Referendariat steht an. Sie gehen an ein Gericht. Als Richterin beschäftigen Sie sich nunmehr ganz konkret mit Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Schadenersatzansprüchen, übernehmen die Rolle der Staatsanwältin mit dem Ziel, Straftaten aufzuklären und konsequent zu verfolgen. Sie gehen anschließend an ein Verwaltungsgericht und beschäftigen sich beispielsweise mit Asylrechtsfragen. Und am Ende führt es Sie auf die andere Seite: Sie wechseln die Rolle von der Richterin und schlüpfen in die Rolle der Anwältin. Nun beraten Sie Klient*innen und verteidigen ihre Rechte vor Gericht. Sie sehen: Das Referendariat ist vielfältig, abwechslungsreich, und die Ausbildung ist zunehmend digital. Denn in all dieser Zeit erhalten Referendar*innen einen Einblick in die fortschreitende Digitalisierung der juristischen Arbeit, in das elektronische Anwaltspostfach und in die elektronische Aktenführung, um dann die letzten Prüfungen ‑ acht Klausuren à fünf Stunden in zwei Wochen mit ein bis zwei Tagen Erholungszeit ‑ handschriftlich zu beenden. Prüflinge versuchen dabei, so viel Wissen wie möglich aufzuschreiben. Abschlussarbeiten mit über 40 Seiten sind dabei nicht unüblich. Referendar*innen klagen über Sehnenscheidenentzündung, Prüfer*innen über unlesbare Arbeiten. Damit, sehr geehrte Abgeordnete, ist bald Schluss! Denn wir führen das E‑Examen ein. Was bedeutet das? Zukünftig haben Referendar*innen die Möglichkeit, ihre Prüfung am Computer abzulegen. Sukzessiv werden wir das auch bei der staatlichen Pflichtfachprüfung, also beim ersten Staatsexamen, möglich machen. Möglich macht dies eine bundesrechtliche Änderung des § 5 d Abs. 6 Deutsches Richtergesetz. Erfahrungen in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass fast alle Examenskandidat*innen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Klausuren elektronisch verfasst haben. Dabei ist auch die Behauptung von Ihnen, Frau Machulla, dass die Prüflinge jetzt in Stress und Panik verfallen und nicht davon Gebrauch machen würden, schlichtweg falsch. Sehr geehrte Abgeordnete, heute ist ein guter Tag - ein guter Tag für alle angehenden Jurist*innen, die sich entscheiden, Recht zu sprechen und Richter*innen werden wollen, ein guter Tag für jene, die sich entscheiden, eines Tages für unseren Rechtsstaat einzustehen und Staatsanwält*innen werden zu wollen, ein guter Tag für jene angehenden Nachwuchsjurist*innen, die eine Karriere in unseren Ministerien und anderen Behörden anstreben. Sehr geehrte Abgeordnete, heute ist ein guter Tag für den Ausbildungsstandort Niedersachsen! Mit der Einführung des E‑Examens wird deutlich, was eine rot-grüne Mehrheit im Niedersächsischen Landtag bewirkt. Mit Unterstützung des SPD-geführten Justizministeriums und gemeinsam mit einem grün geführten Finanzministerium bringen wir heute das E‑Examen in Niedersachsen ein. ‑ Ich weiß, das schmerzt, liebe CDU, weil Sie es noch nicht geschafft haben. Aber gute Zusammenarbeit zahlt sich eben aus. Liebe Kolleg*innen, es kann nicht sein, dass die letzten und wichtigsten Prüfungen in der juristischen Ausbildung mit einer Schriftfeder beendet werden. Mit der baldigen Einführung des integrierten Bachelors und nunmehr der Einführung des E‑Examens gehen wir entscheidende Schritte hin zu einer zukunftsorientierten Reform der juristischen Ausbildung. Ich freue mich daher auf die anstehenden Beratungen. Vielen Dank.

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Birgit Butter CDU

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Fraktion der CDU fragt: Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen? Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss auf ihrer Sitzung am 6./7. November 2023 die Einführung einer Bezahlkarte für Personen, die sich im laufenden Asylverfahren befinden. Im Nachgang der Konferenz wurden bundeseinheitliche Standards für die Bezahlkarte definiert. Laut Beschluss der MPK soll mit der Einführung der Bezahlkarte der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen gesenkt werden. Auch soll die Möglichkeit unterbunden werden, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen. Damit wird laut Ministerpräsidentenkonferenz auch die „menschenverachtende Schlepperkriminalität“ bekämpft. In seiner Regierungserklärung am 8. November 2023 zum Thema Migration mit dem Titel „Humanität und Ordnung“ kündigte Ministerpräsident Weil an, die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber voranzutreiben. Diese müsse vor allen Dingen praxistauglich sein und die kommunalen Verwaltungen entlasten. „Wenn darüber hinaus auch noch Auslandstransfers unterbunden werden können, wäre dies aus meiner Sicht zu begrüßen. Denn die Unterstützung von Familien im Herkunftsland ist der Hintergrund für so manche Zuwanderung. Das mag verständlich sein, und das kann jeder von uns verstehen, das ist aber sicherlich nicht ganz im Sinne von Sozialleistungen.“ So weit das Zitat des Ministerpräsidenten. 1. Wie ist der derzeitige Sachstand zur Einführung einer Bezahlkarte in Niedersachsen? 2. Wann wird diese Bezahlkarte gegebenenfalls verpflichtend für alle Kommunen und mit einheitlichen Funktionen und einer Beschränkung der Bargeldabhebung in ganz Niedersachsen eingeführt? 3. Wie unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Einführung dieser Bezahlkarte?

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Dennis Jahn AfD

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder mal ein Skandal im Justizvollzug! Noch Einzelfälle, aber diese häufen sich: die JVA Wolfenbüttel, in die mit Drogen getränktes Briefpapier geschmuggelt wurde; die JVA Celle, wo eine Beamtin wegen Drogenschmuggels suspendiert wurde; die JVA ‑ deren Name laut Aussage des Justizministeriums auf Anfrage der AfD-Fraktion nicht genannt werden darf ‑, aus der heraus TikTok-Videos ins Netz gestellt wurden, in denen der Mörder seine Opfer verhöhnt ‑ diese JVA ist im Übrigen gar nicht so weit weg von hier ‑; die JVA Meppen, wo ein Sexualstraftäter geflohen war; nun die jüngsten Berichte wieder aus der JVA Meppen, in der Häftlinge sich beim Alkoholkonsum gefilmt haben sollen. All diese Fälle werfen auf ein Schlaglicht auf die besorgniserregenden Zustände in unseren Justizvollzugsanstalten. Es ist einfach unglaublich, dass Häftlinge Zugang zu Drogen und Alkohol haben. Der Vorfall in der JVA Meppen zeigt, dass Schwachstellen existieren, die dringend behoben werden müssen. Unser Ziel muss es sein, Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Nicht zuletzt müssen wir auch die Bevölkerung vor dem Entweichen von Straftätern schützen. Denn das ist unter anderem der Sinn einer Haftunterbringung. Nun fragen sich die Bürger zu Recht, wie es dazu kommen kann. Und die CDU fragt berechtigterweise, ob „die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff“ hat. Um diese Fragen zu beantworten, muss man sich die Missstände und die Probleme im Strafvollzug einmal genauer anschauen. Da wäre zum einen der Personalmangel. Gerade im Fall des entflohenen Sexualstraftäters aus der JVA Meppen wird dies mehr als deutlich. Im Regelfall wird nämlich ein Sicherungsverwahrter von mindestens einem Justizbeamten begleitet. In diesem Fall war es aber lediglich der Anstaltsseelsorger, der den Insassen begleitete, und von einem solchen kann man eben nicht erwarten, dass er einen Häftling so im Griff hat, dass dieser nicht flüchtet. Die „Tagesschau“ berichtete Anfang 2023 von einem „Personalmangel hinter Gittern“ und davon, dass 2 000 Bedienstete bundesweit fehlen würden. Dies bestätigten mir auch Justizvollzugsbeamte, die zum Teil zwölf Tage am Stück arbeiten und dann endlich mal zwei Tage freimachen können, vorausgesetzt, es erkrankt kein Kollege. Um dem entgegenzuwirken, ist es absolut notwendig, die Besoldung deutlich zu erhöhen und damit die Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten. Rund 2 500 Euro Einstiegsgehalt sind eben nicht ausreichend für diese körperlich und psychisch belastende Tätigkeit oder wie Sie, Frau Ministerin Wahlmann, es gestern gesagt haben: „Der Justizvollzug ist ein extrem herausfordernder Arbeitsplatz“. Dann sollte aber auch eine dementsprechende Besoldung stattfinden. Durch eine ‑ unter anderem dadurch ‑ wirkliche Nachwuchskräfteoffensive könnten gesicherte Eingangskontrollen sowie effizientere Haftraum- und Hofkontrollen stattfinden und bei begleiteten Ausgängen qualifizierte Justizbeamte auf den Straftäter aufpassen. Ein weiterer Aspekt ist die marode Infrastruktur. Ich selbst habe mir die Justizvollzugsanstalt Celle angeschaut. Dort stehen Gebäude, bei denen bereits der Putz von der Decke fällt, und eine Werkstatt, in die es hineinregnet und in der man behelfsmäßig Eimer zum Auffangen des eindringenden Wassers aufgehängt hat. Auch Mitarbeiterräume und mangelhafte Ausstattung zeugen von einem jahrelangen Zerfall. Auch hier muss dringend Geld in die Hand genommen werden, um dem unübersehbaren Sanierungsstau entgegenzuwirken. Denn nur ein ordentlicher Arbeitsplatz ist für Angestellte auch attraktiv und motiviert zur Tätigkeit in diesem Bereich. Des Weiteren steigt dadurch dann auch das Sicherheitsempfinden. Nachdem ich nun zwei Punkte zur Frage der Bürger, wie es dazu kommen konnte, genannt habe, widmen wir uns der Frage der CDU, ob „die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff“ habe. - Nein, hat sie nicht. Aber, werte Kollegen von der CDU, das sind alles keine Probleme, die erst seit gestern oder seit Anfang der Legislatur bestehen. Auch unter Frau Havliza, vielleicht auch schon unter Frau Niewisch-Lennartz von Ihnen, liebe Grüne, hätte man hier vorausschauende Maßnahmen ergreifen müssen. Frau Ministerin, schaffen Sie endlich attraktive Arbeitsplätze in den Justizvollzugsanstalten, damit solche Meldungen in Niedersachsen Einzelfälle bleiben! Danke.

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Anna Bauseneick CDU

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Sie den Ganztagsanspruch gesetzlich verankert haben und auch die finanziellen Mittel für das Personal an den Grundschulen zur Verfügung stellen, frage ich Sie: Können die gut laufenden Horte bestehen bleiben bzw. weiterhin an den Grundschulen integriert sein, oder lassen Sie die Kommunen ‑ auch was das Finanzielle anbelangt ‑ im Stich? Vielen Dank. - Frau Ministerin Hamburg, bitte schön!

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Pascal Leddin GRÜNE

Praxistaugliches Moorbrandschutzkonzept für Niedersachsen entwickeln

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In brennende Gebäude gehen, eingeklemmte Personen rausschneiden oder Katzen von Bäumen retten – das alles sind Szenarien, mit denen man in der Feuerwehr gut klarkommt. „Leben in der Lage“ ist das Erste, was man im Brandschutzlehrgang vermittelt bekommt. Was aber macht man, wenn 1.000 ha Moorfläche brennen, Tornadokampfjets mit Wärmebildkamera über einen hinwegfliegen und alle paar Minuten Helikopter mit riesigen Wasserbehältern vom Wasserholen zurückkehren? Ich muss zugeben, dass ich mich beim Moorbrand in Meppen ziemlich ohnmächtig gefühlt habe. Dass dieser Moorbrand auf einem munitionsbelasteten Gelände stattgefunden hat und jeder Fehltritt abseits der Wege lebensgefährlich war, hat es nun auch wirklich nicht besser gemacht. „Leben in der Lage“ – ein Spruch, den ich schon so oft bei der Ausbildung vermittelt habe, war auf einmal gar nicht mehr so leicht und cool, wie ich dachte. Denn Moorbrände sind anders: Man sieht die Flammen kaum, es gibt viel Rauch, und immer mal wieder fallen Bäume um, die eigentlich total gesund aussehen. Der Brand breitet sich unterirdisch aus und frisst sich durch die Wurzeln. Und deswegen kann man ihn nicht wie ein normales Ereignis behandeln. In Meppen hat man das Moor übrigens in großen Teilen für den Zeitraum des Brandes einfach wiedervernässt, weil es keine andere Möglichkeit gab, diesen Brand zu löschen. Das war ein Zusammenspiel zwischen dem THW, den Feuerwehren und auch der Bundeswehr. Für diese tolle Zusammenarbeit zwischen den vielen verschiedenen Trägern bedanke ich mich. Sehr geehrte Damen und Herren, ja, Moorbrände sind kompliziert, gefährlich, und oft auch nur schwer zu stoppen. Unsere Einsatzkräfte stehen vor vielfältigen und großen Einsatzlagen und müssen in der Lage sein, schnell und effizient zu handeln. Das erfordert neben dem nötigen Engagement und Mut natürlich auch modernste Technik und fundiertes Wissen. Nur so können wir die Sicherheit der Bevölkerung und der Einsatzkräfte gewährleisten. Meine Damen und Herren, wir gehen hier in Niedersachsen jetzt einen großen Schritt. Mit unserem Antrag, ein Moorbrandschutzkonzept zu erarbeiten, gehen wir nach vorne, um ein wirklich praxisnahes Konzept zu erarbeiten. Und das geht eben nur mit den Kameradinnen und Kameraden aus der Praxis zusammen. Inwieweit es dann hilft, wenn die Bundeswehr wieder bei höchster Waldbrandstufe 74 Luft-Boden-Raketen auf ein trockengelegtes Moor schießt, weiß ich nicht. Aber vielleicht haben wir jetzt auch einfach etwas aus den Fehlern gelernt. Für normale, also nicht militärisch ausgelöste, Brände sollte dieses Konzept aber greifen. Ich bin froh, dass wir diesen Schritt jetzt gehen. Vielen Dank.

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Jens-Christoph Brockmann AfD

Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir besprechen heute die fünfte Änderung des Medienstaatsvertrages – die bereits dritte in dieser Legislaturperiode. Eine grundlegende Reform bleibt leider weiter aus. Wir von der AfD fordern weiterhin eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne einer Beitragssenkung und Auftragsreduktion. Unsere Bürger zahlen und zahlen und bekommen dafür ein überdimensioniertes System serviert. Schluss damit! Es ist unser Ziel, die Transparenz zu erhöhen und unnötige Aufgaben ein für alle Mal zu stoppen. Doppelstrukturen, die nichts als Kostenfresser sind, müssen sofort abgebaut werden. Warum brauchen wir zig Anstalten, die am Ende eh das gleiche senden? Eine engere Zusammenarbeit, bessere Koordination, das wären Lösungen, die uns voranbringen. Doch davon ist hier leider nichts zu sehen. Der ÖRR muss auf seinen Grundauftrag zurückgeführt werden. Nur so können wir die Kosten für die hart arbeitenden Bürger möglichst gering halten. Doch leider stoßen diese Forderungen bisher auf taube Ohren. Wir warten weiter gespannt auf den Reformstaatsvertrag. Zu dem gibt es dann hoffentlich im Herbst weitere Informationen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik beherzt eingreift und unnötige Kostentreiber beseitigt. Exemplarisch seien hier die überzogenen Gehälter von Moderatoren und die millionenteuren Schlagershows genannt, die keinerlei informativen oder bildungsrelevanten Inhalt bieten. Diese Verschwendung müssen wir beenden; denn solche Ausgaben sind unzumutbar gegenüber den Bürgern, die hohe Beiträge zahlen. Die aktuelle Änderung geht dies nicht an und nimmt scheinbar nur kleine Änderungen vor. Worum geht es konkret? Am 21. März dieses Jahres hat der Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet. Nun gilt es, den Staatsvertrag anzupassen. Das Digitale-Dienste-Gesetz basiert auf dem Digital Services Act der EU. Wenn Sie die Urheber dieses Gesetzentwurfes danach fragen würden, würden Sie Ihnen sagen, dass dieses Gesetz das Ziel hat, illegale Inhalte zu unterbinden. Eine derartige Kurzbeschreibung würde selbst mich davon überzeugen, dass ein solches Vorhaben notwendig ist. Das Leitkonzept ist einfach. Es regelt „Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede“, liest man auf der Homepage des Bundestages. Große Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen und soziale Medien müssen Nutzern, denen möglicherweise problematische Inhalte auffallen, die Möglichkeit geben, diese zu melden. Darüber hinaus müssen diese Plattformen mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern – sogenannten Trusted Flaggers – kooperieren. Des Weiteren müssen sie die Meldung von diesen Trusted Flaggers prioritär bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass diese vertrauenswürdigen Hinweisgeber auch wirklich vertrauenswürdig sind, sonst wäre das Adjektiv ja überflüssig. Wir werden sehen, wie sich diese neue Gesetzgebung in der Realität entfaltet und welche Auswirkungen sie auf die freie Meinungsäußerung im Netz haben wird. Wenn man bedenkt, was für Faktenprüfer bisher im Einsatz waren, muss man zumindest einige Sorgen habe. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank.

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Thore Güldner SPD

Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung verbessern - regionale Wertschöpfung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir vor dem heutigen Toreschluss hier noch einmal einen Entschließungsantrag auf die Reise schicken werden, welcher die Absicht verfolgt, den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Niedersachsen ein Mehr an Transparenz beim Kauf und Konsum von regionalen Lebensmitteln zu bieten, mit dem Bestreben nach einem niedersächsischen Regionalitäts- und Biosiegel, mit der Forderung nach einer konstruktiven, aber kritischen Begleitung bei der Schaffung eines Klimalabels zur besseren Nachverfolgung von Lieferwegen und der Herkunft und damit auch zu mehr Fairness in einem globalisierten Markt, mit einer niedersächsischen Kennzeichnung von Weinen, mit der klaren Transparenz über die Herkunft von Honig und der Forderung nach einer Ausweitung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung auf Bundesebene ‑ zusammengefasst: die Forderung nach einer umfassenden und ganzheitlichen Lebensmittelherkunftskennzeichnung, welche sowohl die Produzentenperspektive als auch die der Verbraucherinnen und Verbraucher bestmöglich berücksichtigt. Zu dem vorliegenden Antrag hatten wir eine ausführliche Unterrichtung durch das ML, welche uns sicherlich in dem einen oder anderen Moment auch mit einzelnen offenen Fragen zurückgelassen hat, welche dann aber zu meiner Freude ‑ ich habe zumindest wahrgenommen: auch zur Freude der demokratischen Opposition ‑ in der folgenden Anhörung aus der Fachlichkeit weitestgehend geklärt werden konnten, auch wenn wir hier gleich bei der Bewertung einzelner Punkte aus der Anhörung sicherlich gewisse Unterschiede in der Interpretation erleben werden. Für uns ist es besonders wichtig, dass unser erster Entschließungspunkt zur Schaffung eines niedersächsischen Biosiegels in den Stellungnahmen der Anzuhörenden im Verbraucherschutzausschuss ein positives Echo gefunden hat. Sowohl von der Verbraucherzentrale über Bioland bis hin zur Kammer war das so. Die Begründung dafür liegt auf der Hand: Ein niedersächsisches Regionalitäts- und Biosiegel böte den Verbraucherinnen und Verbrauchern gewiss die Möglichkeit, auf den ersten Blick zu erkennen, welche Produkte tatsächlich aus der Region stammen und nach ökologischen Standards produziert wurden. Dies stärkt nicht nur das Vertrauen in regionale Erzeugnisse; es fördert auch die lokalen Produzentinnen und Produzenten und kann auch identitätsstiftend wirken. Dabei gibt es die eindeutige Erhebung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem den staatlichen Labels vertrauen und die diversen privatwirtschaftlichen eher noch verwirrender finden. Andere Bundesländer, auch unionsgeführte, machen uns ja sehr erfolgreich vor, wie es gehen kann, wie ein Siegel zum Erfolgsmodell werden kann. Das soll gar kein Aufruf dazu sein, es identisch zu machen wie Bayern oder Baden-Württemberg. Dafür sind die Rahmenbedingungen von Land zu Land dann doch sehr unterschiedlich. Und trotzdem können wir von dort lernen und Instrumente beispielsweise bei Kontrollen, Zertifizierungen und auch gewissen Ausnahmen berücksichtigen und gegebenenfalls übernehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus den beiden im Detail etwas kritischeren Stellungnahmen in der Anhörung von Landvolk und Kammer haben wir erfahren, dass sich der Widerstand eben nicht klar an einem staatlichen niedersächsischen Siegel festmachen lässt, sondern vielmehr darauf abzielt, dass eine Mehrbelastung und ein Bürokratieaufbau für die Produzentinnen und Produzenten befürchtet werden ‑ ein Umstand, auf welchen ich auch in meiner Rede in der ersten Beratung hier an dieser Stelle schon hingewiesen hatte und der natürlich nicht geht, nie beabsichtigt war und nie beabsichtigt sein wird. Dieser Befürchtung der Anzuhörenden und auch der Opposition haben wir dann auch Rechnung getragen und das jetzt mit einem hinzugefügten vierten Entschließungspunkt in unserem Änderungsantrag konkretisiert. Denn unsere niedersächsischen Betriebe wollen nicht noch mehr Kontrollen, nicht noch mehr Formulare. Sie vertragen das auch nicht, sondern sie fordern zu Recht Entlastung. Sie wollen auch in der Mehrheit zu Recht nicht von immer mehr neu geschaffenen privatwirtschaftlichen Labels des Lebensmitteleinzelhandels beherrscht werden, sondern fordern wirksame, ehrliche Transparenzregeln, mit denen sich am Ende auch Geld verdienen lässt. Auch das berücksichtigen wir selbstverständlich. Dafür ‑ ich finde, das muss man an dieser Stelle sagen ‑ muss sich übrigens auch der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach mehr Transparenz an der Ladentheke im tatsächlichen Kaufverhalten an der Ladentheke widerspiegeln. Das tut er bislang auch bei denjenigen, die es sich leisten können, nicht unbedingt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Kritikpunkt der Kollegin Kämmerling in der ersten Beratung war auch, dass es eine Labelflut geben könnte, welche sie plakativ mit der XXL-Milchtüte dargestellt hat. Das Bild, das sie zeichnete, fand ich zumindest ganz amüsant. Aber das ist natürlich nicht zutreffend und auch nicht die Absicht dieses Antrages, sondern wir müssen und werden genau gucken, wo wir es schaffen, Kriterien und Zertifizierungen zusammenzufassen, Labels vielleicht auch zusammenzuführen und idealerweise auch mit staatlichen Kennzeichnungen privatwirtschaftliche abzulösen, damit es eben keine Labelflut gibt. Alle diese Forderungen greifen wir übrigens auch nicht aus der Luft. Sie sind in großen Teilen Konsens zwischen Landwirtschaft und Verbänden, ergeben sich aus dem „Niedersächsischen Weg“, ergeben sich aus den Forderungen der Zukunftskommission Landwirtschaft. Jetzt gilt es, sie im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bestmöglich auf die Bahn zu bringen. Abschließend: Die Begründung im Ausschuss, diesen Antrag abzulehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, indem man sagt: „Da sind ja ganz viele Punkte zusammengefasst, das ist ein Sammelsurium von vielen Forderungen“, kann zumindest ich nicht nachvollziehen. Denn ich glaube, Verbraucherschutz muss immer ganzheitlich betrachtet werden. Das gilt auch für die Transparenz durch die Lebensmittelherkunftskennzeichnung. Nur dann, wenn wir alles betrachten, nur dann, wenn wir ganzheitlich denken, kann Verbraucherschutz wirksam sein. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie Ihr Votum heute noch einmal überdenken und uns zustimmen ‑ oder sich vielleicht zumindest enthalten. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

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Daniela Behrens SPD

Islamistischer Terror in Deutschland - was ist jetzt zu tun?

Wort gemeldet: Frau Innenministerin Daniele Behrens. Bitte schön, Frau Ministerin! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Mannheim ist ein Polizist getötet worden, weil er im Dienst seinen Job gemacht hat, weil er für Sicherheit gesorgt hat. Dieser Tod wird von Rechtsextremen genutzt, um menschenfeindlich gegen Muslime zu hetzen, und er wird von Islamisten genutzt, um gegen die Demokratie zu hetzen. Beide Seiten sind unerträglich, und das, finde ich, hat die Polizei nicht verdient! Ich finde, die richtige Antwort auf diese unerträgliche Situation haben die Bürgerinnen und Bürger in Mannheim gegeben, indem sie auf die Straße gegangen sind, für eine vielfältige Stadtgesellschaft demonstriert haben und sich mit den Polizistinnen und Polizisten solidarisch gezeigt haben, die jeden Tag im Dienst ihr Bestes geben. Und jetzt kommen wir zum Thema Islamismus. Dass der Islamismus eine ernste Gefahr ist für unser freiheitliches Leben, für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, für die Art, wie wir unsere Demokratie hier leben, steht außer Frage. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sind sehr eindeutig, die Erkenntnisse über politisch motivierte Kriminalität sind sehr deutlich. Dazu nehmen wir wahr, dass es ein zunehmendes aggressives Auftreten von sogenannten Predigern auf Demonstrationen und im Netz gibt, die eine Emotionalisierung und eine Aufhetzung vor allen Dingen der jüngeren muslimischen Bevölkerung versuchen, was aber auch weit darüber hinaus passiert. Das ist unerträglich. Diesen Kampf gegen den Islam nehmen wir auf. ‑ Gegen den Islamismus. Entschuldigung! Da sind wir in Niedersachsen überhaupt nicht tolerant. Wir tun alles, was wir tun können und was unser Rechtsstaat erlaubt, um das zu machen, meine Damen und Herren. Von vielen Beispielen, die ich hier nennen könnte, sind zwei gerade passiert. Das eine ist das Verbot der Deutschsprachigen Muslimischen Gemeinschaft in Braunschweig, und das Zweite ist der Versuch, eine Demonstration der mutmaßlichen „Generation Islam“ hier zu verbieten. Wir haben dem Gericht alle unsere Erkenntnisse vorgetragen. Aber die Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Das Gericht hat anders entschieden. Die Polizei hat der Demonstration sehr strenge Auflagen aufgegeben und sie sehr eng begleitet. Zu Ausschreitungen, zu schrecklichen Plakaten und zu verfassungsfeindlichen Aussagen ist es nicht gekommen. Einen großen Dank an die Polizei in Niedersachsen, meine Damen und Herren! Wir nutzen alle Möglichkeiten, die ein Rechtsstaat hat. Die AfD fragt ja: Was ist zu tun? ‑ Die Antwort ist sehr deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Erstens brauchen wir gut aufgestellte Sicherheitsbehörden. Wir brauchen einen gut aufgestellten Verfassungsschutz. Wir brauchen eine gut aufgestellte Polizei. Das haben wir in Niedersachsen. Das sehen Sie übrigens auch am aktuellen Haushalt, und Sie werden auch am kommenden Haushalt erkennen, dass diese Landesregierung den Verfassungsschutz und die Polizei sehr klar aufstellt und gut stärkt, meine Damen und Herren. Das Zweite, was wir brauchen, ist eine Debatte über das niedersächsische Versammlungsrecht. Wir werden das Gerichtsurteil jetzt sehr genau prüfen und der Frage nachgehen, ob es Möglichkeiten gibt, in Niedersachsen das Versammlungsrecht etwas einzuschränken, damit wir auf Verfassungsfeinde und mutmaßlich verfassungsfeindliche Aussagen besser reagieren können. Und wir werden eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes vorlegen, um den Verfassungsschutz zu stärken, meine Damen und Herren. Und wir diskutieren auf der morgen beginnenden Innenministerkonferenz zum Beispiel darüber, wie wir das Strafgesetzbuch verändern können. Verunglimpfung des Staates und Volksverhetzung müssen strafbewehrt sein, meine Damen und Herren, damit wir auch hier auf solche Demonstrationen reagieren können und den Menschen, die so etwas tun, auch eine entsprechende Strafe zukommen lassen können. Und letztendlich, meine Damen und Herren: Wir sind in der Demokratie immer in der Situation, dass wir uns gegen Demokratiefeinde wehren müssen. Aber ein Rechtsstaat muss sich anders wehren als eine Diktatur, ein Kalifat oder etwas anderes. Im Kalifat gibt es kein Verwaltungsgericht, aber bei uns gibt es das, und das ist sehr gut, meine Damen und Herren. Von daher sollten wir nicht populistische Debatten zum Tod eines Polizisten führen. Das haben weder die Polizei noch unser Rechtsstaat verdient. Vielen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

der AfD: wiederum vom Kollegen Bothe. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie immer wieder eine bessere Verteilung von Migranten innerhalb der EU gerade im Bereich der Flüchtlingspolitik gefordert haben: Torpediert diese Entscheidung der Landesregierung, die auch Sie persönlich als Ministerin getroffen haben, nicht Ihre eigene Forderung hiernach?

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Stephan Bothe AfD

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion: Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport berichtete nach einem Treffen der Ministerin Behrens mit Vertretern der Kirchen, der Landesaufnahmebehörde und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in einer Pressemitteilung, es „respektiere“ das Kirchenasyl und werde keine Überstellungen oder Abschiebungen aus diesem mehr vornehmen. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die sich ‑ in etwa 95 % der Fälle wegen der drohenden Ausweisung in einen Dublin-Staat, worin politische Beobachter wie der damalige Bundesinnenminister De Maizière eine „systematische Verhinderung von Überstellungen nach Dublin“ und einen „Missbrauch des Kirchenasyls erkannten ‑ in Obhut von Kirchen begeben und dort Kirchenasyl genießen, erhalten dadurch keinen legalen Aufenthaltsstatus. Sie sind spätestens nach Überprüfung durch das BAMF, die in 99 % bis 99,5 % der Fälle negativ ausfällt, gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG zwangsweise abzuschieben, ohne dass den zuständigen Behörden diesbezüglich ein Ermessen zustünde. Die zwangsweise Abschiebung ist nach Ablauf der Ausreisepflicht zwingende Rechtsfolge. Die Landesregierung äußerte regelmäßig in ihren Antworten auf entsprechende Anfragen und Anträge, sie halte sich an die Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes. Das Land und die kirchlichen Vertreter seien sich einig gewesen, auch künftig Kirchenasyl zu respektieren und zu gewähren. Ich komme zu den Fragen: 1. Vor dem Hintergrund, dass aus der Pressemitteilung keine Einigkeit mit dem BAMF hervorgeht: Welche Bedenken trug das BAMF im Rahmen des gemeinsamen Austauschs gegebenenfalls gegen das angekündigte Verhalten der Landesregierung ‑ Aussetzung der Rückführung ausreisepflichtiger Personen und weitere Gewährung von Kirchenasyl ‑ vor? 2. Wie ist die Ankündigung der Ministerin für Inneres und Sport im Hinblick auf das Kirchenasyl, das „respektiert“ werde, zu vereinbaren mit den vorherigen Äußerungen, dass der Vollzug der Ausreisepflicht von Ausländern durchgesetzt werde? 3. Wird das Kirchenasyl auch bei straffällig gewordenen Ausländern respektiert, und wird die Straffälligkeit durch die Landesregierung gegebenenfalls im Einzelfall geprüft? Vielen Dank. Vielen Dank. - Es antwortet für die Landesregierung die Ministerin für Inneres und Sport,

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Pippa Schneider GRÜNE

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und schon wieder reden wir übers Gendern! Wenn man sich mal anguckt, wer das Thema Gendern immer wieder setzt, dann wundert man sich ja doch manchmal, mit welcher Obsession dieses Thema gerade von Konservativen und Rechten gesetzt wird. Aber gut, machen wir also eine neue Runde! Wenn ich über Menschen spreche, dann mache ich mir Gedanken, mit wem ich spreche und wie ich diesen Menschen ansprechen möchte. Das ist für mich ein Zeichen von Respekt und von Höflichkeit. Aber davon haben manche hier vielleicht nicht so viel. Ich wiederhole gerne die Aussagen meinen Kollegen Pascal Mennen aus seiner Rede zu diesem Thema im letzten Plenarsitzungsabschnitt: Jede und jeder soll so reden, wie er oder sie reden will. Und wir machen niemandem Vorschriften zu der Art, wie er reden möchte - weder in die eine noch in die andere Richtung. Die einzigen, die versuchen, Sprechverbote aufzuerlegen, sind Sie, liebe AfD-Fraktion. Genderverbote, wie wir sie momentan in Bayern und in Hessen an den Hochschulen haben, sind einfach nur populistischer Quatsch. Sie schaffen genau das, was Sie selber kritisieren: Dort wird versucht, Menschen vorzuschreiben, wie sie zu sprechen haben. Das ist genau der Eingriff in die persönliche Freiheit, von dem Sie immer warnen. Aber, ehrlich gesagt, bin ich auch ein bisschen froh, dass Sie endlich Ihre Masken fallenlassen und sich nicht länger als bürgerlich-konservativ geben, sondern zeigen, gegen wen Sie eigentlich Politik machen: gegen Frauen, gegen queere Menschen und gegen marginalisierte Gruppen. Ich bin froh, dass Sie das so deutlich zeigen. Wenn Sie im Wissenschaftsausschuss vorschlagen, wir sollen doch einfach mal aus dem Professorinnenprogramm von Bund und Ländern aussteigen, dem einzigen Programm, das sich dafür einsetzt, dass mehr weibliche Professor*innen an unsere Hochschulen berufen werden ‑ der Anteil von weiblichen Professorinnen liegt nämlich momentan noch ganz schön weit von dem paritätischen Verhältnis weg; das ist also Ihr gleichstellungspolitisches Verständnis: keine Frauen in den Professuren fördern und für Sprechverbote an den Hochschulen sorgen ‑, dann erinnert mich das, ehrlich gesagt, an noch ganz andere Zeiten! Jetzt hoffe ich, dass wir uns statt mit populistischen Debatten endlich wieder mit sachorientierten Lösungen zu den Herausforderungen unserer Zeit beschäftigen können. Danke schön.

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Rykena, Sie können sich hier ganz wunderbar lustig machen über unsere Arbeit. Sie sagen, wir hätten Ihnen gezeigt, wie man es nicht macht. - Sie haben uns gar nichts gezeigt. Keine inhaltliche Arbeit, kein Entschließungsantrag, kein Gesetzesentwurf und auch keine inhaltlichen Beiträge. Aber ich stehe hier wegen eines anderen Punktes. Sie haben nämlich auch gesagt, wir hatten aus der Anhörung nichts übernommen. Ich möchte Sie da korrigieren. Wir haben aus der Anhörung übernommen den Wegfall der Vier-Wochen-Frist bei der Anzeigepflicht zum Betrieb mit den abgesenkten Personalstandards. Wir haben übernommen die klarere Formulierung der Regelungen zur Ergänzungszeit. Und wir haben mehrere Veränderungen beim Einsatz berufserfahrener Sozialpädagogischer Assistent*innen übernommen, zum Beispiel die erhöhte Finanzhilfe beim Einsatz der SPAs als Gruppenleitungen, deren Einsatz ab Anmeldung und auch den Wegfall weiterer Voraussetzungen bei mindestens zehn Jahren Berufserfahrung. Ich glaube, wir haben damit nicht nur eine ganze Ecke Bürokratie abgebaut, sondern auch die Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit, Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit der Weiterbildungen deutlich verbessert. Weil mir noch 20 Sekunden bleiben, möchte ich an dieser Stelle auch sagen, dass wir dafür den Verbänden und denjenigen, die wir im Ausschuss angehört haben, sehr herzlich danken und natürlich die Bedenken an allen Stellen ernst genommen haben. Ich denke, das sieht man auch an dieser kurzen Auflistung der Dinge, die wir übernommen haben. Vielen Dank.

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Michael Lühmann GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (Demokratiestärkungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Es entbehrt ja nicht einer gewissen Ironie, dass uns ausgerechnet der rechtsextreme Verdachtsfall hier heute dahin gehend erleuchten will, wie unsere Demokratie zu stärken sei - obwohl doch die AfD selbst genug Hausaufgaben zu erledigen hätte. Und das nach dem Auftritt der AfD im Verfassungsschutzausschuss, wo sie sich gleichzeitig zum aufgelösten „Flügel“ bekannte und gegen die Nennung im Rechtsextremismus-Kapitel aufbegehrte. Man steht ja manchmal ratlos staunend und erschütternd zugleich daneben. Und von dieser AfD kommt jetzt ein Gesetzentwurf ‑ wie immer unter großem sprachlichen Getöse ‑, der nicht sie selbst, sondern unsere Verfassung quasi als Verdachtsfall markiert. „Mitwirkungsfeindlich“, „einschränkend“, „entmutigend“, „abschreckend“ seien Verfassung und Volksabstimmungsgesetz. Darunter macht es die AfD ja schon lange nicht mehr. Keine Frage, das Thema direkte Demokratie ist so wichtig wie hochinteressant und steht auch deshalb im Koalitionsvertrag. Demokratie- und verfassungstheoretische Debatten dazu füllen in Bibliotheken längst Regalmeter. Dass sich die AfD für diese Regalmeter in irgendeiner Weise interessiert hätte, das merkt man dem Gesetzentwurf aber nicht an. Er hat zwar die argumentative Sprunghöhe der Grundschulmathematik erreicht ‑ ich teile mal alle Zahlen durch zwei und generiere ein Ergebnis; das haben Sie unfallfrei hinbekommen ‑, aber er ist schon an der ersten Schulstunde Geschichte und Politik mangels Interesse komplett gescheitert. Der Kollege Plett hat es gerade ausgeführt: Vom Scheitern der Weimarer Republik bis zum Brexit, über direkte Demokratie und Absenkung von Hürden lohnt sich jede Diskussion. Aber bitte nicht auf diesem argumentativen Null-Niveau, das wir hier gerade schon wieder gehört haben, als Sie das eingebracht haben; da kamen ja überhaupt keine Argumente. Und schon gar nicht, wenn man so tief eingreift, wie es die AfD bei Artikel 49 der Verfassung und Artikel 33 Volksabstimmungsgesetz vorhat. Die Konsequenzen, die eine Streichung des Zustimmungsvorbehalts hätte ‑ dass wenigstens jede und jeder Vierte bei Volksentscheiden überhaupt zustimmen muss, um Gesetze in Kraft zu setzen ‑, wollten Sie weder bedenken noch diskutieren. Sie haben es in Ihrer Rede ja nicht einmal erwähnt. Das haben Sie einfach hintendran gehängt: „Hoffentlich merkt es keiner!“ Nochmals: Demokratiebeteiligung stärker auszugestalten, ist ein wichtiges Thema. Es hat Gründe, dass wir auf Seiten von Rot-Grün uns aktuell etwa mit Bürger*innenräten beschäftigen. Aber wir tun das, wie auch bei der Absenkung von Hürden für direkte Demokratie, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und nicht allein für TikTok oder, weil es gerade mal wieder eine Direktive aus Peking oder Moskau gab. Gerade zu Moskau muss man sagen: In Russland würden solche Instrumente nicht geduldet, aber Russland hätte mit Sicherheit ein großes Interesse an solchen Volksentscheiden und Volksbegehren, die Sie nach vorne tragen würden. Auch deswegen lehnen wir das ab. Eine ähnliche Doppelmoral wie bei den russischen Einflussagenten, die bei Ihnen unterwegs sind, gilt auch für die AfD selbst. Nachdem Sie etwa beim Versammlungsrecht zuletzt versucht haben, Beteiligungen einzuschränken, erzählen Sie uns hier, dass sie die wieder ausweiten wollen. Sie wollen Millionen Menschen deportieren, aber gleichzeitig wollen Sie, dass sich mehr Menschen an der Demokratie beteiligen. Das geht hinten und vorne nicht auf. Das ist nicht glaubwürdig. Sie greifen bei jeder Gelegenheit den Kern der Demokratie an, - Letzter Satz! - und das muss man Ihnen auch hier unterstellen. Herzlichen Dank.

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Daniela Behrens SPD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich mit 13 anderen Bundesländern an dem Vergabeverfahren beteiligt. Wir wollen das einheitlich machen. Wir sind in Gesprächen dazu. Es wird eine Begrenzung des Bargeldabhebens geben. - Die Höhe wird gerade miteinander abgeklärt. - Danke schön.

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Constantin Grosch SPD

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt kommen wir nach zwei Anträgen, die uns inhaltlich nicht viel weitergebracht haben, endlich wieder zu einem relevanten Thema. Warum relevant? 300.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter in unserem Bundesland sind schwerbehindert. Aber weniger als die Hälfte von ihnen sind erwerbstätig. Die Arbeitslosenquote behinderter Menschen ist doppelt so hoch wie beim Rest der Bevölkerung. Eurostat gibt für das Jahr 2020 an, dass 17,7 % der Menschen mit Behinderung im Alter zwischen 20 und 26 Jahren keine Arbeit haben - gegenüber 8,6 % der Menschen ohne Behinderung in derselben Altersgruppe. Laut dem Zweiten Teilhabebericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind 20 % akut von Armut bedroht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen um den Wert von Arbeit für die eigene finanzielle Sicherheit, die Möglichkeit, eine eigene Existenz aufzubauen, und das eigene Selbstwertgefühl. Deswegen ist mir als Sozialdemokrat auch so wichtig, allen Menschen Zugang zu Arbeit zu verschaffen. Viele Menschen mit Behinderung haben diesen eben nicht oder jedenfalls nicht so selbstverständlich wie der Rest unserer Bevölkerung. Für sie geht es nicht um die Frage, welcher Bildungsweg der richtige ist, sondern ob es überhaupt einen gibt, der auf den allgemeinen Arbeitsmarkt führt. Für sie stellt sich oft nicht die Frage, welche Qualifikation oder Erfahrung man erwerben sollte, sondern ob das für potenzielle Arbeitgeber überhaupt eine Rolle spielt. Diesen Zustand, meine Damen und Herren, können und dürfen wir nicht akzeptieren. Wir wissen, wie schwer es ist, Systeme mit ausgewogener und effektiver Unterstützung aufzubauen, und wir wissen erst recht, wie schwer es ist, Arbeitgeber dazu zu bringen, behinderten Menschen eine Chance zu geben. Wir können sie ja nicht einfach zwingen, behinderte Menschen einzustellen. Wobei - na ja, genau das versuchen wir seit vielen Jahrzehnten mit dem § 154 SGB IX. Wenigstens 5 % der Belegschaft ab einer Betriebsgröße von 20 müssen behinderte Menschen sein. Und doch setzten 61 % aller Unternehmen dies nicht um. Sie zahlen stattdessen die Ausgleichsabgabe. Diese Zusatzabgabe soll Unternehmen auch finanziell motivieren, behinderte Menschen einzustellen, und gleichzeitig Gelder gewinnen, die für die notwendige Unterstützung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Richtigerweise hat der Bund mit der letzten größeren Änderung der Ausgleichsabgabeverordnung geregelt, dass diese Gelder nur genutzt werden dürfen, um Maßnahmen zum Erreichen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu finanzieren. Gelder für Wohneinrichtungen oder Werkstätten können über diesen Sonderfonds also nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Es ist zynisch, aber wir können uns alle freuen, dass diese überwiegend negativen Umstände zu einem prall gefüllten Ausgleichsabgabefonds führen. Deswegen beschließen wir heute unseren Antrag mit dem Titel „Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe besser nutzen“. In ihm haben wir konkrete Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden sollen, um Menschen mit Behinderungen bessere Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben. Ich verzichte darauf, auf jede einzeln einzugehen. Sie waren ja auch inhaltlich im Ausschuss unumstritten. Ich will aber auf zwei strukturelle Probleme hinweisen und darauf, was wir dagegen unternehmen wollen: Unsere personellen Ressourcen zur Bearbeitung von Anträgen betroffener Menschen und zur Konzeptionierung neuer Maßnahmen sind wie in fast allen Bereichen der Landesverwaltung begrenzt. Dabei braucht es diese dringend. Es ist doch absurd, dass einerseits Millionen im Ausgleichsfonds liegen, wir aber andererseits aus diesem nicht ‑ auch nicht anteilig ‑ Mittel für Verwaltungskräfte nehmen können, wo doch diese Verwaltungskräfte genau die Maßnahmen vorbereiten und bearbeiten, die mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe an behinderte Menschen gebracht werden sollen. Natürlich wollen wir auch Landesmittel eingesetzt wissen, um das Integrationsamt auskömmlich aufzustellen. Aber diese Landesmittel sind nun einmal begrenzt, und eine Reihe von Themen und Ressourcen kämpft um diese. Wir schlagen daher vor, dass sich Niedersachsen im Bundesrat dafür einsetzt, dass zumindest ein niedriger Prozentwert der jährlichen Ausgleichsabgabe auch für die notwendigen personellen Ressourcen zur Abwicklung von Maßnahmen aus der Ausgleichsabgabe eingesetzt werden darf. Ein zweites Problem: Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die in den ersten beiden Jahren nicht genutzt werden, fließen in die Rücklage, an die wir nicht mehr herankommen. Einzig die Zinserträge sind für Maßnahmen für behinderte Menschen nutzbar, aber auch nur für den Themenbereich Arbeit. Meine Damen und Herren, ich erhalte täglich Mails von Menschen mit Behinderung, die mir Probleme und Barrieren schildern. Für viele von ihnen ist eine Erwerbstätigkeit nicht die erste Priorität. Sie kämpfen um existenzielle Fragen, um Teilhabe, um Mobilität. Unsere finanziellen Anstrengungen auf allen politischen Ebenen sind ‑ das sage ich auch selbstkritisch ‑ überschaubar, wenn es um den Abbau von praktischen Barrieren geht. Lassen Sie uns daher prüfen, ob wir nicht offensichtlich ungenutzte Mittel der Ausgleichsabgabe vor dem Zufluss zur Rücklage für andere Maßnahmen des Barrierenabbaus als im Arbeitsbereich nutzbar machen können! Zinserträge für den Fonds zu erwirtschaften, ist ja ganz nett - aber doch nicht, wenn gleichzeitig behinderte Menschen immer noch um grundlegende Teilhabe in diesem Land kämpfen müssen. Ich bin sehr froh, dass dieser Antrag nicht kontrovers diskutiert wurde, und werte die Enthaltung von CDU und AfD zu der Ausschussempfehlung einfach mal als heimliche Zustimmung. Ich danke an dieser Stelle der Schwerbehindertenvertretung von Verdi, die an diesem Thema wirklich viel arbeitet; einige Vertreter sind auch heute hier. Ich bedanke mich gerade auch dafür, dass Gewerkschaften dieses Thema mehr und mehr aufnehmen. Ich muss an dieser Stelle aber noch einmal auf ein Thema eingehen. Ich weiß gar nicht, ob Herr Uhlen da ist. Er hat hier beim letzten Mal zu diesem Antrag geredet. Ein Zitat: „Wir müssen anerkennen, dass es natürlich Sonderwelten gibt. Auch der allgemeine Arbeitsmarkt ist eine Sonderwelt.“ Dieses ulkige Zitat stammt aus der Rede des Kollegen Uhlen zur ersten Beratung dieses Antrags. Er sagte auch, „dass sozusagen fast ein Werkstatt-Bashing einsetzt und wir suggerieren, dass es besser ist, Gärtner, Metaller oder meinetwegen auch Tischler im allgemeinen Arbeitsmarkt zu sein als in einer Werkstatt.“ Ja, liebe CDU und Herr Uhlen, natürlich! Natürlich ist es besser, diese Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben als in einer Werkstatt. Und wissen Sie, wer das sagt? Die größte Studie zum Werkstattsystem in Deutschland, genauer gesagt: der 2023 erschienene Abschlussbericht der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen“. In dieser wurden 300 Werkstätten untersucht und mehrere Tausend Werkstattbeschäftigte, ehemalige Beschäftigte und Werkstatträte befragt. Eine Aussage dieser Studie lautet: „Die Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zeigen sich zu einem deutlich größeren Teil mit der aktuellen Arbeitssituation zufrieden oder sehr zufrieden (92 %) als diejenigen, die inzwischen wieder in der WfbM“ - Werkstatt für behinderte Menschen - „arbeiten (71%). Die Zufriedenheit mit der Arbeit in der WfbM ist zudem bei Rückkehrern geringer als bei denen, die dort ununterbrochen beschäftigt waren.“ Und weiter: „Zugleich bewerten zwei Drittel der befragten Werkstattbeschäftigten das eigene Entgelt als zu niedrig“. Welche Überraschung! Sie, Herr Uhlen, sagen, Werkstätten seien Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes, und kritisieren uns, dass wir diese hier nicht gezielt adressiert haben. Abgesehen davon, dass wir das zu gegebener Zeit noch tun werden, ist diese Aussage faktisch falsch. Werkstätten sind Orte der Rehabilitation. Beschäftigte von Werkstätten sind keine Arbeitnehmer. Sie erhalten keinen Mindestlohn, und sie haben allgemeines Recht auf Teilzeit. Trotzdem arbeiten sie den ganzen Tag. Wissen hier eigentlich alle, wie viel die rund 300.000 Beschäftigten in Werkstätten für ihre Arbeit als Lohn erhalten? Durchschnittlich 226 Euro. Eine letzte Statistik ‑ die Zeit rennt mir leider weg ‑: Sie haben gesagt, wir würden uns nur darum kümmern, die Menschen aus der Werkstatt raus auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu kriegen. Wissen Sie, wie hoch die Quote des Übergangs ist? Im Jahr 2015 waren es 294 Menschen, 2019 waren es 447 Menschen - in ganz Deutschland! Das ist eine Quote von 0,35 %, die es aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft haben. Liebe CDU, wem wollen Sie denn das Märchen erzählen, dass wir uns nur um die Menschen kümmern würden, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind? Sie müssen endlich erkennen, dass wir aufhören müssen mit Segregation und Ausgrenzung. Arbeit muss sich lohnen, und zwar für alle Menschen, egal wo sie arbeiten. Herzlichen Dank.

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Stefan Marzischewski-Drewes AfD

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

vergangenen Freitag zum Thema Lachgasverbot? Ja, selbstverständlich kenne ich die Rede. Dort ist das Verbot von mehr als 8 g gefordert worden und nicht ein komplettes Verbot. So steht es in der Rede. Sie können es nachlesen. Ich kann gerne daraus zitieren. Sie, Herr Kollege, haben vorhin in Ihrer Rede völlig zu Recht gesagt, dass die Kinder und Jugendlichen die Hand von den Drogen lassen sollen. Gleichzeitig hat Ihre Partei mit Herrn Lauterbach an der Spitze dafür gesorgt, dass Cannabis als Einstiegsdroge für Jugendliche freigegeben wird. Schämen Sie sich eigentlich nicht?

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Nicolas Breer GRÜNE

12. Eingabenübersicht

große Schwierigkeiten. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 26. August 2023 reichte Frau Niederhoff die Petition „Anpassung des Landesraumordnungsprogramms“ ein. Die notwendigen 5.000 Unterschriften erreichte die Petition innerhalb der vorgegebenen Zeit, sodass am 21. Mai 2024 die öffentliche Anhörung stattfinden konnte. In der darauffolgenden Ausschusssitzung am 5. Juni 2024 wurde nach sorgfältiger Abwägung der dargelegten Vor- und Nachteile mehrheitlich „Sach- und Rechtslage“ empfohlen. Die Einwohner*innen der Gemeinde Amt Neuhaus kommen ungeachtet der geforderten Brücke 24 Stunden am Tag über eine von zwei Elbbrücken und 18 bzw. 16 Stunden am Tag über eine der beiden Elbfähren in den größeren Teil Niedersachsens. Zudem ist das Amt für regionale Landesentwicklung beauftragt worden, ein zukunftsfähiges Fährkonzept zu moderieren. Ausschlaggebend für das Votum sind zudem die hohen Kosten, die in keinem Verhältnis zu dem möglichen Nutzen stehen. Diese werden aktuell auf knapp 100 Millionen Euro geschätzt. Aus diesen Gründen lautet das Votum „Sach- und Rechtslage“. Sehr geehrte Frau Kollegin Bode, die CDU hat ja lange regiert und trotzdem nicht gebaut. Das Geld, was in die Brücke fließen würde, würde für die Landesstraßen fehlen. Sehr geehrter Herr Bothe, wie theatralisch Sie das hier vorgetragen haben! Es war ein Kunstwerk - aber bei der Anhörung waren Sie nicht dabei. Es war sehr interessant, dass Sie sich hier so hinstellen und für etwas Positives votieren wollen, aber zum gleichen Thema nicht in den Ausschuss kommen. Vielen Dank. Herr Kollege Breer, bevor Sie weggehen: Es gibt noch den Wunsch auf eine Zwischenfrage: der Kollegin Bauseneick. Möchten Sie dem noch entsprechen? Nein. Dann gibt es zu dieser Eingabe keine weiteren Wortmeldungen.

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Katharina Jensen CDU

Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!

Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Binnenfischerei ist einer der traditionsreichsten Wirtschaftszweige Niedersachsens. Das Angeln an Flüssen und Seen trug schon vor mehr als 140 000 Jahren zur Ernährung der Menschen bei. Dazu zählen die Fluss- und Seenfischerei sowie die Teichwirtschaft. Später kam auch noch die Aquakultur dazu. Zudem hat die Binnenfischerei über Jahrhunderte in Niedersachsen zur Entstehung von attraktiven und ökologisch wertvollen Kulturlandschaften beigetragen, die für die Naherholung und den Angeltourismus, aber auch den Naturschutz wichtig sind. Insbesondere die Teichwirtschaft trägt maßgeblich ‑ das bestätigen auch Experten zum Beispiel von der Hochschule Bremen ‑ zur Entstehung und Erhaltung von ökologisch wertvollen, oftmals sehr seltenen Lebensräumen bei, die nur ‑ das möchte ich an dieser Stelle betonen ‑ durch die weitere Nutzung von Gewässern erhalten werden können. Hier spielen die Angelvereine eine bedeutende Rolle, zum Beispiel der Angelverein Jever, der sich in meinem Wahlkreis Friesland nicht nur um vier Seen und einen Fluss, sondern auch um etliche Tiefs ‑ insgesamt eine Wasserfläche von 140 ha im gesamten Jeverland ‑ kümmert. Vor allem dem ehrenamtlichen Engagement der Mitglieder der Angelvereine ist es zu verdanken, dass die vielen Gewässer in Niedersachsen wertvolle Lebensräume für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten sind. Das zeigt sich etwa bei Baggerseen, die unter anderem durch das Schaffen von Flachwasserbiotopen durch die Angler nachweislich ökologisch aufgewertet wurden, was sich positiv auf Fischbestände und Biodiversität auswirkt. Untersuchungen zeigen, dass anglerisch bewirtschaftete Gewässer eine vergleichbare Artenvielfalt aufweisen wie vollständig unter Schutz gestellte Baggerseen. Die Anzahl freiwilliger Schutzzonen von Angelvereinen an niedersächsischen Seen übersteigt sogar die Anzahl behördlicher Schutzgebiete. Die Angler überwachen ihre Gebiete streng und tragen so zur Artenvielfalt bei. Aber ‑ das ist das Tragische ‑ trotz ihrer bedeutenden ökologischen und touristischen Leistungen und ihres Beitrags zur Ernährung ist die wirtschaftliche Situation der Binnenfischerei schwierig und das Kulturgut Angeln bedroht. Die Erwerbsfischerei ist von erheblichen Kostensteigerungen betroffen. Noch problematischer ist aber, dass allen Akteuren immer weniger Fische in die Netze gehen. Gründe sind unter anderem Prädatoren wie Kormoran und Fischotter, aber auch Wasserkraftwerke und andere Bauwerke in den Gewässern. Wir müssen also jetzt dafür sorgen, dass es Rahmenbedingungen gibt, die es den Akteuren stärker ermöglichen, auch künftig Fischbestände und Gewässer zu erhalten. Daher beraten wir heute abschließend den Entschließungsantrag mit dem Titel „Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!“. Der von uns formulierte Antrag stammt schon aus dem Sommer 2023. Heute zur Abstimmung steht auch der Änderungsvorschlag der regierungstragenden Fraktionen. Die Stoßrichtung ist gut. Doch wie immer steckt der Teufel im Detail, sodass wir zum Plenum einen Änderungsantrag eingereicht haben. Die Unterrichtung des Ausschusses hat gezeigt, dass schon unser ursprünglicher Antrag in der Branche sei gut angekommen ist. Wir sprechen uns in unserem Antrag vor allem dafür aus, dass sogenannten Ökodienstleistungen von extensiv wirtschaftenden Teichwirtschaften honoriert werden, weil sie, wie eben ausgeführt, dazu beitragen, dass ökologisch und touristisch wertvolle Lebensräume bewahrt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Wasserkraftwerke, deren negativer Einfluss auf die Fischfauna hinreichend belegt ist und dem Ausschuss von allen Anzuhörenden bestätigt wurde. Wie groß der Schaden ist, hängt dabei vom Anlagentyp, der Lage und der Größe ab. Betroffen sind vor allem Aal, Lachs und Meerforelle. Im Gegensatz zur Beschlussempfehlung von Rot-Grün möchten wir alle Wasserkraftanlagen überprüfen und nicht nur die Anlagen mit weniger als 1 MW, auch wenn natürlich die Kleinwasserkraftanlagen besonders problematisch sind, da diese kaum einen Beitrag zur Stromerzeugung leisten, aber die Bestände massiv schädigen. Leider ‑ auch das muss sich aus unserer Sicht dringend ändern ‑ werden bisher an den ca. 280 Wasserkraftanlagen in Niedersachsen kaum regelmäßig Daten zu Fischverlusten erhoben, und das, obwohl der Großteil dieser Anlagen an landesweit ausgewiesenen prioritären Fischwanderrouten liegt. Allgemein geht man aber davon aus, dass pro Turbinenpassage mit einer Schädigung von durchschnittlich 20 % aller Fische gerechnet werden muss. Das stützt auch eine Untersuchung, unter anderem von der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführt. Man hat sich in der Weser unterhalb einer Wasserkraftanlage gefangenen Aale angeschaut, die äußerlich vielfach keine Schädigungen aufwiesen. Auf den Röntgenaufnahmen sah das dann aber deutlich anders aus. Es waren klare Wirbelverletzungen zu erkennen, und es ist unklar, ob die Aale den weiten Weg bis zu ihren Laichgründen geschafft hätten. Daher fordern wir neben der Auftragsvergabe für Studien zur Erfassung und Reduzierung von Fischverlusten an Wasserkraftwerken die Landesregierung dazu auf, an allen Wasserkraftanlagen bauliche Lösungen zu etablieren, etwa fischfreundliche Turbinen, Rechen- oder Bypassanlagen sowie ein fischfreundliches Turbinenmanagement. Wo das wirtschaftlich unverhältnismäßig ist, muss für andere Lösungen zur Verbesserung des Fischschutzes gesorgt werden. Teils erheblich reduziert werden die Fischbestände auch durch Prädatoren wie Kormoran und Fischotter. In Bayern und Österreich beispielsweise ist dokumentiert, dass der Fischotter zum Teil für eine Reduktion von 90 bis 99 % des Forellenbestands in einigen Gewässern verantwortlich ist. Auch das muss dringend, ebenso wie der Einfluss der Biberpopulation, mittels Studien untersucht werden. Das alles bringt aber nichts, wenn der Anglernachwuchs fehlt. Deswegen setzen wir uns in unserem Antrag auch dafür ein, zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen jungen Menschen abweichend von der bisherigen Regelung nach erfolgreichem Ablegen der Fischerprüfung bereits vor Vollendung des 14. Lebensjahres ein Fischereischein ausgestellt werden kann. Denn erst kürzlich wurde mir in einem Gespräch mit einem örtlichen Angelverein erneut bestätigt, dass Angler dann dabeibleiben, wenn sie frühzeitig, bereits im Kindesalter, an dieses Hobby herangeführt werden. Danke schön.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Insofern haben wir den gesamten Komplex hier miteinander im Blick und gehen den Weg miteinander konsequent weiter. Herzlichen Dank. Frau Hamburg, kurz vor Toreschluss gibt es noch das Begehren des Abgeordneten Rykena auf eine Zwischenfrage. Ich glaube, die Gesetzsystematik wurde ausreichend diskutiert. Also nein. Vielen Dank. - Wir haben den Antrag auf zusätzliche Redezeit: der

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Dr. Andreas Philippi

Gefahren der Humanen Papillomviren: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zur Bekämpfung?

Herr Minister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Frau Retzlaff, im Rahmen des Niedersächsischen Impfforums zur Aktivierung der Schutzimpfungen, NIAS, ist vor dem Hintergrund des großen Präventionspotenzials der HPV-Impfung die Erhöhung der Impfquote immer wieder ein Thema. Das gilt nicht nur für HPV, aber hier besonders. Die Arbeit erfolgt an dieser Stelle ressortübergreifend ‑ wir haben eben gemerkt und auch gesehen, wie gut das funktioniert ‑ wie natürlich auch interdisziplinär. An der Arbeit beteiligen sich nicht nur das Niedersächsische Landesgesundheitsamt, das MS und das MK, sondern auch kommunale Spitzenverbände, öffentliche Gesundheitsdienste, die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung, ärztliche Berufe, Hebammen, Apotheker- und Krankenkassenverbände, kirchliche Institutionen, der Landesfrauenrat sowie die MHH. Strategisch wird, um die Frage zu beantworten, versucht, Ängste und Vorbehalte gegenüber der HPV-Impfung über gute Aufklärungsarbeit abzubauen und die Motivation zur Impfung zu steigern. Dies muss in erster Linie durch die niedergelassene Ärzteschaft, insbesondere durch Kinder- und Jugendmediziner, Allgemeinmediziner und natürlich auch frauenärztliche Praxen erfolgen, da hier die Kontakte zu der Zielgruppe am besten vorhanden sind. Die Landesregierung kann durch bestimmte Aktionen wie durch die HPV-Aktionswoche in diesem Jahr gut flankierend unterstützen. Danke schön.

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Birgit Butter CDU

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Watermann, um im Bild zu bleiben: Ich glaube, bei dieser Sache fällt so langsam der Vorhang für die rot-grüne Landesregierung. Nach wieder einmal langem Streit ‑ wie soll es auch anders sein ‑ zwischen den Ampelfraktionen in Berlin über die Änderung der Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, liegt seit dem 16. Mai 2024 endlich eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung der Bezahlkarte vor. Es ist Zeit für eine praxistaugliche Bezahlkarte in Niedersachsen unter Einbeziehung der Landkreise, damit die Leistungen für die Leistungsberechtigten und die Behörden einfacher ausgezahlt werden können. Es wird Zeit, erstens, für eine einheitliche und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte. Wir müssen einen Flickenteppich vermeiden. Deswegen muss die Landesregierung auf eine einheitliche und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte hinwirken. Unterschiedliche Ausgestaltungen der Bezahlkarte dürfen nicht zu einer Bezahlkartenwanderung der Empfänger führen, die sich dann Rosinen pickend die für sie beste Variante aussuchen. Und eine Bitte an die SPD: Vergessen Sie bitte die von den Grünen so hochgelobte SocialCard von Hannover! Die ist kein Vorbild, sondern die ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Es wird Zeit, zweitens, für eine Bezahlkarte mit strikter Begrenzung von Bargeldauszahlungen auf eine geringe monatliche Summe. In einer Pressemitteilung vom 29. Februar 2024 erklärt die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen: „Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass die Bezahlkarte diskriminierungsfrei ausgestaltet wird und nicht zu Stigmatisierung oder Ausgrenzung beiträgt. Die Nutzung der Karte darf nicht eingeschränkt oder überwacht werden.“ Nein, liebe Grüne ‑ ‑ ‑ Frau Butter, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Djenabou Hartmann zu? Da das nichts bringt, lasse ich keine Zwischenfrage zu. Alles klar. Sind Zwischenfragen überhaupt zulässig? - Egal! Das ist zulässig. Nur Kurzinterventionen sind nicht zulässig. Nein, liebe Grüne ‑ ‑ ‑ Frau Kollegin setzt jetzt ihre Rede fort. Wir können uns hinterher gerne über Geschäftsordnungen unterhalten. - Bitte, Frau Abgeordnete Butter! Nein, liebe Grüne, wir brauchen hier klare Regelungen, um den Sinn und Zweck der Bezahlkarte nicht zu konterkarieren. Insbesondere brauchen wir eine Begrenzung des maximalen Auszahlungsbetrages. Die CDU-Fraktion spricht sich daher eindeutig für einen maximalen Auszahlungsbetrag von 50 Euro aus. Es wird Zeit, drittens, für eine Bezahlkarte, die Auslandsüberweisungen unmöglich macht. Nach vorliegenden Zahlen, die die Bundesbank für das Jahr 2022 veröffentlicht hat, wurden in damalige Herkunftsländer der Asylbewerber Beträge in Höhe von knapp 700 Millionen Euro überwiesen, und zwar nach Syrien 407 Millionen Euro, nach Afghanistan 162 Millionen Euro und in den Irak 120 Millionen Euro. Um den MP hier im Plenum zu zitieren: „Die Unterstützung von Familien im Herkunftsland ist der Hintergrund für so manche Zuwanderung. Das mag verständlich sein, und das kann jeder von uns verstehen, das ist aber ganz sicher nicht der Sinn von Sozialleistungen.“ Liebe Grünen-Fraktion, sehen Sie das auch so? Viertens. Die Ausgabe der Karte muss bereits von der Landesaufnahmebehörde vor Verteilung auf die Kommunen erfolgen. Das heißt, dass die Leistungsberechtigten grundsätzlich bereits in der Landesaufnahmebehörde eine Bezahlkarte erhalten sollen, die dann auch für die Nutzung in den Kommunen zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, heute in der Fragestunde haben wir konkrete Fragen gestellt, aber wir haben keine einzige konkrete Antwort erhalten. Die Landesregierung hat keine konkrete eigene Position zu diesem Thema, was Höhe oder weitere Standards anbelangt - zumindest hat sie sie für sich behalten, trotz mehrfacher Nachfrage. Die CDU-Fraktion demgegenüber hat eine ganz klare Position. Wir brauchen die Einführung einer sachgerechten, einheitlichen, flächendeckenden und praxistauglichen Bezahlkarte mit einem maximalen Auszahlungsbetrag von 50 Euro und einer Unterbindung von Auslandsüberweisungen. Meine Damen und Herren, es wird höchste Zeit! Liebe Regierungsfraktionen, deswegen ist keine Zeit für rot-grünes Ränkespiel, an dessen Ende der Sinn und Zweck der Bezahlkarte auf der Strecke bleibt. Herzlichen Dank.

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Sebastian Penno SPD

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der durch die Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen steht heute zur ersten Beratung im Niedersächsischen Landtag an. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Pflicht zum Abliefern von Medienwerken in körperlicher Form und zum Übermitteln von Medienwerken in unkörperlicher Form an die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Bibliothek, also an eine unserer drei Niedersächsischen Landesbibliotheken, regeln. Wenn Sie sich nach den Ausführungen unseres Ministers für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, noch fragen sollten, was körperliche und unkörperliche Medienwerke sind, verweise ich auf den § 2 des Gesetzentwurfs - Begriffsbestimmung. Minister Mohrs hat auch angesprochen, was die Aufgabe der GWLB bereits ist und sein wird, nämlich die abzuliefernden beziehungsweise zu übermittelnden Medienwerke zu sammeln, sie bibliografisch zu erschließen und für die Benutzung bereitzustellen, vor allem aber deren Erhaltung und Benutzbarkeit dauerhaft zu sichern. Damit werden auch die wesentlichen Aufgaben des § 24 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kulturfördergesetzes umgesetzt, in dem es heißt: „die Landesbibliotheken; sie vermitteln allgemeine und wissenschaftliche Informationen, vorrangig für Bildung und Forschung, sie sammeln, bewahren und erschließen Veröffentlichungen über das Land Niedersachsen und pflegen das literarische und kulturelle Erbe der ehemaligen Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe; sie digitalisieren, erhalten und erforschen ihre historischen Sammlungen“. Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen soll also, wie schon angesprochen, zukünftig der bereits bestehende gesetzliche Auftrag zur Sammlung von Pflichtexemplaren durch die GWLB auf unkörperliche Medien ausgeweitet werden. Allen Anwesenden wird spätestens seit heute klar sein, dass das ein notwendiger Schritt zur Sicherung des kulturellen Gedächtnisses Niedersachsens im digitalen Zeitalter ist. Denn es werden immer mehr Medienwerke ausschließlich digital, also in unkörperlicher Form, veröffentlicht. Minister Mohrs hat das bereits eingehend ausgeführt. Aus den dargelegten Gründen kann nur durch die Neuregelung des Pflichtexemplarrechts der Zweck ebendieses ‑ nämlich die möglichst vollständige und dauerhafte Archivierung aller Veröffentlichungen unseres Landes als Zeugnis des kulturellen Schaffens, die bibliografische Erschließung und die allgemeine Zugänglichmachung ‑ gewährleistet werden. Die Sammlung und ihre Erschließungsdaten sind zudem für alle regionalwissenschaftlichen Fragestellungen und Forschungsgebiete eine wichtige Quelle. Sie sehen, der vorliegende Gesetzentwurf hat eine gewichtige Bedeutung für das kulturelle und wissenschaftliche Gedächtnis unseres Landes. Deshalb freue mich auf die Beratung im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kultur und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Jetzt hat das Wort: aus der

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Falko Mohrs

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Falko Mohrs, gemeldet. Bitte schön, Herr Mohrs! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag „Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!“ soll eine Grundlage für Sprachverbote an unseren Hochschulen geschaffen und damit nach unserer Auffassung eine wesentliche Säule unseres demokratischen Zusammenlebens und der grundgesetzlich gesicherten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre angegangen werden. Ich will deutlich sagen, dass wir als Landesregierung uns dem sehr klar und entschlossen entgegenstellen. Es wird ‑ um es hier unmissverständlich zu sagen ‑ mit uns keine Sprachverbote an Hochschulen geben. Wir sind als Landesregierung insgesamt der Auffassung, dass wir keine ABC-Polizei brauchen. Wir schreiben es nicht vor ‑ und wir verbieten es auch nicht ‑, wie gesprochen wird. Ich bin den meisten meiner Vorrednerinnen und meinem Vorredner dankbar, dass genau diese Auffassung so in aller Klarheit geteilt wird. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit hier im Landtag über den Hochschulentwicklungsvertrag gesprochen, der ein starkes Ausrufezeichen hinter die Eigenständigkeit, die Unabhängigkeit, die Autonomie von Hochschulen gesetzt hat. Damit kümmern wir uns ‑ übrigens in enger Partnerschaft mit den Hochschulen ‑ um die eigentlichen Fragestellungen, Herausforderungen und Probleme unserer Hochschulen. Die Debatte, ob wir das Gendern verbieten, gehört eindeutig nicht zu den Herausforderungen, die unsere Hochschulen, die unser Land Niedersachsen in irgendeiner Form bewegen sollten, meine Damen und Herren. Also, um es deutlich zu sagen: Was mit diesem Entschließungsantrag eingebracht und versucht wird, ist nicht Teil dessen, worauf wir unsere Energie, unsere Leidenschaft und vor allem unsere Zeit verwenden sollten. Meine Damen und Herren, mit dem Entwurf, den die Landesregierung zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz ‑ NGG ‑ vorlegen wird, wird die Gleichstellung der Geschlechter auch sprachlich zum Ausdruck kommen. Das ist aber etwas anderes als die Frage, ob ich etwas verbiete oder ob ich etwas vorschreiben will. Um noch mal im ganz Spezifischen auf die Wissenschaftsfreiheit einzugehen, möchte ich Ihnen noch zwei Dinge ans Herz legen. Es gibt nämlich durchaus eine Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, die sehr deutlich besagt, dass solche Sprachverbote mit dem Grundgesetz ‑ und das wäre die zweite Leseempfehlung ‑ nicht vereinbar sind. Die Landesregierung unterstützt und begrüßt die Beschlussempfehlung des Ausschusses und freut sich, wenn der Landtag dem so mehrheitlich folgt und wir auch in Zukunft keine ABC-Polizei in Niedersachsen haben. Vielen Dank.

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Christian Calderone CDU

Jüdisches Leben in Niedersachsen schützen - Antisemitismus konsequent vorbeugen und bekämpfen!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Seidler, sehr geehrter Herr Professor Wegner! Die Welt ist doch heute in Ordnung, hier im Niedersächsischen Landtag. In regelmäßigen Abständen und so auch heute vergewissern wir uns als Politiker*innen der sogenannten demokratischen Fraktionen, dass wir auf der richtigen Seite stehen. - Denn wir haben verstanden. Wir sind für Vielfalt, wir sind für „Nie wieder!“, wir sind für „gegen Rechts“ und ein klein wenig auch für „gegen andere Extremisten“. Wir sind für das Existenzrecht Israels und haben das in letzter Zeit sogar zur Staatsraison erhoben, aber nur dann, wenn sich Israel nicht mit militärischen Mitteln für dieses Existenzrecht einsetzen muss. Wir erfreuen uns, so wie auch heute und auch in unserem Entschließungsantrag, in zumeist sehr sakralen Worten des jüdischen Lebens und der jüdischen Tradition in unserem Land, erkennen aber ‑ zumindest aus meiner Sicht ‑ zu wenig an, dass jüdisches Leben in Niedersachsen aktuell wie nie seit den Nationalsozialisten in Bedrängnis gerät. Meine Damen und Herren, die Kränze sind gebunden, die Reden sind geschrieben, die Fahnen sind gehisst. - Wir haben verstanden. Ich halte diese Form der Erinnerungskultur in Deutschland und auch die stetige deutsche Selbstvergewisserung und Selbstbeschreibung, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen, für gefährlich, im Hinblick auf den Brandanschlag auf die Synagoge von Oldenburg sogar für brandgefährlich. Ich kann das verstehen: Endlich einmal auf der richtigen Seite der Geschichte! Aber bei der eigenen Selbstverortung, nun endlich die richtige Seite getroffen zu haben, handelt es sich am Ende um eine ähnliche Überhöhung des eigenen Selbst und der eigenen Dogmatik, wie wir auch in der Vergangenheit das eigene Selbst und die eigene Dogmatik erhöht haben. Daraus ist selten etwas Positives entstanden. Ich kann diese Erinnerungskultur angesichts der Geschichte auf deutschem Boden auch verstehen; ich frage mich aber öfter und sogar zunehmend, ob diese Erinnerungskultur tatsächlich die nötige Klarheit für die Zukunft schafft oder ob sie nicht vielmehr dem eigenen Wohlbefinden dient. Denn wie selbstverständlich verbinden wir Deutschen die Frage der Erinnerungskultur mit der Frage der Versöhnung. Der jüdisch-deutsche Autor Max Czollek nennt diese Erinnerungskultur Versöhnungstheater. Ich darf zitieren: „Beim Versöhnungstheater leisten die hier lebenden Juden und Jüdinnen eine Art ideologische Arbeit, um die sich erinnernde deutsche Seite ihrer guten Absichten zu versichern. Es handelt sich hierbei um Theater, weil diese Versöhnung auf der Bühne der Öffentlichkeit stattfindet, bei der nicht das Verhältnis von Inszenierung zur Realität, sondern von Inszenierung zum Publikum bestimmt ist.“ Danach ist nicht die Realität ausschlaggebend, sondern das eigene Wohlbefinden. Ich kann dieser Beschreibung mit Blick auf den heutigen Entschließungsantrag durchaus etwas abgewinnen. Auch in unserem gemeinsamen Antrag ‑ es ist gut, dass wir in der Lage sind, zu diesem Thema einen gemeinsamen Antrag zu formulieren ‑, fehlt eine klarere Fokussierung der Realität. Die Realität ist, dass insbesondere aus dem aus meiner Sicht linken politischen Spektrum in den letzten Jahrzehnten und teilweise bis heute die Gefahr des Antisemitismus aus linken Kreisen und aus muslimischen Zuwanderungsgesellschaften nicht oder zu wenig thematisiert wurde. Dabei haben uns doch gerade die Wochen nach dem 7. Oktober 2023, also nach dem brutalen Überfall der Hamas auf ein jugendliches Festival in Südisrael, gezeigt, wie tief Antisemitismus in beiden Communities verankert ist. Man stelle sich einmal das Eingreifen der linken Hochschulleitung der Humboldt-Universität in Berlin vor, wenn die Räumlichkeiten nicht von Antisemiten, sondern von Rechtsextremisten besetzt worden wären. Oder man vergleiche einmal, wie die Polizei ‑ richtigerweise ‑ den Zugang zu rechtsextremistischen Demonstrationen im Land regelt, kontrolliert, überwacht, mit den Handlungen der Polizei bei antisemitischen Demonstrationen, zuletzt am vergangenen Wochenende hier in Hannover. Das ist keine Kritik an der Polizei, aber ich sehe zumindest keine Gleichrangigkeit. Die Realität ist, dass Jüdinnen und Juden im Jahr 2024 in Deutschland nach der eigenen Zukunft fragen. Ich kann das verstehen. Ich würde mich nicht trauen, mit einer Kippa durch Hannover zu gehen. Das halte ich im Übrigen für sehr bedrückend. Nun bin ich ehrlicherweise nicht zum Helden geboren, aber traut es sich jemand hier in diesem Raum? Die Realität ist, dass wieder Wohnungen und Geschäfte von Juden in Deutschland markiert werden. Die Realität ist, dass Anschläge auf Synagogen verübt werden und dass Antisemitismus in verschiedenen gesellschaftlichen Strukturen ‑ aber eben nicht nur in rechten ‑ zum Alltag gehört. Dass das auch bei Linken, bei Muslimen, bei Christen der Fall ist, haben wir über Jahrzehnte sträflich ausgeblendet, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Schließlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, stehen wir für Vielfalt und gegen Rechts. Ich fordere uns auf, die Realitäten für Jüdinnen und Juden auf deutschen Straßen zu sehen. Weniger salbungsvolle Reden und mehr robustes Durchgreifen gegen Antisemitismus. Weniger Entschließungsanträge, dafür klarere Ansagen auch an Schulen, Hochschulen, an Migrantenorganisationen, an linke Bündnisse und an rechte Idioten, dass die Politik willens ist, die antisemitische Subkultur zu zerschlagen. Meine Erinnerungskultur ist für Jüdinnen und Juden auch im Jahr 2024 in einer heterogenen Gesellschaft, eine normale Zukunft in Deutschland zu wollen, und zwar nicht, indem wir das in Reden immer wieder betonen, sondern indem unsere politischen Handlungen dies nicht erschweren, und zwar vollumfänglich. Dabei geht es auch um Migrationspolitik und Staatsbürgerschaftsrecht. Meine Erinnerungskultur ist, das Existenzrecht des Staates Israel genauso wenig infrage zu stellen, wie wir das Existenzrecht von Frankreich, Italien oder den USA infrage stellen. Schon die Diskussion darüber und eine nahezu gnadenvoll erteilte deutsche Staatsräson dazu sind aus meiner Sicht antisemitisch. Herzlichen Dank.

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Stephan Bothe AfD

Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?

für die Fraktion der AfD Herr Kollege Bothe gemeldet. Bitte schön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin, vielleicht können Sie dies jetzt noch einmal klarstellen: Wird die Bezahlkarte für alle Landkreise verpflichtend eingeführt, und werden auch einheitliche Standards für alle Kommunen hergestellt?

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Birgit Butter CDU

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie hat sich die Zahl der Fälle von Kirchenasyl in den Jahren seit 2016 in Niedersachsen entwickelt?

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Antonia Hillberg SPD

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist etwa 2019, und ich sitze im Fakultätsrat der Juristischen Fakultät. Es läuft eine doch recht leidenschaftliche Diskussion darüber, ob man das Vorlesungsverzeichnis weiterhin als Buch drucken muss. Natürlich sind alle Vorlesungen, Seminare und AGen als Veranstaltung in Stud. IP zu finden und damit auch mit allen weiterführenden Informationen versehen. Aber trotzdem gibt es immer noch dieses Buch. Es ist teuer und nun wirklich nicht ressourcenschonend, daher die Diskussion. Sie läuft weiter, und dann kam plötzlich die Frage auf: Wenn es das Vorlesungsverzeichnis nur noch als PDF gibt, kann man das dann auch ausdrucken? Ebenfalls 2019 ‑ aber, ehrlich gesagt, auch 2018 ‑, pünktlich zum Ende der Semesterferien, müssen wieder die Hausarbeiten abgegeben werden. Wie erwartet, haben meine Kommilitoninnen und ich diese natürlich am Laptop geschrieben. Dabei haben wir, wann immer es möglich war, auch unsere Literatur digital verwendet. Nur, einige Werke sind für uns immer noch nicht digital zugänglich. Da muss man sich in der Bibliothek, um eine aktuelle Ausgabe in die Finger zu bekommen, wirklich ins Zeug legen oder zu absoluten Randzeiten arbeiten. Der Fischer beispielsweise ist geradezu umkämpft. Vielleicht kennen das einige hier noch. Umso näher die Abgabe rückt, desto näher kommt dann auch der Bruch mit dem digitalen Prozess. Denn die Arbeit wird nicht etwa als PDF-Dokument gespeichert und im Uni-Portal hochgeladen. Nein, sie muss ausgedruckt werden und dann im Copyshop gebunden werden - ein organisatorischer Faktor, der bei der Erreichung der Frist unbedingt einzuberechnen ist. Die Revolution kam dann im Jahr 2020 mit der Corona-Pandemie. Denn mit dem Lockdown des öffentlichen Lebens ging auch der Lockdown der Copyshops einher, sodass nun die Abgabe eines PDF-Dokuments plötzlich möglich wurde. Sie sehen also: Der juristische Bereich wird im tatsächlichen Handeln, Leben und Lernen immer digitaler. Dies scheint aber abrupt im Bereich der Prüfung zu enden. Und das zieht sich bis zu den Klausuren des zweiten Staatsexamens durch. Denn während die Ausbildung und insbesondere ihre praktischen Teile im Referendariat immer digitaler werden, hängen die Klausuren hier zurück. Dies wird deutlich im elektronischen Anwaltspostfach oder auch in der Einführung der eAkte in den Gerichten und in vielen Behörden. Klagen, Anträge, Urteile und die allgemeine Gerichtskorrespondenz sollen 2026 größtenteils digital erfolgen. Gerade im Hinblick auf das Zweite Juristische Staatsexamen, in welchem auch real bezogene Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen, sollte das von den Referendarinnen und Referendaren gelernte Wissen ‑ in ihrem Vorbereitungsdienst auch digital erarbeitet ‑ nicht mit einem Stift und einem Blatt Papier in der Prüfung enden. Meine Damen und Herren, in den Klausuren des Staatsexamens geht es darum, die geistige Leistungsfähigkeit und insbesondere auch das juristische Verständnis zu testen. Es geht jedoch nicht darum, wer die höchste körperliche Belastbarkeit und die stärksten Muskeln in Fingern und Handgelenken mitbringt. Um dieser Überzeugung Rechnung zu tragen, bitten wir als regierungstragende Fraktionen daher die Landesregierung, zeitnah einen Vorschlag auszuarbeiten und vorzulegen, wie die Klausuren des Zweiten Juristischen Staatsexamens digital mittels eines Dienstleisters abzunehmen sind, damit das digitale E‑Examen für die Zweite Juristische Staatsprüfung möglichst schnell an den Start gehen kann. Darüber hinaus soll sukzessive nach der Einführung des E‑Examens in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Umsetzbarkeit des E‑Examens in der staatlichen Pflichtfachprüfung in den Blick genommen werden - selbstverständlich mit dem Ziel der zeitnahen Realisierung. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch einigen von Ihnen die Sorge nehmen, die möglicherweise noch mit Stift und Papier juristisch sozialisiert worden sind. Die Ableistung des Staatsexamens in digitaler Form stellt für angehende Juristinnen und Juristen keinesfalls ein Problem dar. So haben sich in Nordrhein-Westfalen im Januar knapp 97 % der Prüflinge für eine elektronische Ausarbeitung ihrer Klausuren im zweiten Staatsexamen entschieden. In Sachsen-Anhalt haben schon im Jahr 2021 alle Examenskandidatinnen und ‑kandidaten ihre Assessorklausuren auf Notebooks digital verfasst. Darüber hinaus sprechen sich auch mehr als drei Viertel der sich in der Ausbildung befindenden Juristinnen und Juristen für die Einführung eines E‑Examens aus. Dieses digitale Verfassen der Klausuren stellt also keineswegs eine Herausforderung oder zusätzliche Belastung dar. Vielmehr ist es eine Möglichkeit der Integration der in der Ausbildung erlernten digitalen Arbeitsweise in den Prüfungsablauf und eine Erleichterung, die sich auch auf die physische Gesundheit auswirken kann. Um hier mal recht anschaulich zu erklären, wie das so läuft: In der zweiten juristischen Prüfung werden acht Klausuren verfasst. In den Klausuren erstellen die Referendare und Referendarinnen Ausarbeitungen, die zwischen 20 und 30 Seiten, zumeist aber auch deutlich mehr Seiten umfassen - handschriftlich! Bei höchstens ein-bis zweitägigen Pausen kommt es dabei nicht selten zu Sehnenscheidenentzündungen. Und ehrlich gesagt: Im Jahr 2024 mutet das doch nun wirklich retro an. Auch einen weiteren Vorteil des E‑Examens möchte ich hier nicht unerwähnt lassen: Die geforderte und natürlich auch jetzt schon gewährleistete Anonymisierung der Klausuren kann durch eine digitale Abfassung noch besser ermöglicht werden. Denn Handschriften lassen zumindest häufig die einfach dann auch richtigen Vermutungen bezüglich des Geschlechts von Verfasser oder Verfasserin zu. Ebenso wird die Lesbarkeit der Ausarbeitung für die Prüferinnen und Prüfer signifikant besser. Und Kommentare wie „unlesbar, daher nicht Teil der Bewertung“ können endlich der Vergangenheit angehören. Leider ist es allerdings auch so, dass wir in Niedersachsen mit der Einführung des E‑Examens keine Vorreiter sein werden. Bereits acht Länder bieten das Zweite Juristische Staatsexamen in diesem Prüfungsformat an. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt gemeinsam diesen Schritt gehen. Denn er ist nicht nur zeitgemäß, er ist auch dringend geboten. Ich freue mich sehr, dass unsere Justizministerin Dr. Wahlmann nicht nur leidenschaftliche Teamkapitänin des Teams Justiz ist, sondern auch gemeinsam mit uns für die Verbesserung der juristischen Ausbildung streitet. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Niedersachsen weiterhin ein attraktiver und guter Standort für die Ausbildung unserer Nachwuchsjuristinnen und ‑juristen ist ‑ und noch besser wird! Denn seien wir ehrlich: Wir brauchen gute, kluge und leidenschaftliche Juristinnen und Juristen für unseren Rechtsstaat. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.

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Christian Fühner CDU

Entwicklungsmöglichkeiten durch mehr Freiräume - Schulen zukunftsfähig aufstellen, Beteiligte entlasten

Bitte schön, Herr Fühner! Herr Präsident! Frau Ministerin, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Da die Kollegin die Frage nicht wirklich beantworten konnte und auch Sie jetzt über die Komplexität referieren und sagen, dass die Schulen nach Antworten suchen und auch eigene Antworten verlangen, frage ich Sie, ob Sie bereit sind, beispielsweise auf die Vorstellungen von Schulen, die zum Beispiel Sprachlernklassen einrichten wollen, die beispielsweise Schulkindergärten einrichten wollen, Antworten zu geben und ob Sie auch das als Freiräume verstehen und das daher in Zukunft möglich sein kann. Bitte sehr, Frau Ministerin! Sehr gern beantworte ich Ihnen diese Frage. Wir haben einen sehr umfassenden Erlass zur Sprachförderung, der auch das Herausnehmen der Schülerinnen und

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Anna Bauseneick CDU

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Die Einbringung erfolgt durch die Kollegin Bauseneick. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU: „Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte“ - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr? Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erhalten die Länder Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Milliarden Euro seitens des Bundes. Ausweislich des Ganztagsfinanzhilfegesetzes beteiligen sich die Länder und Kommunen mit mindestens 30 % an den Gesamtinvestitionen. Nach Mitteilung des Kultusministeriums vom 1. März 2024 übernimmt das Land die Hälfte der 30-prozentigen Investitionskosten und teilt sich diesen Kofinanzierungsanteil mit den Kommunen. Am 26. April 2024 äußert der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, in einem Interview in der Nordwest-Zeitung seine Kritik am Vorgehen der Landesregierung hinsichtlich des ab 2026 geltenden Ganztagsanspruchs an Grundschulen mit den Worten: „Bei den Investitionen wurden die Kommunen über den Tisch gezogen. Wir haben noch nicht einmal die Hälfte dessen bekommen, was wir benötigen. Kultusministerin Hamburg hat einen Plan versprochen, mit dem sie an fünf Tagen pro Woche eine achtstündige Betreuung sicherstellt.“ Im Editorial der Ausgabe 2/2024 der NST-Nachrichten wagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Dr. Jan Arning, eine pessimistische Prognose, indem er ausführt, dass „die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in 2026 … mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte“ wird. Ausweislich eines Berichts auf NDR online vom 13. Mai 2024 kritisieren kommunale Vertreter bereits jetzt die aktuelle Situation des Ganztags, da aufgrund fehlenden Personals der Betrieb von Ganztagsschule auf Ganztagsbetreuung oftmals zurückgefahren werden muss, wie der Bürgermeister von Neu Wulmstorf, Tobias Handtke (SPD), bemängelt: „Lehrer und Personal fehlen und … auch die finanziellen Mittel … fehlen“. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände, dass angesichts unzureichender Finanzierung und fehlenden Personals der Ganztagsanspruch ab 2026 an vielen Grundschulen nicht erfüllt werden kann? 2. Beabsichtigt die Landesregierung angesichts der finanziellen und personellen Problemlagen, den Ganztagsanspruch auf ein späteres Datum zu verschieben? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass aufgrund fehlenden Personals der Betrieb von Ganztagsschulen bereits jetzt zurückgefahren werden muss? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet die Kultusministerin. Frau Hamburg, bitte!

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Pascal Mennen GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Bitte schön, Herr Mennen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Hinter meinen Kolleg*innen und mir, hinter allen Mitgliedern des Kultusausschusses und den Verwaltungsmitarbeitenden liegen intensive Wochen des Austausches. Deshalb möchte ich zunächst einmal meinen herzlichen Dank an alle diejenigen richten, die sich konstruktiv an Debatten beteiligt, diese vorbereitet oder auch begleitet haben. Uns allen war und ist klar, dass große Verantwortung auf unseren Schultern lastet und viele Menschen uns zu Recht sehr genau auf die Finger schauen. Aber wir werden dieser Verantwortung mit diesen Änderungen im Gesetz gerecht. Da sind die pädagogischen Fachkräfte, die müde und erschöpft immer wieder auf die prekäre Lage in den Kitas hinweisen. Da sind die Einrichtungsleitungen, die wütend sind, weil sie Tag für Tag in einem unterversorgten System ihr Bestes geben müssen. Da sind die Eltern, die verzweifelt versuchen, dass weder ihre Arbeitgeber*innen noch ihre Kinder mitbekommen, dass sie eigentlich so richtig niemandem gerecht werden können. Zuletzt und zugleich am wichtigsten: Da sind die Kinder, die nicht verstehen, warum Papa nicht weiß, ob morgen die Kita wieder geöffnet ist, die sich nicht darauf verlassen und einstellen können, ob sie ihre Freund*innen morgen in der Kita sehen können. Den regierungstragenden Fraktionen war und ist klar, dass hier gehandelt werden muss. Die vergangenen Wochen waren und sind daher von intensiven Gesprächen, vom Ausloten verschiedener, manchmal auch gegensätzlicher Bedürfnisse und dem Suchen und Finden von Kompromissen geprägt gewesen. Wenn zum Beispiel Kommunalverwaltung und Gewerkschaft in den Anhörungen gleichermaßen den Handlungsbedarf sehen und bestätigen, dass etwas passieren muss, dann ist es grundsätzlich richtig, dass wir diese Änderungen auf den Weg bringen. Wir handeln! Die Vorstellung über die konkrete Umsetzung gehen erwartungsgemäß auseinander. So haben wir uns in zwei intensiven Sitzungen die Einwände zahlreicher Fachverbände und Vertretungen angehört, haben vorher und nachher mit zahlreichen Menschen gesprochen, die sich bei uns gemeldet haben. Wir haben zugehört, erklärt, dazugelernt, aber auch gerechtfertigt. In einem Konglomerat so verschiedener Bedürfnisse und Perspektiven wird es nie gelingen, Lösungen anzubieten, die jeder und jedem in Gänze gerecht werden. Auch der vorliegende Gesetzentwurf wird ‑ da bin ich mir sicher ‑ nicht jeder und jedem gefallen. Darin liegt das Wesen eines Kompromisses. Besonders deutlich wurde das in der Anhörung bei der Flexibilisierung der Personalstandards oder auch bei der Anzahl der Vertretungstage in Krankheitsfällen. Wir haben hier in den vergangenen Wochen von großen Fachverbänden zu ein und demselben Thema in sich schlüssige und überzeugende, aber im Gesamtvergleich sich auch deutlich widersprechende Einschätzungen erhalten. Das macht die politische Arbeit nicht leichter, den demokratischen Prozess an sich aber umso wichtiger. Weil wir diesen Prozess in den vergangenen Wochen so intensiv durchlaufen haben, kann ich jetzt mit voller Überzeugung sagen, dass ich hinter diesem Gesetzentwurf stehe, weil er schnell und direkt Verbesserungen und Entlastungen bringen wird. Ich werde gemeinsam mit meinen Kolleg*innen aushalten können, dass das nicht alle so sehen, weil wir wissen, dass es notwendig ist, dass es richtig ist und dass es auch der richtige Zeitpunkt dafür ist. Was uns hier heute vorliegt, ist ein erster richtiger und wichtiger Schritt, um Kitas im ganzen Land zu entlasten, Einrichtungsleitungen mehr Vertrauen und Eltern und Kindern mehr Sicherheit zu geben. Aber ‑ und das möchte ich mit voller Aufrichtigkeit betonen ‑ es ist nur ein erster Schritt. Wir werden 2026 mit einer umfangreichen Revision das NKitaG noch einmal anfassen, und wir werden mehr und intensiver Änderungen vornehmen, als wir es jetzt konnten. Dazu sammeln wir bereits und haben auch in der Anhörung zahlreiche Rückmeldungen zum Beispiel zu einer besser vergüteten Ausbildung bekommen. Hätten wir diese große Runde aber bereits jetzt gedreht, wären wir niemals rechtzeitig zum neuen Kita-Jahr fertig geworden. Daher noch einmal: Das hier sind kurzfristige, effektive Maßnahmen, und der Rest kommt. Vielen Dank.

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Julia Willie Hamburg GRÜNE

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte sehr! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir planen, den Erlass in 2025 zu veröffentlichen, damit ausreichend Zeit ist, sich mit Blick auf 2026 darauf vorzubereiten. Wir beteiligen die Kooperationspartner ebenso wie die Schulpraxis; wir sind regelmäßig in Arbeitsgesprächen mit den verschiedenen Gremien und Ebenen an dieser Stelle. Das ist auch sehr wichtig. Ich will aber sagen: Wir erfinden da das Rad nicht neu, sondern haben bereits ein Regularium, an dem man sich orientieren kann und welches wir vornehmlich auf die Zeiten ausweiten, die dann mit dem Rechtsanspruch erfüllt werden müssen, und wir nehmen Hinweise aus der Praxis entgegen, wo wir womöglich vereinzelt nachsteuern sollten. Aber die Grundsystematik ist schon heute bekannt. Darauf kann sich jeder einstellen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage aus der

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Deniz Kurku SPD

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

des Kollegen Kurku. Möchten Sie dem entsprechen? Bitte! Selbstverständlich! Bei einem so wichtigen Thema sollten Fragen erlaubt sein. Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Wenn ich es eben richtig verstanden habe, haben Sie von der „Junkie-Partei“ der Grünen gesprochen. Vor dem Hintergrund, dass es Menschen gibt, die ernsthaft unter einem Drogenkonsum leiden oder erkrankt sind, aber auch vor dem Hintergrund des kollegialen Umgangs mit einer demokratischen Fraktion hier frage ich Sie: Wollen Sie sich dafür entschuldigen?

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Stephan Christ GRÜNE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg♪innen! Wer das Klima schützen will, muss Mobilität neu denken. Herr Najafi, bei Ihrem Redebeitrag habe ich gedacht: Denken Sie vielleicht gestrig, wenn nicht gar vorgestrig? Ob beim Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn oder Fahrrad oder bei der dringend benötigten Antriebswende: Wir brauchen politische Antworten, wie wir die Mobilitätswende Stück für Stück im Land umsetzen und die klimaschädlichen Emissionen im Verkehrssektor in allen Bereichen deutlich senken wollen. Herr Scharrelmann, daran arbeiten wir gerne gemeinsam. Und die heute von uns und der SPD vorgelegte Novellierung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetze- s ‑ kurz: NGVFG ‑ ist eben ein Schritt in diese Richtung. Im Kern nehmen wir drei wesentliche Änderungen vor: Erstens. Wir müssen die Betriebshöfe als Herzstücke des Nahverkehrs fit für die Zukunft machen. Das Gleiche gilt für Haltestellen. Deswegen sollen künftig auch bestehende Betriebshöfe und Wartezonen Geld aus dem NGVFG-Topf für einen Umbau und eben auch eine Grunderneuerung erhalten. Im Sinne der Antriebswende wird der Ausbau der Lade- und Wasserstoffinfrastruktur dank der Novelle förderfähig. Außerdem wollen wir die Werkstätten mit NGVFG-Mitteln in die Lage versetzen, Fahrzeuge auf alternative Antriebe umzustellen, was dringend nötig ist. Zweitens. Bislang sind im NGVFG lediglich die herkömmlichen Radwege an kommunalen Straßen explizit als förderfähig aufgeführt. Radschnellwege hingegen schaffen über kommunale Grenzen hinweg ganz neue Verbindungen über größere Entfernungen und sind vor allem auch für Berufspendler♪innen attraktiv, sofern das Angebot stimmt und der Radweg zügiges und sicheres Fahren erlaubt. Auch die Radwegeschnellwege explizit im NGVFG zu benennen und damit Klarheit zu schaffen, holen wir mit dieser Novelle nach. Drittens. Last, but not least stärken wir die Bürgerbusvereine mit unserer Novelle. Das Thema ist schon angeklungen. Seit Jahrzehnten leisten Ehrenamtliche in ganz Niedersachsen einen unschätzbaren Beitrag zur Mobilität und damit auch zur Lebensqualität in unseren Gemeinden. Von der Grafschaft Bentheim bis Uelzen, von der Wesermarsch bis Holzminden: Engagierte Menschen in über 50 Bürgerbusvereinen sorgen dafür, dass Menschen in ländlichen Gebieten mobil bleiben. Ich möchte an dieser Stelle wie meine Vorgänger♪innen die großartige Arbeit der vielen Ehrenamtlichen würdigen. Während meiner Besuche bei Vereinen zum Beispiel im Oldenburger und im Osnabrücker Land habe ich erlebt, mit welchem Engagement und Herzblut die Ehrenamtlichen dabei sind und dass sie eine verlässliche und alltagstaugliche Ergänzung für die Mobilität ihrer Mitbürger♪innen in dünner besiedelten Regionen anbieten. Das ist gelebte soziale Integration und trägt maßgeblich zum Zusammenhalt in unseren Gemeinden bei. Besonders hervorheben möchte ich auch noch die Arbeit des Dachverbands „Pro Bürgerbus Niedersachsen e. V.“. Dieser Verband unterstützt die Vereine mit Beratung, Schulungen und Netzwerkarbeit und war auch ein wesentlicher Impulsgeber für diese Novelle. Aber die Würdigung in der Debatte ist eben nicht alles. Mit der Neufassung des NGVFG wollen wir die Rahmenbedingungen verbessern. Wir möchten die wertvolle Arbeit der Bürgerbusvereine unterstützen und ihnen die bestmöglichen Voraussetzungen bieten, um ihre Dienste weiterhin erfolgreich anbieten zu können. In anderen Bundesländern wie etwa Nordrhein-Westfalen wird Bürgerbusvereinen bereits eine unbürokratische Organisationspauschale ausgezahlt. Die kann für Organisationsaufgaben, für Gebühren, aber eben auch für die Gewinnung und Pflege von Ehrenamtlichen eingesetzt werden. Diese Praxis adaptieren wir in Niedersachsen, um die organisatorischen und finanziellen Grundlagen der Vereine zu stärken. Unser Ziel ist es, den Verkehr in Niedersachsen noch attraktiver, effizienter und klimafreundlicher zu gestalten. Mit den vorgeschlagenen unbürokratischen Änderungen gehen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung. Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere konstruktive Diskussion im Ausschuss. Herzlichen Dank, Herr Christ. Weitere Wortmeldungen liegen mir

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