Olaf Lies
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung
das Wort Herrn Minister Olaf Lies. Herr Lies, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich beim Parlament und beim Ausschuss ganz herzlich für die wirklich zügige Beratung und die Möglichkeit, dass wir heute zur Beschlussfassung kommen können, bedanken, weil der Druck tatsächlich relativ groß ist – Anlass sind, wie wir vorhin gehört haben, die beiden Vertragsverletzungsverfahren – und wir bis zum Ende dieses zweiten Quartals zu einer Entscheidung kommen müssen. Ich will nur kurz auf die Punkte eingehen. Vieles ist gerade genannt worden. Was ist denn die eigentliche Änderung? Die eigentliche Änderung ist im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren das Thema Berufsanerkennung, also eben nicht mehr die zweijährige praktische Erfahrung, gerade mit Blick darauf, was für diejenigen, die aus dem Ausland kommen, eine Hürde darstellt, wenn sie als Ingenieurin oder Ingenieur in Niedersachsen bauvorlageberechtigt sein wollen. Das Zweite ist die EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie. Die EU erwartet, dass sowohl dem Architektengesetz als auch dem Ingenieurgesetz eine Anlage beigefügt wird, in der das genau geklärt wird. Aber auch der dritte Punkt ist wichtig, zusammen dafür zu sorgen – das ist ein gutes Ziel –, dass multidisziplinäre Gesellschaften, also mit gewerblichen Trägern – wir haben das gerade gehört – und Beteiligung von juristischen Personen an einer Gesellschaft möglich sind. Was ist der Grund dafür? Ich habe vorhin gesagt, der Grund ist das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, der in einem Urteil zu Ziviltechnikergesellschaften in Österreich Verstöße gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie festgestellt hat. Was machen wir jetzt? Das ist, glaube ich, ganz wichtig: Wir ändern hier nicht mehr, aber auch nicht weniger, als uns das Urteil vorgibt. Die Europarechtskonformität wird hergestellt, ohne den Titelschutz und den Verbraucherschutz aufzuweichen. Das ist bei diesem sehr sensiblen Thema ganz wichtig. Auch unter dem übernächsten Tagesordnungspunkt werden wir über Erleichterungen und damit auch über die Verantwortung reden, die gerade auch Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure haben. Also wichtig ist: Wo „Architektin“ bzw. „Architekt“ oder „Beratende Ingenieurin“ bzw. „Beratender Ingenieur“ draufsteht, da sollen auch zukünftig verantwortliche Architektinnen und Architekten, Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure drinstecken. Das ist, glaube ich, dabei ganz wichtig, damit an der Stelle auch die Sicherheit vorhanden ist. Wichtig ist aber auch, gerade für die Gesellschaften selber: Die niedersächsischen Berufsgesellschaften der Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure sollen zukünftig auch in Form einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft geführt werden können. Da sind wir sogar Vorreiter in Deutschland. Wir erleichtern hier also auch die Strukturen ein ganzes Stück. Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur Anhebung der Mindestversicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden in der Berufshaftpflicht und dazu, die Leistungen der Versicherungsunternehmen auf das Dreifache der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Das war übrigens ein Wunsch der Architektenkammer, den wir in diesem Zusammenhang mit aufgenommen haben. Wir haben es gerade auch gehört: Es werden auch Verfahrensregeln für die Umsetzung des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81 a des Aufenthaltsgesetzes eingeführt. Es passiert also eine ganze Menge, um Erleichterungen zu schaffen, aber unter dem zeitlichen Druck, der sich aus dem Vertragsverletzungsverfahren ergibt. Ich komme nun zu dem Änderungsantrag der CDU, mit dem die Frage aufgeworfen wird, ob bestimmte Dinge eigentlich im Gesetz geregelt werden müssen oder nicht auch über Satzungsermächtigungen geregelt werden können. Das ist ja erst mal überhaupt kein schlechter Gedanke, sondern, im Gegenteil, das könnte deutlich zur Vereinfachung beitragen. In der Zeit, die wir haben und in der wir einerseits prüfen müssen, was in anderen Gesetzen steht und ob das dann genauso für andere Kammern und Verbände gelten müsste, und andererseits der Frage nachgehen müssen, wie wir das alles eigentlich abbilden, damit es verfassungsrechtlich in Ordnung ist, war das aber nicht umsetzbar. Insofern sende ich das Signal auch an die Kolleginnen und Kollegen der CDU: Wir werden das weiter beraten. Das ist tatsächlich so. Wir werden relativ zügig in die nächste Novelle einsteigen. Nicht nur beim Architektengesetz oder Ingenieurgesetz halte ich das für einen wichtigen und interessanten Ansatz. Diesen sollten wir auch in anderen Fällen miteinander diskutieren. Herzlichen Dank.
