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Julia Willie Hamburg

GRÜNE 19.06.2024 9:17 min Tagungsabschnitte 19/17

"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs der CDU-Fraktion dafür danken, dass Sie mir heute die Gelegenheit geben, erneut zum Thema Ganztagsbetreuung auszuführen. Denn wir sind uns sicher alle einig, dass es sehr anspruchsvoll sein wird, bis 2026 den Rechtsanspruch auf Ganztag vor Ort in Teilen umzusetzen, und dass es eine erhebliche finanzielle und auch personelle Kraftanstrengung ist, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. Trotzdem, glaube ich, sind wir uns auch alle im Ziel einig, dass es richtig ist, Ganztagsschulen in Niedersachsen auf den Weg zu bringen, weil sie ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, aber auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind, wovon vor allem Frauen sehr maßgeblich profitieren. Am Ende geht es auch um die Sicherung von Fachkräften, weil wir einen erheblichen Fachkräftemangel haben. Wir haben gerade erst gestern über das Thema Kitas gesprochen und auch da noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass Eltern auch verlässlich arbeiten gehen können. Vor dem Hintergrund bin ich Ihnen dankbar, dass die Dringliche Anfrage mir die Möglichkeit gibt, noch einmal deutlich zu machen, wie viel die Landesregierung an dieser Stelle tut; denn wir haben uns sehr frühzeitig auf den Weg gemacht, viele der Fragen zu beantworten. Vor diesem Hintergrund beantworte ich gerne: Zu Frage 1: Die Landesregierung weiß natürlich um die komplexen Herausforderungen, die mit dem Rechtsanspruch und dessen Umsetzung einhergehen. Deswegen sind wir direkt zu Beginn der Legislaturperiode ‑ ich hatte bereits mehrfach berichtet ‑ mit den kommunalen Spitzenverbänden in einen offenen und konstruktiven Austausch hierzu gegangen und versuchen immer wieder, gemeinsame Lösungen für noch bestehende Probleme zu finden. Die kommunalen Spitzenverbände und wir sind uns dabei einig, dass es extrem anspruchsvoll sein wird, bis 2026 alle Probleme zu lösen, und dass wir vor dem Hintergrund in 2026 starten, aber noch nicht am Ende sein werde, sondern dass wir die Prozesse regelmäßig weiterentwickeln müssen und dass der Aufwuchs des Rechtsanspruchs auf Ganztag auch damit einhergeht, dass man in dem Zuge viele Fragen mitbeantworten können muss und wird. Sie haben bereits diverse Herausforderungen benannt. Ich möchte aber auch betonen, dass sich das Land Niedersachsen, anders als andere Bundesländer, auf den Weg macht, die Kommunen eben nicht alleine zu lassen. Sie wissen, dass sich das Bundesgesetz an die Träger der Jugendhilfe richtet und vor dem Hintergrund vor allem diese gefordert sind. Wir als Land haben deutlich gesagt: Das sehen wir in Niedersachsen anders. Wir bekennen uns zu unserem Anteil und wollen es gerne ermöglichen, den Rechtsanspruch auf Ganztag in unseren Ganztagsschulen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen und an dieser Stelle aufzubauen. Sie wissen, dass es schon seit der Legislaturperiode 2013 bis 2017 einen Erlass zur Ausstattung der Ganztagsschulen gibt, der die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler am Ganztagsbetrieb bei der finanziellen Ausstattung des Ganztags berücksichtigt. Wir haben entschieden, dass wir den Rechtsanspruch dazu nutzen wollen, dieses System beizubehalten, weil es sich aus unserer Sicht bewährt hat. Wir geben derzeit bereits 134 Millionen Euro allein dafür aus. Wenn wir das an den Rechtsanspruch anpassen, werden es perspektivisch sogar 258 Millionen Euro jährlich sein, die das Land alleine für personelle Ressourcen aufwendet, um den Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule und damit auch bei uns umzusetzen. Das heißt, wir bekennen uns hier zu der Verantwortung und sagen deutlich, dass die Landesregierung ihren Anteil macht, obwohl das Bundesgesetz die Träger der Jugendhilfe adressiert. Es ist für uns trotzdem klar. Es sollte auch nicht vergessen werden, dass Niedersachsen erhebliche Mittel für den Investitionsetat der Kommunen bekommt und dass wir das mit einer Förderrichtlinie sehr niedrigschwellig auf den Weg gebracht haben. Wir haben auch da gesagt ‑ auch da sind wir durchaus sehr kommunalfreundlich ‑, dass wir die Hälfte der Kofinanzierung übernehmen und diese anders, als es noch beim Beschleunigungsprogramm war, nach Schülerzahlen verteilen. Das sind in Zeiten ‑ wie Sie wissen ‑ einer schwierigen Haushaltssituation immerhin Landesmittel in Höhe von 55 Millionen Euro, die wir an die Kommunen ausgeben, um sie an der Stelle zu unterstützen. Über den finanziellen Kraftakt hinaus, den ich deutlich gemacht habe, ist das Thema Fachkräftegewinnung natürlich eine große Herausforderung. Das diskutieren wir ja immer wieder. Auch hier sind wir darüber in Gesprächen, unter anderem mit den Trägern, die Ganztagsangebote als Kooperationspartner anbieten werden, wie hier Qualifizierungsmaßnahmen aussehen können. Wir schauen natürlich auch, wie wir selber, zum Beispiel über die Ausbildung von Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, Erzieherinnen und Erziehern ‑ wir hatten gestern darüber gesprochen - auch einen Beitrag in der Ausbildung leisten können. Hier haben wir im letzten Jahr mit 19 200 Ausbildungsplätzen einen Rekord gehabt. Insofern sehen Sie, dass wir hier sehr konsequent auf dem Weg sind. Mir ist an der Stelle noch einmal wichtig zu betonen, dass schon heute in den Ganztagsschulen ‑ wir haben schon viele Ganztagsschulen in Niedersachsen; wir fangen ja nicht bei null an; das zu suggerieren wäre falsch ‑ Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Ganztag tätig sind. Hier nur von Betreuung zu sprechen, wenn hier auch hochwertige Bildungsangebote geleistet werden, greift an dieser Stelle zu kurz. Nichtsdestotrotz möchte ich sagen ‑ das habe ich auch eingangs schon betont ‑, dass die Umsetzung anspruchsvoll ist, dass 2026 sehr ambitioniert ist und dass wir uns deswegen mit den kommunalen Spitzenverbänden einig sind, dass wir den Einstieg in 2026 machen, es aber dann über die Jahre einer Weiterentwicklung bedarf. Zu Frage 2: Dazu, ob wir beabsichtigen, angesichts der finanziellen und personellen Problemlagen den Ganztagsanspruch auf ein späteres Datum zu verschieben, führe ich gerne aus, dass die Landesregierung bereits zu dem Zeitpunkt, als das Gesetz diskutiert wurde ‑ das war ja noch mein Vorgänger ‑, immer wieder auf die Probleme des engen Zeitplans hingewiesen hat. Seit Beginn der Legislaturperiode haben wir in verschiedenen Gremien in Berlin die Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs insbesondere für ein Flächenland wie Niedersachsen ab 2026 deutlich adressiert. Dabei wurde von uns immer wieder auf die finanziellen, personellen und insbesondere auch für Flächenländer spezifischen Probleme hingewiesen. Die Situation in den Ballungszentren ‑ das wissen Sie ‑ stellt sich anders dar. Da ist die Ausbauquote zum Teil deutlich höher als in den ländlichen Räumen. Wir werden uns auch weiterhin gegenüber dem Bund eindeutig positionieren und zum Beispiel auch auf die aus unserer Sicht zu kurzen Fristen beim Ganztagsfördergesetz und dem Ganztagsfinanzhilfegesetz hinweisen. So ist es auch mit der AG der kommunalen Spitzenverbände besprochen, dass Niedersachsen immer wieder auf Bundesebene diese ganzen Fragen adressiert, übrigens auch die Frage der Auskömmlichkeit der Mittel. Trotzdem wissen Sie, dass Niedersachsen alleine keine bundesgesetzlichen Vorgaben ändern kann und dass es am Ende der Bundesgesetzgeber war, der diesen Beschluss getroffen hat. Zu Frage 3: „Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass aufgrund fehlenden Personals der Betrieb von Ganztagsschulen bereits jetzt zurückgefahren werden muss?“ Wie bereits ausgeführt, sind wir beim Thema Fachkräftesicherung sehr herausgefordert, und das nicht nur in diesem Bereich. Ich habe bereits zu Frage 1 ausgeführt, welche Anstrengungen wir an dieser Stelle unternehmen, um zusätzliche Fachkräfte auf allen Ebenen zu gewinnen. Darüber hinaus ist vielleicht wichtig, noch einmal zu sagen, dass wir den Ganztagsschulen aufgrund des Fachkräftemangels schon jetzt die Möglichkeit gegeben haben, von der bislang bekannten Kapitalisierungsquote von 40 % abzuweichen und mehr zu kapitalisieren, um Flexibilität beim Personaleinsatz zu haben, Kooperationen vor Ort auszubauen und aufzubauen und hier gute Lösungen zu finden. Wie Sie vielleicht aber auch wissen, nutzen die Schulen die Ressourcen, die wir ihnen zuweisen, sehr unterschiedlich. Zum Teil verstärken sie sehr bewusst bestimmte Angebote. Das ist eine Frage der Eigenverantwortlichkeit der Schule; diese Entscheidung trifft sie im eigenen Ermessen. Ich fasse zusammen: Ich bin fest davon überzeugt, dass es gut ist, dass die kommunalen Spitzenverbände und das Land an dieser Stelle sehr eng zusammenarbeiten, sehr viele Fragen miteinander diskutieren sowie Lösungen und auch das Pro und Kontra gewisser Entscheidungen miteinander abwägen und dass wir gemeinsam an dieser Stelle die Verantwortung tragen, die uns der Bund aufgibt, um am Ende in einem gemeinsamen Kraftakt gute Lösungen zu finden, wenngleich sie zum Teil vielleicht auch etwas dauern werden. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin Hamburg. - Die erste Zusatzfrage aus der

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