Jan Schröder
Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn eines ganz klar sagen: Der vorliegende Antrag ist nicht nur unnötig, sondern zeigt auch ein grundlegendes Missverständnis der aktuellen rechtlichen und praktischen Gegebenheiten in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten. Zunächst einmal ist zu betonen, dass die Arbeitsstättenverordnung natürlich in unseren Justizvollzugsanstalten umgesetzt wird. Dies wurde auch in der Unterrichtung durch das MJ im Unterausschuss zu Beginn dieses Jahres deutlich. Doch der Reihe nach! Die Erstellung von Gefährdungsanalysen erfolgt durch jährliche Aufsichtsbesuche. Check! Wird bereits umgesetzt. Arbeits- und Gesundheitsschutz werden durch Sicherheitsingenieure und -ingenieurinnen sowie durch Betriebsärztinnen und -ärzte regelmäßig überprüft. Check! Wird auch bereits umgesetzt. Durch die Möglichkeit von betriebsmedizinischen Untersuchungen wird allen Bediensteten die Möglichkeit gegeben, den Bedarf für eine individuell erforderliche Büroausstattung feststellen zu lassen. Check! Wird auch bereits umgesetzt. Meine Damen und Herren, die AfD scheint also ein Problem lösen zu wollen, das es in dieser Form überhaupt nicht gibt. Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Dazu gehört unter anderem die Gestaltung der Arbeitsplätze. In den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten werden diese Vorschriften selbstverständlich berücksichtigt und umgesetzt. Dies geschieht durch insgesamt neun Sicherheitsingenieure und -ingenieurinnen, die ‑ und das gilt es, zu betonen ‑ ihre Tätigkeit natürlich weisungsfrei ausüben. Unsere Justizvollzugsanstalten unterliegen strengen Kontrollen und regelmäßigen Überprüfungen, um sicherzustellen, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu gehören auch die Vorschriften der Unfallversicherung und des Arbeitssicherheitsgesetzes. Darüber hinaus sind unsere Vollzugsbehörden bestrebt, die Arbeitsbedingungen der Bediensteten und der Gefangenen kontinuierlich zu verbessern. Dies umfasst nicht nur die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, sondern auch die Berücksichtigung weiterer relevanter Vorschriften und Leitlinien wie etwa der Arbeitsstättenrichtlinie oder des Arbeitsschutzgesetzes. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Personen, die in unseren Justizvollzugsanstalten arbeiten oder inhaftiert sind. Meine Damen und Herren, der Antrag suggeriert, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt, den es in dieser Form so aber überhaupt nicht gibt. Er stellt die bisher geleistete Arbeit unserer Behörden und die geltenden Standards infrage. Dies trägt weder zur sachlichen Debatte bei, noch hilft es, das Vertrauen in unsere Institutionen zu stärken. Um dies zu verdeutlichen, nehme ich erneut Bezug auf die bereits erwähnte Unterrichtung im Unterausschuss. In dieser Unterrichtung wurde am Beispiel der JVA Hannover dargestellt, dass die letzte Gefährdungsbeurteilung der 226 Arbeitsräume ‑ nicht gerade wenig ‑ auch nach Durchsicht der hinterlegten Risikobewertung hinsichtlich der durch die Bediensteten genutzten Büros aktuell keine Hinweise auf einen Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung im Hinblick auf die Gefährdung am Arbeitsplatz ergeben hat. Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Punkt ist die Tatsache, dass der Strafvollzug in Niedersachsen bereits auf hohen Standards basiert, die regelmäßig weiterentwickelt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass sowohl die Bediensteten als auch die Gefangenen in einem sicheren und gesundheitsfördernden Umfeld arbeiten und leben können. Dazu gehört auch die Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten, die ihnen eine Perspektive für die Zeit nach der Haft bieten. Ich möchte auch betonen, dass die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und weiterer relevanter Vorschriften in unseren Justizvollzugsanstalten nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch Ausdruck unseres Respekts und unserer Verantwortung gegenüber den Menschen, die dort arbeiten. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und setzen uns dafür ein, dass die Standards kontinuierlich überprüft und verbessert werden. Meine Damen und Herren, abschließend stelle ich noch einmal klar, dass der vorliegende Antrag zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten keinen Mehrwert bietet. Die Arbeitsstättenverordnung wird bereits umfassend umgesetzt, und es gibt keine Hinweise darauf, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir sollten unsere Energie und Ressourcen darauf konzentrieren, die bestehenden Standards weiter zu verbessern und die Arbeitsbedingungen in unseren Justizvollzugsanstalten kontinuierlich zu optimieren. Seit ihrer Gründung hat sich die SPD unermüdlich für gerechte Arbeitsbedingungen und den Schutz der Beschäftigten eingesetzt. Dieses Engagement ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern eine Verpflichtung, die wir als SPD-Fraktion auch in der heutigen Zeit mit Nachdruck verfolgen. In der DNA der SPD sind der Arbeitsschutz und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fest verankert. Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion ab. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort: aus der Fraktion der AfD die Kollegin Klages. Bitte schön!
