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Omid Najafi

AfD 17.06.2024 1:43 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anpassungen des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sehen auf den ersten Blick zum einen interessant aus, zum anderen versuchen Sie wieder, das Wolkenkuckucksheim Wasserstoff und die E-Mobilität als förderfähig zu integrieren, und nennen das im Gesetzentwurf „umweltverträglich“ sowie „umweltschonend“. Doch 9 kg Grundwasser abzuschöpfen, um 1 kg Wasserstoff herzustellen und dies „umweltschonend“ zu nennen, ist schon fabulös. Ohne Steuergelder zu verschleudern, rentiert sich E-Mobilität nun mal nicht, Wasserstoff erst recht nicht. Scheint Ihnen jedoch egal zu sein, ist ja nicht Ihr Geld! Dass nun mal laufende Kosten entstehen durch Instandhaltung, Reparatur und eventuellem Ersatz und dass diese Kosten jene von den Fahrzeugen normaler Antriebsart bei Weitem übersteigen, was zu noch mehr Verschwendung von Steuergeldern führt, darüber machen Sie sich keine Gedanken. Nach Ihnen die Sintflut! Wenn E-Mobilität und Wasserstoff zu teuer sind, dann sollen sie doch Fahrrad fahren! Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen! Gemeinnützige Vereine zur Personenbeförderung im Linienverkehr mit ehrenamtlichen Fahrern jährlich mit einem Volumen von 3 000 bis 7 500 Euro zu unterstützen, kann man sich anschauen. Das ist der einzig interessante Punkt an diesem Gesetzentwurf, zusammen mit der Ausweitung der Förderfähigkeit, was Haltestelleneinrichtungen anbelangt. Wir schauen uns an, was die Beratung im Ausschuss letztendlich ergeben wird. Und wenn wir schon vom Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungs­gesetz sprechen, dann kann ich Ihnen nur nahelegen: Fördern Sie die Elbquerung in Darchau – Neu Darchau im Landkreis Lüneburg. Vielen lieben Dank.

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