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Sebastian Penno

SPD 17.06.2024 3:30 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der durch die Landesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen steht heute zur ersten Beratung im Niedersächsischen Landtag an. Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Pflicht zum Abliefern von Medienwerken in körperlicher Form und zum Übermitteln von Medienwerken in unkörperlicher Form an die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Bibliothek, also an eine unserer drei Niedersächsischen Landesbibliotheken, regeln. Wenn Sie sich nach den Ausführungen unseres Ministers für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, noch fragen sollten, was körperliche und unkörperliche Medienwerke sind, verweise ich auf den § 2 des Gesetzentwurfs - Begriffsbestimmung. Minister Mohrs hat auch angesprochen, was die Aufgabe der GWLB bereits ist und sein wird, nämlich die abzuliefernden beziehungsweise zu übermittelnden Medienwerke zu sammeln, sie bibliografisch zu erschließen und für die Benutzung bereitzustellen, vor allem aber deren Erhaltung und Benutzbarkeit dauerhaft zu sichern. Damit werden auch die wesentlichen Aufgaben des § 24 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kulturfördergesetzes umgesetzt, in dem es heißt: „die Landesbibliotheken; sie vermitteln allgemeine und wissenschaftliche Informationen, vorrangig für Bildung und Forschung, sie sammeln, bewahren und erschließen Veröffentlichungen über das Land Niedersachsen und pflegen das literarische und kulturelle Erbe der ehemaligen Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe; sie digitalisieren, erhalten und erforschen ihre historischen Sammlungen“. Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen soll also, wie schon angesprochen, zukünftig der bereits bestehende gesetzliche Auftrag zur Sammlung von Pflichtexemplaren durch die GWLB auf unkörperliche Medien ausgeweitet werden. Allen Anwesenden wird spätestens seit heute klar sein, dass das ein notwendiger Schritt zur Sicherung des kulturellen Gedächtnisses Niedersachsens im digitalen Zeitalter ist. Denn es werden immer mehr Medienwerke ausschließlich digital, also in unkörperlicher Form, veröffentlicht. Minister Mohrs hat das bereits eingehend ausgeführt. Aus den dargelegten Gründen kann nur durch die Neuregelung des Pflichtexemplarrechts der Zweck ebendieses ‑ nämlich die möglichst vollständige und dauerhafte Archivierung aller Veröffentlichungen unseres Landes als Zeugnis des kulturellen Schaffens, die bibliografische Erschließung und die allgemeine Zugänglichmachung ‑ gewährleistet werden. Die Sammlung und ihre Erschließungsdaten sind zudem für alle regionalwissenschaftlichen Fragestellungen und Forschungsgebiete eine wichtige Quelle. Sie sehen, der vorliegende Gesetzentwurf hat eine gewichtige Bedeutung für das kulturelle und wissenschaftliche Gedächtnis unseres Landes. Deshalb freue mich auf die Beratung im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kultur und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Jetzt hat das Wort: aus der

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