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Stephan Bothe

AfD 19.06.2024 7:22 min Tagungsabschnitte 19/17

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine verehrten Kollegen! Es könnte alles so schön sein. Unsere Nationalmannschaft gewinnt den EM-Auftakt mit 5:1 gegen Schottland, und insgesamt 51 Spiele in deutschen Stadien wären ein Grund zur Freude, werte Kollegen. Aber nicht im Deutschland des Jahres 2024. Aus Anfeuern wird schnell Rassismus, warnt presseöffentlich Sportsoziologe Michael Mutz. Ebenfalls mahnt der Deutschlandfunk davor, dass nach jedem großen Fußballsieg der Rechtsruck in Deutschland größer würde. Werte Kollegen, ein Land, in dem solche Meinungen mittlerweile in den Medien weite Verbreitung finden, hat eine tiefe Störung mit sich selbst. Aber im Grundsatz sollten wir alle uns einig sein. Die schwarz-rot-goldene Deutschlandflagge ist ein bedeutendes Symbol unserer Verfassung. Sie steht für die demokratische Tradition der Bundesrepublik Deutschland, und im Umgang mit ihr sollte hier im Hause theoretisch und praktisch keiner eine Berührungsangst haben. Aber nun dürfen gerade unsere niedersächsischen Polizeibeamten als Angehörige eines wichtigen verfassungsgemäßen Exekutivorgans aufgrund eines Runderlasses des Innenministeriums während der Fußball-EM keine deutschen Flaggen an den Einsatzwagen oder der Dienstkleidung zeigen, dies angeblich aus Neutralitätsgründen. Im Ministerium argumentiert man zudem, dass die Deutschlandflagge bei anlassbezogenen Einsätzen zur EM auf Fans anderer Ländermannschaften eskalierend wirken könnte. Werte Kollegen, offenbar sind also alkoholisierte ausländische Fußballfans für Erlasse unserer Landesregierung und damit für unser staatliches Handeln maßgeblich. Das darf doch nicht sein! Hier ist keine falsche und feige Rücksichtnahme angebracht. So, wie wir von deutschen Fußballfans zu Recht erwarten, dass sie sich im Ausland benehmen, so haben sich Fußballfans aus dem Ausland auch bei uns zu benehmen, und zwar unabhängig davon, ob Deutschlandflaggen am Polizeiwagen zu sehen sind oder nicht. Herr Bothe, einen kleinen Augenblick, bitte! Ich bitte auch die Fraktion der Grünen, dem Redner zu lauschen und den Geräuschpegel etwas zu senken. Sehr geehrter Herr Präsident, ich danke Ihnen ganz herzlich. Meine Damen und Herren, werte Kollegen, erinnern wir uns doch einmal an bessere Zeiten, wie an das sogenannte Sommermärchen der Fußballweltmeisterschaft von 2006 in Deutschland. Es war ein friedliches Fußballfest in einem Meer von Deutschlandfahnen, -mützen und -schals, das die Argumentation von befürchteten Ausschreitungen aufgrund des Zeigens nationalstaatlicher Symbole schlichtweg haltlos erscheinen lässt. Viele Fußballfans haben während dieser WM ein nationales Coming-out erlebt, während jetzt das offene Zur-Schau-Stellen von gesundem Nationalgefühl aus ideologischen Gründen wieder tabuisiert werden soll. Im Innenministerium stellt man sich nunmehr offenbar in die Reihe derer, die das Deutschsein zutiefst verachten. Und ja, Deutschland hat sich leider seit 2006 zutiefst verändert. Die Toten und Verletzten am ersten EM-Wochenende zeigen eine tiefgreifende erodierende Sicherheitsproblematik im gesamten Land. Aber, werte Kollegen, wo setzt man eigentlich neben der Migrations- und Sicherheitspolitik an? Ganz bestimmt nicht beim Verdrängen des Nationalsymbols aus dem öffentlichen Raum. Die Flagge ist schließlich fester Bestandteil Deutschlands und im Grundgesetz, in Artikel 20 Abs. 3 verankert. Da ist es geradezu aberwitzig, dass das Zeigen und Tragen unserer Nationalflagge als fehlende Neutralität verunglimpft wird. Meine werten Kollegen und restlichen vorhandenen Mitglieder der Landesregierung, beim Hissen der ökosozialistischen Regenbogenfahne vor Polizeigebäuden sieht man im Innenministerium offenbar die Neutralität gewahrt. Dabei ist sie nicht gesetzlich normiert und schon gar nicht im Grundgesetz oder in der Niedersächsischen Verfassung als Staatsflagge vorgesehen. Das ist offiziell und einzig und alleine die schwarz-rot-goldene Deutschlandflagge. Werte Kollegen, wir müssen uns langsam ganz andere Fragen in diesem Zusammenhang stellen. Wie sollen wir jungen Menschen eigentlich einen gesunden Nationalstolz vermitteln, wenn es sogar deutschen Polizisten untersagt wird, die eigene Landesflagge zu zeigen? Wenn wir dies so betreiben, ist es doch kein Wunder, dass es allerorts am geeigneten Nachwuchs fehlt, wenn es um Polizisten, um Bundeswehrsoldaten und um Verwaltungsbeamte geht. Warum fehlt es denn an Menschen, die für diesen Staat und diese deutsche Gesellschaft einstehen wollen? Werte Kollegen, es ist die Selbstverleugnung auf staatlicher Ebene wie eben diese Selbstkastration mit dem Flaggenverbot, die junge Menschen davon abhält, sich mit dem Staat und seinen Institutionen zu identifizieren. Deshalb muss das Innenministerium endlich seine ideologische Verblendung ablegen. Schließlich steht unsere schwarz-rot-goldene Deutschlandflagge für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und für den demokratischen Nationalstaat. Sie hat ihre Wurzeln in der nationalliberalen Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts, und sie ist mit der demokratischen Revolution von 1848 verknüpft. Sie war bereits die Nationalflagge in der Weimarer Republik. Sie steht unbestritten für Einigkeit, Recht und Freiheit. Sie steht für eine Nation, die hoffentlich die dunkelsten Zeiten hinter sich gelassen hat. Darauf können wir stolz sein, und es gibt keinen, wirklich keinen Grund, sie aus dem öffentlichen Leben fernzuhalten und zu verstecken, meine Damen und Herren. Doch, das tun Sie. Werte Kollegen, die Polizei steht in der heutigen Zeit unter massivem Druck. Messer- und Gewalttaten sind die neue Realität, die nicht mehr wegzudiskutieren ist. Aber dann muss doch wenigstens das Zeigen der Nationalflagge für unsere Polizisten nicht als fehlende Neutralität gelten. Vielmehr zeigt dies die enge Bindung unserer Polizeibeamten mit diesem Staat in schwierigen Zeiten. Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Werte Kollegen, die Fußball-EM ist in vollem Gange. Daher gilt es doch, heute hier ein klares Zeichen zu setzen und auch unseren Polizisten zu zeigen, dass wir für sie da sind, aber dass wir auch volles Vertrauen zu ihnen haben. Wir beantragen, wie der Präsident schon erwähnt hat, die zweite Beratung anzuschließen und danach die sofortige Abstimmung. Vielen Dank.

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