Anna Bauseneick
"Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte" - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr?
Die Einbringung erfolgt durch die Kollegin Bauseneick. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese die Dringliche Anfrage der Fraktion der CDU: „Mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte“ - Ganztagsanspruch 2026 in Gefahr? Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erhalten die Länder Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Milliarden Euro seitens des Bundes. Ausweislich des Ganztagsfinanzhilfegesetzes beteiligen sich die Länder und Kommunen mit mindestens 30 % an den Gesamtinvestitionen. Nach Mitteilung des Kultusministeriums vom 1. März 2024 übernimmt das Land die Hälfte der 30-prozentigen Investitionskosten und teilt sich diesen Kofinanzierungsanteil mit den Kommunen. Am 26. April 2024 äußert der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, in einem Interview in der Nordwest-Zeitung seine Kritik am Vorgehen der Landesregierung hinsichtlich des ab 2026 geltenden Ganztagsanspruchs an Grundschulen mit den Worten: „Bei den Investitionen wurden die Kommunen über den Tisch gezogen. Wir haben noch nicht einmal die Hälfte dessen bekommen, was wir benötigen. Kultusministerin Hamburg hat einen Plan versprochen, mit dem sie an fünf Tagen pro Woche eine achtstündige Betreuung sicherstellt.“ Im Editorial der Ausgabe 2/2024 der NST-Nachrichten wagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Dr. Jan Arning, eine pessimistische Prognose, indem er ausführt, dass „die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in 2026 … mit Sicherheit keine Erfolgsgeschichte“ wird. Ausweislich eines Berichts auf NDR online vom 13. Mai 2024 kritisieren kommunale Vertreter bereits jetzt die aktuelle Situation des Ganztags, da aufgrund fehlenden Personals der Betrieb von Ganztagsschule auf Ganztagsbetreuung oftmals zurückgefahren werden muss, wie der Bürgermeister von Neu Wulmstorf, Tobias Handtke (SPD), bemängelt: „Lehrer und Personal fehlen und … auch die finanziellen Mittel … fehlen“. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände, dass angesichts unzureichender Finanzierung und fehlenden Personals der Ganztagsanspruch ab 2026 an vielen Grundschulen nicht erfüllt werden kann? 2. Beabsichtigt die Landesregierung angesichts der finanziellen und personellen Problemlagen, den Ganztagsanspruch auf ein späteres Datum zu verschieben? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass aufgrund fehlenden Personals der Betrieb von Ganztagsschulen bereits jetzt zurückgefahren werden muss? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet die Kultusministerin. Frau Hamburg, bitte!
