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Nadja Weippert

GRÜNE 17.06.2024 1:52 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Der vorliegende Gesetzentwurf dient zur Ratifizierung des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrages, der spätestens zum 1. Dezember 2024 in Kraft treten soll. Die Unterstützungsleistungen der föderalen IT-Kooperation sollen in Zukunft um Folgendes erweitert und konkretisiert werden: den Betrieb von Digitalisierungslösungen, die Steuerung auch mehrjähriger föderaler Projekte für die Verwaltungsdigitalisierung, das Zurverfügungstellen oder Projektieren von im Bund und länderübergreifend einsetzbaren Digitalisierungslösungen und der Verantwortung des föderalen IT-Architekturmanagements. Des Weiteren soll die dauerhafte Finanzierung sichergestellt werden. Für die Jahre 2024 und 2025 ist keine über die Mittelfristige Finanzplanung im Haushalt hinausgehende Auswirkung zu erwarten, da der voraussichtliche Finanzierungsanteil bereits enthalten ist. Ausgehend vom Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 der FITKO vom 16. Februar 2024 ergeben sich voraussichtlich haushaltswirksame Mehrbedarfe im Jahr 2026 von ca. 7,6 Millionen Euro, im Jahr 2027 von ca. 8,3 Millionen Euro und im Jahr 2028 von ca. 8,7 Millionen Euro. Da ein Nicht-Inkrafttreten insbesondere die Finanzierung von gemeinsamen EfA-Verfahren sowie die Registermodernisierung und damit die gesamte Umsetzung der föderalen Digitalisierungsprojekte der FITKO und am Ende auch die Verwaltungsdigitalisierung unserer Kommunen gefährdet, hat der Innenausschuss die unveränderte Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs empfohlen. Daher bitte auch ich Sie hier heute um Zustimmung. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin für Inneres und Sport, Frau Behrens.

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