Dr. Kathrin Wahlmann
Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Um es noch einmal ganz klar und deutlich zu sagen: Natürlich werden in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten die gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen eingehalten. Natürlich werden Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Und natürlich tun wir alles dafür, dass die Arbeitsbedingungen so gut wie möglich gestaltet werden, und zwar sowohl an den Büroarbeitsplätzen als auch an allen anderen Arbeitsplätzen. Um es einmal konkret zu machen ‑ es ist gerade schon gesagt worden ‑: Wir haben im Vollzug neun eigene Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure. Die arbeiten weisungsfrei und schauen sich laufend die Verhältnisse vor Ort an. Sie können ganz sicher sein: Wenn beim technischen Arbeitsschutz etwas nicht passt, dann legt unser Ingenieurteam den Finger solange in die Wunde, bis es geklärt ist. Und das Gleiche gilt auch für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die das Gleiche tun mit Blick auf die betriebsmedizinischen Vorschriften. Darüber hinaus können die Kolleginnen und Kollegen in jeder JVA ihren Arbeitsplatz jederzeit betriebsmedizinisch bewerten lassen. Wenn dann festgestellt wird, dass etwas fehlt, dann wird das auch besorgt. Wir haben außerdem in jeder Anstalt die gesetzlich vorgesehenen Arbeitsschutzausschüsse. Die achten darauf, dass es nicht bei warmen Worten bleibt, sondern dass mögliche Probleme behoben werden. Als Ministerium gehen wir schließlich selbst raus in die Fläche und führen jährliche Fachaufsichtsbesuche durch. Und da kommen nicht irgendwelche „Bürokraten“ aus Hannover, sondern in unserer Vollzugsabteilung arbeiten überwiegend, zum ganz großen Teil Kolleginnen und Kollegen aus dem Vollzug selbst. Die wissen bestens Bescheid, wie die Praxis aussieht und wo man bei der Arbeitssicherheit ganz genau hinsehen muss. Der Antrag nennt ja besonders die JVA Hannover. Auch da haben wir natürlich längst Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Bereiche, inklusive aller 226 Arbeitsräume. Und ja, die Räume sind größtenteils nicht schön, und das Mobiliar ist größtenteils auch nicht schön. Aber in Ihrem Antrag geht es Ihnen ja nicht um Schönheit, sondern um Arbeitssicherheit. Und wissen Sie was? Aktuell gibt es nach Auskunft der JVA Hannover bei keinem einzigen Arbeitsraum Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Gefährdung am Arbeitsplatz. Die JVA hat außerdem noch einmal ganz klar versichert: Wenn es individuelle, gesundheitlich begründete Ausstattungswünsche gibt, dann werden die auch, soweit wie möglich, erfüllt. Und die aktuelle Anzahl der Beschwerden dazu: null Komma null. Um es also ganz kurz zu machen: Wir haben sicherlich kein strukturelles arbeitsschutzrechtliches Problem im Vollzug. Dass baulich in einigen Anstalten etwas passieren muss, ist klar. Das steht auf einem anderen Blatt. Aber auch daran arbeiten wir. Die tolle Sanierung des Grauen Hauses in Wolfenbüttel ist dafür ein guter Beleg. Damit wäre ich eigentlich am Ende meiner Rede. Aber eines möchte ich noch loswerden. Denn was mich an Anträgen wie diesem hier wirklich ärgert, ist die Art und Weise, wie unser Vollzug und in diesem Fall insbesondere die Anstaltsleitung schlechtgemacht werden sollen. Diese absolut haltlose Unterstellung „Die Verwaltung macht es sich schön und lädt den alten Kram bei den Bediensteten in den Abteilungen ab“, ist wirklich ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sehr hart daran arbeiten, einen guten Justizvollzug auf die Beine zu stellen. Der Justizvollzug ist ein extrem herausfordernder Arbeitsplatz, und alle Bediensteten, vom Berufseinsteiger bis hin zur Anstaltsleiterin, haben unsere Hochachtung verdient. Ich erlebe überall bei meinen wirklich vielen Besuchen im Vollzug einen tollen Teamgeist, ein offenes Klima und Menschen, die für den Vollzug brennen. Das gilt auch und gerade für die Anstaltsleitungen, die durch die Bank wirklich 110 % für ihre Bediensteten geben. Vielleicht wäre es an der Zeit, das einmal anzuerkennen, anstatt substanzlose Anträge auf Basis haltloser Unterstellungen einzubringen. Herzlichen Dank.
