Alfred Dannenberg
Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Artenschutz verbessern! Das ist allgemein ein gutes Ansinnen. Und auch mir persönlich geht das Herz auf. Ich bin von Kindesbeinen an begeisterter Angler und seit über 20 Jahren erster Vorsitzender eines Anglervereins. Alle Forderungen des Antrags sind uneingeschränkt begrüßenswert, und zwar egal, ob wir jetzt die Version von der CDU oder von Rot-Grün betrachten. Im Grunde ist der Antrag fast schon überfrachtet mit dem Riesenkonvolut von Forderungen aus verschiedensten Bereichen rund um Fischerei und Artenschutz. Ich hoffe, dass jeder einzelne Punkt nicht im Gesamtgefüge untergehen mag, und möchte einige Aspekte herausstellen, die mir als Angler besonders am Herzen liegen. In Niedersachsen gibt es insgesamt 160 000 organisierte Angler, flächendeckend. Wenn Sie wissen wollen, wie es um die Lebensräume rund um unsere Gewässer bestellt ist, fragen Sie uns Angler. Neben der Gewässerpflege und Jugendarbeit sind die Angelvereine sehr oft Initiator von Renaturierungsmaßnahmen. Ein Beispiel. Der Leine Lachs e. V. Ist eine Initiative der Angler schon seit 25 Jahren zur Wiederansiedlung von Lachs und Meerforelle in der Leine und stromab. Alljährlich besetzen wir Angler im Rahmen dieser Initiative rund 100 000 Lachse und Meerforellen im Wert von Zigtausenden von Euro. Es sind Wanderfische, aber sie stehen dann vor Querverbauungen und kommen nicht weiter oder sterben in den Turbinen der Wasserkraft. Trotzdem lassen wir Angler nicht locker und kämpfen dafür, dass unsere Gewässer ökologisch durchgängig werden. Zeitweise kehrten pro Jahr schon bis zu 75 Lachse zurück. Seit dem neuen Wasserkraftwerk in Bremen-Hemelingen beträgt die Rückkehrerzahl pro Jahr nur noch 3 bis 5 von 100 000. Lohnt sich das, mag mancher fragen. - Ja, antwortet das Anglerherz. Denn wenn wir es nicht machen, macht es keiner. Und all dieser Aufwand nur für die miniminimalste Chance, vielleicht irgendwann mal einen Lachs im Fluss springen zu sehen oder gar einen fangen zu können - oder eines Tages meine Kinder. Dazu müssen Turbinen und Querverbauungen entweder wirksam passierbar gemacht oder womöglich auch ganz abgebaut werden. „Schützen durch Nutzen“, noch ein wichtiger Gedanke, der Anglern und übrigens auch Jägern innewohnt. Am Beispiel Aal erklärt es sich. Zwar ist der Aal im Bestand bedroht, trotzdem gibt es kein Fangverbot. Stattdessen unterstützt das Land Niedersachsen schon seit 13 Jahren die Angler beim Aalbesatz. 60 % der Kosten werden gefördert, was dazu geführt hat, dass die Anglervereine ihre Besatzmengen durchweg vervielfacht haben. Wenn der Mensch weiß: „Ich kann weiterhin den einen oder anderen Aal fangen“, dann tut der Mensch alles, um den Aalbestand zu erhalten. Habitatpflege, Besatz, Prädatorenmanagement - wunderbar, dass der Gedanke „Schützen durch Nutzen“ gestärkt werden soll. Wir von der AfD unterstützen das sehr. Viele Ziele dieses Antrages sind bereits in Bearbeitung, manche aber noch sehr fern, wie zum Beispiel die Minderung der Salzfracht in der Weser. Umso wichtiger war meiner Fraktion, etwas zeitnah Umsetzbares aufzunehmen, mit dem man vielen angelbegeisterten Jugendlichen zeigen kann, dass man es wirklich ernst meint, das Angeln zu stärken. In Niedersachsen erhalten junge Leute erst mit 14 Jahren den Fischereischein, sofern sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Unter 14 dürfen sie nur angeln unter fachkundiger Aufsicht und zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung, beides muss gegeben sein. Das heißt aber, dass ein junger Mensch nicht mehr mitangeln darf, wenn er zum Beispiel schon mit zwölf Jahren die Prüfung abgelegt hat. Denn der Zweck „Vorbereitung auf die Prüfung“ ist ja dann entfallen. Daher hatte ich im Ausschuss einen Änderungsvorschlag gemacht, dass Jugendliche hier in Niedersachsen den Fischereischein bereits ab zwölf bekommen können, so wie in manch anderen Bundesländern auch, teilweise sogar schon ab zehn. Nun fand aber vor wenigen Tage ein sehr konstruktives Gespräch des Anglerverbandes im ML statt ‑ und vielleicht ist die CDU da nicht auf dem neuesten Stand; ich erkläre es Ihnen gerne ‑; mit dem Ergebnis, dass per Ministererlass Kindern das Angeln in Begleitung erlaubt werden soll, ohne den Passus „in Vorbereitung auf die Fischerprüfung“. Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, herzlichen Dank für diese sehr gute Ankündigung. Das meine ich auch als Angelvereinsvorsitzender mit angegliederter Jugendgruppe. Deshalb habe ich meinen Änderungsvorschlag hier nicht mehr als Änderungsantrag eingebracht. Wir von der AfD werden tatsächlich gleich für den Antrag der Regierungsfraktionen stimmen, ganz uneitel und sachorientiert. Zum Schluss aber noch eine augenzwinkernde Preisfrage. Woran erkannt man, dass es kein Angler war, der die Anträge von Rot-Grün und CDU geschrieben hat? - Im Ausschuss habe ich es schon gesagt: Es geht um Binnenfischerei, Sie argumentieren beim Wert des Angelns aber mit dem Meeresfisch Dorsch. Dabei weiß doch jeder Fischer: In Binnengewässern gibt es keine Dorsche. Aber geschenkt, wir stimmen trotzdem zu. Danke.
