Constantin Grosch
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (Demokratiestärkungsgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem, was Sie, Herr Moriße, gerade gesagt haben, fragt man sich ja schon, wie Sie sich eigentlich ein demokratisches Miteinander vorstellen. Sie haben gesagt, Sie wollen es ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger einfach und direkt Einfluss auf Politik nehmen. Ich weiß ja nicht, was die AfD den lieben langen Tag macht. Aber zu mir können Bürgerinnen und Bürger täglich kommen. Mein Büro ist offen. Sie können mich per Mail oder mündlich erreichen, wir haben Parteiveranstaltungen. Sie können direkt Einfluss nehmen auf Politik. Es ist aber nicht direkt und einfach, einen Volksentscheid durchzuführen. Denn wie Sie es gerade schon richtigerweise ausgeführt haben: Dafür müssen bestimmte Regeln eingehalten und Quoren erfüllt werden. Unter anderem geht es auch um die Frage, wie viele Unterstützungsunterschriften oder andere Dinge man erreichen muss. Das ist alles andere als direkt. Und es ändert nichts daran, ob Sie ‑ und dazu gratulieren wir Ihnen ganz herzlich ‑ diese Quoren einmal durch zwei teilen. Es ist immer noch ein Aufwand, den Bürgerinnen und Bürger betreiben müssen. Und wir als demokratische Parteien stehen den Bürgerinnen und Bürgern allzeit bereit. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens-Christoph Brockmann [AfD]: Dazu gratulieren wir Ihnen ganz herzlich! Es freut mich aber auch sehr, dass die AfD die übrigen Teile des Koalitionsvertrags von SPD und Grünen begrüßt und offensichtlich gar nicht abwarten kann, bis dieser von uns abgearbeitet ist. Denn in der Tat haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Teilhabe an politischen Prozessen zu vereinfachen. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Wir wollen die Chancen direkter Demokratie im Land besser nutzen. Deshalb streben wir die Senkung der Hürden für Volksbegehren sowie für Volksentscheide an.“ Wie Sie wissen, müssen wir hierfür die Niedersächsische Verfassung ändern. Dem verschließen wir uns überhaupt nicht. Wir haben ja bereits mehrere Vorschläge zur Weiterentwicklung unserer Verfassung eingebracht, wie zum Beispiel mit der Entschließung zum queeren Leben im April dieses Jahres, in der wir die Landesregierung beauftragt haben, einen Vorschlag zur Verfassungsänderung zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung vorzulegen. Oder unser Antrag zur Ergänzung des Europabezuges in der Landesverfassung, der sich gerade in der Ausschussberatung befindet. Und am Mittwoch diskutieren wir hier alle zu unserem Entschließungsantrag „Kinderschutz an erster Stelle!“ die Verankerung von Beteiligungsrechten von Kindern in unserer Verfassung. Was wir allerdings nicht mittragen, sind Änderungen an unserer Verfassung, ohne ihre Auswirkungen zu betrachten und damit qualitativ ungenügend zu arbeiten, so wie dies mit diesem AfD-Antrag der Fall ist. Denn zwei zentrale Sätze hat die AfD bezeichnenderweise aus unserem Koalitionsvertrag nicht übernommen. Sie stehen direkt im Anschluss an das vorhin vorgelesene Zitat. Sie lauten: „Volksentscheide müssen unter den gleichen Bedingungen wie allgemeine Wahlen durchgeführt werden. Die Finanzierung der jeweiligen Kampagne muss offengelegt werden.“ Gerade Letzteres ist verdammt wichtig, wenn man sich einmal die Historie der Volksbegehren in Niedersachsen anschaut. Herr Plett hat das vorhin schon teilweise getan. Zwar bemängelt der Verein „Mehr Demokratie e. V.“ zu Recht die hohen Hürden. Er gibt aber gleichzeitig zu bedenken: Oft öffneten Volksbegehren den Weg für politische Lösungen, sei es, weil mit der Landespolitik über Kompromisse verhandelt werden konnte, sei es, weil der Landtag die Forderung übernahm. Schaut man sich nun gescheiterte Volksbegehren an, finden wir beispielsweise eine Initiative der rechtsextremen Partei Die Republikaner zu Euro-Umstellung, ein Volksbegehren zum Zuwanderungsgesetz, ein Begehren gegen die Rechtschreibreform und zwei Verfahren, die maßgeblich durch die FDP initiiert wurden. Es wird schnell klar, dass das Instrument der Volksinitiativen und ‑entscheide nicht nur einfach aus der Mitte der Bevölkerung kommen kann, sondern auch ein gezieltes politisches Instrument größerer Organisationen sein kann. Deshalb sind die Fragen der Finanzierung, der Transparenz und die Verfahrensfragen von enormer Bedeutung. Als einziges Volksbegehren mit nennenswerter Unterstützung scheiterte die Initiative mit dem Titel „für gute Schulen in Niedersachsen“ am hohen Quorum. Sie wäre aber im Übrigen auch an den von Ihnen benannten Quoren gescheitert. Alle anderen initiierten Verfahren wurden durch Übernahme oder Maßnahmen des Landtages überflüssig, oder es wurden jedenfalls mit den Initiatoren entsprechende Kompromisse ausgehandelt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der AfD geht es nicht um die Weiterentwicklung unserer Demokratie. Das wissen wir alle. Es geht ihr nicht um die Frage, wie wir mehr Perspektiven unserer diversen Gesellschaft in Entscheidungsprozesse integrieren können. Wäre dies der Fall, hätte sie sich mit den Prozessen von Bürgerbeteiligungsverfahren auseinandergesetzt. Fragen, wie Bürgerinnen und Bürger bei einem Volksentscheid neutral informiert werden können oder wie konkurrierende Gesetzgebungsverfahren, die eilig sind, mit laufenden Entscheidungen in Einklang zu bringen sind, interessieren sie offenkundig nicht. Nein, im Gegenteil: Sie will das Schweizer Modell auf Bundesebene - nur eben ohne Vorabprüfung und damit ohne Schutz für Minderheiten. Sie will Verfahren, in denen die Legitimität zweifelhaft ist und Transparenz nicht hergestellt werden muss. Sie ist eine Partei, die der Verfassungsschutz in Niedersachsen beobachtet und die mit diesem Antrag en passant die Hürden für Volksentscheide halbieren will, um Voraussetzungen ‑ wie, dass mindestens 25 % der Wahlberechtigten an ihnen teilnehmen müssen ‑ zu streichen. Ein solch unüberlegtes Herumfummeln an unserer Verfassung lassen wir als aufrechte Demokraten nicht zu. Ja, wir wollen unsere Verfassung weiterentwickeln, gerade im Bereich der politischen Partizipation - aber nicht, um Verfassungsfeinden und lauten Minderheiten Werkzeuge in die Hand zu legen. Vielen Dank.
