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Antonia Hillberg

SPD 18.06.2024 5:53 min Tagungsabschnitte 19/17

Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss durchaus zugeben, dass ich kurzzeitig versucht war, in dieser abschließenden Beratung die gleiche Rede wie in der ersten Beratung zu halten. Denn ich sage es mal so: Der Erkenntnisgewinn in den Ausschussberatungen war durchaus überschaubar. Aber keine Sorge, es kommt nicht wieder das Gleiche. Auch wenn ich heute eine andere Rede halte, möchte ich an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, was an diesem Antrag problematisch ist. Denn seine Forderungen schränken schlichtweg Freiheit und Grundrechte ein. Das betrifft die allgemeine Handlungsfreiheit, die Freiheit von Wissenschaft und Lehre, die Rundfunkfreiheit, und außerdem ist darin auch noch ein Angriff auf die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern enthalten. Ich sage es einmal ganz direkt: Das Einschränken von im Grundgesetz verankerten Rechten ist nicht unbedingt eine gute Idee. Wenn diese Freiheitseinschränkungen dann aber vor dem Hintergrund bestehen, dass Sie durch Sprechverbote dazu beitragen wollen, dass Menschen, die nicht in Ihr Weltbild passen, liebe AfD, und auch Frauen aus der Öffentlichkeit verschwinden sollen und unsichtbar gemacht werden sollen - meine Damen und Herren, dann ist die Idee nicht nur schlecht, dann ist sie sogar auch verurteilenswert. Liebe AfD-Fraktion, in unserer Demokratie diskutiert man, man wägt wissenschaftliche Erkenntnisse ab, und dann trifft man auf Basis davon und seines eigenen Wertekompasses eine Entscheidung. Diesen Diskurs und diese Debatte aber von oben herab und autoritär verändern zu wollen - nun ja, nichts anderes ist dieser Antrag. ‑ Es wurde gar nichts eingeführt, Herr Wichmann. Man kann sprechen, wie man möchte. Man muss sich dann aber auch anhören, was Menschen sagen. Noch einmal als gemeinsame Erinnerung für uns alle und weil es wirklich gerade wahnsinnig gut passt: Sprache schafft Realität und bildet diese ab. Die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache ist nicht nur ein Zeichen von Höflichkeit, es ist eine Frage von Gerechtigkeit und Sichtbarkeit und ein bewusstes Handeln gegen das Ausblenden von Menschen. In unseren Beratungen und Diskussionen wurde auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es laut Umfragen Mehrheiten gibt, die nicht geschlechtergerecht sprechen wollen. Gut, müssen sie ja auch nicht! Es wird niemand gezwungen, einen bestimmten Sprachstil zu benutzen. Das steht aber dem gegenüber, dass die positiven Auswirkungen der Verwendung von geschlechtergerechter Sprache eben nun einfach mal wissenschaftlich belegt sind. Meine Damen und Herren, ich möchte mal versuchen, es so zu erklären: Zucker wird nicht dadurch gesünder, dass der Mehrheit der Menschen zuckerhaltige Speisen sehr gut schmecken. Oder, um es auf unser Thema hier zu beziehen: Wissenschaftliche Erkenntnisse und Meinungen, auch aus Umfragen, sind nicht dasselbe. Sie hier aber teilweise so gleichlautend hinzustellen, halte ich schlichtweg für gefährlich und schädlich. Gerade in Zeiten von Verschwörungserzählungen und Fake News sollten wir doch in allererster Linie bei faktenbasierten Aussagen bleiben. Auf einen weiteren Punkt aus unseren Debatten möchte ich gerne noch zum Ende meiner Rede eingehen: Sie als AfD behaupten hier immer, scheinbar wahnsinnig besorgt, dass Sie es als sehr schlimm empfinden würden, wenn Studierende beispielsweise schlechter bewertet würden, weil sie keine geschlechtergerechte Sprache benutzen. Nun, dazu habe ich zwei Punkte: Erstens. Diese Sorge ist unberechtigt, wie uns das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in seiner Unterrichtung informiert hat. Denn im MWK liegt zurzeit keine einzige Beschwerde über einen solchen Fall vor. Zweitens, liebe AfD-Fraktion: Ihre Sorge ist, mit Verlaub, unehrlich und höhnisch, denn in Ihrem hier vorliegenden Antrag fordern Sie ein Verbot von geschlechtergerechter Sprache an Hochschulen und damit ja auch geradezu, dass diejenigen Studierenden, die geschlechtergerechte Sprache benutzen, bestraft werden und damit schlechter bewertet werden. Denn das passiert doch, wenn man etwas Verbotenes tut, oder? Sehr geehrte Damen und Herren, auch heute hat sich mein Fazit zu Ihrem Antrag nicht geändert. Sie wollen durch Sprechverbote im privaten und öffentlichen Raum unsere Freiheit einschränken. Das finde ich schlichtweg falsch. Sie entscheiden sich für eine ausschließende, diskriminierende und herabwürdigende Sprache und machen damit Ihre Haltung gegenüber Menschen deutlich. Von einer solchen Haltung gegenüber Menschen möchte ich mich ‑ aber ich bin mir sicher, auch die demokratischen Fraktionen in diesem Haus ‑ distanzieren. Daher treffe ich für mich die Entscheidung, eine Sprache zu sprechen, die alle einbezieht und wertschätzt. Übrigens gilt das auch für meine Haltung gegenüber Menschen. Schließlich geht es um gelebte Gerechtigkeit und Gleichstellung und die tiefe Überzeugung, dass alle Menschen gleichwertig sind und es auch verdienen, so angesprochen zu werden. Herzlichen Dank.

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