Hartmut Moorkamp
Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken - zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Logemann, Sie haben mich vorhin persönlich angesprochen. Ich bin mir relativ sicher, dass ich auch bei Einbringung dieses Antrages nicht davon gesprochen habe, dass das Thema unwichtig ist. Ich glaube, dass ich für meine Fraktion von vornherein deutlich gemacht habe, dass wir deutlich größere Problemstellungen in der Land- und Ernährungsbranche haben. Nach unserer Auffassung gibt es keine unwichtigen Themen. Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir uns zu diesem Thema einbringen werden. Ich glaube, das haben wir als CDU-Fraktion in diesem Prozess mehr als deutlich gemacht. Heute beraten wir abschließend diesen Antrag zur Stärkung der Direktvermarktung und der regionalen Wertschöpfung, mit dem wir uns im Agrarausschuss gerade in den letzten Wochen intensiv befasst haben. Das ist auch gut so, denn immerhin 7 % der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen haben sich ein zusätzliches Standbein in Form einer Direktvermarktung aufgebaut und – lassen Sie mich das deutlich sagen, da die Diskussion hier gestern auch schon stattgefunden hat – darunter befinden sich sowohl ökologisch als auch konventionell wirtschaftende Betriebe. Es ist richtig, dass sich die Direktvermarktung für einige Betriebe zu einer bedeutsamen Einkommensalternative entwickelt hat. Dass aber gerade einmal 1,5 % der Umsätze im Lebensmittelhandel in der Direktvermarktung erzielt werden, zeigt auch, dass dieser Vermarktungsform Grenzen gesetzt sind. Dazu steht die von Rot-Grün getroffene Aussage, dass die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher im ländlichen Raum anders konsumieren möchte, in einem deutlichen Widerspruch. Als Praktiker und Bewohner des ländlichen Raumes kann ich Ihnen versichern: Die Möglichkeit, Produkte vor Ort zu kaufen, gibt es bereits in den unterschiedlichsten Formen in ganz Niedersachsen, und dieser Markt hat ohne Zweifel ein gewisses Potenzial und sicherlich auch etwas Luft nach oben, aber er ist sicherlich nicht unendlich auszuweiten. Deshalb ist es aus Sicht der CDU-Fraktion unredlich, dieses Bild zu erzeugen. Das entspricht schlicht und ergreifend nicht der Lebensrealität und dem mehrheitlichen Wunsch und erst recht nicht der Kaufkraft vieler Menschen im ländlichen Raum. Sehr geehrte Damen und Herren, die Protestwelle der Landwirte und des Mittelstandes zu Beginn des Jahres sollte uns allen deutlich gemacht haben, dass es für die Land- und Ernährungsbranche in Niedersachsen aktuell große Herausforderungen und Problemstellungen zu lösen gilt. Daran hat sich in den letzten Monaten nichts geändert. Das ist im Übrigen auch ganz ausdrücklich die Auffassung meiner Fraktion hier im Niedersächsischen Landtag. Gleichwohl – das habe ich schon erwähnt – haben wir seit Einbringung dieses Antrages deutlich gemacht, dass wir dieser Nische Lösungen und Perspektiven bieten wollen. Unsere Direktvermarkter sind das Gesicht der Landwirtschaft, und sie sind somit Marketingbotschafter für eine ganze Branche geworden. Doch der vorgelegte Antrag hat sehr schnell deutlich gemacht, dass der erneute Versuch, Regionalität und Direktvermarktung als alleinige Problemlöser der Landwirtschaft darzustellen, zum Scheitern verurteilt ist. Dies kann aus unserer Sicht maximal ein weiterer kleiner Baustein in einem Markt sein, der sich in weiten Teilen zumindest dem europäischen Wettbewerb stellen muss. Auch wenn es in einigen Punkten Zustimmung zum Antrag gab, möchte ich an dieser Stelle deutlich machen, dass es bisher noch keine Anhörung im Ausschuss gab, bei der so viel Anregung, aber auch Kritik von Fachleuten an einer vorgelegten Initiative vorgetragen wurde, wie es bei dieser der Fall war. Ich möchte nur einige Beispiele nennen, um das zu verdeutlichen. Als Erstes kommt natürlich der Dauerbrenner, dass die Betriebe schnellstmöglich von der ausufernden Bürokratie entlastet werden müssen. Zweitens müssen schnellstmöglich baurechtliche Hürden abgebaut werden. Ein dritter großer Punkt in diesem Zusammenhang sind die schwierigen Zuständigkeitsverhältnisse bei Förderprogrammen zwischen dem Landwirtschafts- und dem Wirtschaftsministerium; diese müssen ebenso aufgelöst werden. Das sind aber nur einige Punkte, die die Branche wirklich bewegen. Spätestens mit der Anhörung im Ausschuss wurde aber deutlich, dass der ursprünglich vorgelegte Antrag bei Weitem nicht ausreichen wird, um die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum nachhaltig zu stärken. Oder, wie man zu der vorgelegten Initiative von Rot-Grün auch sagen könnte: Gutgemeint heißt noch lange nicht gut gemacht! Sehr geehrte Damen und Herren, die besagte Expertenanhörung war für meine Fraktion der ausschlaggebende Punkt, einen umfassenden Änderungsantrag einzureichen. Auch wenn Kollegin Logemann zuerst die Auffassung vertrat, dass die Expertenanhörung keine neuen Erkenntnisse hervorgebracht habe, kann Rot-Grün sich glücklich schätzen, den ursprünglichen Antrag nicht voreilig zur Abstimmung gebracht zu haben, denn dieser Antrag hätte die vorgebrachten Anregungen der Branche völlig ignoriert. Auch wenn die Einsicht spät gekommen ist, haben wir doch zur Kenntnis genommen, dass Sie für sich noch einmal in Klausur gegangen sind und sich dazu entschieden haben, einen Änderungsvorschlag einzubringen, der, wie schon gesagt, viele Punkte der CDU-Fraktion aufgreift. Das freut uns sehr, denn das Plagiat ist, glaube ich, die höchste Form der Anerkennung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun liegen heute zwei auf den ersten Blick relativ gleichlautende Anträge zur Abstimmung vor. Wir können festhalten, dass wir uns in vielen Punkten angenähert haben, dass es aber nach wie vor einige erhebliche und – ich würde sagen – auch entscheidende Unterschiede gibt. Ich möchte vor allem auf einen Punkt eingehen, an dem das besonders deutlich wird. Dabei geht es um die Frage der Entbürokratisierung. Wir haben zu diesem leidigen Thema ganz konkret zwei Vorschläge eingereicht, nämlich zur verfahrensfreien Aufstellung von Werbeanlagen und zur Aufstellung von größeren Verkaufsständen für Direktvermarkter. Beides hätte unmittelbar für Vereinfachungen gesorgt. Dazu haben wir gestern bereits einen Änderungsantrag zur Niedersächsischen Bauordnung eingebracht. Leider sind Sie hier nicht mitgegangen und haben diesen abgelehnt. Das macht aus unserer Sicht vor allem eines deutlich: Sie bleiben selbst bei den Punkten maximal unkonkret, die wir hier im Niedersächsischen Landtag selbst entscheiden können, um für sofortige Vereinfachungen für unsere Direktvermarkter zu sorgen. Das ist für uns nicht nachzuvollziehen. Wir fordern Sie deshalb erneut auf, konkrete Erleichterungen für die Direktvermarkter umzusetzen und sich nicht in Versprechungen und Prüfaufträge zu flüchten, die möglicherweise erst in ferner Zukunft umgesetzt werden. Ich werbe deshalb noch einmal für Zustimmung zu unserem Antrag in der Abstimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
