Constantin Grosch
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum
Danke schön, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eingangs von sozialem Sprengstoff auf dem Wohnungsmarkt gesprochen. Ich glaube, insoweit haben wir alle die gleiche Bewertung. Sie haben in Ihren Änderungsantrag ‑ das haben Sie gerade ausgeführt ‑ allerdings auch eine Regelung zur Barrierefreiheit aufgenommen, und zwar, dass nicht jede 8., sondern jede 15. Wohnung rollstuhlgerecht sein soll - wenn ich denn überhaupt ein Gebäude mit entsprechend mindestens 15 Wohnungen baue - so zumindest nach Ihrer Lesart. Sie haben in der Begründung geschrieben, es gebe barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen, die nicht zu vermarkten seien, weil der Bedarf nicht vorhanden sei. Mich und sicherlich auch die Kolleginnen und Kollegen draußen, in der Öffentlichkeit, interessiert, worauf diese Einschätzung beruht. Gibt es dafür Quellen, oder ist das erfahrungswissenschaftlich? Vielen Dank für diese Frage. Es ist in der Tat so, dass das Rückmeldungen gerade von Investoren
