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Katharina Jensen

CDU 17.06.2024 6:59 min Tagungsabschnitte 19/17

Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!

Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Binnenfischerei ist einer der traditionsreichsten Wirtschaftszweige Niedersachsens. Das Angeln an Flüssen und Seen trug schon vor mehr als 140 000 Jahren zur Ernährung der Menschen bei. Dazu zählen die Fluss- und Seenfischerei sowie die Teichwirtschaft. Später kam auch noch die Aquakultur dazu. Zudem hat die Binnenfischerei über Jahrhunderte in Niedersachsen zur Entstehung von attraktiven und ökologisch wertvollen Kulturlandschaften beigetragen, die für die Naherholung und den Angeltourismus, aber auch den Naturschutz wichtig sind. Insbesondere die Teichwirtschaft trägt maßgeblich ‑ das bestätigen auch Experten zum Beispiel von der Hochschule Bremen ‑ zur Entstehung und Erhaltung von ökologisch wertvollen, oftmals sehr seltenen Lebensräumen bei, die nur ‑ das möchte ich an dieser Stelle betonen ‑ durch die weitere Nutzung von Gewässern erhalten werden können. Hier spielen die Angelvereine eine bedeutende Rolle, zum Beispiel der Angelverein Jever, der sich in meinem Wahlkreis Friesland nicht nur um vier Seen und einen Fluss, sondern auch um etliche Tiefs ‑ insgesamt eine Wasserfläche von 140 ha im gesamten Jeverland ‑ kümmert. Vor allem dem ehrenamtlichen Engagement der Mitglieder der Angelvereine ist es zu verdanken, dass die vielen Gewässer in Niedersachsen wertvolle Lebensräume für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten sind. Das zeigt sich etwa bei Baggerseen, die unter anderem durch das Schaffen von Flachwasserbiotopen durch die Angler nachweislich ökologisch aufgewertet wurden, was sich positiv auf Fischbestände und Biodiversität auswirkt. Untersuchungen zeigen, dass anglerisch bewirtschaftete Gewässer eine vergleichbare Artenvielfalt aufweisen wie vollständig unter Schutz gestellte Baggerseen. Die Anzahl freiwilliger Schutzzonen von Angelvereinen an niedersächsischen Seen übersteigt sogar die Anzahl behördlicher Schutzgebiete. Die Angler überwachen ihre Gebiete streng und tragen so zur Artenvielfalt bei. Aber ‑ das ist das Tragische ‑ trotz ihrer bedeutenden ökologischen und touristischen Leistungen und ihres Beitrags zur Ernährung ist die wirtschaftliche Situation der Binnenfischerei schwierig und das Kulturgut Angeln bedroht. Die Erwerbsfischerei ist von erheblichen Kostensteigerungen betroffen. Noch problematischer ist aber, dass allen Akteuren immer weniger Fische in die Netze gehen. Gründe sind unter anderem Prädatoren wie Kormoran und Fischotter, aber auch Wasserkraftwerke und andere Bauwerke in den Gewässern. Wir müssen also jetzt dafür sorgen, dass es Rahmenbedingungen gibt, die es den Akteuren stärker ermöglichen, auch künftig Fischbestände und Gewässer zu erhalten. Daher beraten wir heute abschließend den Entschließungsantrag mit dem Titel „Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!“. Der von uns formulierte Antrag stammt schon aus dem Sommer 2023. Heute zur Abstimmung steht auch der Änderungsvorschlag der regierungstragenden Fraktionen. Die Stoßrichtung ist gut. Doch wie immer steckt der Teufel im Detail, sodass wir zum Plenum einen Änderungsantrag eingereicht haben. Die Unterrichtung des Ausschusses hat gezeigt, dass schon unser ursprünglicher Antrag in der Branche sei gut angekommen ist. Wir sprechen uns in unserem Antrag vor allem dafür aus, dass sogenannten Ökodienstleistungen von extensiv wirtschaftenden Teichwirtschaften honoriert werden, weil sie, wie eben ausgeführt, dazu beitragen, dass ökologisch und touristisch wertvolle Lebensräume bewahrt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Wasserkraftwerke, deren negativer Einfluss auf die Fischfauna hinreichend belegt ist und dem Ausschuss von allen Anzuhörenden bestätigt wurde. Wie groß der Schaden ist, hängt dabei vom Anlagentyp, der Lage und der Größe ab. Betroffen sind vor allem Aal, Lachs und Meerforelle. Im Gegensatz zur Beschlussempfehlung von Rot-Grün möchten wir alle Wasserkraftanlagen überprüfen und nicht nur die Anlagen mit weniger als 1 MW, auch wenn natürlich die Kleinwasserkraftanlagen besonders problematisch sind, da diese kaum einen Beitrag zur Stromerzeugung leisten, aber die Bestände massiv schädigen. Leider ‑ auch das muss sich aus unserer Sicht dringend ändern ‑ werden bisher an den ca. 280 Wasserkraftanlagen in Niedersachsen kaum regelmäßig Daten zu Fischverlusten erhoben, und das, obwohl der Großteil dieser Anlagen an landesweit ausgewiesenen prioritären Fischwanderrouten liegt. Allgemein geht man aber davon aus, dass pro Turbinenpassage mit einer Schädigung von durchschnittlich 20 % aller Fische gerechnet werden muss. Das stützt auch eine Untersuchung, unter anderem von der Tierärztlichen Hochschule Hannover durchgeführt. Man hat sich in der Weser unterhalb einer Wasserkraftanlage gefangenen Aale angeschaut, die äußerlich vielfach keine Schädigungen aufwiesen. Auf den Röntgenaufnahmen sah das dann aber deutlich anders aus. Es waren klare Wirbelverletzungen zu erkennen, und es ist unklar, ob die Aale den weiten Weg bis zu ihren Laichgründen geschafft hätten. Daher fordern wir neben der Auftragsvergabe für Studien zur Erfassung und Reduzierung von Fischverlusten an Wasserkraftwerken die Landesregierung dazu auf, an allen Wasserkraftanlagen bauliche Lösungen zu etablieren, etwa fischfreundliche Turbinen, Rechen- oder Bypassanlagen sowie ein fischfreundliches Turbinenmanagement. Wo das wirtschaftlich unverhältnismäßig ist, muss für andere Lösungen zur Verbesserung des Fischschutzes gesorgt werden. Teils erheblich reduziert werden die Fischbestände auch durch Prädatoren wie Kormoran und Fischotter. In Bayern und Österreich beispielsweise ist dokumentiert, dass der Fischotter zum Teil für eine Reduktion von 90 bis 99 % des Forellenbestands in einigen Gewässern verantwortlich ist. Auch das muss dringend, ebenso wie der Einfluss der Biberpopulation, mittels Studien untersucht werden. Das alles bringt aber nichts, wenn der Anglernachwuchs fehlt. Deswegen setzen wir uns in unserem Antrag auch dafür ein, zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen jungen Menschen abweichend von der bisherigen Regelung nach erfolgreichem Ablegen der Fischerprüfung bereits vor Vollendung des 14. Lebensjahres ein Fischereischein ausgestellt werden kann. Denn erst kürzlich wurde mir in einem Gespräch mit einem örtlichen Angelverein erneut bestätigt, dass Angler dann dabeibleiben, wenn sie frühzeitig, bereits im Kindesalter, an dieses Hobby herangeführt werden. Danke schön.

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