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Falko Mohrs

17.06.2024 3:44 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen

Entschuldigung, ich habe hier nur die Kollegin gesehen. Herr Minister Mohrs, Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle wissen, dass die Digitalisierung die Gesellschaft verändert: die Art, wie wir Wissen speichern, wie wir Wissen abrufen, wie wir Wissen nutzen, und das selbstverständlich auch in der Arbeit der Bibliotheken. Über die Digitalisierung wird das Wissen breiter und niedrigschwellig verfügbar. Dieser Aufgabe nehmen sich die Bibliotheken mit großem Elan an. Sie sind untereinander vernetzt und arbeiten über den Beirat für Bibliotheksangelegenheiten seit Jahren an dem Wandel des Publizierens, um verlässlich und nachhaltig den Zugang zu Wissen für Lehrende, für Studierende und für die Öffentlichkeit sicherzustellen. Wir als Landesregierung messen der Digitalisierung auch und gerade in der wissenschaftlichen Veröffentlichung eine große Bedeutung bei. Deswegen haben wir für den Bereich Open Access vor wenigen Monaten den landesweiten Publikationsfonds NiedersachsenOPEN zur Förderung ausgeschrieben und gestartet - damit genau diese Art der Bibliotheken, das wissenschaftliche Arbeiten, das wissenschaftliche digitale Publizieren unterstützt und vorangebracht wird. Inzwischen werden viele der relevanten Informationen selbstverständlich nicht mehr nur analog veröffentlicht. Deswegen ist es wichtig, dass wir hier neue und entsprechend zeitgemäße aktuelle gesetzliche Grundlagen schaffen. Mit diesem Gesetzentwurf ‑ und ich kann Sie nur einladen, ihn im Ausschuss zu diskutieren und zu unterstützen ‑ werden wir die Weichen stellen, um den Sammelauftrag, den die Bibliotheken haben ‑ in diesem Fall die Leibniz-Bibliothek ‑, zu modernisieren, indem er auch auf sogenannte unkörperliche Medien, sprich auf digitale Werke, ausgeweitet wird. Es ist also Ziel dieses Gesetzes, möglichst vollumfänglich und dauerhaft alle in Niedersachsen erschienen Publikationen unabhängig davon, ob sie physisch oder digital erfolgen, ob sie als Buch oder als E-Paper stattfinden, zu speichern und damit auch langfristig zugänglich zu machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Dank gilt Frau Anne May und ihrem Team in der GWLB, die sich mit diesem Sammlungsauftrag gewissenhaft auseinandergesetzt und sich bei der Aktualisierung der gesetzlichen Grundlage sehr aktiv in die Diskussion eingebracht hat. Wir als Niedersachsen sind damit in guter Gesellschaft. Vergleichbare Regelungen wurden bereits in anderen Bundesländern veröffentlicht. Auch die Deutsche Nationalbibliothek hat genau diesen Weg beschritten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich danke Ihnen bereits jetzt, dass wir mit der ersten Beratung den Weg für dieses Gesetz ebnen. Ich wünsche Ihnen und uns allen eine gute Beratung im Ausschuss und dann hoffentlich einen guten Abschluss. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. - Aus der Fraktion der AfD hat die

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