Daniela Behrens
Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen
Vielen Dank. - Frau Ministerin beantwortet auch diese Frage. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Butter, wir müssen entscheiden, wer im Kirchenasyl aufgenommen wird und wer nicht. Die Fälle, die wir hier haben und die ich Ihnen vorgetragen habe, sind ausschließlich Fälle nach der Dublin-Verordnung, also Fälle, in denen Geflüchtete in einem anderen Land in die EU eingereist sind, dann weiterreisen nach Deutschland und ihr Asylverfahren gerne hier durchführen lassen möchten. Die EU-Verordnung ist aber sehr eindeutig. Nach dem Verständnis und der Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten wird das Asylverfahren dort geführt, wo man quasi das erste Mal in die EU eingereist ist. Das ist die Dublin‑III-Verordnung, und nur um die geht es beim Kirchenasyl. Für alle anderen Fälle, in denen Menschen hier um Asyl bitten und es ein Asylverfahren gibt, gibt es die Härtefallverordnung des Landes Niedersachsen. Es gibt die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Alle Möglichkeiten werden auch im Sinne eines humanitären Verständnisses geprüft. Das hat aber mit dem Kirchenasyl nichts zu tun, denn bisher sind vor allen Dingen Dublin-Fälle im Kirchenasyl. Mein Verständnis ist, dass sich das BAMF und die Kirchen auf Bundesebene auf einem Weg bewegen, wo man ein gemeinsames Verständnis von einem Härtefall hat. Denn es gibt ein gutes Verfahren. Die Kirchen nehmen einen Geflüchteten auf Basis einer Anfrage auf, tragen dem BAMF ihre Gründe dafür vor, und das BAMF prüft, ob es diese Gründe akzeptieren kann. Wenn man ein gemeinsames Verständnis von diesem Härtefall hat, dann darf man im Kirchenasyl bleiben. Zu dieser Vereinbarung, die 2015 getroffen worden ist, müssen wir wieder zurückfinden. In den letzten Jahren hat es kein gemeinsames Verständnis von einem Härtefall gegeben. Das bringt uns als Länder zu dem Problem, dass wir hier als Vollzugshilfe des Bundes agieren müssen. Daher wäre es vernünftig ‑ das ist meine Hoffnung, und das ist bei mir am Tisch auch zugesagt worden ‑, dass man zu einem gemeinsamen Verständnis des Härtefalls zurückfindet. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die
