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Gerd Hujahn

SPD 19.06.2024 4:50 min Tagungsabschnitte 19/17

Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung - hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?

Bitte schön, Herr Hujahn! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Drogen sind kein Mittel der Resozialisierung“ - ja, das stimmt. „Hat die Justizministerin den Strafvollzug nicht im Griff?“ - doch, das hat sie! Zunächst darf ich betonen, dass Drogen und Alkohol im Strafvollzug nichts verloren haben. Hier werden durch die Bediensteten große Anstrengungen unternommen, um Alkohol und insbesondere Drogen aus dem niedersächsischen Strafvollzug fernzuhalten. Wie schwierig und mühselig die Arbeit ist, konnten wir bei den Besuchen der Justizvollzugsanstalten erfahren. Mit synthetischen Drogen getränkte Kinderbilder müssen ebenso entdeckt werden wie Drogenabwürfe auf das Gefängnisgelände durch Drohnen. Wie in der aktuellen Verbandszeitung des VNSB berichtet wird, steigen die Mengen sichergestellter Drogen. Vielen Dank an die Bediensteten für diese hervorragend geleistete Arbeit! Aber die Opposition thematisiert offensichtlich ein besonderes Ereignis. Die in einem Beitrag des NDR veröffentlichten Handyvideos aus dem offenen Vollzug der JVA Meppen haben bei vielen Menschen Fragezeichen hinterlassen. Daher ist es grundsätzlich richtig, die Problematik zu thematisieren und zu diskutieren. Wer allerdings nur selektiv die Handyvideos bewertet, verallgemeinert und in der Fragestellung nicht zwischen offenem Vollzug und geschlossenem Vollzug differenziert, um daraus plakativ zu folgern, dass die Ministerin den Strafvollzug nicht im Griff haben könnte, hat sich den Beitrag des NDR vermutlich nicht bis zum Ende angesehen oder wollte die fachkundige Einordnung der Vorfälle durch den ehemaligen Leiter des offenen Vollzugs der JVA Meppen, Herrn Oliver Weßels, nicht zur Kenntnis nehmen. Vielleicht ist es aber auch der hilflose Versuch der verehrten Opposition, eine hervorragend arbeitende Justizministerin zu kritisieren, weil es ansonsten keinen Anlass zur Kritik gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich deshalb die Ereignisse noch mal einordnen und auf den ehemaligen Anstaltsleiter Oliver Weßels zurückkommen. Herr Weßels ordnet die Vorfälle als eine Ausnahme ein, die aufgrund des Wesens des offenen Vollzugs vorkommen könne. Würde der offene Vollzug alles lückenlos überwachen, wären wir vom Wesen her im geschlossenen Vollzug. Dass derartige Vorfälle indiskutabel sind, ist auch meine Überzeugung. Aber aus dem Fehlverhalten einzelner Häftlinge auf ein generelles Fehlverhalten aller Häftlinge im offenen Vollzug zu schließen, ist fahrlässig und trifft die Mehrzahl der vielen Häftlinge, die ihre Chancen auf ein Leben in Freiheit nutzen und sich regelkonform verhalten. Ebenso fahrlässig wäre es, den offenen Vollzug in Gänze infrage zu stellen. Denn jeder Häftling, der auf diesem Weg ein straffreies Leben nach Verbüßung seiner Haftstrafe führt, ist eine Entlastung für unsere Gesellschaft. Ich darf mich an dieser Stelle für die engagierte Arbeit der Justizvollzugsbeamtinnen und ‑beamten bedanken. So besucht der offene Vollzug der JVA Hameln, Außenstelle Göttingen, regelmäßig den Landtag, initiiert durch die Verantwortlichen des offenen Vollzugs. In der Diskussion mit den örtlichen Abgeordneten war ich sehr positiv überrascht, wie informiert und ernsthaft interessiert an einem Rückweg in ein normales Leben die Häftlinge waren. Diesen Menschen den Rückweg in die Gesellschaft zu verbauen, wäre verantwortungslos. Da im offenen Vollzug, der Vorbereitung auf ein Leben nach der Strafhaft, auch Fehlverhaltensweisen vorkommen können, gibt es eine Reihe von Disziplinarmaßnahmen und Konsequenzen, die dem Häftling bei Fehlverhalten drohen. In dem hier diskutieren Fall aus Meppen wurde einem Häftling die Lockerung sofort entzogen, und er befindet sich wieder im geschlossenen Vollzug. Die anderen Beteiligten haben zwischenzeitlich ihre Haftstrafen verbüßt und wurden deshalb entlassen. Auf eines möchte ich gerne noch hinweisen: Die CDU beantragte zu dieser Thematik eine Unterrichtung im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“. Diese Unterrichtung ist für die Sondersitzung in der heutigen Mittagspause vorgesehen. Ich frage mich daher, warum eine Aktuelle Stunde vor der Unterrichtung durch die Landesregierung beantragt wurde. Ist der Informationsgewinn durch die Unterrichtung vielleicht weniger wichtig als die Diskussion mit lückenhaften Fakten hier im Hohen Haus? Da auch mir die Informationen aus der Unterrichtung durch die Landesregierung noch nicht vorliegen, darf ich hier schließen und mich für die Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank.

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