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Stephan Bothe

AfD 19.06.2024 2:04 min Tagungsabschnitte 19/17

Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Saade, ich habe mir mal Folgendes aus Ihrer Rede notiert: Schwarz-Rot-Gold ist unprofessionell. Und: Die Flagge symbolisiert eine völkische Bewegung. So viel zu Ihrer Sichtweise auf den Staat! Ich frage mich bei Ihren Aussagen, wie Sie eigentlich--- Das hat er gesagt! Herr Bothe, warten Sie einen Moment, bis bitte wieder Ruhe einkehrt. Ich bitte darum, dass wir uns beruhigen. Es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Kommen wir alle zur Ruhe! Die Gemüter beruhigen sich ein bisschen! Herr Präsident, ich würde gerne fortfahren. Wenn wir schon beim „intellektuellen Folgen“ sind, dann frage ich mich: Haben Sie eigentlich verfolgt, dass Ihre Bundesinnenministerin laut Zeitungsberichten der Bundespolizei jetzt erlaubt hat, Deutschlandflaggen an ihren Dienstfahrzeugen zu befestigen? Frau Nancy Faser, Ihre Bundesinnenministerin begründete das unter anderem damit: Unsere Beamtinnen und Beamten stehen hinter unserer deutschen Mannschaft und dürfen das auch zeigen. Ahhh! Da werden wir ganz--- Dann sagten Sie: Ohhh, die niedersächsischen Polizeibeamten dürfen ja keine Regenbogenflagge tragen. Da verweise ich mal auf meine Anfrage – damit sind wir wieder beim „intellektuellen Folgen“ –, wo es unter Punkt 4 der Antwort durch die Landesregierung zum Thema Regenbogenfahne heißt: „Ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot ist bei der Verwendung von ‚Regenbogen‘-Symbolen durch Angehörige der Polizei Niedersachsen im Übrigen nicht erkennbar.“ So viel zu Ihrer Einstellung zu diesem Staat, und so viel zu dieser Einstellung zu diesem Land, Ihrer Polizei und unserer Nationalflagge. Sie sollten sich alle schämen und den Sommer über ein wenig reflektieren! Vielen Dank.

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