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Thore Güldner

SPD 19.06.2024 7:00 min Tagungsabschnitte 19/17

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen Distickstoffmonoxid – besser bekannt als Lachgas – wahrscheinlich vom Zahnarzt als Narkosemittel, vielleicht auch aus der Lebensmittelindustrie zum Aufschäumen von Milchprodukten oder aus der Antriebstechnologie zur Steigerung von Motorenleistungen. Lachgas kann aber auch missbräuchlich genutzt und als sogenannte Freizeitdroge konsumiert werden. Das ist nichts Neues. Das wissen wir schon seit vielen Jahren, einige hier schon seit einigen Jahrzehnten. Doch erreicht dieser missbräuchliche Konsum in den letzten Wochen und Monaten auch in Niedersachsen eine ganz neue Qualität. Bei diesem missbräuchlichen Konsum wird das Lachgas über Gaskartuschen in Luftballons abgefüllt, inhaliert, und es folgt ein Rausch, welcher ca. 30 Sekunden bis wenige Minuten anhält, dessen Wirkung mit einer starken Euphorie, einer veränderten Geräuschwahrnehmung, Kribbeln in den Gliedmaßen und traumartigen Halluzinationen einhergeht. Was zunächst vielleicht spannend und lustig klingen mag, kann aber ernsthafte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, bei denen den Konsumentinnen und Konsumenten das Lachen sehr schnell vergeht. So reichen kurzfristige Auswirkungen von Schwindelgefühlen und Übelkeit bis hin zu Bewusstseinsverlust und Sauerstoffmangel im Gehirn, und langfristig kann der Missbrauch dramatische Nervenschäden, Verwirrtheit, Lähmungen, Koordinationsschwierigkeiten oder auch Rückenmarksschädigungen hervorrufen. Auch dramatische Todesfälle im Zusammenhang mit Lachgaskonsum wurden in den letzten Tagen bekannt. Besonders besorgniserregend ist die potenzielle psychische Abhängigkeit, die bei regelmäßigem Konsum entstehen kann. Das zeigt: Diese Form des Konsums ist saugefährlich und eben nicht nur ein entspannter Partyspaß. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der größte Witz: Das Ganze ist auch noch völlig legal, und zwar für jeden – egal, ob minderjährig, ob volljährig. Die Gaskartuschen sind frei verkäuflich, werden offensiv beworben, sowohl online als auch analog. Auch hier in Niedersachsen verkaufen Kioske Lachgaskartuschen und ‑flaschen zusammen mit den entsprechenden Ballons, die angeblich und offiziell für die Schlagsahneproduktion gedacht sind. Ich weiß nicht, wofür man die Ballons da braucht. Beworben werden sie in Verpackungen, die knallbunt aufgemacht sind, als seien sie harmlose Süßigkeiten. Die bekanntesten Marken spielen dabei auch noch in aller Dreistigkeit mit der unausgesprochenen Wahrheit, dass es als Droge zu nutzen ist. So heißt eine der bekanntesten Lachgasmarken „Baking Bad“ und spielt damit auf eine Serie an, in der es maßgeblich um die Produktion von Drogen geht. Eine andere arbeitet bei der Verpackung der Lachgasflaschen mit dem Design des bekannten und beliebten Videospiels „GTA“, in dem es im Grunde auch durchgehend um Drogen und Kriminalität geht. Die Hersteller handeln also im völligen Bewusstsein darüber, dass Menschen zum Kauf animiert werden, um das Lachgas missbräuchlich zu konsumieren. Das Ganze wird dann auch noch popkulturell durch TikTok und bekannte Rapper und Influencer befeuert – ein perfides Geschäft! Es ist nicht nur der Verkauf bei Amazon oder in den Kiosken, der für sich genommen schon befremdlich genug ist, sondern es war vor allem eine niedersächsische Betroffenheit, ein Verkaufsautomat in Gifhorn, der die Debatte über die missbräuchliche Nutzung von Lachgas und seine möglichen Folgen so richtig befeuert hat. Da wurde in unmittelbarer Nähe zu einer Schule ein Automat aufgestellt, in dem man zusammen mit den Kartuschen gleich auch die passenden Ballons bekommt – ohne Altersverifizierung, ohne eine Mengenabgabekontrolle, ohne überhaupt mit einem Mitarbeiter sprechen zu müssen, das Ganze für 23,50 Euro. Die Flaschenfüllung, die man dort kriegt, reicht für 80 Ballons, also potenziell richtig viele gefährliche Rausche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer solche Geschäfte betreibt, der handelt verantwortungslos. Wir dürfen und wir werden nicht zulassen, dass Kinder und Jugendliche unter solchen Geldmachereien leiden. Deshalb sind wir als Koalition entschlossen, diesem Geschäftsmodell einen Riegel vorzuschieben, was wir mit diesem Antrag auf den Weg bringen werden. Wir fordern, einer weiteren Normalisierung von Lachgaskonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen entgegenzuwirken und eine klare Einschränkung des Verkaufs von Lachgas insbesondere an Kinder und Jugendliche herbeizuführen. Dazu kann die Aufnahme von Lachgas in die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes dienen, ohne damit übrigens den medizinischen und industriellen Einsatz zu berühren. Dieser soll und muss weiter möglich sein. Ich bin Minister Philippi sehr dankbar, dass er dieses Vorgehen bereits im Bundesrat parallel zu unserem Vorstoß initiiert hat und dabei auch Rückenwind aus den anderen Bundesländern bekommen hat. Das ist ausdrücklich der richtige Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotzdem beraten wir heute zusätzlich einen Antrag, welcher sich spezifisch auf Niedersachsen bezieht und den Blick auch in Richtung des eigenen Wirkungskreises lenkt. Ja, für grundsätzliche Verkaufsverbote und die Aufnahme in die Anlage des NPS-Gesetzes ist zunächst der Bund zuständig. Und doch können wir nicht immer nur Forderungen in Richtung Berlin schicken, sondern wir müssen uns auch damit beschäftigen, welche Instrumente wir selbst in der Hand haben – das tun wir in dem Antrag, auch in den weiteren Entschließungspunkten; das haben Sie ja genau gesehen – und wie wir es schaffen, einen solchen Konsum einzuschränken oder doch zu vermindern. Der Landkreis Helmstedt beispielsweise hat uns vorgemacht, welche Möglichkeiten auch die Kommunen haben, um den Verkauf effektiv einzuschränken. Ich danke dem Kreistag vor Ort ausdrücklich dafür, dass er diesen Weg eines kommunalen Abgabeverbotes gegangen ist. Wir müssen jetzt zusehen, dass wir es zusammen mit der Landesstelle für Suchtfragen und dem Landespräventionsrat schaffen, wirksame Präventionsmaßnahmen gegen Freizeitdrogen generell, aber eben auch gegen Lachgas auf den Weg zu bringen. Wir müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche über die Gefahren des Lachgaskonsums aufgeklärt werden und auch die Lehrkräfte, Eltern sowie die Jugendlichen selbst in diesem Land in die Lage versetzt werden, effektiv zu sensibilisieren. Zum Schluss möchte ich einen Appell loswerden an die Schülerinnen und Schüler, an die jungen Erwachsenen, eigentlich an alle: Lasst die Finger vom Lachgas! Ihr landet im Zweifel im Rollstuhl. Es macht auch unfassbar dumm, und der Rausch bleibt ohnehin nur wenige Sekunden. Es steht in wirklich gar keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen. Genauso appelliere ich in Richtung Kioske: Nehmt es aus dem Sortiment! Befeuert nicht die Leichtsinnigkeit von jungen Menschen, sondern handelt verantwortungsvoll! Ich freue mich auf die weitere Beratung und bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

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