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Constantin Grosch

SPD 18.06.2024 9:11 min Tagungsabschnitte 19/17

Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt kommen wir nach zwei Anträgen, die uns inhaltlich nicht viel weitergebracht haben, endlich wieder zu einem relevanten Thema. Warum relevant? 300.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter in unserem Bundesland sind schwerbehindert. Aber weniger als die Hälfte von ihnen sind erwerbstätig. Die Arbeitslosenquote behinderter Menschen ist doppelt so hoch wie beim Rest der Bevölkerung. Eurostat gibt für das Jahr 2020 an, dass 17,7 % der Menschen mit Behinderung im Alter zwischen 20 und 26 Jahren keine Arbeit haben - gegenüber 8,6 % der Menschen ohne Behinderung in derselben Altersgruppe. Laut dem Zweiten Teilhabebericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind 20 % akut von Armut bedroht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen um den Wert von Arbeit für die eigene finanzielle Sicherheit, die Möglichkeit, eine eigene Existenz aufzubauen, und das eigene Selbstwertgefühl. Deswegen ist mir als Sozialdemokrat auch so wichtig, allen Menschen Zugang zu Arbeit zu verschaffen. Viele Menschen mit Behinderung haben diesen eben nicht oder jedenfalls nicht so selbstverständlich wie der Rest unserer Bevölkerung. Für sie geht es nicht um die Frage, welcher Bildungsweg der richtige ist, sondern ob es überhaupt einen gibt, der auf den allgemeinen Arbeitsmarkt führt. Für sie stellt sich oft nicht die Frage, welche Qualifikation oder Erfahrung man erwerben sollte, sondern ob das für potenzielle Arbeitgeber überhaupt eine Rolle spielt. Diesen Zustand, meine Damen und Herren, können und dürfen wir nicht akzeptieren. Wir wissen, wie schwer es ist, Systeme mit ausgewogener und effektiver Unterstützung aufzubauen, und wir wissen erst recht, wie schwer es ist, Arbeitgeber dazu zu bringen, behinderten Menschen eine Chance zu geben. Wir können sie ja nicht einfach zwingen, behinderte Menschen einzustellen. Wobei - na ja, genau das versuchen wir seit vielen Jahrzehnten mit dem § 154 SGB IX. Wenigstens 5 % der Belegschaft ab einer Betriebsgröße von 20 müssen behinderte Menschen sein. Und doch setzten 61 % aller Unternehmen dies nicht um. Sie zahlen stattdessen die Ausgleichsabgabe. Diese Zusatzabgabe soll Unternehmen auch finanziell motivieren, behinderte Menschen einzustellen, und gleichzeitig Gelder gewinnen, die für die notwendige Unterstützung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Richtigerweise hat der Bund mit der letzten größeren Änderung der Ausgleichsabgabeverordnung geregelt, dass diese Gelder nur genutzt werden dürfen, um Maßnahmen zum Erreichen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu finanzieren. Gelder für Wohneinrichtungen oder Werkstätten können über diesen Sonderfonds also nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Es ist zynisch, aber wir können uns alle freuen, dass diese überwiegend negativen Umstände zu einem prall gefüllten Ausgleichsabgabefonds führen. Deswegen beschließen wir heute unseren Antrag mit dem Titel „Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe besser nutzen“. In ihm haben wir konkrete Maßnahmen beschrieben, die ergriffen werden sollen, um Menschen mit Behinderungen bessere Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu geben. Ich verzichte darauf, auf jede einzeln einzugehen. Sie waren ja auch inhaltlich im Ausschuss unumstritten. Ich will aber auf zwei strukturelle Probleme hinweisen und darauf, was wir dagegen unternehmen wollen: Unsere personellen Ressourcen zur Bearbeitung von Anträgen betroffener Menschen und zur Konzeptionierung neuer Maßnahmen sind wie in fast allen Bereichen der Landesverwaltung begrenzt. Dabei braucht es diese dringend. Es ist doch absurd, dass einerseits Millionen im Ausgleichsfonds liegen, wir aber andererseits aus diesem nicht ‑ auch nicht anteilig ‑ Mittel für Verwaltungskräfte nehmen können, wo doch diese Verwaltungskräfte genau die Maßnahmen vorbereiten und bearbeiten, die mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe an behinderte Menschen gebracht werden sollen. Natürlich wollen wir auch Landesmittel eingesetzt wissen, um das Integrationsamt auskömmlich aufzustellen. Aber diese Landesmittel sind nun einmal begrenzt, und eine Reihe von Themen und Ressourcen kämpft um diese. Wir schlagen daher vor, dass sich Niedersachsen im Bundesrat dafür einsetzt, dass zumindest ein niedriger Prozentwert der jährlichen Ausgleichsabgabe auch für die notwendigen personellen Ressourcen zur Abwicklung von Maßnahmen aus der Ausgleichsabgabe eingesetzt werden darf. Ein zweites Problem: Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die in den ersten beiden Jahren nicht genutzt werden, fließen in die Rücklage, an die wir nicht mehr herankommen. Einzig die Zinserträge sind für Maßnahmen für behinderte Menschen nutzbar, aber auch nur für den Themenbereich Arbeit. Meine Damen und Herren, ich erhalte täglich Mails von Menschen mit Behinderung, die mir Probleme und Barrieren schildern. Für viele von ihnen ist eine Erwerbstätigkeit nicht die erste Priorität. Sie kämpfen um existenzielle Fragen, um Teilhabe, um Mobilität. Unsere finanziellen Anstrengungen auf allen politischen Ebenen sind ‑ das sage ich auch selbstkritisch ‑ überschaubar, wenn es um den Abbau von praktischen Barrieren geht. Lassen Sie uns daher prüfen, ob wir nicht offensichtlich ungenutzte Mittel der Ausgleichsabgabe vor dem Zufluss zur Rücklage für andere Maßnahmen des Barrierenabbaus als im Arbeitsbereich nutzbar machen können! Zinserträge für den Fonds zu erwirtschaften, ist ja ganz nett - aber doch nicht, wenn gleichzeitig behinderte Menschen immer noch um grundlegende Teilhabe in diesem Land kämpfen müssen. Ich bin sehr froh, dass dieser Antrag nicht kontrovers diskutiert wurde, und werte die Enthaltung von CDU und AfD zu der Ausschussempfehlung einfach mal als heimliche Zustimmung. Ich danke an dieser Stelle der Schwerbehindertenvertretung von Verdi, die an diesem Thema wirklich viel arbeitet; einige Vertreter sind auch heute hier. Ich bedanke mich gerade auch dafür, dass Gewerkschaften dieses Thema mehr und mehr aufnehmen. Ich muss an dieser Stelle aber noch einmal auf ein Thema eingehen. Ich weiß gar nicht, ob Herr Uhlen da ist. Er hat hier beim letzten Mal zu diesem Antrag geredet. Ein Zitat: „Wir müssen anerkennen, dass es natürlich Sonderwelten gibt. Auch der allgemeine Arbeitsmarkt ist eine Sonderwelt.“ Dieses ulkige Zitat stammt aus der Rede des Kollegen Uhlen zur ersten Beratung dieses Antrags. Er sagte auch, „dass sozusagen fast ein Werkstatt-Bashing einsetzt und wir suggerieren, dass es besser ist, Gärtner, Metaller oder meinetwegen auch Tischler im allgemeinen Arbeitsmarkt zu sein als in einer Werkstatt.“ Ja, liebe CDU und Herr Uhlen, natürlich! Natürlich ist es besser, diese Berufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben als in einer Werkstatt. Und wissen Sie, wer das sagt? Die größte Studie zum Werkstattsystem in Deutschland, genauer gesagt: der 2023 erschienene Abschlussbericht der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen“. In dieser wurden 300 Werkstätten untersucht und mehrere Tausend Werkstattbeschäftigte, ehemalige Beschäftigte und Werkstatträte befragt. Eine Aussage dieser Studie lautet: „Die Beschäftigten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zeigen sich zu einem deutlich größeren Teil mit der aktuellen Arbeitssituation zufrieden oder sehr zufrieden (92 %) als diejenigen, die inzwischen wieder in der WfbM“ - Werkstatt für behinderte Menschen - „arbeiten (71%). Die Zufriedenheit mit der Arbeit in der WfbM ist zudem bei Rückkehrern geringer als bei denen, die dort ununterbrochen beschäftigt waren.“ Und weiter: „Zugleich bewerten zwei Drittel der befragten Werkstattbeschäftigten das eigene Entgelt als zu niedrig“. Welche Überraschung! Sie, Herr Uhlen, sagen, Werkstätten seien Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes, und kritisieren uns, dass wir diese hier nicht gezielt adressiert haben. Abgesehen davon, dass wir das zu gegebener Zeit noch tun werden, ist diese Aussage faktisch falsch. Werkstätten sind Orte der Rehabilitation. Beschäftigte von Werkstätten sind keine Arbeitnehmer. Sie erhalten keinen Mindestlohn, und sie haben allgemeines Recht auf Teilzeit. Trotzdem arbeiten sie den ganzen Tag. Wissen hier eigentlich alle, wie viel die rund 300.000 Beschäftigten in Werkstätten für ihre Arbeit als Lohn erhalten? Durchschnittlich 226 Euro. Eine letzte Statistik ‑ die Zeit rennt mir leider weg ‑: Sie haben gesagt, wir würden uns nur darum kümmern, die Menschen aus der Werkstatt raus auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu kriegen. Wissen Sie, wie hoch die Quote des Übergangs ist? Im Jahr 2015 waren es 294 Menschen, 2019 waren es 447 Menschen - in ganz Deutschland! Das ist eine Quote von 0,35 %, die es aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft haben. Liebe CDU, wem wollen Sie denn das Märchen erzählen, dass wir uns nur um die Menschen kümmern würden, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind? Sie müssen endlich erkennen, dass wir aufhören müssen mit Segregation und Ausgrenzung. Arbeit muss sich lohnen, und zwar für alle Menschen, egal wo sie arbeiten. Herzlichen Dank.

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