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Evrim Camuz

GRÜNE 18.06.2024 4:53 min Tagungsabschnitte 19/17

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kollegin Machulla, nach Reden wie der, die Sie hier gerade gehalten haben, wird immer erneut klar, warum wir gerade so weit zurückliegen. Nur Kritik, null konstruktive Vorschläge, wie wir jetzt voranschreiten! Hier haben wir zum Beispiel gerade auch technische Probleme. Das heißt aber nicht, dass wir zukünftig ohne Mikrofone arbeiten sollen. Sie haben den Antrag überhaupt nicht gelesen. Das war schon beim letzten Mal der Fall. Ich würde mir echt wünschen, dass Sie sich hier wirklich konstruktiver einbringen. Ihre Kollegin hat erst im letzten Jahr eine Anfrage gestellt. Sie freut sich anscheinend auf das E‑Examen. Ich würde mich freuen, wenn Sie als CDU mit einer Stimme sprechen würden. Stellen Sie sich vor, Sie haben den eisigen Berg des ersten Staatsexamens in der juristischen Ausbildung erklommen, Sie sind erleichtert, und Sie überkommt das heroische Gefühl des Siegs, schließlich haben Sie den theoretischen Teil in der Tasche. Und dann tauchen Sie ein in den praktischen Teil der Juristerei: Das Referendariat steht an. Sie gehen an ein Gericht. Als Richterin beschäftigen Sie sich nunmehr ganz konkret mit Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Schadenersatzansprüchen, übernehmen die Rolle der Staatsanwältin mit dem Ziel, Straftaten aufzuklären und konsequent zu verfolgen. Sie gehen anschließend an ein Verwaltungsgericht und beschäftigen sich beispielsweise mit Asylrechtsfragen. Und am Ende führt es Sie auf die andere Seite: Sie wechseln die Rolle von der Richterin und schlüpfen in die Rolle der Anwältin. Nun beraten Sie Klient*innen und verteidigen ihre Rechte vor Gericht. Sie sehen: Das Referendariat ist vielfältig, abwechslungsreich, und die Ausbildung ist zunehmend digital. Denn in all dieser Zeit erhalten Referendar*innen einen Einblick in die fortschreitende Digitalisierung der juristischen Arbeit, in das elektronische Anwaltspostfach und in die elektronische Aktenführung, um dann die letzten Prüfungen ‑ acht Klausuren à fünf Stunden in zwei Wochen mit ein bis zwei Tagen Erholungszeit ‑ handschriftlich zu beenden. Prüflinge versuchen dabei, so viel Wissen wie möglich aufzuschreiben. Abschlussarbeiten mit über 40 Seiten sind dabei nicht unüblich. Referendar*innen klagen über Sehnenscheidenentzündung, Prüfer*innen über unlesbare Arbeiten. Damit, sehr geehrte Abgeordnete, ist bald Schluss! Denn wir führen das E‑Examen ein. Was bedeutet das? Zukünftig haben Referendar*innen die Möglichkeit, ihre Prüfung am Computer abzulegen. Sukzessiv werden wir das auch bei der staatlichen Pflichtfachprüfung, also beim ersten Staatsexamen, möglich machen. Möglich macht dies eine bundesrechtliche Änderung des § 5 d Abs. 6 Deutsches Richtergesetz. Erfahrungen in Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass fast alle Examenskandidat*innen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ihre Klausuren elektronisch verfasst haben. Dabei ist auch die Behauptung von Ihnen, Frau Machulla, dass die Prüflinge jetzt in Stress und Panik verfallen und nicht davon Gebrauch machen würden, schlichtweg falsch. Sehr geehrte Abgeordnete, heute ist ein guter Tag - ein guter Tag für alle angehenden Jurist*innen, die sich entscheiden, Recht zu sprechen und Richter*innen werden wollen, ein guter Tag für jene, die sich entscheiden, eines Tages für unseren Rechtsstaat einzustehen und Staatsanwält*innen werden zu wollen, ein guter Tag für jene angehenden Nachwuchsjurist*innen, die eine Karriere in unseren Ministerien und anderen Behörden anstreben. Sehr geehrte Abgeordnete, heute ist ein guter Tag für den Ausbildungsstandort Niedersachsen! Mit der Einführung des E‑Examens wird deutlich, was eine rot-grüne Mehrheit im Niedersächsischen Landtag bewirkt. Mit Unterstützung des SPD-geführten Justizministeriums und gemeinsam mit einem grün geführten Finanzministerium bringen wir heute das E‑Examen in Niedersachsen ein. ‑ Ich weiß, das schmerzt, liebe CDU, weil Sie es noch nicht geschafft haben. Aber gute Zusammenarbeit zahlt sich eben aus. Liebe Kolleg*innen, es kann nicht sein, dass die letzten und wichtigsten Prüfungen in der juristischen Ausbildung mit einer Schriftfeder beendet werden. Mit der baldigen Einführung des integrierten Bachelors und nunmehr der Einführung des E‑Examens gehen wir entscheidende Schritte hin zu einer zukunftsorientierten Reform der juristischen Ausbildung. Ich freue mich daher auf die anstehenden Beratungen. Vielen Dank.

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